[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 8. September 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9614
18. Wahlperiode 12.09.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel,
Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/9344 –
Nachfragen zur Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und
Demokratieförderung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In ihrem Bericht „Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention
und Demokratieförderung“ (Bundestagsdrucksache 18/9192) stellt die
Bundesregierung laufende Maßnahmen und Vorhaben in der Auseinandersetzung mit
Rechtsextremismus, Islamismus und anderen demokratiefeindlichen
Bestrebungen vor. Positiv zu vermerken ist, dass mit dem Einbezug des Konzepts der
„gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“ (Bundestagsdrucksache 18/9192,
S. 7) der Blick deutlich über gesellschaftliche Randbereiche hinausgeht und
Ideologien der Ungleichheit in den Blick nimmt, die sich bis weit in die Mitte der
Gesellschaft hinein finden. In Zeiten von Pegida und einem aufstrebenden
Rechtspopulismus in Form der AfD ist eine solche Ausweitung des Blicks nach
Auffassung der Fragesteller nötig und angemessen. Leider wird dennoch weiter
mit dem Extremismusbegriff gearbeitet, der diese positive Ausweitung des
Blicks gleich wieder zu vernebeln droht, weil neben der damit intendierten
Gleichsetzung von links und rechts das zu beschreibende Problem von
Rassismus, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Gewalt und
Demokratiefeindschaft als Problem extremistischer Randgruppen erscheint.
Unabhängig davon finden sich im Konzept der Bundesregierung zahlreiche
positive Ansätze, die es konkret umzusetzen und zu füllen gilt.
1. Bis wann soll der von der Bundesregierung in der Einleitung zu
Bundestagsdrucksache 18/9192 erwähnte „Nationale Aktionsplan der Bundesrepublik
Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit,
Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz“ vorliegen, und was sind die
Gründe für eine Überarbeitung des vorhandenen Aktionsplans?
Der Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus,
Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz (NAP) soll im Frühjahr
2017 vorliegen. Im Koalitionsvertrag wurde eine Fortschreibung einschließlich
der Erweiterung um die Themenfelder Homo- und Transphobie vereinbart.
2. Wie soll die von der Bundesregierung angeführte „Einbindung und
Konsultation der Zivilgesellschaft“ (Bundestagsdrucksache 18/9192, S. 6) konkret
aussehen?
Welche Gruppen der Zivilgesellschaft sollen hier nach welchen Kriterien in
die Arbeit eingebunden werden?
Die Einbindung der Zivilgesellschaft findet im Rahmen des fortlaufenden
Konsultationsprozesses mit den im Forum gegen Rassismus vertretenen
Nichtregierungsorganisationen statt. Darüber hinaus wurden zivilgesellschaftliche Akteure
zu einer ganztägigen partizipativen Veranstaltung am 5. Juli 2016 eingeladen und
um deren Expertise gebeten.
3. Bezieht sich diese Zusammenarbeit vor allem auf das Forum gegen
Rassismus, oder sollen auch weitere Gruppen einbezogen werden, und wie ist das
Forum gegen Rassismus gegenwärtig zusammengesetzt, und wer entscheidet
über den Einbezug neuer bzw. weiterer Gruppen?
Das Forum gegen Rassismus ist ein wichtiger, aber nicht der einzige Ort der
Diskussion mit zivilgesellschaftlichen Akteuren zum NAP. Das Gremium umfasst
rund 80 Organisationen, darunter rund 55 bundesweit bzw. überregional tätige
Nichtregierungsorganisationen, die sich für die Überwindung von
Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Gewalt einsetzen. Wenn sich eine zivilgesellschaftliche
Organisation im Forum gegen Rassismus einbringen möchte, kann sie sich an das
Forum wenden, das dann selbst entscheidet, wer Mitglied wird. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
4. Welche Art der „verstärkte(n) Zusammenarbeit mit der Wirtschaft“
(Bundestagsdrucksache 18/9192, S. 5) strebt die Bundesregierung an?
Gibt es Beispiele für eine solche Zusammenarbeit, und bezieht sich dies vor
allem auf die Frage der Finanzierung oder auch der inhaltlichen
Ausgestaltung von Projekten?
Die Arbeitswelt ist einer der ganz wichtigen Punkte der Prägung unseres
Soziallebens. Deswegen startet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWi) das Programm zur Förderung sozialer Kompetenz in der dualen
Ausbildung. Weiterhin prüft das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) aktuell, welche Ansätze und Maßnahmen mit Bezug auf die
Arbeits- und Unternehmenswelt im Rahmen der Weiterentwicklung des
Programms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und
Menschenfeindlichkeit!“ sinnvoll und im Sinne des Bundesprogramms zielführend
sind.
Ziel ist es, Sozialpartner und Akteure aus der Wirtschaft als wichtige Partner zu
gewinnen, um Themen wie Vielfalt und Inklusion, Anti-Diskriminierung und
Abbau von Vorurteilen, Umgang mit Konflikten und Verhinderung von
Radikalisierung bzw. Menschenfeindlichkeit in der Unternehmens- bzw. Arbeitskultur in
Deutschland dauerhaft zu etablieren. Dazu sollen neue Konzepte entwickelt und
erprobt werden.
Im Übrigen wird auf die Ausführungen auf Seite 13 auf Bundestagsdrucksache
18/9192 (Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und
Demokratieförderung) verwiesen.
5. Wie will die Bundesregierung den von ihr selbst attestierten „gestiegene(n)
Bedarf an mobiler Beratung und Opferberatung“
(Bundestagsdrucksache 18/9192, S. 20) abdecken?
Ist eine Mittelausweitung für die mobile Beratung und Opferberatung
geplant, und soll hiermit ein Stellenaufbau verbunden werden, der den
gestiegenen Bedarf abdecken kann?
6. Ist der Bundesregierung der von den Trägern der mobilen Beratung und
Opferberatung ermittelte finanzielle Bedarf für die Aufrechterhaltung der
Qualitäts- und Fachstandards der Arbeit von Mobilen Beratungsteams (MBT)
und Opferberatungsstellen (OBS) vor dem Hintergrund des gestiegenen
Bedarfs bekannt, der sich auf jährlich 12,4 Mio. Euro beläuft, und wie ist dieser
Bedarf mit den von der Bundesregierung für diesen Bereich vorgesehenen
8,865 Mio. Euro vereinbar (Bundestagsdrucksache 18/9192, S. 40)?
7. Auf welcher inhaltlichen Grundlage ist Finanzplanung für die
Landesdemokratiezentren und damit für die MBTs und OBS‘ erfolgt?
Wurde mit den Verantwortlichen in den Projekten über diese Finanzplanung
und ihre Bedarfe gesprochen, und wie unterscheidet sich die Einschätzung
der finanziellen Bedarfe zwischen Bundesregierung und Projektträgern
konkret?
Die Fragen 5 bis 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung ist der gestiegene Bedarf an Mobiler Beratung und an
Opferberatung im Rahmen der aktuellen Herausforderungen bekannt. Sie befindet
sich hierzu im stetigen Austausch sowohl mit den jeweiligen Dachverbänden als
auch mit den Ländern.
Dem gestiegenen Bedarf wurde bereits mit der Aufstockung des
Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und
Menschenfeindlichkeit!“ in 2015 Rechnung getragen, indem die Mittel im Rahmen
des Bundesprogramms ab 2016 erhöht wurden.
Auf Grundlage der regelmäßigen Gespräche mit den Ländern ist die
Bundesregierung bestrebt, im laufenden Prozess gemeinsam bedarfsgerechte Lösungen zu
erarbeiten. Vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel ist eine
Anpassung an die jeweiligen Bedarfe für 2017 vorgesehen.
8. Wie stellt sich die von der Bundesregierung angestrebte „verbesserte
rechtliche Basis für die Arbeit der Zivilgesellschaft“
(Bundestagsdrucksache 18/9192, S. 26) gegenwärtig konkret dar, und welche Schritte sind hier
seit 2013 unternommen worden?
9. Welche Schritte wurden von der Bundesregierung unternommen, um zu
einer größeren „Verlässlichkeit“ und „Planungssicherheit“ für die Projekte zu
kommen, wie sie in den Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses
der 17. Wahlperiode gefordert wurden (Bundestagsdrucksache 17/14600,
S. 866)?
10. Welche Schritte zu einer „bundesgesetzlichen Basis unter (…) Einbeziehung
der Länder“ (Bundestagsdrucksache 17/14600, S. 867) wurden von der
Bundesregierung auf den Weg gebracht, und hat es dazu Gespräche mit den
Ländern gegeben (wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis)?
Die Fragen 8 bis 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit der Weiterentwicklung der Bundesprogramme zur Demokratieförderung und
Extremismusprävention hat die Bundesregierung bereits wichtige Schritte
unternommen, um die Rahmenbedingungen der Zivilgesellschaft für Engagement zur
Demokratieförderung und Radikalisierungsprävention zu verbessern. So ist die
Gesamtförderlaufzeit der Projekte im Rahmen des Bundesprogramms
„Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“
von drei auf fünf Jahre verlängert worden, um mehr Planungssicherheit zu bieten.
Darüber hinaus wurde als modellhafter Programmbereich die Förderung von
meist bundesweit wirkenden Trägern in ihrer Strukturentwicklung zum
bundeszentralen Träger eingerichtet, um zivilgesellschaftliche Strukturen der
Demokratieförderung und Extremismusprävention zu stärken.
Insgesamt ist es das Ziel der Bundesregierung, die laufenden Maßnahmen der
Extremismusprävention zu bündeln, zu optimieren und – im Rahmen verfügbarer
Haushaltsmittel – zu verstetigen. Dies beinhaltet auch die Weiterentwicklung der
Programme auf bundesgesetzlicher Grundlage. Diese Grundlage wird derzeit
vorbereitet. Die weiteren zu beteiligenden Akteure werden zu gegebener Zeit
eingebunden.
Die Auseinandersetzung mit und die Überwindung von Antisemitismus,
Rassismus, Rechtsextremismus und anderer Formen gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit ist im Übrigen eine Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen
sowie der Zivilgesellschaft gleichermaßen.
11. Hat die Bundesregierung Hinweise, warum die von ihr im Bericht auf S. 19
erwähnte „Distanzierungs- und Ausstiegsberatung“, die in allen
Bundesländern stattfindet, in Sachsen im Jahr 2016 nicht mehr finanziell unterstützt
wird (vgl. die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim
Bundesminister der Finanzen, Jens Spahn, an den Abgeordneten Roland Claus vom
24. Juni 2016)?
Es ist nicht zutreffend, dass das Sächsische Staatsministerium des Innern im
Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen
Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ im Jahr 2016 nicht mehr finanziell
unterstützt wird. Für die in der Frage aufgeführte Aufgabe erhielt das Sächsische
Staatsministerium des Innern für das Jahr 2016 eine Bewilligung in Höhe von
520 000 Euro.
Zum Zeitpunkt der Anfrage des Abgeordneten Roland Claus war noch kein
Mittelabruf durch den Zuwendungsempfänger erfolgt. Damit erklärt sich die Antwort
vom 24. Juni 2016 auf die Anfrage, in der explizit nach bereits geflossenen
Mitteln gefragt worden ist.
12. Wird es bzw. hat es eine Ausschreibung für die von der Bundesregierung
angekündigten neuen Modellprojekte im Bereich „Rassismus und
rassistische Diskriminierung“ sowie „Antidiskriminierung und Frühprävention im
Vorschulalter“ (Bundestagsdrucksache 18/9192, S. 10) geben?
Für die Auswahl weiterer Modellprojekte zur Förderung im Rahmen des
Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und
Menschenfeindlichkeit“ im Programmbereich D, in den beiden Themenfeldern
„Rassismus und rassistische Diskriminierung“ sowie „Anti-Diskriminierung und
Frühprävention im Vorschulalter“ wurde vom 17. Februar bis 30. März 2016 ein
bundesweites Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Auf das Verfahren
wurde auf der Programm-Webseite hingewiesen. Zudem wurden alle Mitglieder
des Deutschen Bundestages mit Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin
Caren Marks vom 29. Februar 2016 über dieses Interessenbekundungsverfahren
informiert.
13. Inwiefern lässt sich hier von einer Umsetzung von „Empfehlungen des NSU-
Untersuchungsausschusses zur Verstetigung und zum Ausbau bewährter
Ansätze“ (Bundestagsdrucksache 18/9192, S. 10) sprechen, und bezieht sich das
auch auf eine dauerhafte Finanzierung dieser Projekte?
Die Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen
Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ im Jahr 2014 hat die
Forderungen aus dem NSU-Untersuchungsausschuss auf Basis der aktuellen
Rechtslage aufgegriffen und umgesetzt. Im Rahmen des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ wird und wurde bereits die Einrichtung von
Opferberatungsstellen bundesweit unter Beteiligung der Länder unterstützt.
Weiterhin wurde die Förderung der kommunalen Demokratiearbeit und lokaler
zivilgesellschaftlicher Strukturen im Rahmen der Partnerschaften für Demokratie
verstärkt, die Gesamtförderlaufzeit der Projekte ausgeweitet und Träger
modellhaft in ihrer Strukturentwicklung zum bundeszentralen Träger gefördert, um sie
im Rahmen der Demokratieförderung und Extremismusprävention zu
professionalisieren, zu verstetigen und auszubauen. Zudem wurde die Ko-
Finanzierungsquote von 50 Prozent auf 20 Prozent gesenkt.
In diesem Rahmen wurde seit 2014 das Programmbudget von ausgangs 30,5 Mio.
Euro um 10 Mio. Euro in 2015 und weitere 10 Mio. Euro in 2016 aufgestockt.
Darüber hinaus ist geplant, die Mittel für das Bundesprogramm – vorbehaltlich
der Entscheidung des Deutschen Bundestages – erneut um 54 Mio. Euro auf
104,5 Mio. Euro für 2017 aufzustocken.
Mit der Etablierung der neuen Themenfelder im Programbereich D –
Modellprojekte zu Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und zur Demokratiestärkung
im ländlichen Raum wird zudem auch ein inhaltlicher Fokus auf Rassismus und
rassistische Diskriminierung als gesellschaftliche Problemlagen gelegt.
In enger Zusammenarbeit und im partizipativen Prozess mit der Zivilgesellschaft
werden weiterhin aktuelle Herausforderungen sondiert, Problemlagen erörtert
und es wird auf die ermittelten Bedarfe eingegangen. Durch zahlreiche
Austauschmöglichkeiten wird den Trägern die Möglichkeit zur Vernetzung und zum
steten Austausch gegeben.
14. Wie stellt sich aus Sicht der Bundesregierung generell die „Überführung
innovativer und erfolgreicher Ansätze in Regelstrukturen“
(Bundestagsdrucksache 18/9192, S. 15) dar, und welche Bespiele kann sie dafür anführen?
Die Bundesregierung strebt die Professionalisierung der zivilgesellschaftlichen
Arbeit für Demokratieförderung und Extremismusprävention an. In diesem
Kontext werden die Träger u. a. darin gefördert, innovative pädagogische Ansätze in
Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen zu entwickeln und zum Bestandteil
der Lehrerausbildung zu machen.
Als Beispiel sei hier das Modellprojekt „Demokratie stärken – Aktiv gegen
Antisemitismus und Salafismus“ des Trägers American Jewish Committee Berlin,
Ramer Institute for German-Jewish Relations (AJC Berlin) genannt, das mit der
Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, dem
Landesinstitut Schule und Medien Berlin-Brandenburg sowie dem Ethno-Medizinischen
Zentrum (EMZ) zusammen Fortbildungen konzipiert und anbietet sowie
Schulmaterialien entwickelt. Ziel des Modellprojekts ist es dabei, Lehrerinnen und
Lehrer zu befähigen, antisemitische Feindbilder als Element des Salafismus zu
identifizieren und entsprechende Handlungsstrategien für den Unterricht zu
entwickeln.
15. Bei welchen Zielgruppen der verschiedenen Maßnahmen der
Bundesregierung gibt es nach wie vor Lücken, insbesondere im Bereich bildungsferner
Schichten und Älterer, und welche Maßnahmen wurden bzw. werden
ergriffen, um hier die Reichweite der Programme zu erhöhen?
Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) strebt in ihrer Arbeit
kontinuierlich nach einem wirkungsvolleren und erweiterten Zielgruppenzugang. Dabei
haben sich die Zielgruppen in den vergangenen Jahren aufgrund veränderter
Rezeptionsgewohnheiten und Kommunikationskanäle stark diversifiziert. In der
Konsequenz nutzt die BpB zunehmend interdisziplinäre und verschränkende
Formate und Vermittlungsweisen. Neben der Nutzung crossmedialer
Vermittlungswege (Verschränkung von Print- und Online-Modulen, Ausbau multimedialer
und digitaler Angebote) ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit ein weiterer
Weg.
Dabei werden Module politischer Bildung z. B. in Projekte, die im Bereich
Sozialpädagogik, Sport bzw. Kultur angesiedelt sind, integriert. Ferner wurde und
wird die Zusammenarbeit mit „Peers“, d. h. Akteuren aus den verschiedenen
Milieus und Disziplinen, die eine große Glaubwürdigkeit bei den Zielgruppen
genießen, ausgebaut.
Um bildungsbenachteiligte Zielgruppen zu erreichen, bedarf es insbesondere
niedrigschwelliger und gezielter Bildungsangebote und Arbeitsmaterialien. Dafür
wurden neue Formate mit einem stärkeren (zielgruppenspezifischen)
Lebensweltbezug sowie mit differenzierten didaktischen Ansätzen entwickelt.
Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei bildungsbenachteiligten Jugendlichen. Die
für sie entwickelten Maßnahmen reichen von leicht verständlichen Publikationen
und Sozialprojekten bis hin zu Computerspielen sowie unterhaltsamen
Multimedia- und Fernsehformaten. In diesem Kontext sind insbesondere außerschulische
Projekte einzuordnen wie beispielsweise die Webvideoformate „Begriffswelten
Islam“, die Reihe „…begegnen“ oder die interaktive Kampagne YouTuber gegen
Nazis.
Das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ (ZdT) des BMI bringt im
Rahmen seiner Modellprojektförderung erfahrene politische Bildungsträger,
Vereine und Verbände zu gesellschaftlich relevanten Themen zusammen. In diesem
Kontext werden Bildungsangebote und Arbeitsmaterialien auf die individuelle
Ehrenamtsstruktur der Verbände zugeschnitten. Perspektivisch sollen bewährte
Konzepte der Förderbereiche von „Zusammenhalt durch Teilhabe“ noch stärker
auch für reguläre Angebote der BpB genutzt werden.
Das Bundesprogramm ZdT trägt zudem seit seinem Programmstart (2010) dazu
bei, dass sich bildungsbenachteiligte Zielgruppen und ältere Menschen verstärkt
im Themenfeld Demokratiestärkung und Extremismusprävention einbringen.
Durch den Förderansatz, ehrenamtlich Engagierte in Verbänden wie der
Freiwilligen Feuerwehr, dem organisierten Sport, dem Technischen Hilfswerk (THW)
oder in Wohlfahrtsorganisationen zu qualifizieren, kommen Menschen aus allen
Alters- und Bildungsschichten mit dem Thema in Kontakt.
Die Evaluation des Bundesprogramms kommt zu dem Ergebnis, dass 73,5
Prozent der erreichten Personen 25 Jahre oder älter sind. Rund 30 Prozent aller
erreichten Personen sind 50 Jahre und älter.
Im Rahmen der Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben!
Aktiv gegen Rechtsextremismus Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ des BMFSFJ
werden weitere Zielgruppen und jeweilige Bedarfe ermittelt und konzeptionell
berücksichtigt.
16. Gibt es im Rahmen der Bundeszentrale für politische Bildung Konzepte, wie
„extremistischen, rassistischen und demokratiefeindlichen Einstellungen
und Parolen“ (Bundestagsdrucksache 18/9192, S. 12) bei denen zu begegnen
ist, die solche Parolen verbreiten bzw. ihnen hinterherlaufen?
Welche praktischen Erfahrungen gibt es bei der Arbeit mit solchen
Menschen, und sollen solche Ansätze mit Blick z. B. auf Pegida u. a. verstärkt
werden?
Für die BpB ist die kritische Auseinandersetzung mit „extremistischen,
rassistischen und demokratiefeindlichen Einstellungen und Parolen“ ein prioritärer
Schwerpunkt ihrer Arbeit und wird dies auch bleiben. Die BpB nutzt
verschiedene Vermittlungskanäle, um entsprechenden ideologischen Parolen und
Einstellungen zu begegnen und Zielgruppen zur selbstständigen Reflexion und zur
Gegenrede zu befähigen. Dabei kommt eine Vielzahl von Formaten und
Vermittlungskonzepten zum Einsatz. Dazu gehören z. B. Print- und Online-Angebote für
interessierte Bürger und Multiplikatoren. Hervorzuheben sind insbesondere die
umfangreichen Online-Dossiers der BpB zu Rechtsextremismus, Antisemitismus,
Islamismus und Linksextremismus. Hierzu zählt auch der Infodienst
Radikalisierungsprävention, der praxisbezogene Hintergrundinformationen und Materialien
zur Herausforderung durch salafistische Strömungen bietet. Aktuell bietet die
BpB in der Schriftenreihe beispielsweise an: Jan-Werner Müller „Was ist
Populismus?“ (Bd. 1752), Jacques de Saint Victor „Die Antipolitischen“ (Bd. 1601)
oder auch „Zivilisierte Verachtung“ von Carlo Strenger (Bd. 1613).
Rassistische Vorurteile, Diskriminierung, Fremden- bzw. Menschenfeindlichkeit
werden auch in Unterrichtsmaterialien, vor allem für Berufsschulen, in aktuellen
gesellschaftspolitischen Ausgaben der „Themenblätter im Unterricht“ behandelt.
Im Rahmen der „… begegnen“-Reihe wird mit Erklärfilmen, Wandzeitungen und
Flyern ein niedrigschwelliges Angebot unterbreitet, mit dem auf Phänomene wie
Homophobie, Rassismus, Sexismus, Antisemitismus, Antiziganismus und
Muslimfeindlichkeit abgehoben wird (
www.bpb.de/mediathek/213242/-begegnen).
Für Multiplikator/-innen ist die Publikation „Widersprechen, aber wie?
Argumentationstraining gegen rechte Parolen“ bestimmt, die konkrete
Trainingsanleitungen für Übungen in der (außer-)schulischen Bildungsarbeit bereitstellt.
Darüber hinaus bietet die BpB in diesem Themenbereich Fortbildungen an,
fördert Modellprojekte sowie eine Vielzahl von Maßnahmen unterschiedlicher
Träger der politischen Bildung.
17. Befasst sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeitsgruppe
„Deradikalisierung“ im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ) ausschließlich
mit dem Bereich des Islamismus, oder werden hier auch Beispiele aus dem
Bereich Rechtsextremismus behandelt, z. B. mit Blick auf die Erfahrung der
Aussteigerprogramme in diesem Bereich?
Die AG „Deradikalisierung“ ist mit dem Auftrag gegründet worden,
„Maßnahmen, die gegen die islamistische Szene in Deutschland gerichtet sind und sich
deradikalisierend auf den Einzelnen auswirken, zu entwickeln“. Sie dient darüber
hinaus als Plattform zum Informations- und Erfahrungsaustausch. Dabei wurde
sich auch mit Erfahrungen aus dem Bereich des Rechtsextremismus
auseinandergesetzt.
18. Welchen öffentlichen Stellen und zivile Akteure sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in die Netzwerkarbeit der „Clearingstelle
Präventionskooperation“ eingebunden, sind Maßnahmen zur Erweiterung dieses
Netzwerkes geplant und ggf. welche?
Die Clearingstelle Präventionskooperation bietet neben 95 Projekten auch rund
400 Expertinnen und Experten sowie Ansprechpartnern eine öffentliche
Plattform. Eine Datenbank mit allen Kontakten ist einsehbar unter:
www.bamf.de/
clearingstelle.
Ein Ausbau des Netzwerks der Clearingstelle Präventionskooperation erfolgt seit
2009 insbesondere über bundesweite Fachtagungen, die in Zusammenarbeit mit
den Ländern zu verschiedenen thematischen Schwerpunkten stattfinden. Bei
diesen Veranstaltungen kommen alte und neue Netzwerkpartner zusammen, um sich
über Kooperationsmöglichkeiten zu informieren. Zuletzt wurde die Fachtagung
im Frühjahr 2016 in Bayern mit über 200 Personen durchgeführt.
19. Welchen Stellenwert nimmt im Bereich Islamismus die Förderung und
Unterstützung von nichtpolizeilichen präventiven Ansätzen ein, die junge
Menschen widerstandsfähig gegen Radikalisierung machen sollen, und welchen
Umfang hat diese Förderung im Vergleich mit Projekten und Programmen
zur (De-)Radikalisierung und Ausstiegshilfe?
Im Bereich des islamistischen Extremismus nimmt die Förderung und
Unterstützung von nicht-polizeilichen präventiven Ansätzen, die junge Menschen
widerstandsfähig gegen Radikalisierung machen sollen, einen hohen Stellenwert ein.
Dies gilt auch für die Arbeit der BpB (auf die Antworten zu den Fragen 15 und
16 wird verwiesen).
Die Förderung präventiv-pädagogischer Maßnahmen im Bereich islamistischer
Orientierungen und Handlungen bildet auch einen thematischen Schwerpunkt im
Programmbereich E – Modellprojekte zur Radikalisierungsprävention des
Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und
Menschenfeindlichkeit“.
Hier werden zurzeit insgesamt 29 Modellprojekte gefördert. Eine Übersicht der
Projekte findet sich auf der Programm-Webseite unter dem Link:
www.demokratie-
leben.de/mp_modellprojekte-zur-radikalisierungspraevention.html#t-1.
Dem Bundesprogramm liegt ein ganzheitliches Präventionsverständnis zugrunde,
das die Wechselwirkungen zwischen unterschiedlichen Phänomenbereichen mit
in den Blick nimmt. So legen bisherige Erfahrungen aus der pädagogischen Praxis
und wissenschaftliche Erkenntnisse nahe, dass Diskriminierungs- und
Entwertungserfahrungen zur islamistischen Radikalisierung beitragen bzw. diese
verstärken können. Daher wird die Prävention von Islam- und Muslimfeindlichkeit –
neben ihrer eigenständigen Bedeutung als Prävention einer spezifischen Form der
Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit – ebenfalls als ein Beitrag zur
Radikalisierungsprävention verstanden. Eine Übersicht der Modellprojekte zum
Themenfeld „Islam- und Muslimfeindlichkeit“ findet sich unter folgendem Link:
www.demokratie-leben.de/mp_modellprojekte-zu-ausgewaehlten-
phaenomenengruppenbezogener-menschenfeindlichkeit-und-zur-demokratiestaerkung-im-
laendlichen-raum.html#t-5.
Prävention, Deradikalisierung und entsprechende Maßnahmen liegen in
erheblichem Maße auch in der Zuständigkeit der Länder und Kommunen.
20. Bietet im Bereich Ausstiegshilfe für islamistische/djihadistische Personen
das Bundesamt für Verfassungsschutz ebenso wie für Rechtsextremisten
Möglichkeiten, sich auf einem besonders hohen Anonymitäts- und
Schutzniveau aus der Szene zu lösen, und wenn nein, warum nicht?
Für ausstiegswillige Personen, die sich aus einem islamistisch bzw. djihadistisch
geprägten Umfeld lösen wollten, wurde 2010 im Bundesamt für
Verfassungsschutz das Aussteigerprogramm HATIF („Heraus aus Terrorismus und
islamistischen Fanatismus“) eingerichtet. Das Aussteigerprogramm HATIF wurde jedoch
kaum angenommen und im Jahr 2014 eingestellt, nachdem mehrere weitere
Programme zur Prävention und Deradikalisierung bei privaten und staatlichen
Trägern entstanden waren, die gut angenommen wurden – allen voran im Jahr 2012
die „Beratungsstelle Radikalisierung“ beim Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge.
Aufgrund einer Neubewertung und Einstufung des Trägers Deutsch-Islamischer Vereinsverband Rhein-Main e.V. (DIV) durch das
hessische Landesamt für Verfassungsschutz wurde die Förderung des Modellprojekts „Aktion kontra Radikalisierung muslimischer
Jugendlicher“ seit dem 7. Juli 2016 ausgesetzt. Aktuell wird zuwendungsrechtlich geprüft, ab welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang ein
Widerruf der Bewilligung ausgesprochen werden muss.
21. Beschränkt sich die historisch-politische Bildungsarbeit tatsächlich auf die
„kritische Auseinandersetzung mit der Zeit des Nationalsozialismus und der
SED-Diktatur“ (Bundestagsdrucksache 18/9192, S. 16), und warum wird
keine Einbeziehung z. B. der Frühphase der Bundesrepublik Deutschland
angestrebt, in der ein bis heute Öffentlichkeit und Wissenschaft
beschäftigender häufig verdrängender Umgang mit dem Nationalsozialismus stattfand
(vgl. z. B. Norbert Frei, Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der
Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit, München 1997)?
Als Institution der staatlichen politischen Bildung hat die BpB die Aufgabe, den
demokratischen Gedanken in der Bevölkerung zu verankern und totalitären
Bestrebungen entgegenzuwirken. Die historisch-politische Bildungsarbeit der BpB
hat nicht zuletzt aufgrund ihrer Gründungsgeschichte einen thematischen
Schwerpunkt in der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus. Ein
weiterer Schwerpunkt liegt in der Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur. Die
Bildungsarbeit konzentriert sich auf beide Diktaturen und die Spuren, die sie in
Politik, Wirtschaft und Gesellschaft bis in die Gegenwart hinterlassen haben.
Zahlreiche Publikationen haben die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
zum Gegenstand, stellen sie in ihrer Gesamtheit dar oder analysieren
Einzelaspekte, wie den Umgang mit der NS-Vergangenheit, die Fortdauer von
Vorurteilen, Antisemitismus, Antiziganismus und Fremdenfeindlichkeit.
Darüber hinaus hat sich die zeitliche und inhaltliche Spannbreite in der
historischpolitischen Bildungsarbeit der BpB in den vergangenen Jahrzehnten stark
erweitert und internationalisiert, auch ohne expliziten Bezug zur NS- oder DDR-
Geschichte. Die Themenpalette umfasst inzwischen auch frühere und über
Deutschland hinausreichende Entwicklungen, wie den Imperialismus und Kolonialismus
seit dem 19. Jahrhundert, und aktuelle Prägungen in Gestalt von rassistischen
Vorurteilen, Diskriminierung, Fremden- bzw. gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit, die in diesen historischen Entwicklungen wurzeln.
Zudem fördert die Bundesregierung eine Reihe von Gedenkstätten,
Dokumentationszentren und Geschichtsmuseen, die sich im Rahmen der historisch-
politischen Bildung umfassend mit der deutschen Zeitgeschichte auseinandersetzen
und dabei selbstverständlich auch den „langen Schatten des
Nationalsozialismus“, d. h. die Kontinuitäten in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR
nach 1949 sowie die stattgefundene oder ausgebliebene Verfolgung der Täter und
die Diskussionen um Wiedergutmachung in den Blick nehmen.
22. Wie soll konkret „die Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die im Alltag
von Diskriminierungs- und Ausgrenzungserfahrung betroffen sind“
(Bundestagsdrucksache 18/9192, S. 17) erfolgen, welche konkreten Projekte sind
hier geplant, und vom wem sollen sie umgesetzt werden?
Neben den Maßnahmen der Opferberatung unter Beteiligung der Länder möchte
die Bundesregierung mit den neu zu bewilligenden Modellprojekten im
Themenfeld „Rassismus und rassistische Diskriminierung“ im Programmbereich D des
Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt
und Menschenfeindlichkeit“ auch die Betroffenenperspektive stärken und
Projekte, die mit einem Empowerment-Ansatz arbeiten, fördern (vgl. hierzu auch
Antwort zu Frage 12). Weitere Handlungsansätze in diesem Themenfeld werden
im Rahmen der Weiterentwicklung des Bundesprogramms geprüft.
Die frühzeitige Integration in Schule und Ausbildung bzw. Beruf ist außerdem
ein wirksames Mittel gegen Ausgrenzungserfahrung und Diskriminierung. Die
Bundesregierung stärkt die Arbeit der Länder und Kommunen weiterhin mit
folgenden Programmen:
Seit Anfang 2015 wird in 178 Modellkommunen das ESF-Modellprogramm
„JUGEND STÄRKEN im Quartier umgesetzt. Die Kommunen schaffen in
sozialen Brennpunkten sozialpädagogische Beratungs- und Begleitangebote für
schwer erreichbare junge Menschen, die besondere Unterstützung am Übergang
Schule-Beruf brauchen.
Die Bandbreite der Aktivitäten reicht von niedrigschwelligen Streetwork-
Ansätzen über unbürokratische Erstberatung in speziellen Anlaufstellen bis hin zu
Angeboten sehr intensiver Einzelfallarbeit und kreativen Gruppenprojekten, von
denen auch das Wohnumfeld der jungen Menschen profitiert.
Darüber hinaus werden bundesweit über 450 Jugendmigrationsdienste (JMD)
gefördert. Die JMD beraten und begleiten 12- bis 27-jährige Menschen mit
Migrationshintergrund bei ihrer schulischen, beruflichen, sozialen und sprachlichen
Integration mit Schwerpunkt am Übergang Schule-Beruf. Sie kooperieren dabei mit
verschiedenen Stellen und Personen, die für die Integration relevant sind, darunter
vor allem Eltern, Schulen, Träger anderer Unterstützungsangebote und Betriebe.
Im Rahmen des Modellprojekts „jmd2start – Beratung für junge Flüchtlinge“
öffnen bundesweit 24 Jugendmigrationsdienste ihr Beratungs- und
Begleitungsangebot für junge Flüchtlinge mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung. Es werden
spezifische Angebote zu den Schwerpunkten Ausbildung/Arbeitsmarkt,
Gesundheit, Wohnsituation oder schulische Integration entwickelt und erprobt. Die
jungen Flüchtlinge werden unter anderem beim Zugang zu Sprachförderangeboten
und bei der Aufnahme einer Beschäftigung unterstützt.
Im Projekt „JUGEND STÄRKEN: 1000 Chancen“ unterstützen die
Wirtschaftsjunioren Deutschland junge Menschen mit schwierigen Ausgangsbedingungen
beim Übergang in Ausbildung und Arbeit.
Durch niedrigschwellige, praxisnahe Angebote wie „Unternehmer zu buchen“,
„Next Step“, „Coach4Life“ oder „Ein Tag Azubi“ ermöglichen die jungen
Unternehmerinnen, Unternehmer und Führungskräfte den jungen Menschen erste
Zugänge zur lokalen Arbeitswelt. Dabei arbeiten sie eng mit Angeboten und
Netzwerken der Jugendhilfe zusammen. Von den Angeboten sollen insbesondere auch
junge Menschen mit Migrationshintergrund und junge Flüchtlinge profitieren.
23. Mit welchen konkreten Projekten will die Bundesregierung „die
Handlungskompetenz und das Engagement von (potenziell) von Extremismus und
Menschenfeindlichkeit Betroffenen stärken“ (Bundestagsdrucksache 18/9192,
S. 17)?
Im Rahmen des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ werden
Handlungskompetenzen zu demokratischer Teilhabe und Extremismusprävention
mit folgenden Projekten gefördert (Stand: August 2016):
Programmbereich 1 A (Neue Bundesländer)
„Auf- und Ausbau von Handlungskompetenzen zur Stärkung demokratischer
Praxis im Bereich der Vereins- und Verbandsarbeit“
Projektträger Projekttitel Bundes- land
Diakonisches Werk Berlin-
Brandenburg-schlesische
Oberlausitz (DWBO) e. V.
Demokratie gewinnt! In Brandenburg! BB
Brandenburgische Sportjugend im
Landessportbund Brandenburg e. V. BeratenBewegen – DRANBLEIBEN! BB
Berlin-Brandenburgische
Landjugend e. V. (BBL) Zentrum für Partizipation und Mediation BB
Arbeitslosenverband Deutschland
LV Brandenburg e. V. FAIRPLAY – Ein starker ALV im Brandenburger Land BB
Landesfeuerwehrverband
Brandenburg e. V. Ohne Blaulicht BB
Paritätisches Sozial- und
Beratungszentrum gGmbG (PSBZ gGmbH) InSchwung – die Beteiligungsagentur BB
THW-Jugend Berlin, Brandenburg,
Sachsen-Anhalt e. V. Abenteuer Demokratie – Das Abenteuer geht weiter BB
Landesfeuerwehrverband
Mecklenburg-Vorpommern e. V. FunkstoFF – Für die Zukunft der Feuerwehr - MV
AWO Landesverband Mecklenburg-
Vorpommern e. V.
AWO KADO II – Für ein tolerantes und solidarisches
Miteinander in M-V MV
Landessportbund Mecklenburg-
Vorpommern e. V. Mobile Beratung im Sport (MoBiS) MV
Diakonisches Werk Mecklenburg-
Vorpommern e. V. Demokratie gewinnt! In Mecklenburg-Vorpommern! MV
Ev.-Luth.Kirche Norddeutschland,
HB 1 "Kirche stärkt Demokratie MV
Aktion Zivilcourage e. V. Gemeinsam stark für Demokratie SN
Landesfeuerwehrverband Sachsen
e. V. Handeln, bevor es brennt! SN
Diakonie Sachsen e. V. Demokratie gewinnt! – Demokratiestifter in Sachsen SN
Landessportbund Sachsen e. V. Im Sport verein(t) für Demokratie SN
DRK Landesverband Sachsen e. V. !MitMischen SN
Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. "Hilfe für Helfer" – Verantwortung gestalten, Demokratie stärken SN
AWO Landesverband Sachsen e. V. MitWirkung – Gesellschaft gestalten durch Engagement und Beteiligung SN
DLRG LV Sachsen-Anhalt e. V. Inklusives und demokratisches Miteinander in der DLRG ST
AWO Landesverband Sachsen-
Anhalt e. V.
Aktivieren. Motivieren. Bestärken. Demokratie ist,
was du draus machst! ST
Projektträger Projekttitel Bundes- land
Diakonie Mitteldeutschland Demokratie gewinnt! In Sachsen-Anhalt und Thüringen! ST
LandesSportBund Sachsen-Anhalt
e. V. MuT – Menschlichkeit und Toleranz im Sport ST
Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt
im LFV Sachsen-Anhalt e. V. Teil werden-Teil haben-Teil sein ST
Landesnetzwerk
Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt e. V. DiV – Demokratie in Vielfalt ST
Ländliche Erwachsenenbildung
in Sachsen-Anhalt e. V. (LEB)
LEB pro Demokratie – für ein buntes Vereinsleben
im ländlichen Raum ST
LandFrauenverband Sachsen-
Anhalt e. V. PowLa – Landfrauen mischen mit ST
Förderverein der Deutschen aus
Russland Sachsen-Anhalt e. V. Ost im Osten: Einwanderer wirken für Demokratie ST
Katholische Erwachsenenbildung
im Land Sachsen-Anhalt e. V.
Kompetent für Demokratie – Partizipation in kirchlichen
Verbänden und Gemeinden ST
DRK Landesverband Sachsen-
Anhalt e. V.
IDEE Interkulturell – Demokratisch – Ehrenamtlich –
Emanzipiert
ST
Thüringer Feuerwehr-Verband e. V. Einmischen, Mitmachen, Verantwortung übernehmen – demokratiestarke Feuerwehren in Thüringen TH
NaturFreunde Thüringen e. V. STÄRKEN-Berater der Naturfreunde (II) – Wir sind stark in Sachen Demokratie! TH
Landessportbund Thüringen e. V. Sport zeigt Gesicht! Gemeinsam couragiert handeln! TH
Der Paritätische Wohlfahrtsverband
Thüringen e. V.
Schau HIN-Handeln-Initiieren-Neugestalten!
Beratungsnetzwerk gegen Ideologien der
Ungleichwertigkeit und für demokratische Teilhabe
TH
Heimatbund Thüringen e. V.
PARTHNER plus – "Für mehr Partizipation in unserer
Thüringer Heimat – Nachhaltige Entwicklung ohne
Ressentiments"
TH
Arbeiterwohlfahrt Landesverband
Thüringen e. V.
ZukunftsChancen. Ausbau Demokratie fördernder
Strukturen TH
TALISA Thüringer
Arbeitsloseninitiative – Soziale Arbeit e. V. Kompetenzen fördern – Demokratie leben TH
Programmbereich 1 B (Alte Bundesländer)
„Auf- und Ausbau von Handlungskompetenzen zur Stärkung demokratischer
Praxis im Bereich der Vereins- und Verbandsarbeit“
Projektträger Projekttitel Bundes- land
Deutscher Feuerwehrverband
e. V.
Demokratieberater – Feuerwehren im Einsatz für eine starke
Gemeinschaft BE
Landessportverband Baden-
Württemberg e. V. Zusammenhalt im Sport in Baden-Württemberg BW
THW-Jugend Bayern e. V. Vielfalt in Bayern – das macht uns stark! BY
Landesfeuerwehrverband
Hessen e. V. Feuerwehr – Gemeinsam in die Zukunft HE
THW-Jugend Hessen e. V. Demokratie und Integration – Mitwirkung auf breiter Basis! HE
Deutsche Sportjugend (dsj) Demokratietraining für Konfliktmanagement im Sport (DKS) HE
Landessportbund NRW e. V. Förderung der Willkommens- und Anerkennungskultur des organisierten Sports in NRW NRW
THW-Jugend Nordrhein-
Westfalen e. V. Einheit in Vielfalt! Wir sind stark. NRW
THW-Jugend Bremen,
Niedersachsen e. V. Rechnet mit uns! Verband entwickeln. Zivilgesellschaft gestalten. NI
Landesfeuerwehrverband
Niedersachsen e. V. Vielfalt ist unsere Stärke – Deine FEUERWEHR! NI
Landesfeuerwehrverband
Rheinland Pfalz e. V. Heimat – Menschen – Vielfalt – Feuerwehr! RP
Landessportverband für das
Saarland Fit für die Zukunft – gesellschaftliche Teilhabe im Sportverein SL
THW-Jugend Saarland e. V. Grenzen überwinden – Toleranz und Wertschätzung für alle Menschen SL
Landesfeuerwehrverband
Schleswig-Holstein e. V. Mit den Menschen für die Menschen im Land SH
Landessportverband
Schleswig-Holstein e. V.
Beratung & Qualifizierung "Sport mit Flüchtlingen –
Teilhabemöglichkeiten und Chancen für den organisierten Sport" SH
Programmbereich 2
Qualifizierungs- und Vernetzungskonzepte für Akteure im ländlichen Raum
Projektträger Projekttitel Bundes- land
IG Bauen-Agrar-Umwelt Die Mitmachscouts: für mehr Solidarität und Beteiligung an deinem Arbeits- und Lebensort BE
Anne Frank Zentrum e. V. Generationen im Dialog über Fluchterfahrungen in Geschichte und Gegenwart BE
Europäisches Integrationszentrum
Rostock e. V. Gemeinde.leben MV
Courage – Werkstatt für demokratische
Bildungsarbeit e. V. / Arbeit und Leben
Sachsen e. V.
Demokratisch, kompetent vor Ort (Dekovo) SN
Aktion Zivilcourage e. V. Komptente Kommune SN
Arbeit und Leben Thüringen e. V. Gut beraten?! Mit Konzept. TH
Camino gGmbH Begleitung bei der Qualitätsentwicklung der Beratung sowie Koordination des Coachings BE
Gegen Vergessen – Für Demokratie
e. V. Sport mit Courage BE
GesBiT mbh Supervision BE
Netzwerk für Demokratie und
Courage e. V.
Den Wandel gestalten – begleitende Maßnahmen für
Veränderungsprozesse SN
Netzwerk für Demokratie und
Courage e. V. IMPLEMENIA – Implementation Beratungssystem SN
LandesSportBund Sachsen-Anhalt e. V. Fachtagung 2015 ST
proVal Wissenschaftliche Begleitung NI
Modellprojekte
„Konzepte, Methoden und Instrumente des interkulturellen Lernens in Verbänden
und Vereinen“
Projektträger Projekttitel Bundes- land
Internationaler Bund e. V. AktiF – aktiv, integrativ – Frauen im Verein BW
Evangelische Akademie Bad Boll Ausbildung von interkulturellen Lotsen BW
Georg-von-Vollmar-Akademie
e. V. Integration auf Augenhöhe BY
Gustav Stresemann Institut
in Niedersachsen e. V. "Interkulturelles Lernen in Verbänden und Vereinen" NI
Arbeitskreis deutscher
Bildungsstätten e. V. anders statt artig – Kreative Ideen für interkulturelles Lernen BE
Deutsche Gesellschaft e. V. Interkulturelles Lern- und Kompetenzzentrum Sport BE
Anne Frank Zentrum Neue Impulse für ein Engagement in Vielfalt – Ein gemeinsames Projekt des Anne Frank Zentrums und des DRK LV Thüringen BE
Regionale Arbeitsstellen für
Bildung, Integration und
Demokratie (RAA) Sachsen e. V.
OFFEN – Organisation von Fortbildungen in der Feuerwehr
Sachsen für Engagement und Neuausrichtung SN
Courage – Werkstatt für
demokratische Bildungsarbeit e. V. Tolerant – Hilfsbereit – Weltoffen MV
Türkische Gemeinde in
Schleswig-Holstein (TGS-H) Feuerwehrprojekt SH
Auch das Bündnis für Demokratie und Toleranz (BfDT) unterstützt
zivilgesellschaftliche Initiativen zur Stärkung von Handlungskompetenz und Engagement.
Dazu zählen aktuell folgende Projekte:
Initiierungsworkshops und Bürgerdialoge in Dortmund zum Engagement gegen
Antiziganismus (Februar 2016); „Wie schaffen wir das? Zivilgesellschaftliches
Engagement nach Köln zwischen Willkommenskultur und fremdenfeindlichen
Übergriffen“, 15./16. April 2016; BfDT-Jugendkongress, (20. bis 24. Mai 2016);
Aktiv-Wettbewerb, jährlich (Bewerbungen Juli – September 2016).
Weiterhin ist das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen
Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit in seiner Grundzielsetzung
darauf ausgerichtet, unter anderem die Handlungskompetenz und das Engagement
von (potenziell) von Extremismus und Menschenfeindlichkeit Betroffenen zu
stärken.
Eine umfängliche Darstellung der einzelnen Programmbereiche und Projekte
findet sich auf der Programm-Webseite unter folgendem Link:
www.demokratie-
leben.de/programmpartner/uebersicht.html.
24. Welche Kommunen haben über das Programm „Partnerschaften für
Demokratie“ seit Anfang 2015 Projekte in den Bereichen islamistischer
Extremismus und linke Militanz beantragt bzw. umgesetzt (bitte nach Bereichen und
konkreten Projektinhalten aufschlüsseln)?
lfd.
Nr.
Institutionsname
(Antragssteller)
Fördergebiet gepl.
Gesamtförderzeitraum
Themenfelder
Baden-Württemberg
1 Stadtverwaltung
Göppingen
Stadt Göppingen 01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und
Handlungen
2 Stadtverwaltung
Weil der Stadt
Stadt Weil der
Stadt
01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
3 Stadt Mannheim
Beauftragter für
Integration und
Migration
Mannheim 01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
4 Landratsamt
Göppingen
Kreisjugendamt
Landkreis
Göppingen
01.02.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
5 Stadtverwaltung
Herrenberg
Stadt Herrenberg 01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
6 Stadt Freiburg in
Breisgau, Dezernat
III Büro für
Migration und
Integration
Stadt Freiburg 01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
7 Stadt Ostfildern-
Fachbereich 2
"Bildung, Kultur
und Familie"
Stadt Ostfildern 01.02.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
8 Stadt Kirchheim
unter Teck
Stadt Kirchheim
unter Teck
01.06.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
9 Stadt Karlsruhe Stadt Karlsruhe 01.06.2015 –
31.12.2019
Islamistische
Orientierungen und Handlungen; Linke
Militanz
10 Stadtverwaltung
Sindelfingen Amt
für soziale Dienste
Sindelfingen 01.06.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
11 Stadtverwaltung
Singen
Stadt Singen 18.07.2016 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
Bayern
12 Stadt Kaufbeuren
Referat 500
Kaufbeuren-aktiv
Stadt Kaufbeuren 01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
13 Stadt Würzburg
Sozialreferat
Würzburg Stadt 01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
14 Stadt Grafing Stadt Grafing und
Verwaltungsgemeinschaft Aßling
01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
lfd.
Nr.
Institutionsname
(Antragssteller)
Fördergebiet gepl.
Gesamtförderzeitraum
Themenfelder
15 Stadt Deggendorf Deggendorf 01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
16 Landratsamt
Wunsiedel im
Fichtelgebirge
Landratsamt
Wunsiedel im
Fichtelgebirge
01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
17 Stadt Regensburg
Amt Kommunale
Jugendarbeit
Gesamtstadt
Regensburg
01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
18 Stadt Augsburg /
Referat für Umwelt,
Nachhaltigkeit
Migration Büro für
Migration,
Interkultur und Vielfalt
Stadt Augsburg 01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
19 Stadt Bayreuth,
Integrationsamt
Stadt Bayreuth 01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
20 Landkreis Bayreuth Landkreis
Bayreuth
01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
21 Stadt Nürnberg,
Bürgermeisteramt,
Menschenrechtsbüro
Nürnberg 01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
22 Stadt Weiden in der
Opf. Dezernat 3
Weiden i. d. Opf. 01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
23 Landratsamt
Dachau
Landkreis Dachau 20.07.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
Berlin
24 Bezirksamt
Charlottenburg-
Wilmersdorf von
Berlin
Charlottenburg-
Wilmersdorf
01.02.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
25 Bezirksamt
Reinickendorf von
Berlin, Abt. Jugend,
Familie und
Soziales
Auguste-Viktoria-
Allee
01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
26 Bezirksamt Mitte
von Berlin
Abt. Jugend,
Schule, Sport und
Facility
Management
Jugendamt
Wedding Zentrum
/Brunnenstraße
01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
27 Bezirksamt Mitte
von Berlin,
Jugendamt
Moabit 01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
lfd.
Nr.
Institutionsname
(Antragssteller)
Fördergebiet gepl.
Gesamtförderzeitraum
Themenfelder
28 Bezirksamt
Neuköln von Berlin
Abt. Jugend und
Gesundheit
Neukölln von
Berlin
01.06.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
29 Bezirksamt
Friedrichshain-
Kreuzberg
Bezirksamt
Friedrichshain-
Kreuzberg
01.06.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
Brandenburg
30 Landkreis
Ostprignitz-Ruppin
Landkreis
Ostprignitz-
Ruppin
01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
31 Stadtverwaltung
Fürstenwalde/Spree
Stadt
Fürstenwalde/Spree, Amt
Odervorland und
Gemeinde
Steinhöfel
01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
Bremen
32 Referat Kinder- und
Jugendförderung
Bremen Nord 01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
Hamburg
33 Bezirksamt
Hamburg Mitte,
Fachabteilung
Integration und
bürgersch.
Engagement
St. Georg / Hamm
/Borgfelde
01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
34 Bezirksamt
Hamburg Mitte,
Fachamt
Sozialraummanagement
Billstedt, Bezirks
Hamburg-Mitte
01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
35 Bezirksamt-
Harburg-Fachamt
Sozialraummanangement
Hamburg-Harburg 01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
36 Bezirksamt
Hamburg – Mitte
Wilhelmsburg,
Bezirk Hamburg-
Mitte
18.07.2016 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
Hessen
37 Magistrat der Stadt
Wetzlar
Wetzlar –
Lahn-Dill-Kreis
01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
38 Amt für soziale
Arbeit Wiesbaden
51.5104
Wiesbaden 01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
39 Vogelsbergkreis der
Kreisausschuss
Jugendamt
Vogelsbergkreis 01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
lfd.
Nr.
Institutionsname
(Antragssteller)
Fördergebiet gepl.
Gesamtförderzeitraum
Themenfelder
40 Amt für
Interkulturelles und
Internationales
Darmstadt 01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
41 Stadt Florstadt Mittlere Wetterau 01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
42 Magistrat der Stadt
Alsfeld
Stadt Alsfeld 01.02.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
43 Amt für Jugend,
Schule und Familie
des Landkreises
Limburg-Weilburg
Limburg Weilburg 01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
44 Stadt Butzbach Kommune
Butzbach
01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
45 Kreis Offenbach-
Jugendförderung
Kreis Offenbach
ohne Dietzenbach,
Langen und
Heusenstamm
01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
46 Kreisstadt
Dietzenbach –
Integrationsbüro
Dietzenbach 01.06.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
47 Stadt Langen – der
Magistrat
FD 25 Integration,
Jugend, Spielplätze
Fachstelle
Integration
Langen 01.06.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
48 Stadt Frankfurt am
Main Der Magistrat
Amt für
multikulturelle
Angelegenheiten
Frankfurt am Main 01.06.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
49 Stadt Nidda Kommune Nidda 01.06.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
50 Werra-Meißner-
Kreis
Werra-Meißner-
Kreis
01.06.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
51 Stadt Erlensee
und Gemeinde
Rodenbach im
kommunalen
Zusammenschluss
Erlensee und
Rodenbach
18.07.2016 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
52 Stadt Staufenberg Lumdatal 01.08.2016 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
53 Stadt Heusenstamm Heusenstamm 18.07.2016 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
lfd.
Nr.
Institutionsname
(Antragssteller)
Fördergebiet gepl.
Gesamtförderzeitraum
Themenfelder
Mecklenburg-Vorpommern
54 Landkreis
Ludwigslust-Parchim
Landkreis
Ludwigslust-
Parchim
01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
55 Amt Krakow am
See
Amt Krakow am
See, Amt
Mecklenburgische
Schweiz
01.02.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
56 Landkreis Rostock
Region Bad
Doberan Büro für
Chancengleichheit
Landkreis Rostock
Region Bad
Doberan
01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
57 Stadt Waren
(Müritz)
Stadt Waren
(Müritz)
01.06.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
58 Stadt
Neubrandenburg
Stadtgebiet
Neubrandenburg
18.07.2016 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
Niedersachsen
59 Landkreis Goslar Landkreis Goslar 01.02.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
60 Stadt Verden
(Aller)
Landkreis Verden
und Landkreis
Nienburg / Weser
01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
61 Stadt Celle, der
Oberbürgermeister,
Dezernat II, Ref.
Integration
Stadt Celle 01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
62 Stadt Northeim Stadt Northeim 01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
63 Stadt Laatzen Stadt Laatzen 01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
64 Stadt Braunschweig
Sozialreferat
Büro für
Integrationsfragen
Stadt
Braunschweig
01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
65 Stadt Delmenhorst-
Fachbereich
Jugend, Familie,
Senioren und
Soziales
Stadt Delmenhorst 01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
66 Landkreis
Göttingen-
Jugendamt, Kinder
und Jugend Büro
Landkreis
Göttingen
02.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
lfd.
Nr.
Institutionsname
(Antragssteller)
Fördergebiet gepl.
Gesamtförderzeitraum
Themenfelder
67 Landkreis
Wolfenbüttel
Landkreis
Wolfenbüttel
01.06.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
68 Stadt Wolfsburg Wolfsburg 01.06.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
Nordrhein-Westfalen
69 Stadt Dinslaken Dinslaken 01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
70 Stadt Hagen Stadt Hagen 01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
71 Jugendamt Hamm Hamm-Heessen 01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
72 Stadt Witten, Amt
für Jugendhilfe und
Schule
Stadt Witten 01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
73 Stadt Solingen,
Stadtdienst
Integration
Stadt Solingen 01.03.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
74 Stadt Ahlen Stadt Ahlen 01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
75 Stadt Minden Stadt Minden 01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
76 Stadt Köln
Amt für Kinder,
Jugend und Familie
Köln 01.06.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
77 Stadt Gevelsberg Stadt Gevelsberg 01.06.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
78 Stadt Herne
Dezernat III,
Fachbereich
Kinder-Jugend-
Familie
Jugendförderung
Wanne (Bickern
/Unser Fritz)
01.06.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
79 Rhein-Kreis Neuss Rhein-Kreis Neuss 01.06.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
80 Kommunales
Integrationszentrum
des Kreises
Recklinghausen
Kreis
Recklinghausen
01.06.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
81 Kreis Viersen Kreis Viersen 01.06.2015 –
31.12.2019
Linke Militanz
82 Stadt Herford
Jugendamt
Herford 01.06.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
83 Stadt Duisburg
Jugendamt
Stadt Duisburg 01.06.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
lfd.
Nr.
Institutionsname
(Antragssteller)
Fördergebiet gepl.
Gesamtförderzeitraum
Themenfelder
84 Stadt Essen
Fachbereich
Interkulturelle
Orientierung / Kommunales
Integrationszentrum
Stadt Essen 01.06.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
85 Stadt Oberhausen Oberhausen 15.06.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
86 Kreis Lippe – der
Landrat
Fachbereich Jugend,
Familie und
Soziales
Kreis Lippe 01.10.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
87 Stadt Waltrop Waltrop 01.06.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
Rheinland-Pfalz
88
Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-
Grenzhausen
Verbandsgemeinde Höhr-
Grenzhausen
01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
89 Amt für Kinder und
Jugend
Stadt und
Landkreis Bad
Kreuznach
01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
90 Stadtverwaltung
Worms, Büro des
Oberbürgermeisters
Worms-
Schwerpunkt
Nordend/
Neuhausen
01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
91
Verbandsgemeindeverwaltung Konz
Verbandsgemeinde Konz
01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
92 Verbandsgemeinde
Saarburg
Verbandsgemeinde Saarburg
01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
93 Stadtverwaltung
Trier, Dezernat II,
Jugendamt
Stadt Trier 01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
94 Stadtverwaltung
Zweibrücken
Stadt Zweibrücken 01.06.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
Saarland
95 Regionalverband
Saarbrücken
Jugendamt Abt.
51.5
Regionalverband
Saarbrücken
01.02.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
96 Landeshauptstadt
Saarbrücken
Landeshauptstadt
Saarbrücken
01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
97 Saarpfalz-Kreis Saarpfalz-Kreis 18.07.2016 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
lfd.
Nr.
Institutionsname
(Antragssteller)
Fördergebiet gepl.
Gesamtförderzeitraum
Themenfelder
Sachsen
98 Stadt Leipzig
Amt für Jugend,
Familie und
Bildung
Abt. Bildung,
Zentrum für
demokratische
Bildung Fachstelle
und
Koordinierungsstelle
Kommunale
Gesamtstrategie
„Leipzig. Ort der
Vielfalt“
Stadt Leipzig 01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
99 Stadtverwaltung
Coswig, Fachgebiet
Schulen, Kitas,
Jugend
Coswig, Radebeul,
Radeburg,
Moritzburg und weitere
01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
100 Landeshauptstadt
Dresden
Landeshauptstadt
Dresden
01.06.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
Sachsen-Anhalt
101 Landkreis Anhalt-
Bitterfeld
Landkreis Anhalt-
Bitterfeld
01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
102 Jugendamt
Saalekreis
Landkreis
Saalekreis
01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
103 Landkreis Stendal Landkreis Stendal
ohne das Gebiet
der
Einheitsgemeinde Hansestadt
Stendal
01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
104 Stadtverwaltung
Calbe (Saale)
Calbe, Barby,
Bördeland
01.06.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
105 Hansestadt Stendal Hansestadt Stendal 01.08.2016 –
31.12.2019
Linke Militanz
Schleswig-Holstein
106 Stadt Neustadt in
Holstein
Die
Bürgermeisterin
Schuleinzugsbereich Neustadt in
Holstein
01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen;
Linke Militanz
107 Landeshauptstadt
Kiel
Landeshauptstadt
Kiel
01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
lfd.
Nr.
Institutionsname
(Antragssteller)
Fördergebiet gepl.
Gesamtförderzeitraum
Themenfelder
Thüringen
108 Stadtverwaltung
Jena Dezernat für
Familie, Bildung
und Soziales
Fachdienst Jugend
und Bildung
Stadt Jena 01.01.2015 –
31.12.2019
Islamistische Orientierungen und Handlungen
25. Welche Initiativen sind an der Koordinierungsstelle
Radikalisierungsprävention beteiligt, und findet hier ein bundesweiter Austausch von Projekten aus
diesem Bereich statt?
Zur Umsetzung der Initiative einer bundesweiten Koordinierungsstelle zur
Radikalisierungsprävention haben sich die Träger Ufuq e. V., Violence Prevention
Network e. V., Verein zur Förderung akzeptierender Jugendarbeit e. V. (VAJA),
IFAK e. V. (IFAK) und ZDK Gesellschaft Demokratische Kultur gGmbH
(Hayat-Deutschland) zu einer Initiativgruppe zusammengeschlossen, um die
Gründung einer „Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) religiös begründeter
Extremismus“ (Arbeitstitel) vorzubereiten. Die BAG soll einen institutionellen
Rahmen bieten, um einen bundesweiten und an-satzübergreifenden Fachaustausch
unter den Trägern zu ermöglichen. Ziele der BAG sind:
Förderung des Fachaustausches und die Auswertung von Praxiserfahrungen,
Entwicklung von gemeinsamen Standards und Leitlinien für die praktische
Arbeit,
Interessensvertretung von zivilgesellschaftlichen Trägern in der Prävention
und Deradikalisierung gegenüber Politik und Öffentlichkeit sowie
Beratung von politischen Gremien.
26. Bis wann soll ein bundesweites Netz an Beratungsstellen im Bereich
islamistischer Extremismus aufgebaut sein, und in welcher Form beteiligt sich die
Bundesregierung an einem solchen Aufbau?
Ein bundesweites Netz an Beratungsstellen besteht bereits seit 2012 im Bereich
der Beratung von Eltern, Angehörigen und sozialem Umfeld mit dem Netzwerk
der „Beratungsstelle Radikalisierung“, die im Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge angesiedelt ist.
Das Netzwerk wird derzeit durch die Länder weiter ausgebaut. Der Bund begleitet
den Ausbau, stellt die gemeinsame Hotline und die telefonische Erstberatung zur
Verfügung und unterstützt den Austausch und die Fortentwicklung durch
regelmäßige Treffen der zivilgesellschaftlichen Träger sowie der beteiligten
Landesbehörden.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
27. Wer setzt mit welchen Mitteln und bis wann das von der Beauftragten der
Bundesregierung für die neuen Bundesländer unterstützte
Forschungsvorhaben „Ursachen und Hintergründe für Rechtsextremismus,
Fremdenfeindlichkeit und fremdenfeindlich motivierte Übergriffe in Ostdeutschland, sowie
die Ballung in einzelnen ostdeutschen Regionen“ (Bundestagsdrucksache
18/9192, S. 22) um?
Diese aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für die neuen
Bundesländer geförderte Studie wird nach erfolgter Ausschreibung vom Institut für
Demokratieforschung an der Georg-August-Universität Göttingen unter Leitung von
Prof. Dr. Franz Walter durchgeführt. Das Gesamtvolumen beträgt 130 000 Euro.
Die Ergebnisse sollen bis April 2017 vorliegen.
28. Wie ist der aktuelle Stand der grundlegenden Überprüfung des
Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK), seit wann arbeitet die
erwähnte Bund-Länder-Arbeitsgruppe, und bis wann ist mit einem Ergebnis
zu rechnen?
Die Bund-Länder Arbeitsgruppe „Kriminalpolizeilicher Meldedienst Politisch
motivierte Kriminalität“ wurde im Februar 2014 ins Leben gerufen. Sie hat im
November 2015 ihre Arbeit abgeschlossen und verschiedene Änderungen im
„Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) und in den
Unterlagen zum „Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter
Kriminalität“ (KPMD-PMK) beschlossen.
Diese treten aufgrund der Beschlussfassung der Ständigen Konferenz der
Innenminister und -senatoren der Länder vom 15. bis 17. Juni 2016 zum 1. Januar 2017
in Kraft.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
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Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
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ISSN 0722-8333]