[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
22. Juli 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9282
18. Wahlperiode 26.07.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Annalena Baerbock,
Sylvia Kotting-Uhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/9138 –
Verletzbarkeit der deutschen Wirtschaft und ihrer Lieferketten gegenüber dem
Klimawandel
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die jüngste Forschung des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung e. V.
und der Columbia University zeigt am Beispiel der Leistungsminderung von
Arbeitskräften erstmalig auf, dass sich die Anfälligkeit globaler
Wirtschaftsnetzwerke für Hitzestress im vergangenen Jahrzehnt verdoppelt hat.
Produktionsverluste können sich entlang verwobener Handelsketten noch weiter
erhöhen. Somit sind Auswirkungen des Klimawandels auch in entfernten Ländern
eine direkte Bedrohung für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Seit der Jahrtausendwende sind globale Lieferketten immer stärker verflochten,
sodass sich Produktionsverluste – wie etwa durch Extremwetterereignisse
hervorgerufen – leicht über Ländergrenzen hinaus fortsetzen. Mehr als die Hälfte
der weltweiten Produktion von Kokosnussöl, das am zweithäufigsten genutzte
pflanzliche Fett in der globalen Lebensmittelproduktion, ist beispielsweise im
Jahr 2013 durch den Taifun Haiyan auf den Philippinen zerstört worden. Auch
die Flut in Queensland im Jahr 2011 hatte Auswirkungen auf die weltweite
Lieferung von Kohle. Dürren und Überschwemmungen in Russland und Pakistan
im selben Jahr haben zu gestiegenen Lebensmittelpreisen beigetragen und somit
möglicherweise Auswirkungen auf Unruhen in Ägypten, Syrien und Saudi-
Arabien gehabt.
Die ökonomischen Folgen von häufiger auftretenden Hitzewellen und anderen
meteorologischen Ereignissen auf die globalen Wirtschaftsnetzwerke erfordern
angemessene Anpassungsmaßnahmen. Sie sollten in Kostenberechnungen zum
Klimawandel einbezogen werden, sodass Lieferketten angemessen stabilisiert
und Gesellschaften widerstandsfähiger werden. Weltweit vernetzte
Wirtschaftsprozesse erfordern eine globale Anpassungsstrategie, damit ein Dominoeffekt
lokaler Vulnerabilitäten vermieden werden kann. Dennoch fehlten die
Auswirkungen auf globale Lieferketten in den Bewertungen des Weltklimarats IPCC;
und auch in der deutschen Diskussion um Anpassung wurden sie bisher kaum
adressiert.
1. Welche Erkenntnisse zu möglichen klimawandelbedingten Risiken in naher
(bis zum Jahr 2050) und ferner Zukunft (bis zum Jahr 2100) liegen der
Bundesregierung für verschiedene Wirtschaftssektoren vor bezüglich
a) der Vernetzung von Wertschöpfungsketten, auch derer deutscher
Unternehmen;
b) Störungen bei Zulieferern und Kunden in anderen Ländern;
Die Bundesregierung sieht es als wahrscheinlich an, dass Deutschland in
zunehmendem Maße verwundbar gegenüber indirekten Folgen des Klimawandels in
anderen Teilen der Welt werden wird. Durch einen immer intensiveren
internationalen Handel zwischen den Weltregionen werden Klimafolgen im Ausland auch
für die inländische Wirtschaft an Bedeutung gewinnen. Dies gilt gerade für
Deutschland mit seinen umfassenden Handelsbeziehungen, einer ausgeprägten
globalen Arbeitsteilung industrieller Fertigungsprozesse und einer hohen
Bedeutung von Importen (insbesondere von Rohstoffen, Nahrungsmitteln und
Vorprodukten) und Exporten (insbesondere von Kraftfahrzeugen, Maschinen und
Anlagen und chemischen Erzeugnissen).
Ökonomische Analysen zur Vulnerabilität von Staaten und der Intensität der
deutschen Handelsbeziehungen, die unter anderem im Auftrag des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie des Umweltbundesamtes
(UBA) durchgeführt wurden, zeigen, dass gerade in der engen wirtschaftlichen
Verknüpfung mit den asiatischen Schwellenländern klimawandelbedingte
Risiken bestehen. So ist beispielsweise China als fünftgrößter Abnehmer deutscher
Produkte relativ verwundbar gegenüber den zu erwartenden Klimaänderungen.
Auf der Importseite können vor allem die Energieimporte aus Russland
beeinträchtigt werden. Allerdings steht die Forschung zur Quantifizierung dieser
Effekte erst am Anfang und es sind weitere Untersuchungen notwendig (vgl.
Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Deutschen Anpassungsstrategie an den
Klimawandel (DAS), 12/2015, S. 61 ff.).
c) Zerstörung von Betriebsanlagen und Infrastrukturen in
extremwettergefährdeten Gebieten;
Für Industrie und Gewerbe kann in naher Zukunft die Beeinträchtigung des
landgestützten Warenverkehrs durch klimatisch bedingte Extremereignisse große
Auswirkungen auf die wirtschaftliche Leistung haben (mittlere bis hohe
Gewissheit). Bereits gegenwärtig besteht die Gefahr einer möglichen Freisetzung von
gefährlichen Stoffen durch klimatisch bedingte Extremereignisse (geringe
Gewissheit). Die durch Überschwemmungen und Überflutungen erzeugten
Schadensgefahren können in ferner Zukunft noch ansteigen. Da Industrie und
Gewerbe eine hohe Anpassungskapazität besitzen, wird die Verwundbarkeit
bezüglich dieses Handlungsfeldes trotz der teilweise hohen Schadenspotentiale
insgesamt als gering eingestuft.
Bezogen auf die nationale Perspektive können im Bereich Verkehr/
Verkehrsinfrastruktur alle betrachteten Klimawirkungen in naher Zukunft durch einen
starken Wandel deutlich beeinflusst werden: Die im Zuge des Temperaturanstiegs
erwartete Verringerung der Tage mit Frost-Tau-Wechseln kann positive Folgen
für die Verkehrsinfrastrukturen (Straßen, Schieneninfrastrukturen, Startbahnen,
Flugzeuge, Binnenwasserstraßen) haben (alle mittlere bis hohe Gewissheit),
während der Anstieg der heißen Tage und – in ferner Zukunft auch – Trockenheit
negative Folgen für den Verkehr auf Straße (mittlere bis hohe Gewissheit),
Schieneninfrastruktur (mittlere bis hohe Gewissheit) und Schifffahrtsstraßen (geringe
Gewissheit) haben würde. Auswirkungen des Klimawandels mit hohem
Schadenspotential für die hiesige Verkehrsinfrastruktur sind Überschwemmungen und
Unterspülungen von Straßen und Schieneninfrastrukturen durch
Flusshochwasser, Sturm- und Sturzfluten (mittlere bis hohe Gewissheit). In ferner Zukunft
können diese Schadenspotentiale noch ansteigen. Aufgrund der mittleren bis hohen
Betroffenheit und Anpassungskapazität ergibt sich aus nationaler Perspektive für
den Verkehr und die Verkehrsinfrastruktur eine mittlere Vulnerabilität für die
nahe Zukunft (vgl. Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur DAS, 12/2015,
S. 53 ff.).
d) Wasser- und Rohstoffverfügbarkeiten sowie ausreichender
Energieversorgung als wesentliche Inputfaktoren industrieller Produktion;
Es wird davon ausgegangen, dass durch den Klimawandel in Deutschland
Extremereignisse wie Stürme, Starkregen und Trockenperioden zunehmen. Die
zunehmende zeitliche Variabilität des Klimas führt dazu, dass sich in einigen Regionen
die Grundwasserbildung verändern könnte. Ob die Grundwasserbildung steigt
oder zurückgeht ist aber ungewiss. Aufgrund umfangreicher Erfahrungen in der
Wasserwirtschaft mit Extremereignissen wie Trockenheit und Hochwasser und
auch umfangreicher Kenntnisse über technische Anpassungsmaßnahmen ist die
deutsche Wasserwirtschaft grundsätzlich gut aufgestellt, um die
Herausforderungen des Klimawandels zu bewältigen. Seit Jahren werden Maßnahmen ergriffen,
um den Herausforderungen gerecht zu werden (Hochwasserschutz,
Modernisierung der Niederschlagsentwässerung, Sicherung von Gebieten zur Gewinnung
von Trinkwasser, Sparmaßnahmen bei der Wassernutzung). Auch eine
Reduzierung von Schadstoffeinträgen in Oberflächen- und Grundwässer ist grundsätzlich
hilfreich, um eine breite Verfügbarkeit von Wasser zu sichern. Grundsätzlich
kann aber davon ausgegangen werden, dass in Deutschland für gewerbliche
Zwecke ausreichend Wasserressourcen vorhanden sind. In Hinblick auf die Kühlung
von Kraftwerken als auch von industriellen Prozessen muss sich sowohl die
Energiewirtschaft als auch die Industrie schon seit Jahren darauf einstellen, dass die
Ableitung von Wärme in Flüsse insbesondere auch in Trockenperioden oder auch
im Winter grundsätzlich eingeschränkt werden kann.
Im Bereich Energieversorgung erwartet die Bundesregierung, dass durch
angenommene technologische Entwicklungen und strukturelle Umgestaltung in der
Energiewirtschaft in naher Zukunft die Gefährdungen durch Auswirkungen des
Klimawandels im geringen bis mittleren Bereich gehalten werden. Für den
Kühlwasserbedarf von thermischen Kraftwerken ist in der Gegenwart ein mittleres
Schadenspotential erkennbar (mittlere bis hohe Gewissheit). Die
Schadenspotentiale für Kraftwerke und Erzeugungsanlagen können in naher Zukunft deutlich
ansteigen (geringe Gewissheit). Der veränderte Bedarf nach Kühl- oder
Heizenergie würde bei einem starken Temperaturanstieg die Energiewirtschaft im Sommer
belasten (geringe Gewissheit) bzw. im Winter entlasten (mittlere bis hohe
Gewissheit). Aufgrund der hohen Anpassungskapazität und der relativ geringen
Auswirkung ist die Verwundbarkeit der Energiewirtschaft gegenüber dem
Klimawandel insgesamt als gering einzuschätzen (vgl. Fortschrittsbericht der
Bundesregierung zur DAS, 12/2015, S. 53 ff.). Insofern wird aus nationaler
Perspektive und bezogen auf die Folgen des Klimawandels für die Energieversorgung
keine Beeinträchtigung der industriellen Produktion erwartet. Für Standorte
deutscher Unternehmen im Ausland sind keine übergreifenden Studien bekannt.
Für die Auswirkungen des Klimawandels auf die Rohstoffverfügbarkeit sind
keine Studien mit relevantem nationalem Bezug bekannt.
e) der Leistungsfähigkeit von Arbeitskräften;
Zum Handlungsfeld „Menschliche Gesundheit“ stellt die Bundesregierung im
Fortschrittsbericht zur DAS fest, dass der Klimawandel, insbesondere
Hitzeereignisse, bereits gegenwärtig die menschliche Gesundheit erheblich bedroht
(mittlere bis hohe Gewissheit). Bei einem starken Klimawandel können
Hitzebelastungen (mittlere bis hohe Gewissheit) und Atembeschwerden durch bodennahes
Ozon (mittlere bis hohe Gewissheit) bereits in naher Zukunft die menschliche
Gesundheit häufiger und stärker als gegenwärtig gefährden. Der Trend der
verbesserten Luftqualität führt dazu, dass auch die Ozonspitzenkonzentrationen
derzeit nicht ansteigen. Zukünftig sind jedoch bei vermehrter Hitze in Kombination
mit starker Sonneneinstrahlung auf Grund photochemischer Prozesse höhere
Ozonkonzentrationen zu erwarten. Durch die Ausbreitung bzw. Etablierung von
Überträgern von Krankheitserregern steigt gegenwärtig wie in Zukunft die
Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von bestimmten Infektionskrankheiten (mittlere
bis hohe Gewissheit). Eine Überlastung der Rettungsdienste, der Krankenhäuser
und Ärzte wird im Zuge des Klimawandels derzeit nicht erwartet. Bis Ende des
Jahrhunderts können die Gefährdungen für die menschliche Gesundheit durch
steigende Temperaturen noch weiter zunehmen. Zusammenfassend ergibt sich für
die menschliche Gesundheit somit eine mittlere bis teilweise hohe
Verwundbarkeit in naher Zukunft bei einer mittleren bis hohen Anpassungskapazität (vgl.
Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur DAS, 12/2015, S. 55).
Daraus abgeleitet sind entsprechend auch Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit
zu erwarten. Eine diesbezügliche Bewertung des landesweiten
Schadenspotenzials ist nicht bekannt.
f) Just-in-Time-Produktion und der Abhängigkeit von Logistikprozessen;
Insbesondere extreme Wetterereignisse können Produktions- und
Logistikprozesse unterbrechen und dadurch hohe ökonomische Schäden verursachen. Auf
global vernetzte Unternehmen können sich Störungen bei Zulieferern und
Kunden in anderen Ländern auswirken. Die graduelle Erhöhung der Temperatur, die
der Klimawandel verursacht, beeinflusst direkt den Bedarf sowie die
Verfügbarkeit von Wasser und anderen Ressourcen – und damit wesentliche Inputfaktoren
der industriellen Produktion. Wie stark sich solche potenziellen Störungen auf
Industrien auswirken, hängt vorrangig von sozioökonomischen Faktoren ab.
Dazu gehören der Rohstoffeinsatz, die (globale) Vernetzung der
Wertschöpfungsketten sowie die Abhängigkeit von Logistikprozessen. Entscheidend für den
Grad der Sensitivität sind vor allem folgende Punkte: die Lage von
Betriebsanlagen und Infrastrukturen in durch Extremwetter gefährdeten Gebieten, ein hoher
Wasser- und Energiebedarf für Produktionsprozesse sowie eine Just-in-Time-
Produktion, die über keine oder nur eine geringe Lagerhaltung von
Produktionsinputs verfügt.
g) deutscher Absatzmärkte;
Obwohl die Effekte des Klimawandels auf den Außenhandel schwierig zu
quantifizieren sind und sich durch den Klimawandel auch neue Absatzmärkte und
damit neue unternehmerische Chancen ergeben werden, können sich die
Auswirkungen des Klimawandels auf andere Weltregionen auch für Deutschland zu
einem relevanten Risiko entwickeln. Hinzu kommen weitere klimawandelbedingt
veränderte Faktoren, die sich mittel- bis langfristig in einer zunehmenden
Migration, veränderten grenzüberschreitenden Investitionen und Einflüssen auf die
internationale Sicherheitslage auswirken können.
Eine weitere Differenzierung der deutschen Handelsbeziehungen trägt zur
Reduzierung dieser Risiken bei. Auch gibt Deutschland Finanzierungshilfen, um
Risiken in den Ländern zu mindern, die finanziell selber nicht dazu in der Lage sind
(vgl. Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur DAS, 12/2015).
h) Störungen bei ausländischen Kunden durch Extremwetterereignisse in
Deutschland, die mit einem Vertrauensverlust einhergehen könnten?
Keine bekannt.
2. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gegen die in Frage 1
abgefragten Risiken, bzw. welche Maßnahmen sind in Planung?
Der Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur DAS enthält den Aktionsplan
Anpassung II. Die im Cluster Wirtschaft zusammengefassten Bereiche Industrie
und Gewerbe, Tourismuswirtschaft und Finanzwirtschaft sind größtenteils
privatwirtschaftlich organisiert. Deshalb beziehen sich die Maßnahmen der
Bundesregierung auf die Anpassung von Rechtsinstrumenten, technischen Regeln und
Normen.
3. Plant die Bundesregierung, eigene Forschungsaufträge zu den Folgen des
Klimawandels auf internationale Wirtschaftsnetzwerke auszuschreiben?
Für den Fortschrittsbericht zur DAS und die Weiterentwicklung der
Klimaanpassungspolitik wurde von 2011 bis 2015 eine sektorübergreifende und konsistente
Vulnerabilitätsanalyse für Deutschland erarbeitet.
Derzeit ist ein umfassendes Forschungsprojekt zu den Auswirkungen des
Klimawandels auf internationale Wirtschaftsnetzwerke nicht vorgesehen.
Das UBA hat im zweiten Quartal 2016 ein Forschungsvorhaben unter dem Titel
„IMPACTCHAIN: Folgen des globalen Klimawandels für Wirtschaft und
Gesellschaft in Deutschland“ mit Fokus auf ökonomische Wirkungsketten
ausgeschrieben (UFOPLAN FKZ 3716 48 102 0). Weiterhin ist für das Jahr 2016 ein
Vorhaben zum Thema „Klimawandel und Rohstoffbedarf“ mit Fokus auf
mögliche Beeinträchtigungen der globalen Rohstoffgewinnung avisiert (UFOPLAN
FKZ 3716 48 324 0).
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu möglichen Risiken für
deutsche Unternehmen, bspw. in ihren Lieferketten, vor?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
5. Welche klimawandelbedingten Risiken sieht die Bundesregierung besonders
in der engen wirtschaftlichen Verknüpfung mit den asiatischen
Schwellenländern, und welche vorsorgenden Maßnahmen werden diesbezüglich
unternommen?
Was die Betroffenheit deutscher Unternehmen angeht, wird auf die Antwort zu
Frage 1 verwiesen. Darüber hinaus finden sich tiefgehende Analysen
klimawandelbedingter Risiken in Schwellen- und Entwicklungsländern in über 100
Technology Needs Assessments wieder, die von 79 Staaten im Rahmen des UN-
Technologiemechanismus erarbeitet wurden. Weitere Technology Needs Assessments
sind geplant. Daraus haben Staaten teilweise bereits Technology Action Plans
entwickelt.
Wichtige Schritte im internationalen Kontext zur Anpassung an den Klimawandel
waren der Bali Action Plan im Jahr 2007 und das Cancun Adaptation Framework
im Jahr 2010. Der Erhalt von Wertschöpfungsketten wird in diesen Aktivitäten
stets mit betrachtet.
Das Adaption-Komitee der UNFCC, der Green Climate Fund (GCF) und das
Climate Technology Center and Network (CTCN) der Klimarahmenkonvention
bieten allen Regionen Hilfestellung bei der Klimaanpassung an.
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über einen möglichen
Rückgang deutscher Warenimporte und Warenexporte aufgrund von
Auswirkungen und Verwundbarkeiten gegenüber dem Klimawandel in Ländern
vor, mit denen Wirtschaftsbeziehungen unterhalten werden, und welche
Maßnahmen unternimmt bzw. plant sie diesbezüglich?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
7. Welche bestehenden und geplanten Instrumente der Deutschen Anpassungs-
Strategie an den Klimawandel (DAS) bzw. darüber hinaus beziehen sich
speziell auf die Verwundbarkeit von Wirtschaftsnetzwerken und deren
Reduzierung?
Die DAS enthält neben den Maßnahmen im Cluster Wirtschaft auch in den
Clustern Wasser, Infrastrukturen und Gesundheit Maßnahmen, die die
Verwundbarkeit von Wirtschaftsnetzen reduzieren.
Besonders auf Schäden an gewerblicher und industrieller Infrastruktur bezieht
sich die DAS-Aktivität zur Erarbeitung der Technischen Regeln
Anlagensicherheit (TRAS). Die TRAS ist für Betriebsbereiche, die wegen Art und bedeutender
Menge der darin vorhandenen gefährlichen Stoffe der Störfall-Verordnung
unterliegen, verbindlich und wird zur Anwendung bei sonstigen
genehmigungsbedürftigen Anlagen empfohlen. Bereits im Jahr 2011 wurden die Betreiberpflichten
hinsichtlich der Berücksichtigung der Gefahrenquellen Niederschläge und
Hochwasser konkretisiert. Seit dem Jahr 2015 gilt dies auch für die Gefahrenquellen
Wind und Schnee.
Auch die Prüfung der Überarbeitung von Klimadatennormen und technischen
Regelwerken und Normen im Hinblick auf die Auswirkungen des Klimawandels
könnte Relevanz für diese und weitere Klimawirkungen auf Industrie und
Gewerbe haben (vgl. Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur DAS, 12/2015,
Anhang 3, Aktionsplan, Maßnahmen 5.2, 2.35, 7.1).
Anpassungsmaßnahmen wie ein verändertes Unternehmensmanagement, etwa
die Diversifizierung von Zulieferern, liegen weitgehend in der
privatwirtschaftlichen Selbstverantwortung. Der Bund kann hier jedoch den Informationsrahmen
verbessern. Bereits in den letzten Jahren wurde eine Vielzahl an nationalen Web-
Portalen etabliert. Dazu gehören das Deutsche Klimaportal, der regionale
Klimaatlas der Helmholtz Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren sowie der
Klimanavigator (vgl. Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur DAS, 12/2015,
Anhang 3, Aktionsplan, Maßnahmen 7.16, 7.17, 7.18).
Im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel baut der
Bund ein Gesamtangebot für Klimadienste und Dienste zur Unterstützung der
Klimaanpassung auf. In nationaler Umsetzung des globalen Rahmenwerks für
Klimadienste (GFCS) wurde dazu im Herbst des Jahres 2015 der Deutsche
Klimadienst (DKD) mit einer Geschäftsstelle beim Deutschen Wetterdienst (DWD)
eingerichtet. Die im DKD zusammengeschlossenen Partner stellen
Klimainformationen und -dienstleistungen bereit. Mit Blick auf ein anwendungsorientiertes
Gesamtkonzept zur Anpassung an den Klimawandel in Deutschland ist
beabsichtigt, den DKD mittelfristig durch ein Angebot von Diensten zur Anpassung an
den Klimawandel zu ergänzen (KlimAdapt Deutschland). Hierzu zählen die
Beobachtung und Bewertung von Klimafolgen, die Analyse von Vulnerabilitäten
zur Identifizierung von Risiken, die Entwicklung und Bewertung von
Maßnahmen und Instrumenten zur Anpassung an den Klimawandel, die Schaffung
geeigneter Rahmenbedingungen, um Anpassungskapazitäten zu entwickeln und zu
stärken, sowie die Evaluierung der Umsetzung von Klimaanpassung. Der Bund
beabsichtigt, diese Dienste prinzipiell auch Dritten zur Verfügung zu stellen,
insofern werden zukünftig auch Akteure der Privatwirtschaft Verwundbarkeiten
besser bewerten können (vgl. Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur DAS,
12/2015, Anhang 3, Aktionsplan, Maßnahmen 7.5, 7.8, 7.15).
Weiterhin ist die Anpassung an den weltweit stattfindenden Klimawandel eng mit
der nachhaltigen Entwicklungszusammenarbeit verknüpft. Bislang hat
Deutschland den Großteil seiner Unterstützung in den Sektoren Wasser, Landwirtschaft
und Gesundheit oder in Bereichen wie dem Management natürlicher Ressourcen
(einschließlich Wäldern), die Belastbarkeit der wirtschaftlichen Entwicklung, der
Katastrophenvorsorge, der Klimaversicherungen sowie ökosystembasierter
Anpassung gegenüber Klimaveränderungen geleistet. Die Bundesregierung wird
auch weiterhin ein differenziertes Portfolio an Aktivitäten in der Zusammenarbeit
mit ihren Partnerländern gestalten, das auf die Bedarfe und Kapazitäten der
jeweiligen Staaten zugeschnitten ist. Dazu gehört die Unterstützung der
Partnerländer bei der Entwicklung Nationaler Anpassungspläne (NAPs), die als Grundlage
zum Erreichen mittel- und langfristiger Anpassungsziele dienen.
Weiterhin gewinnt der Klimawandel auch für die Deutsche Rohstoffstrategie und
das Ressourceneffizienzprogramm ProgRess als zusätzlicher Faktor der
Sicherheit der Rohstoffförderung und -lieferketten im Ausland an Bedeutung. Hier
kommt es zukünftig darauf an, entsprechende Ansätze nachhaltig auszugestalten,
sodass ökonomische, ökologische und soziale Aspekte berücksichtigt und
Innovationen als Motor der Wirtschaft unterstützt werden. Durch die Umsetzung und
Weiterentwicklung von ProgRess können wesentliche Beiträge zur Anpassung an
den Klimawandel geleistet werden (vgl. Fortschrittsbericht der Bundesregierung
zur DAS, 12/2015, S. 15 f.).
8. In welchen internationalen Foren sind die Folgen des Klimawandels auf
internationale Wirtschaftsnetzwerke bisher thematisiert worden, und wie
positionierte sich die Bundesregierung in diesen Debatten?
Die Folgen des Klimawandels werden in zahlreichen internationalen Foren
diskutiert, allerdings häufig nicht mit einem ausschließlichen Fokus auf
internationale Wirtschaftsnetzwerke:
Mit der Verabschiedung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung mit ihren
17 Sustainable Development Goals (SDGs) und dem Übereinkommen von Paris
(UNFCCC) wurde ein umfassender, weltweit gültiger Rahmen durch die
Vereinten Nationen gesteckt. In diesem Rahmen soll der erforderliche Umbau der
Grundlagen des Wirtschaftens sowohl in industrialisierten Ländern als auch in
Entwicklungs- und Schwellenländern – zur Eindämmung der zum Teil schon
heute spürbaren Folgen des Klimawandels und angesichts der drohenden
ökologischen und sozialen Kipppunkte des Planeten – diskutiert und eine nachhaltige,
emissionsarme und klimafreundliche Entwicklung ermöglicht werden. Die
Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Ziele der Agenda 2030 nicht ohne eine
erfolgreiche Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an dessen
Folgen zu erreichen sind. Der Beitrag der Akteure der Privatwirtschaft ist dabei
unabdingbar. Die G7 haben auf dem Gipfel im Jahr 2015 in Elmau die
Dekarbonisierung der Weltwirtschaft im Laufe dieses Jahrhunderts bekräftigt. Auch die G20
haben vielfältige Maßnahmen zur Emissionsminderung vereinbart. Weiterhin
gibt es inner- und außerhalb der zwischenstaatlichen Foren zahlreiche Initiativen
bzw. Institutionen des Privatsektors, die sich ausdrücklich mit
Privatsektorthemen im Kontext des Klimawandels (u. a. den wirtschaftlichen Folgen des
Klimawandels) auseinandersetzen, wie beispielsweise die Private Sector Initiative (PSI)
des Nairobi-Arbeitsprogramms oder die Carbon Pricing Leadership Coalition
unter der internationalen Klimarahmenkonvention (UNFCCC) oder der World
Business Council for Sustainable Development (WBCSD).
Die Auswirkungen des Klimawandels und des klimafreundlichen Umbaus der
Wirtschaftssysteme werden zudem in relevanten Foren zur Weiterentwicklung
internationaler Finanzmärkte diskutiert. In der Übereinkunft von Paris wurde
beschlossen, internationale Finanzströme konsistent mit einem klimafreundlichen
und klimaresilienten Entwicklungsweg zu gestalten (Artikel 2.1c). Die Green
Finance Study Group der G20 analysiert, wie Finanzmärkte und -institutionen mit
dem Klimawandel umgehen. Darüber hinaus analysiert die Study Group
mögliche Auswirkungen von Klimaereignissen (z. B. Dürre) auf das Portfolio von
Finanzinstitutionen. Der Fokus liegt auf den Finanzsystemen der G20-Staaten. Die
Forschungs- und Netzwerkplattform global aktiver Finanzinstitutionen wie
Banken und Versicherungen – UNEP Inquiry – untersucht derzeit ebenfalls die
Wirkungen der Wirtschaftstransformation auf die Finanzmärkte sowie die
Möglichkeiten einer stärkeren Umweltorientierung („Greening“) der Kapitalströme und
arbeitet hier mit den G20 zusammen.
9. Inwiefern sieht die Bunderegierung deutsche Wertschöpfungsketten durch
eine in Folge des Klimawandels drohende mangelnde Verfügbarkeit
kritischer Rohstoffe bedroht?
10. In welchen Sektoren ist dies nach Kenntnis der Bundesregierung in
besonderem Maße zu erwarten, und welche Maßnahmen unternimmt sie dagegen?
11. Welche Rohstoffe stuft die Bundesregierung als besonders kritisch und
vulnerabel gegenüber dem Klimawandel ein?
12. Sieht die Bundesregierung bei diesen Rohstoffen die Gefahr eines
Versorgungsengpasses, und auf welcher Grundlage beruht diese Einschätzung?
Die Fragen 9 bis 12 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
13. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine Differenzierung
deutscher Handelsbeziehungen voranzubringen?
Die Bundesregierung behandelt andere Staaten im Rahmen der WTO gleich.
Daneben unterstützt die Bundesregierung die Verhandlung von bilateralen
Freihandelsverträgen der EU, im Rahmen derer mit einzelnen Staaten weitergehende
Vereinbarungen getroffen werden, die zu einer Differenzierung in den
Handelsbeziehungen führen können.
14. Welche Maßnahmen unternimmt sie weltweit, um Lieferketten resilienter zu
gestalten, und welche Unterstützung bietet sie dabei deutschen
Unternehmen?
Die Gestaltung widerstandsfähiger Lieferketten ist allein Sache der Wirtschaft.
Indirekt werden die Unternehmen in den internationalen Lieferketten gestärkt,
indem die Bundesregierung Forschung, Technologie und Innovation in den
Unternehmen fördert.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
15. Welche Vorgaben macht die Bundesregierung für deutsche Unternehmen,
um Standorte und Zulieferer hinsichtlich möglicher Auswirkungen des
Klimawandels zu überprüfen (Risikomanagement) und den steigenden
Planungsbedarf zu adressieren?
Auf die Antworten zu den Fragen 2 und 7 wird verwiesen.
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu bestehenden
Möglichkeiten und Ressourcen verschiedener Branchen und Unternehmenstypen der
deutschen Wirtschaft vor, um sich an den Klimawandel anzupassen – vor
allem auch global in Zuliefererketten?
Um den Unternehmen Hilfestellung bei der Analyse der eigenen Anfälligkeit
gegenüber dem Klimawandel an die Hand zu geben, wurde das Software Tool
„Klimacheck“ entwickelt und im Oktober 2014 veröffentlicht und breit verteilt. Das
Tool führt die Unternehmen an den Umgang mit Klimarisiken heran. Ihm liegt
ein umfangreicher, auf aktuellen Erkenntnissen aus Forschung und Praxis
basierender Risikokatalog zugrunde.
17. Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang die Stärkung regionaler
Wertschöpfung für die Bundesregierung, und wie spiegelt sich das in ihrer
Anpassungsstrategie wider?
Im Rahmen der DAS wurde dieser Aspekt bisher nur bedingt berücksichtigt. Da
Industrie und Gewerbe eine hohe Anpassungskapazität besitzen, wird die
Verwundbarkeit regionaler Wertschöpfung trotz der teilweise hohen
Schadenspotentiale insgesamt als gering eingestuft. Den Unternehmen werden gute Chancen
zugesprochen, wenn sie in innovative Klimaschutz- und
Klimaanpassungstechnologien investieren und ihre Produkte und Dienstleistungen entsprechend
ausgestalten (vgl. Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur DAS, S. 169 f.).
18. Welche Finanzierungshilfen bietet die Bundesregierung für Länder, die
finanziell selber nicht in der Lage sind, Risiken des Klimawandels zu mindern
und sich an die Veränderungen anzupassen?
Im Jahr 2014 betrug die deutsche Klimafinanzierung rund 2,34 Mrd. Euro aus
Haushaltsmitteln, 51 Prozent dieser Mittel wurden für Anpassungsmaßnahmen
eingesetzt. Deutschland war im Jahr 2014 laut UNFCCC-Berichterstattung
erstmals größter bilateraler Geber in der Klimafinanzierung. Zusätzlich haben DEG
und KfW weitere 2,8 Mrd. Euro an Marktmitteln bereitgestellt, so dass sich der
deutsche öffentliche Beitrag zur Klimafinanzierung im Jahr 2014 insgesamt auf
5,1 Mrd. Euro summiert.
Die Mobilisierung privater Mittel gewinnt für Klimaschutz- und
Anpassungsmaßnahmen zunehmend an Bedeutung, um den Investitionsbedarf für die
Transformation der Wirtschaftssysteme hin zu Klimaneutralität und
Widerstandsfähigkeit gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu decken – hierzu liegen
jedoch keine Zahlen vor.
In der multilateralen Klimafinanzierung soll perspektivisch der GCF das zentrale
Instrument werden. Bei der Erstauffüllung des GCF wurde ein Zusagevolumen
von bisher 10,3 Mrd. US-Dollar erreicht, 750 Mio. Euro davon wurden von
Deutschland bereitgestellt. Weitere multilaterale Fonds, wie die Global
Environment Facility (GEF) und die Climate Investment Funds (CIF) etc., bieten
ebenfalls finanzielle Unterstützung für arme und vulnerable Länder.
19. Welche Möglichkeiten bietet die Bundesregierung ihnen dabei – zusätzlich
zu regulären Instrumenten der Klimafinanzierung – an, um ihre
Verwundbarkeit zu verringern?
Zur Stärkung der Anpassungskapazitäten in Entwicklungsländern begleitet die
Bundesregierung Prozesse der Nationalen Anpassungsplanung (NAP) in über
20 Partnerländern durch Mittel des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Ziel ist es,
Anpassungskapazitäten aufzubauen und die Integration von Anpassungsmaßnahmen in die
Entwicklungsprogramme und Budgetierungsprozesse der Länder zu erleichtern,
um die Verwundbarkeit der Bevölkerung zu verringern. Diese Anstrengungen
stehen in engem Zusammenhang mit der auf dem Petersberger Klimadialog 2016
von BMZ und BMUB gemeinsam vorgestellten Partnerschaft zur Umsetzung der
nationalen Klimaschutzbeiträge (NDCs). Die Bundesregierung hat zusammen mit
anderen Industrie- und Entwicklungsländern, dem World Resources Institute
sowie den Vereinten Nationen und der Weltbank diese globale Initiative ins Leben
gerufen, um Regierungen der Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, ihre im
Vorlauf der Pariser Klimakonferenz entwickelten Klimaschutzbeiträge
weiterzuentwickeln und umzusetzen. Klima- und Entwicklungsziele sollen auf diese
Weise zusammengeführt, das Ambitionsniveau gesteigert und geberfinanzierte
Programme besser koordiniert werden.
Im Rahmen der deutschen G7 Präsidentschaft 2015 wurde zudem die
Klimarisikoversicherungsinitiative InsuResilience ins Leben gerufen. Mit ihr soll die Zahl
armer und verwundbarer Menschen in Entwicklungsländern, die gegen
Klimarisiken abgesichert sind, von heute ca. 100 Millionen Menschen um 400 Millionen
Menschen bis 2020 ansteigen. Die Versicherungslösungen werden von weiteren
Maßnahmen zur Stärkung der Klimaresilienz, wie Klimainformationsdienste,
Maßnahmen zur Katastrophenvorsorge oder soziale Sicherungsprogramme,
ergänzt.
Weitere technische Unterstützung wird z. B. durch ein Globalvorhaben zur
Stärkung der Kapazität des Privatsektors zur Anpassung an den Klimawandel
geleistet. Dieses entwickelt und erprobt Instrumente zur Beratung, Information und
Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen von kleineren und mittleren
Unternehmen in ausgewählten Entwicklungsländern. Es entwickelt beispielsweise
Methoden für betriebliche Vulnerabilitätsanalysen für lokale Unternehmen und für
Industriezonen in Entwicklungsländern. Diese ermöglichen den Unternehmen,
gezielte Maßnahmen zu identifizieren, um dem Risiko von klimabedingten
Produktionsausfällen vorzubeugen.
20. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um eine
Verbreitung von Klimaanpassungstechnologien voranzubringen und deren
Implementierung zu fördern?
Im Rahmen des BMUB-Förderprogramms „Maßnahmen zur Anpassung an die
Folgen des Klimawandels“ werden seit dem Jahr 2011 neben Einrichtungen der
Kommunen und Länder (u. a. Universitäten) und Verbänden, auch
Gebietskörperschaften und Unternehmen in den unterschiedlichsten Handlungsfeldern (u. a.
Gesundheit Landwirtschaft, Wasser, Tourismus, Bauwesen, Forstwirtschaft,
Finanzwirtschaft, etc.) gefördert. Unterstützt werden vor allem kleinere und mittlere
sowie kommunale Unternehmen. Diese sollen mögliche Risiken, aber auch
Chancen adressieren, die sich aus dem Klimawandel ergeben und entsprechende
Anpassungskonzepte ausarbeiten.
Auch durch Projekte, die Bildungsmodule für Schulen, Universitäten und
Weiterbildungsmaßnahmen entwickeln und in bestehende Lehrpläne integrieren,
werden (künftige) Mitarbeiter für das Thema Klimaanpassung sensibilisiert. Das
Förderprogramm hat einen sehr starken Praxisbezug.
Im Rahmen des Waldklimafonds fördert die Bundesregierung Projekte zur
Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Wälder an den Klimawandel. Bei
manchen Projekten ist der Transfer in die Forstpraxis Teil des Projekts und wird aus
dem Waldklimafonds gefördert. Darüber hinaus erfolgt die Verbreitung der
gewonnenen Erkenntnisse durch Veröffentlichungen in der Fachpresse. Über die
Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
zur Förderung der bilateralen Forschungskooperation und des
Wissensaustausches für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung wird u. a. die
Erforschung von Lösungsansätzen zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel und
damit die Weitergabe von praxisbewährtem Know-How im Forstbereich
gefördert. Darüber hinaus leistet die Ressortforschung des BMEL wichtige Beiträge
zur Anpassung an den Klimawandel.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert die
Verbreitung von Klimaanpassungstechnologien im Förderschwerpunkt „CLIENT II –
Internationale Partnerschaften für nachhaltige Innovationen“ im dritten
Rahmenprogramm Forschung für Nachhaltige Entwicklung – FONA³.
Im Fokus von CLIENT II steht die Förderung nachfrageorientierter Forschung
und Entwicklung (FuE)-Kooperationen mit ausgewählten Schwellen- und
Entwicklungsländern. Das Ziel ist, für konkrete Herausforderungen im Partnerland
innovative und nachhaltige Lösungsansätze unter anderem im Themenbereich
Anpassung an den Klimawandel gemeinsam zu entwickeln und zu implementieren.
Technologietransfer ist Bestandteil fast aller Vorhaben der klimarelevanten
bilateralen Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung. Eine separate
Darstellung von Finanzströmen, die ausschließlich dem Technologietransfer dienen,
ist daher nicht möglich.
Zu Technologiekooperation engagiert sich Deutschland mit der im Jahr 2011
gegründeten Deutschen Klimatechnologieinitiative (DKTI) des BMZ zur
beschleunigten Verbreitung von Klima- und Umwelttechnologien in Schwellen- und
Entwicklungsländern. Die Zusammenarbeit mit der deutschen Wirtschaft steht dabei
besonders im Fokus. Folgende Technologiefelder bilden
Maßnahmenschwerpunkte der DKTI: Erneuerbare Energien, Intelligente Stromnetze,
Energieeffizienz (Gebäude/Bauwirtschaft, Industrieanlagen), Effiziente Prozesse und Produkte
(klimafreundliche Kühlung, klimafreundliche Produktionsweisen,
klimafreundliche Mobilität und Klimaschutz durch Abfallvermeidung und -verwertung).
Weiterhin unterstützt die Bundesregierung einen Klimatechnologietransfer durch
die Stärkung des UNFCCC Technologiemechanismus, die Etablierung eines
neuen Technologie-Frameworks sowie die Gründung einer Technologiebank für
die am wenigsten entwickelten Länder weltweit.
Seit dem 20. Juni 2016 wird in Deutschland die Geschäftsstelle der Nationalen
Kontaktstelle (National Designated Entity) durch die HEAT GmbH
wahrgenommen. Sie dient als zentrale Anlaufstelle für alle Fragen aus dem CTCN und
anderer nationaler Kontaktstellen nach klimarelevanten Technologien, Programmen
der Bundesregierung, Dienstleistungen und möglichen Kooperationen mit
Wirtschaft und Forschung im Rahmen der Klimarahmenkonvention.
Die Bundesregierung unterstützt zudem die Verhandlungen des Environmental
Goods Agreement mit ausgewählten WTO-Mitgliedern, durch das der Handel mit
Umweltgütern insbesondere durch Zollabbau erleichtert werden soll. Dazu
gehören voraussichtlich neben Solaranlagen und Turbinen zur Erzeugung von
Windenergie auch Katalysatoren oder die Ausrüstung für die Behandlung von Abwasser,
die Entsorgung von Müll oder die Kontrolle von Luftreinhaltungsmaßnahmen.
21. Stimmt die Bundesregierung der Aussage der Fragesteller zu, dass das
Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland mit Blick auf die globalen
Auswirkungen des Klimawandels deutlich verringert wird, wenn die
notwendigen, ambitionierten Anstrengungen zur Emissionsminderung zeitnah
umgesetzt werden, und wenn ja, wie spiegelt sich dies im Prozess der
regierungsinternen Abstimmung zum Klimaschutzplan 2050 wider, und wenn nein,
warum nicht?
Leitbild und Maßstab für die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung sind die in
Paris beschlossenen Ziele, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad
Celsius zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg
auf 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Mit diesen
Zielen sollen drohende abrupte und teilweise katastrophale Folgen des
Klimawandels, die auch direkt und indirekt den Wirtschaftsstandort Deutschland
treffen, abgewendet werden.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode
ist festgelegt, dass die Bundesregierung im Lichte der Ergebnisse von Paris einen
Klimaschutzplan 2050 erstellt. Der Klimaschutzplan soll für den Prozess zum
Erreichen der nationalen Klimaschutzziele im Einklang mit dem Paris-Abkommen
inhaltliche Orientierung geben.
Der Klimaschutzplan wird gegenwärtig erarbeitet.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]