[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für ??? vom 99. Monat 2016
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9599
18. Wahlperiode 09.09.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel,
Kersten Steinke, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache18/9345 –
Maßnahmen der Bundeswehr im Rahmen der Flüchtlingshilfe und
Schlussfolgerungen daraus
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die unterstützenden Tätigkeiten im Rahmen der Flüchtlingshilfe stellen die
längste Amtshilfemaßnahme in der Geschichte der Bundeswehr dar. Die
Bundeswehr selbst betont immer wieder, dass solche Amtshilfemaßnahmen
eigentlich nur vorübergehend geleistet werden sollten. Im Frühjahr 2016 wurde in
einer Unterrichtung des Parlaments (5. Februar 2016) die Erwartung geäußert, bis
zum Sommer 2016 sollten die Länder und Kommunen ausreichend Zeit gehabt
haben, eigene personelle Kapazitäten sowie materielle Ressourcen und
Strukturen zu stärken. Der Einsatz dauert aber bis heute an, und mittlerweile ist in den
einschlägigen Unterrichtungen (z. B. vom 15. Juli 2016) lediglich die Rede von
einem schrittweisen Herauslösen der Bundeswehr-Kräfte.
Dies deutet nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller auf
schwerwiegende Mängel bei Ressourcen und Kapazitäten der originär zuständigen
Behörden hin. Inwiefern diese mittlerweile tatsächlich gestärkt wurden oder das
schrittweise Herauslösen der Bundeswehr-Kräfte vor allem angesichts des
Rückgangs bei der Zahl neu ankommender Flüchtlinge ermöglicht wird, ist aus
Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller eine offene Frage.
Wie viele Amtshilfe- bzw. sonstige Unterstützungsleistungen genau
durchgeführt wurden, ist ebenfalls nicht geklärt. In der Unterrichtung vom 15. Juli 2016
ist die Rede von 852 genehmigten Amtshilfeanträgen. Der Kommandeur des
Kommandos Territoriale Aufgaben dagegen spricht auf
www.bundeswehr.de
(Flüchtlingshilfe in der Praxis, 21. Juli 2016) von „knapp 1 000“ Anträgen, die
bewilligt und umgesetzt worden seien.
Als sich die Fraktion DIE LINKE. zuletzt in Form einer Kleinen Anfrage nach
den Amtshilfeleistungen in Zusammenhang mit der Flüchtlingshilfe erkundigt
hat, konnte die Bundesregierung noch keine Angaben dazu machen, ob bzw. in
welchem Umfang sie von den Ländern und Kommunen Erstattungen für die
Hilfe einfordern wird. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller wäre ein
Verzicht auf die Kostenerstattung angebracht.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Unterbringung und Versorgung der ankommenden Flüchtlinge und
Asylsuchenden in Deutschland ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Die Bundeswehr ist
sich ihrer Mitverantwortung bewusst und schöpft in diesem Verständnis ihre
Möglichkeiten zur Unterstützung aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Antworten der Bundesregierung auf der
Grundlage der zum Zeitpunkt der Beantwortung jeweils vorliegenden
Informationen erfolgen.
1. Wie viele Anträge zur Durchführung von Amtshilfemaßnahmen sowie
sonstigen Unterstützungsleistungen hat die Bundeswehr bislang im Rahmen der
Flüchtlingshilfe insgesamt
a) entgegengenommen,
b) abgelehnt,
c) bewilligt,
d) durchgeführt
(bitte jeweils sowohl nach Amtshilfemaßnahmen sowie sonstiger
Unterstützungsleistung als auch nach beantragenden Kommunen,
Kreisverwaltungsbehörden, Ländern und Bundesbehörden differenzieren)?
Die Verteilung der im Rahmen der Flüchtlingshilfe an die Bundeswehr
gerichteten Amtshilfeanträge auf die Gebietskörperschaften sind der folgenden Übersicht
zu entnehmen (Stichtag: 22. August 2016).
Die Verteilung der Anträge auf sonstige Unterstützungsleistungen auf die
Gebietskörperschaften zum gleichen Stichtag sind der folgenden Übersicht zu
entnehmen.
Differenzen zwischen den Summen der entgegengenommenen Anträge auf
Amtshilfe bzw. sonstige Unterstützungsleistungen und den Summen der abgelehnten
und bewilligten Anträge auf Amtshilfe bzw. sonstige Unterstützungsleistungen
ergeben sich durch zurückgezogene oder noch in Prüfung befindliche Anträge.
Gebietskörperschaft
entgegengenommen
abgelehnt bewilligt durchgeführt
Kommunen 24 4 17 17
Kreis- und
Bezirksverwaltungsbehörden
271 24 211 211
Länder 732 51 611 609
Bundesbehörden 34 4 21 18
Summe 1061 83 860 855
Gebietskörperschaft
entgegengenommen
abgelehnt bewilligt durchgeführt
Kommunen 30 3 22 20
Kreis- und
Bezirksverwaltungsbehörden
13 2 11 10
Länder 113 9 95 76
Bundesbehörden 2 0 2 2
Summe 158 14 130 108
2. Wie viele Amtshilfemaßnahmen bzw. Unterstützungsleistungen werden
derzeit durchgeführt, und wie viele Soldatinnen und Soldaten werden dabei
eingesetzt (bitte nach dem Schema der Frage 1 ausführen bzw. differenzieren)?
Zum Stichtag 22. August 2016 wurden im Rahmen von fünf
Amtshilfemaßnahmen 407 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt. Diese sind der folgenden Übersicht
zu entnehmen.
Gebietskörperschaft Amtshilfemaßnahmen eingesetzte Soldatinnen
bzw. Soldaten
Kommunen 0 0
Kreis- und
Bezirksverwaltungsbehörden 0 0
Länder 2 48
Bundesbehörden 3 359
Summe 5 407
Zum Stichtag 22. August 2016 wurden 45 sonstige Unterstützungsleistungen
durchgeführt. Diese sind der folgenden Übersicht zu entnehmen.
Gebietskörperschaft Sonstige Unterstützungsleistungen
Kommunen 11
Kreis- und Bezirksverwaltungsbehörden 3
Länder 29
Bundesbehörden 2
Summe 45
Hierbei wurden keine Soldatinnen oder Soldaten eingesetzt.
3. Welche Gesamtkosten sind der Bundeswehr bei den durchgeführten
Amtshilfe- bzw. sonstigen Unterstützungsleistungen insgesamt entstanden (bitte
ggf. schätzen)?
Die der Bundeswehr entstandenen Gesamtkosten für die Unterbringung und
Versorgung von Flüchtlingen betrugen für das Jahr 2015 ca. 214 Mio. Euro und für
das Jahr 2016 (bis einschließlich Juni) ebenfalls ca. 214 Mio. Euro.
4. Wie hoch war der Anteil der bis heute entstandenen Kosten für
a) Kommunen,
b) Kreisverwaltungsbehörden,
c) Länder und
d) Bundesbehörden?
Eine Differenzierung der Kosten nach der Art der eine Unterstützung
beantragenden Stelle erfolgt grundsätzlich nicht. Vielmehr werden die Kosten bezogen auf
die Leistungskategorien der Unterstützungsmaßnahmen erfasst.
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
5. Wie gliedern sich diese Kosten auf Material-, Personal-, Transport-,
Treibstoff- oder sonstige Kosten auf?
Welche Kosten sind für den Betrieb der vom Bund bereitgestellten
Wartezentren entstanden?
Die Gliederung der Kosten (gerundet) ist der folgenden Übersicht zu entnehmen
(Stand: 30. Juni 2016).
Kategorie 2015
(in Euro)
2016
(in Euro)
Gesamt
(in Euro)
Personal 200,2 Mio. 186,6 Mio. 386,8 Mio.
Material 5,7 Mio. 0,3 Mio. 6,0 Mio.
Transport 0,7 Mio. 4,0 Mio. 4,7 Mio.
Verpflegung 4,4 Mio. 1,1 Mio. 5,5 Mio.
Infrastruktur 2,0 Mio. 21,5 Mio. 23,5 Mio.
Sonstiges 1,0 Mio. 0,5 Mio. 1,5 Mio.
Summe 214,0 Mio. 214,0 Mio. 428,0 Mio.
Für die vom Bund bereitgestellten Wartezentren sind Ausgaben für den
Liegenschaftsbetrieb in Höhe von ca. 4 Mio. Euro geleistet worden.
6. Welches Ergebnis brachte die in der Antwort zu Frage 5 auf
Bundestagsdrucksache 18/7225 angekündigte Klärung der Möglichkeit eines Verzichts
auf Auslagenerstattung durch Länder und Kommunen, und wie begründet
die Bundesregierung diese Klärung?
Auf der Grundlage des § 7 Absatz 3 Haushaltsgesetz 2016 wurde für den
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) beschlossen,
auf die Auslagenerstattung bei Amtshilfeersuchen in den Jahren 2015 und 2016
zu verzichten.
Die Bewältigung der Flüchtlingslage ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Die
Geltendmachung von Amtshilfekosten würde Länder und Kommunen zusätzlich
belasten. Durch den Verzicht auf die Kostenerstattung trägt der Bund zu einer
erheblichen finanziellen und administrativen Entlastung der Gebietskörperschaften
bei.
Für sonstige Unterstützungsleistungen außerhalb der Amtshilfe ist § 7 Absatz 3
Haushaltsgesetz 2016 nicht anwendbar.
7. Wurden Ländern, Kreisverwaltungsbehörden oder Kommunen bislang
(partiell) Auslagen in Rechnung gestellt, und wenn ja, wem in welcher Höhe und
für welche Leistungen?
Den zuständigen Stellen der Länder, Landkreise und Kommunen wurden
Abschläge für Liegenschaftsbetriebskosten auf der Basis abgeschlossener
Mitbenutzungsverträge in Rechnung gestellt. Die Einnahmen wurden von den nachfolgend
aufgeführten Stellen im angegebenen Umfang (gerundet) erhoben (Stand:
30. Juni 2016).
Rechnungsempfänger
Betrag
(in Euro)
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Aufnahmeeinrichtung für
Asylbegehrende, Diez
134.000
Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern 876.000
Bezirksregierung Detmold 22.000
Bremer Immobilien 79.000
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Nürnberg 10.000
Freistaat Bayern 111.000
Gemeinde Augustdorf 31.000
Gemeinde Nörvenich 3.000
Land Rheinland-Pfalz 150.000
Land Sachsen-Anhalt 102.000
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen 236.000
Landesdirektion Dresden 17.000
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 4.000
Landkreis Potsdam-Mittelmark 20.000
Landratsamt Cham 12.000
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis 11.000
Landratsamt Oberallgäu 22.000
Regierung von Unterfranken 54.000
Regierungspräsidium Tübingen 20.000
Stadt Aachen 57.000
Stadt Delmenhorst 42.000
Stadt Heide 23.000
Stadt Speyer 47.000
Gesamt 2.083.000
8. Wie viele Unterbringungsplätze für Flüchtlinge stellt die Bundeswehr
derzeit zur Verfügung, um welche Unterbringungsplätze mit welchen
Kapazitäten handelt es sich dabei, und wie viele Plätze sind tatsächlich besetzt?
Mit Stand vom 22. August 2016 stellte die Bundeswehr den
Gebietskörperschaften 21 478 Unterbringungsplätze im Rahmen der Mitbenutzung von Infrastruktur
in Liegenschaften der Bundeswehr zur Verfügung. Hierbei handelte es sich z. B.
um Unterkunftsgebäude und Sporthallen. Daneben erfolgt die Mitbenutzung von
Freiflächen in Liegenschaften der Bundeswehr, deren Unterbringungskapazität
abhängig von der jeweils durch den Bedarfsträger festgelegten Nutzung variiert.
Zusätzlich werden derzeit noch auf 23 vorzeitig zurückgegebenen ehemaligen
Bundeswehrliegenschaften 16 540 Plätze zur Verfügung gestellt. Mit den
Wartezentren Erding und Feldkirchen stellt die Bundeswehr die Infrastruktur für
weitere 8 500 Unterbringungsplätze zur Verfügung.
Damit werden derzeit insgesamt 46 518 Unterbringungsplätze bereitgestellt.
Über die tatsächliche Belegung der bereitgestellten Gebäude und Flächen liegen
keine Kenntnisse vor. Die Koordinierung der Belegung mit Flüchtlingen fällt
ausschließlich in die Zuständigkeit der mitnutzenden Gebietskörperschaften.
9. Welches und wie viel Material hat die Bundeswehr bislang im
Zusammenhang mit der Flüchtlingshilfe verwendet oder zur Verfügung gestellt, und
welchen Wert hatte das dabei verbrauchte Material, bzw. wie hoch ist der
Wertverlust durch Gebrauch oder Verschleiß usw.?
Bisher wurde durch die Bundeswehr das in der folgenden Übersicht erfasste
Material zur Verfügung gestellt. Da auf der Grundlage des § 7 Absatz 3
Haushaltsgesetz 2016 beschlossen wurde, auf die Auslagenerstattung bei
Amtshilfeersuchen in den Jahren 2015 und 2016 zu verzichten, werden Informationen zu
möglichen Wertverlusten von eigenem Material der Bundeswehr durch Gebrauch
oder Verschleiß nicht erhoben.
Material Gesamtwert
(gerundet in Euro)
2.500 Feldkrankenbetten 250.000
14 mobile Röntgengeräte 860.000
10 Arztzimmerausstattungen einschl. 2
Behandlungsliegen
30.000
141 Einheitszelte Typ 2, inklusive
zugehöriger Beleuchtungssätze
3.400.000
4.500 Decken wegen unterschiedlicher
Hersteller, Ausführungen und
Beschaffungszeiten nicht ermittelbar
12.309 Betten wegen unterschiedlicher
Hersteller, Ausführungen und
Beschaffungszeiten nicht ermittelbar
80 Kraftomnibusse wegen unterschiedlicher
Hersteller, Ausführungen und
Beschaffungszeiten nicht ermittelbar
3 Sonderfahrzeuge für mobile
Duschkapazitäten
900.000
10. Wie viele Bundeswehrangehörige sind derzeit noch im Rahmen der
Amtshilfe zur Unterstützung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) im Einsatz, und was sind dort ihre konkreten Tätigkeiten?
Mit Stichtag 17. August 2016 waren 354 Bundeswehrangehörige im Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingesetzt. Die Bundeswehrangehörigen
sind als Bürosachbearbeiter im Asylverfahrenssekretariat (220
Bundeswehrangehörige), Führungsunterstützer (11 Bundeswehrangehörige) und Anhörer (73
Bundeswehrangehörige) eingesetzt. Ferner wird in Bearbeitungsstraßen und
Warteräumen (31 Bundeswehrangehörige) unterstützt. Weitere Bundeswehrangehörige
unterstützen in der Zentrale des BAMF in verschiedenen Fachbereichen wie
Personal und Lagezentrum (19 Bundeswehrangehörige).
11. Sind diese Bundeswehr-Angehörigen ebenfalls im Rahmen der Amtshilfe oder
auf welcher anderen rechtlichen Grundlage für das bzw. im BAMF tätig?
Die personelle Unterstützung des BAMF erfolgt im Rahmen von Amtshilfe
gemäß Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes.
12. Wie viele Bundeswehr-Angehörige wurden bislang und sind derzeit
zusätzlich zu sonstigen Amtshilfemaßnahmen an das BAMF abkommandiert (bitte
auch konkreten Einsatzort bezeichnen), was sind dort ihre konkreten
Tätigkeiten, und wie viele von ihnen waren bislang und sind derzeit als
Entscheider tätig oder waren bislang bzw. sind auf welche andere Weise inhaltlich
mit Asylprüfungen, Anhörungen etc. befasst?
Im Wochendurchschnitt waren von November 2015 bis August 2016 beim
BAMF ca. 422 Bundeswehrangehörige eingesetzt. Mit Stichtag 17. August 2016
waren 354 Bundeswehrangehörige an das BAMF abgestellt. Soldatinnen und
Soldaten waren und sind nicht als Entscheider eingesetzt. Die erfragten Angaben sind
der folgenden Übersicht zu entnehmen.
Einsatzort Anhörer
AVS-
BSB*
Registrierung
Lagezentrum
Beraterteams
Augsburg 9
Berlin 9
Bielefeld 4 7
Bingen/Diez/Ingelheim 7
Bochum 4
Bremen 5
Chemnitz 9
Dresden 8
Düsseldorf 7 37
Eisenhüttenstadt 1
Erding 5
Feldkirchen 5
Freilassing 15
Friedland 2
Gießen 4
Halberstadt 3
Hamburg 9
Hermeskeil 8
Jena/Hermsdorf 2 9
Karlsruhe 4
Kusel 11
Manching 4
Mannheim 3
Meßstetten 2 2
Mönchengladbach 3 15
München 6 22
Neumünster 8
Neustadt/Marburg 4
Nostorf-Horst 4
Nürnberg 40 19
Offenbach 4
Osnabrück 1
Passau 6
Reutlingen/Eningen 3
Trier 1 3
Zirndorf 4 5
ohne festen Einsatzort 11
73 220 31 19 11
*Asylverfahrenssekretariat-Bürosachbearbeiter
e) Für welche Fälle sollen die abgeordneten Bundeswehr-Soldaten
eingesetzt werden (z. B. Prüfung der Asylanträge bestimmter
Flüchtlingsgruppen, oder begrenzt auf als „unstrittig“ oder „einfach“ eingestufte
Verfahren etc.)?
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
f) Von welcher Dauer und Qualität war dabei die einschlägige Ausbildung
der Bundeswehr-Angehörigen?
Für die Bürosachbearbeiter im Asylverfahrenssekretariat, die
Bundeswehrangehörigen in Bearbeitungsstraßen und Warteräumen und die Unterstützung in der
Zentrale des Bundesamtes erfolgt eine Einarbeitung am Arbeitsplatz durch das
Stammpersonal des BAMF. Die Führungsunterstützer sind erfahrene
Bundeswehrangehörige, die in Fragen der IT-Unterstützung und Organisation
unterstützen können. Für das unterstützende Tätigwerden in ihrem originären
Aufgabengebiet ist eine gesonderte Ausbildung entbehrlich. Für die als Anhörer
eingesetzten Bundeswehrangehörigen findet eine dreiwöchige Schulung in
Qualifizierungszentren des BAMF und im Nachgang dazu eine Einarbeitung am
Arbeitsplatz durch erfahrene Anhörer statt.
g) Wie viele Abordnungen welcher anderen Stellen und Behörden gab es in
den Jahren 2015 und 2016 an das BAMF, in welchen Bereichen wurden
die Hilfskräfte dabei für welchen Zeitraum beschäftigt, und von welcher
Dauer und Qualität war dabei ihre einschlägige Ausbildung?
Die Personalunterstützung aller Bundesressorts (ohne BMVg) setzt sich aus
Tarifbeschäftigten und Beamten – i. d. R. in den Laufbahnen des mittleren und
gehobenen Dienstes oder vergleichbar – zusammen. Personal des gehobenen
Dienstes wurde i. d. R. als Sachbearbeiter-Entscheider (SB-Entscheider) in den Asyl-
Außenstellen oder Entscheidungszentren oder als Sachbearbeiter in der Zentrale
des BAMF eingesetzt. Personal des mittleren Dienstes wurde i. d. R. als
Bürosachbearbeiter (BSB) Asylverfahrensstelle in den Asyl-Außenstellen oder
Entscheidungszentren oder als BSB in der Zentrale des BAMF eingesetzt.
Für die Tätigkeit als SB-Entscheider wurde eine fünf- bis sechswöchige Schulung
durchgeführt. Andere Tätigkeiten wurden individuell am jeweiligen Arbeitsplatz
ausgebildet.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat einen eigenen Tarifvertrag, der an den
Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) angelehnt und nicht in
Laufbahnen gegliedert ist. Die Mitarbeiter der BA wurden abgeordnet bzw. zugewiesen.
Daher wird keine Gesamtsumme der jeweiligen Laufbahnen dargestellt.
Bei den Bundnachfolgeunternehmen (BNU) Telekom, Deutsche Post, Deutsche
Bahn und Postbank gab es sowohl Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung
(AOZV) als auch reguläre Abordnungen. Ein Mitarbeiter im höheren Dienst der
Post wird in der sonstigen Verwaltung mit dem Ziel der Versetzung abgeordnet.
Die folgende Übersicht stellt die Personalunterstützung aufgeteilt nach Ressort
(ohne BMVg) sowie BNU und BA, Laufbahnzugehörigkeit, Abordnungsdauer
und Tätigkeit seit dem Jahr 2015 dar (Stand: 9. August 2016). Dabei handelt es
sich um eine kumulative Darstellung. Mitarbeiter, die seit dem Jahr 2015
mehrfach zum BAMF abgeordnet wurden und dazwischen wieder längere Zeiten bei
ihrem Arbeitgeber waren, werden auch mehrfach gezählt. Je nach Dauer der
Abordnung werden diese in den jeweiligen Spalten „Dauer“ einzeln aufgeführt und
die Zeiträume mehrerer Abordnungen einer Person nicht addiert.
Ressort Personal
Laufbahn Dauer Tätigkeit
hD mD gD <6
M.
6-12
M. >12 M.
Entscheider
BSB sonst. Verw.
BMI 81 0 33 48 43 30 8 47 33 1
BKAmt 2 0 1 1 1 0 1 1 0 1
BKM 9 0 4 5 3 4 2 5 4 0
BMAS 18 0 2 16 5 8 5 16 2 0
BMEL 7 0 3 4 6 1 0 4 3 0
BMF 358 0 251 107 164 176 18 93 0 265
BMG 13 0 9 4 6 5 2 4 9 0
BMJV 28 0 15 13 18 9 1 9 14 5
BMUB 21 0 10 11 9 11 1 8 10 3
BMVI 44 0 32 12 26 12 6 10 32 2
BMWi 20 0 4 16 10 7 3 14 4 2
BMZ 1 0 1 0 0 1 0 0 1 0
BPA 4 0 0 4 1 3 0 2 0 2
BPrA 1 0 1 0 1 0 0 0 1 0
BRH 1 0 0 1 0 1 0 1 0 0
BA 660 10 640 10 560 0 100
BNU 153 0 73 80 98 55 0 80 73 0
BNU
(AOZV) 878 1 587 290 116 430 332 281 513 84
Summe 2299 1 1026 612 517 1393 389 1135 699 465
hD: höherer Dienst, mD: mittlerer Dienst, gD: gehobener Dienst
M.: Monate, sonst. Verw.: sonstige Verwendung
13. Welche konkrete Bedeutung hatten im Rahmen der Amtshilfeleistungen die
Strukturen der
h) zivil-militärischen Zusammenarbeit auf Bundes-, Landes-, regionaler und
kommunaler Ebene sowie
i) der regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte,
und was waren jeweils deren Aufgaben?
Im Rahmen der Amtshilfe wirken die Dienststellen der Bundeswehr der
Territorialen Strukturen (sog. Territoriales Netzwerk) ebenengerecht mit den
entsprechenden zivilen Behörden zusammen.
Das territoriale Netzwerk der Bundeswehr steht mit seinen Landes-, Bezirks- und
Kreisverbindungskommandos den Bundesländern und Gebietskörperschaften als
Ansprechpartner und Berater für mögliche Unterstützungsleistungen der
Bundeswehr zur Verfügung.
Die Koordination von Unterstützungsleistungen erfolgt im Einvernehmen der
Landeskommandos mit den Bundesländern oder auch den Gebietskörperschaften.
Bei den Unterstützungsleistungen auf vertraglicher Basis (z. B. Mitbenutzung
von Liegenschaften) erfolgt die Zusammenarbeit zwischen den Vertretern der
Gebietskörperschaften, dem Territorialen Netzwerk und den Bundeswehr-
Dienstleistungszentren als vertragsschließendem Partner auf Seiten der Bundeswehr.
Die Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSU-Kräfte) können –
wie jeder andere Truppenteil der Bundeswehr – zur Erfüllung konkreter
Unterstützungsleistungen im Rahmen der Amtshilfe auf der Basis der gesetzlichen
Grundlagen herangezogen werden. RSU-Kräfte tragen durch die Abstellung von
Einzelpersonal zu den Unterstützungsleistungen bei.
14. Wurde die Bundeswehr bislang im Zusammenhang mit Abschiebungen tätig,
und wenn ja, inwiefern, bzw. wird eine solche Unterstützungstätigkeit der
Bundeswehr erwogen?
Die Bundeswehr wurde bislang nicht im Zusammenhang mit Rückführungen
tätig. Der Einsatz der Bundeswehr im Rahmen von Rückführungen ist seitens der
Bundesregierung weder beabsichtigt noch geplant.
15. In welchen Tätigkeitsbereichen hat die Bundeswehr bislang
schwerpunktmäßig Unterstützung geleistet, und in welchen leistet sie sie derzeit, und aus
welchen Erwägungen und Gründen heraus?
Die Bundeswehr unterstützt auf Antrag. Sie stellt den Gebietskörperschaften
Unterbringungsplätze für Flüchtlinge und Asylsuchende im Rahmen von
Mitbenutzungen in ihren Liegenschaften zur Verfügung. Darüber hinaus erbringt die
Bundeswehr Hilfeleistungen im Rahmen der technischen Amtshilfe gemäß Artikel 35
Absatz 1 des Grundgesetzes. Dies umfasst z. B. die Bereitstellung von
Unterstützungspersonal, Material und Verpflegung.
16. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der bisherigen
Amtshilfetätigkeit im Bereich der Flüchtlingshilfe und bei Asylverfahren der
Bundeswehr hinsichtlich der einschlägigen Ressourcen und Fähigkeiten von
Ländern, Kommunen und zivilen Hilfsorganisationen?
Die Defizitermittlung und der Optimierungsbedarf richten sich nach den
Evaluierungsergebnissen der jeweils zuständigen Länder und Kommunen bzw.
der einzelnen Hilfsorganisationen. Dazu liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
17. Inwiefern hält die Bundeswehr eine Stärkung der zivilen Ressourcen und
Fähigkeiten von Ländern, Kommunen und zivilen Hilfsorganisationen für
angebracht, und welche Schritte will sie dazu unternehmen, und wann?
Die Bundeswehr unterstützt im Rahmen der Amtshilfe auf Antrag. Es ist nicht die
Aufgabe der Bundeswehr, zivile Ressourcen und Fähigkeiten zu bewerten.
18. Inwiefern haben nach Kenntnis der Bundesregierung Länder, Kommunen
und zivile Hilfsorganisationen die Zeit genutzt, um ihre eigenen Ressourcen
und Fähigkeiten zu verstärken?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
j) Inwiefern geht nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung der
nachlassende Bedarf an Unterstützungsmaßnahmen durch die
Bundeswehr auf die Stärkung der zivilen Ressourcen zurück und inwiefern auf
den Rückgang der Flüchtlingszahlen?
Die Bundeswehr unterstützt im Rahmen der Amtshilfe auf Antrag. Die
Bundesregierung bewertet in diesem Zusammenhang nicht die Entwicklung des Bedarfs
an Unterstützungsmaßnahmen.
k) Wären nach Einschätzung der Bundesregierung bei einem Umfang der
Fluchtmigration wie im vergangenen Jahr die Länder und Kommunen in
der Lage, mit geringerer Unterstützung durch die Bundeswehr
auszukommen (bitte Antwort begründen)?
Die Bundesregierung nimmt zu dieser hypothetischen Frage nicht Stellung.
l) In welchen Bereichen haben Länder, Kommunen und zivile
Hilfsorganisationen nach Einschätzung der Bundesregierung diesbezüglich noch die
größten Defizite bzw. den größten Optimierungsbedarf?
Auf die Antworten zu den Fragen 16 und 17 wird verwiesen.
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