Zirkuläre Migration in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung der Fragesteller
Nach Aussagen von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble hat Deutschland derzeit mit Ausnahme von Hochqualifizierten keinen Bedarf an Zuwanderung von Arbeitskräften (Süddeutsche Zeitung vom 1. Februar 2007, S. 5). Er verwies auf die Grundsatzeinigung der europäischen Innen- und Justizminister bei einem informellen Treffen im Januar 2007 in Dresden, nach der mit bilateralen Partnerschaftsabkommen befristet Arbeitsplätze in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union angeboten werden sollen. Bei ihrer Rückkehr könnten Migrantinnen und Migranten mit ihrem Ausbildungsstand einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung des Herkunftsstaates leisten (a. a. O.).
Während der Ratspräsidentschaft der Bundesrepublik Deutschland sollen Kernelemente für Partnerschaftsabkommen mit Drittstaaten festgelegt werden.
Auch die Weltbank greift mit Blick auf die demographische Entwicklung das Modell der zirkulären Migration auf (Mansoor/Quillin (Hrsg.)), Migration and Remittances. Eastern Europe and the Former Soviet Union (2007). Hierbei wird insbesondere darauf verwiesen, dass rund 60 bis 75 Prozent aller Migrantinnen und Migranten aus Bosnien und Herzegowina, Rumänien, Georgien, Bulgarien, Kirgisien und Tadschikistan es vorzögen, ihr Heimatland nur vorübergehend zu verlassen, um im Ausland eine Arbeit aufzunehmen. Die aktuellen Abkommen im Bereich der Migration enthielten keine Mechanismen, die eine zirkulare oder erneute Zuwanderung begünstigten. Auch hätten die bisherigen Zuwanderungsgesetze ihre Grenzen, da sie keine Antwort auf illegale Migration böten.
Fragen und Antworten11
Inwieweit liegen Konzepte über eine mögliche Ausgestaltung der Partnerschaftsabkommen mit einzelnen Staaten vor, bzw. wann werden diese festgelegt werden?
Die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 14./15. Dezember 2006 sehen im Hinblick auf eine umfassende europäische Migrationspolitik die Stärkung und Vertiefung der Zusammenarbeit und des Dialogs mit Herkunfts- und Transitstaaten vor, wobei u. a. überlegt werden soll, inwieweit legale, auf die Arbeitsmarktbedürfnisse einzelner EU-Staaten abgestimmte Zuwanderungsmöglichkeiten im Rahmen der Außenbeziehungen der Europäischen Union für die Entwicklung ausgewogener Partnerschaften mit Drittstaaten nutzbar gemacht werden sollen. Dabei sollen auch Möglichkeiten und Mechanismen zur Erleichterung zirkulärer und temporärer Migration sondiert werden. Die Europäische Kommission wird hierzu bis Juni 2007 eine Mitteilung vorlegen. Die grundsätzliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, über den Umfang der Zuwanderung von Drittstaatsangehörigen zu entscheiden, bleibt davon unberührt.
Die Innenminister der Europäischen Union haben bei ihrem informellen Treffen in Dresden am 15./16. Januar die Frage diskutiert, inwieweit in diesem Kontext Partnerschaftsabkommen ein geeignetes Instrument für die Zusammenarbeit mit Drittstaaten sein und welche Elemente sie enthalten könnten. Diese Diskussion werden die Innenminister voraussichtlich bei ihrer Ratstagung am 19./20. April 2007 fortsetzen. Die Europäische Kommission wird die Ergebnisse bei ihrer Mitteilung berücksichtigen.
Mit welchen Staaten Afrikas oder Osteuropas werden vorrangig solche Partnerschaftsabkommen der Europäischen Union bzw. deren Mitgliedstaaten angestrebt?
Welche Drittstaaten in Afrika und den östlichen und südöstlichen EU-Nachbarregionen vorrangig für derartige Partnerschaften in Betracht kommen, wird derzeit in den fachlich zuständigen Ratsgremien beraten. Aus Sicht der Bundesregierung muss hierbei insbesondere die Bedeutung eines Staates als Herkunftsoder Transitstaat entlang einer Migrationsroute in Rechnung gestellt werden.
Inwieweit wird die Bundesregierung im Rahmen von Partnerschaftsabkommen für welchen Zeitraum eine temporäre Zuwanderung von Migrantinnen und Migranten in die Bundesrepublik Deutschland befürworten?
Der Abschluss eines bilateralen migrationspolitischen Partnerschaftsabkommens ist derzeit nicht geplant. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Inwieweit sollten Migrantinnen und Migranten bei einer befristeten Zuwanderung vor der Einreise über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen?
Hinsichtlich welcher Berufsgruppen wird die Bundesregierung eine befristete Zuwanderung befürworten?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
Mit welchen Maßnahmen sollen negative wirtschaftliche und soziale Auswirkungen der Abwanderung von Hochqualifizierten (Braindrain) in den Herkunftsstaaten begegnet werden?
Ein wichtiges Element der in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 14./15. Dezember 2006 vorgesehenen Stärkung und Vertiefung der Zusammenarbeit und des Dialogs mit Herkunfts- und Transitstaaten ist aus Sicht der Bundesregierung die stärkere Abstimmung der Migrations- und Entwicklungsagenda.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung seit den 1980er Jahren Programme für Migrantinnen und Migranten mit legalem Aufenthalt in Deutschland, die bereit sind, wieder in ihre Heimat zurückzukehren. Ziel des Programms „Rückkehrende Fachkräfte“ (Reintegrationsprogramm) ist es, durch den Transfer von Know-how einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Herkunftsländer zu leisten. Diese Menschen haben in Deutschland durch Ausbildung, Studium oder Berufserfahrung eine gute fachliche Qualifikation erworben und können mit ihrem Fachwissen zu „Brückenbauern“ werden und wichtige Impulse für die Entwicklung ihres Heimatlandes setzen. Aus „brain drain“ soll so wieder ein „brain gain“ für das Entwicklungsland werden. Diese Migrantinnen und Migranten werden von der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung in der Arbeitsgemeinschaft CIM (Centrum für internationale Migration und Entwicklung), dem World University Service und der Arbeitsgruppe Entwicklung und Fachkräfte (AGEF), durch Beratung, Vermittlung und finanzielle Förderung dabei unterstützt, geeignete Arbeitsplätze in ihren Herkunftsländern zu finden.
Wie soll sichergestellt werden, dass die befristet zum Arbeitsmarkt zugelassenen Migrantinnen und Migranten nach Ablauf dieser Frist in ihren Herkunftsstaat zurückkehren?
Die erwiesene verlässliche Rückübernahme ausreisepflichtiger eigener Staatsangehöriger ist aus Sicht der Bundesregierung ein Schlüsselelement der von der Europäischen Union angestrebten Partnerschaften mit Drittstaaten und zugleich Grundlage für jede Erweiterung legaler Migrationsmöglichkeiten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Inwieweit müssen Regelungen zur Anerkennung von schulischen, Ausbildungs- oder Studiennachweisen bzw. der Gleichwertigkeit von Qualifikationen mit Blick auf eine befristete Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt verändert werden, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung gegebenenfalls einleiten bzw. auf europäischer Ebene unterstützen?
Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3 wird verwiesen.
Inwiefern sind flankierend zum Modell der zirkulären Migration weitere Maßnahmen zur Förderung und Vereinfachung der Überweisungen von Migrantinnen und Migranten in den jeweiligen Herkunftsstaat und mit Blick auf eine bessere Transparenz außerhalb des Bankensystems geplant?
Die Bundesregierung unterstützt das Ziel, die Geldüberweisungen legal in der Europäischen Union lebender Migrantinnen und Migranten in ihre Herkunftsländer zu vereinfachen. Dieser Ansatz wird auch im Rahmen des Austauschs über bewährte Vorgehensweisen auf europäischer Ebene diskutiert. Derzeit wird daran gearbeitet, eine Webseite nach dem britischen Vorbild „Sending money home“ für in Deutschland lebende Migrantinnen und Migranten aufzubauen.
Die so bereitgestellten Informationen sollen durch Markttransparenz und mehr Wettbewerb zur Senkung der Transferkosten für Überweisungen in Entwicklungsländer beitragen. Planungen für konkrete Maßnahmen auf europäischer Ebene sind der Bundesregierung derzeit allerdings nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3 verwiesen.
Wie werden Regelungen zum Familiennachzug bzw. hinsichtlich der Sozialversicherungsansprüche und -anwartschaften bei Rückkehr in den Herkunftsstaat ausgestaltet sein?
Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3 wird verwiesen.
Welche flankierenden Maßnahmen werden insbesondere seitens der Bundesregierung für abwandernde und rückkehrende Migrantinnen und Migranten eingeleitet werden?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.