[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 4. August 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9368
18. Wahlperiode 09.08.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Peter Meiwald,
Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/9182 –
Umsetzung des Sustainable Development Goal 12 – Nachhaltige Konsum- und
Produktionsmuster sicherstellen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im vergangenen September verabschiedete die UN-Generalversammlung mit
der Agenda 2030 ihre Post-2015-Entwicklungsagenda, welche insgesamt
17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG)
mit insgesamt 169 Unterzielen umfasst. Gemeinsam sollen die weltweiten
Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung im Zusammenspiel der drei
Dimensionen Soziales, Ökonomie und Ökologie in Angriff genommen werden.
Diese SDG gelten, anders als die Millennium Development Goals (MDG), für
alle Länder gleichermaßen und stellen aufgrund ihres umfassenden Charakters
auch für Industriestaaten eine große Herausforderung dar. Der zeitliche
Horizont für die Umsetzung in den einzelnen Ländern erstreckt sich auf die nächsten
15 Jahre. In Deutschland werden die SDG in der Fortschreibung der nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie (NHS) verankert.
Ziel 12 zielt auf die Veränderung unserer Lebensstile und Wirtschaftsweise
als notwendige Voraussetzung einer nachhaltigen Entwicklung und fordert,
nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherzustellen („Ensure
sustainable consumption and production patterns“,
www.un.org/
sustainabledevelopment/sustainable-consumption-production/). Im Entwurf zur
Neuauflage der Nachhaltigkeitsstrategie vom 30. Mai 2016 wird der Anspruch
formuliert, dass „Wachstum und Wohlstand so weit wie möglich von der
Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen entkoppelt werden“ (
www.bundesregierung.de/
Content/DE/StatischeSeiten/Breg/Nachhaltigkeit/0-Buehne/2016-05-31-
download-nachhaltigkeitsstrategie-entwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=4,
S. 167).
Weiterhin wird auf die Verantwortung der Industrieländer zur Entwicklung
ebensolcher Produktionsmuster hingewiesen, da Produktionsmethoden von den
Entwicklungs- und Schwellenländern nachgeahmt würden. Auch das
Konsumverhalten werde imitiert.
Deutschland belegt bei einer Bestandsaufnahme der Bertelsmann Stiftung zu den
Voraussetzungen für die Zielerreichung insbesondere bei Ziel 12 hintere Plätze
unter den entwickelten Staaten (
www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/
BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Studie_NW_Sustainable-Development-
Goals_Are-the-rich-countries-ready_2015.pdf).
1. Wie wird die Bundesregierung konkret den Zehnjahres-Programmrahmen
für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster umsetzen (
www.un.org/
depts/german/gv-70/a70-l1.pdf, Ziel 12.1)?
Die substanzielle Arbeit des 10-Jahres-Programmrahmens der Vereinten
Nationen (10YFP) erfolgt in dafür eingerichteten thematischen Programmen. Hierzu
zählen die Bereiche nachhaltige Konsumenteninformation, nachhaltiges Bauen
und Wohnen, nachhaltige öffentliche Beschaffung, nachhaltiger Tourismus,
nachhaltige Lebensstile und Bildung sowie nachhaltige Ernährungssysteme. Die
Programme sollen dabei alle interessierten gesellschaftlichen Gruppen und deren
Aktivitäten einbeziehen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit (BMUB) leitet gemeinsam mit Indonesien und Consumers
International das Programm zur Konsumenteninformation. Darüber hinaus ist die
Bundesregierung insbesondere in den Programmen zum nachhaltigen Tourismus
und zur nachhaltigen Beschaffung aktiv.
Das „Nationale Programm für nachhaltigen Konsum“, welches am 24. Februar
2016 von der Bundesregierung verabschiedet wurde, greift darüber hinaus auch
die anderen Themenfelder des 10YFP auf und unterlegt diese mit konkreten
Maßnahmen.
Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit fördert die
Bundesregierung soziale und ökologische Verbesserungen entlang der Lieferkette und in
den Partnerländern.
2. Mit welchen messbaren Indikatoren, quantifizierbaren Zielen, zur
Verfügung stehenden Ressourcen und Umsetzungsfristen ist das „Nationale
Programm für Nachhaltigen Konsum“ vom Februar 2016 in den einzelnen
Handlungsfeldern hinterlegt?
Das Nationale Programm für nachhaltigen Konsum ist eine Plattform, welche
sowohl zur Ausweitung bisheriger erfolgreicher Instrumente und Ansätze dienen
soll, als auch zur Initiierung neuer Projekte. Darüber hinaus ist nachhaltiger
Konsum ein sehr breites Feld, wie an den sehr unterschiedlichen Bedürfnisfeldern
ersichtlich wird. Nachhaltiger Konsum ist daher nicht mit einer „Blaupause“ zu
erreichen, sondern muss auf die spezifischen Gegebenheiten der einzelnen Felder
eingehen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen des Programms werden im Rahmen
der geltenden Finanzplanansätze der Ressorts unter Vorbehalt der Verfügbarkeit
der notwendigen Haushaltsmittel umgesetzt. Eine allgemeine Umsetzungsfrist für
das gesamte Programm wäre daher unrealistisch. In einzelnen Bereichen können
jedoch Ziele und Fristen aus anderen Bereichen (u. a. Klimaschutzziele,
Naturschutzoffensive 2020, Nationale Nachhaltigkeitsstrategie, G7-Prozess zu
nachhaltigen Lieferketten) herangezogen werden.
Hinsichtlich der Indikatoren für nachhaltigen Konsum befindet sich die
Bundesregierung gerade in der Abstimmung im Rahmen der Überarbeitung der
Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Daher können hierzu noch keine Angaben gemacht
werden.
3. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung zur Steigerung des Marktanteils
von Produkten, die mit staatlichen Umweltzeichen gekennzeichnet sind
(bitte einzeln nach Siegeln auflisten – aktueller Marktanteil und
Marktanteil/Zieljahr), und welche Maßnahmen sollen hierzu auf den Weg gebracht
werden?
Die Bundesregierung diskutiert aktuell die Frage konkreter Ziele zur Steigerung
des Marktanteils von Produkten mit staatlichen Umweltzeichen im Rahmen der
Überarbeitung der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Die Abstimmung ist noch
nicht abgeschlossen.
Bisherige und geplante Maßnahmen können dem Nationalen Programm für
nachhaltigen Konsum entnommen werden. Beispielhaft sind zu nennen:
Weiterentwicklung des Blauen Engels durch Hinzunahme von Kriterien, die eine noch
stärkere ganzheitliche Beurteilung des gesamten Herstellungsprozesses eines
Produkts ermöglichen; Unterstützung von Vertrauenslabeln durch
Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen; Weiterentwicklung des Portals SIEGELKLARHEIT.DE;
Unterstützung öffentlicher Beschaffer bei der nachhaltigen Beschaffung u. a.
durch das Portal Kompass Nachhaltigkeit; Unterstützung der Verbraucherinnen
und Verbraucher durch verlässliche Informationen über den Energieverbrauch
von Elektrogeräten sowie über Kraftstoffverbrauch und Schadstoffausstoß von
Verkehrsangeboten und Pkws, wie z. B. dem Informationsportal „Pkw-Label“
(
www.pkw-label.de).
4. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung zur Senkung des
Energieverbrauchs bzw. der CO2-Emissionen aus dem Konsum privater Haushalte, und
mit welchen Maßnahmen sollen diese Ziele erreicht werden?
Die Bundesregierung hat sich sowohl Ziele zur Senkung des Primärenergie- und
des Bruttostromverbrauchs als auch zur Minderung der Treibhausgasemissionen
gesetzt. Diese Ziele beziehen den Konsum privater Haushalte mit ein. Zur
Erreichung der Energie- und Klimaschutzziele hat die Bundesregierung umfassende
Maßnahmenprogramme beschlossen – zuletzt das Aktionsprogramm
Klimaschutz 2020 und den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) sowie das
Nationale Programm für nachhaltigen Konsum. Diese Programme enthalten auch
Maßnahmen, die sich an private Haushalte richten. Beispielhaft zu nennen sind
hier die Energieberatungen, die Nationale Top Runner Initiative (NTRI) oder die
Stromsparinitiative.
5. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, bis zum Jahr „2030 die
nachhaltige Bewirtschaftung und effiziente Nutzung der natürlichen
Ressourcen zu erreichen“ (
www.un.org/depts/german/gv-70/a70-l1.pdf, Ziel 12.2)?
Mit der Verabschiedung des Deutschen Ressourceneffizienzprogramms (ProgRess)
hat sich Deutschland im Februar 2012 als einer der ersten Staaten auf Ziele,
Leitideen und Handlungsansätze zum Schutz der natürlichen Ressourcen festgelegt.
Ziel ist es, durch gezielte Innovationen den Einsatz natürlicher Ressourcen
entlang der Wertschöpfungsketten stärker von der wirtschaftlichen Entwicklung zu
entkoppeln, die Effizienz der Rohstoffnutzung fortlaufend zu steigern und die
Inanspruchnahme der natürlichen Ressourcen weiter zu reduzieren. Die
Bundesregierung hat sich mit ProgRess verpflichtet, alle vier Jahre über die Entwicklung
der Ressourceneffizienz in Deutschland zu berichten, die Fortschritte zu bewerten
und das Ressourceneffizienzprogramm fortzuentwickeln. Dem kommt das
Deutsche Ressourceneffizienzprogramm II (ProgRess II) nach, das im März 2016 von
der Bundesregierung verabschiedet wurde. ProgRess II enthält mehr als 120
Gestaltungsansätze und setzt insbesondere auf Marktanreize, Information, Beratung,
Bildung, Forschung und Innovation sowie auf die Stärkung freiwilliger
Maßnahmen und Initiativen in Wirtschaft und Gesellschaft.
In verschiedenen Bereichen werden auch rechtliche Maßnahmen vorgegeben,
z. B. in der Kreislaufwirtschaft und beim Produktrecht.
Der Deutsche Bundestag hat am 7. Juli 2016 in einer Entschließung
(Bundestagsdrucksache 18/9094) festgestellt, dass „die Verringerung des Ressourcen- und
Materialverbrauchs zum Schutz der Umwelt und des Klimas unabdingbar (ist)“,
und die Bundesregierung aufgefordert, „… die Impulse zur Ressourceneffizienz
aus den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDG’s) bei der
Fortschreibung der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie umfassend aufzugreifen“. Die
Bundesregierung wird den Beschluss des Deutschen Bundestages bei der Umsetzung
ihres Ressourceneffizienzprogramms ProgRess II aufgreifen und dem Bundestag
in vier Jahren über den Stand erneut berichten.
In der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ist die nachhaltige
Bewirtschaftung und effiziente Nutzung von natürlichen Ressourcen eine der Hauptaufgaben.
Dies fließt in die Gestaltung und Durchführung aller relevanten Vorhaben und
Programme mit ein.
Mit der Nationalen Politikstrategie Bioökonomie unterstützt die Bundesregierung
den Wandel hin zu einer auf erneuerbaren Ressourcen beruhenden
rohstoffeffizienten Wirtschaft, die weniger auf fossilen Rohstoffen basiert.
6. Wie hat sich die Rohstoffproduktivität seit dem Referenzjahr 1994 bis heute
entwickelt, und mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, das Ziel
einer Verdoppelung der Rohstoffproduktivität bis zum Jahr 2020 noch zu
erreichen?
Die Rohstoffproduktivität erhöhte sich von 1994 bis 2014 um 48,8 Prozent.
Aktuellere Zahlen liegen bislang noch nicht vor. Eine Fortsetzung der
durchschnittlichen Entwicklung der letzten Jahre würde nicht ausreichen, das gesetzte Ziel im
Jahr 2020 zu erreichen. Gründe liegen unter anderem im Baubereich, der durch
die erforderlichen verstärkten Investitionen in die Infrastruktur und den
Wohnungsbau den Trend entsprechend beeinflusst. Die Umsetzung von ProgRess II
dient wesentlich dazu, den positiven Trend zu verstärken und dem Ziel möglichst
nahezukommen.
Mit ProgRess II wurde der Indikator „Rohstoffproduktivität“ weiterentwickelt
zum Indikator „Gesamtrohstoffproduktivität“. Dieser Indikator wurde mit dem
Ziel verbunden, den Trend der Jahre 2000 bis 2010 bis 2030 fortzuschreiben. Zu
den Maßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
7. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung auf welcher Stufe
der Nahrungsmittelkette, um „bis [zum Jahr] 2030 die weltweite
Nahrungsmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene
[zu] halbieren und die entlang der Produktions- und Lieferkette entstehenden
Nahrungsmittelverluste einschließlich Nachernteverlusten [zu] verringern“
(
www.un.org/depts/german/gv-70/a70-l1.pdf, Ziel 12.3)?
Mit welchem Reduktionsbeitrag (in kg/Jahr) rechnet die Bundesregierung
jeweils durch welche Maßnahme, und bis wann?
Die Bundesregierung verfügt seit 2012 über eine sehr erfolgreiche Strategie zur
Reduzierung von Lebensmittelverschwendung. Mit der Initiative „Zu gut für die
Tonne!“ ist es in den letzten Jahren gelungen, das Bewusstsein für die
Wertschätzung unserer Lebensmittel zu schärfen und eine bessere Wahrnehmung durch
Medien und Öffentlichkeit zu erreichen. Es bedarf jedoch weiterer
Anstrengungen, um die mit der Agenda 2030 angestrebten Ziele umzusetzen. Die Initiative
„Zu gut für die Tonne!“ wird fortgeführt und wird das Grundelement für eine
Nationale Strategie zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen und -verlusten. In
diesen Prozess werden die Bundesländer und die Akteure entlang der
Wertschöpfungskette eingebunden. Die Bundesregierung setzt darauf, dass die Akteure auf
den einzelnen Stufen der Wertschöpfungskette ein hohes Eigeninteresse an der
Reduzierung von Lebensmittelabfällen und -verlusten haben und sich selbst
konkrete Reduktionsziele setzen, die in der Nationalen Strategie Berücksichtigung
finden werden. Derzeit gibt es weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene
eine gesonderte Erfassung von Lebensmittelabfällen und -verlusten, so dass
wegen der fehlenden Mess- und Überprüfbarkeit staatliche Vorgaben für die
einzelnen Sektoren zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend sind.
Für den Bereich der Privathaushalte hat die Bundesregierung die Gesellschaft für
Konsumforschung mit der Ermittlung neuer, repräsentativer Zahlen für
Lebensmittelabfälle in diesem Bereich beauftragt. Die Studie geht über ein Jahr.
Ergebnisse liegen frühestens im Juni 2017 vor. Die Studie ist so angelegt, dass sie in
regelmäßigen Abständen wiederholt und so die Wirksamkeit der Maßnahmen
überprüft werden kann und ggf. Anpassungen in der Nationalen Strategie
vorgenommen werden können.
In der deutschen Entwicklungsarbeit wird im Dialog mit Partnerländern und mit
internationalen Partnern an Lösungsansätzen gearbeitet, im Rahmen einer
nachhaltigen Landwirtschaft insbesondere die Verluste in der Produktion entlang der
Wertschöpfungskette über Produktion, Transport und Lagerung,
Weiterverarbeitung, Verpackung, Verteilung und Verkauf zu verringern. Aktivitäten finden auf
der technischen Ebene statt, sowie mit verschiedenen methodischen Ansätzen und
der Weiterentwicklung von weltweit gültigen Standards zur Messung und zum
Monitoring von Nahrungsmittelverlusten und -verschwendung. Das sogenannten
Rapid Loss Appraisal Tool (RLAT) für land- und ernährungswirtschaftliche
Wertschöpfungsketten wurde mit dem Ziel entwickelt, eine einfach handhabbare
Methode für die Entwicklung von zielgerichteten Lösungsansätzen für die
Reduzierung von Nahrungsmittelverlusten bereitzustellen. Verschiedene
Forschungsvorhaben werden auf internationaler Ebene mitfinanziert.
8. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung bis zum Jahr 2020 einen
umweltverträglichen Umgang mit Chemikalien und allen Abfällen während
ihres gesamten Lebenszyklus in Übereinstimmung mit den vereinbarten
internationalen Rahmenregelungen erreichen (
www.un.org/depts/german/
gv-70/a70-l1.pdf, Ziel 12.4)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
9. Welche konkreten Reduktionsziele für welche Chemikalien verfolgt die
Bundesregierung bei der Umsetzung des Ziels 12.4, wonach die Freisetzung
in Luft, Wasser und Boden erheblich verringert werden soll und die
nachteiligen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auf ein
Mindestmaß zu beschränken sind?
Wegen des engen inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 8 und 9
gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung erfüllt ihre Verpflichtungen aus
internationalen chemikalien- und abfallrelevanten Übereinkommen, denen
Deutschland als Vertragspartei angehört – Basel-, Rotterdam- und Stockholm-
Konvention und künftig Minamata-Konvention – sowie im Rahmen der
Anwendung der einschlägigen EU-Regelungen, insbesondere von REACH und der
EU-POP-Verordnung. Ferner arbeitet Deutschland als Stakeholder aktiv im
Strategischen Ansatz zum Internationalen Chemikalienmanagement (SAICM), einem
freiwilligen Instrument für die Förderung der verantwortungsvollen Handhabung
und Sicherheit von Chemikalien, mit.
Zudem unterstützt Deutschland im Rahmen der entwicklungspolitischen
Zusammenarbeit Entwicklungs- und Schwellenländer bei der Gewährleistung einer
funktionierenden Abfall-sammlung und -entsorgung sowie dem Aufbau von
Recyclingsystemen und Mechanismen der erweiterten Produzentenverantwortung.
10. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Anreize für
die Produktion von Farben, Lacken und Kunststoffen auf Basis
nachwachsender Rohstoffe zu setzen und die Verwendung von Rest- und Abfallstoffen
zu fördern?
Um Anreize für die Produktion von Farben, Lacken und Kunststoffen auf Basis
nachwachsender Rohstoffe zu setzen und verstärkt Rest- und Abfallstoffe
einzusetzen, plant die Bundesregierung die weitere Unterstützung der betreffenden
Bereiche durch Maßnahmen zur Förderung von Forschung- und Entwicklung
innovativer Farben, Lacke und Kunststoffe und deren nachhaltige
Herstellungsverfahren auf Basis nachwachsender Rohstoffe sowie die Entwicklung innovativer
Konversionsverfahren zur Nutzung von Rest- und Abfallstoffen als Rohstoffe in den
genannten Einsatzbereichen.
Insgesamt stehen auf Basis des „Förderprogramms Nachwachsende Rohstoffe“
des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für das Jahr
2017 etwa 60 Mio. Euro für diese Zwecke zur Verfügung. Im Rahmen der 10
Förderschwerpunkte, die zur Umsetzung des Förderprogramms ausgearbeitet
wurden, sind insbesondere zu folgenden Themen weitere Anstrengungen vorgesehen:
– Innovative Konversionsverfahren für Kohlenhydrate, Lipide und Proteine
zur Herstellung von biobasierten Farben, Lacken und Kunststoffen unter
besonderer Berücksichtigung neuer Funktionalitäten und neuer
Anwendungsbereiche.
– Entwicklung und Optimierung innovativer thermochemischer und
hydrothermaler Verfahren zur Konversion von biogenen Rest- und Abfallstoffen
aus Land- und Forstwirtschaft, aus der Lebensmittel- und
Futtermittelindustrie sowie aus kommunalen Bereichen.
11. Hält die Bundesregierung unter der Maßgabe des Ziels 12.4 den Vorschlag
der Europäischen Kommission zur Definition wissenschaftlicher Kriterien
zur Einordnung von Chemikalien als endokrine Disruptoren für ausreichend
(bitte begründen)?
Die Bundesregierung hat die Prüfung des Vorschlags der EU-Kommission noch
nicht abgeschlossen. Mit diesem Vorschlag soll ein Regelungselement des jeweils
einschlägigen EU-Zulassungsrechts für Biozidprodukte und für
Pflanzenschutzmittel konkretisiert werden. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass das
Zulassungsverfahren für Biozidprodukte und das Zulassungsverfahren für
Pflanzenschutzmittel per se Instrumente sind, die zum Erreichen des Ziels 12.4 beitragen.
12. Hält die Bundesregierung die bestehenden Kontrollsysteme zur
Überwachung der Einhaltung von Chemikalienverboten und/oder Grenzwerten für
ausreichend, insbesondere vor dem Hintergrund zunehmenden globalen
Handels und wöchentlicher Meldungen im europäischen Warnsystem zu
eklatanten Grenzwertüberschreitungen (bitte begründen)?
Wenn nein, welche Änderungsvorschläge hat sie wann auf EU- und nationaler
Ebene (z. B. im Rahmen der Verbraucherschutzministerkonferenz) gemacht,
und mit welchem Ergebnis?
Die Überwachung der Vorschriften zur Beschränkung von Chemikalien liegt in
der Zuständigkeit der Bundesländer. Zur Entwicklung und Umsetzung EU-weiter
Überwachungsstrategien und -projekte wurde das bei der Europäischen
Chemikalienagentur angesiedelte Forum (für den Austausch von Informationen zur
Durchsetzung) eingerichtet. In Deutschland erfolgt eine länder- und
sektorübergreifende Koordinierung der stofflichen Marktüberwachung, die von einer noch
einzurichtenden gemeinsamen Servicestelle der Länder unterstützt werden soll.
13. Hält die Bundesregierung den Verordnungsvorschlag für die Bereitstellung
von Düngeprodukten mit CE-Kennzeichnung (insbesondere in den Punkten
Kennzeichnung von Schadstoffen, divergierende stoffliche Anforderungen
und teilweise Handelsbeschränkungen für Düngemittel, die kein CE-Zeichen
haben) für geeignet, um das in Ziel 12.4 formulierte Mindestmaß an
Umweltauswirkungen zu erreichen (bitte begründen)?
Wenn nein, welche Änderungsvorschläge hinsichtlich welcher Schadstoffe
hat die Bundesregierung gemacht, und mit welchem Ergebnis?
Die Bundesregierung hält den Verordnungsvorschlag für die Bereitstellung von
Düngeprodukten grundsätzlich für geeignet, zur Erreichung des SDG 12.4
beizutragen, weil auf EU-Ebene für künftige CE-Düngeprodukte erstmals Grenzwerte
für Schwermetalle festgelegt werden sollen. Gleichwohl hält die
Bundesregierung den Vorschlag insbesondere mit Blick auf die Kennzeichnung von
Schadstoffen für ergänzungsbedürftig und hat aus diesem Grund vorgeschlagen, dass
insbesondere Schwermetallgehalte in CE- Düngeprodukten zusätzlich ab dem
Erreichen von Schwellenwerten gekennzeichnet werden sollen. Die
Bundesregierung orientiert sich in den Diskussionen auf Ebene der Ratsarbeitsgruppen an den
derzeit in Deutschland nach der Düngemittelverordnung vom 5. Dezember 2012
geltenden Grenzwerten für Schwermetalle, die aus Sicht der Bundesregierung
auch auf EU-Ebene einheitlich für alle Ausgangsstoffe und daraus hergestellte
CE-Düngeprodukten gelten sollen. Die Diskussionen zu
Schwermetallgrenzwerten sind nicht abgeschlossen, weshalb derzeit nicht über konkrete Ergebnisse
berichtet werden kann. Handelsbeschränkungen für Düngemittel, die kein CE-
Kennzeichen haben, sieht der Entwurf der Europäischen Kommission nicht vor,
da nationale düngemittelrechtliche Regelungen neben dem Prinzip des freien
Warenverkehrs und der gegenseitigen Anerkennung weiter Bestand haben sollen.
14. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das
Abfallaufkommen bis zum Jahr 2030 deutlich zu verringern (
www.un.org/depts/
german/gv-70/a70-l1.pdf, Ziel 12.5)?
Welche Reduktionsbeiträge (in kg/Person/Jahr) werden durch jeweils
welche Maßnahme in voraussichtlich welchem Zeitraum erreicht (Vermeidung,
Verminderung, Wiederverwertung und Wiederverwendung)?
Die „Abfallintensität“, d. h. die Relation der Index-Entwicklung der
Gesamtabfallmenge im Zeitablauf im Verhältnis zur Index-Entwicklung der
Wirtschaftsleistung, konnte in Deutschlands in den letzten Jahren auf unter 75 Prozent
gesenkt werden. Diese Entwicklung zeigt, dass in Deutschland die Abfallmenge
nicht proportional zur Wirtschaftsleistung steigt, sondern längst vom
Wirtschaftswachstum entkoppelt ist. Mit dem Abfallvermeidungsprogramm des Bundes und
der Länder (AVP) werden weitere Anstrengungen zur Senkung des
Abfallaufkommens initiiert. Das am 31. Juli 2013 vom Bundeskabinett verabschiedete
AVP beinhaltet 34 Maßnahmenbündel mit empfohlenen und im weiteren Prozess
zu prüfenden Abfallvermeidungsmaßnahmen. Adressaten des Programms sind
neben der öffentlichen Hand Akteure aus der Wirtschaft, Wissenschaft sowie der
Zivilgesellschaft. Aktuell läuft der Prozess der Umsetzung des AVP durch
verschiedene Akteure entlang des gesamten Produktlebenszyklus und auf
verschiedenen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen). Im Hinblick auf die Erfolgskontrolle
lässt die reine Beobachtung der mengenmäßigen Entwicklung der Abfallströme
keinen Rückschluss auf den Erfolg einzelner Abfallvermeidungsmaßnahmen
oder der Abfallvermeidungsmaßnahmen insgesamt zu. Der Rückgang der
Mengen einzelner Abfallströme kann auch das Ergebnis struktureller und
konjunktureller Entwicklungen sein. Der Erfolg von festgelegten
Abfallvermeidungsmaßnahmen soll gemäß § 33 Absatz 3 Nummer 4 KrWG anhand zweckmäßiger,
spezifischer, qualitativer oder quantitativer Maßstäbe erfolgen. Das seit Juli 2015
laufende UFOPLAN-Projekt „Geeignete Maßstäbe und Indikatoren zur
Erfolgskontrolle von Abfallvermeidungsmaßnahmen“ adressiert dies. Zielsetzung des
Projektes ist es, mögliche Bewertungsmaßstäbe für die Messung des
Abfallvermeidungserfolges vertiefend zu analysieren und ein passendes Set an Indikatoren
zu erarbeiten, das eine kontinuierliche Messung des Erfolges von
Abfallvermeidungsmaßnahmen ermöglicht. Das Projekt wird Ende 2017 abgeschlossen sein.
Derzeit lässt sich daher nicht prognostizieren, wie sich die Pro-Kopf-Erzeugung
von Abfällen auf Grund von Abfallvermeidungsmaßnahmen in der Zukunft
entwickeln wird.
15. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Kreislaufwirtschaft in
Deutschland und Europa so weiterentwickelt wird, dass es in Zukunft keinen
oder kaum Müll gibt?
Deutschland unterstützt das mit dem am 3. Dezember 2015 veröffentlichten
Kreislaufwirtschaftspaket verbundene Ziel der Europäischen Kommission, die
Kreislaufwirtschaft in Europa fortzuentwickeln und dazu neben neuen
anspruchsvollen Vorgaben hinsichtlich des Recyclings und der Vorbereitung zur
Wiederverwendung insbesondere auch die Abfallvermeidung zu stärken. Allerdings
wird, auch wenn die angestrebte Reduktion der Abfallmengen gelingt, immer die
Notwendigkeit bestehen, die noch entstehenden Abfälle ordnungsgemäß und
schadlos zu verwerten bzw. die nicht verwertbaren und nicht brennbaren Abfälle
gemeinwohlverträglich auf Deponien zu beseitigen. Die Bundesregierung setzt
sich hier für Regelungen auf europäischer Ebene ein, die konsistent, praktikabel
und vollzugstauglich sind sowie den ökologischen wie ökonomischen
Auswirkungen Rechnung tragen.
Es ist allerdings nicht zu erwarten, dass die Weiterentwicklung der
Kreislaufwirtschaft dazu führen könnte, dass es keinen oder kaum noch Müll geben wird, da
alle Produkte letztlich zu Abfall werden und die materielle Bedürfnisbefriedigung
der Bürger in einer modernen Gesellschaft ohne Produkte nicht denkbar ist.
16. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die G7-
Beschlüsse zur Bekämpfung des Mülls im Meer und zur Verringerung des
Gebrauchs von Einwegprodukten konkret umsetzen?
Hinsichtlich der Umsetzung der G7-Beschlüsse zur Bekämpfung des Mülls im
Meer wird auf die detaillierte Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage „Müll im Meer – ein Jahr nach Elmau“ (Bundestagsdrucksache 18/8690)
verwiesen. Bezüglich der aktuellen Kleinen Anfrage sind insbesondere die
Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antworten zu den Fragen 1, 3, 4, 5, 7,
8, 9 und 13 auf Bundestagsdrucksache 18/8690 von Interesse.
Die unter dem Mitte März 2016 gemeinsam von Bundesumweltministerium,
Umweltbundesamt und dem Land Niedersachsen etablierten „Runder Tisch
Meeresmüll“ gegründeten Arbeitsgruppen zu den Themen landbasierte und seebasierte
Quellen sowie Bewusstseinsbildung sind Anfang Juni 2016 erstmals zusammen
getreten. In enger Kooperation von Bundes- und Landesverwaltungen mit
zahlreichen Interessenvertretern aus Industrie, Umweltverbänden und
Zivilbevölkerung wird dort u. a. die Umsetzung der G7-Beschlüsse vorangebracht.
Zur Verringerung des Gebrauchs von Einwegprodukten plant das
Bundesumweltministerium beispielsweise die Vergabe eines Forschungsvorhabens, in dessen
Rahmen die ökologische Relevanz des zunehmenden Verbrauchs an
Einweggetränkebechern untersucht werden soll. Des Weiteren soll analysiert werden,
welche Ansätze zur Reduzierung der Menge an Einweggetränkebechern im
kommunalen Abfallaufkommen sinnvoll sein könnten. Im Übrigen wird auf die
Antworten zu den Fragen 14 bis 17 verwiesen.
Zur Umsetzung in der Entwicklungszusammenarbeit sieht der 10-Punkte-
Aktionsplan „Meeresschutz und nachhaltige Fischerei“ des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) drei Handlungsfelder
für die Vermeidung der Meeresvermüllung vor: Umweltpolitische Beratung von
Partnerländern verbunden mit modellhaften Ansätzen einer integrierten
Abfallwirtschaft, Wissensaustausch und Verbreitung erfolgreicher Praktiken,
Partnerschaften mit der Wirtschaft. Die Umsetzung in konkrete Vorhaben wird derzeit
geprüft und ausgearbeitet. Die Wahl der konkreten Politikinstrumente liegt hier
bei den Partnerländern. Mechanismen der erweiterten
Produzentenverantwortung, wie beispielsweise die Einrichtung eines Pfandsystems für Plastikflaschen,
werden als eine Option gesehen und wurden bereits in einem Vorhaben
umgesetzt.
17. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Abfallaufkommen
durch Einweg-Getränkeverpackungen in den letzten zehn Jahren entwickelt,
und welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung aufgrund welcher
Analysen bei Umsetzung der aktuellen Selbstverpflichtung der
Getränkeindustrie (
www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/pfandflaschen-einweg-
verpackungen-bekommen-kennzeichnung-a-1100443.html)?
Welchen Anteil an Mehrweg-Getränkeverpackungen hofft die
Bundesregierung durch welche Maßnahmen bis wann zu erreichen?
Die Bundesregierung erhebt gemäß § 1 Absatz 2 Verpackungsverordnung die
Anteile bestimmter in Mehrweg- bzw. ökologisch vorteilhafte
Einweggetränkeverpackungen abgefüllte Getränke und gibt diese jährlich im Bundesanzeiger
bekannt. Erhebungen zu dem Abfallaufkommen aus
Einweggetränkeverpackungen führt die Bundesregierung nicht durch. Nach Abschätzung der Gesellschaft
für Verpackungsmarktforschung, GVM Wiesbaden, hat sich der
Verpackungsverbrauch (Getränkeverpackungen einschließlich Verschlüssen, Etiketten,
Packhilfsmitteln, die diesen zuzuordnen sind, Umhüllungen wie Six-Pack oder 6er
Schrumpffolien) von Einwegverpackungen für die bepfandeten
Getränkesegmente Bier, Wässer und Erfrischungsgetränke (ohne diätetische Getränke) im
Zeitraum von 2004 bis 2014 wie folgt entwickelt:
2004 464,8 Kt
2009 639,6 Kt
2014 600,3 Kt
Die Bundesregierung verfolgt weiterhin das Ziel, den Anteil der in
Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränke zu steigern. Dafür soll in einem
künftigen Verpackungsgesetz eine verbesserte Verbraucherinformation hinsichtlich
der Eigenschaft einer Mehrweg- bzw. einer Einweggetränkeverpackung am
Verkaufsort geschaffen werden. Das Ziel wurde bereits mit dem vom Bundeskabinett
im Februar 2013 verabschiedeten Entwurf einer Verordnung über die
Hinweispflichten des Handels verfolgt, der allerdings bislang keine abschließende
Befassung im Bundesrat erfahren hat (Bundesratsdrucksache 208/13). Im Einzelnen
sollen Letztvertreiber von mit Getränken befüllten, pfandpflichtigen
Einweggetränkeverpackungen bzw. von mit Getränken befüllten
Mehrweggetränkeverpackungen ihre Kunden in der Verkaufsstelle durch Informationstafeln oder -
schilder mit dem Hinweis „EINWEG“ beziehungsweise „MEHRWEG“ auf die Nicht-
Wiederverwendbarkeit bzw. Wiederverwendbarkeit der jeweiligen zum Kauf
angebotenen Getränkeverpackungen hinweisen. Dadurch soll die Transparenz für
Verbraucherinnen und Verbraucher verbessert werden, um es ihnen beim Kauf
zu erleichtern, sich bewusst für eine Getränkeverpackung zu entscheiden, die
ihren ökologischen Ansprüchen genügt. Diesem Ziel dient auch die
Selbstverpflichtung der Getränkeindustrie und des Handels zu einer freiwilligen Kennzeichnung
von pfandpflichtigen Einwegverpackungen, welche vom BMUB am 29. Juni
2016 entgegengenommen wurde. Auf konkrete, verbindliche Zielquoten für
Mehrweganteile wird verzichtet, da solche rechtlich nicht durchsetzbar wären.
18. Genügen nach Auffassung der Bundesregierung die Anforderungen des
Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes und der
Vergaberechtsmodernisierungsverordnung aus Sicht der Bundesregierung als nationaler
Aktionsrahmen zur Umsetzung von Ziel 12.7 (
www.un.org/depts/german/gv-70/
a70-l1.pdf), und wie sind dort insbesondere folgende Handlungsfelder
a) die besonderen Herausforderungen an soziale Dienstleistungen;
b) die Verbindlichkeit qualitativer sozialer und ökologischer Kriterien in
Zuschlags- und Ausführungsbestimmungen;
c) die Bekämpfung von Kinderarbeit
im Sinne der Nachhaltigkeit geregelt?
Das Ziel 12.7 der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung lautet: „In der
öffentlichen Beschaffung nachhaltige Verfahren fördern, im Einklang mit den
nationalen Politiken und Prioritäten.“ Vor diesem Hintergrund standen bereits bei den
Verhandlungen über die EU-Vergaberichtlinien von 2014 auch Aspekte der
nachhaltigen Beschaffung im Zentrum der Diskussion. Mit dem
Vergaberechtsmodernisierungsgesetz und der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung wurden
diese Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt. Die Vergaberechtsreform stärkt
die Möglichkeiten, ökologische und soziale Aspekte im Vergabeprozess zu
berücksichtigen. Dabei hat der deutsche Gesetz- und Verordnungsgeber die
Ansatzpunkte zur Einbeziehung nachhaltiger Aspekte in den Vergabeprozess erstmals
und umfassend bereits auf gesetzlicher Ebene geregelt.
Für die Vergabe von sozialen Dienstleistungen stellt die Vergabeverordnung klar,
dass die öffentlichen Auftraggeber im Vergabeverfahren die Notwendigkeit,
Qualität, Kontinuität, Zugänglichkeit, Bezahlbarkeit, Verfügbarkeit und
Vollständigkeit der Dienstleistungen berücksichtigen können. Ferner sieht die
Vergabeverordnung ausdrücklich die Möglichkeit vor, bestimmte, personen- oder
bieterbezogene Kriterien mit Bezug zum Auftragsgegenstand bei der Vergabe von
sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen auch bei der Wertung der
Zuschlagskriterien zu berücksichtigen. So können in die Bewertung der Angebote
für personenbezogene Dienstleistungen wie beispielsweise Aus- und
Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch
insbesondere Integrationsergebnisse, erreichte Bildungsabschlüsse oder die
Beurteilung der Vertragsausführung durch den öffentlichen Auftraggeber einfließen.
Umweltbezogene, soziale und damit nachhaltige Aspekte können in jedem
Stadium der Auftragsvergabe – von der Beschreibung der zu beschaffenden Leistung
über die Festlegung von Eignungs- und Zuschlagskriterien bis hin zur Vorgabe
von zwingenden Ausführungsbedingungen – berücksichtigt werden. Die
geforderten Merkmale an den Auftragsgegenstand müssen nicht notwendigerweise
materielle Bestandteile der Leistung selbst sein, sondern können sich auch auf
den Produktionsprozess und die Produktionsmethode beziehen. Dadurch können
soziale und ökologische Anforderungen an die Herstellung (z. B. Fair Trade)
berücksichtigt werden. Darüber hinaus können öffentliche Auftraggeber nach dem
neuen Vergaberecht für öffentliche Aufträge als Beleg dafür, dass eine
Lieferoder Dienstleistung bestimmten, in der Leistungsbeschreibung geforderten
Merkmalen entspricht, die Vorlage von Gütezeichen unter den Voraussetzungen des
§ 34 der Vergabeverordnung verlangen. Das gilt insbesondere auch für
umweltbezogene und soziale Merkmale.
Mit Blick auf die Bekämpfung von Kinderarbeit stellt § 128 Absatz 1 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen klar, dass die beauftragten Unternehmen
bei der Auftragsausführung alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen
einhalten müssen. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 10 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen liegt bei einer rechtskräftigen Verurteilung nach den
Straftatbeständen des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (§ 232
StGB) und zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft (§ 233 StGB) sowie dem
Straftatbestand der Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB) ein
zwingender Ausschlussgrund vom Vergabeverfahren vor. Zur Bekämpfung von
Kinderarbeit, insbesondere in den Lieferketten bei der Beschaffung von
Lieferleistungen, kann der öffentliche Auftraggeber durch entsprechende Vorgaben etwa in
der Leistungsbeschreibung sicherstellen, dass bei Herstellung, Verarbeitung und
Transport der Ware die ILO-Kernarbeitsnormen eingehalten wurden.
19. Plant die Bundesregierung, insbesondere den Anteil von fair oder ökologisch
erzeugten Produkten in ihrer eigenen Beschaffung zu erhöhen, und wenn ja,
mit welchem Zielwert, wie, und bis wann?
20. Welche über die Anforderungen des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes
hinausgehenden Nachhaltigkeitskriterien legt die Bundesregierung im Sinne
von Ziel 12.7 (
www.un.org/depts/german/gv-70/a70-l1.pdf) ihrer eigenen
Beschaffung zugrunde (Vorbildfunktion)?
Die Fragen 19 und 20 werden ihres Sachzusammenhangs wegen zusammen
beantwortet.
Um der Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung Rechnung zu tragen,
hat der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung in seiner Sitzung
vom 30. März 2015 die Weiterentwicklung des Maßnahmenprogramms
Nachhaltigkeit vom 6. Dezember 2010 beschlossen. Mit Maßnahme 6 des Programms hat
sich die Bundesregierung auf eine weitere Ausrichtung der öffentlichen
Beschaffung am Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung verständigt: Neben der
Stärkung der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) beim
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren als zentrale Beratungs- und
Informationsstelle für die Bundesverwaltung und der Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitskriterien in den Rahmenverträgen des Kaufhauses des Bundes (KdB)
werden die Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung auf die
Berücksichtigung der folgenden Anforderungen im Rahmen der geltenden rechtlichen
Bestimmungen verpflichtet:
– Berücksichtigung minimierter Lebenszykluskosten,
– Ausschreibung von Geräten mit der jeweils höchsten Energieeffizienz unter
Berücksichtigung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung
energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen (AVV EnEff),
– Vorgabe des Umweltzeichens „Blauer Engel“, „Energy Star“ oder
vergleichbarer Label bei der Leistungsbeschreibung und/oder Festlegung von
Zuschlagskriterien,
– Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der IT-Beschaffung,
– Beschaffung und Verwendung von Recyclingpapier mit dem Blauen Engel
(soweit möglich 95 Prozent bis 2020),
– Einhaltung bestimmter durchschnittlicher Emissionswerte der
Dienstwagenflotte (110 g CO2/km bis 2018 und 95 g CO2/km bis 2020); zudem soll der
Anteil der insgesamt neu angeschafften bzw. angemieteten Fahrzeuge mit
Emissionswert unter 50 g CO2/km über 10 Prozent liegen; Beschaffung von
Fahrzeugen mit dem jeweils höchsten Abgasstandard und möglichst
geringen Lärmemissionen; das Maßnahmenpaket zur Elektromobilität vom
18. Mai 2016 sieht zukünftig einen Anteil von 20 Prozent Elektrofahrzeugen
im Fuhrpark des Bundes vor,
– bis 2020 Beschaffung von möglichst 50 Prozent der Textilien (außer
Sondertextilien) nach ökologischen und sozialen Kriterien (z. B. nach „Blauer
Engel“ oder dem Global Organic Textile Standard (GOTS),
– Beachtung des Gemeinsamen Erlasses zur Beschaffung von Holzprodukten,
– bei geeigneten Dienstleistungsaufträgen Vorgabe einer Zertifizierung nach
einem Umweltmanagementsystems (z. B. EMAS) als Nachweis der
technischen Leistungsfähigkeit eines Bieters,
– spätestens bis 2020 Orientierung an biodiversitätserhaltenden Standards,
– Fortführung und Ausbau des Bezugs von Ökostrom (im Rahmen der
Verfügbarkeit).
21. Welche Defizite sieht die Bundesregierung beim Umweltbewusstsein der
Deutschen, bzw. welche negativen Entwicklungen über den Zeitverlauf der
jeweiligen Umweltbewusstseinsstudien, und welche Maßnahmen ergreift sie,
um die jeweiligen Informationslücken gemäß Ziel 12.8 (
www.un.org/depts/
german/gv-70/a70-l1.pdf) zu schließen?
In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung besonderen
Informationsbedarf, und welche Mittel hat der Bund in diesem Bereich in den
vergangenen zehn Jahren jeweils aufgewendet (zur Stärkung des
Umweltbewusstseins, nicht für die Studien; bitte unter Nennung des Titels)?
Die Umweltbewusstseinsstudien zeigen, dass sich das Umweltbewusstsein der
repräsentativ ausgewählten Bevölkerung seit langem auch im Zeitreihenvergleich
auf hohem Niveau hält. Insbesondere die Einstellungen zu Umweltfragen und die
bekundeten Verhaltensbereitschaften zeigen, dass es ein großes Potenzial für die
Entwicklung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster gibt. Diese
Veränderungsbereitschaft stößt im Alltag aber auf Widerstände und Hindernisse oder
konkurriert mit gegenläufigen Zielen, Gewohnheiten oder Interessen, die sich nicht
allein durch Informationsdefizite erklären lassen. Weitere Gründe sind fehlende
Zahlungsbereitschaft, aber vor allem die zur nachhaltigen Entwicklung
konkurrierenden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und etablierten kulturellen
Muster. Davon unabhängig belegen die Studien einen deutlichen Bedarf an
verbesserter Information: 2012 war das Vertrauen der Befragten beispielsweise in
gekaufte Lebensmittel überraschend gering. Fast 80 Prozent der Befragten fiel es
schwer, an die Produktversprechen der Produkte ihrer Wahl zu glauben. Rund
60 Prozent fanden die Angaben auf den Verpackungen schwer verständlich
(Umweltbewusstsein in Deutschland 2012, S. 39).
Ein hohes Potenzial für die Entwicklung nachhaltiger Konsum- und
Produktionsmuster liegt gemäß der Umweltbewusstseinsstudie 2014 im Bereich
gemeinschaftlicher Formen des Konsums. Nahezu drei Viertel der Befragten haben
bereits Dinge an andere verliehen oder von anderen ausgeliehen und können sich
dies auch zukünftig wieder vorstellen. Auch Gegenstände gegen Gebühr zu
mieten praktizieren bereits mehr als ein Drittel der Befragten und von denen, die dies
bisher noch nicht praktiziert haben, könnte sich etwas mehr als ein Viertel
vorstellen, dies künftig zu tun. „Nutzen statt Besitzen“ bleibt ein Trendthema: Schon
bei der Umfrage 2012 gaben 60 Prozent der Befragten an, Miet- oder
Ausleihangebote für Gebrauchsgüter sehr bzw. eher attraktiv zu finden
(Umweltbewusstsein in Deutschland 2014, S. 59).
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat
u. a. im Jahr 2013 das Bildungsmaterial „Umweltfreundlich konsumieren“ für
Schülerinnen und Schüler mit einer Auflage von 50 000 Exemplaren sowie eine
zugehörige Lehrkräftehandreichung veröffentlicht (Kapitel 1602 Titel 543 01).
Das Bildungsmaterial ist vergriffen und wird nicht mehr aktualisiert, ist jedoch
inkl. Lehrkräftehandreichung noch als Download im Archiv der Onlineplattform
www.umwelt-im-unterricht.de verfügbar. Aktuelle Themen mit Umweltbezug
werden dort seit 2011 für Unterrichtszwecke aufgearbeitet.
22. Welche Mittel stehen derzeit für welche Programme im Bundeshaushalt zur
Verfügung, um „Entwicklungsländer bei der Stärkung ihrer
wissenschaftlichen und technologischen Kapazitäten im Hinblick auf den Übergang zu
nachhaltigeren Konsum- und Produktionsmustern [zu] unterstützen“ (www.
un.org/depts/german/gv-70/a70-l1.pdf, Ziel 12.a), und welche Ausgaben
plant die Bundesregierung in den kommenden Jahren (insgesamt und nach
Programmschwerpunkten)?
Für den Bereich der nachhaltigen Produktion unterstützt das BMZ in der
bilateralen Zusammenarbeit derzeit Partnerländer bei der Verbesserung des Umwelt-
und Ressourcenmanagements in der betrieblichen Praxis, bei der nachhaltigen
Industriezonenentwicklung, dem Aufbau einer nachhaltigen Abfallwirtschaft, des
städtisch-industriellen Umweltschutzes und des Chemikalienmanagements. Das
Mittelvolumen dieser Vorhaben beläuft sich auf circa 110 Mio. Euro. Die
Beförderung von Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft nehmen darin eine
zentrale Rolle ein. Die Stärkung wissenschaftlicher oder technologischer Kapazitäten
findet jeweils in Teilkomponenten der Vorhaben statt, beispielsweise zur
effizienten Wassernutzung in chemischen Nassprozessen und einem
verantwortungsvollen Umgang mit Chemikalien in Verarbeitungsprozessen der Textilindustrie.
Ferner bestehen umfangreiche Programme und Aktivitäten anderer Fachressorts in
Entwicklungsländern zu angrenzenden Themen, wie Energie, Wasser,
Flächennutzung, Landwirtschaft, Ernährung, Forstwirtschaft, Rohstoffabbau, Tourismus,
Wohnen, Bauen und Transport, die hier bei der Angabe des Mittelumfangs nicht
berücksichtigt sind.
Das BMZ fördert zudem Vorhaben zu nachhaltigen Konsummustern, so z. B. in
den Bereichen Verbraucherbildung und -recht, Zugang zu alternativen
Energiequellen oder Mobilitätskonzepten. Eine Angabe zu finanziellen Ausgaben in den
kommenden Jahren unterliegt den noch andauernden Haushaltsplanungen.
Im Rahmen der Sonderinitiative EINEWELT ohne Hunger, sowie über die
bilaterale Zusammenarbeit mit Partnerländern wird eine nachhaltige Landwirtschaft
gefördert, um die Bewahrung und nachhaltige Nutzung der für die Landwirte
wesentlichen Ökosystemleistungen (Boden, Wasser, Luft, agrargenetische
Ressourcen, etc.) zu unterstützen.
Darüber hinaus unterstützt das BMEL mit dem Förderinstrument „Internationale
Forschungs-kooperationen zur Welternährung“ gemeinsame
Forschungsanstrengungen zwischen deutschen Forschungseinrichtungen und solchen in Ländern
und Regionen, die stark von Hunger und Unterernährung betroffen sind. Im
Mittelpunkt der Förderung stehen angewandte und bedarfsorientierte Lösungen
sowie der Aufbau langfristiger und tragfähiger Partnerschaften zwischen deutschen
und entsprechenden Agrar- und Ernährungsforschungseinrichtungen in
ausgewählten Entwicklungs- und Schwellenländern. Dadurch soll nicht zuletzt auch
ein Bei-trag zur Weiterentwicklung von Kapazitäten vor Ort (Capacity
Development) geleistet wer-den. Hierfür stehen jährlich 7 Mio. Euro zur Verfügung.
Vom BMUB werden derzeit im Rahmen der Internationalen
Klimaschutzinitiative das Projekt „Ressourceneffizienz und Sekundärrohstoffmanagement als
Beitrag zum Klimaschutz“ (Laufzeit: 1. April 2014 bis 31 März 2017) in Indien mit
insgesamt ca. 3 Mio. Euro sowie das Projekt „Advance SCP“ mit Projekten in
acht Ländern zu Umweltzeichen und nachhaltiger Beschaffung mit 4,5 Mio. Euro
und ein Projekt zum Aufbau eines panafrikanischen Umweltzeichensystems mit
insgesamt 4,5 Mio. Euro finanziert.
23. Welche Instrumente zur Beobachtung der Auswirkungen eines nachhaltigen
Tourismus im Sinne von Ziel 12.b (
www.un.org/depts/german/gv-70/
a70-l1.pdf) wurden bisher nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt,
und wie plant die Bundesregierung, deren Anwendung zu unterstützen?
Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie enthält bisher keinen Indikator zum
nachhaltigen Tourismus. Als Querschnittsbereich resultiert die Nachhaltigkeit im
Tourismus aus der Entwicklung unterschiedlicher Nachhaltigkeitsindikatoren
(v. a. Ressourcenschonung, Klimaschutz, erneuerbare Energien,
Flächeninanspruchnahme, Artenvielfalt, Mobilität, Landbewirtschaftung/Ernährung,
Luftbelastung). Im Entwurf zur Neuauflage der Nachhaltigkeitsstrategie vom 30. Mai
2016 wurde der nachhaltige Tourismus im Rahmen der SDGs bei Ziel 8.9 und
12.b aufgegriffen. Die Entwicklung entsprechender Indikatoren auf UN-Ebene ist
bislang noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung unterstützt hierbei die
Ansätze der internationalen Organisationen, zusätzlich zu Wirtschafts- und
Arbeitsplatzeffekten auch soziale, kulturelle und umweltrelevante Aspekte in die
Indikatoren für einen nachhaltigen Tourismus unter Berücksichtigung der
verfügbaren Datenbasis aufzunehmen.
Um nachhaltigen Konsum in unterschiedlichen Bereichen - darunter auch das
relevante Handlungsfeld Tourismus - zu stärken und systematisch auszubauen, hat
die Bundesregierung am 24. Februar 2016 ein „Nationales Programm für
nachhaltigen Konsum“ verabschiedet. Hier werden Handlungsansätze aufgezeigt und
jeweils konkrete Maßnahmen benannt. Die Begleitung und Umsetzung des
Programms wird derzeit abgestimmt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2
verwiesen.
a) Welche Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde zur Unterscheidung
von nachhaltigem und nicht nachhaltigem Tourismus (bitte unter
Nennung von Beispielen)?
Kriterien für die Unterscheidung von nachhaltigem und nicht nachhaltigem
Tourismus sind ökologische, ökonomische und soziale Faktoren. Hierbei werden
globale und europäische Nachhaltigkeitsstandards und Zertifizierungssysteme
berücksichtigt, wie z. B. GSTC (Global Sustainable Tourism Criteria), ETIS
(European Tourism Indicators System), DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex),
Green Globe, Viabono, Tourcert etc. Tourismusspezifische Zertifizierungen und
somit Kriterien beziehen sich außerdem aufgrund der Heterogenität des
Tourismussektors auch auf unterschiedliche Zielgruppen wie Beherbergungsbetriebe,
Gastronomie, Reiseveranstalter, Reisebüros, Destinationen sowie auf
Spezialthemen wie Badestellen, Golfanlagen oder Campingplätze. Die Entwicklung und
Überprüfung von Kriterien wird zudem durch Initiativen und Projektförderungen
der Bundesregierung unterstützt. Hierzu zählen als Beispiele des BMUB der
Bundeswettbewerb Nachhaltige Tourismusregionen, der „Praxisleitfaden
Nachhaltigkeit im Deutschlandtourismus“ (
www.deutschertourismusverband.de/fileadmin/
Mediendatenbank/Dateien/leitfaden_nachhaltigkeit_160308.pdf) und der
Leitfaden „Faszination Natur erlebbar machen“ (
www.naturparke.de/system/
librarydownloads/198/original/Wegweiser_f%C3%BCr_die_Konzeption_und_
Umsetzung_von_Naturerlebnisangeboten_barrierefrei.pdf). Aktuelle
Förderbeispiele des BMWi sind die Projekte „Die Destination als Bühne: Wie macht
Kulturtourismus ländliche Regionen erfolgreich?“ (
www.deutschertourismusverband.de/
themen/kulturtourismus.html) sowie „Reisen für Alle“ (
www.reisen-fuer-
alle.de/), mit dem ein bundesweit einheitliches Kennzeichnungs- und
Zertifizierungssystem zu barrierefreien touristischen Angeboten geschaffen wird.
b) Welchen Anteil hat der nachhaltige Tourismus im Sinne der genannten
Kriterien einerseits am Tourismusgeschehen in Deutschland und dem
Auslandstourismus der Deutschen andererseits nach Kenntnis der
Bundesregierung, und mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung im
Sinne der Zielerreichung, die Nachhaltigkeit auf beiden Feldern zu
steigern?
Zu dem Anteil des nachhaltigen Tourismus am gesamten Tourismus in
Deutschland und im Ausland liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Die Bundesregierung setzt über Forschungs- und Modellprojekte Akzente bei der
Förderung eines umwelt- und naturverträglichen Tourismus in Deutschland sowie
einer nachhaltigen touristischen Entwicklung im Ausland. Beispiele für konkrete
Maßnahmen sind:
– die Integration von Umwelt- und Klimaschutz sowie der Biodiversität in
Unternehmensentscheidungen und touristische Angebote,
– die Entwicklung und Umsetzung naturschutz- und
umweltbildungsorientierter Erlebnisangebote in Naturlandschaften,
– die nachhaltige Gestaltung von Kinder- und Jugendreisen in Deutschland,
– eine Kampagne zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz im
deutschen Gastgewerbe,
– der Schutz der Agro-Biodiversität in ländlichen Räumen und integrierte
nachhaltige Entwicklung der Küstenregion (Albanien) und die Förderung
von nachhaltigem Tourismus als Beschäftigungs- und Einkommensbasis in
ländlichen Räumen (Marokko).
Mit ihrem Engagement in der Alpenkonvention fördert die Bundesregierung den
Schutz und die wirtschaftliche Stärkung des Alpenraums. Zu den Themen
gehören Alpentourismus im gesellschaftlichen Wandel, grenzüberschreitende
Kooperationen und Netzwerkentwicklung von Naturparks und Alpengemeinden, die
Potenziale von Bergsteigerdörfern oder ökologische Modellvorhaben.
Nachhaltigkeit ist auch ein fester Bestandteil der Marke Reiseland Deutschland.
Im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsinitiative stellt die Deutsche Zentrale für
Tourismus e. V. (DZT), die im Auftrag der Bundesregierung das Reiseland
Deutschland im Ausland vermarktet, den Bundesländern und touristischen Destinationen
in Deutschland ihre Erfahrungen und Sachkenntnisse zur Verfügung, um sie bei
der Entwicklung überzeugender Angebote und Maßnahmen im Bereich des
nachhaltigen Tourismus zu unterstützen.
c) Wie viele Arbeitsplätze umfasst derzeit nach Kenntnis der
Bundesregierung der Wirtschaftszweig Tourismus, welcher Anteil entfällt dabei auf
den nachhaltigen Tourismus, und mit welchen Maßnahmen im Sinne von
Ziel 12.9 plant die Bundesregierung, nachhaltigen Tourismus zu stärken?
Nach der vom BMWi geförderten Studie Wirtschaftsfaktor Tourismus
(
www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/wirtschaftsfaktor-
tourismusdeutschland-langfassung,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.
pdf) sind 2,9 Millionen Erwerbstätige direkt im Tourismus beschäftigt
(Zahlenbasis 2010). Jüngere Zahlen sowie Erkenntnisse über den Anteil der
Beschäftigung im Bereich des nachhaltigen Tourismus an der Gesamtbeschäftigung im
Tourismus liegen der Bundesregierung nicht vor. Zur Frage zu den Maßnahmen
im Sinne von Ziel 12.b wird auf die Antworten zu den Fragen 23a und 23b
verwiesen.
d) Wie hoch ist die Bruttowertschöpfung nach Kenntnis der
Bundesregierung im Tourismusbereich, und welcher Anteil entfällt dabei auf den
Bereich des nachhaltigen Tourismus?
Inwieweit hilft diese Wertschöpfung nach Kenntnis der Bundesregierung,
um die Nachhaltigkeit von Tourismusangeboten weiter auszubauen (bitte
unter Nennung von Beispielen)?
Nach der in Frage 23c genannten Studie löste die Herstellung der von Touristen
in Deutschland nachgefragten Güter und Dienstleistungen im Jahr 2010 eine
Bruttowertschöpfung von insgesamt 97,0 Mrd. Euro aus (direkter Effekt).
Jüngere Zahlen sowie Erkenntnisse darüber, welchen Beitrag diese Wertschöpfung
zum Ausbau von nachhaltigen Tourismusangeboten leistet, liegen der
Bundesregierung nicht vor.
e) Welche Definition „lokaler Produkte“ legt die Bundesregierung bei der
Umsetzung von Ziel 12.9 zugrunde, und welche Maßnahmen zu deren
Förderung plant sie im Sinne der Zielerreichung?
Die Bundesregierung hat die in 12.b benannten „lokalen Produkte“ nicht
definiert. Sie können als regionale Produkte und im Sinne der Entwicklung ländlicher
Räume als Ziel der Bundesregierung angesehen werden.
Zur Frage zu den Maßnahmen im Sinne des Ziel 12.b wird auf die Antworten zu
den Fragen 23a und 23b verwiesen.
24. Um welchen Betrag sind die ökologisch schädlichen Subventionen in den
vergangenen zehn Jahren in Deutschland laut Umweltbundesamt
angestiegen, und aus welchen Gründen?
Das Umweltbundesamt beziffert nach seiner Systematik für das Jahr 2006 das
Volumen von umweltschädlichen Subventionen mit einem Betrag von 41,8 Mrd.
Euro und für das Jahr 2008 mit 48,3 Mrd. Euro. Mit der Aktualisierung der
zugrundeliegenden Studie für das Jahr 2010 wurden einige vom Umweltbundesamt
als umweltschädlich eingestufte Maßnahmen neu aufgenommen. Daher ist der
Betrag von 52,2 Mrd. Euro im Jahr 2010 nicht direkt mit denen der
vorhergehenden Jahre vergleichbar.
Der innerhalb der Bundesregierung abgestimmte Subventionsbericht weist für
das Jahr 2016 aus dem Haushalt geleistete Finanzhilfen des Bundes in Höhe von
7,5 Mrd. Euro und Steuervergünstigungen in Höhe von 15,4 Mrd. Euro aus. Diese
Angaben sind nicht mit dem Bericht des Umweltbundesamtes vergleichbar, der
sich in seiner Systematik vom Subventionsbericht unterscheidet, und der zudem
nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt ist.
25. Welche konkreten Maßnahmen sind im Bereich des Abbaus der ineffizienten
Subventionierung fossiler Brennstoffe geplant (
www.un.org/depts/german/
gv-70/a70-l1.pdf, Ziel 12.c)?
Auf internationaler Ebene unterstützt Deutschland im G20-Rahmen den Prozess
zum Abbau ineffizienter Subventionen für fossile Energieträger. Aktuell führt
Deutschland zusammen mit Mexiko einen peer review durch. Auf nationaler
Ebene unterliegen die im Subventionsbericht erfassten Subventionen einer
Selbstverpflichtung zur regelmäßigen Evaluierung. Die Subventionspolitischen
Leitlinien wurden im Januar 2015 um ein Bekenntnis zur Nachhaltigkeitsprüfung
ergänzt. Dabei werden gemäß dem im Dezember 2014 beschlossenen
Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 auch Klimaschutzaspekte berücksichtigt.
Deutschland hat sich bereits 2007 dazu verpflichtet, die subventionierte Förderung der
Steinkohle in Deutschland zum Ende des Jahres 2018 sozialverträglich zu
beenden.
26. Wie will die Bundesregierung dafür sorgen, dass Deutschland in Zukunft
unabhängiger von Erdöl wird?
Mit der Energiewende verfolgt die Bundesregierung das Ziel der Transformation
der Energieversorgung hin zu erneuerbaren Energien und mehr Energieeffizienz.
Im Jahr 2050 sollen 60 Prozent des Bruttoendenergieverbrauchs und mindestens
80 Prozent des Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien bereitgestellt
werden. Dementsprechend wird der Anteil fossiler Energieträger wie z. B. Erdöl
zurückgehen.
27. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Pro-Kopf-Verbrauch
fossiler Brennstoffe in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland
entwickelt (bitte nach Brennstoffen aufschlüsseln)?
Der Pro-Kopf-Verbrauch der fossilen Primärenergie-Brennstoffe ist in den
vergangenen 10 Jahren in Deutschland um 12 Prozent gesunken. Auch innerhalb der
einzelnen Energieträger sind Minderungsraten festzustellen. Die Entwicklung der
absoluten Werte und die Wachstumsrate (WR) ab 2006 sind aus der unten
aufgeführten Tabelle ersichtlich. Die Angaben zum Jahr 2015 haben noch vorläufigen
Charakter.
Quelle: AG Energiebilanzen, Destatis
28. Welche fiskalischen Maßnahmen plant die Bundesregierung bei welchen
fossilen Brennstoffen, um den in Ziel 12.c adressierten „verschwenderischen
Verbrauch“ zu reduzieren?
Bezüglich der Subventionen für fossile Energieträger wird auf die Antwort zu
Frage 25 verwiesen.
Zusätzlich reizen das Bundeswirtschaftsministerium sowie das
Bundesumweltministerium mit verschiedenen Förderprogrammen Investitionen in
Energieeffizienz und Klimaschutztechnologien an, die zur Senkung des Verbrauchs (fossiler)
Energieträger führen sollen. Dies betrifft Investitionen in Prozesse, Anlagen und
Technologien in Unternehmen (insbesondere die Programme zu
Querschnittstechnologien, Abwärme, Stromeffizienz - STEP up!, kleinen KWK-Anlagen,
Kälte- und Klima-Anlagen und energieeffizienten und klimaschonenden
Produktionsprozessen), Investitionen im Gebäudesektor (z. B. CO2-
Gebäudesanierungsprogramme für Wohn- und Nicht-Wohngebäude, Austausch von Innen- und Hal-
Energieträger 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 WR 06/15
Mineralöl 63,1 57,1 60,7 57,6 58,3 56,4 56,3 57,4 55,5 55,3 -12,33
Steinkohle 24,2 24,9 22,3 18,6 21,4 21,4 21,5 22,8 21,7 20,7 -14,32
Braunkohle 19,4 19,9 19,2 18,7 18,8 19,5 20,4 20,2 19,4 19,2 -1,02
Erdgas, Erdölgas 40,8 39,4 39,9 37,8 39,5 36,3 36,3 37,9 32,8 34,5 -15,51
gesamt 147 141 142 133 138 133 134 138 129 130 -12,05
Primärenergieverbrauch in Gigajoule je Einwohner
lenbeleuchtung und raumlufttechnischen Anlagen in Nicht-Wohngebäuden)
sowie die Förderung im Marktanreizprogramm (Nutzung erneuerbarer Energien im
Wärmemarkt). Mit der Umsetzung entsprechender Effizienzmaßnahmen sind
auch Einsparungen fossiler Energieträger verbunden, die direkt durch die
Programme (z. B. Marktanreizprogramm oder CO2-Gebäudesanierungsprogramm)
adressiert werden oder sich indirekt auswirken (z. B. bei Stromeinsparungen).
29. Welche Strategie verfolgt die Europäische Kommission nach Kenntnis der
Bundesregierung zur Übernahme der Agenda 2030 in ihr Arbeitsprogramm?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Fortschreibung der
europäischen Nachhaltigkeitsstrategie geplant?
Wenn ja, wie ist der Zeitplan hierfür?
Wenn nein, warum nicht?
Das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2016 sieht vor: „Auf
der Grundlage der Überprüfung der „Strategie Europa 2020“ und der internen und
externen Umsetzung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung soll im Rahmen
dieser Initiative ein neues Konzept vorgestellt werden, das Wirtschaftswachstum
und soziale und ökologische Nachhaltigkeit in Europa über das Jahr 2020 hinaus
gewährleistet.“ Die Europäische Kommission hat für Oktober 2016 als ersten
Schritt eine Mitteilung angekündigt, in der bestehende EU-Politiken mit den
Zielen der Agenda 2030 abgeglichen werden. Zudem hatte Kommissionspräsident
Jean-Claude Juncker den Sonderberater im Planungsstab der Europäischen
Kommission (EPSC) Karl Falkenberg beauftragt, bis Sommer 2016 Vorschläge für die
Umsetzung der Agenda 2030 auf EU-Ebene zu erarbeiten. Der Bericht liegt seit
dem 20. Juli 2016 vor. Auf diesen Grundlagen werden Diskussionen über
Handlungsoptionen erwartet – u. a. auch zur Fortschreibung bzw. Neuauflage der
Europäischen Nachhaltigkeitsstrategie, für die sich die Bundesregierung einsetzt.
30. Welche Gesetzgebungsakte auf EU-Ebene sind zur Umsetzung des SDG 12
nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, und wie ist der jeweilige
Zeitplan?
Welchen konkreten Beitrag zur Zielerreichung erwartet die Bundesregierung
jeweils in den einzelnen Bereichen durch EU-Gesetzgebung, und in welchen
Bereichen hält sie darüber hinausgehende nationale Regelungen für nötig?
Die Umsetzung auf EU-Ebene wird ab Herbst 2016 diskutiert (siehe Antwort zu
Frage 29). Schon jetzt ist deutlich, dass das Kreislaufwirtschaftspaket (inkl.
Aktionsplan Kreislaufwirtschaft) eine wichtige Rolle spielen wird, da es
verschiedene Bereiche des SDG 12 adressiert. Für das Gesetzgebungsverfahren zum
Kreislaufwirtschaftspaket werden erste Triloggespräche Ende dieses Jahres
erwartet. Die Details zum Zeitplan für den Aktionsplan stehen in der Anlage zur
Mitteilung der EU-Kommission zum Aktionsplan Kreislaufwirtschaft vom
2. Dezember 2015.
Eine Aussage zu ergänzenden nationalen Regelungen kann erst nach
Bekanntgabe der Pläne auf EU-Ebene getroffen werden.
31. Plant die Bundesregierung, sich im Rahmen der Weiterentwicklung der EU-
Ökodesign-Richtlinie dafür einzusetzen, dass in der genannten Richtlinie
Vorgaben für den Einsatz von Recyclaten in Produkten im Sinne einer
Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft aufgenommen werden?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der Diskussionen zum
Arbeitsprogramm 2015 bis 2017 der EU Ökodesign-Richtlinie dafür eingesetzt, dass im
Vorfeld seitens der Europäischen Kommission zunächst die Frage hinsichtlich
der Markierung von Materialien geklärt wird. Für die
Marktüberwachungsbehörden ist dies Voraussetzung, um Recyclate in Produkten auch tatsächlich
nachweisen und somit ihren Einsatz überprüfen zu können. Außerdem müssen mögliche
Zielkonflikte identifiziert und gelöst werden, bevor über den verbindlichen
Einsatz von Recyclaten entschieden wird. Insbesondere ist hier zu beachten, dass
bestimmte Recyclate nur in einem begrenzten Umfang verfügbar sind. Der Einsatz
von Recyclaten sollte außerdem nicht dazu führen, dass
Energieeffizienzanforderungen nicht mehr erreicht werden.
32. Plant die Bundesregierung im Rahmen eines Wertstoffgesetzes auch
Vorgaben für den Einsatz von Recyclaten in Produkten im Sinne einer
Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Das BMUB hat entschieden, den im Oktober 2015 vorgelegten Arbeitsentwurf
eines Wertstoffgesetzes nicht mehr weiter zu verfolgen, da die im ersten Halbjahr
2016 hierzu geführten Gespräche mit den beteiligten Kreisen, Ländern und
Kommunen im Ergebnis gezeigt haben, dass ein Konsens zu einem Wertstoffgesetz
derzeit nicht erreichbar ist. Das BMUB hat daher nunmehr den Entwurf eines
Verpackungsgesetzes erarbeitet, der eine Fortentwicklung der
Verpackungsverordnung vor allem in ökologischer Hinsicht verfolgt. So sollen insbesondere die
Recycling-Anforderungen erhöht und die dualen Systeme verpflichtet werden,
ihre Beteiligungsentgelte stärker an der Recycling-Fähigkeit der Verpackungen
zu orientieren. Anforderungen an das Design von Verpackungen, z. B. in Form
von Vorgaben für den Einsatz von Recyclaten in der Produktion, sind aus
binnenmarktrechtlichen Erwägungen jedoch nur EU-weit möglich.
33. Plant die Bundesregierung gesetzliche Regelungen, um dem frühzeitigen
Verschleiß von Elektro- und Elektronikgeräten entgegenzuwirken (z. B.
Anforderungen bezüglich Reparaturfähigkeit o. a.)?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Anforderungen an das Produktdesign sind aus binnenmarktrechtlichen Gründen
nur EU-weit möglich und sinnvoll, da Elektro- und Elektronikgeräte ganz
überwiegend in einem internationalen Markt gehandelt werden. Für entsprechende
Anforderungen an das Produktdesign bildet die Richtlinie 2009/125/EG (sog.
Ökodesign-Richtlinie) den rechtlichen Rahmen, auf deren Grundlage
Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte
in Form von EU-weit verbindlichen Durchführungsmaßnahmen gestellt werden
können. Die Ökodesign-Richtlinie bzw. die entsprechenden
Durchführungsverordnungen der einzelnen Produktgruppen legen zum Teil bereits verbindliche
Mindestanforderungen an die Lebensdauer von Produkten fest. So sind
beispielsweise bei Energiesparlampen und Staubsaugern entsprechende
Mindesthaltbarkeiten bereits vorgeschrieben. Die Bundesregierung wird sich, soweit dies
wirtschaftlich vertretbar und sinnvoll erscheint, auch weiterhin für eine
Berücksichtigung der Reparaturfähigkeit im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie einsetzen.
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