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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Sanierung der Bundesfernstraßen im Saarland

Sanierungskosten seit 2010 bis 2021, Anteil für Baumaßnahmen an Brücken bzw. für die Fechinger Talbrücke, Kosten und Zeitrahmen für Ersatzneubau von Teilbauwerken, größte Sanierungsprojekte, erforderliche längere Vollsperrungen von Bundesfernstraßen im Zuge von Baumaßnahmen, personelle Ressourcen des Landesbetriebes für Straßenbau, Prognose der Zustandsverschlechterung von Bauwerken, Einschränkungen betr. Fahrzeuggewicht und Geschwindigkeit aufgrund baulicher Mängel<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

25.08.2016

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/937004.08.2016

Sanierung der Bundesfernstraßen im Saarland

der Abgeordneten Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Peter Meiwald, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden, Dr Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In den letzten Monaten hat der kritische Zustand der Bundesverkehrsinfrastruktur im Saarland für einige Schlagzeilen gesorgt. Grund dafür war insbesondere die mehrwöchige Vollsperrung der Fechinger Talbrücke an der Autobahn 6, die aufgrund kurzfristig erkannter statischer Mängel als nicht länger verkehrssicher angesehen wurde (www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/bruecken/talbruecke_wieder_offen100.html). Nach Verstärkungs- und Entlastungsarbeiten konnte die Brücke mittlerweile zumindest für den PKW-Verkehr wieder geöffnet werden. Weiter bestehen bleibt jedoch die Umleitung für den LKW-Verkehr, was zu erheblichen Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner der Umgehungsstraßen führt (www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/bruecken/talbruecke_wiedereroeffnung100.html). Ein zügiger Neubau der Fechinger Talbrücke scheint nach Auffassung der Fragesteller dringend geboten, aufgrund der momentan absehbaren Dauer des Planungsverfahrens kann ein Baubeginn jedoch frühestens in acht Jahren stattfinden (www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/bruecken/fechinger_talbruecke_bauzeit100.html).

Darüber hinaus müssen in den nächsten Jahren auch für zahlreiche weitere Brücken an Bundesfernstraßen im Saarland Ersatzneubauten errichtet sowie weitere Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden (vgl. die Antwort der Bundesregierung vom 28. Juni 2016 auf die Schriftliche Frage 52 des Abgeordneten Markus Tressel auf Bundestagsdrucksache 18/8999). Aufgrund der Verzögerungen bei der Planung und der plötzlichen Sperrung der Fechinger Talbrücke ist fraglich, wie gut die Träger der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen im Saarland auf die anstehenden Aufgaben vorbereitet sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

In welcher Höhe sind seit dem Jahr 2010 Kosten für Sanierungsmaßnahmen an Bundesfernstraßen im Saarland entstanden?

a) Welche Kosten davon entfielen auf Baumaßnahmen an Brücken an Bundesfernstraßen?

b) Welche Kosten davon entfielen auf Baumaßnahmen an der Fechinger Talbrücke?

2

Bei welchen Teilbauwerken an Bundesfernstraßen im Saarland ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein Ersatzneubau notwendig?

a) Welche Kosten werden dafür jeweils veranschlagt?

b) Welcher Zeitrahmen ist jeweils vorgesehen?

3

Mit welchen Kosten für Sanierungsmaßnahmen an Bundesfernstraßen im Saarland rechnet die Bundesregierung bis zum Jahr 2021?

a) Welche Kosten davon entfallen auf Baumaßnahmen an Brücken an Bundesfernstraßen?

b) Welche sind dabei die fünf größten einzelnen Sanierungsprojekte (nicht Ersatzneubauten)?

4

Bei welchen Sanierungsprojekten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den nächsten Jahren längere Vollsperrungen von Bundesfernstraßen im Saarland im Zuge von Baumaßnahmen erforderlich?

5

Verfügt der saarländische Landesbetrieb für Straßenbau nach Kenntnis der Bundesregierung über die notwendigen personellen Ressourcen, um die notwendigen Baumaßnahmen abzuwickeln?

6

Wie viele und welche Bauwerke an Bundesfernstraßen im Saarland werden sich nach Kenntnis der Bundesregierung erfahrungsgemäß in den nächsten fünf Jahren so weit in ihrem Zustand verschlechtern, dass eine grundlegende Sanierung bzw. ein Ersatzneubau voraussichtlich notwendig wird?

7

An welchen konkreten Brücken an Bundesfernstraßen im Saarland sind welche Einschränkungen hinsichtlich Fahrzeuggewicht und Geschwindigkeit u. Ä. aufgrund von baulichen Mängeln vorzufinden? Seit wann bestehen diese Mängel, und wie lange wird es diese Einschränkungen noch geben?

8

Haben bereits Gespräche zwischen der saarländischen Landesregierung und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über eine Beschleunigung des Planungsverfahrens durch eine Aufnahme der Fechinger Talbrücke in den Anhang zu § 17e des Bundesfernstraßengesetzes stattgefunden, bzw. wurde eine solche Aufnahme durch die saarländische Landesregierung angefragt?

9

Gab es seit dem Jahr 2008 Beanstandungen seitens des Bundesverkehrsministeriums hinsichtlich der eingereichten Planungen (Kosten oder Art der Sanierung) oder der endgültigen Ausführung des saarländischen Landesbetriebs für Straßenbau bei der Sanierung von Bundesfernstraßen? Wenn ja, welche konkreten Gründe lagen bei welchem Projekt vor?

Berlin, den 4. August 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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