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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Maßnahmen der Bundeswehr im Rahmen der Flüchtlingshilfe und Schlussfolgerungen daraus

Amtshilfeanträge an die Bundeswehr zur Unterstützung in der Flüchtlingshilfe, Angaben zu Umfang und Kosten der Amtshilfeleistungen, Kostenabrechnung und etwaiger Verzicht auf Auslagenerstattung, bereitgestellte Unterbringungsplätze für Flüchtlinge, Einsatz von Bundeswehrmaterial, Unterstützung des BAMF, Bedeutung der zivil-militärischen Zusammenarbeit sowie der regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte, Schlussfolgerungen hinsichtl. Ressourcen und Fähigkeiten von Ländern, Kommunen und zivilen Hilfsorganisationen, Stärkung ziviler Ressourcen<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

09.09.2016

Antwortdauer

37 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/934503.08.2016

Maßnahmen der Bundeswehr im Rahmen der Flüchtlingshilfe und Schlussfolgerungen daraus

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die unterstützenden Tätigkeiten im Rahmen der Flüchtlingshilfe stellen die längste Amtshilfemaßnahme in der Geschichte der Bundeswehr dar. Die Bundeswehr selbst betont immer wieder, dass solche Amtshilfemaßnahmen eigentlich nur vorübergehend geleistet werden sollten. Im Frühjahr 2016 wurde in einer Unterrichtung des Parlaments (5. Februar 2016) die Erwartung geäußert, bis zum Sommer 2016 sollten die Länder und Kommunen ausreichend Zeit gehabt haben, eigene personelle Kapazitäten sowie materielle Ressourcen und Strukturen zu stärken. Der Einsatz dauert aber bis heute an, und mittlerweile ist in den einschlägigen Unterrichtungen (z. B. vom 15. Juli 2016) lediglich die Rede von einem schrittweisen Herauslösen der Bundeswehr-Kräfte.

Dies deutet nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller auf schwerwiegende Mängel bei Ressourcen und Kapazitäten der originär zuständigen Behörden hin. Inwiefern diese mittlerweile tatsächlich gestärkt wurden oder das schrittweise Herauslösen der Bundeswehr-Kräfte vor allem angesichts des Rückgangs bei der Zahl neu ankommender Flüchtlinge ermöglicht wird, ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller eine offene Frage.

Wie viele Amtshilfe- bzw. sonstige Unterstützungsleistungen genau durchgeführt wurden, ist ebenfalls nicht geklärt. In der Unterrichtung vom 15. Juli 2016 ist die Rede von 852 genehmigten Amtshilfeanträgen. Der Kommandeur des Kommandos Territoriale Aufgaben dagegen spricht auf www.bundeswehr.de (Flüchtlingshilfe in der Praxis, 21. Juli 2016) von „knapp 1 000“ Anträgen, die bewilligt und umgesetzt worden seien.

Als sich die Fraktion DIE LINKE. zuletzt in Form einer Kleinen Anfrage nach den Amtshilfeleistungen in Zusammenhang mit der Flüchtlingshilfe erkundigt hat, konnte die Bundesregierung noch keine Angaben dazu machen, ob bzw. in welchem Umfang sie von den Ländern und Kommunen Erstattungen für die Hilfe einfordern wird. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller wäre ein Verzicht auf die Kostenerstattung angebracht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie viele Anträge zur Durchführung von Amtshilfemaßnahmen sowie sonstigen Unterstützungsleistungen hat die Bundeswehr bislang im Rahmen der Flüchtlingshilfe insgesamt

a) entgegengenommen,

b) abgelehnt,

c) bewilligt,

d) durchgeführt (bitte jeweils sowohl nach Amtshilfemaßnahmen sowie sonstiger Unterstützungsleistung als auch nach beantragenden Kommunen, Kreisverwaltungsbehörden, Ländern und Bundesbehörden differenzieren)?

2

Wie viele Amtshilfemaßnahmen bzw. Unterstützungsleistungen werden derzeit durchgeführt, und wie viele Soldatinnen und Soldaten werden dabei eingesetzt (bitte nach dem Schema der Frage 1 ausführen bzw. differenzieren)?

3

Welche Gesamtkosten sind der Bundeswehr bei den durchgeführten Amtshilfe- bzw. sonstigen Unterstützungsleistungen insgesamt entstanden (bitte ggf. schätzen)?

4

Wie hoch war der Anteil der bis heute entstandenen Kosten für

a) Kommunen,

b) Kreisverwaltungsbehörden,

c) Länder und

d) Bundesbehörden?

5

Wie gliedern sich diese Kosten auf Material-, Personal-, Transport-, Treibstoff- oder sonstige Kosten auf? Welche Kosten sind für den Betrieb der vom Bund bereitgestellten Wartezentren entstanden?

6

Welches Ergebnis brachte die in der Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/7225 angekündigte Klärung der Möglichkeit eines Verzichts auf Auslagenerstattung durch Länder und Kommunen, und wie begründet die Bundesregierung diese Klärung?

7

Wurden Ländern, Kreisverwaltungsbehörden oder Kommunen bislang (partiell) Auslagen in Rechnung gestellt, und wenn ja, wem in welcher Höhe und für welche Leistungen?

8

Wie viele Unterbringungsplätze für Flüchtlinge stellt die Bundeswehr derzeit zur Verfügung, um welche Unterbringungsplätze mit welchen Kapazitäten handelt es sich dabei, und wie viele Plätze sind tatsächlich besetzt?

9

Welches und wie viel Material hat die Bundeswehr bislang im Zusammenhang mit der Flüchtlingshilfe verwendet oder zur Verfügung gestellt, und welchen Wert hatte das dabei verbrauchte Material, bzw. wie hoch ist der Wertverlust durch Gebrauch oder Verschleiß usw.?

10

Wie viele Bundeswehrangehörige sind derzeit noch im Rahmen der Amtshilfe zur Unterstützung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Einsatz, und was sind dort ihre konkreten Tätigkeiten?

11

Sind diese Bundeswehr-Angehörigen ebenfalls im Rahmen der Amtshilfe oder auf welcher anderen rechtlichen Grundlage für das bzw. im BAMF tätig?

12

Wie viele Bundeswehr-Angehörige wurden bislang und sind derzeit zusätzlich zu sonstigen Amtshilfemaßnahmen an das BAMF abkommandiert (bitte auch konkreten Einsatzort bezeichnen), was sind dort ihre konkreten Tätigkeiten, und wie viele von ihnen waren bislang und sind derzeit als Entscheider tätig oder waren bislang bzw. sind auf welche andere Weise inhaltlich mit Asylprüfungen, Anhörungen etc. befasst?

a) Für welche Fälle sollen die abgeordneten Bundeswehr-Soldaten eingesetzt werden (z. B. Prüfung der Asylanträge bestimmter Flüchtlingsgruppen, oder begrenzt auf als „unstrittig“ oder „einfach“ eingestufte Verfahren etc.)?

b) Von welcher Dauer und Qualität war dabei die einschlägige Ausbildung der Bundeswehr-Angehörigen?

c) Wie viele Abordnungen welcher anderen Stellen und Behörden gab es in den Jahren 2015 und 2016 an das BAMF, in welchen Bereichen wurden die Hilfskräfte dabei für welchen Zeitraum beschäftigt, und von welcher Dauer und Qualität war dabei ihre einschlägige Ausbildung?

13

Welche konkrete Bedeutung hatten im Rahmen der Amtshilfeleistungen die Strukturen der

a) zivil-militärischen Zusammenarbeit auf Bundes-, Landes-, regionaler und kommunaler Ebene sowie

b) der regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte, und was waren jeweils deren Aufgaben?

14

Wurde die Bundeswehr bislang im Zusammenhang mit Abschiebungen tätig, und wenn ja, inwiefern, bzw. wird eine solche Unterstützungstätigkeit der Bundeswehr erwogen?

15

In welchen Tätigkeitsbereichen hat die Bundeswehr bislang schwerpunktmäßig Unterstützung geleistet, und in welchen leistet sie sie derzeit, und aus welchen Erwägungen und Gründen heraus?

16

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der bisherigen Amtshilfetätigkeit im Bereich der Flüchtlingshilfe und bei Asylverfahren der Bundeswehr hinsichtlich der einschlägigen Ressourcen und Fähigkeiten von Ländern, Kommunen und zivilen Hilfsorganisationen?

17

Inwiefern hält die Bundeswehr eine Stärkung der zivilen Ressourcen und Fähigkeiten von Ländern, Kommunen und zivilen Hilfsorganisationen für angebracht, und welche Schritte will sie dazu unternehmen, und wann?

18

Inwiefern haben nach Kenntnis der Bundesregierung Länder, Kommunen und zivile Hilfsorganisationen die Zeit genutzt, um ihre eigenen Ressourcen und Fähigkeiten zu verstärken?

a) Inwiefern geht nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung der nachlassende Bedarf an Unterstützungsmaßnahmen durch die Bundeswehr auf die Stärkung der zivilen Ressourcen zurück und inwiefern auf den Rückgang der Flüchtlingszahlen?

b) Wären nach Einschätzung der Bundesregierung bei einem Umfang der Fluchtmigration wie im vergangenen Jahr die Länder und Kommunen in der Lage, mit geringerer Unterstützung durch die Bundeswehr auszukommen (bitte Antwort begründen)?

c) In welchen Bereichen haben Länder, Kommunen und zivile Hilfsorganisationen nach Einschätzung der Bundesregierung diesbezüglich noch die größten Defizite bzw. den größten Optimierungsbedarf?

Berlin, den 3. August 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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