[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
27. September 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9875
18. Wahlperiode 30.09.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Wagner, Agnieszka Brugger,
Katja Keul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/9475 –
Rüstungsexporte aus Bayern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mehr als die Hälfte der im Jahr 2015 genehmigten deutschen Rüstungsexporte
kamen aus Bayern (vgl. die Antwort der Bundesregierung vom 14. Juli 2016 auf
die Schriftliche Frage 10 der Abgeordneten Doris Wagner auf
Bundestagsdrucksache 18/9191). Der Anteil der Kriegswaffen an den bayerischen
Rüstungsexporten allgemein und insbesondere der hohe Anteil der Kriegswaffen,
die an Drittstaaten außerhalb der EU und NATO verkauft wurden, sind
besorgniserregend. Die Bundesregierung läuft aus Sicht der Fragesteller zunehmend
Gefahr, aktiv zur Verschärfung bestehender Konflikte oder Kriege beizutragen
und damit gegen den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar
Gabriel erklärten Willen zu verstoßen, wonach „die deutsche
Rüstungsexportpolitik […] Thema der Sicherheitspolitik“ sei (
www.bmwi.de/DE/Presse/
reden,did=661856.html). Geklärt werden muss ferner, inwieweit die
Bundesregierung ihrem selbst formulierten Ziel, eine „zurückhaltende,
verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik“ (
www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/
Ruestungsexportkontrolle/grundsaetze.html) zu betreiben, tatsächlich gerecht
wird, in der der Grundsatz „keine Genehmigung“ für Exporte in Drittstaaten
gelte (
www.bmwi.de/DE/Presse/reden,did=661856.html).
In diesem Zusammenhang gilt es vor allem zu überprüfen, ob die
Bundesregierung ihre Zusage einhält, „die Entwicklungen in den importierenden Ländern
auch aus Sicht der Rüstungsexportkontrolle genau“ zu verfolgen (
www.bmwi.
de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Ruestungsexportkontrolle/grundsaetze.html)
oder dabei Vermutungen wie der des bayerischen Ministerpräsidenten Horst
Seehofer 2015 bei einem Besuch in Saudi-Arabien folgt, wonach man mit
Rüstungsexporten „den Menschen in dieser Region am meisten hilft“ (www.
n-tv.de/politik/Seehofer-begruesst-Waffenexporte-an-Saudis-article14932576.
html).
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) und unterrichtet über abschließende
positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten eines Ausfuhrgeschäfts,
d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das
Gesamtvolumen. Die Bundesregierung sieht gemäß dem Urteil von weitergehenden
Ausführungen ab. Dies betrifft u. a. Angaben zum Auftragsvolumen, wenn diese in
Kombination mit Angaben zu Stückzahlen Rückschlüsse auf Einzelpreise
zuließen, Angaben zum Datum des Antrags oder einer etwaigen Voranfrage, zu
abgelehnten oder zurückgezogenen Anträgen oder Voranfragen sowie zu dem
Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterfallenden
Willensbildungsprozessen.
Angaben zu den Erwägungsgründen der abschließenden positiven
Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates erfolgen nicht in schriftlicher,
sondern in mündlicher Form. Verwiesen wird auf § 8 Absatz 1 Satz 3 der
Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrats, wonach regelmäßig eine mündliche
Erläuterung gegenüber dem Deutschen Bundestag auf der Grundlage einzelner
Erwägungsgründe erfolgt.
Angaben über das Land wie z. B. Bayern, in dem der Antragstellers seinen Sitz
hat, werden erst seit dem Jahre 2014 statistisch als Teil der Daten für den
Rüstungsexportbericht erfasst. Daher werden im Folgenden nur
bundeslandspezifische Daten ab dem Jahr 2014 aufgeführt. Gemäß der Fragestellungen wurde auf
antragstellende Unternehmen aus Bayern abgestellt.
1. Wie hoch war der Anteil der Rüstungsexporte (inklusive Sammelausfuhren)
von in Bayern ansässigen Antragstellern an den gesamtdeutschen
Rüstungsexporten gemäß den Rüstungsexportberichten 2006 bis 2015 (bitte nach
nominalem und prozentualem Wertanteil in den einzelnen Jahren
aufschlüsseln)?
Anteil von Antragstellern aus Bayern an den Gesamtgenehmigungen der
jeweiligen Rüstungsexportberichte
Einzelgenehmigungen
Jahr Gesamtwert Rüstungsexportbericht in Euro davon Bayern in Euro Prozentanteil
2014 3.973.800.137 1.050.624.373 26,4
2015 7.858.766.860 4.332.907.393 55,1
Sammelausfuhrgenehmigungen
Jahr Gesamtwert Rüstungsexportbericht in Euro davon Bayern in Euro Prozentanteil
2014 2.544.719.464 683.433.707 26,8
2015 4.960.165.881 3.248.355.002 65,5
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Wie hoch war der Anteil der exportierten Kriegswaffen (inklusive
Sammelausfuhren) von in Bayern ansässigen Antragstellern an den insgesamt aus
Deutschland exportierten Kriegswaffen gemäß den Rüstungsexportberichten
2006 bis 2015 (bitte nach nominalem und prozentualem Wertanteil in den
einzelnen Jahren aufschlüsseln)?
3. Welche Kriegswaffen (inklusive Sammelausfuhren) aus Bayern wurden
zwischen 2006 und 2015 an welche Drittstaaten geliefert (bitte nach Jahr,
Empfängerland und Kriegswaffenlistennummer aufschlüsseln), und wie hoch
war jeweils deren Wert?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Die nachfolgenden Angaben zu den zur Ausfuhr genehmigten Kriegswaffen sind
wertmäßig bereits in den Angaben in der Antwort zu Frage 1 enthalten, da
sämtliche Kriegswaffen auch Rüstungsgüter sind.
Die statistische Erfassung der Rüstungsexportgenehmigungen erfolgt nach dem
Genehmigungsdatum. Die folgende Übersicht gibt daher Genehmigungen nach
dem Jahr wieder, in dem die Genehmigung erteilt wurde. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Einzelgenehmigungen und Meldungen für Kriegswaffen nach dem
Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
Jahr Gesamtwert Rüstungsexportbericht in Euro davon Bayern in Euro Prozentanteil
2014 1.410.168.832 342.773.184 24,3
2015 2.870.413.913 2.097.995.278 73,1
Sammelausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen nach dem AWG
Jahr Gesamtwert Rüstungsexportbericht in Euro davon Bayern in Euro Prozentanteil
2014 76.299.421 0 0
2015 900.000.000 900.000.000 100
2. a) Welche Kriegswaffen (inklusive Sammelausfuhren) von in Bayern
ansässigen Antragstellern wurden dabei in welcher Stückzahl gemäß der
einschlägigen Kriegswaffenlistennummern jeweils exportiert?
Nachfolgend werden, aufgeschlüsselt nach den Jahren 2014 und 2015, die auf
Antrag von Unternehmen aus Bayern zur Ausfuhr nach dem AWG genehmigten
Kriegswaffen dargestellt. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird
verwiesen.
Sammelausfuhrgenehmigungen können nach Stückzahl und Wert keiner
Kriegswaffenlistennummer eindeutig zugeordnet werden. Aus diesem Grunde enthält
die folgende Aufstellung ausschließlich Einzelgenehmigungen und Meldungen
nach dem AWG für Kriegswaffen.
Jahr Kriegswaffenlistennummer und Güterbeschreibung Anzahl
2014 10 – Startanlagen für gelenkte Flugkörper 29
14 – Kampfhubschrauber 3
24 – Kampfpanzer 53
25 – Sonstige gepanzerte Kampffahrzeuge 12
27 – Fahrgestelle für Panzer und Kampffahrzeuge 1
29D – Halbautomatische Gewehre 2
34 – Rohre für Waffen d. KWL 29, 31 und 32 800
35 – Verschlüsse für Waffen d. KWL 29, 31 und 32 60
49 – Munition für Waffen d. KWL 31 und 32 1.056
50 – Munition für Waffen d. KWL 29 1.976.343
54 – Geschosse für Waffen d. KWL 49 und 52 75
55 – Treibladungen für Waffen d. KWL 49 und 52 12.110
56 – Gefechtsköpfe für Waffen d. KWL 7 – 9 und 40 1.165
57 – Zünder für KWL 7-9, 40, 43/4, 46/7, 49, 51-53, 59 42
58 – Zielsuchköpfe für Waffen d. KWL 7, 9, 40, 44, 49, 59, 60 9
Jahr Kriegswaffenlistennummer und Güterbeschreibung Anzahl
2015 07 – Lenkflugkörper 440
10 – Startanlagen für gelenkte Flugkörper 117
12 – Triebwerke für gelenkte u. ungelenkte Flugkörper 119
14 – Kampfhubschrauber 2
24 – Kampfpanzer 62
25 – Sonstige gepanzerte Kampffahrzeuge 64
27 – Fahrgestelle für Panzer und Kampffahrzeuge 1
29A – Maschinengewehre 196
29C – Vollautomatische Gewehre 30
31 – Kanonen, Haubitzen, Mörser 101
33 – Gepanzerte Selbstfahrlafetten für Waffen der KWL 31/32 1
34 – Rohre für Waffen der KWL 29, 31 und 32 2
35 – Verschlüsse für Waffen d. KWL 29, 31 und 32 200
46 – Handgranaten 100
49 – Munition für Waffen d. KWL 31 und 32 12.912
50 – Munition für Waffen d. KWL 29 1.560.871
54 – Geschosse für Waffen d. KWL 49 und 52 1.674
55 – Treibladungen für Waffen d. KWL 49 und 52 53.799
56 – Gefechtsköpfe für Waffen d. KWL 7 – 9 und 40 13.880
57 – Zünder für KWL 7-9, 40, 43/4, 46/7, 49, 51-53, 59 diverse
58 – Zielsuchköpfe für Waffen d. KWL 7, 9, 40, 44, 49, 59, 60 5
2. b) In welche Länder wurden die von in Bayern ansässigen Antragstellern
exportierten Kriegswaffen (inklusive Sammelausfuhren) geliefert,
bezogen auf die jeweiligen Ländergruppen „EU-Länder“, „NATO und
gleichgestellte Länder“ und „Drittländer“ (bitte nach nominalem und
prozentualem Wertanteil in den einzelnen Jahren aufschlüsseln)?
Nachfolgend werden die jeweiligen Bestimmungsländer der bayerischen
Unternehmen 2014 und 2015 erteilten Ausfuhrgenehmigungen, aufgeschlüsselt nach
EU-Ländern, NATO und NATO-gleichgestellten Ländern sowie Drittländern,
dargestellt.
Die Daten der Sammelausfuhrgenehmigungen können keinem Land eindeutig
zugeordnet werden, da Sammelausfuhrgenehmigungen in der Regel mehrere
Empfängerländer beinhalten. Daher sind Sammelausfuhrgenehmigungen in der
folgenden Übersicht nicht enthalten.
Einzelgenehmigungen und Meldungen für Kriegswaffen nach dem AWG
Jahr EU-Länder
in Euro
NATO und NATO-
gleichgestellte Länder in Euro
Drittländer
in Euro
Gesamt
in Euro
2014 128.082.915 7.139.812 207.550.457 342.773.184
37,4 % 2,1 % 60,5 %
2015 249.067.511 1.522.564 1.847.405.203 2.097.995.278
11,9 % 0,1 % 88,0 %
3. Welche Kriegswaffen (inklusive Sammelausfuhren) aus Bayern wurden
zwischen 2006 und 2015 an welche Drittstaaten geliefert (bitte nach Jahr,
Empfängerland und Kriegswaffenlistennummer aufschlüsseln), und wie hoch
war jeweils deren Wert?
a) Wann wurden die entsprechenden Exporte jeweils beantragt, wann
wurden sie genehmigt und wann geliefert?
Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet.
Im Jahr 2014 wurden aus Bayern Kriegswaffen in die Drittländer Brasilien,
Indonesien, Oman, Singapur, Südafrika sowie in die Vereinigten Arabischen Emirate
im Gesamtwert von 36 779 398 Mio. Euro exportiert.
2015 wurden aus Bayern Kriegswaffen in die Drittländer Indonesien, Irak, Katar,
Republik Korea, Singapur, Südafrika sowie in die Vereinigten Arabischen
Emirate im Gesamtwert von 207 215 734 Mio. Euro exportiert.
Die Kriegswaffenlistennummer sowie die zugrunde liegenden
Genehmigungsdaten werden statistisch nicht erfasst. Sofern dies nach händischer Recherche
ermittelbar war, wurden aus Bayern 2014 Kriegswaffen der
Kriegswaffenlistennummern 7, 24, 25, 29c, 34, 35, 50 und 2015 Kriegswaffen der
Kriegswaffenlistennummern 7, 10, 24, 29c, 31, 49, 54, 50, 54, 55, 57 ausgeführt. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Welche Rüstungsgüter – mit Ausnahmen von Kriegswaffen – (inklusive
Sammelausfuhren) wurden im Zeitraum von 2006 bis 2015
schwerpunktmäßig von in Bayern ansässigen Antragstellern ausgeführt?
Für Sammelausfuhrgenehmigungen ist eine Unterteilung nach nicht
Kriegswaffen und nach Ausfuhrlistenpositionen nicht möglich. Daher sind
Sammelausfuhrgenehmigungen in den folgenden Übersichten nicht enthalten. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Genehmigungsschwerpunkte pro Jahr (jeweils die drei Ausfuhrlistenpositionen
mit dem höchsten Werten)
Jahr AL-Position Wert in Euro
2014 Gesamt 707.851.189
- davon A0011 162.368.063
- davon A0006 130.818.731
- davon A0009 73.442.640
2015 Gesamt 2.234.912.115
- davon A0010 1.099.351.019
- davon A0006 492.658.396
- davon A0003 145.315.061
a) Wie hoch war der jeweilige Anteil der Ausfuhren in EU-Länder, NATO-
Länder und der NATO gleichgestellte Länder (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Jahr Gesamt in Euro EU-Länder
in Euro
Prozentanteil
NATO und
gleichgestellte Länder
Prozentanteil
2014 707.851.189 241.612.560 34,1 172.137.595 24,3
2015 2.234.912.115 1.469.577.231 65,8 192.651.143 8,6
b) Wie hoch war der jeweilige Anteil der Ausfuhren in Drittstaaten (bitte
nach Jahren aufschlüsseln)?
Jahr Gesamt in Euro Drittländer in Euro Prozentanteil
2014 707.851.189 294.101.034 41,6
2015 2.234.912.115 572.683.741 25,6
c) Welche der Rüstungsgüter gingen an welche Drittstaaten (bitte nach
Empfängerland, Rüstungsgut und Jahr aufschlüsseln)?
2014 zur Ausfuhr in Drittländer genehmigte Rüstungsgüter nach Ausfuhrlistenposition
Afghanistan A0011, A0015, A0021
Ägypten A0010, A0011, A0021
Algerien A0001, A0006, A0007, A0011, A0018, A0021, A0022
Andorra A0001, A0003, A0018
Angola A0011, A0021
Argentinien A0010, A0014, A0015
Bahrain A0011, A0021
Botsuana A0001
Brasilien A0001, A0003, A0005, A0006, A0009, A0010, A0011, A0013, A0014, A0015, A0021, A0022
Brunei Darussalam A0011
Chile A0001, A0002, A0003, A0006, A0009, A0010, A0011, A0018
2014 zur Ausfuhr in Drittländer genehmigte Rüstungsgüter nach Ausfuhrlistenposition
Indien A0001, A0002, A0003, A0004, A0005, A0006, A0009, A0010, A0011, A0013, A0018, A0021, A0022
Indonesien A0001, A0004, A0006, A0009, A0010, A0011, A0014, A0021, A0022
Irak A0004, A0011, A0015, A0021
Israel A0001, A0005, A0006, A0009, A0010, A0011, A0013, A0015, A0016, A0017, A0018, A0021, A0022
Jordanien A0001, A0007
Kasachstan A0001, A0005, A0010
Katar A0001, A0004, A0005, A0010, A0011, A0021, A0022
Kenia A0011
Kolumbien A0005, A0011, A0021
Kuwait A0001, A0003, A0006, A0007, A0011, A0021
Libanon A0005
Libyen A0006
Malaysia A0003, A0005, A0006, A0010, A0011, A0021
Marokko A0011
Mauritius A0011, A0021
Mazedonien, ehemalige
jugoslawische Republik A0001
Mexiko A0001, A0008, A0010, A0011, A0021
Mongolei A0001
Namibia A0001
Nigeria A0006, A0010
Oman A0001, A0003, A0004, A0005, A0006, A0010, A0011, A0018, A0021
Pakistan A0003, A0005, A0010, A0011, A0021
Panama A0001
Peru A0003
Philippinen A0014, A0021
Republik Korea A0001, A0002, A0003, A0005, A0006, A0008, A0009, A0010, A0011, A0015, A0018, A0021, A0022
Russische Föderation A0001, A0011, A0018
Sambia A0001
Saudi-Arabien A0001, A0003, A0004, A0005, A0006, A0010, A0011, A0014, A0015, A0017, A0021, A0022
Singapur A0003, A0004, A0005, A0006, A0011, A0021, A0022
Sri Lanka A0001
Südafrika A0001, A0002, A0003, A0004, A0006, A0015, A0018, A0021, A0022
Thailand A0010, A0011, A0021
Tunesien A0001, A0021, A0022
Turkmenistan A0011
Uganda A0005, A0006
2014 zur Ausfuhr in Drittländer genehmigte Rüstungsgüter nach Ausfuhrlistenposition
Ukraine A0003
Uruguay A0001, A0003, A0011
Vereinigte Arabische
Emirate A0001, A0002, A0003, A0004, A0005, A0006, A0011, A0014, A0021, A0022
Vietnam A0003, A0010, A0011, A0021
China A0008, A0022
Hongkong A0003
Neukaledonien A0001
Taiwan A0011
2015 zur Ausfuhr in Drittländer genehmigte Rüstungsgüter nach Ausfuhrlistenposition
Afghanistan A0011, A0021
Ägypten A0004, A0009, A0010, A0011, A0015, A0021, A0022
Algerien A0004, A0009, A0011, A0021
Andorra A0003
Äquatorialguinea A0006
Bahrain A0001
Bangladesch A0011
Bhutan A0001
Bosnien und
Herzegowina A0001, A0003
Botsuana A0001, A0004, A0006, A0010, A0011, A0022
Brasilien A0001, A0003, A0004, A0005, A0006, A0009, A0010, A0011, A0013, A0021, A0022
Brunei Darussalam A0011, A0021
Chile A0001, A0003, A0005, A0006, A0009
Demokratisch
Volksrepublik Laos A0001
Ecuador A0005, A0010
Georgien A0001, A0003
Ghana A0010
Honduras A0005
Indien A0001, A0003, A0005, A0006, A0009, A0010, A0011, A0015, A0018, A0021, A0022
Indonesien A0001, A0003, A0004, A0005, A0011, A0014, A0021, A0022
Irak A0010, A0011, A0021
Israel A0002, A0004, A0005, A0006, A0009, A0010, A0011, A0017, A0018, A0021, A0022
Jordanien A0001, A0003
Kasachstan A0001, A0005, A0006, A0010, A0011, A0021
Katar A0001, A0005, A0006, A0014, A0015, A0018, A0021, A0022
2015 zur Ausfuhr in Drittländer genehmigte Rüstungsgüter nach Ausfuhrlistenposition
Kenia A0004
Kolumbien A0011, A0015, A0021
Kuwait A0001, A0003, A0006, A0018, A0022
Malaysia A0003, A0005, A0009, A0011, A0014, A0021
Marokko A0003
Mauritius A0005
Mexiko A0010, A0011, A0019, A0021, A0022
Mongolei A0001
Namibia A0001, A0003
Oman A0001, A0003, A0004, A0005, A0006, A0010, A0011, A0021
Pakistan A0003, A0010, A0011, A0021
Panama A0005
Peru A0001
Philippinen A0010
Republik Korea A0002, A0003, A0004, A0005, A0006, A0009, A0010, A0011, A0018, A0021, A0022
Russische Föderation A0001
Saudi-Arabien A0001, A0003, A0004, A0006, A0010, A0011, A0014, A0021, A0022
Serbien A0003, A0015
Singapur A0001, A0003, A0005, A0006, A0010, A0011, A0021, A0022
Somalia A0004
Südafrika A0001, A0002, A0003, A0004, A0005, A0006, A0010, A0014, A0018, A0022
Thailand A0003, A0011, A0021
Tunesien A0005
Turkmenistan A0011, A0018, A0021
Uganda A0005, A0006
Ukraine A0006
Uruguay A0001
Usbekistan A0010
Vereinigte Arabische
Emirate
A0001, A0002, A0003, A0004, A0005, A0006, A0010, A0011, A0018, A0021,
A0022
Vereinigte Rep.
Tansania A0001
Vietnam A0011, A0021, A0022
China A0006, A0008
Hongkong A0003
Taiwan A0001
Westsahara A0005
5. Welche Unternehmen aus Bayern haben von 2006 bis 2015 Rüstungsgüter
in Drittstaaten exportiert, und welche weiteren Unternehmen haben für
diesen Zeitraum Rüstungsexporte in Drittstaaten beantragt?
6. Welche Unternehmen aus Bayern haben von 2006 bis 2015 Kriegswaffen in
Drittstaaten exportiert, und welche weiteren Unternehmen haben für diesen
Zeitraum Kriegswaffenexporte in Drittstaaten beantragt?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Für sonstige Rüstungsgüter liegen der Bundesregierung Daten zu tatsächlichen
Ausfuhren (Exporten) nicht vor. Die Daten der Unternehmen, die 2014 und 2015
Kriegswaffen tatsächlich ausgeführt haben, können im Gegensatz zu den Daten
über die Genehmigungsinhaber aufgrund der über Artikel 12 des Grundgesetzes
verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht
herausgegeben werden.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
7. Wie hoch war der Anteil an beantragten Rüstungsexporten (inklusive
Sammelausfuhren) von Unternehmen aus Bayern zwischen 2006 und 2015, die
a) untersagt wurden oder
b) zurückgezogen wurden (bitte nach Jahr der Untersagung bzw. des
Rückzugs aufschlüsseln),
c) an welche Länder hätten die entsprechenden Rüstungsgüter geliefert
werden sollen, und welche Gründe führten zur Untersagung der Exporte?
Die Fragen 7 bis 7c werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
8. Wie hoch war der Anteil an beantragten Kriegswaffenexporten (inklusive
Sammelausfuhren) von Unternehmen aus Bayern zwischen 2006 und 2015,
die
a) untersagt wurden oder
b) zurückgezogen wurden (bitte nach Jahr der Untersagung bzw. des
Rückzugs aufschlüsseln),
c) an welche Länder hätten die entsprechenden Kriegswaffen geliefert
werden sollen, und welche Gründe führten zur Untersagung der Exporte?
Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
9. Bei welchen Rüstungsexporten (inklusive Sammelausfuhren) von
Unternehmen aus Bayern, die in den letzten fünf Jahren in Drittstaaten geliefert
wurden, wurden einschränkende Vereinbarungen getroffen, die über das übliche
Maß hinausgehen, und um welche Einschränkungen handelte es sich hierbei?
a) Bei welchen dieser Einschränkungen ging die Initiative dafür von den
Unternehmen oder den Drittstaaten aus (bitte aufschlüsseln)?
b) Welche dieser Einschränkungen wurden von Seiten der Bundesregierung
bereits bei entsprechenden Voranfragen gemacht, welche erst im Rahmen
der formalen Genehmigung (bitte aufschlüsseln)?
c) Wie wurden diese Einschränkungen bislang überprüft (bitte
aufschlüsseln)?
d) Wie lange gelten die Einschränkungen (bitte aufschlüsseln)?
e) Sind der Bundesregierung Abweichungen von den vereinbarten
Einschränkungen bekannt (bitte ggf. aufschlüsseln)?
Die Fragen 9 bis 9e werden zusammen beantwortet.
Soweit Ausfuhrgenehmigungsbescheide nach dem AWG und dem Gesetz über
die Kontrolle von Kriegswaffen aufgrund der Art des Ausfuhrvorhabens mit
Einschränkungen versehen werden, handelt sich hierbei nicht um Vereinbarungen
mit Unternehmen oder Drittstaaten, sondern um Regelungen, die für alle
Antragsteller unterschiedslos angeordnet werden und somit nicht über das übliche Maß
hinausgehen.
10. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die im vergangenen Jahr nach
Katar exportierten Kampfpanzer nicht im Jemen eingesetzt werden können
(vgl.
www.tagesschau.de/inland/katar-119.html)?
a) Welche Kontrollmaßnahmen hat die Bundesregierung dazu ergriffen?
b) Auf welcher Basis gründet die Aussage des Sprechers des Auswärtigen
Amts, wonach der Einsatz im Jemen „weder politisch beabsichtigt, noch
militärisch zweckmäßig noch technisch möglich“ sei (bitte nach
politischer Absichtserklärung und technischer Ausstattung aufschlüsseln und
begründen)?
c) Gilt die Aussage, die gelieferten Kampfpanzer seien nicht im Jemen
einzusetzen, im übertragenen Sinne auch für die im vergangenen Jahr an
Katar gelieferten Startanlagen für gelenkte Flugkörper, sonstige gepanzerte
Kampffahrzeuge, Maschinengewehre, Kanonen/Haubitzen/Mörser und
gepanzerte Selbstfahrlafetten, und falls nein, warum nicht?
Die Fragen 10 bis 10c werden gemeinsam beantwortet.
Die Aussagen des Sprechers des Auswärtigen Amtes gründeten auf
Erkenntnissen aus Gesprächen mit der katarischen Regierung einerseits und eigenen,
einschließlich technischen Erkenntnissen der Bundesregierung sowie einer sehr
aufmerksamen Beobachtung der regionalen Situation andererseits. Im Übrigen wird
auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten
Tom Koenigs (Plenarprotokoll 18/135, Anlage 10) und auf die Schriftliche
Frage 3 und die Nachfrage des Abgeordneten Omid Nouripour auf
Bundestagsdrucksache 18/6137 vom 17. September 2015 und die Nachfrage vom 28.
September 2015 sowie auf die Mitschrift über die Regierungspressekonferenz vom
23. Oktober 2016 verwiesen. Die Bundesregierung hat keine Veranlassung, an
der Zusicherung der katarischen Regierung zu zweifeln.
11. Ist sichergestellt, dass auch folgende Lieferungen bayerischer
Rüstungsunternehmen gemäß Rüstungsexportbericht 2015 nicht im Jemen zum Einsatz
kommen, und wenn ja, wie wird dies kontrolliert:
a) sonstige gepanzerte Kampffahrzeuge nach Kuwait,
b) Startanlagen für gelenkte Flugkörper nach Saudi-Arabien,
c) vollautomatische Gewehre in die Vereinigten Arabischen Emirate?
Es finden die üblichen Endverbleibsregelungen Anwendung.
12. Gab es bei den in Frage 11 benannten Exportgenehmigungen ähnliche
Bedenken des Bundeswirtschaftsministers wie bei den Kampfpanzern nach
Katar (siehe Frage 10), und wenn ja, welche?
Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die
Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach
sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer
Erwägungen. Grundlage hierfür sind die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für
den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000
und der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8.
Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von
Militärtechnologie und Militärgütern“. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen.
13. Wann wurde der 2015 ausgeführte Export von Panzern nach Katar erstmals
angefragt, und wann wurde die abschließende Genehmigung erteilt?
Wie lautete die sicherheitspolitische Begründung im Rahmen der
abschließenden Genehmigung?
Für den Export von Kriegswaffen bedarf es zweier Genehmigungen: einer nach
dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG) und einer
nach dem AWG. Die Genehmigung zur Beförderung zum Zwecke der Ausfuhr
nach dem KrWaffKontrG für Panzer nach Katar wurde 2013 erteilt. Die
entsprechende Ausfuhrgenehmigung nach dem AWG wurde 2015 erteilt. Im Übrigen
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
14. Inwiefern hatte der Hersteller der 2015 nach Katar exportierten
Kampfpanzer, die Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG, angekündigt,
Schadensersatzansprüche geltend zu machen, falls die Bundesregierung die Ausfuhr
nicht genehmigt?
a) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und von wem wurde eine
Schadensersatzklage angekündigt?
b) Wäre die Bundesregierung nach eigener Auffassung
schadensersatzpflichtig gewesen, und wenn ja, ab welchem Zeitpunkt?
c) Inwiefern gibt es Vereinbarungen oder Ankündigungen über die Höhe
eventueller Schadensersatzklagen/Schadensersatzleistungen?
Es wurde keine Schadensersatzforderung geltend gemacht bzw. eine etwaige
gerichtliche Geltendmachung konkret angekündigt. Im Übrigen handelt es sich um
hypothetische Fragen, die von der Bundesregierung nicht beantwortet werden.
15. Ab wann ist die Bundesregierung grundsätzlich für den Widerruf einer
erteilten Exportgenehmigung/einer positiv beschiedenen Voranfrage
schadensersatzpflichtig?
In welchem Umfang wäre die Bundesregierung schadensersatzpflichtig,
gemessen am jeweiligen Wert der Exportgenehmigung/positiv beschiedener
Voranfrage?
Die zu erfüllenden Voraussetzungen eines im Einzelfall möglichen
Entschädigungsanspruchs infolge eines Widerrufs von Ausfuhrgenehmigungen und
Voranfragen ergeben sich für den Bereich des AWG aus § 49 Absatz 6 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und für den Bereich der KrWaffKontrG aus
§ 9 KrWaffKontrG. Die Höhe einer möglichen Entschädigung beurteilt sich nach
den Umständen des jeweiligen Einzelfalls und kann nicht abstrakt beziffert
werden.
16. Unter welchen Umständen ist die Bundesregierung bereit, das Risiko einer
Schadensersatzforderung/-klage einzugehen?
Warum waren diese Umstände bei den 2015 ausgeführten Kampfpanzern
nach Katar nicht gegeben?
Die Frage nach den Umständen, unter denen die Bundesregierung bereit ist, das
Risiko einer Schadensersatzforderung einzugehen, kann abstrakt nicht
beantwortet werden, sondern richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls,
in dem eine Schadensersatzforderung anhängig gemacht wird. Im Übrigen wird
auf die Mitschrift über die Regierungspressekonferenz vom 23. Oktober 2016
verwiesen.
17. Bei welchen Rüstungsexporten der vergangenen zehn Jahre ist die
Bundesregierung das Risiko einer Schadensersatzforderung/-klage eingegangen und
hat die entsprechenden Genehmigungen/ positiv beschiedenen Voranfragen
widerrufen (bitte aufschlüsseln)?
a) Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung widerrufen (bitte
aufschlüsseln)?
b) In welchen Fällen wurde daraufhin eine Schadensersatzforderung an die
Bundesregierung gerichtet (bitte aufschlüsseln)?
c) Wie hoch waren die Schadensersatzforderungen (bitte aufschlüsseln)?
d) Welche Schadensersatzforderungen wurden gerichtlich entschieden (bitte
aufschlüsseln)?
e) In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung Schadensersatzleistungen
geleistet, und in welcher Höhe (bitte aufschlüsseln)?
Die Fragen 17 bis 17e werden zusammen beantwortet.
In den letzten zehn Jahren wurde der Vollzug der Ausfuhr eines
Gefechtsübungszentrums nach Russland durch Widerruf der entsprechenden Genehmigungen
unterbunden. Der Widerruf erfolgte zur Verhütung einer erheblichen Störung der
auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland. Der Adressat dieses
Widerrufs hat die Festsetzung einer Entschädigung beantragt. Dieses
Antragsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
18. Für welche weiteren Rüstungsexporte von Unternehmen aus Bayern in
Drittstaaten liegt eine positiv beschiedene Voranfrage vor?
a) Wann wurden die Voranfragen positiv beschieden (bitte Datum
angeben)?
b) Wann rechnet die Bundesregierung mit der formalen Antragstellung oder
dem Export?
c) Inwiefern wurden bereits Einschränkungen der Verwendung oder der
Weitergabe vereinbart?
Die Fragen 18 bis 18c werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
19. Wie viele Menschen in Bayern arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung
in der Rüstungsindustrie (bitte nominal und prozentual zu den in
Deutschland bestehenden Beschäftigungen in der Rüstungsindustrie angeben)?
Wie hat sich die Zahl in den letzten zehn Jahren verändert?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
20. Welchen Anteil am Bruttoinlandsprodukt Bayerns haben die
Rüstungsexporte aus Bayern nach Kenntnis der Bundesregierung?
Der Anteil der Rüstungsgüterexporte Bayerns am Bruttoinlandsprodukt Bayerns
beträgt 0,08 Prozent im Jahr 2015. Sowohl bei den Außenhandelsergebnissen als
auch beim Bruttoinlandsprodukt handelt es sich um vorläufige Zahlen.
21. Gab es vor der Reise des Ministerpräsidenten Horst Seehofer nach Saudi-
Arabien und Katar im April 2015 Gespräche bzw. Kontakte zwischen der
Bayerischen Staatsregierung und der Bundesregierung in Bezug auf das
kohärente außenpolitische Auftreten Deutschlands, insbesondere im sensiblen
Bereich der Rüstungsexporte?
a) Falls ja, mit welchem Inhalt und Ergebnis?
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Reise und
insbesondere den dort getätigten Aussagen des bayerischen
Ministerpräsidenten in Bezug auf Rüstungsexporte?
Die Fragen 21 bis 21b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung ist eine entsprechende Abstimmung vor der
angesprochenen Reise für den Bereich der Rüstungsgüter nicht aktenkundig. Die
Bundesregierung kommentiert die Aussagen des bayerischen Ministerpräsidenten nicht.
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ISSN 0722-8333]