[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 19. Juli 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9241
18. Wahlperiode 21.07.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Dr. André Hahn,
Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/9018 –
Jugendaustausch, Zivilgesellschaft und Visa-Fragen in der deutsch-russischen
Zusammenarbeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
2012/2013 fand unter dem Motto „Gemeinsam Zukunft gestalten“ das
Deutschlandjahr in Russland und parallel das „Russlandjahr in Deutschland“ statt.
2014/2015 folgten das „Jahr der Russischen Sprache und Literatur in
Deutschland“ und parallel das „Jahr der Deutschen Sprache und Literatur in Russland“
(siehe auch Antwort der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der
Fraktion DIE LINKE. „Die deutsch-russischen Kreuzjahre 2012/13 und 2014/15“
vom 16. Juli 2014 auf Bundestagsdrucksache 18/2177 sowie „Entwicklung der
deutsch-russischen Zusammenarbeit“ vom 9. September 2015 auf
Bundestagsdrucksache 18/5975).
Am 9. Juni 2016 wurde im Rahmen eines Festaktes in Moskau das Jahr des
deutsch-russischen Jugendaustausches 2016/2017 eröffnet. Zugleich feierten
die Koordinierungsbüros des Jugendaustausches in Deutschland und Russland
ihr zehnjähriges Bestehen. Laut dem am Festakt teilnehmenden Staatssekretär
im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ralf
Kleindiek, gab es im Jahr 2015 insgesamt 600 Begegnungen mit etwa 17 000
Teilnehmern. Die Teilnehmerzahlen seien allerdings rückläufig, da Eltern in
Russland und Deutschland durch die negative Berichterstattung des jeweils
anderen Landes verunsichert seien und sich häufig nicht trauten, ihre Kinder an
Austauschprogrammen teilnehmen zu lassen. „Auch das strikte Visaregime
behindere eine Vertiefung zivilgesellschaftlicher Begegnungen“ (siehe
Hauptstadt-INSIDER, Ausgabe 20 vom 17. Juni 2016). Aufgerufen wurde, „sozial
benachteiligte Jugendliche stärker in den Austausch einzubinden sowie
Austauschprogramme mit Fokus im Bereich Bildung, Handwerk und Sport zu
stärken“ (ebenda).
Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek lobte die Arbeit der Koordinierungsbüros.
„Der deutsch-russische Jugendaustausch ist Gegenwarts- und Zukunftsprojekt
zugleich. Was die jungen Menschen heute denken, welches Verständnis sie von
der Welt und vom Miteinander der Staaten, Kulturen und Religionen haben,
prägt in Zukunft unsere Gesellschaften“. In Anbetracht der aktuellen
Schwierigkeiten, mit denen der deutsch-russische Jugendaustausch zu kämpfen habe,
versprach er, dass man an den Problemen intensiv arbeiten werde und prüfen
wolle, ob von Seiten der Bundesregierung mehr finanzielle Mittel bereitgestellt
werden können (siehe
www.stiftung-drja.de/de/aktuelles/neuigkeiten/meldungen/
2016/6/jubilaeum-der-koordinierungsbueros.html).
In der von den Außenministern beider Länder, Sergei Lawrow und Dr. Frank-
Walter Steinmeier, am 23. März 2016 in Moskau unterzeichneten Erklärung
heißt es dazu: „Nur dort, wo Menschen einander kennen und verstehen, können
Stereotype überwunden werden und Vertrauen und Partnerschaft wachsen.“
Verständigung und Verstehen setzt auch Kenntnisse der Sprache des jeweiligen
Partners voraus. Die Förderung des Spracherwerbs für junge russische und
deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger stellt eine nicht zu unterschätzende
Herausforderung für den Jugendaustausch 2016/2017 dar.
Die seit dem 14. September 2015 für Russland geltende Visa-
Informationssystem (VIS)-Regelung der Europäischen Union für die Einreise ist jedoch ein
reales Hindernis für die Reisefreiheit und Mobilität, insbesondere der russischen
Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Jugendaustausch und anderer
Begegnungen der Zivilgesellschaft. Dies wurde auch auf der Konferenz zum Thema
„Deutsch-Russische kommunale Partnerschaften – Auf dem Weg von Karlsruhe
2015 nach Krasnodar 2017“ am 7. Juni 2016 in Moskau deutlich, zu der das
Deutsch-Russische Forum e. V., die Gesellschaftskammer der Russischen
Föderation, die Stiftung West-Östliche Begegnungen sowie der Bundesverband
Deutscher West-Ost-Gesellschaften e. V. einluden.
Diskussionen und unterschiedliche Berichte in den Medien gibt es auch zu den
Arbeitsmöglichkeiten für Nichtregierungsorganisationen in Russland im
Zusammenhang mit dem Gesetz zu unerwünschten ausländischen Organisationen.
1. Welche politisch bedeutsamen Veranstaltungen und Höhepunkte sind im
Jahr des Jugendaustausches 2016/2017 in beiden Ländern geplant, und bei
welchen dieser Veranstaltungen ist auch die Teilnahme von Vertretern der
Bundesregierung bzw. der Russischen Föderation vorgesehen (bitte einzeln
auflisten)?
Die Eröffnungsveranstaltung zum Deutsch-Russischen Jahr des
Jugendaustausches fand am 9. Juni 2016 in Moskau unter Beteiligung von Rüdiger von Fritsch,
Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in der Russischen Föderation, und
Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ) statt. Als Vertreter der Regierung der Russischen
Föderation nahmen Michail Schwydkoi, Sonderbeauftragter für auswärtige
Kulturpolitik des Präsidenten der Russischen Föderation und Wenjamin Kaganow,
Stellvertretender Minister für Bildung und Wissenschaft teil.
Eine Abschlussveranstaltung in Deutschland ist für den Frühsommer 2017
geplant. Im Mittelpunkt wird der deutsch-russische Schüler- und Jugendaustausch
stehen. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen.
2. In welchem finanziellen Umfang unterstützen die Bundesregierung sowie
die Regierung der Russischen Föderation das deutsch-russische Jahr des
Jugendaustausches 2016/2017 (bitte hinsichtlich des Bundes nach Jahren und
Bundesbehörden aufschlüsseln), und inwieweit wurden dafür im Vergleich
zu den Vorjahren und den bestehenden Programmen zusätzliche Mittel zur
Verfügung gestellt?
Ziel des Deutsch-Russischen Jahres des Jugendaustausches 2016/2017 ist es, die
vielfältigen Aktivitäten und Möglichkeiten im deutsch-russischen
Jugendaustausch noch sichtbarer und bekannter zu machen und zu einer Vertiefung des
Jugendaustausches beizutragen.
Von deutscher Seite wurden zusätzlich 50 000 Euro zur Ermöglichung des Jahres
des Jugendaustausches durch das BMFSFJ bereitgestellt.
Die Bundesregierung verfügt über keine Informationen über die finanzielle
Unterstützung des Deutsch-Russischen Jahrs des Jugendaustauschs 2016/2017 durch
die Russische Föderation.
3. Wie ist der jeweilige Anteil bei der Finanzierung zwischen russischer und
deutscher Seite geregelt?
Gemäß dem Regierungsabkommen über jugendpolitische Zusammenarbeit mit
der Russischen Föderation gilt im außerschulischen Jugendaustausch für die
Finanzierung der Begegnungsmaßnahmen das Gastgeberprinzip, wonach der
Gastgeber die Kosten des Aufenthaltes und der Gast die Kosten für seine An- und
Abreise trägt. Dieses Prinzip wird auch gemeinsamen zentralen Veranstaltungen,
wie zuletzt der Eröffnungsveranstaltung des Jahres des Jugendaustausches in
Moskau, zugrunde gelegt.
4. Welche Nichtregierungsorganisationen und Institutionen sind nach Kenntnis
der Bundesregierung in die Organisation des deutsch-russischen Jahres des
Jugendaustausches 2016/2017 einbezogen?
Die Koordinierung der Aktivitäten des Jahres des Jugendaustausches liegt auf
deutscher Seite bei der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch gGmbH,
deren größter Gesellschafter das BMFSFJ ist. Beteiligt ist, auch in ihrer Funktion
als Gesellschafter der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch gGmbH, die
Robert Bosch Stiftung.
Darüber hinaus sind die in der Russischen Föderation tätigen deutschen
Kulturmittlerorganisationen aufgerufen, sich mit eigenen Vorhaben am Jahr des
Jugendaustausches zu beteiligen.
5. In welcher Weise sind nach Kenntnis der Bundesregierung Menschen mit
Behinderungen und ihre Organisationen aus beiden Staaten in die Planung
und Durchführung des Jahres des Jugendaustausches einbezogen, und
inwieweit werden behindertenbedingte Mehrkosten (zum Beispiel durch
Assistenzbedarf) auch bei der Förderung der einzelnen Austauschmaßnahmen
berücksichtigt?
In die Planung und Durchführung des Jahres des Jugendaustausches sind nach
Kenntnis der Bundesregierung bislang keine deutschen Organisationen von
Menschen mit Behinderungen einbezogen oder liegen diesbezügliche Anträge auf
Förderung vor. Über entsprechende Planungen auf russischer Seite liegen keine
Informationen vor. Darüber hinaus stehen alle Angebote des internationalen
Jugendaustausches auch jungen Menschen mit Behinderungen offen.
Behindertenbedingte Mehrkosten können z. B. bei der Förderung einzelner
Austauschmaßnahmen mit Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes Berücksichtigung
finden.
6. Welche konkreten Projekte unterstützt bzw. fördert der Bund im Rahmen des
deutsch-russischen Jahres des Jugendaustausches 2016/2017 (bitte einzeln
mit der jeweils zuständigen Bundesbehörde und den zur Verfügung
stehenden Mitteln des Bundes auflisten)?
Der Bund unterstützt im Rahmen des Deutsch-Russischen Jahrs des
Jugendaustausches folgende Projekte:
Bundesbehörde 2016 2017
BMFSFJ
- Filmwettbewerb für junge
Teilnehmende am Austausch
- Neuedition der „Broschüre zur
Sprachanimation“
- Förderung des außerschulischen
Jugendaustausches
13.250 €
9.750 €
746.000 €
746.000 €
AA
Förderung der Zusammenarbeit mit der
Zivilgesellschaft der Länder der Östlichen
Partnerschaft und Russland durch
Projekte mit Bezug zum Jugendaustausch
über 700.000 €
7. Inwieweit erfolgten diesbezüglich öffentliche Ausschreibungen?
Die in der Antwort zu Frage 6 genannten Projekte wurden im Wege einer
Zuwendung auf Antrag der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch gGmbH
bewilligt. Eine Ausschreibung erfolgte daher nicht.
8. Inwieweit nimmt die Bundesregierung durch ihre Förderpraxis darauf
Einfluss, dass mehr sozial benachteiligte Jugendliche stärker in den Austausch
eingebunden und Austauschprogramme mit Fokus im Bereich Bildung,
Handwerk und Sport stärker berücksichtigt werden?
Die Angebote des Schüler- und Jugendaustausches sind generell offen für alle
Jugendlichen aus Deutschland. Mehraufwendungen, die bei Maßnahmen mit
benachteiligten Jugendlichen entstehen, können beispielsweise bei einer Förderung
mit Mitteln aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes beantragt werden. Mit
der Initiative „Chancen eröffnen durch Austausch und Begegnung“ beabsichtigt
das BMFSFJ den internationalen Jugendaustausch für alle jungen Menschen zu
stärken und dabei besonders die zu fördern, die bisher unterrepräsentiert sind.
Hierzu werden insbesondere Informations- und Beratungsangebote
weiterentwickelt und Hemmnisse für den Zugang zu grenzüberschreitender Mobilität
abgebaut.
Die Themen Bildung und Sport sind auch durch die zahlreichen Akteure der
Kinder- und Jugendhilfe im Jugendaustausch weit verbreitet. Im Bereich des
Handwerkes gibt es erste Beispiele für erfolgreiche Jugendbegegnungen, z. B. in den
Bereichen Friseur, Konditorei sowie Sanitär- und Heizungsinstallation. Die
Ausweitung des beruflichen Austausches ist und bleibt eine Schwerpunktaufgabe des
deutsch-russischen Schüler- und Jugendaustausches.
9. Wie haben sich seit dem Jahr 2013 qualitativ und quantitativ der Kinder- und
Jugendaustausch zwischen beiden Staaten und dazu im Vergleich auch der
Jugendaustausch der Bundesrepublik Deutschland mit Tschechien, Polen,
Frankreich sowie den USA entwickelt (bitte die Zahl der Reisenden in beide
Richtungen in den einzelnen Jahren und die dafür vom Bund bereitgestellten
Mittel nennen)?
Die Qualität des Kinder- und Jugendaustausches zwischen Deutschland und der
Russischen Föderation entwickelt sich positiv. Die Koordinierungsbüros in
beiden Ländern, in Deutschland die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch
gGmbH, bieten umfassende Beratung und Begleitung bei der Vorbereitung und
Durchführung bilateraler Begegnungsmaßnahmen an. So fand z. B. im
vergangenen Mai eine Fachkonferenz zur Methodik der gemeinsamen Erinnerungsarbeit
im deutsch-russischen Jugendaustausch in Moskau statt, die im Herbst dieses
Jahres in Berlin fortgesetzt wird.
Die quantitative Entwicklung des Kinder- und Jugendaustausches mit Mitteln des
Einzelplans 17 ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Eine Vergleichbarkeit der Kooperationen untereinander ist insofern nicht
gegeben, als die Förderung des Austausches über die Jugendwerke mit Frankreich und
Polen auch aus Mitteln der anderen beteiligten Regierung erfolgt. Der Austausch
mit den USA besteht überwiegend aus Teilnehmenden aus Deutschland an einem
Praktikantenprogramm in den USA. Zahlen für das Jahr 2016 liegen noch nicht
vor, werden aber in vergleichbarer Höhe erwartet.
Quantitative Entwicklung des Kinder- und Jugendaustausches
2013 2014 2015
Personen Zuwendung Personen Zuwendung Personen Zuwendung
Russland 6.555 2.000.000 € 5.924 2.000.000 € 6.696 2.000.000 €
Tschechien 4.465 1.140.000 € 4.497 1.140.000 € 4.508 1.140.000 €
Polen 105.819 5.155.000 € 110.821 5.155.000 € 110.709 5.155.000 €
Frankreich 202.116 11.226.000 € 191.629 11.226.000 € 186.030 11.226.000 €
USA 998 286.800 € 900 280.000 € 900 280.000 €
10. Mit welchen weiteren Staaten findet ein Kinder- und Jugendaustausch mit
Förderung des Bundes statt (bitte die Staaten und die dafür bereitgestellten
Mittel in den Jahren 2015 und 2016 nennen)?
Das BMFSFJ stellt mit dem Kinder- und Jugendplan des Bundes den
bundeszentralen Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe jährlich über die in der Antwort zu
Frage 9 genannten Länderkooperationen hinaus rund 12 Mio. Euro zur
Verfügung, um offene Angebote des internationalen Jugendaustausches für junge
Menschen weltweit zu gewährleisten. Dies umfasst zum Beispiel 2,3 Mio. Euro für
den außerschulischen Jugendaustausch mit Israel und 360 000 Euro für den
außerschulischen Jugendaustausch mit Japan.
Daneben stellt das BMFSFJ Mittel zum Aufbau eines Jugendwerks mit
Griechenland 3 Mio. Euro zur Verfügung (im Jahr 2015: 350 000 Euro).
11. Wie viele Schülerinnen und Schüler in Deutschland haben sich nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016 für
Russisch als Fremdsprache entschieden (siehe auch die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/5975), und wie stellen
sich diese Zahlen im Vergleich zu anderen Fremdsprachen dar?
Im Schuljahr 2014/2015 haben 108 922 Schülerinnen und Schüler bundesweit am
Russischunterricht teilgenommen. Damit liegt Russisch als Fremdsprache hinter
Englisch, Französisch, Latein und Spanisch an fünfter Stelle.
Für das Schuljahr 2015/2016 liegen noch keine Zahlen vor. Es wird jedoch mit
einer vergleichbaren Anzahl gerechnet.
Fremdsprache Anzahl der Schülerinnen und Schüler im
Schuljahr 2014/2015
Englisch 7.274.027
Französisch 1.535.600
Latein 688.625
Spanisch 404.183
Russisch 108.922
Italienisch 51.012
Türkisch 12.182
Altgriechisch 11.820
sonstige Sprachen 71.416
Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 1
12. Welche Konzepte und Aktivitäten gibt es bei der Bundesregierung zur
Förderung des Interesses am deutschen bzw. russischen Spracherwerb für
Schüler und Studierende beider Länder?
Deutschunterricht erfolgt in Russland an ca. 15 000 Schulen. Russland ist ein
Schwerpunktland der aus dem AKBP-Haushalt finanzierten Initiative „Schulen:
Partner der Zukunft“ (PASCH). Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen
(ZfA) und das Goethe-Institut (GI) betreuen in diesem Kontext 117 PASCH-
Schulen. Über 50 Multiplikatoren stehen sowohl ZfA als auch GI zur
Lehrerfortbildung zur Verfügung. Insgesamt gibt es über 1 000 Schulpartnerschaften
zwischen russischen und deutschen Schulen.
Des Weiteren setzt sich der DAAD in Russland für die Stärkung der Rolle der
deutschen Sprache und der Germanistik an russischen Hochschulen ein.
Aktuell sind im Bereich der Projektförderung folgende Maßnahmen
hervorzuheben:
Die „Studienbrücke Deutschland“ ist ein 2014 u. a. für Russland entwickeltes
Stipendienprogramm des Goethe-Instituts, das Schülerinnen und Schüler der
9. Klasse mit herausragenden Leistungen in Mathematik, Informatik,
Naturwissenschaften und Technik (MINT-Fächer) und Deutschkenntnissen sprachlich und
fachlich auf ein Studium in Deutschland vorbereitet. Als Reaktion auf neue
Bildungsstandards für die Sekundarstufe I in Russland und der flächendeckenden
Einführung einer zweiten Fremdsprache als Pflichtfach soll mit dem Projekt
„Deutsch: Die erste Zweite“ des Goethe-Instituts ein entsprechendes Angebot
konzipiert werden, um russische Bildungseinrichtungen bei der Einführung von
Deutsch als zweite Fremdsprache zu unterstützen.
Die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch hat eine „Broschüre
Sprachanimation“ sowie methodische Materialien zur Sprachanimation für den Einsatz in
bilateralen Schüler- und Jugendbegegnungen herausgegeben.
Im Übrigen wird auf den Bericht der Kultusministerkonferenz der Länder „Zur
Situation des Russischunterrichts in der Bundesrepublik Deutschland“ vom
7. März 2014 verwiesen (
www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_
beschluesse/2014/2014_03_07-Situation_Russischunterricht.pdf).
13. Schließt das deutsch-russische Jahr des Jugendaustausches 2016/2017 auch
Aktivitäten zur Förderung der deutschen bzw. russischen Sprache als
Fremdsprache in Russland und Deutschland ein, und wenn ja, welche?
Das deutsch-russische Jahr des Jugendaustauschs 2016/2017 schließt auch
Aktivitäten zur Förderung der deutschen Sprache in Russland ein. Das Auswärtige
Amt fördert über das Goethe-Institut eine Konferenz „Jugend für Nachhaltigkeit“.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) des Sekretariats der
Kultusministerkonferenz fördert seit vielen Jahren – aus Mitteln des Auswärtigen Amts, teils
auch der Länder und in Zusammenarbeit mit den Ländern – durch verschiedene
Austauschprogramme im Schulbereich die deutsche bzw. russische Sprache als
Fremdsprache in Russland bzw. Deutschland.
Darüber hinaus dienen der Förderung der deutschen Sprache in Russland
folgende Programme des PAD:
Fortbildungskurse in Deutschland für ausländische Deutschlehrkräfte
2016: 13 RUS nach DEU/2017 (Planzahl): 13 RUS nach DEU
Hospitationen an deutschen Gastschulen für ausländische Deutschlehrkräfte
2016: 35 RUS nach DEU/2017 (Planzahl): 35 RUS nach DEU
Weiterbildungsprogramm für deutschsprachige Lehrkräfte von
Auslandsschulen (Ortslehrkräfte)
2016: 1 RUS nach DEU/2017 (Planzahl): 5 RUS nach DEU
kulturweit – Der Freiwilligendienst des Auswärtigen Amtes für junge
Freiwillige aus Deutschland: Programmbereich „Einsatzstellen an Deutschen
Auslandsschulen und DSD-Schulen“
2016: 7 DEU nach RUS/2017 (Planzahl): 10 DEU nach RUS
Prämienprogramm zur Förderung der Ausbildung ausländischer Schülerinnen
und Schüler in der deutschen Sprache: Internationales Preisträgerprogramm
2016: 11 RUS nach DEU/2017 (Planzahl): 11 RUS nach DEU
Prämienprogramm zur Förderung der Ausbildung ausländischer Schülerinnen
und Schüler in der deutschen Sprache: Deutschland Plus (Kurse zur deutschen
Sprache und Landeskunde)
2016: 13 RUS nach DEU/2017 (Planzahl): 13 RUS nach DEU
Programm für russische Fremdsprachenassistenzkräfte (FSA) dient der
Förderung der russischen Sprache an Schulen in Deutschland: Dabei handelt es sich
um Germanistik-Studierende aus Russland, die für acht Monate den Russisch-
Unterricht an deutschen Schulen (monatliches Stipendium in Höhe von 800 Euro,
inkl. Krankenversicherung) unterstützen und bereichern. Viele ehemalige
russische Fremdsprachenassistenzkräfte sind zudem später als Deutschlehrende
im Bildungsbereich in Russland tätig.
2016/17: 35 russische FSA nach DEU, keine deutsche FSA nach RUS wegen
fehlender Finanzierung.
Die Bundesregierung gibt keine Auskunft zu Gegenständen, die keinen Bezug zu
ihrem Verantwortungsbereich gegenüber dem Bundestag haben, weil sie sich
außerhalb der Zuständigkeit der Bundesregierung befinden. Sie erteilt daher keine
Auskünfte über Aktivitäten zur Förderung der deutschen Sprache in Russland
durch die Russische Föderation.
14. Wie viele Schengen-Visa wurden für russische Jugendliche im Alter von 12
bis 17 Jahren seit der VIS-Einführung für Russland am 14. September 2015
ausgestellt, und inwieweit gibt es hier signifikante Veränderungen
gegenüber der Zeit vor dem 14. September 2015?
Die bei den Auslandvertretungen erhobenen Statistiken enthalten keine Angaben
zu spezifischen Altersgruppen (hier: zwölf bis 17 Jahre).
15. Wie hat sich die VIS-Einführung auf die Visabeantragung und die
Visaerteilung durch die Bundesrepublik Deutschland bei russischen
Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern ausgewirkt?
Im Jahr 2015 sind die Antragszahlen in der Russischen Föderation im Vergleich
zu 2014 stark gefallen. Der Rückgang setzte jedoch schon deutlich vor der VIS-
Einführung am 14. September 2015 ein. Er dürfte in erster Linie auf die
wirtschaftliche Gesamtsituation (dabei vor allem auf den schwachen Kurs des Rubels
und den Ölpreis) sowie auf die politische Lage zurückzuführen sein. Die
verstärkte Ausstellung von unechten Jahres- und Mehrjahresvisa (Anteil 32 Prozent
in der Russischen Föderation im Jahr 2015) trug ebenso zu einem Absinken der
Zahlen bei.
16. Wie wirkt sich die VIS-Einführung auf die Zahl der Schul- bzw.
Gruppenreisen der russischen Jugendlichen nach Deutschland aus?
Die bei den Auslandvertretungen erhobenen Statistiken enthalten keine Angaben
zu Schul- bzw. Gruppenreisen.
17. Inwieweit haben die Aktivitäten der Bundesregierung, den Kinder- und
Jugendaustausch sowie andere Formen des zivilgesellschaftlichen Austausches
durch Ausschöpfung aller rechtlich möglichen Visaerleichterungen zu
vereinfachen, gewirkt (siehe auch Antworten der Bundesregierung zu den
Fragen 4 bis 6 auf Bundestagsdrucksache 18/5975)?
Die Bundesregierung erhebt keine Daten zur Entwicklung der Visaantragszahlen
im Rahmen des Kinder- und Jugendaustausches sowie anderer Formen des
zivilgesellschaftlichen Austausches. Nach den Daten der Stiftung Deutsch-Russischer
Jugendaustausch gGmbH ist die Zahl der Anträge auf finanzielle Zuschüsse leicht
rückläufig. Dies beruht, wie in der Antwort zu Frage 15 dargelegt, auf
verschiedenen Gründen. Für Teilnehmende an Maßnahmen des deutsch-russischen
Jugendaustausches beträgt die Servicegebühr in den russischen Servicezentren bei
Antragstellung nur noch die Hälfte.
18. Welche weiteren Aktivitäten zu Erleichterungen der Visaverfahren plant die
Bundesregierung diesbezüglich?
Inwieweit sind Pauschal-Visa bei Gruppenreisen nach französischem
Muster, eine Visafreiheit analog den Regeln für Bürgerinnen und Bürger aus
Moldau oder eine Visafreiheit für Teilnehmerinnen und Teilnehmer des
Jugendaustausches denkbar und möglich?
Die Bundesregierung prüft alle Optionen für mögliche Erleichterungen bei der
Visumserteilung auch in der Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation. Sie
schöpft weiterhin alle diesbezüglichen rechtlichen Möglichkeiten aus und wird
dies auch künftig tun. So konnte zuletzt in Verhandlungen mit dem
Servicedienstleister, der in Russland im Auftrag der Bundesregierung die externen
Visaannahmezentren betreibt, für russische Teilnehmer am deutsch-russischen
Jugendaustausch eine Reduzierung der Servicegebühr um 50 Prozent erreicht werden.
Die Bundesregierung sieht die Visumserteilung als maßgeblichen Aspekt für die
Ausweitung von Schüler- und Jugendaustausch und anderen
zivilgesellschaftlichen Kontakten und macht die Frage von möglichen Erleichterungen regelmäßig
zum Gegenstand ihrer Gespräche mit den betroffenen Ländern.
Eine französische Regelung zur Erteilung von Pauschal-Visa bei Gruppenreisen,
die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Jugendaustausches von der Pflicht zur
Abgabe von Fingerabdrücken befreit, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Eine Befreiung von der Visumpflicht für russische Staatsangehörige im Rahmen
eines i. d. R. mehrjährigen Visaliberalisierungsprozesses zu gewähren, wie dies
bei Moldau für Inhaber biometrischer Reisepässe, die im Einklang mit den
Normen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) ausgestellt werden,
nach einem längeren Visadialog geschehen ist, würde gemäß Artikel 1 der
Verordnung Nr. 539/2001 (EG-VisaVO) voraussetzen, dass eine Reihe objektiver
Kriterien (u. a. Kriterien zu Rechtsstaatlichkeit, Grundrechten,
Korruptionsbekämpfung, Gegenseitigkeit der Gewährung der Visafreiheit) erfüllt ist. Die
Zuständigkeit für solche Befreiungen von der Visumpflicht liegt bei der
Europäischen Union. Sanktionsbedingt sind die bereits mit Russland begonnenen
Verhandlungen derzeit ausgesetzt.
Nationale Ausnahmen von der Visumpflicht sind dagegen grundsätzlich nur für
die in Artikel 4 Absatz 1 und 2 EG-VisaVO genannten Personengruppen zulässig.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Jugendaustausches fallen in der Regel nicht
darunter.
19. Gibt es im Zusammenhang mit dem Jahr des deutsch-russischen
Jugendaustausches Verhandlungen bzw. Absprachen zwischen beiden Regierungen zur
Erleichterung der Visaverfahren für diese Personengruppen, und wenn ja,
mit welchem Ergebnis?
Über die in der Antwort zu Frage 18 dargestellte Erleichterung des
Visaverfahrens hinaus, gibt es derzeit keine weiteren Absprachen im Zusammenhang mit
dem Jahr des Jugendaustausches.
20. Wie viele reale Fälle eines „Identitätsdiebstahls“ und/oder einer
„fehlerhaften Identitätsfeststellung“ seitens russischer Jugendlicher im Alter von 12 bis
17 Jahren gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010
(bitte nach den einzelnen Jahren aufschlüsseln)?
Die Anzahl der Fälle versuchten „Identitätsdiebstahls“ und/oder einer versuchten
„fehlerhaften Identitätsfeststellung“ im Sinne der Fragestellung werden
statistisch nicht erfasst.
21. Inwieweit hat die Russische Föderation das Visa-Verfahren für Bürgerinnen
und Bürger der Bundesrepublik Deutschland im Gegenzug gleichermaßen
verschärft?
Verschärfungen des Visa-Verfahrens seitens der Russischen Föderation als
Reaktion auf die VIS-Einführung sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Allerdings plant die Russische Föderation mittelfristig ebenfalls weltweit die
Erhebung biometrischer Daten. In Großbritannien und Dänemark geschieht dies
bereits.
22. Inwieweit können an dem deutsch-russischen Jahr des Jugendaustausches
2016/2017 und den damit zusammenhängenden deutsch-russischen
Aktivitäten auch Bürgerinnen und Bürger der Halbinsel Krim als Gastgeber oder
als Gäste in Deutschland teilnehmen?
Die Haltung der Bundesregierung in Bezug zur Einbeziehung der Krim bzw. ihrer
Bewohner in Maßnahmen des deutsch-russischen Jugendaustauschs richtet sich
nach geltendem Völkerrecht, nach dem die Krim weiterhin Bestandteil der
Ukraine ist.
23. Welche NGO aus Deutschland sind seit Inkrafttreten des „Gesetzes über
unerwünschte ausländische Organisationen“ in ihrer Tätigkeit eingeschränkt
bzw. wurden für „unerwünscht“ erklärt und mussten ihre Tätigkeit beenden
(bitte die jeweilige NGO nennen)?
Wie hat in diesen Fällen die Bundesregierung darauf reagiert?
Mit heutigem Stand ist das Gesetz auf keine deutsche
Nichtregierungsorganisation angewandt worden.
24. In welchem Umfang wurden nachfolgende deutsche NGO, Vereine und
Stiftungen vom Bund in den Jahren 2014, 2015 und 2016 gefördert: das
Deutsch-Russische Forum e. V., die Stiftung Deutsch-Russischer
Jugendaustausch gGmbH, die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“,
die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V., die
Stiftung West-Östliche Begegnungen, die Robert Bosch Stiftung GmbH, der
Bundesverband Deutscher West-Ost-Gesellschaften e. V., der Deutsch-
Russische Austausch e. V., die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland
e. V., die Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde e. V., das Osteuropa-
Institut, die Stiftung Wissenschaft und Politik, MEMORIAL Deutschland
e. V. (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und NGO die Höhe der Förderung
und die jeweils fördernden Bundesbehörden nennen)?
Die Förderung der genannten Einrichtungen durch die Bundesressorts für die
Jahre 2014, 2015 und 2016 ergibt sich aus folgender Tabelle:
2014 2015 2016
Deutsch-Russisches Forum e. V
AA 78.768 € 93.338 € 53.985 €
Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch
BMFSFJ 2.000.000 € 2.000.000 € 2.050.000 €
AA 79.990 €
Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft
AA 350.000 € 650.000 € 648.840 €
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche
Zusammenarbeit e. V.
AA 121.645 € 494.287 € 309.998 €
BMJV 73.884 € 97.644 € 100.000 €
Stiftung West-Östliche Begegnungen
AA 80.000 €
Robert Bosch Stiftung
AA 12.798 € 23.701 €
2014 2015 2016
Bundesverband Deutscher Ost-West-Gesellschaften e. V
Deutsch-Russischer Austausch e. V.
AA 188.855 € 678.506 € 590.000 €
Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e. V.
AA 50.000 €
Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde e. V
AA 518.408 € 475.000 € 565.000 €
Stiftung Wissenschaft und Politik
AA 2.110 €
Memorial Deutschland e. V.
AA 30.000 €
25. Welche weiteren in Russland tätigen NGO aus Deutschland haben in den
Jahren 2014, 2015 und 2016 Mittel (ab 50 000 Euro) für Projekte und andere
Aktivitäten vom Bund erhalten (bitte die jeweilige NGO, die Maßnahmen
und inhaltlichen Schwerpunkte, die Höhe der Förderung und die jeweilige
Bundesbehörde nennen)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. wird verwiesen (Bundestagsdrucksache 18/5975). Die Ist-
Ausgaben für das Haushaltsjahr 2016 stehen derzeit noch nicht fest. Darüber hinaus
wurde das Osteuropa-Institut im Jahr 2015 von Seiten des Auswärtigen Amts mit
2 141 638 Euro gefördert.
26. Welche Ergebnisse brachten die Gespräche der Deutsch-Russischen
Regierungskommission für die Angelegenheiten der Russlanddeutschen im
Mai 2016 in Omsk?
Im Rahmen der Sitzung erörterte der Bundesbeauftragte Hartmut Koschyk mit
dem neuen Co-Vorsitzenden Minister Igor Barinow aktuelle Fragen der
Förderung der deutschen Minderheit, insbesondere die Situation der Deutsch-
Russischen Häuser in der Russischen Föderation und die Rahmenbedingungen für die
Tätigkeit von Nichtregierungsorganisationen in Russland.
Der Bundesbeauftragte Hartmut Koschyk betonte, dass die Bundesregierung der
geschichtlich bedingten besonderen Verantwortung Deutschlands für die
Russlanddeutschen in ihren Herkunftsgebieten auch künftig gerecht werde und diese
im Rahmen des finanziell Möglichen weiterhin unterstützen wird.
Beide Seiten versicherten, diese Zusammenarbeit auch künftig im Interesse der
gemeinsamen Verantwortung für die Deutschen in der Russischen Föderation
fortsetzen zu wollen.
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