Visaliberalisierungen der EU mit der Türkei, Ukraine, Georgien und dem Kosovo
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Dr. André Hahn, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit mehr als 50 Ländern hat die EU schon Visafreiheit vereinbart. Der Visadialog wird seitens der EU als ein „wichtiges und wirksames Instrument zur Förderung der weitreichenden und schwierigen Reformen in den Bereichen Justiz und Inneres und darüber hinaus“ betrachtet, „denn er wirkt sich auf Bereiche wie Rechtsstaatlichkeit und Justizreform aus“. Das wichtigste Instrument des Dialoges ist der Aktionsplan zur Visaliberalisierung, der genau auf jedes Partnerland abgestimmt ist und vier Themenblöcke umfasst: i) Dokumentensicherheit einschließlich biometrischer Daten; ii) integriertes Grenzmanagement, Migrationsmanagement und Asyl; iii) öffentliche Ordnung und Sicherheit; iv) Außenbeziehungen und Grundrechte. Die Zielvorgaben wurden mit Blick auf die Verabschiedung eines rechtlichen, politischen und institutionellen Rahmens (Phase 1) sowie dessen wirksame und nachhaltige Umsetzung (Phase 2) festgelegt (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6367_de.htm).
Seit längerem verhandelt die EU Visaliberalisierungen für Staatsangehörige Georgiens, der Ukraine, der Türkei und des Kosovo. Die angestrebten Visaliberalisierungen sollen die Staatsangehörigen der betreffenden Länder für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen von der Visumpflicht im Schengen-Raum befreit sein (www.euractiv.de/section/eu-aussenpolitik/news/wegen-einbruechen-eu-vertagt-visa-freiheit-fuer-georgien/).
Die Visaliberalisierung für die Türkei steht dabei im Zusammenhang mit dem EU-Türkei-Abkommen zur Verhinderung der irregulären Zuflucht von Schutzsuchenden in die EU, im Gegenzug zur Fluchtabwehr sollte die Visumpflicht gegenüber der Türkei bereits Ende Juni 2016 fallen (www.heute.de/eu-tuerkei-deal-streit-um-visaliberalisierung-43465952.html). Dies scheitert aber nach wie vor an der unvollständigen Umsetzung der Visa-Roadmap, wobei von den 72 Kriterien drei nach wie vor nicht erfüllt sind (Bundestagsdrucksache 18/8581). Die EU verlangt, dass die Türkei ihre unverhältnismäßig weit gefassten Terrorgesetze ändert, die nach Einschätzung von Kritikerinnen und Kritikern dazu dienen, gegen Regierungsgegner vorzugehen. Die türkische Führung lehnt dies bislang ab und droht stattdessen, den Flüchtlingsdeal mit der EU bis spätestens Oktober 2016 platzen zu lassen, wenn es bis dahin keine Visabefreiung gibt (www.euractiv.de/section/eu-aussenpolitik/news/wegen-einbruechen-eu-vertagt-visa-freiheit-fuergeorgien/).
Als erfüllt gelten dagegen die Voraussetzungen für die Visaliberalisierung seitens des Kosovo, Georgiens und der Ukraine. Trotzdem wurden die avisierten Visaerleichterungen für sie auf der Tagung des Rates „Justiz und Inneres“ am 9./10. Juni 2016 nicht beschlossen, da es von unterschiedlichen Ländern unterschiedliche Vorbehalte gibt (www.dw.com/de/eu-visa-pflicht-f%C3%BCr-t%C3%BCrken-bleibt-vorerst/a-19320868). Dagegen wurde der Vorschlag der Kommission, die Visaliberalisierung für georgische Staatsangehörige Ende Juni 2016 durchzuführen, von der großen Mehrheit der Mitgliedstaaten befürwortet. Bereits im Vorfeld der Ratstagung sprach sich die Bundesregierung, unterstützt von Frankreich, Belgien und Italien, bezogen auf Georgien für eine Verschiebung der Beschlussfassung aus (www.focus.de/politik/deutschland/abstimmunggestrichen-deutschland-blockiert-mit-anderen-staaten-visumfreiheit-fuer-georgier_id_5608530.html). Begründet wurde dies damit, dass zunächst ein Bericht der Kommission über die Auswirkungen der Visaliberalisierung für Georgien auf den Bereich der Organisierten Kriminalität abgewartet werden müsse (www.euractiv.de/section/eu-aussenpolitik/news/wegen-einbruechen-eu-vertagt-visa-freiheit-fuergeorgien/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen35
Wie hoch war die Zahl der im Jahr 2015 und im ersten Halbjahr 2016 beantragten, erteilten bzw. abgelehnten Visa für die Türkei, Ukraine, Georgien und das Kosovo (bitte tabellarisch und in der Differenzierung wie in der Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/4765 darstellen)?
Wie haben sich die Zahlen erteilter Visa bzw. die Ablehnungsquoten im Jahr 2015 im Vergleich zu den Jahren ab 2010 prozentual entwickelt (bitte entsprechend den Ländern differenzieren, nach Jahren auflisten und bei Ländern mit mehreren Auslandsvertretungen deren Werte gesondert ausweisen), und wie hoch war im Jahr 2015 die Ablehnungsquote in Bezug auf Schengen-Visa im EU-Durchschnitt?
Wie viele Ausnahmevisa wurden im Jahr 2015 an den Grenzen von der Bundespolizei bzw. beauftragten Behörden der Länder an Staatsangehörige der Türkei, Ukraine, Georgiens und des Kosovos erteilt (bitte zusätzlich nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und den Gründen bzw. der Rechtsgrundlage differenziert darstellen)?
Wie viele der im Jahr 2015 erteilten Schengen-Visa waren Jahres-, Zweijahres-, Dreijahresvisa, Fünfjahres- bzw. insgesamt Jahres- bzw. Mehrjahresvisa (bitte auch die Vergleichswerte des Vorjahres nennen und bitte zudem die Angaben nach Ukraine, Georgien, Türkei und dem Kosovo differenziert darstellen)?
Wie lauten die statistischen Angaben über die Visaerteilung im Jahr 2015 bezogen auf die Ukraine, Türkei, Georgien und das Kosovo, differenziert nach Aufenthaltszwecken und Schengen- bzw. nationalen Visa (bitte wie in der Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 18/4765 antworten)?
Wie viele gefälschte bzw. „erschlichene“ (bitte differenzieren) Visa wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 bzw. im Jahr 2014 von bundesdeutschen Behörden bezogen auf die Türkei, Ukraine, Georgien und das Kosovo entdeckt (etwa bei Kontrollen, Zurückschiebungen, Zurückweisungen), und wie wird die Entwicklung im Vergleich zu den Vorjahren ab 2008 bewertet?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung für die Ukraine, Türkei, Georgien und das Kosovo dazu vor, wie viele Personen in den Jahren 2015 bzw. 2014 nach Ablauf der Gültigkeit eines Schengen-Visums nicht bzw. zu spät wieder ausgereist sind, durch welche Behörden und bei welcher Gelegenheit wurde dies festgestellt (bitte auflisten), und wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung im Vergleich zu den vorherigen Jahren ab 2008?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Menschen aus Georgien, der Türkei, dem Kosovo und der Ukraine einen biometrischen Pass besitzen, der Voraussetzung für die visafreie Einreise in den Schengen-Raum ist?
Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Entscheidung über eine Visaliberalisierung mit der Türkei nicht allein wegen der Nichterfüllung der rechtlichen Voraussetzungen, sondern auch wegen der innenpolitischen Entwicklungen in der Türkei, des Drucks auf kurdische Oppositionelle im Parlament und der Beschimpfung türkischstämmiger Bundestagsabgeordneter nicht zum 1. Juli 2016 eingeführt werden konnte (www.dw.com/de/eu-visa-pflicht-f%C3%BCr-t%C3%BCrken-bleibt-vorerst/a-19320868)?
Inwieweit teilt die Bundesregierung Befürchtungen, wonach eine Visaliberalisierung mit der Türkei in der derzeitigen Situation, wie z. B. auch im türkischen Parlament, dazu führen würde, dass sehr viele kurdisch-türkische Staatsbürger/-innen um Asyl nachsuchen würden, weil ihre Sicherheit nicht gewährleistet ist (www.dw.com/de/eu-visa-pflicht-f%C3%BCr-t%C3%BCrken-bleibt-vorerst/a-19320868)?
Inwieweit entspricht es nach Kenntnis der Bundesregierung der Visa-Roadmap mit der Türkei, dass das Kriterium Nr. 1 – derzeit „nahezu erfüllt“, da die Ausstellung biometrischer Pässe nach EU-Standards erst ab Oktober 2016 erfolge (Bundestagsdrucksache 18/8581) – vor, mit oder erst nach dem Tag der Aufhebung der Visumpflicht für türkische Staatsangehörige vollständig erfüllt wird?
Welche konkreten Fortschritte hat es nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich des Kriteriums Nr. 42 der Visa-Roadmap mit der Türkei zur Umsetzung der nationalen Strategie und des nationalen Aktionsplans zur Korruptionsbekämpfung und der Empfehlungen der Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) (Begutachtungsrunde I, II und III) gegeben, das „nicht erfüllt“ sei (Bundestagsdrucksache 18/8581)?
Welche konkreten Fortschritte hat es nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich des Kriteriums Nr. 54 der Visa-Roadmap mit der Türkei zum Abschluss und zur uneingeschränkten sowie effektiven Umsetzung einer Vereinbarung über operative Zusammenarbeit mit Europol gegeben, das „nicht erfüllt“ sei (Bundestagsdrucksache 18/8581)?
Welche konkreten Fortschritte hat es nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich des Kriteriums Nr. 65 der Visa-Roadmap mit der Türkei zur Überarbeitung – im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), mit dem EU-Besitzstand und mit den Gepflogenheiten der EU-Mitgliedstaaten – des rechtlichen Rahmens im Bereich Organisierte Kriminalität und Terrorismus sowie seiner Auslegung durch die Gerichte, die Sicherheitskräfte und die Strafverfolgungsbehörden, um das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf ein faires Verfahren und auf freie Meinungsäußerung, auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit in der Praxis sicherzustellen, gegeben, das „nicht erfüllt“ sei (Bundestagsdrucksache 18/8581)?
Inwieweit definiert die Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung in ihrem „Anti-Terror-Gesetz“ Terror ähnlich wie viele EU-Länder, so dass Artikel 302 des Strafgesetzbuches (StGB) der Türkei im Einklang mit EU-Recht ist (www.sueddeutsche.de/politik/raetsel-der-woche-was-steht-im-tuerkischenanti-terror-gesetz-1.2992859)?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Aufweichung des Artikels 302 StGB der Türkei über die Vorschriften zur „Beihilfe“ erfolgt, die in Artikel 39 des türkischen StGB geregelt sind und die einen bestimmten geringeren Tatbeitrag betreffen, so dass Staatsanwälte auch Dinge wie einen Friedensaufruf als Propaganda umdeuten, wie es bei den sogenannten Akademiker-Prozessen gehandhabt wird (www.sueddeutsche.de/politik/raetsel-der-woche-was-steht-im-tuerkischen-anti-terror-gesetz-1.2992859)?
Welche konkreten Fortschritte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich des Kriteriums Nr. 47 der Visa-Roadmap mit der Türkei, das „teilweise erfüllt“ sei, da wegen der Nichtanerkennung Zyperns durch die Türkei keine Zusammenarbeit mit dem EU-Mitgliedstaat Zypern erfolge und die Zusammenarbeit der Türkei mit anderen Mitgliedstaaten nicht zufriedenstellend sei (Bundestagsdrucksache 18/8581)?
Welche konkreten Fortschritte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich des Kriteriums Nr. 56 der Visa-Roadmap mit der Türkei, das „teilweise erfüllt“ sei, da das neue türkische Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten nicht den EU-Datenschutzstandards entspreche, insbesondere in Hinblick auf die Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde und die Geltung des Gesetzes für Strafverfolgungs- und Justizbehörden (Bundestagsdrucksache 18/8581)?
Welche konkreten Fortschritte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich des Kriteriums Nr. 68 der Visa-Roadmap mit der Türkei, das „teilweise erfüllt“ sei, da türkische Behörden, vor allem türkische Konsulate, das Abkommen bisher nicht immer ordnungsgemäß umsetzten und die Bestimmungen zur Rückübernahme Drittstaatsangehöriger erst ab Juni 2016 gelten (Bundestagsdrucksache 18/8581)?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der EU-Kommission, die Georgien attestiert, alle technischen und politischen Bedingungen für die Visafreiheit zu erfüllen (www.dw.com/de/eu-visa-pflicht-f%C3%BCr-t%C3%BCrken-bleibt-vorerst/a-19320868)?
Trifft es zu, dass Georgien 35 Bedingungen für eine Visaliberalisierung erfüllen musste, und welche waren das (bitte auflisten) (http://de.francais-express.com/nachrichten/welt-politik/-5756-steinmeier-stellt-georgienvisafreiheit-in-aussicht/)?
Inwieweit hat die Verschiebung der Beschlussfassung zur Visaliberalisierung der EU mit Georgien nach Kenntnis der Bundesregierung mit Bedenken zu tun, dass eine Entscheidung über die Visaliberalisierung für Georgien vor eine entsprechende Entscheidung bezüglich der Ukraine seitens der Ukraine auf wenig bzw. kein Verständnis stoßen und möglicherweise Auswirkungen auf die Minsk-Gespräche haben würde und daher eine zeitgleiche Einführung angestrebt wird (www.handelsblatt.com/politik/international/signal-anosteuropa-merkel-sichert-georgien-baldige-visafreiheit-zu/13740016.html)?
Inwieweit ist eine Beschlussfassung des Rates im Vorfeld der Parlamentswahlen in Georgien am 8. Oktober 2016 auch im Interesse der Bundesregierung, und wird eine solche Beschlussfassung vor den Wahlen seitens der Bundesregierung aktiv unterstützt?
Inwieweit trifft es zu, ein weiteres Argument für die Verschiebung der Entscheidung bezogen auf Georgien sei die gegenwärtig laufende Überarbeitung des geltenden sogenannten Aussetzungsmechanismus, welcher nach Auffassung der Bundesregierung zunächst in Kraft treten muss (http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2016/DE/1-2016-290-DE-F1-1.PDF)?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der EU-Kommission, die der Ukraine attestiert, alle technischen und politischen Bedingungen für die Visafreiheit zu erfüllen (www.dw.com/de/eu-visa-pflicht-f%C3%BCr-t%C3%BCrken-bleibt-vorerst/a-19320868)?
Inwieweit definiert die Ukraine nach Kenntnis der Bundesregierung in ihrem „Anti-Terror-Gesetz“ Terror ähnlich wie viele EU-Länder, so dass sich dieses im Einklang mit EU-Recht befindet (http://zakon4.rada.gov.ua/laws/show/638-15/print1390144709543656)?
Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung das „Anti-Terror-Gesetz“ der Ukraine über Vorschriften bezüglich der „Antiterror-Operation“ aufgeweicht, die einen bestimmten geringeren Tatbeitrag betreffen, so dass Staatsanwälte auch Aufrufe zur Kriegsdienstverweigerung als Propaganda oder z. B. „Behinderung der Tätigkeit der ukrainischen Streitkräfte“ umdeuten, wie es bei dem 49-jährigen Fernsehjournalisten Ruslan Kotsaba der Fall war (www.deutschlandfunk.de/haftstrafe-fuer-ukrainischen-kriegsreporter-unerwuenschte.1773.de.html?dram:article_id=356382)?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der EU-Kommission, die dem Kosovo attestiert, alle technischen und politischen Bedingungen für die Visafreiheit zu erfüllen (www.zeit.de/news/2016-05/04/eu-bruesselempfiehlt-auch-visa-freiheit-fuer-das-kosovo-04182003)?
Welche Kriterien bzw. Bedingungen muss das Kosovo erfüllen, um alle technischen und politischen Bedingungen für die Visafreiheit zu erfüllen (bitte auflisten)?
Inwieweit trifft es zu nach Kenntnis der Bundesregierung, dass insbesondere die fünf EU-Mitgliedstaaten (Rumänien, Griechenland, Spanien, Zypern und die Slowakei), die das Kosovo nicht völkerrechtlich anerkannt haben, der Aufhebung der Visapflicht entgegenstehen, weil die von den aktuellen kosovarischen Behörden ausgestellten Reisepässe nicht gültig sind und man mit einem kosovarischen Reisepass nicht einreisen kann wie im Fall Spaniens (www.exteriores.gob.es/Consulados/HAMBURGO/de/InfoAus/Paginas/Einreisebestimmungen.aspx)?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass ungeachtet der Nichtanerkennung einiger EU-Staaten, durch den Prozess zur Visaliberalisierung das Kosovo entgegen dem Wunsch dieser EU-Staaten faktisch wie ein völkerrechtlich anerkannter Staat behandelt wird?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, vor dem Hintergrund der aktuellen Migrationslage in der EU und des erfolgreichen Abschlusses der Dialoge über die Liberalisierung der Visabestimmungen mit Georgien, der Ukraine, Kosovo und der Türkei, dass der bestehende Mechanismus zur Aussetzung der Visumbefreiung nicht die notwendige Flexibilität bietet, um in bestimmten Notlagen tätig zu werden (http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2016/DE/1-2016-290-DE-F1-1.PDF)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die möglichen Gründe für eine Aussetzung zu eng gefasst sind, so dass zum Beispiel der Fall nicht berücksichtigt ist, dass ein Drittland bei der Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen, die durch das betreffende Drittland gereist sind, nicht mit der Union zusammenarbeitet, obwohl ein zwischen der Union oder einem Mitgliedstaat und dem betreffenden Drittland geschlossenes Rückübernahmeabkommen eine Rückübernahmepflicht enthält (http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2016/DE/1-2016-290-DE-F1-1.PDF)?
Teilt die Bundesregierung die Kritik, dass nur die Mitgliedstaaten den Mechanismus zur Aussetzung der Visumbefreiung im Wege einer Mitteilung auslösen und deshalb künftig auch die Kommission die Initiative ergreifen können soll (http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2016/DE/1-2016- 290-DE-F1-1.PDF)?
Teilt die Bundesregierung die Kritik, dass die Bezugszeiträume und die Fristen zu lang sind, um eine rasche Reaktion in Notlagen zu ermöglichen (http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2016/DE/1-2016-290-DE-F1-1.PDF)?