Weiterentwicklung des Kinderzuschlags
der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Ulle Schauws, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Kinderzuschlag wurde als einkommensabhängige Ergänzung zum Kindergeld gemeinsam mit dem Arbeitslosengeld II eingeführt. Er soll Eltern unterstützen, die mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Bedarf, nicht jedoch den Bedarf ihrer Kinder decken können. Zweck dieser Leistung ist die Vermeidung der SGB-II-Bedürftigkeit der Eltern allein aufgrund des Bedarfs ihrer Kinder (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8867, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes).
Bei der Evaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen wurde der Kinderzuschlag als eine Leistung identifiziert, die auf alle vier familienpolitischen Ziele (wirtschaftliche Stabilität, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Wohlergehen von Kindern, Realisierung von Kinderwünschen) positiv wirkt (vgl. Prognos AG, 2014, Endbericht Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Maßnahmen und Leistungen in Deutschland, S. 370).
Darüber hinaus weisen aber sowohl der Endbericht der Gesamtevaluation (vgl. Prognos, 2014), die Studie „Schnittstellen im Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht“ im Rahmen der Gesamtevaluation (Ott, Schürmann & Werding, 2012) als auch zahlreiche Verbände und Gewerkschaften seit Jahren auf die Probleme bei der Gewährung des Kinderzuschlags hin und regen eine Reform des Kinderzuschlags an.
Der Kinderzuschlag wird nur dann gewährt, wenn durch ihn die Hilfebedürftigkeit im Sinne der Vorschriften über das Arbeitslosengeld II vermieden wird. Der gleichzeitige Bezug von Kinderzuschlag und Arbeitslosengeld II ist damit ausgeschlossen. Um ihn beziehen zu können, muss ein bestimmtes Mindesteinkommen erreicht werden, andererseits darf ein bestimmtes Höchsteinkommen nicht überschritten werden. Diese Festlegung eines eng definierten Einkommenskorridors macht den Kinderzuschlag zu einer komplizierten, bürokratisch aufwändigen Unterstützungsmaßnahme mit einer hohen Ablehnungsquote (Stellungnahme des Zukunftsforum Familie e. V. zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags, 2015, www.zukunftsforum-familie.de/ fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/ZFF_SN_Freibetr_ge_ Kindergeld.pdf).
Besonders problematisch ist nach Auffassung der Fragesteller, dass der Kinderzuschlag (gemeinsam mit dem Wohngeld) bei zunehmenden Einkommen der Eltern abgeschmolzen wird und ganz entfällt, sobald er auf die Hälfte des Maximalbetrages gesunken ist. Damit endet der Bezug des Kinderzuschlags abrupt und Familien haben dann trotz höheren Bruttoeinkommens netto weniger zur Verfügung als zuvor (vgl. Ott, Schürmann & Werding, 2012).
Auch bei vielen Alleinerziehenden kommt diese Leistung selten an, da unter anderem sowohl Unterhalt als auch Unterhaltsvorschuss als Einkommen des Kindes die Höhe des Kinderzuschlags mindern oder dadurch der Anspruch auf Kinderzuschlag ganz entfällt. Dadurch wirkt der Kinderzuschlag für Alleinerziehende kaum armutsvermeidend (vgl. Prognos, 2014, S. 386).
Zum 1. Juli dieses Jahres wurde der Kinderzuschlag um 20 Euro auf 160 Euro erhöht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie viele Familien beziehen derzeit den Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKKG) (bitte nach Familienform und Zahl der Kinder aufschlüsseln)?
Wie steht die Bundesregierung zu den Erkenntnissen der Studie „Akzeptanz staatlicher Familienleistungen im Jahr 2010“ des INSTITUTS FÜR DEMOSKOPIE ALLENSBACH, dass der Kinderzuschlag in der Gesamtbevölkerung mit 5 Prozent genauso wenig bekannt ist wie das Wohngeld, sich nur 45 Prozent der derzeitigen Nutzer des Kinderzuschlags gut mit den Details der Leistung auskennen und auch aktuelle Antragsteller überwiegend nur über vage Kenntnisse verfügen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus diesen Erkenntnissen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie viele Familien keinen Kinderzuschlag beantragen, obwohl sie dem Grunde nach anspruchsberechtigt sind?
Wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu, warum anspruchsberechtigte Familien ihren Anspruch nicht geltend machen (bitte nach Familienform und Zahl der Kinder aufschlüsseln), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Quote anspruchsberechtigter Eltern, die ihren Anspruch nicht geltend machen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob anspruchsberechtigte Familien den Kinderzuschlag gar nicht beantragen, da die Anspruchsvoraussetzungen zu kompliziert sind oder sie nichts von der Leistung wissen (bitte nach Familienform und Anzahl der Kinder aufschlüsseln)?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus (Frage bitte getrennt beantworten)?
Wie viele Anträge werden aufgrund der Überschreitung der Höchsteinkommensgrenze abgelehnt oder unterbrochen (bitte nach Familienform und Anzahl der Kinder aufschlüsseln)?
Wie viele Anträge werden aufgrund der Unterschreitung der Mindesteinkommensgrenze abgelehnt (bitte nach Familienform und Kinderzahl aufschlüsseln)?
Inwieweit prüft die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Jobcenter automatisch, ob Familien ihre SGB-II-Hilfebedürftigkeit mit dem Kinderzuschlag überwinden können?
Gibt es hierzu in der Bundesagentur für Arbeit bzw. den Jobcentern eine gängige Beratungspraxis und Hilfestellung bei der Beantragung des Kinderzuschlags?
Wenn ja, wie viele Anträge auf Kinderzuschlag sind über das Jobcenter bzw. die Bundesagentur für Arbeit bei der Familienkasse eingegangen (bitte nach Jahren, Bundesland und Familienform auflisten)?
Bei wie vielen Alleinerziehenden wird die Auszahlungshöhe des Kinderzuschlags abgeschmolzen oder entfällt der Anspruch auf Kinderzuschlag ganz, weil das Einkommen des Kindes, z. B. durch Unterhaltszahlungen, Unterhaltsvorschuss und/oder Waisenrente angerechnet wird?
Wie viele Familien, die Kinderzuschlag erhalten, beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung gleichzeitig Leistungen für Bildung und Teilhabe (bitte nach Familienform, Kinderzahl und Leistungsart aufschlüsseln)?
Was verbirgt sich hinter der „Informationsoffensive Kinderzuschlag“, auf die das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend in seiner Vorhabenplanung vom 13. Januar 2016 hingewiesen hat, und wie sieht hier der Zeitplan aus?
Was folgert die Bundesregierung aus der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen, und welche Konzepte zur Weiterentwicklung der Leistungen erarbeitet die Bundesregierung derzeit auf Grundlage der Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13. Januar 2016, und wie sieht hier der Zeitplan aus?
Wie steht die Bundesregierung zur Empfehlung des Endberichts der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen, dass eine Abmilderung der Abbruchkante bei Überschreitung der Höchsteinkommensgrenze des Kinderzuschlags die derzeitigen negativen Erwerbsanreize verringern würde (vgl. Prognos, 2014, S. 216), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Empfehlung?
Wie steht die Bundesregierung zu der Erkenntnis des Endberichts der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen, dass der Kinderzuschlag bei Alleinerziehenden aufgrund der Anrechnung von Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss auf den Leistungsanspruch kaum armutsvermeidend wirkt (vgl. Prognos, 2014, S. 386), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Erkenntnis?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Kinder zusätzlich einen Anspruch auf den Kinderzuschlag erhalten werden, wenn a) die Höchsteinkommensgrenze abgeschafft werden würde, b) den Eltern ein Wahlrecht zwischen ALG-II-Leistungen und dem Kinderzuschlag eingeräumt werden würde?
In welchem Umfang würde dies den Bundeshaushalt belasten?
Plant die Bundesregierung, ein Gesetz zur Reform des Kinderzuschlags in den Deutschen Bundestag einzubringen?
Wenn ja, mit welchem Ziel, und wie und bis wann möchte sie dieses Gesetzesvorhaben einbringen?
Wenn nein, warum nicht?