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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Beeinträchtigung von Bundesinfrastruktur durch Bergschäden im Saarland (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8834)

Geltendmachung von Ansprüchen der Bundesregierung als Geschädigte nach Bundesberggesetz, Ausschluss bergbaubedingter Schäden an der Verkehrsinfrastruktur, von Sperrungen oder Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Bundesfernstraßen bzw. von Veränderungen an Schienenwegen aufgrund von Bergschäden seit 2006, Gründe für mangelnde Information, Risikoanalyse möglicher Auswirkungen des Grubenwasseranstiegs auf betroffene Autobahnen, Bundesstraßen und Schienenwege<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

26.07.2016

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/914907.07.2016

Beeinträchtigung von Bundesinfrastruktur durch Bergschäden im Saarland (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8834)

der Abgeordneten Markus Tressel, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Beeinträchtigung von Bundesinfrastruktur durch Bergschäden im Saarland“ (Bundestagsdrucksache 18/8834) gibt Anlass zu weiteren Nachfragen. In ihrer Antwort legt die Bundesregierung dar, dass „die Regulierung von Bergschäden […] nach den Vorgaben des Bundesberggesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs im zivilrechtlichen Innenverhältnis zwischen dem Schäden verursachenden Bergbauunternehmen und dem jeweiligen Geschädigten“ erfolgt (Frage 1). Daraus lässt sich nicht ableiten, dass die Bundesregierung nicht selbst als Geschädigter auftreten könnte, wenn zum Beispiel an Immobilien des Bundes ein Bergschaden entstünde. Daher ist es überraschend, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort nicht in der Lage ist, konkrete Angaben zu Bergschäden an der Verkehrsinfrastruktur des Bundes, der Schadensregulierung und der Kostentragung zu machen, insbesondere weil die Bundesregierung in Bezug auf Liegenschaften des Bundes sehr konkrete Angaben macht (vgl. Antwort zu den Fragen 6 und 7: „keine Schäden aufgetreten“ und „keine Kosten entstanden“).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Hat die Bundesregierung jemals Ansprüche als Geschädigte nach dem Bundesberggesetz gegenüber Bergbaubetreibenden geltend gemacht, und wenn ja, wo, wann, und weshalb, und wenn nein, warum nicht?

2

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass seit dem Jahr 2006 bergbaubedingte Schäden an der Bundesverkehrsinfrastruktur im Saarland aufgetreten sind, die auf Bodenhebungen oder -absenkungen, Unstetigkeiten an der Tagesoberfläche, Erschütterungen, Tagesbrüche oder Vernässungen zurückzuführen sind, und wenn ja, worauf basierend, und wenn nein, warum nicht?

3

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass seit dem Jahr 2006 auf Bundesfernstraßen Sperrungen oder Beschränkungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder des zulässigen Gesamtgewichts verhängt wurden, die auf Bergschäden zurückzuführen sind, und wenn ja, worauf basierend, und wenn nein, warum nicht?

4

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass seit dem Jahr 2006 an den Schienenwegen im Saarland bergbaubedingte Schäden, insbesondere Gradientenänderungen, entstanden sind, und wenn ja, worauf basierend, und wenn nein, warum nicht?

5

Warum hat die Bundesregierung keine „konkreten Informationen zu seit 2006 aufgetretenen Bergschäden an der Verkehrsinfrastruktur des Bundes im Saarland“ sowie keine „konkreten Informationen zur Höhe der Bergschadensregulierung“ und keine Informationen zur „jeweiligen Kostentragung“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/8834)?

6

Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus diesem Mangel an konkreten Informationen für die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und den Trägern der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen im Saarland?

7

Hat die Bundesregierung eine Risikoanalyse hinsichtlich möglicher Auswirkungen des geplanten Grubenwasseranstiegs im Saarland für die im betroffenen Bereich gelegenen Autobahnen (A 6, A 8, A 623), Bundesstraßen (B 41, B 51, B 268, B 269, B 405) und Schienenwege erstellt, und wenn ja, durch wen, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 7. Juli 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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