Nachfragen zur Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Dr. André Hahn, Kerstin Kassner, Jan Korte, Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In ihrem Bericht „Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung“ (Bundestagsdrucksache 18/9192) stellt die Bundesregierung laufende Maßnahmen und Vorhaben in der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Islamismus und anderen demokratiefeindlichen Bestrebungen vor.
Positiv zu vermerken ist, dass mit dem Einbezug des Konzepts der „gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“ (Bundestagsdrucksache 18/9192, S. 7) der Blick deutlich über gesellschaftliche Randbereiche hinausgeht und Ideologien der Ungleichheit in den Blick nimmt, die sich bis weit in die Mitte der Gesellschaft hinein finden. In Zeiten von Pegida und einem aufstrebenden Rechtspopulismus in Form der AfD ist eine solche Ausweitung des Blicks nach Auffassung der Fragesteller nötig und angemessen.
Leider wird dennoch weiter mit dem Extremismusbegriff gearbeitet, der diese positive Ausweitung des Blicks gleich wieder zu vernebeln droht, weil neben der damit intendierten Gleichsetzung von links und rechts das zu beschreibende Problem von Rassismus, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Gewalt und Demokratiefeindschaft als Problem extremistischer Randgruppen erscheint.
Unabhängig davon finden sich im Konzept der Bundesregierung zahlreiche positive Ansätze, die es konkret umzusetzen und zu füllen gilt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Bis wann soll der von der Bundesregierung in der Einleitung zu Bundestagsdrucksache 18/9192 erwähnte „Nationale Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz“ vorliegen, und was sind die Gründe für eine Überarbeitung des vorhandenen Aktionsplans?
Wie soll die von der Bundesregierung angeführte „Einbindung und Konsultation der Zivilgesellschaft“ (Bundestagsdrucksache 18/9192, S. 6) konkret aussehen?
Welche Gruppen der Zivilgesellschaft sollen hier nach welchen Kriterien in die Arbeit eingebunden werden?
Bezieht sich diese Zusammenarbeit vor allem auf das Forum gegen Rassismus, oder sollen auch weitere Gruppen einbezogen werden, und wie ist das Forum gegen Rassismus gegenwärtig zusammengesetzt, und wer entscheidet über den Einbezug neuer bzw. weiterer Gruppen?
Welche Art der „verstärkte(n) Zusammenarbeit mit der Wirtschaft“ (Bundestagsdrucksache 18/9192, S. 5) strebt die Bundesregierung an?
Gibt es Beispiele für eine solche Zusammenarbeit, und bezieht sich dies vor allem auf die Frage der Finanzierung oder auch der inhaltlichen Ausgestaltung von Projekten?
Wie will die Bundesregierung den von ihr selbst attestierten „gestiegene(n) Bedarf an mobiler Beratung und Opferberatung“ (Bundestagsdrucksache 18/9192, S. 20) abdecken?
Ist eine Mittelausweitung für die mobile Beratung und Opferberatung geplant, und soll hiermit ein Stellenaufbau verbunden werden, der den gestiegenen Bedarf abdecken kann?
Ist der Bundesregierung der von den Trägern der mobilen Beratung und Opferberatung ermittelte finanzielle Bedarf für die Aufrechterhaltung der Qualitäts- und Fachstandards der Arbeit von Mobilen Beratungsteams (MBT) und Opferberatungsstellen (OBS) vor dem Hintergrund des gestiegenen Bedarfs bekannt, der sich auf jährlich 12,4 Mio. Euro beläuft, und wie ist dieser Bedarf mit den von der Bundesregierung für diesen Bereich vorgesehenen 8,865 Mio. Euro vereinbar (Bundestagsdrucksache 18/9192, S. 40)?
Auf welcher inhaltlichen Grundlage ist Finanzplanung für die Landesdemokratiezentren und damit für die MBTs und OBS‘ erfolgt?
Wurde mit den Verantwortlichen in den Projekten über diese Finanzplanung und ihre Bedarfe gesprochen, und wie unterscheidet sich die Einschätzung der finanziellen Bedarfe zwischen Bundesregierung und Projektträgern konkret?
Wie stellt sich die von der Bundesregierung angestrebte „verbesserte rechtliche Basis für die Arbeit der Zivilgesellschaft“ (Bundestagsdrucksache 18/9192, S. 26) gegenwärtig konkret dar, und welche Schritte sind hier seit 2013 unternommen worden?
Welche Schritte wurden von der Bundesregierung unternommen, um zu einer größeren „Verlässlichkeit“ und „Planungssicherheit“ für die Projekte zu kommen, wie sie in den Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode gefordert wurden (Bundestagsdrucksache 17/14600, S. 866)?
Welche Schritte zu einer „bundesgesetzlichen Basis unter (…) Einbeziehung der Länder“ (Bundestagsdrucksache 17/14600, S. 867) wurden von der Bundesregierung auf den Weg gebracht, und hat es dazu Gespräche mit den Ländern gegeben (wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis)?
Hat die Bundesregierung Hinweise, warum die von ihr im Bericht auf S. 19 erwähnte „Distanzierungs- und Ausstiegsberatung“, die in allen Bundesländern stattfindet, in Sachsen im Jahr 2016 nicht mehr finanziell unterstützt wird (vgl. die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Finanzen, Jens Spahn, an den Abgeordneten Roland Claus vom 24. Juni 2016)?
Wird es bzw. hat es eine Ausschreibung für die von der Bundesregierung angekündigten neuen Modellprojekte im Bereich „Rassismus und rassistische Diskriminierung“ sowie „Antidiskriminierung und Frühprävention im Vorschulalter“ (Bundestagsdrucksache 18/9192, S. 10) geben?
Inwiefern lässt sich hier von einer Umsetzung von „Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses zur Verstetigung und zum Ausbau bewährter Ansätze“ (Bundestagsdrucksache 18/9192, S. 10) sprechen, und bezieht sich das auch auf eine dauerhafte Finanzierung dieser Projekte?
Wie stellt sich aus Sicht der Bundesregierung generell die „Überführung innovativer und erfolgreicher Ansätze in Regelstrukturen“ (Bundestagsdrucksache 18/9192, S. 15) dar, und welche Bespiele kann sie dafür anführen?
Bei welchen Zielgruppen der verschiedenen Maßnahmen der Bundesregierung gibt es nach wie vor Lücken, insbesondere im Bereich bildungsferner Schichten und Älterer, und welche Maßnahmen wurden bzw. werden ergriffen, um hier die Reichweite der Programme zu erhöhen?
Gibt es im Rahmen der Bundeszentrale für politische Bildung Konzepte, wie „extremistischen, rassistischen und demokratiefeindlichen Einstellungen und Parolen“ (Bundestagsdrucksache 18/9192, S. 12) bei denen zu begegnen ist, die solche Parolen verbreiten bzw. ihnen hinterherlaufen?
Welche praktischen Erfahrungen gibt es bei der Arbeit mit solchen Menschen, und sollen solche Ansätze mit Blick z. B. auf Pegida u. a. verstärkt werden?
Befasst sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeitsgruppe „Deradikalisierung“ im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ) ausschließlich mit dem Bereich des Islamismus, oder werden hier auch Beispiele aus dem Bereich Rechtsextremismus behandelt, z. B. mit Blick auf die Erfahrung der Aussteigerprogramme in diesem Bereich?
Welchen öffentlichen Stellen und zivile Akteure sind nach Kenntnis der Bundesregierung in die Netzwerkarbeit der „Clearingstelle Präventionskooperation“ eingebunden, sind Maßnahmen zur Erweiterung dieses Netzwerkes geplant und ggf. welche?
Welchen Stellenwert nimmt im Bereich Islamismus die Förderung und Unterstützung von nichtpolizeilichen präventiven Ansätzen ein, die junge Menschen widerstandsfähig gegen Radikalisierung machen sollen, und welchen Umfang hat diese Förderung im Vergleich mit Projekten und Programmen zur (De-)Radikalisierung und Ausstiegshilfe?
Bietet im Bereich Ausstiegshilfe für islamistische/djihadistische Personen das Bundesamt für Verfassungsschutz ebenso wie für Rechtsextremisten Möglichkeiten, sich auf einem besonders hohen Anonymitäts- und Schutzniveau aus der Szene zu lösen, und wenn nein, warum nicht?
Beschränkt sich die historisch-politische Bildungsarbeit tatsächlich auf die „kritische Auseinandersetzung mit der Zeit des Nationalsozialismus und der SED-Diktatur“ (Bundestagsdrucksache 18/9192, S. 16), und warum wird keine Einbeziehung z. B. der Frühphase der Bundesrepublik Deutschland angestrebt, in der ein bis heute Öffentlichkeit und Wissenschaft beschäftigender häufig verdrängender Umgang mit dem Nationalsozialismus stattfand (vgl. z. B. Norbert Frei, Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit, München 1997)?
Wie soll konkret „die Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die im Alltag von Diskriminierungs- und Ausgrenzungserfahrung betroffen sind“ (Bundestagsdrucksache 18/9192, S. 17) erfolgen, welche konkreten Projekte sind hier geplant, und vom wem sollen sie umgesetzt werden?
Mit welchen konkreten Projekten will die Bundesregierung „die Handlungskompetenz und das Engagement von (potenziell) von Extremismus und Menschenfeindlichkeit Betroffenen stärken“ (Bundestagsdrucksache 18/9192, S. 17)?
Welche Kommunen haben über das Programm „Partnerschaften für Demokratie“ seit Anfang 2015 Projekte in den Bereichen islamistischer Extremismus und linke Militanz beantrag bzw. umgesetzt (bitte nach Bereichen und konkreten Projektinhalten aufschlüsseln)?
Welche Initiativen sind an der Koordinierungsstelle Radikalisierungsprävention beteiligt, und findet hier ein bundesweiter Austausch von Projekten aus diesem Bereich statt?
Bis wann soll ein bundesweites Netz an Beratungsstellen im Bereich islamistischer Extremismus aufgebaut sein, und in welcher Form beteiligt sich die Bundesregierung an einem solchen Aufbau?
Wer setzt mit welchen Mitteln und bis wann das von der Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer unterstützte Forschungsvorhaben „Ursachen und Hintergründe für Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und fremdenfeindlich motivierte Übergriffe in Ostdeutschland, sowie die Ballung in einzelnen ostdeutschen Regionen“ (Bundestagsdrucksache 18/9192, S. 22) um?
Wie ist der aktuelle Stand der grundlegenden Überprüfung des Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK), seit wann arbeitet die erwähnte Bund-Länder-Arbeitsgruppe, und bis wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?