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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Asylverfahren

Asylantragstellungen, Herkunftsländer, anhängige Verfahren, Begleitung durch einen Vormund, Schutzquote, Negativbescheide, Verfahrensdauer, Rücküberstellungen im Rahmen des Dublin-Verfahrens, Familienzusammenführung, Fluchtgründe und Zuerkennung eines Schutzstatus<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

25.07.2016

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/913606.07.2016

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Asylverfahren

der Abgeordneten Luise Amtsberg, Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Franziska Brantner, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Corinna Rüffer, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) sind eine besonders schutzbedürftige Flüchtlingsgruppe im Sinne der EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU). Sie fliehen aus unterschiedlichsten Verfolgungsgründen nach Deutschland. Die Schutzquoten in Asylverfahren unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Nach den vorliegenden Zahlen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) besteht aber weiterhin eine große Diskrepanz zwischen der Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Asylverfahren und der Zahl der Inobhutnahmen durch die zuständigen Jugendämter. Nach Auskunft des BAMF ist dies u. a. auf die verzögerte Asylantragsmöglichkeit Ende des Jahres 2015 zurückzuführen.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind im besonderen Maße von der langsamen Bearbeitung der Asylgesuche beim BAMF betroffen, da – die meisten sind bei Einreise offenkundig im Alter von 16 und 17 Jahren – bei Erreichen der Volljährigkeit die in der Minderjährigkeit begründeten Fluchtursachen weniger Beachtung bei der Prüfung der Asylgesuche finden. Bislang sind genaue statistische Angaben zu dieser Situation nicht durch die Bundesregierung veröffentlicht worden.

Weiter sind bislang von Seiten der Bundesregierung keine quantitativen Daten bekannt gemacht worden, welche Fluchtgründe unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Asylverfahren vortragen und aus welchen Gründen sie in Deutschland einen Schutzstatus erhalten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

a) Wie viele unbegleitete Minderjährige haben im Jahr 2015 in Deutschland einen Asylerstantrag gestellt (bitte nach den 20 Hauptherkunftsländern aufschlüsseln)?

1

b) Wie viele unbegleitete Minderjährige konnten erst im Jahr 2016 ihren Asylerstantrag stellen und wurden nachregistriert (vergleiche hierzu den Hinweis zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 18/8450)? Ist die Bundesregierung überzeugt davon, dass alle UMF, die im Jahr 2015 eingereist sind mittlerweile einen Asylerstantrag stellen konnten?

Falls nein, wie viele nachregistrierte Asylerstanträge von unbegleiteten Minderjährigen, die im Jahr 2015 eingereist sind, erwartet die Bundesregierung noch, und bis wann ist die Nachregistrierung voraussichtlich abgeschlossen?

2

Wie viele unbegleitete Minderjährige haben im Jahr 2016 – unabhängig von den in der Frage 2 erfassten Personen – einen Asylerstantrag gestellt (bitte nach Top 20 der Herkunftsländer auflisten)?

3

Wie viele Asylverfahren von UMF sind gegenwärtig anhängig (bitte nach Außenstellen differenzieren und jeweils die 15 Hauptherkunftsländer benennen)?

4

Wie viele Asylgesuche wurden von UMF direkt an den deutschen Außengrenzen gestellt?

5

In wie vielen Fällen wurden UMF nicht durch einen Vormund im Asylverfahren begleitet?

In wie vielen Fällen konnte im Jahr 2016 eine Anhörung nicht durchgeführt werden, da ein Vormund nicht anwesend war?

6

Wie ist die Schutzquote der Asylanträge von unbegleiteten Minderjährigen im ersten Halbjahr 2016 (bitte die 20 Hauptherkunftsländer angeben, Schutzquote nach Art des Schutzes differenzieren)?

7

Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden im Jahr 2016 im Asylverfahren negativ beschieden (bitte die 20 Hauptherkunftsländer angeben und nach Ablehnungsgrund differenzieren)?

8

Wie ist die durchschnittliche Verfahrensdauer bei unbegleiteten Minderjährigen (bitte nach den 20 Hauptherkunftsländern differenzieren)?

9

In wie vielen Fällen ist im Jahr 2016 bei unbegleiteten Minderjährigen ein Dublin-Verfahren zur Rücküberstellung in einen anderen Mitgliedstaat eingeleitet worden, und in wie vielen Fällen ist es zu einer Rücküberstellung gekommen (bitte nach Mitgliedstaat und Herkunftsland der unbegleiteten Minderjährigen aufschlüsseln)?

10

In wie vielen Fällen ist im Jahr 2016 aufgrund der in der Dublin-Verordnung vorgesehenen Regelungen eine Familienzusammenführung von unbegleiteten Minderjährigen mit Eltern bzw. Verwandten in Deutschland vorgenommen worden (bitte nach Zusammenführung zum unbegleiteten Minderjährigen bzw. des unbegleiteten Minderjährigen zu Eltern/Verwandten und jeweiligen involvierten Mitgliedstaat aufschlüsseln)?

11

In wie vielen Fällen ist im Jahr 2016 aufgrund der in der Dublin-Verordnung vorgesehenen Regelungen eine Familienzusammenführung von unbegleiteten Minderjährigen mit Eltern bzw. Verwandten in einem Mitgliedstaat vorgenommen worden (bitte nach Zusammenführung zum unbegleiteten Minderjährigen bzw. des unbegleiteten Minderjährigen zu Eltern/Verwandten und jeweiligen involvierten Mitgliedstaat aufschlüsseln)?

12

a) Wie viele Asylanträge von unbegleiteten Minderjährigen die in den Jahren 2014 bis 2016 gestellt wurden, wurden erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres beschieden (bitte nach Jahren und nach 20 Hauptherkunftsländern auflisten)?

12

b) Wie ist die Schutzquote von Antragsstellern, die als unbegleitete Minderjährige einen Asylantrag gestellt haben und erst nach erreichter Volljährigkeit beschieden wurden, im ersten Halbjahr 2016 (bitte die 20 Hauptherkunftsländer angeben und die Schutzquote nach Art des Schutzes differenzieren)?

12

c) Wie viele Antragsteller, die als unbegleitete Minderjährige einen Asylantrag gestellt haben und erst nach erreichter Volljährigkeit beschieden wurden, wurden im Jahr 2016 im Asylverfahren negativ beschieden (bitte die 20 Hauptherkunftsländer angeben und nach Ablehnungsgrund differenzieren)?

12

d) Falls hierzu keine Statistiken vorliegen, wieso kann das BAMF aus den MARiS-Datensätzen nicht herausfiltern, wenn ein unbegleiteter Minderjähriger einen Asylantrag gestellt hat und dementsprechend registriert wurde und erst als volljährige Person beschieden wurde, und gibt es die Absicht diese Datenlücke zu schließen?

13

a) Aus welchen Gründen wurde im Jahr 2016 unbegleiteten Minderjährigen Schutz im Asylverfahren gewährt?

13

b) In wie vielen Fällen wurde eine drohende bzw. erfolgte Zwangsrekrutierung als Fluchtgrund vorgetragen, und in wie vielen Fällen wurde als Konsequenz welcher Schutzstatus zugesprochen?

13

c) In wie vielen Fällen wurde eine drohende bzw. erfolgte Genitalverstümmelung als Fluchtgrund vorgetragen, und in wie vielen Fällen wurde als Konsequenz welcher Schutzstatus zugesprochen?

13

d) In wie vielen Fällen wurde eine Zwangsverheiratung als Fluchtgrund vorgetragen, und in wie vielen Fällen wurde als Konsequenz welcher Schutzstatus zugesprochen?

13

e) In wie vielen Fällen wurde Kinderhandel als Fluchtgrund vorgetragen, und in wie vielen Fällen wurde als Konsequenz welcher Schutzstatus zugesprochen?

13

f) In wie vielen Fällen wurde häusliche oder familiär bedingte Gewalt (bspw. Blutrache) als Fluchtgrund vorgetragen, und in wie vielen Fällen wurde als Konsequenz welcher Schutzstatus zugesprochen?

Berlin, den 6. Juli 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Faktion

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