[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom
22. August 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9460
18. Wahlperiode 24.08.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Sabine
Zimmermann (Zwickau), Frank Tempel, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/9362 –
Gefährdung der gesundheitlichen Versorgung durch zunehmende
Arzneimittellieferengpässe
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Lieferengpässe bei Arzneimitteln stellen für Patientinnen und Patienten, aber
auch für Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker seit Jahren
ein immenses Problem dar und verzögern bzw. gefährden Behandlung und
Patientensicherheit, auch wenn nicht jeder Lieferengpass eine medizinische
Notfallsituation ohne Behandlungsalternative darstellt (vgl. u. a. Müller,
Voraussichtlicher Liefertermin: Nicht bekannt, DAZ.online, 30. Mai 2016).
So sind Krebsmittel, Antibiotika, Herz-/Kreislaufpräparate, Narkosemittel,
Notfallmedikamente, Impfstoffe und andere oft monatelang nicht verfügbar (vgl.
DER TAGESSPIEGEL vom 20. Juni 2016). Dabei handelt es sich in vielen
Fällen nicht lediglich um das Fehlen einer bestimmten Packungsgröße oder
Darreichungsform, sondern in etlichen Fällen um das systematische Fehlen auch
dringend benötigter Medikamente wie beispielsweise bei Melphalan, das
standardmäßig im Rahmen der Knochenkrebsbehandlung erforderlich ist und mehrmals
wochen- oder monatelang nicht lieferfähig war bzw. ist, aber auch bei
Antibiotika, die nur durch Reserveantibiotika ersetzt werden können, was zu
Resistenzbildung beiträgt, und anderen.
Als Ursachen von Lieferengpässen werden Gewinnstreben der
Arzneimittelhersteller mit Abwanderung und Arzneimittelverschiebungen ins Ausland,
Reduzierung von Produktionsstätten (auch bei der Grund- und Rohstoffherstellung)
und deren Verlegung ins Ausland, Verringerung von Lagerkapazitäten und
Kontingentierung lieferbarer Medikamente durch die Herstellerbetriebe
genannt, bei Generika vor allem auch Rabattverträge, Exklusivverträge von
Krankenkassen mit einzelnen Herstellern sowie eine wachsende Marktkonzentration
und Oligopolisierung (vgl. Deutsche Apotheker Zeitung – DAZ, 2. Juni 2016).
In den vergangenen Jahren hat die Fraktion DIE LINKE. wiederholt auf das
Thema Lieferengpässe bei Arzneimitteln aufmerksam gemacht (vgl. z. B.
Kleine Anfragen; Bundestagsdrucksachen 18/8835, 18/647, 18/230 oder
17/10072). Gesetzliche Regelungen insbesondere zur Bekämpfung von
Schwierigkeiten bei der Bereitstellung von zum Teil lebensnotwendigen Arzneimitteln
ohne Therapiealternative sind dennoch immer noch Fehlanzeige. So existieren
nach Auffassung der Fragesteller auch keine ausreichenden gesetzlichen
Grundlagen, Verstöße gegen die im Arzneimittelgesetz (AMG) vorgesehene
angemessene und kontinuierliche Bereitstellung von Arzneimitteln straf- bzw.
ordnungsrechtlich zu ahnden.
Die Bundesregierung begnügt sich bislang mit einer Liste beim Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die auf freiwilligen
Meldungen der Herstellerfirmen beruht und zudem auf besonders wichtige
Arzneimittel beschränkt ist. Die Bundesoberbehörden BfArM und Paul-Ehrlich-
Institut (PEI), das zuständig für Impfstoffe ist, haben dadurch keinen
vollständigen Überblick über relevante Versorgungs- oder Lieferprobleme (vgl. DAZ,
2. Juni 2016). Laut Tagesspiegel (vgl.
www.tagesspiegel.de/wirtschaft/
lieferengpaesse-in-deutschland-wichtige-medikamente-oft-monatelang-
nichtverfuegbar/13754034.html) spiegele die auf freiwilligen Angaben beruhende
Auflistung nur einen Bruchteil der tatsächlich fehlenden Arzneimittel wider, so
dass Fachleute davon ausgingen, dass drei- bis viermal so viele Mittel fehlten,
als auf der BfArM-Liste stünden. Aus einem Schreiben des Apothekers H. R. D.
(ehemaliger Vizevorsitzender des Hessischen Apothekerverbands e. V.), das
den Fragestellenden vorliegt, geht hervor, nach eigenen Erhebungen sei davon
auszugehen, dass dauernd 50 bis 60 Medikamente nicht lieferbar seien.
Das öffentlich zugängliche Register in Form einer Onlinedatenbank wird zudem
von Apothekerinnen und Apothekern und Ärztinnen und Ärzten im Alltag nur
selten konsultiert, da häufig keine aktuellen Informationen zu nicht verfügbaren
Arzneimitteln enthalten sind und somit Apothekerinnen und Apotheker,
Ärztinnen und Ärzte sowie Kliniken nicht in die Lage versetzt würden, sich rechtzeitig
auf Lieferengpässe einzustellen (vgl. Prof. Ludwig und Dr. Langebner, DER
ARZNEIMITTELBRIEF AMB 2015, 49, 25).
Deswegen fordern namhafte Experten wie der Vorsitzende der
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Prof. Wolf-Dieter Ludwig, der
Vizepräsident des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker e. V. (ADKA),
Rudolf Bernard, oder auch der Leiter der Bundesoberbehörde BfArM, Prof. Dr.
Karl Broich, verpflichtende Nennungen derjenigen Medikamente, bei denen es
Lieferprobleme gibt oder demnächst geben könnte. Die Bundesregierung jedoch
vertraut auch nach dem „Pharmadialog“ weiterhin auf freiwillige Meldungen
durch die Industrie (vgl. auch DAZ, 2. Juni 2016). Allerdings würde sich die
Bundesregierung die Prüfung weitergehender Maßnahmen vorbehalten (vgl.
Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 18/9049).
Private Initiativen wie zum Beispiel die des Offenbacher Apothekers H. R. D.
(vgl. DAZ vom 12. Mai 2016) oder eine Umfrage der DAZ (vgl. DAZ vom
2. Juni 2016) sind nötig, um mehr Transparenz herzustellen sowie die
mangelhaften Belieferungen am Ende der Versorgungskette, also bei den Patientinnen
und Patienten, die in die Apotheke kommen, besser zu dokumentieren und um
einen deutlichen Anstieg der unzureichenden Lieferungen festzustellen. So
stellt der Apotheker H. R. D. in einem Schreiben, das den Fragestellenden
vorliegt, fest, dass die aktuellen Listen die Realität in der Praxis in keiner Weise
widerspiegeln und Ende Juni/Anfang Juli 2016 beispielsweise einige
Exklusivarzneimittel, die ausschließlich im Rabattvertragssystem abzugeben sind, nicht
auf dem Markt erhältlich seien.
In den USA müssen pharmazeutische Unternehmen rechtzeitig vor drohenden
Lieferengpässen warnen, bei unverzichtbaren, essenziellen Arzneimitteln schon
sechs Monate vor Unterbrechung oder vollständiger Einstellung der Produktion
eines Arzneimittels. Prof. Ludwig und Dr. Langebner halten darüber hinaus
einen Aufbau strategischer Reserven – so wie bei anderen wichtigen
Wirtschaftsgütern, etwa bei Erdöl und Gas – auch bei Arzneimitteln dringend
geboten. Darüber hinaus sollten die Aufsichtsbehörden in die Lage versetzt werden,
bei Verstößen durch die pharmazeutischen Unternehmen empfindliche
Sanktionen auszusprechen (vgl. AMB 2015; 49, 25). Der ADKA fordert eine
obligatorische Vorratshaltung einer Mindestmenge durch die Pharmaproduzenten
(vgl. DAZ, 2. Juni 2016). Für den Generika-Bereich könnte eine
Mehrfachvergabe anstelle exklusiver Verträge zwischen Krankenkassen und
Pharmaherstellern oder auch die Abschaffung dieser Rabattverträge Lieferprobleme und
Oligopolbildung vermeiden helfen (vgl. ebenda).
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/9049)
verwiesen.
1. Bei welchen Arzneimitteln ist es nach Kenntnis der Bundesregierung in den
vergangenen zwölf Monaten zu Lieferengpässen gekommen (bitte detailliert
Medikament, Herstellerfirma, Dauer und ggf. Ursache der
Lieferschwierigkeiten benennen)?
Für den Bereich Impfstoffe
Von Oktober 2015 bis August 2016 vorübergehend aufgetretene, mit Stand vom
11. August 2016 nicht mehr bestehende Lieferengpässe bei Humanimpfstoffen
entsprechend des Archivs auf der Website des PEI sind in Tabelle 1 des Anhangs
aufgeführt.
Diese Aufstellung erfasst solche Arzneimittel, bei denen absehbar war, dass ein
Impfstoff über einen Zeitraum von mehr als zwei Wochen vom Hersteller nicht
lieferbar war und schließt auch Lieferengpässe von einzelnen Packungsgrößen
ein.
Seit Oktober 2015 werden beim PEI Lieferengpässe für Impfstoffe für den
Menschen systematisch erfasst und auf der Institutswebsite der Öffentlichkeit bekannt
gemacht (
www.pei.de/lieferengpaesse-impfstoffe-human). Dort bietet das PEI
auch mit dem RKI und der Ständigen Impfkommission abgestimmte
Handlungsempfehlungen und, soweit vorhanden, Hinweise auf alternative Impfstoffe an.
Für den Bereich der sonstigen Arzneimittel wird auf die Tabelle 2 im Anhang
verwiesen.
2. Bei welchen Arzneimitteln kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit zu Versorgungsschwierigkeiten (bitte detailliert Medikament,
Herstellerfirma, Dauer und ggf. Ursache der Lieferschwierigkeiten benennen)?
Ein Versorgungsengpass mit hexavalenten Impfstoffen wurde über eine
entsprechende Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Gesetzes über den Verkehr mit
Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz, AMG) und Import der Impfstoffe aus Italien
und Frankreich beseitigt. Kenntnisse über konkrete Versorgungsengpässe liegen
der Bundesregierung derzeit nicht vor.
3. Bei welchen Arzneimitteln sind nach Kenntnis der Bundesregierung
drohende Lieferprobleme gemeldet?
4. Welche Ursachen haben diese Lieferprobleme nach Meinung der
Bundesregierung (bitte detailliert einzeln für jedes Medikament angeben)?
Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Wie im Register des BfArM vermerkt, wird das Arzneimittel Etopophos ab
August 2016 für voraussichtlich ein Jahr nicht verfügbar sein. Gründe hierfür sind
Schwierigkeiten in der Beschaffung des Wirkstoffs, die im Zusammenhang mit
dem „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten
freilebender Tiere und Pflanzen (CITES)“ stehen.
Als Ersatz stehen für den Großteil der Patienten weiterhin Etoposid-
Ethanolathaltige Arzneimittel zur Verfügung. Die verbleibenden Vorräte an Etopophos
liefert der pharmazeutische Unternehmer in Absprache mit den Fachgesellschaften
und dem BfArM priorisiert für die Behandlung von Kindern unter vier Jahren und
die Hochdosis-Chemotherapie aus.
5. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass bei weiteren Arzneimitteln
Lieferengpässen existieren bzw. drohen, da die Meldungen an das BfArM
auf freiwilligen Meldungen beruhen und nur besonders relevante
Medikamente umfassen?
Die Meldungen beschränken sich bewusst auf solche Arzneimittel, bei denen ein
besonderer Informationsbedarf der Fachöffentlichkeit vorausgesetzt wird und
eine voraussichtlich über zwei Wochen hinausgehende Unterbrechung einer
Auslieferung im üblichen Umfang oder einer deutlich vermehrten Nachfrage, der
nicht angemessen nachgekommen werden kann.
6. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die reale Zahl an Lieferengpässen vor
dem Hintergrund von Expertenmeinungen, dass diese drei bis vier Mal so
hoch sei wie die dem BfArM gemeldete sowie angesichts der Einschätzung
von H. R. D. (ehemaliger Vizevorsitzender des Hessischen
Apothekerverbands e. V.), der durchschnittlich dauernd von 50 bis 60 nicht lieferbaren
Medikamenten ausgeht (Quellen siehe Vorbemerkung)?
7. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus Ergebnissen einer
Erhebung deutscher Uniklinikapotheken, dass die Engpassliste des BfArM
wenig konkrete Unterstützung biete, da sie nur 15 Prozent der tatsächlich nicht
lieferbaren Arzneimittel erfasse (vgl. DAZ, 2. Juni 2016), und beharrt die
Bundesregierung dennoch auf ihrer Aussage, Erfahrungen des BfArM
würden zeigen, dass das Register zunehmend als hilfreiche Informationsquelle
genutzt würde (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Ausweitung der Versorgungsengpässe
bei Medikamenten und Impfstoffen“, Bundestagsdrucksache 18/753)?
8. Erwägt die Bundesregierung angesichts entsprechender Forderungen vieler
ausgewiesener Expertinnen und Experten sowie des Leiters der
Bundesoberbehörde BfArM, Prof. Dr. Karl Broich, eine verpflichtende Nennung von
aktuellen sowie drohenden Lieferengpässen gesetzlich zu verankern, und
wenn nein, aus welchen Gründen glaubt die Bundesregierung, hier nicht dem
Leiter des BfArM inhaltlich folgen zu müssen?
Die Fragen 6 bis 8 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Register beim BfArM und beim PEI sind nach wie vor ein wichtiger Beitrag
zur Erhöhung der Transparenz und Planung für die Beteiligten. Es liegen der
Bundesregierung keine Anzeichen vor, dass die Register nicht die wesentlichen
Lieferengpässe der relevanten Arzneimittel abdecken. Im Übrigen wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
(Antwort zu den Fragen 12 und 20), Bundestagsdrucksache 18/9049 vom 6. Juli 2016,
verwiesen.
9. Welche der Bundesregierung bekannten Ursachen für Lieferengpässe
betreffen nur Deutschland, und welche betreffen auch andere Staaten?
Der Bundesregierung sind keine spezifisch nur Deutschland betreffenden
Ursachen für Lieferengpässe bekannt. Gründe umfassen Probleme bei der
Wirkstoffproduktion und -beschaffung (z. B. Nichtverfügbarkeit aufgrund festgestellter
GMP-Mängel GMP = Gute Herstellungspraxis = Good Manufacturing Practise),
Probleme bei der Arzneimittelproduktion, Sperrung oder Rückruf von
Produktionschargen wegen qualitativer Mängel sowie die Kapazitätsplanung (falsche
Bedarfsabschätzung, unzureichende Produktionskapazität, verringerte
Lagerkapazität) oder ein akut erhöhter Bedarf. Diese unterschiedlichen Gründe können immer
mehrere Märkte betreffen.
10. Welche Bemühungen von Seiten der Bundesregierung gibt es, zu
internationalen Vereinbarungen zur Vermeidung oder Bekämpfung von
Lieferengpässen zu kommen?
Im Rahmen der slowakischen EU-Ratspräsidentschaft wurde ein europäischer
Dialog zur Eruierung und Behebung der Ursachen von Lieferengpässen initiiert.
Dieser baut auf den Ratsschlussfolgerungen „Balance in the Pharmaceutical
System“ vom 17. Juni 2016 auf. Das Ziel ist ein gemeinsames Vorgehen der
Mitgliedstaaten, sowohl auf regulatorischer Ebene als auch in Bezug auf einen
erleichterten Informationsaustausch.
Auf EU-Ebene wurde ein „EU Regulatory Network Incident Management Plan
for medicines for human use“ entwickelt, welches sich unter anderem auch mit
Aspekten wie z. B. Arzneimittelengpässen befasst, unabhängig davon, ob es sich
um nur national, multinational oder gar zentral zugelassene Arzneimittel handelt.
Netzwerkaktivitäten können sowohl von Behörden einzelner Mitgliedstaaten
oder aber auch der EU initiiert werden (
www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=
pages/regulation/general/general_content_000544.jsp&mid=WC0b01ac05805b713e).
Zusätzlich ist das Thema „Lieferengpässe und Verfügbarkeit von Arzneimitteln“
u. a. im “Multi Annual Working Plan (MAWP) der Heads of Medicinal Agencies
(Leiter der Europäischen Zulassungsbehörden) unter dem Titel „Availability of
appropriately authorised medicines“ priorisiert. Hier bringen sich das BfArM und
das PEI aktiv in die Diskussion ein.
Die Weltgesundheitsorganisation berichtete, dass Lieferengpässe weltweit
zunehmen und alle Länder und Regionen betreffen und Überwachung deshalb
unerlässlich sei. Dafür soll eine Liste mit bestehenden oder drohenden
Lieferengpässen erstellt werden. Die diesjährige Weltgesundheitsversammlung, die vom
23. bis 28. Mai in Genf stattgefunden hat, verabschiedete eine Resolution zu
Lieferengpässen bei Medikamenten und Impfstoffen. Darin werden alle
Mitgliedstaaten aufgefordert, effektive Systeme zur Notifizierung einzurichten, um
mögliche Lieferengpässe zu vermeiden. Hersteller, Großhändler u. a. werden
aufgefordert, die Herausforderung von Lieferengpässen aktiv anzugehen. Die
Bundesregierung hat die Resolution unterstützt und einen ganzheitlichen Ansatz für die
Lösung des Problems gefordert.
11. Welche Position hat die Bundesregierung zu Vorschlägen, eine
obligatorische Vorratshaltung einer bestimmten Mindestmenge durch die
Pharmaproduzenten gesetzlich festzulegen?
Nach der Apothekenbetriebsordnung sind sowohl öffentliche Apotheken (für
bestimmte Arzneimittel) und Krankenhausapotheken verpflichtet, Arzneimittel
entsprechend ihres Bedarfs für ein bzw. zwei Wochen vorrätig zu halten. Darüber
hinaus sind Arzneimittelgroßhändler nach § 52b AMG verpflichtet einen
Arzneimittelvorrat für zwei Wochen vorzuhalten. Eine darüber hinaus gehende
Bevorratung durch den Pharmazeutischen Unternehmer ist daher nicht notwendig.
Außerdem besteht eine Verpflichtung zur bedarfsgerechten und kontinuierlichen
Belieferung vollversorgender Arzneimittelgroßhandlungen nach § 52b AMG.
12. Welche Handlungsoptionen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung,
wenn für ein patentgeschütztes Arzneimittel beim BfArM ein Lieferengpass
angezeigt wird?
Ist das entsprechende Arzneimittel in einem anderen Mitgliedstaat der
Europäischen Union verfügbar, besteht nach Artikel 63 Absatz 3 und Artikel 126a der
Richtlinie 2001/83/EG, die Möglichkeit Arzneimittel aus dem EU-Ausland zu
beziehen, auch wenn diese nicht in Deutschland zugelassen sind. § 73 Absatz 3
AMG erlaubt zudem den Einzelimport auf Verordnung aus Drittstaaten. In
bestimmten Fällen können die zuständigen Behörden auch nach § 79 Absatz 5
gestatten, dass Arzneimittel befristet in den Verkehr gebracht sowie abweichend
von § 73 Absatz 1 nach Deutschland verbracht werden.
13. Welche Aktivitäten der Pharmaindustrie sind der Bundesregierung bekannt,
um – wie im Pharmadialog vereinbart – „durch weitere Optimierung ihrer
Prozesse und des Qualitätsmanagements zu einer Verbesserung der
Versorgungssituation beizutragen“?
14. Inwiefern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung verbindliche Zusagen
der Industrie, die Herstellung von versorgungsrelevanten, nicht einfach
substituierbaren Arzneistoffen auf mehrere Herstellungsanlagen zu verteilen?
Die Fragen 13 und 14 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Aktivitäten und Handlungsoptionen der pharmazeutischen Industrie werden
Gegenstand der Gespräche im Rahmens des in Kürze seine Arbeit aufnehmenden
Jour fixes sein.
15. Inwiefern ist es nach Kenntnis der Bundesregierung gesetzgeberisch auf
nationaler oder EU-Ebene möglich, Mindestherstellungskapazitäten und
Betreiben mehrerer Herstellungsanlagen für Wirkstoffe vorzuschreiben?
16. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung solche Forderungen, und welche
Maßnahmen plant sie diesbezüglich?
Die Fragen 15 und 16 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Pharmazeutische Unternehmer greifen auf Grund unternehmerischer
Entscheidung und je nach Verfügbarkeit von Wirkstoffherstellern, die eine angemessene
Qualität liefern können, auf einen oder mehrere Wirkstoffhersteller zurück. Eine
Verpflichtung, auf mehrere Wirkstoffhersteller zurück zu greifen ist daher nicht
angemessen.
17. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Lieferengpässe
aufgetreten sind, weil die Wirkstoffe nicht die erforderliche Qualität aufwiesen, und
daher in Arzneimitteln für den europäischen Markt nicht in Verkehr gebracht
werden durften?
Insbesondere biologische Arzneimittel weisen aufgrund ihrer Herstellung und
Komplexität Schwankungen in ihren Eigenschaften (Qualität) auf. In der
Routineproduktion dient eine engmaschige Qualitätskontrolle dazu, eine möglichst
gleichbleibende Qualität innerhalb klar vorgegebener Spezifikationen von
Charge zu Charge zu gewährleisten. In der Herstellung von z. B. Impfstoffen
werden häufig auch Chargen verworfen, deren Qualität nach Prüfung zu stark von
der in der Zulassung festgelegten Norm abweicht. In Extremfällen können
hierdurch auch längerfristige Ausfälle von kompletten Produktionschargen auftreten.
Der festgestellte Qualitätsmangel kann dabei sowohl das Arzneimittel als auch
den Wirkstoff betreffen.
18. Wie viele Engpässe (bitte Anzahl und Dauer angeben) gab es nach Kenntnis
der Bundesregierung aufgrund der Lieferunfähigkeit von
Rabattarzneimitteln, die ausweislich des Referentenentwurfs als Problem angesehen werden
und Anlass für gesetzgeberisches Handeln werden sollen (vgl.
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV
vom 25. Juli 2016)?
Der Referentenentwurf zum GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz sieht
vor, dass künftig Produktionszeiten beim Abschluss von Rabattverträgen stärker
berücksichtigt werden. So wird eine reibungslose Belieferung am Beginn der
Laufzeit eines Rabattvertrages sichergestellt und auch kleineren und
mittelständischen pharmazeutischen Unternehmen die Teilnahme an Ausschreibungen
besser ermöglicht.
19. Kann die Bundesregierung Klagen von Apothekerinnen und Apothekern
nachvollziehen, dass Rabattverträge im Generikabereich auf nationaler
Ebene eine wichtige Ursache von Engpässen darstellen, Mehrfachverträge
anstelle von Exklusivverträgen hier zwar teilweise Abhilfe schaffen könnten,
jedoch dies für die Patientinnen und Patienten zu einem Wechsel des
Präparats mit unerwünschten Folgen führen könnte (vgl. DAZ, 2. Juni 2016)?
Wenn nein, wie ist die Position der Bundesregierung dazu?
20. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung im Entwurf eines Gesetzes
zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV darauf verzichtet,
Mehrfachvergaben bei Rabattverträgen vorzuschreiben, um Lieferengpässe
zu reduzieren?
Die Fragen 19 und 20 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Lieferengpässe können auf unterschiedlichen Ursachen beruhen, siehe dazu auch
die Antwort zu Frage 9. Die Mehrfachvergabe von Rabattverträgen ist bereits
möglich. Sie ist aber aufgrund unterschiedlicher Marktgegebenheiten bei
Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit der Versorgung nicht generell angezeigt.
21. Welche geltenden oder geplanten gesetzlichen Vorgaben schreiben vor, dass
die Liefersicherheit von Rabattarzneimitteln auch durch die
Ausschreibungskriterien sichergestellt ist?
Um allen Beteiligten eine Planbarkeit zu ermöglichen, schreibt § 130a Absatz 8
Satz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) vor, dass die Vereinbarung
von Rabatten für eine Laufzeit von zwei Jahren erfolgen soll. Der
Referentenentwurf zum GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz sieht zudem vor, dass
künftig Produktionszeiten beim Abschluss von Rabattverträgen stärker
berücksichtigt werden, indem Rabattverträge über patentfreie Arzneimittel so zu
vereinbaren sind, dass die Pflicht des pharmazeutischen Unternehmers zur
Gewährleistung der Lieferfähigkeit frühestens sechs Monate nach der Vorabinformation über
den geplanten Zuschlag und frühestens drei Monate nach Zuschlagserteilung
beginnt. Im Übrigen treffen auch die Vertragspartner in den Verträgen
Vereinbarungen, die eine Einhaltung der Lieferverpflichtungen gewährleisten.
22. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für den mit der Pharmaindustrie
im „Pharma-Dialog“ vereinbarten „Jour Fixe“ schon einen Zeitplan sowie
eine Agenda?
Der Jour fixe zum Thema „Liefer- und Versorgungsengpässe“ wird im dritten
Quartal 2016 seine Arbeit aufnehmen und sich mit der Beobachtung und
Bewertung der aktuellen Versorgungslage befassen. Zudem wird auf die Antwort zu den
Fragen 13 und 14 verwiesen.
23. Welchen zeitlichen Rahmen hat sich die Bundesregierung für „die Prüfung
weitergehender Maßnahmen“ gegeben (vgl. Antwort der Bundesregierung
zu Frage 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.,
Bundestagsdrucksache 18/9049)?
Der Zeitrahmen der Prüfung ergibt sich aus den Ergebnissen des Jour fixe zur
Beobachtung und Bewertung der Versorgungslage.
24. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Aufdecken von
Verstößen gegen den Sicherstellungsauftrag nach § 52b AMG
(„Pharmazeutische Unternehmer müssen im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit eine
bedarfsgerechte und kontinuierliche Belieferung vollversorgender
Arzneimittelgroßhandlungen gewährleisten“) durch die Aufsichtsbehörden auf
Landesebene?
25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Maßnahmen nach
§ 69 AMG, durch die sich Landesbehörden nach Ansicht der
Bundesregierung (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 und 9 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 18/9049) die
Beseitigung festgestellter Verstöße gegen den Sicherstellungsauftrag nach § 52b
AMG bzw. die Verhütung künftiger Verstöße erhoffen (ggf. bitte detailliert
auflisten)?
26. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über landesbehördliche
Anordnungen bezüglich Maßnahmen nach § 69 AMG, die „mit den Mitteln des
landesrechtlich geregelten Verwaltungszwangs auch durchgesetzt“ (Zitat:
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/9049) wurden (ggf. bitte
detailliert mit Höhe einer Strafzahlung auflisten)?
Die Fragen 24 bis 26 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Hierüber liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
27. Könnte sich die Bundesregierung vorstellen, bei schwerwiegenden
Verstößen oder längerdauernden Lieferengpässen versorgungsrelevanter
Medikamente Maßnahmen wie einen Widerruf der Zulassung bzw. der
Erstattungsfähigkeit durch die gesetzliche Krankenversicherung, Zwangslizenzen
(zumindest bei Medikamenten, an denen großes öffentliches Interesse besteht)
und/oder staatliche Produktion vorzusehen?
Die Bundesregierung hat weder die Möglichkeit, von Lieferengpässen betroffene
Arzneimittel bzw. Wirkstoffe selbst herzustellen, noch hält sie einen Widerruf
von Arzneimittelzulassungen für ein geeignetes Mittel zur Verbesserung der
Arzneimittelversorgung.
28. Stellt der Vorschlag von Prof. Ludwig und Dr. Langebner, strategische
Reserven von Arzneimitteln – so wie bei anderen wichtigen Wirtschaftsgütern,
etwa bei Erdöl und Gas – aufzubauen (vgl. AMB 2015; 49, 25), eine
mögliche Handlungsoption für die Bundesregierung dar?
Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
29. Stimmt die Bundesregierung zu, dass es in den Apotheken zu einem
Versorgungsengpass kommen kann, wenn ein bestimmter Impfstoff zwar
vorhanden ist, aber aufgrund der Impfstoffausschreibungen von dem lieferfähigen
Hersteller nicht abgegeben und auch nicht ausgetauscht werden darf, und
dass somit Impfstoffe in der Apotheke vor Ort real nicht verfügbar sind, ohne
dass dem PEI Meldungen zu Lieferengpässen vorliegen?
Rabattverträge bei Impfstoffen spielen lediglich bei der Versorgung mit
Grippeimpfstoffen eine Rolle. Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse vor, dass
es in der Impfsaison 2015/16 zu Lieferschwierigkeiten von Impfstoffen, über die
Krankenkassen Rabattvertrag geschlossen hatten, gekommen ist. Zur
Sicherstellung der Versorgung wurde mit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-
Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) durch Änderung in § 132e Absatz 2 Satz 4
Fünftes Buch Sozialgesetzbuch den Krankenkassen vorgegeben, Rabattverträge
mit mindestens zwei pharmazeutischen Unternehmern innerhalb eines
Versorgungsgebietes zu schließen.
30. Kann die Bundesregierung Klagen von Klinikapothekerinnen und -
apothekern nachvollziehen, dass sie bei Lieferschwierigkeiten von Zytostatika,
Antibiotika, Ernährungslösungen u. a. oft nur unter großen Schwierigkeiten
Therapiealternativen finden könnten und wichtige Behandlungen
verschoben werden müssten?
Wenn ja, welche Abhilfe kann die Bundesregierung den Apothekerinnen und
Apothekern bieten?
Wenn nein, warum nicht?
Um frühzeitig Alternativen aufzuzeigen, setzt die Bundesregierung auf
Maßnahmen, die die Kommunikation und Transparenz erhöhen.
31. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, einheitliche EDV-
Systematiken für alle Beteiligten im Versorgungsprozess einzufordern, damit die
Patientinnen und Patienten nicht erst in der Apotheke erfahren, dass das in
der Arztpraxis verordnete Medikament nicht lieferbar ist?
Die Lieferfähigkeit eines Herstellers sagt nichts darüber aus, welcher Bestand
eines bestimmten Arzneimittels jeweils beim pharmazeutischen Großhandel oder
in einzelnen Apotheken vorhanden ist. Dieser Bestand wird nicht erfasst, so dass
die Arztverordnungssoftware nach § 73 SGB V hieran nicht anknüpfen kann. Mit
dem Ende 2015 in Kraft getretenen Gesetz für sichere digitale Kommunikation
und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze
(E-Health-Gesetz) wird der Grundstein für die sichere digitale Vernetzung der
Akteure im Gesundheitswesen gelegt. Damit wird auch die Standardisierung für
den Austausch von digitalen Informationen gefördert.
32. Ist die Bundesregierung weiterhin der Meinung, dass die Vorteile von
Rabattverträgen im Generikabereich, nämlich Kosteneinsparungen für die
Krankenkassen, die Nachteile, nämlich unter anderem Lieferschwierigkeiten
oder Zwang zu Präparatewechsel für die Patientinnen und Patienten,
überwiegen?
33. Inwiefern sind häufige Präparatewechsel, die bei wiederkehrenden
Lieferengpässen von Rabattarzneimitteln nach den derzeitigen gesetzlichen
Vorgaben vorgeschrieben sind, nach Ansicht der Bundesregierung
grundsätzlich problematisch?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die Adhärenz der
Patientinnen und Patienten?
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 32 und 33 gemeinsam
beantwortet.
Die Austauschverpflichtung des Apothekers bezieht sich nur auf solche
Arzneimittel, die mit dem verordneten Arzneimittel in folgenden Punkten übereinstimmen:
identische(r) Wirkstärke/Wirkstoff, gleiche bzw. austauschbare
Darreichungsform, ein gleiches Anwendungsgebiet, gleiches Packungsgrößenkennzeichen. Es
wird davon ausgegangen, dass die Heilberufe die Versicherten entsprechend ihrer
Verpflichtungen darüber aufklären, dass der Austausch des Arzneimittels nur
unter diesen Rahmenbedingungen erfolgen kann, so dass die Versicherten
gleichwohl in eine qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung vertrauen können.
Vertragsärztinnen und Vertragsärzte haben im Übrigen die Möglichkeit, die
Ersetzung des Arzneimittels in der Apotheke aus medizinischen Gründen durch eine
entsprechende Kennzeichnung auf der Verordnung (sog. Aut-Idem-Kreuz)
auszuschließen. § 130a Absatz 8 Satz 6 SGB V sieht zudem vor, dass die
Vereinbarung von Rabatten für eine Laufzeit von zwei Jahren erfolgen soll, so dass
Patientinnen und Patienten vor häufigen Wechseln bewahrt werden. Die
Bundesregierung geht davon aus, dass diese Rahmenbedingungen einen angemessenen
Ausgleich zwischen der – auch im Interesse der Beitragszahler liegenden –
finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung und der Sicherstellung
einer qualitativ hochwertigen Versorgung mit Arzneimitteln gewährleisten.
34. Welche Verbesserungen glaubt die Bundesregierung durch eine gesetzliche
Regelung zur Frist von sechs Monaten zur Umsetzung von Rabattverträgen
(vgl. Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit „Entwurf
eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV“ vom
25. Juli 2016) zu erreichen, und welche Missstände will die Bundesregierung
mit dieser gesetzlichen Regelung beseitigen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
35. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass aufgrund von
Lieferengpässen Behandlungen nicht durchgeführt werden konnten, und es
daher unter Umständen zu lebensbedrohlichen Situationen gekommen ist?
Wenn ja, welche und in welchem Umfang?
36. Inwiefern kann die Bundesregierung Aussagen über mögliche schädliche
Auswirkungen von Lieferengpässen auf Patientinnen und Patienten machen,
und sind der Bundesregierung solche Vorkommnisse im Ausland bekannt?
Die Fragen 35 und 36 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Hierüber hat die Bundesregierung keine konkreten Erkenntnisse.
37. Ist der Bundesregierung bekannt, dass durch Lieferengpässe und
Ausweichen auf Therapiealternativen teilweise auch höhere Kosten entstehen
können, entweder durch Nichtbehandlung oder durch Ausweichen auf teurere
Alternativen bzw. auf Alternativen mit größeren Nebenwirkungen oder
Folgewirkungen?
Welche Berechnungen oder Einschätzungen hat die Bundesregierung dazu?
Informationen über Kosten durch Ausweichen auf Therapiealternativen liegen
der Bundesregierung nicht vor.
38. Inwiefern kann die Bundesregierung Einschätzungen von Rudolf Bernard,
Vizepräsident des ADKA zustimmen, dass das Gewinnstreben der
pharmazeutischen Unternehmen eine wichtige Ursache der Lieferschwierigkeiten
sei (vgl. DAZ, 2. Juni 2016)?
Wenn nein, warum nicht?
39. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass
Arzneimittelhersteller aus Gewinnstreben abwandern, Produktionsstätten reduzieren,
Lagerkapazitäten reduzieren, Arzneimittel ins Ausland verschieben oder andere
Maßnahmen zur Erhöhung ihres Profits veranlassen, deren Folge auch
Lieferengpässe und Versorgungsschwierigkeiten für Patientinnen und Patienten
sein können?
Die Fragen 38 und 39 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Hierüber liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
Anlage
Tabelle 1: Übersicht über Lieferengpässe der letzten 12 Monate bei Impfstoffen
Arzneimittel Hersteller Dauer Ursache nach Angabe des
Herstellers
Boostrix (1er Abpackung
Fertigspritze)
GlaxoSmithKline
Vaccines GmbH
(GSK)
24.11.2015-
18.01.2016
erhöhte Nachfrage
Boostrix (10er Abpackung
Fertigspritze)
GSK 16.11.2015-
30.12.2015
erhöhte Nachfrage
Boostrix Polio (1x0,5ml
Fertigspritze)
GSK 05.10.2015-
13.01.2016
erhöhte Nachfrage
Boostrix Polio (10x0,5ml
Fertigspritze)
GSK 28.01.2016-
15.03.2016
erhöhte Nachfrage
Boostrix Polio (10x0,5ml
Fertigspritze)
GSK 05.10.2015-
13.01.2016
erhöhte Nachfrage
Boostrix Polio (10x0,5ml
Fertigspritze)
GSK 11.05.2016-
06.06.2016
erhöhte Nachfrage
Havrix 720 Kinder GSK 30.12.2015-
18.01.2016
Verzögerung bei der Herstellung
Havrix 1440 (1er
Abpackung Fertigspritze)
GSK 02.02.2016-
17.03.2016
Verzögerung bei der Herstellung
Havrix 1440 (1er
Abpackung Fertigspritze)
GSK 05.10.2015-
11.01.2016
Probleme bei Herstellung
Havrix 1440 (10er
Abpackung Fertigspritzen)
GSK 12.02.2016-
17.03.2016
erhöhte Nachfrage
Hexyon (10x1
Fertigspritze)
Sanofi Pasteur
MSD GmbH
(SPMSD)
29.09.2015-
31.03.2016
Produktionsprobleme
Hexyon (50x1
Fertigspritze)
SPMSD 29.09.2015-
31.03.2016
Produktionsprobleme
Infanrix (1 Fertigspritze) GSK 07.12.2015-
04.04.2016
erhöhte Nachfrage + Probleme
bei Herstellung
Infanrix hexa (5x (10
Fertigspritzen + 10
Durchstechflaschen)
Bündelpackung)
GSK 25.05.2016-
19.07.2016
Probleme bei Herstellung
Infanrix-IPV+Hib (10
Fertigspritzen + 10
Durchstechflaschen)
GSK 05.10.2015-
01.07.2016
erhöhte Nachfrage + Probleme
bei Herstellung
IPV Merieux (1x1
Fertigspritze)
SPMSD 29.09.2015-
31.03.2016
erhöhte Nachfrage
IPV Merieux (1x1
Fertigspritze)
SPMSD 06.04.2016-
12.05.2016
erhöhte Nachfrage
IPV Merieux (10x0,5ml
Fertigspritzen)
SPMSD 29.09.2015-
31.03.2016
erhöhte Nachfrage
Arzneimittel Hersteller Dauer Ursache nach Angabe des
Herstellers
IPV Merieux (10x0,5ml
Fertigspritzen)
SPMSD 02.05.2016-
06.07.2016
erhöhte Nachfrage
Priorix-Tetra (10x1
Fertigspritzen)
GSK 18.03.2016-
19.04.2016
erhöhte Nachfrage
Repevax (10x1
Fertigspritze)
SPMSD 26.11.2015-
08.01.2016
erhöhte Nachfrage + Probleme
bei Herstellung
Repevax (20x1
Fertigspritze)
SPMSD 26.11.2015-
08.01.2016
erhöhte Nachfrage + Probleme
bei Herstellung
Revaxis (10x1
Fertigspritzen)
SPMSD 06.04.2016-
12.05.2016
erhöhte Nachfrage
Revaxis (10x1
Fertigspritzen)
SPMSD 10.06.2016-
06.07.2016
erhöhte Nachfrage
Tollwut-Impfstoff HDC SPMSD 29.09.2015-
19.11.2015
Verzögerung bei der Herstellung
bei erhöhter Nachfrage
Typherix GSK 05.10.2015-
03.05.2016
Probleme bei Herstellung
Typhim Vi SPMSD 27.10.2015-
18.01.2016
erhöhte Nachfrage + Probleme
bei Herstellung
VAQTA (1x1,0ml
Fertigspritze)
SPMSD 01.12.2015-
01.02.2016
Verzögerung bei der Herstellung
bei erhöhter Nachfrage
VAQTA (10x1,0ml
Fertigspritze)
SPMSD 01.12.2015-
01.02.2016
Verzögerung bei der Herstellung
bei erhöhter Nachfrage
VAQTA Kinder SPMSD 12.05.2016-
11.07.2016
erhöhte Nachfrage
Varilrix GSK 18.03.2016-
31.03.2016
erhöhte Nachfrage
Tabelle 2: Übersicht über Lieferengpässe der letzten 12 Monate bei sonstigen Arzneimitteln
Arzneimittel Hersteller Von Bis Grund
Arterenol® 25 ml; 1,22 mg
Norepinephrinhydrochlorid
pro ml Injektionslösung,
entsprechend 1,0 mg
Norepinephrin; 1 Durchstechflasche
zu 25 ml (PZN: 00073016)
Sanofi-Aventis
Deutschland GmbH
01.07.2015 04.08.2015 Engpass in der
Herstellung
INTEGRILIN 0,75mg/ml,
Infusionslösung (PZN
00210602)
Glaxo Group Ltd 06.07.2015 01.10.2015 Engpass in der
Herstellung
Integrilin 2 mg/ml,
Injektionslösung (PZN 00210594)
Glaxo Group Ltd 28.07.2015 20.10.2015 Engpass in der
Herstellung
Alkeran, i.v. Trockensubstanz
mit Lösungsmittel 50 mg
(PZN: 04529192)
Aspen Pharma
Trading Limited
Ireland
31.07.2015 18.09.2015 Quality Compliance -
ausstehende Freigabe des
Bulkproduktes zur
Endverpackung
Fluclox Stragen 1g und 2g,
1x10 Durchstechflaschen
Fluclox Stragen 1g (4837700);
Fluclox Stragen 2g (4837717)
STRAGEN France
S.A.S./STRAGEN
Pharma GmbH
03.09.2015 02.12.2015 Erhöhte Nachfrage
aufgrund von Lieferausfall
des Mitbewerbers
Nimotop® S, 10 mg/50 ml,
Infusionslösung (PZN-
03673194)
Bayer Vital GmbH 18.05.2016 14.07.2016 Probleme in der
Herstellung
Natulan, Hartkapseln 50mg,
(PZN -00705806)
sigma-tau
Arzneimittel GmbH
28.06.2016 08.08.2016 Erhöhte Nachfrage
Lanicor Ampullen,
Injektionslösung, 0,25 mg (PZN:
00612128)
Teofarma s.r.l. 21.07.2015 16.02.2016 Probleme in der
Herstellung
Turixin, Nasensalbe (PZN
04524898)
GlaxoSmithKline
GmbH & Co. KG
23.07.2015 22.10.2015 Engpass in der
Herstellung
Carmubris (PZN:02097506) Emcure Pharma UK
Ltd.
21.10.2015 26.02.2016 Technische Fehler mit
Beipackzettel
Lenoxin, Tabletten, mite
(PZN 02158372)
Aspen Pharma
Trading Limited
31.10.2015 27.01.2016 Ab 09.01.2016 wieder
lieferbar.
Staphylex Injektion 250 mg
Trockensubstanz (PZN
8630479);
Staphylex Injektion 500 mg
Trockensubstanz (PZN
8630485);
Staphylex Injektion 1 g
Trockensubstanz (PZN 8630491);
Staphylex Infusion 2 g
Trockensubstanz (PZN 8630516)
Actavis Deutschland
GmbH & Co. KG
30.10.2015 03.12.2015 Noch nicht zugestimmte
Änderungsanzeige zum
Wechsel des
Wirkstoffherstellers.
Osnervan, Tabletten, 5mg
(PZN: 00751999)
Aspen Pharma
Trading Limited
04.12.2015 27.01.2016 Probleme in der
Herstellung
Arzneimittel Hersteller Von Bis Grund
CELESTAN® solubile 4 mg
Injektionslösung (PZN:
00264271, 00264288,
00264294, 00264302)
MSD Sharp & Dohme
GmbH
09.12.2015 18.03.2016 Probleme in der
Herstellung
Erwinase, 10.000 I.E./
Durchstechflasche Pulver zur
Herstellung einer
Injektionslösung (PZN 04953145)
EUSA Pharma SAS 15.12.2015 23.02.2016 Engpass in der
Herstellung
Eusaprim K, Suspension, 5ml
enthalten: Trimethoprim 40
mg, Sulfamethoxazol 200 mg
(PZN 04788255)
Aspen Pharma
Trading Limited
01.02.2016 17.02.2016 Anstieg Nachfrage
Thevier, Tabletten, 50 µg
(PZN: 02062560)
Aspen Pharma
Trading Limited
09.02.2016 26.02.2016 Engpass in der Produktion
Ledermix, Paste zur
Anwendung in Zahnkavitäten,
Aluminiumtube mit 5 g Paste
Riemser Pharma
GmbH
15.02.2016 09.05.2016 Nach Insolvenz eines
eines
Zwischenproduktherstellers steht die
Genehmigung des BfArM für
den neuen Hersteller aus.
Nach abschließender
Genehmigung durch das
BfArM können wir
bereits produzierte Ware
unverzüglich ausliefern.
Lyogen® 1 mg, Tabletten, 1
mg (PZN 00643844)
Lundbeck GmbH 16.02.2016 17.05.2016
MEGESTAT® 160 mg
Tabletten (PZN - 06152679)
PharmaSwiss Česká
republika
s.r.o./Swedish Orphan
Biovitrum GmbH
24.02.2016 22.06.2016 Probleme in der
Herstellung
BCG MEDAC 1 ST. TRS
Medac GmbH PZN:
02736461; BCG MEDAC 3
ST. TRS Medac GmbH PZN:
02736484; BCG MEDAC 5
ST. TRS Medac GmbH PZN:
02736515; BCG MEDAC 6
ST. TRS Medac GmbH PZN:
05014596
medac Gesellschaft
für klinische
Spezialpräparate mbH
11.03.2016 05.04.2016 Erhöhte Nachfrage
Dopram 20 mg/ml
Injektionslösung (PZN: 05964286)
Carinopharm GmbH 15.03.2016 07.07.2016 Verzögerung bei der
Produkteinführung nach
Wechsel zu einem neuen
Her-steller des
Arzneimittels.
Arzneimittel Hersteller Von Bis Grund
Benlysta 120 mg Pulver zur
Herstellung eines
Infusionslösungskonzentrats (PZN
08878021)
Benlysta 400 mg Pulver zur
Herstellung eines
Infusionslösungskonzentrats (PZN
08878038)
Glaxo Group Ltd 18.04.2016 10.05.2016
(400 mg)
27.05.2016
(120 mg)
Engpass in der
Herstellung
Mivacron 10 mg,
Injektionslösung, 10 mg/5 ml (PZN:
07577903)
Mivacron 20 mg,
Injektionslösung, 20 mg/10 ml (PZN:
07577926)
GlaxoSmithKline
GmbH & Co. KG
03.05.2016 26.07.2016 Probleme in der
Herstellung
Ultiva® 1 mg, Pulver zur
Herstellung eines
Konzentrates zur Herstellung einer
Injektions- oder
Infusionslösung, 1mg (PZN: 7428758)
Ultiva® 2 mg, Pulver zur
Herstellung eines
Konzentrates zur Herstellung einer
Injektions- oder
Infusionslösung, 2 mg (PZN: 7428764)
Ultiva® 5 mg, Pulver zur
Herstellung eines
Konzentrates zur Herstellung einer
Injektions- oder
Infusionslösung, 5 mg (PZN: 7428770)
GlaxoSmithKline
GmbH & Co. KG
12.05.2016 26.07.2016 Probleme in der
Herstellung
Vepesid K , Kapseln 50mg
(03724336 + 03724342)
100mg (02257401)
Bristol-Myers Squibb
GmbH & Co.KGaA
20.05.2016 07.07.2016 Schwierigkeiten in der
Beschaffung des
Wirkstoffs. Die Hintergründe
sind
verfahrenstechnischer Natur, die im
Zusammenhang mit dem
„Übereinkommen über
den internationalen
Handel mit gefährdeten Arten
freilebender Tiere und
Pflanzen (CITES)“ stehen
Synacthen Depot 1 mg,
Injektionssuspension, (1x1 PZN-
01290448, 1x10 PZN-
01290454)
Sigma-Tau Industrie
Farmaceutiche Riunite
S.p.A./ sigma-tau
Arzneimittel GmbH
31.05.2016 07.07.2016 Erhöhte Nachfrage
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]