Einsätze von sogenannten stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen sowie Software zur Bildersuche im ersten Halbjahr 2016
der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte, Frank Tempel, Jan van Aken, Annette Groth, Dr. André Hahn, Inge Höger, Ulla Jelpke, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Halbjährlich fragen die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE. beim Bundesministerium des Innern, beim Bundesministerium der Finanzen und beim Bundeskanzleramt nach den Zahlen von Einsätzen digitaler Fahndungsmethoden. Hintergrund ist die zunehmende Überwachung und Analyse digitaler Verkehre, die das Vertrauen in die Freiheit des Internets und der Telekommunikation untergraben. Aus Antworten aus früheren Anfragen geht hervor, dass dies vor allem den polizeilichen Bereich betrifft: Der Einsatz „stiller SMS“, sogenannter „WLAN-Catcher“ und „IMSI-Catcher“ nimmt zu, die Ausgaben für Analysesoftware steigen ebenfalls (Bundestagsdrucksachen 18/4130, 18/2257, 18/5645, 18/7285). Aus Sicht der Fragesteller sind diese Maßnahmen mitunter gar nicht erlaubt, etwa der Einsatz „stiller SMS“. Denn Polizei und Geheimdienste dürfen nur passiv die Kommunikation von Telefonen abhören, die „stillen SMS“ werden aber von den Behörden erst erzeugt. Während die Bundesregierung zwar Angaben zum Bundeskriminalamt und zur Bundespolizei macht, bleiben Zahlen für den Zoll eingestuft. Hinsichtlich des Bundesnachrichtendienstes unterbleibt jede Mitteilung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie oft haben welche Bundesbehörden im ersten Halbjahr 2016 von „WLAN-Catchern“ Gebrauch gemacht?
Welche Bundesbehörden haben im ersten Halbjahr 2016 wie oft „IMSI-Catcher“ eingesetzt?
Wie hat sich die Zahl der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik oder anderer zuständiger Bundesbehörden (auch in deren Auftrag) aufgespürten „IMSI-Catcher“ bzw. ähnlichen Abhöranlagen für den Mobilfunkverkehr im Regierungsviertel oder in räumlicher Nähe anderer Bundesbehörden seit 2010 entwickelt, und in welchen Fällen konnten die Betreiber der Anlagen durch Bundesbehörden ausfindig gemacht werden (bitte diese Verantwortlichen jeweils benennen)?
Welche Bundesbehörden sind derzeit technisch und rechtlich in der Lage, an Mobiltelefone sogenannte „stille SMS“ zum Ausforschen des Standortes ihrer Besitzerinnen und Besitzer oder dem Erstellen von Bewegungsprofilen zu verschicken bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem Vorjahr ergeben?
Wie viele Maßnahmen der Funkzellenauswertung haben welche Bundesbehörden im ersten Halbjahr 2016 vorgenommen (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 17/14714 beantworten)?
Inwiefern sind Bundesbehörden des Innern, der Verteidigung, der Finanzen oder des Bundeskanzleramtes mittlerweile in der Lage, Mikrofone von Mobiltelefonen aus der Ferne zu aktivieren um diese als Abhöreinrichtungen zu nutzen, in welchem Umfang wird dies bereits genutzt, und welche Soft- oder Hardware wird hierfür genutzt bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem Vorjahr ergeben?
Welche Software zur computergestützten Bildersuche bzw. zu Bildervergleichen haben polizeiliche oder geheimdienstliche Bundesbehörden im ersten Halbjahr 2016 (auch testweise) beschafft, nach welchem Verfahren funktioniert diese, wo wird diese jeweils genutzt bzw. welche Nutzung ist anvisiert, welche konkreten Behörden bzw. deren Abteilungen sind bzw. wären darüber zugriffsberechtigt, in welchen Ermittlungen kommen bzw. kämen diese im Einzel- oder Regelfall zur Anwendung bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem Vorjahr ergeben?
Welche Software welcher Hersteller kommt bei Bundesbehörden zur kriminalpolizeilichen Vorgangsverwaltung und Fallbearbeitung zur Anwendung (bitte nach Vorgangsbearbeitung, kriminalistische Fallbearbeitung aufschlüsseln), bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem Vorjahr ergeben?
Wie oft haben welche Bundesbehörden (auch des Bundeskanzleramtes) im ersten Halbjahr 2016 Trojaner-Programme bzw. ähnliche Überwachungssoftware eingesetzt oder einsetzen lassen?
Welche technischen und organisatorischen Auswirkungen hat die Bündelung der Telekommunikationsüberwachung und der Entwicklung operativer Einsatztechnik in der Abteilung „Operative Einsatzunterstützung“ (Pressemitteilung des Bundeskriminalamts (BKA) vom 1. Juli 2016)?