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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Wassersport-Aktivitäten auf Nord- und Ostsee

Bearbeitungsstand von Anträgen der Küstenbundesländer zur Einschränkung des Kitesurfens im Nationalpark Wattenmeer, negative und positive Effekte von Kitesurfen und Wasserjetski, Unterstützung des Ausweisens spezieller Kitegebiete, Bestimmungen in der Befahrensverordnung betr. Kitesurfer oder Jetski, Einschränkung und Verbot von Wasserjetski auf Bundeswasserstraßen<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

06.09.2016

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/942418.08.2016

Wassersport-Aktivitäten auf Nord- und Ostsee

der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Markus Tressel, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Christian Kühn (Tübingen) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Aktivitäten von bestimmten Wassersportarten können teilweise negative Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt an der Küste mit sich bringen. So wurde kürzlich durch die Landesregierung Schleswig-Holstein angestoßen, das Kitesurfen durch den Bund im Nationalpark Wattenmeer beschränken zu lassen (vgl. www.kn-online.de/News/Aktuelle-Nachrichten-Schleswig-Holstein/Schleswig-Holstein/Ostsee-offen-Kitesurf-Streit-in-Zonen-der-Nordsee-geloest). Das wasserseitige Befahren in den Nationalparks regelt der Bund.

Aber auch von Wasserjetski kann eine große Belästigung für die Umgebung ausgehen, vor allem durch Motorenlärm, aber ebenfalls durch eine mögliche Zerstörung der Tier- und Pflanzenwelt. Jetski werden an der deutschen Küste vor allem auf der Ostsee genutzt.

Die Position der Bundesregierung ist in der Öffentlichkeit noch wenig bekannt, auch nicht, ob und inwieweit sie diesbezüglich regulatorische Maßnahmen plant.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Sind von Küstenbundesländern Anträge bei der Bundesregierung eingegangen, die zum Ziel haben, das Kitesurfen im Nationalpark Wattenmeer einzuschränken, und wenn ja, wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand?

2

Welche negativen Auswirkungen können mit dem Kitesurfen auf der Nordsee nach Auffassung der Bundesregierung verbunden sein?

3

Welche positiven Effekte, etwa durch Tourismuseinnahmen, können mit dem Kitesurfen auf der Nordsee nach Auffassung der Bundesregierung verbunden sein?

4

Inwieweit ist nach Auffassung der Bundesregierung der Erhalt des Nationalparks Wattenmeer durch die Nutzung durch Kitesurfer nicht bzw. nur eingeschränkt gewährleistet?

5

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung das mögliche Ausweisen von speziellen Kitegebieten?

6

Inwieweit wird in der aktuellen Befahrensverordnung zum Befahren der Wattenmeergebiete durch Kitesurfer oder Jetski eingegangen, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung diesbezüglich bis wann zu ergreifen?

7

Welche negativen Auswirkungen können mit der Nutzung von Wasserjetski auf der Ostsee nach Auffassung der Bundesregierung verbunden sein?

8

Welche positiven Effekte, etwa durch Tourismuseinnahmen, können mit der Nutzung von Wasserjetski auf der Nordsee nach Auffassung der Bundesregierung verbunden sein?

9

Durch welche Maßnahmen ist bereits nach Kenntnis der Bundesregierung an welchen Stellen der Betrieb von Wasserjetski eingeschränkt bzw. verboten worden?

10

In welchen Bereichen welcher Bundeswasserstraßen hat der Bund nach Kenntnis der Bundesregierung den Betrieb von Wasserjetski eingeschränkt bzw. verboten, und in welchen Gebieten plant er dies, und bis wann?

Berlin, den 18. August 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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