[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 24. August 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9473
18. Wahlperiode 25.08.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms,
Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/9370 –
Sanierung der Bundesfernstraßen im Saarland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den letzten Monaten hat der kritische Zustand der
Bundesverkehrsinfrastruktur im Saarland für einige Schlagzeilen gesorgt. Grund dafür war insbesondere
die mehrwöchige Vollsperrung der Fechinger Talbrücke an der Autobahn 6, die
aufgrund kurzfristig erkannter statischer Mängel als nicht länger verkehrssicher
angesehen wurde (
www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/bruecken/
talbruecke_wieder_offen100.html). Nach Verstärkungs- und
Entlastungsarbeiten konnte die Brücke mittlerweile zumindest für den PKW-Verkehr wieder
geöffnet werden. Weiter bestehen bleibt jedoch die Umleitung für den LKW-
Verkehr, was zu erheblichen Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner der
Umgehungsstraßen führt (
www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/
bruecken/talbruecke_wiedereroeffnung100.html). Ein zügiger Neubau der
Fechinger Talbrücke scheint nach Auffassung der Fragesteller dringend
geboten, aufgrund der momentan absehbaren Dauer des Planungsverfahrens kann ein
Baubeginn jedoch frühestens in acht Jahren stattfinden (
www.sr.de/sr/home/
nachrichten/politik_wirtschaft/bruecken/fechinger_talbruecke_bauzeit100.html).
Darüber hinaus müssen in den nächsten Jahren auch für zahlreiche weitere
Brücken an Bundesfernstraßen im Saarland Ersatzneubauten errichtet sowie
weitere Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden (vgl. die Antwort der
Bundesregierung vom 28. Juni 2016 auf die Schriftliche Frage 52 des Abgeordneten
Markus Tressel auf Bundestagsdrucksache 18/8999). Aufgrund der
Verzögerungen bei der Planung und der plötzlichen Sperrung der Fechinger Talbrücke
ist fraglich, wie gut die Träger der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen
im Saarland auf die anstehenden Aufgaben vorbereitet sind.
1. In welcher Höhe sind seit dem Jahr 2010 Kosten für Sanierungsmaßnahmen
an Bundesfernstraßen im Saarland entstanden?
a) Welche Kosten davon entfielen auf Baumaßnahmen an Brücken an
Bundesfernstraßen?
Ausgaben Erhaltung Bundesfernstraßen:
2010 2011 2012 2013 2014 2015
35,9 Mio. € 38,5 Mio. € 35,0 Mio. € 59,6 Mio. € 66,3 Mio. € 64,8 Mio. €
davon Ingenieur-Bauwerke:
2010 2011 2012 2013 2014 2015
10,5 Mio. € 12,2 Mio. € 14,7 Mio. € 12,7 Mio. € 13,1 Mio. € 17,0 Mio. €
b) Welche Kosten davon entfielen auf Baumaßnahmen an der Fechinger
Talbrücke?
Kosten für die Fechinger Talbrücke:
2010: ca. 1,5 Mio. Euro für Fahrbahndecke und Übergangskonstruktion
2013: ca. 0,3 Mio. Euro für Betoninstandsetzung Unterseite
2. Bei welchen Teilbauwerken an Bundesfernstraßen im Saarland ist nach
Kenntnis der Bundesregierung ein Ersatzneubau notwendig?
a) Welche Kosten werden dafür jeweils veranschlagt?
b) Welcher Zeitrahmen ist jeweils vorgesehen?
Die aufgezählten Ingenieurbauwerke stellen den aktuellen Kenntnisstand dar.
Eine abschließende Aufzählung für die Maßnahmen der nächsten Jahre kann
nicht erfolgen, da aus Erkenntnissen der Brückenprüfungen, der
Brückennachrechnungen und der BAB-Ausbauplanungen weitere Bauwerke hinzukommen
können. Der vorgesehene Zeitrahmen ist abhängig von der Planung und der
Baurechtschaffung für das jeweilige Projekt.
A 001, ASB-Nr. 6507 593-2 – Teilbauwerk der Illtalbrücke, Fahrtrichtung
Saarbrücken, 10 Mio. Euro, Bau 2016-2019
A 006, ASB-Nr.: 6708 510 – Grumbachtalbrücke bei Sengscheidt, 45 Mio.
Euro, 2017-2020
A 006, ASB-Nr.: 6610 867 – Brücke über stillgelegte Bahn bei Homburg,
2 Mio. Euro, nicht terminiert
A 006, ASB-Nr.: 6609 555 – Brücke an der AS Homburg, 2 Mio. Euro, 2018-
2020
A 006, ASB-Nr.: 6708 519 – Fechinger Talbrücke, Kosten > 70 Mio. Euro, ab
2025
A 008, ASB-Nr.: 6606 553 – Saarbrücke am AD Saarlouis bei Roden, 19 Mio.
Euro, 2018-2021
A 008, ASB-Nr.: 6606 554 – Brücke bei Roden über die DB, 2 Mio. Euro,
nicht terminiert
B 405, ASB-Nr.: 6606 535 – Brücke über die DB in Saarlouis-Fraulautern,
6 Mio. Euro, noch nicht terminiert
B 269, ASB-Nr.: 6607 501 – Brücke über die Prims bei Körprich, 1,8 Mio.
Euro, 2 Mio. Euro.
Ingenieur-Bauwerke im Zuge der grundhaften Erneuerung der A 8 bei Neunkirchen
Bau ab 2018:
A 008, ASB-Nr.: 6609 585 – Landertalbrücke bei Neunkirchen, 11 Mio. Euro
A 008, ASB-Nr.: 6609 584 – Brücke bei
Neunkirchen über L 114 und Kasbruchtal, 7 Mio.
Euro
A 008, ASB-Nr.: 6609 583 – Brücke an der AS NK-Oberstadt, 2 Mio. Euro
A 008, ASB-Nr.: 6609 588 – Brücke an der AS Wellesweiler, 5 Mio. Euro
A 008, ASB-Nr.: 6609 591 – Brücke an der AS Kohlhof, 5 Mio. Euro
A 008, ASB-Nr.: 6609 590 – Brücke bei Neunkirchen über einen
Wirtschaftsweg, 3 Mio. Euro
A 008, ASB-Nr.: 6609 592 – und 6609 593 über einen Forstweg werden durch
ein neues Bauwerk ersetzt, 4 Mio. Euro.
Weitere Ingenieur-Bauwerke noch ohne Kostenberechnung und Terminierung:
A 008, ASB-Nr.: 6608 539 – Brücke über die L 243 bei Spiesen
A 620, ASB-Nr.: 6707 547 – Brücke an der AS Klarenthal
A 620, ASB-Nr.: 6706 509 – Brücke an der AS Wadgassen
A 620, ASB-Nr.: 6606 502 – Brücke über B 405 an der AS Saarlouis-Mitte
A 620, ASB-Nr.: 6606 504 – Brücke über L 170 an der AS Wallerfangen
A 623/B 041, ASB-Nr.: 6707 518 – Brücke über die Camphauser Straße,
Fahrtrichtung Saarbrücken.
3. Mit welchen Kosten für Sanierungsmaßnahmen an Bundesfernstraßen im
Saarland rechnet die Bundesregierung bis zum Jahr 2021?
a) Welche Kosten davon entfallen auf Baumaßnahmen an Brücken an
Bundesfernstraßen?
Für die Erhaltung von Bundesfernstraßen (einschließlich Ingenieurbauwerken)
wurden im Jahr 2015 rd. 65 Mio. Euro investiert. Es ist beabsichtigt, die
Erhaltungsmittel bis zum Jahr 2020 auf voraussichtlich rd. 71 Mio. Euro zu erhöhen.
Das Land strebt an, den Anteil der Mittel für die Erhaltung der Brücken von
derzeit rd. 30 Prozent mittelfristig auf rd. 40 Prozent der Gesamterhaltungsmittel zu
erhöhen.
b) Welche sind dabei die fünf größten einzelnen Sanierungsprojekte (nicht
Ersatzneubauten)?
Die größten anstehenden Instandsetzungsmaßnahmen an Ingenieurbauwerken in
den nächsten fünf Jahren (ohne Ersatzneubauten) sind:
- B 041, ASB-Nr.: 6508 517 – Brücke bei St. Wendel (ab 2017, Kosten 2,8 Mio.
Euro)
- A 008, ASB-Nr.: 6505 589 – Talbrücke Weiler bei Merzig (ab 2017, Kosten
1,7 Mio. Euro)
- A 008, ASB-Nr.: 6505 588 – Kohlenbruchtalbrücke bei Merzig (ab 2017,
Kosten 2,2 Mio. Euro)
- A 620, ASB-Nr.: 6706 505 – Brücke bei Wadgassen (ab 2018, Kosten 6,0 Mio.
Euro)
- A 001, ASB-Nr.: 6507 593-1 – Teilbauwerk der Illtalbrücke, Fahrtrichtung Trier
bei Eppelborn (ab 2019, Kosten 1,8 Mio. Euro).
4. Bei welchen Sanierungsprojekten sind nach Kenntnis der Bundesregierung
in den nächsten Jahren längere Vollsperrungen von Bundesfernstraßen im
Saarland im Zuge von Baumaßnahmen erforderlich?
Nach derzeitigem Kenntnisstand betrifft dies die B 405, ASB-Nr.: 6606 535 –
Brücke über die DB in Saarlouis-Fraulautern.
5. Verfügt der saarländische Landesbetrieb für Straßenbau nach Kenntnis der
Bundesregierung über die notwendigen personellen Ressourcen, um die
notwendigen Baumaßnahmen abzuwickeln?
Im Rahmen der Auftragsverwaltung nach den Artikeln 90 und 85 des
Grundgesetzes sind die Bundesländer im Auftrag des Bundes für die Planung, den Bau,
den Betrieb und die Unterhaltung der Bundesfernstraßen zuständig und somit
auch für die personelle Ausstattung.
6. Wie viele und welche Bauwerke an Bundesfernstraßen im Saarland werden
sich nach Kenntnis der Bundesregierung erfahrungsgemäß in den nächsten
fünf Jahren so weit in ihrem Zustand verschlechtern, dass eine grundlegende
Sanierung bzw. ein Ersatzneubau voraussichtlich notwendig wird?
Es kann keine pauschale Festlegung oder Prognose einer grundlegenden
Sanierung bzw. eines Ersatzneubaus getroffen werden. Vielmehr werden
objektspezifisch Maßnahmen von der Straßenbauverwaltung des Saarlands getroffen und
diese mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
abgestimmt.
7. An welchen konkreten Brücken an Bundesfernstraßen im Saarland sind
welche Einschränkungen hinsichtlich Fahrzeuggewicht und Geschwindigkeit
u. Ä. aufgrund von baulichen Mängeln vorzufinden?
Seit wann bestehen diese Mängel, und wie lange wird es diese
Einschränkungen noch geben?
An folgenden Bauwerken bestehen Einschränkungen:
A 008, ASB-Nr.: 6606 553 – Saarbrücken am AD Saarlouis bei Roden –
Spurführung, Geschwindigkeitsbeschränkung –
seit 2009 – bis 2021
A 006, ASB-Nr.: 6708 510 – Grumbachtalbrücke bei Sengscheidt –
Spurführung, Geschwindigkeitsbeschränkung – seit
2011 – bis 2020
A 001, ASB-Nr. 6507 593-2 – Teilbaukwerk der Illtalbrücke – Fahrtrichtung
Saarbrücken – Vollsperrung – seit 2013 – bis
2019
A 006, ASB-Nr. 67ß8 519 – Talbrücke Fechingen – Sperrung ab 3,5 t – seit
16. Juni 2016 – bis Ende November 2016.
8. Haben bereits Gespräche zwischen der saarländischen Landesregierung und
dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über eine
Beschleunigung des Planungsverfahrens durch eine Aufnahme der Fechinger
Talbrücke in den Anhang zu § 17e des Bundesfernstraßengesetzes
stattgefunden, bzw. wurde eine solche Aufnahme durch die saarländische
Landesregierung angefragt?
Ja.
9. Gab es seit dem Jahr 2008 Beanstandungen seitens des
Bundesverkehrsministeriums hinsichtlich der eingereichten Planungen (Kosten oder Art der
Sanierung) oder der endgültigen Ausführung des saarländischen
Landesbetriebs für Straßenbau bei der Sanierung von Bundesfernstraßen?
Wenn ja, welche konkreten Gründe lagen bei welchem Projekt vor?
Nein.
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