Jugendaustausch, Zivilgesellschaft und Visa-Fragen in der deutsch-russischen Zusammenarbeit
der Abgeordneten Heike Hänsel, Dr. André Hahn, Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
2012/2013 fand unter dem Motto „Gemeinsam Zukunft gestalten“ das Deutschlandjahr in Russland und parallel das „Russlandjahr in Deutschland“ statt. 2014/2015 folgten das „Jahr der Russischen Sprache und Literatur in Deutschland“ und parallel das „Jahr der Deutschen Sprache und Literatur in Russland“ (siehe auch Antwort der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. „Die deutsch-russischen Kreuzjahre 2012/13 und 2014/15“ vom 16. Juli 2014 auf Bundestagsdrucksache 18/2177 sowie „Entwicklung der deutsch-russischen Zusammenarbeit“ vom 9. September 2015 auf Bundestagsdrucksache 18/5975).
Am 9. Juni 2016 wurde im Rahmen eines Festaktes in Moskau das Jahr des deutsch-russischen Jugendaustausches 2016/2017 eröffnet. Zugleich feierten die Koordinierungsbüros des Jugendaustausches in Deutschland und Russland ihr zehnjähriges Bestehen. Laut dem am Festakt teilnehmenden Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ralf Kleindiek, gab es im Jahr 2015 insgesamt 600 Begegnungen mit etwa 17 000 Teilnehmern. Die Teilnehmerzahlen seien allerdings rückläufig, da Eltern in Russland und Deutschland durch die negative Berichterstattung des jeweils anderen Landes verunsichert seien und sich häufig nicht trauten, ihre Kinder an Austauschprogrammen teilnehmen zu lassen. „Auch das strikte Visaregime behindere eine Vertiefung zivilgesellschaftlicher Begegnungen“ (siehe HAUPTSTADT-INSIDER, Ausgabe 20 vom 17. Juni 2016). Aufgerufen wurde, „sozial benachteiligte Jugendliche stärker in den Austausch einzubinden sowie Austauschprogramme mit Fokus im Bereich Bildung, Handwerk und Sport zu stärken“ (ebenda).
Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek lobte die Arbeit der Koordinierungsbüros. „Der deutsch-russische Jugendaustausch ist Gegenwarts- und Zukunftsprojekt zugleich. Was die jungen Menschen heute denken, welches Verständnis sie von der Welt und vom Miteinander der Staaten, Kulturen und Religionen haben, prägt in Zukunft unsere Gesellschaften“. In Anbetracht der aktuellen Schwierigkeiten, mit denen der deutsch-russische Jugendaustausch zu kämpfen habe, versprach er, dass man an den Problemen intensiv arbeiten werde und prüfen wolle, ob von Seiten der Bundesregierung mehr finanzielle Mittel bereitgestellt werden können (siehe www.stiftung-drja.de/de/aktuelles/neuigkeiten/meldungen/2016/6/jubilaeum-der-koordinierungsbueros.html).
In der von den Außenministern beider Länder, Sergei Lawrow und Dr. Frank-Walter Steinmeier, am 23. März 2016 in Moskau unterzeichneten Erklärung heißt es dazu: „Nur dort, wo Menschen einander kennen und verstehen, können Stereotype überwunden werden und Vertrauen und Partnerschaft wachsen.“ Verständigung und Verstehen setzt auch Kenntnisse der Sprache des jeweiligen Partners voraus. Die Förderung des Spracherwerbs für junge russische und deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger stellt eine nicht zu unterschätzende Herausforderung für den Jugendaustausch 2016/2017 dar.
Die seit dem 14. September 2015 für Russland geltende Visa-Informationssystem (VIS)-Regelung der Europäischen Union für die Einreise ist jedoch ein reales Hindernis für die Reisefreiheit und Mobilität, insbesondere der russischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Jugendaustausch und anderer Begegnungen der Zivilgesellschaft. Dies wurde auch auf der Konferenz zum Thema „Deutsch-Russische kommunale Partnerschaften – Auf dem Weg von Karlsruhe 2015 nach Krasnodar 2017“ am 7. Juni 2016 in Moskau deutlich, zu der das Deutsch-Russische Forum e. V., die Gesellschaftskammer der Russischen Föderation, die Stiftung West-Östliche Begegnungen sowie der Bundesverband Deutscher West-Ost-Gesellschaften e. V. einluden.
Diskussionen und unterschiedliche Berichte in den Medien gibt es auch zu den Arbeitsmöglichkeiten für Nichtregierungsorganisationen in Russland im Zusammenhang mit dem Gesetz zu unerwünschten ausländischen Organisationen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Welche politisch bedeutsamen Veranstaltungen und Höhepunkte sind im Jahr des Jugendaustausches 2016/2017 in beiden Ländern geplant, und bei welchen dieser Veranstaltungen ist auch die Teilnahme von Vertretern der Bundesregierung bzw. der Russischen Föderation vorgesehen (bitte einzeln auflisten)?
In welchem finanziellen Umfang unterstützen die Bundesregierung sowie die Regierung der Russischen Föderation das deutsch-russische Jahr des Jugendaustausches 2016/2017 (bitte hinsichtlich des Bundes nach Jahren und Bundesbehörden aufschlüsseln), und inwieweit wurden dafür im Vergleich zu den Vorjahren und den bestehenden Programmen zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt?
Wie ist der jeweilige Anteil bei der Finanzierung zwischen russischer und deutscher Seite geregelt?
Welche Nichtregierungsorganisationen und Institutionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in die Organisation des deutsch-russischen Jahres des Jugendaustausches 2016/2017 einbezogen?
In welcher Weise sind nach Kenntnis der Bundesregierung Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen aus beiden Staaten in die Planung und Durchführung des Jahres des Jugendaustausches einbezogen, und inwieweit werden behindertenbedingte Mehrkosten (zum Beispiel durch Assistenzbedarf) auch bei der Förderung der einzelnen Austauschmaßnahmen berücksichtigt?
Welche konkreten Projekte unterstützt bzw. fördert der Bund im Rahmen des deutsch-russischen Jahres des Jugendaustausches 2016/2017 (bitte einzeln mit der jeweils zuständigen Bundesbehörde und den zur Verfügung stehenden Mitteln des Bundes auflisten)?
Inwieweit erfolgten diesbezüglich öffentliche Ausschreibungen?
Inwieweit nimmt die Bundesregierung durch ihre Förderpraxis darauf Einfluss, dass mehr sozial benachteiligte Jugendliche stärker in den Austausch eingebunden und Austauschprogramme mit Fokus im Bereich Bildung, Handwerk und Sport stärker berücksichtigt werden?
Wie haben sich seit dem Jahr 2013 qualitativ und quantitativ der Kinder- und Jugendaustausch zwischen beiden Staaten und dazu im Vergleich auch der Jugendaustausch der Bundesrepublik Deutschland mit Tschechien, Polen, Frankreich sowie den USA entwickelt (bitte die Zahl der Reisenden in beide Richtungen in den einzelnen Jahren und die dafür vom Bund bereitgestellten Mittel nennen)?
Mit welchen weiteren Staaten findet ein Kinder- und Jugendaustausch mit Förderung des Bundes statt (bitte die Staaten und die dafür bereitgestellten Mittel in den Jahren 2015 und 2016 nennen)?
Wie viele Schülerinnen und Schüler in Deutschland haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016 für Russisch als Fremdsprache entschieden (siehe auch die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/5975), und wie stellen sich diese Zahlen im Vergleich zu anderen Fremdsprachen dar?
Welche Konzepte und Aktivitäten gibt es bei der Bundesregierung zur Förderung des Interesses am deutschen bzw. russischen Spracherwerb für Schüler und Studierende beider Länder?
Schließt das deutsch-russische Jahr des Jugendaustausches 2016/2017 auch Aktivitäten zur Förderung der deutschen bzw. russischen Sprache als Fremdsprache in Russland und Deutschland ein, und wenn ja, welche?
Wie viele Schengen-Visa wurden für russische Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren seit der VIS-Einführung für Russland am 14. September 2015 ausgestellt, und inwieweit gibt es hier signifikante Veränderungen gegenüber der Zeit vor dem 14. September 2015?
Wie hat sich die VIS-Einführung auf die Visabeantragung und die Visaerteilung durch die Bundesrepublik Deutschland bei russischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern ausgewirkt?
Wie wirkt sich die VIS-Einführung auf die Zahl der Schul- bzw. Gruppenreisen der russischen Jugendlichen nach Deutschland aus?
Inwieweit haben die Aktivitäten der Bundesregierung, den Kinder- und Jugendaustausch sowie andere Formen des zivilgesellschaftlichen Austausches durch Ausschöpfung aller rechtlich möglichen Visaerleichterungen zu vereinfachen, gewirkt (siehe auch Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 4 bis 6 auf Bundestagsdrucksache 18/5975)?
Welche weiteren Aktivitäten zu Erleichterungen der Visaverfahren plant die Bundesregierung diesbezüglich?
Inwieweit sind Pauschal-Visa bei Gruppenreisen nach französischem Muster, eine Visafreiheit analog den Regeln für Bürgerinnen und Bürger aus Moldau oder eine Visafreiheit für Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Jugendaustausches denkbar und möglich?
Gibt es im Zusammenhang mit dem Jahr des deutsch-russischen Jugendaustausches Verhandlungen bzw. Absprachen zwischen beiden Regierungen zur Erleichterung der Visaverfahren für diese Personengruppen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wie viele reale Fälle eines „Identitätsdiebstahls“ und/oder einer „fehlerhaften Identitätsfeststellung“ seitens russischer Jugendlicher im Alter von 12 bis 17 Jahren gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 (bitte nach den einzelnen Jahren aufschlüsseln)?
Inwieweit hat die Russische Föderation das Visa-Verfahren für Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland im Gegenzug gleichermaßen verschärft?
Inwieweit können an dem deutsch-russischen Jahr des Jugendaustausches 2016/2017 und den damit zusammenhängenden deutsch-russischen Aktivitäten auch Bürgerinnen und Bürger der Halbinsel Krim als Gastgeber oder als Gäste in Deutschland teilnehmen?
Welche NGO aus Deutschland sind seit Inkrafttreten des „Gesetzes über unerwünschte ausländische Organisationen“ in ihrer Tätigkeit eingeschränkt bzw. wurden für „unerwünscht“ erklärt und mussten ihre Tätigkeit beenden (bitte die jeweilige NGO nennen)?
Wie hat in diesen Fällen die Bundesregierung darauf reagiert?
In welchem Umfang wurden nachfolgende deutsche NGO, Vereine und Stiftungen vom Bund in den Jahren 2014, 2015 und 2016 gefördert: das Deutsch-Russische Forum e. V., die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch gGmbH, die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“, die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V., die Stiftung West-Östliche Begegnungen, die Robert Bosch Stiftung GmbH, der Bundesverband Deutscher West-Ost-Gesellschaften e. V., der Deutsch-Russische Austausch e. V., die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e. V., die Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde e. V., das Osteuropa-Institut, die Stiftung Wissenschaft und Politik, MEMORIAL Deutschland e. V. (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und NGO die Höhe der Förderung und die jeweils fördernden Bundesbehörden nennen)?
Welche weiteren in Russland tätigen NGO aus Deutschland haben in den Jahren 2014, 2015 und 2016 Mittel (ab 50 000 Euro) für Projekte und andere Aktivitäten vom Bund erhalten (bitte die jeweilige NGO, die Maßnahmen und inhaltlichen Schwerpunkte, die Höhe der Förderung und die jeweilige Bundesbehörde nennen)?
Welche Ergebnisse brachten die Gespräche der Deutsch-Russischen Regierungskommission für die Angelegenheiten der Russlanddeutschen im Mai 2016 in Omsk?