Freizeitfischerei in Schutzgebieten von Nord- und Ostsee
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Jan Korte, Caren Lay, Dr. Diether Dehm, Kerstin Kassner, Ralph Lenkert, Birgit Menz, Cornelia Möhring und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Eine Vielzahl internationaler Abkommen verpflichten die Unterzeichnerstaaten zur Bewahrung der Meeresumwelt. Dazu gehören das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UN-SRÜ-Artikel 192 und Artikel 194 Absatz 5), die Europäische Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) und die Europäische Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat- bzw. FFH-Richtlinie). Zur Umsetzung der letztgenannten EU-Richtlinien hat die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2004 acht ausgewählte Gebiete nach Artikel 4 Absatz 1 der FFH-Richtlinie und zwei Gebiete nach Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee an die Europäische Kommission der Europäischen Gemeinschaft gemeldet (Meldung vom 25. Mai 2004). Zu den rechtlich bindenden Vereinbarungen zählen auch Maßnahmen zum Schutz empfindlicher Ökosysteme und Lebensräume gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten im Meer. Auch die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL, Richtlinie 2008/56/EG) fordert in Artikel 13 die Mitgliedstaaten auf, räumliche Schutzmaßnahmen für ein gemeinsames und repräsentatives Netzwerk von geschützten Meeresgebieten aufzubauen.
Es ist allgemein anerkannt, dass weder Nord- noch Ostsee sich derzeit in einem guten ökologischen Zustand befinden. Verantwortlich für den Rückgang von Arten und Lebensräumen sind nach Aussage der Bundesregierung die immer noch stattfindende flächendeckende Fischerei, der hohe Eintrag von Nähr- und Schadstoffen in die Gewässer, der Abbau mariner Rohstoffe sowie der Klimawandel (vgl. „Berichte – Umsetzung EU-MSRL in Deutschland“ sowie „BfN: Nationaler Bericht 2013 gemäß FFH-Richtlinie“). Es finden auch nach wie vor regelmäßig erhebliche Störungen und Einträge durch militärische Übungen statt, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Belastung der Ökosysteme Nord- und Ostsee durch die Bundeswehr“ auf Bundestagsdrucksache 18/2963 hervorgeht. Um die negativen ökologischen Auswirkungen einzudämmen, sind die Einrichtung geschützter Meeresgebiete und die Umsetzung der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie in der deutschen AWZ nach Auffassung der Fragesteller dringend geboten.
Es ist geplant, dass insgesamt sechs nach der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie ausgewiesene Gebiete der Nordsee („Doggerbank“ – 1 700 km², „Borkum Riffgrund“ – 625 km² und „Sylter Außenriff – Östliche Bucht“ – 5 600 km²) und der Ostsee („Fehmarnbelt“ – 280 km², „Kadetrinne“ – 100 km² und „Pommersche Bucht – Rönnebank“– 2 090 km²) den rechtlich abgesicherten Status eines Naturschutzgebietes (NSG) erhalten. Dazu wurden Schutzgebietsverordnungen aufgestellt, die aktuell in der Diskussion sind. Um für die Nord- und Ostsee sowohl den Schutz bedrohter Arten und Lebensräume als auch eine schonende und nachhaltige Nutzung mariner Ressourcen zu sichern, sind aus Sicht der Fragesteller Nutzungsbeschränkungen notwendig. Die derzeit vorgesehenen Einschränkungen betreffen vorwiegend die Freizeitfischerei.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Durch welche konkreten Maßnahmen werden nach Einschätzung der Bundesregierung die vorgelegten Verordnungsentwürfe für sechs Naturschutzgebiete in der AWZ zur Verbesserung des Zustandes von Nord- und Ostsee wirksam beitragen, und wie begründet sie diese Erwartung?
Wie begründet die Bundesregierung, dass für die Schifffahrt in den Verordnungen pauschale Ausnahmen von Restriktionen gewährt werden, obwohl schifffahrtsbedingte Restriktionen von Küstenstaaten nach Artikel 211 SRÜ ausdrücklich erlassen werden können?
Aus welchen Gründen wird das Landen von Wasserflugzeugen auf dem Meer oder von Helikoptern auf Plattformen nicht eingeschränkt, obwohl dies nach Völkerrecht für Küstenstaaten ausdrücklich möglich ist (bitte die Antwort begründen)?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Erwartung, dass die Schutzziele der Gebiete über das Verbot der Freizeitangelfischerei in den Verordnungen erreicht werden können?
Wie begründet die Bundesregierung, dass dies nur mit Beschränkungen der Freizeitangelfischerei erreicht werden kann?
Welche alternativen Nutzungsmöglichkeiten wurden für die Freizeitangelfischerei geprüft, und aus welchen naturschutzfachlichen Gründen verworfen (bitte eine ausführliche sachliche und zeitliche Auflistung sowie Begründung beifügen)?
Wie wird die Bundesregierung Managementkonzepte für die Freizeitangelfischerei, die den einzelnen Naturschutzgebieten angepasst sind, in die Verordnungen integrieren, um die Freizeitangelfischerei als naturnahe touristische Aktivität mit ihrem hohen Erholungswert zu erhalten?
Bis wann wird dies geschehen?
Soll dies nicht geschehen, warum nicht?
Wird die Bundesregierung zeitlich befristete Schutzgebietsverordnungen in Kraft setzen, um nach den nötigen Ergänzungen und Vertiefungen der bisherigen maritimen Monitoringprogramme des Bundes die Ergebnisse in die Verordnung einfließen zu lassen?
Wenn nein, warum nicht?
In welchem Umfang haben die übrigen Ostsee-Anrainerstaaten Schutzgebiete in ihren jeweiligen AWZ (Anteile an der jeweiligen AWZ) ausgewiesen, mit welchen Einschränkungen für welche Nutzungen bzw. Personenkreise, und welche Regelungen wurden dort für die Angelfischerei getroffen?
Welche Hauptforderungen sieht die Bundesregierung hinsichtlich des in Vorbereitung befindlichen Antrages an die Europäische Union nach Artikel 11 der Verordnung über die Gemeinsame Fischereipolitik zu Fischereimanagementmaßnahmen für die Schutzgebiete in der deutschen AWZ?
Bis wann wird die Bundesregierung den Antrag zu Fischereimanagementmaßnahmen bei der Europäischen Union einreichen, und ab wann sollen welche Maßnahmen durchgeführt werden?
Warum legt die Bundesregierung keine grundsätzlichen Einschränkungen für Projekte zur Energieerzeugung und zur Gewinnung von Bodenschätzen innerhalb der Schutzgebiete fest, obwohl davon auszugehen ist, dass diese geeignet sind, das Naturschutzgebiet erheblich zu beeinträchtigen?
Warum legt die Bundesregierung grundsätzliche Einschränkungen bzw. Verbote für die Freizeitangelfischerei fest, obwohl sie davon ausgeht, dass diese zurzeit gar nicht oder nur in sehr geringem Maße stattfindet?
Welche Alternativen zu diesen Maßnahmen wurden mit welchem Ergebnis von wem und wie finanziert geprüft?
Wodurch konkret gefährdet aus Sicht der Bundesregierung die Angelfischerei den Schutzzweck der Schutzgebiete hinsichtlich der charakteristischen Morphodynamik, Hydrodynamik beim Wasseraustausch zwischen Nord- und Ostsee, der Makrophytenbestände, der artenreichen Kies-, Grobsand- und Schillgründe und der Bestände und Lebensräume von Schweinswalen und Seehunden?
Wer hat das mit welcher Finanzierung und welchem Ergebnis geprüft (bitte einzeln erläutern)?
Wie schätzt die Bundesregierung das Störungspotenzial in Hinblick auf die Seevögel in den Schutzgebieten durch den Sportbootverkehr ein, und wer hat das mit welchem Ergebnis und welcher Finanzierung geprüft?
Wie schätzt die Bundesregierung die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Verbotes der Freizeitangelfischerei auf regionale Fischereibetriebe und das Gast- und Beherbergungsgewerbe ein?
Wer hat das mit welchem Ergebnis und welcher Finanzierung geprüft?
Welche Formen der Freizeitfischerei werden in den betroffenen Schutzgebieten der AWZ von Nord- und Ostsee betrieben (bitte aufzählen und erläutern)?
Wie hoch sind die Entnahmemengen durch die Freizeitfischerei aus den Schutzzonen der AWZ von Nord- und Ostsee, und um welche Fischarten handelt es sich vornehmlich (bitte mit Quellenangabe)?
Wie werden die Daten zur Entnahme von Fischen durch die Freizeitfischerei in Nord- und Ostsee erfasst, und wie werden diese von wem ausgewertet?
Wie hoch war die Entnahmemenge durch die berufsmäßige Fischerei in den Jahren 2010 bis 2015 in den Schutzgebieten der AWZ von Nord- und Ostsee (bitte nach Jahren und Schutzgebieten auflisten und Quelle angeben)?
Welche Fischbestände gelten in der Nord- und Ostsee derzeit als überfischt?
Welche Fischbestände befinden sich in einem guten Zustand?
Bei welchen Fischbeständen wird die fehlende Datengrundlage wann vorliegen?
Wie und von wem soll nach Auffassung der Bundesregierung das Verbot der Freizeitfischerei in den Schutzgebieten der AWZ von Nord- und Ostsee kontrolliert werden?
Mit welchem finanziellen und personellen Aufwand rechnet sie, und woraus werden die dafür notwendigen Mittel bezogen?
Wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für ein Verbot der berufsmäßigen Fischerei in ausgewiesenen Naturschutzgebieten der AWZ von Nord- und Ostsee einsetzen?
Mit welchen Initiativen will sie ein Verbot bzw. Einschränkungen der berufsmäßigen Fischerei in den Schutzzonen erreichen?
Wie und in welchem Maß findet Schiffsverkehr in den betroffenen Schutzgebieten der AWZ von Nord- und Ostsee statt, und welchen Einfluss hat dies auf die Erreichung der Schutzziele (bitte begründen und einzeln auflisten)?