[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 18. Juli 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9227
18. Wahlperiode 20.07.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Caren Lay,
Sabine Leidig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/9013 –
Neuer Emissionsanstieg bei Super-Klimagasen Schwefelhexafluorid und
Stickstofftrifluorid
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Schwefelhexafluorid (SF6) ist das stärkste bisher bekannte Treibhausgas
überhaupt: In einem Zeitraum von 100 Jahren schadet es dem Klima 22 800 Mal
stärker als Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Klimawirksamkeit der 2015
abgegebenen Menge Schwefelhexafluorid entspricht insgesamt rund 25,5 Millionen
Tonnen CO2-Äquivalenten und hat damit einen sehr hohen
Erderwärmungspotentialwert, kurz GWP (Pressemitteilung 170 des Statistischen Bundesamts,
Destatis, vom 23. Mai 2016).
Laut neuen Zahlen von Destatis haben Gashändler im Jahr 2015 in Deutschland
rund 1 119 Tonnen des extrem stark wirkenden Treibhausgases
Schwefelhexafluorid zur Verwendung in verschiedenen Wirtschaftsbereichen verkauft. Das
sind rund 22 Prozent oder 203 Tonnen mehr als im Jahr 2014 (ebd.).
Klimawirksame Stoffe wie Schwefelhexafluorid nehmen Einfluss auf die
Erderwärmung und tragen damit zur menschengemachten Klimaveränderung bei.
Schwefelhexafluorid ist geruchlos, nicht brennbar, reaktionsträge und kommt
hauptsächlich im Produktionsprozess der Elektroindustrie und des
Apparatebaus zum Einsatz. Laut Destatis wurden hier im Jahr 2015 21,7 Millionen
Tonnen CO2-Äquivalente freigesetzt, das entspricht knapp 85 Prozent der
Gesamtmenge und ist ein Anstieg von knapp 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Destatis zufolge wurde für das Berichtsjahr 2015 erstmals auch das
Treibhausgas Stickstofftrifluorid (NF3) erfasst: „Das farblose Gas hat einen sehr hohen
GWP-Wert von 17 200 und baut sich extrem langsam in der Atmosphäre ab.
Der Stoff wird vor allem in der Halbleiterindustrie zum Ätzen oder Reinigen
der Beschichtungskammern zum Beispiel bei der Herstellung von
Flachbildschirmen eingesetzt. Insgesamt 89 Tonnen NF3, das entspricht rund 1,5
Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten, wurden im Berichtsjahr 2015 an Verwender
abgegeben. 17,0 Tonnen oder 291 540 Tonnen CO2-Äquivalente wurden
exportiert“ (ebd.).
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Statistische Bundesamt erhebt keine Emissionsdaten sondern auf der
Grundlage des § 10 „Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe“ des
Umweltstatistikgesetzes im Falle der Stoffe Schwefelhexafluorid und Stickstofftrifluorid die
hergestellten, ein- und ausgeführten Mengen sowie, sofern von einem
Unternehmen mehr als 200 kg abgegeben werden, die abgegebene Menge und den
Verwendungszweck. Aus diesen Angaben können nicht direkt die Emissionen dieser
überwiegend in emissionsarmen Anwendungen eingesetzten Stoffe abgeleitet
werden.
1. Welche Sofortmaßnahmen gedenkt die Bundesregierung, gegen die
gestiegenen Werte von Schwefelhexafluorid und Stickstofftrifluorid zu ergreifen?
Wenn keine, warum nicht?
Die Bundesregierung plant derzeit keine Sofortmaßnahmen zur Reduktion der
Verwendung von Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3). Aus
der Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes ist auch kein entsprechender
Handlungsbedarf ableitbar.
Im Berichtsjahr 2015 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes
gegenüber 2014 insgesamt 203 t mehr SF6 an Verwender abgegeben. Im
Wirtschaftszweig Elektroindustrie/Apparatebau waren es 218 t. Die
Halbleiterindustrie hat demgegenüber im Berichtsjahr 2015 weniger SF6 abgenommen als noch
2014. Andere Abnehmergruppen tragen in geringerem Umfange zu der
geänderten Gesamtmenge bei. Damit kommt dem Wirtschaftszweig Elektroindustrie/
Apparatebau bei der Beantwortung dieser Frage eine besondere Bedeutung zu.
Die an den Wirtschaftszweig Elektroindustrie/Apparatebau abgegebenen SF6-
Mengen werden überwiegend als Lösch- und Isoliergas in Schaltanlagen und -
geräten, Messwandlern etc. eingesetzt. Dabei handelt es sich um geschlossene
Anwendungen, die für den Weltmarkt hergestellt werden. Im Mai des Jahres 2005
haben sich der deutsche SF6-Produzent sowie die Hersteller und Betreiber von
elektrischen Betriebsmitteln > 1kV in einer freiwilligen Selbstverpflichtung
gemeinsam verpflichtet die Emissionen von SF6 zu minimieren und die
Gesamtemissionen von SF6 (bei zu erwartender fortlaufender Steigerung der Produktion)
im Jahre 2020 auf 17 t/Jahr zu begrenzen.
Als Maßnahme zur Emissionsminderung von SF6 im Bereich der
Anwendergruppe Elektroindustrie/Apparatebau bewertet die Bundesregierung diese
Vereinbarung als ausreichend, da sie hohe technische Standards zur Vermeidung von
Emissionen von der Herstellung bis zur Entsorgung der Produkte festlegt und
nicht davon auszugehen ist, dass die Selbstverpflichtung nicht eingehalten wird.
Weitere Emissionsminderungsmaßnahmen sind in der Verordnung (EU)
Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase festgelegt. Zu diesen Maßnahmen
zählen Verwendungsverbote in Anwendungen, in denen Alternativen zur
Verfügung stehen.
Verwendungsdaten zu Stickstofftrifluorid hat das Statistische Bundesamt im Jahr
2015 erstmals erhoben. Der Bundesregierung liegen Emissionsdaten von NF3 aus
dessen Verwendung zur Herstellung von Halbleitern und Dünnschicht-
Solarzellen von 1990 bis zum Jahr 2014 vor. Aufgrund des Rückgangs der Herstellung
dieser Erzeugnisse sind auch die Emissionen in den letzten Jahren deutlich
gesunken. Die Bundesregierung sieht hier keinen akuten Handlungsbedarf. Auch
auf EU-Ebene gibt es keine entsprechenden Aktivitäten.
Gleichwohl untersucht die Bundesregierung die Entwicklung von Alternativen
mit dem Ziel SF6 mittel- bis langfristig zu ersetzen. So lässt das
Umweltbundesamt derzeit in einem Vorhaben ein „Konzept zur SF6-freien Übertragung und
Verteilung elektrischer Energie“ erarbeiten.
2. Welche neuen, zusätzlichen Maßnahmen gegen den Ausstoß der in Frage 1
genannten Klimagase leitet die Bundesregierung aus dem Pariser
Klimavertrag ab, den das Kabinett im März 2016 gebilligt und im April 2016 in New
York unterzeichnet hat?
Die Bundesregierung ist sich ihrer Verantwortung bewusst, die Emissionen von
Treibhausgasen mit einem besonders hohen Treibhauspotential (GWP) zu
minimieren und auch international einen Beitrag zur Emissionsminderung dieser
Stoffe zu leisten. Vor diesem Hintergrund forciert und unterstützt die
Bundesregierung seit vielen Jahren Forschungsaktivitäten mit dem Ziel einer Substitution
dieser Stoffe. Entsprechende Ziele sind bereits vor Paris u. a. in der in der Antwort
zu Frage 1 genannten freiwilligen Selbstverpflichtung genannt und waren auch
Ziel einer Selbstverpflichtung der Halbleiterindustrie aus dem Jahr 2004, die auch
NF3 umfasste.
Im Zusammenhang mit der Überprüfungsklausel in Artikel 21 Absatz 4 der
Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase unterstützt das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die
Europäische Kommission bei der Beurteilung, ob Alternativen zu SF6 in Anwendungen
zur Verfügung stehen, in denen bisher kein Verwendungsverbot erlassen wurde.
Darüber hinausgehende zusätzliche Maßnahmen plant die Bundesregierung
derzeit nicht.
3. Wie schätzt die Bundesregierung den aktuellen Anstieg der Emissionen
genannter Gase bezüglich der Erreichung der deutschen Klimaschutzziele bis
zum Jahr 2050 und seiner Zwischenziele ein?
Die Emissionen von SF6 zeigten zwischen 1990 und 2002 einen abnehmenden
Trend. Seit dem Jahr 2002 schwanken die Emissionen um Werte im Bereich von
2 900 bis 3 300 kt CO2-Äquivalente.
Hauptemissionsquellen von SF6 sind seit dem Jahr 2003 Emissionen aus der
Entsorgung von Schallschutzscheiben. Da das Inverkehrbringen entsprechender
Fenster seit dem Jahr 2008 verboten ist, werden keine neuen Bestände aufgebaut.
Ab dem Jahr 2034 erwartet die Bundesregierung keine Entsorgungsemissionen
aus dieser Anwendung mehr. Des Weiteren sind Emissionen aus der Herstellung
von elektrischen Betriebsmitteln und optischen Glasfasern relevant. Während
erstere seit 1990 trotz größerer Absatzmengen in diesen Markt deutlich gesenkt
werden konnten, zeigen Emissionen aus der Herstellung optischer Glasfasern einen
steigenden Trend. Aktuell ist die Bundesregierung aufgrund der
Emissionsentwicklung von SF6 nicht besorgt, die deutschen Klimaschutzziele bis 2050 oder
Zwischenziele nicht zu erreichen. Gleichwohl sind weiterhin Anstrengungen
nötig, Alternativen zur Verwendung von SF6 zu entwickeln.
Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, nehmen die NF3-Emissionen seit
mehreren Jahren ab.
4. Wie hat sich laut Kenntnis der Bundesregierung der Ausstoß von
Schwefelhexafluorid in Deutschland nach Wirtschaftsbereichen von 1990 bis heute
entwickelt (bitte tabellarische Darstellung, prozentuale Entwicklung im
Vergleich zum Vorjahr und gegenüber 1990)?
Der Verlauf der SF6-Emisionen im Zeitraum 1990 bis 2014 ist in nachfolgender
Tabelle zusammengestellt:
5. Warum wurde das Treibhausgas Stickstofftrifluorid (NF3) erst im
Berichtsjahr 2015 erfasst und nicht vorher?
Auf der 17. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention im Dezember
2012 in Durban/Südafrika wurde eine überarbeitete Fassung der Richtlinie für die
Treibhausgasberichterstattung beschlossen, in der die Berichterstattung über NF3
in die Berichtspflichten zu Treibhausgasemissionen im Rahmen der
Klimarahmenkonvention aufgenommen wurde.
Die rechtliche Grundlage für die Durchführung der Erhebung von Daten zur
Verwendung von NF3 wurde mit dem am 9. Oktober 2014 vom Bundestag
einstimmig beschlossenen „Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes“ vom
15. November 2014 geschaffen.
6. Welche regulatorischen Maßnahmen wurden seit Beginn der Messungen bis
heute zur Reduzierung des Ausstoßes von Schwefelhexafluorid in
Deutschland nach Wirtschaftsbereichen konkret eingeleitet (bitte Normen und Jahr
der Verabschiedung nennen)?
Die Bundesregierung hat in den Jahren 2000 bis 2002 Maßnahmen zur Minderung
der Emissionen fluorierter Treibhausgase mit den betroffenen Wirtschaftskreisen
diskutiert und daraus Maßnahmenvorschläge entwickelt. Diese mündeten in
freiwilligen Selbstverpflichtungen der Industrie (siehe Antworten zu den Fragen 1
und 2) oder sind in EU-Rechtsvorschriften eingeflossen:
Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase
o Verbot des Inverkehrbringens folgender Einrichtungen, die SF6 (oder
andere fluorierte Treibhausgase) enthalten:
Fenster für Wohnhäuser ab 4. Juli 2007
sonstige Fenster ab 4. Juli 2008
Fußbekleidung ab 4. Juli 2006
Autoreifen 4. Juli 2007.
SF6‐Freisetzung in Deutschland
nch Wirtschaftsbereichen 1990 2013 2014 2014/1990 2014/2013
SF6‐Produktion 114,0 101,0 94,5 ‐17,1 ‐6,4
Aluminium‐ und Magnesiumproduktion 180,1 33,9 37,1 ‐69,9 14,2
Halbleiterproduktion 84,4 16,9 37,2 ‐55,9 119,8
Solarzellenproduktion 0,0 1,6 0,0 0,0 ‐100,0
Elektrische Schaltanlagen (Herstellung, Anwendung und Entsorgung) 867,8 404,0 390,6 ‐55,0 ‐3,3
Optische Glasfasernproduktion 0,0 229,4 327,5 100,0 42,7
Reifen 1.482,0 2,4 1,2 ‐99,9 ‐50,0
Schallschutzscheiben (Herstellung, Anwendung und Entsorgung) 1.569,8 2.377,1 2.413,2 53,7 1,5
Forschungseinrichtung ‐ Teilchenbeschleuniger und Tracergas 129,9 94,8 94,9 ‐27,0 0,1
Gesamtemission 4.428,0 3.261,2 3.396,2 ‐23,3 4,1
Emission kt CO2 Äquiv. Veränderung in [%]
o Verwendungsverbote:
Magnesiumdruckguss ab 1. Januar 2008, es sei denn, die dabei
verwendete Menge SF6 liegt unter 850 kg jährlich
Füllen von Fahrzeugreifen ab 4. Juli 2007
Kennzeichnungsvorschriften
Rückgewinnungspflichten.
Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase
o Verwendungsverbote:
Magnesiumdruckguss ab 1. Januar 2018 auch wenn die verwendete
Menge SF6 Schwefelhexafluorid unter 850 kg jährlich liegt
Technische Emissionsminderungsmaßnahmen
Anforderungen an das Personal (Sachkunde).
Nationale regulatorische Maßnahmen in Ergänzung der EU-Vorschriften wurden
nicht erlassen.
7. Wie erklärt sich die Bundesregierung den massiven Anstieg von
Schwefelhexafluorid im Wirtschaftsbereich Elektroindustrie/Apparatebau im Jahr
2015 im Vergleich zum Jahr 2014, und was gedenkt sie dagegen zu tun?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
8. Wie erklärt sich die Bundesregierung den Anstieg von Schwefelhexafluorid
im Wirtschaftsbereich der Aluminium- und Magnesium-Gießereien im Jahr
2015 im Vergleich zum Jahr 2014, und was gedenkt sie dagegen zu tun?
Nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2015 4,7 t
mehr SF6 als 2013 und 7,1 t mehr als im Jahr 2014 für den Wirtschaftsbereich
Aluminium- und Magnesium-Gießereien abgegeben. Insgesamt sind jedoch die
Mengen seit dem Jahr 2008 deutlich zurückgegangen. Die Bundesregierung sieht
daher deutliche Erfolge aus den bereits bestehenden Verboten für den
Magnesiumdruckguss.
Mit dem am 1. Januar 2018 in Kraft tretenden Verbot auch für kleinere
Einrichtungen wird ein weiterer Reduktionsschritt erfolgen (siehe auch Antwort zu
Frage 6).
In der Aluminium-Industrie wird SF6 in Deutschland nur zur Herstellung einer
speziellen Aluminiumlegierung zum Entgasen und Reinigen eingesetzt. Etwa
98,5 Prozent der eingesetzten Menge werden während des Prozesses zerstört.
Emissionsdaten aus dieser Anwendung liegen der Bundesregierung bisher nur bis
zum Jahr 2014 vor. Vom Jahr 2013 auf 2014 sind die Emissionen um 6,3 Prozent
zurückgegangen und lagen im Jahr 2014 bei 13,2 kt CO2-Äquivalenten
(entsprechend 0,6 t SF6).
Die Bundesregierung verfolgt die Emissionsentwicklung in diesem Bereich und
steht im Austausch mit dem entsprechenden Hersteller in Hinblick auf eine
mögliche Substitution von SF6. Sie wird die Entwicklung im gesamten
Gießereibereich auch weiterhin verfolgen um bei Bedarf ergänzende Maßnahmen ergreifen
zu können.
9. Mit welchen Szenarien der Emissionsentwicklung für die Jahre 2020, 2030,
2040 und 2050 von Schwefelhexafluorid rechnet die Bundesregierung?
Ausgehend von SF6-Emissionen in Höhe von 4 000 kt CO2-Äquivalenten im Jahr
2000 sanken die Emissionen bis zum Jahr 2013 auf knapp 3 300 kt CO2-
Äquivalente. Für das Jahr 2020 hält die Bundesregierung aufgrund der hohen Emissionen
aus der Entsorgung von Fenstern einen Anstieg auf etwa 4 700 kt CO2-
Äquivalente für wahrscheinlich, danach bis 2030 einen deutlichen Emissionsrückgang
auf etwa 1 400 kt CO2-Äquivalente. Bis zum Jahr 2050 erwartet die
Bundesregierung einen weiteren Emissionsrückgang.
10. Von welchen Ersatzstoffen für Schwefelhexafluorid und Stickstofftrifluorid
hat die Bundesregierung Kenntnis, und mit welchen Maßnahmen und
Mitteln fördert sie die Entwicklung und den Einsatz dieser Ersatzstoffe?
Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung von Ersatzstoffen kontinuierlich.
Aktuell betrachtet die Bundesregierung beispielsweise im Rahmen eines
Vorhabens des Umweltbundesamtes Ersatzstoffe für SF6 im „Konzept zur SF6-freien
Übertragung und Verteilung elektrischer Energie“ (siehe auch Antwort zu
Frage 1). Im Oktober des Jahres 2016 ist ein Fachgespräch zur Verwendung von
SF6 bei der Herstellung optischer Glasfasern geplant.
Die Halbleiterindustrie hat NF3 als Substitut für vollfluorierte
Kohlenwasserstoffe eingeführt, da es im Prozess im Gegensatz zu diesen weitgehend zerstört
werden kann. Durch optimierte Prozesse (Remote Plasma Clean) und
Abgasreinigungsanlagen konnten signifikante Emissionsreduktionen erreicht werden.
Diese und weitere Maßnahmen waren unter anderem ein Ergebnis der
„Selbstverpflichtung der Halbleiterhersteller mit Produktionsstätten in der Bundesrepublik
Deutschland zur Reduzierung der Emission bestimmter fluorierter Gase“.
Die Bundesregierung hat technische Entwicklungen zu
Emissionsminderungstechniken über verschiedene Förderprogramme gefördert.
Für Dünnschicht-Solarzellen stellt das On-site Fluor-Verfahren eine technisch
gangbare Alternative dar. Aufgrund der stark sinkenden Produktion standen
Maßnahmen in diesem Bereich nicht im Fokus der Bundesregierung.
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis vom Potenzial von Emissionsreduktionen
und dem aktuellen Grad des Ersetzens von Stickstofftrifluorid durch
alternative Schutzgase (Fluorketon Novec 612) im Sandgussverfahren in
Gießereien und alternative Reinigungsgase (Argon) in der Aluminiumproduktion,
und wie fördert sie diese SF6-Substitution konkret?
Die Bundesregierung geht aufgrund des Sachzusammenhangs davon aus, dass
sich die Frage insgesamt auf SF6 (Schwefelhexafluorid) bezieht.
Die Bundesregierung hat im Vorfeld des mit der Verordnung (EU) Nr. 517/2014
eingeführten Verbots der Verwendung von SF6 in Einrichtungen, die jährlich
weniger als 850kg SF6 verwenden, intensive Gespräche mit der Industrie geführt.
Das Fluorketon Novec-612 war zu diesem Zeitpunkt in Deutschland nicht
kommerziell verfügbar. Für Sandgussverfahren musste festgestellt werden, dass keine
geeigneten Substitute zur Verfügung standen. Die Prozesstemperaturen beim
Sandguss sind nach Auskunft der Industrie häufig so hoch (> 800°C), dass die
Alternative HFKW-134a keinen wirksamen Schutz vor Oxidation mehr biete.
Das Fluorketon Novec-612, das eine dem SF6 vergleichbare Hitzebeständigkeit
aufweist, kommt grundsätzlich als Substitut im Sandgussverfahren in Frage.
Aktuell fördert die Bundesregierung keine konkreten Umstellungen auf dieses oder
andere alternative Schutzgase. Grundsätzlich stehen aber geeignete
Förderprogramme, beispielweise das Umweltinnovationsprogramm, zur Verfügung.
12. Hat die Bundesregierung Kenntnis vom Potenzial von Emissionsreduktionen
und dem aktuellen Grad des Ersetzens von Stickstofftrifluorid in elektrischen
Schaltanlagen und der Produktion elektrischer Bauteile für die
Energieübertragung (T&D-Bauteile) durch andere Isolierstoffe, und wie fördert sie diese
SF6-Substitution konkret?
Der Stoff NF3 wird nicht in elektrischen Schaltanlagen eingesetzt. Hinsichtlich
des Einsatzes von SF6 wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
13. Hat die Bundesregierung Kenntnis vom Potenzial von Emissionsreduktionen
und dem aktuellen Grad des Ersetzens von Stickstofftrifluorid in Autoreifen,
Teilchenbeschleunigern, Radaranlagen und Photovoltaik und anderen
Stoffen, und wie fördert sie diese SF6-Substitution konkret?
Die Bundesregierung geht aufgrund des Sachzusammenhangs davon aus, dass
sich die Frage insgesamt auf SF6 (Schwefelhexafluorid) bezieht.
Die Verwendung von SF6 in Autoreifen ist seit dem Jahr 2007 verboten. Soweit
der Bundesregierung bekannt, wird neben Druckluft auch Stickstoff als Reifengas
verwendet. Die Bundesregierung sieht hier keinen weiteren Handlungsbedarf.
In Tandem-Beschleunigern (Nicht-Hochfrequenzbeschleunigern) wird SF6
verwendet. Die Zahl dieser Anlagen ist seit Jahren rückläufig. Die modernen
Beschleunigeranlagen verwenden SF6 nur noch in hermetisch geschlossenen,
kontinuierlich überwachten Systemen.
Da bei Radargeräten der neuen Generation im Bereich der Bundeswehr durch
Verwendung von Halbleiterbauteilen im Senderteil keine Hochspannungen mehr
auftreten, wird SF6 durch Einsatz der Halbleitertechnologie automatisch
substituiert.
In Radaranlagen der Deutschen Flugsicherung ist SF6 seit dem Jahr 2000 nicht
mehr im Einsatz.
Ein Einsatz von NF3 ist in den vorgenannten Bereichen nicht erfolgt.
NF3 wird neben anderen Fluorverbindungen von der Photovoltaik-Industrie zum
Teil bei der Herstellung von Wafern, zum Strukturätzen und zur Reinigung der
Reaktionskammern eingesetzt. Technisch werden diese Gase bei der Produktion
in der Regel aufgefangen und neutralisiert (95 Prozent bis 99 Prozent). Mit Blick
auf die heutigen Produktionszahlen und die Rückhaltung des von NF3 in der
Produktion kann von jährlichen Emissionen in Deutschland von 500 kg ausgegangen
werden. In aktuellen Förderprojekten wird an klimaneutralen
Prozessierungsmethoden bzw. alternativen Chemikalien geforscht.
Darüber hinaus verfolgt die Bundesregierung die Entwicklung in den genannten
Anwendungen durch regelmäßige Datenerhebungen.
14. Wie entwickelt sich laut Kenntnis der Bundesregierung die SF6-Emission
aus Schallschutzscheiben (Zahl der im Verkehr befindlichen Stückzahlen,
Entsorgungsemissionen bis 2020, 2030, 2040, 2050)?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben zur Zahl der im Verkehr befindlichen
Stückzahlen vor.
Annahmen zur Entwicklung der Entsorgungsemissionen können nur über ein
Modell ermittelt werden, welches die bei der Herstellung der Schallschutzfenster
eingesetzten Gasmengen sowie Annahmen zu deren Lebensdauer berücksichtigt.
Danach ergibt sich ein Emissionsanstieg bis etwa zum Jahr 2020. Mit einem
Auslaufen dieser Emissionen wird dann bis 2035 gerechnet.
15. Wie war der Mittelabfluss von dem im Jahr 2008 durch das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit aufgelegten
Klimaschutz-Impulsprogramm für gewerbliche Kälteanlagen zur „Förderung
der Entwicklung und Markteinführung von besonders energieeffizienten und
klimafreundlichen Kälteanlagen mit natürlichen Kältemitteln” (bitte
tabellarische Ansicht mit Antragsteller, bewilligtem Projekt, Fördersumme,
Bundesland, Laufzeit, Evaluierungsergebnis)?
Die Anzahl der geförderten Anlagen und der Gesamtmittelabfluss der
sogenannten Kälte-Richtlinie pro Kalenderjahr im Zeitraum 2009 bis 2016 (Stand 7. Juli
2016) ergeben sich aus nachfolgender Tabelle:
Geförderte Anlagen
Förderjahr Anzahl Fördermittel [Euro]
nicht zuordenbar 3 236.986
2009 23 2.676.021
2010 99 9.989.411
2011 124 14.261.843
2012 137 15.484.064
2013 288 24.350.211
2014 337 31.622.739
2015 248 16.580.777
2016 194 10.678.821
Gesamt 1.453 125.880.873
Der Mittelabfluss verteilt sich dabei wie folgt auf die einzelnen Bundesländer:
Geförderte Anlagen
Bundesland Anzahl Fördermittel [Euro]
Berlin 24 1.949.955
Brandenburg 22 1.678.365
Baden-Württemberg 254 21.416.294
Bayern 287 24.311.076
Bremen 6 350.058
Hessen 95 7.095.154
Hamburg 53 4.697.709
Mecklenburg-Vorpommern 19 1.747.693
Niedersachsen 175 18.172.876
Nordrhein-Westfalen 286 24.691.840
Rheinland-Pfalz 63 5.294.761
Sachsen-Anhalt 19 1.695.087
Saarland 11 884.786
Schleswig-Holstein 68 6.749.173
Sachsen 35 2.796.881
Thüringen 36 2.349.165
Summe 1.453 125.880.873
Die Förderung basiert auf mehreren Richtlinien. Dabei wird wie folgt
unterschieden: die Richtlinien vom 18. Juni 2008 und 1. Januar 2009 gelten als „alte
Richtlinien“ und die Richtlinien, die ab dem 16. Dezember 2013 erlassen wurden, als
„neue Richtlinien“.
Der Mittelabfluss im Rahmen der „alten Richtlinien“ gestaltet sich bislang wie
folgt:
Geförderte Anlagen
Förderjahr Anzahl Fördermittel [Euro]
2009 23 2.676.021
2010 99 9.989.411
2011 124 14.261.843
2012 137 15.484.064
2013 288 24.350.211
2014 337 31.622.739
2015 60 6.196.734
2016 1 122.897
nicht zuordenbar 3 236.986
Summe 1.072 104.940.905
Er verteilt sich wie nachfolgend dargestellt auf die einzelnen Bundesländer:
Geförderte Anlagen
Bundesland Anzahl Fördermittel [Euro]
Berlin 18 1.636.074
Brandenburg 16 1.298.475
Baden-Württemberg 186 17.688.118
Bayern 206 19.928.783
Bremen 5 286.739
Hessen 72 5.828.172
Hamburg 43 4.116.273
Mecklenburg-Vorpommern 13 1.474.232
Niedersachsen 143 16.497.574
Nordrhein-Westfalen 213 20.607.024
Rheinland-Pfalz 45 4.376.351
Sachsen-Anhalt 11 1.240.534
Saarland 7 634.326
Schleswig-Holstein 45 5.314.917
Sachsen 25 2.192.932
Thüringen 24 1.820.379
Summe 1.072 104.940.904
Der Mittelabfluss im Rahmen der „neuen Richtlinien“ entwickelt sich bislang wie
folgt:
Geförderte Anlagen
Förderjahr Anzahl Fördermittel [Euro]
2015 188 10.384.044
2016 193 10.555.924
Summe 381 20.939.968
Er verteilt sich wie nachfolgend dargestellt auf die einzelnen Bundesländer:
Geförderte Anlagen
Bundesland Anzahl Fördermittel [Euro]
Berlin 6 313.880
Brandenburg 6 379.890
Baden-Württemberg 68 3.728.175
Bayern 81 4.382.293
Bremen 1 63.319
Hessen 23 1.266.982
Hamburg 10 581.437
Mecklenburg-Vorpommern 6 273.461
Niedersachsen 32 1.675.302
Nordrhein-Westfalen 73 4.084.817
Rheinland-Pfalz 18 918.410
Sachsen-Anhalt 8 454.553
Saarland 4 250.460
Schleswig-Holstein 23 1.434.256
Sachsen 10 603.949
Thüringen 12 528.786
Summe 381 20.939.968
Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) wurde zuletzt im Zeitraum vom
1. September 2009 bis 31. August 2012 evaluiert.
Als ein zentrales Ergebnis der Evaluierung der Förderung im Rahmen der sog.
Kälte-Richtlinie der NKI wurde festgestellt, dass nach Abzug der
Mitnahmeeffekte durch die in den untersuchten Kalenderjahren 2008 bis 2011 geförderten
Anlagen eine zusätzliche, das heißt über die als Referenz angesetzten Standard-
Erneuerungsinvestitionen hinaus wirksame, Minderung der
Treibhausgasemissionen von etwa 50 000 t CO2 pro Jahr resultierte. Die geförderten Anlagen
emittierten 43 Prozent weniger Treibhausgas als die Referenz. Rund 75 Prozent der
zusätzlichen CO2-Reduktionen waren durch Effizienzgewinne beim
Stromverbrauch bedingt, 25 Prozent durch Umstieg auf nicht treibhausaktive, natürliche
Kältemittel. Eine Zusammenfassung der Evaluation ist im Internet über folgenden
Link verfügbar:
www.bmub.bund.de/fileadmin/bmu-import/files/pdfs/allgemein/
application/pdf/nki_evaluierung_langfassung_2012_bf.pdf.
Zur Evaluation der NKI (Programme und Projekte) in den Jahren 2012 bis 2017
wurde im Jahr 2015 durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit (BMUB) ein neuer Auftrag vergeben. Die Evaluation
erfolgt zunächst für diejenigen Projekte, die in den Jahren 2012 bis 2014
abgeschlossen wurden (erste Tranche). Die Ergebnisse dafür werden Anfang des
Jahres 2017 erwartet. Ab Anfang des Jahres 2019 werden dann die Ergebnisse für
die Projekte der zweiten Tranche erwartet, d. h. für die Projekte, die in den Jahren
2015 bis 2017 abgeschlossen wurden bzw. werden.
16. Wie war der Mittelabfluss der novellierten Förderrichtlinie, die am 1. Januar
2014 in Kraft getreten ist (bitte tabellarische Ansicht mit Antragsteller,
bewilligtem Projekt, Fördersumme, Bundesland, Laufzeit, Evaluierungsergebnis)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
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ISSN 0722-8333]