Geheimhaltung wesentlicher Informationen zu einem als operative Plattform bezeichneten europäischen Geheimdienstzentrum in Den Haag
der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Dr. Alexander S. Neu, Niema Movassat, Harald Petzold (Havelland), Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Europäische Inlandsgeheimdienste errichten derzeit ein „Anti-Terror-Zentrum“ im niederländischen Den Haag (Bundestagsdrucksache 18/7930). Das Zentrum gehört zu der im Jahr 2001 gegründeten „Counter Terrorism Group“ (CTG) des sogenannten Berner Clubs. Dort organisieren sich die Geheimdienste aller EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegens und der Schweiz. Die Teilnehmerstaaten sollen jetzt Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamte in das niederländische Zentrum entsenden, die Eröffnung ist für den 1. Juli 2016 angekündigt (Ratsdokument 8881/16). Ziel ist der Austausch und die Verarbeitung von Informationen über „dschihadistische Gefährder“. Entsprechende Daten werden in einer „CTG-Datenbank“ gespeichert (Jahresbericht des niederländischen Geheimdienstes AIVD aus dem Jahr 2015). Auch geplante Operationen könnten untereinander abgesprochen werden, die Beteiligten wollen hierfür ein interaktives Echtzeit-Informationssystem betreiben.
Die Bundesregierung bezeichnet das Geheimdienstzentrum als „operative Plattform“ (Bundestagsdrucksache 18/8975). Die meisten Details zu der Geheimdienstzusammenarbeit hält sie streng geheim. Mit Verweis auf das Staatswohl werden auf parlamentarische Anfragen weder die teilnehmenden Behörden benannt, noch macht das Bundesministerium des Innern Angaben zu Arbeitsgruppen, Personal und Kosten des Zentrums. Das gilt auch für die technischen Möglichkeiten zur Analyse der angelieferten Daten. Sämtliche Verweise der vorliegenden Kleinen Anfrage beziehen sich deshalb, sofern nicht anders angegeben, ebenfalls auf die Bundestagsdrucksache 18/8975.
Einer der Geheimhaltungsgründe ist laut der Bundesregierung die „Third Party Rule“, wonach die Informationen „zwangsläufig Erkenntnisse der in der CTG vertretenen Nachrichtendienste enthalten würden“. Plausibel ist das aus Sicht der Fragesteller nicht, denn die Abgeordneten hatten sich lediglich zur Struktur und Organisation des Geheimdienstzentrums erkundigt, nicht aber nach dem Inhalt getauschter Informationen.
Bislang durfte der Verfassungsschutz keine gemeinsamen Dateien mit ausländischen Diensten führen. Wurden Informationen begehrt, mussten gegenseitige Ersuchen gestellt werden. Im Eiltempo hat die Bundesregierung deshalb die rechtlichen Grundlagen für einen Datenpool erlassen (Pressemitteilung Bundesinnenministerium vom 24. Juni 2016). Als Teil des neuen Gesetzes zum „besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ wurde ein entsprechender Vorschlag am 7. Juni 2016 veröffentlicht und bereits am 24. Juni 2016 beschlossen. Geregelt wird die Zusammenarbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) mit sämtlichen EU- und NATO-Mitgliedstaaten.
Mehrere Sachverständige hatten den Gesetzentwurf heftig kritisiert. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Prof. Dr. Johannes Caspar sieht darin einen „Ringtausch der Geheimdienste“, wenn etwa Erhebungsverbote im eigenen Land durch die Kooperation mit anderen Diensten umgangen werden (netzpolitik.org vom 20. Juni 2016). Außerdem ist laut Prof. Dr. Johannes Caspar zu befürchten, dass Partnerdienste die Informationen zu missbräuchlichen Zwecken nutzen. Der Zugriff der Geheimdienste auf persönliche Daten sei dauerhaft, massenhaft und unkontrollierbar. Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. warnte vor einer Verletzung des informationellen Trennungsprinzips (Pressemitteilung vom 17. Juni 2016). Wer etwa in Deutschland ohne konkreten Straftatverdacht vom Geheimdienst beobachtet wird, würde womöglich andernorts mit polizeilichen Ermittlungen, Einreise- oder Flugverboten konfrontiert. Die vom Verfassungsschutz eingespeisten Daten könnten über die Kanäle des polizeilichen Informationsaustausches zurück zu Polizeibehörden gelangen, obwohl eine solche Übermittlung im Inland rechtswidrig wäre.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Inwiefern ist die Eröffnung des als „operative Plattform“ bezeichneten Geheimdienstzentrums in Den Haag wie geplant bis zum 1. Juli 2016 erfolgt, bzw. inwiefern wurden die bis zum Start erforderlichen Vorhaben bis dahin termingerecht umgesetzt (www.government.nl/latest/news/2016/06/10/increasingcooperation-between-europe-s-security-services)?
Welche Aufgaben werden derzeit übernommen, und welche weiteren sollen erst nach der Eröffnung hinzukommen?
Inwiefern lassen sich die Kosten des als „operative Plattform“ bezeichneten Geheimdienstzentrums in Den Haag mittlerweile beziffern?
Inwiefern ist über die „Frage der Kostentragung“ mittlerweile „abschließend entschieden worden“, bzw. wann soll eine solche Entscheidung getroffen werden?
In welchem konkreten Gebäude der Zentrale des Geheimdienstes AIVD „in den Niederlanden in Den Haag“ ist das als „operative Plattform“ bezeichnete Geheimdienstzentrum angegliedert (Bundestagsdrucksache 18/7930)?
Aus welchen Gründen verzichtet die Bundesregierung an einer Beteiligung an „logistischen Fragestellungen“ zu dem als „operative Plattform“ bezeichneten Geheimdienstzentrum in Den Haag?
Welche vertraglichen Vereinbarungen, Memoranden oder Verträge wurden zur Arbeit des als „operative Plattform“ bezeichneten Geheimdienstzentrums in Den Haag geschlossen?
Welche Vorgaben zur Einhaltung und Umsetzung einer „Third Party Rule“ werden in diesen Vereinbarungen gemacht?
Welche sicherheitsrelevanten Erkenntnisse sind demnach geheimhaltungsbedürftig, etwa weil sie als „Störung der wechselseitigen Vertrauensgrundlage gewertet werden“, und welche Art von Informationen darf demgegenüber veröffentlicht werden?
Inwiefern soll das als „operative Plattform“ bezeichnete Geheimdienstzentrum in Den Haag auch ein Sekretariat erhalten, bzw. inwiefern werden solche Sekretariatsaufgaben von dem niederländischen Geheimdienst AIVD übernommen?
Welche Inlandsgeheimdienste nehmen an der CTG teil, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, bei welchen davon es sich um Agenturen handelt, die auch Polizeivollmachten haben?
a) Welche dieser Inlandsgeheimdienste bzw. Polizeiagenturen sind an das Europol-Netzwerk SIENA angebunden und/oder an der Police Working Group on Terrorism beteiligt?
b) Inwiefern gab oder gibt es bei der Bundesregierung rechtsstaatliche Bedenken hinsichtlich einer Zusammenarbeit mit Inlandsgeheimdiensten, die auch Polizeivollmachten haben, und wie wurden diese hinsichtlich der Zusammenarbeit im als „operative Plattform“ bezeichneten Geheimdienstzentrum in Den Haag aufgelöst oder berücksichtigt?
Wie viele „Verbindungsbeamte für den Austausch operativer Erkenntnisse“ wird die Bundesregierung zu dem als „operative Plattform“ bezeichneten Geheimdienstzentrum in Den Haag entsenden?
In welcher Häufigkeit finden bislang „anlassbezogen“ Treffen der Verbindungsbeamten „zum Zwecke der Beschleunigung und Vereinfachung des Informationsaustausches“ statt?
Welche EU-Mitgliedstaaten werden nach Kenntnis der Bundesregierung keine Behörden in das als „operative Plattform“ bezeichnete Geheimdienstzentrum in Den Haag entsenden?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern die Arbeit der von den CTG-Diensten entsandten Verbindungsbeamten sich zwar zunächst auf den „Phänomenbereich Islamistischer Terrorismus“ beziehen sollte, dies aber zu einem späteren Zeitpunkt auf andere Bereiche erweitert werden könnte?
Welche weiteren Phänomenbereiche sind für eine Ausweitung des Mandats im Gespräch, bzw. für welche weiteren Phänomenbereiche will sich die Bundesregierung einsetzen?
Welche konkreten Informationen werden in der „CTG-Datenbank“ des als „operative Plattform“ bezeichneten Geheimdienstzentrums in Den Haag verarbeitet?
Nach welcher Maßgabe sollen in der „CTG-Datenbank“ auch „assessed intelligence“, also bereits ausgewertete Informationen, oder auch Originalquellen („raw intelligence“) verteilt und verarbeitet werden, bzw. sind die „technischen und organisatorischen Einzelheiten“ hierzu mittlerweile geklärt?
Wer hat die Prüfung „informationstechnischer Unterstützung“ vorgenommen, der nach Angaben der Bundesregierung schließlich die Einrichtung der „CTG-Datenbank“ folgte?
Inwiefern wurden für die „CTG-Datenbank“ außer den jeweiligen nationalen Übermittlungsvorschriften auch gemeinsame Vorschriften erlassen?
a) Wie ist die Durchführung der Übermittlung und des Abgleichs bezüglich der „CTG-Datenbank“ geregelt?
b) Welche Stelle ist für die Übertragung und Datenverarbeitung auf Seiten der Bundesregierung und auf Seiten des AIVD zuständig?
c) Sofern auch Fingerabdruck- und Lichtbilddaten angeliefert werden, mit welchen Software-Werkzeugen werden diese abgeglichen?
d) Welche Regelungen wurden für die „CTG-Datenbank“ hinsichtlich der Datenspeicherung getroffen?
Auf welche Weise ist die Teilnahme des BfV hinsichtlich der Teilnahme an der gemeinsam geführten „CTG-Datenbank“ im Detail geregelt?
Wie wird sichergestellt, dass bei den aus Deutschland bei dem als „operative Plattform“ bezeichneten Geheimdienstzentrum in Den Haag angelieferten Daten keine Analysemethoden genutzt werden, für die es in Deutschland im Einzelfall oder im Regelfall einer gesonderten Rechtssetzung oder Anordnung bedarf?
Inwiefern werden die eingestellten deutschen Daten mit Verfahren zur Kreuztreffersuche, zur gleichzeitigen Suche in mehreren Datenquellen oder zur Rasterfahndung verarbeitet?
Inwiefern soll das als „operative Plattform“ bezeichnete Geheimdienstzentrum nicht nur keinen Zugriff auf die geplante EU-Datensammlung zu Fluggastdaten erhalten, sondern auch nicht auf andere europäische Informationssysteme zugreifen dürfen?
Worin bestehen die „CTG-interne[n] Absprachen“ mit Europol?
a) Welche „Angelegenheiten strategischer Natur“ haben Europol und die CTG mittlerweile „sondiert“, und welche Ergebnisse sind dazu bekannt (Bundestagsdrucksache 18/8170)?
b) Sofern weiterhin keine Ergebnisse zu „Möglichkeiten für eine engere Zusammenarbeit“ von Europol und der CTG bekannt sind, für wann werden diese erwartet?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Drittstaaten an die „CTG-Datenbank“ angeschlossen werden sollen bzw. dort über andere Kanäle Informationen einstellen und abrufen können?
Welche Regelungen wurden für die „CTG-Datenbank“ hinsichtlich der Datenübermittlung an Drittstaaten, internationale Organisationen oder Private getroffen?
Inwiefern werden eingestufte Informationen der „CTG-Datenbank“ bzw. des Echtzeit-Informationssystems über das SIENA-Netzwerk von Europol oder die Police Working Group on Terrorism übermittelt?
Worin besteht der „Kontakt der CTG zu Institutionen der Europäischen Union“, den die Gruppe laut der Bundesregierung außer mit Europol mit dem EU-Anti-Terror-Koordinator und dem Lagezentrum EU IntCen aufnahm?
Mit welchen weiteren Maßnahmen der „weitere[n] Optimierung des Informationsaustausches“ soll die bereits als „sehr eng und vertrauensvoll“ beschriebene Zusammenarbeit mit der CTG intensiviert werden?
Wann, durch wen und wie oft wurde das Parlamentarische Kontrollgremium über die geplante Beteiligung bzw. Mitwirkung deutscher Geheimdienste im Rahmen des sogenannten Anti-Terror-Zentrums in Den Haag sowie dazu eventuell geschlossene Vereinbarungen bzw. Verträge mit anderen Staaten und/oder Geheimdiensten unterrichtet (falls keine Unterrichtung erfolgt sein sollte, bitte die Gründe dafür angeben)?