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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Mögliche Einflussnahme des türkischen Präsidenten Erdogan in Deutschland über Organisationen wie der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs

Aktivitäten und Strukturen der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG): Beziehungen zur Muslimbruderschaft, zur Hamas, zur Islamischen Gemeinschaft in Deutschland e.V. (IGD) sowie zum Naksibendi-Orden, Kontakte zu islamistischen Gefährdern in Deutschland, Kandidatur zu türkischen Parlamentswahlen, Anzahl an Regionalverbänden und Moscheen, Bildungs-, Kultur- und Jugendarbeit, Entsendung und Bezahlung der Imame, ideologische Ausrichtung, Haltung gegenüber Minderheiten, wirtschaftliche Aktivitäten, Rolle der Europäischen Moscheebau- und Unterstützungsgemeinschaft e.V. (EMUG), Verbindung zur &quot;Union Türkisch-Europäischer Demokraten&quot; (UETD)<br /> (insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

15.09.2016

Antwortdauer

16 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/950430.08.2016

Mögliche Einflussnahme des türkischen Präsidenten Erdoğan in Deutschland über Organisationen wie der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Harald Petzold (Havelland) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Aufstieg von Premier Recep Tayyip Erdoğan ist ohne die Unterstützung von Milli Görüş kaum denkbar. Er selbst war in diesem Umfeld sozialisiert worden, einer seiner engsten Berater war Vorsitzender der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüș e. V. (IGMG) (www.spiegel.de/spiegel/print/d-96238894.html). Die Trennung zwischen den Anhängern von Milli Görüş und der AKP im Jahr 2000 war demnach weniger Folge ideologischer Differenzen, sondern entsprang mehr strategischen Überlegungen der Machtübernahme (www.nzz.ch/meinung/debatte/erbakans-erben-sind-am-ziel-1.18641183).

Seitdem die AKP regiert, gibt es zwischen ihr und der IGMG eine engere Zusammenarbeit (http://blog.zeit.de/joerglau/2009/02/18/ditib-als-langer-arm-erdogans_2062). So sitzt der ehemalige IGMG-Generalsekretär, Mustafa Yeneroglu, „einer der eifrigsten Erdogan-Propagandisten, […] heute für die AKP im türkischen Parlament“ (www.tagesspiegel.de/themen/agenda/einfluss-der-tuerkeierdogans-lobby-in-deutschland/13695612.html). Das wirkt sich auch auf das Verhältnis zwischen der IGMG und der AKP aus. Jahrelang stand die IGMG wegen ihrer antilaizistischen Ausrichtung in Konkurrenz zur Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e. V. (türkisch: Diyanet İşleri Türk İslam Birliği, abgekürzt DITIB). Seit dem Jahr 2006 drängte die AKP-Regierung unter Recep Tayyip Erdoğan auf eine Vereinheitlichung der Organisationslandschaft in Deutschland, was dazu beigetragen hat, dass der Konflikt zwischen der DITIB und der IGMG abgeschwächt wurde und sich die Organisationen seit dem Jahr 2007 im Koordinationsrat der Muslime (KRM) zusammengefunden haben (http://downloads.akademie-rs.de/interreligioeser-dialog/131115_rosenow_akteure.pdf).

In Deutschland wird die IGMG auf Bundesebene vom Verfassungsschutz beobachtet und von diesem als „legalistische Organisation eingestuft, d. h. sie verfolgt ihre Ideologie ausschließlich mit legalen Mitteln. Die IGMG-Ideologie enthält keine gewaltbezogenen Elemente“ (Bundestagsdrucksache 18/6166). Sie ist Teil der länderübergreifenden Milli-Görüș-Bewegung, die auf den türkischen Politiker Necmettin Erbakan zurückgeht. Dieser erklärte Anfang der 70er-Jahre die Überwindung von Laizismus und Demokratie zum Ziel und die Errichtung einer „gerechten Ordnung“ auf islamischer Grundlage. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zählt die IGMG zu den „bundesweit aktiven islamistischen Organisationen beziehungsweise Gruppierungen“, zu denen keine gesicherten Anhängerzahlen vorlägen, geht aber davon aus, sie verfüge „über einige Zehntausend Anhänger“, von denen „die Zahl der extremistischen Anhänger […] dabei auf bis zu 10 000 Personen geschätzt“ wird. Deutschlandweit sei mit regional unterschiedlicher Intensität ein schwächer werdender „Extremismusbezug“ der IGMG festzustellen (Verfassungsschutzbericht 2015 des Bundes, Ausschussdrucksache 18(4)627).

Rückenwind erhält die IGMG aber nicht nur durch Recep Tayyip Erdoğan und die AKP. Der Besuch des CDU-Politikers, Parteivize und zugleich CDU-Landeschef in Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet, im Rahmen des Bürgerschaftswahlkampfs in der Fatih-Moschee in Bremen sorgte im April 2015 für einiges Aufsehen, weil die Moschee zur Islamischen Gemeinschaft Milli Görüș gehört und wegen der Einstufung von Milli Görüș als verfassungsfeindlich von Verfassungsschützern im Bund und in einigen Bundesländern, wenn auch nicht in Bremen (www.welt.de/print/die_welt/politik/article139563654/Laschets-Gratwanderung-in-der-Fatih-Moschee.html). Bereits im Jahr 2014 hatte die CDU-Bundestagsabgeordnete Cemile Giousouf Vertreter der IGMG in ihrem Hagener Wahlkreisbüro empfangen; zu einem Zeitpunkt als diese noch vom NRW-Verfassungsschutz beobachtet wurde (www.welt.de/regionales/nrw/article135068067/Wie-viel-Naehe-zu-Islamisten-ist-erlaubt.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Welche Beziehungen bestehen nach Erkenntnissen (auch nachrichtendienstlichen) der Bundesregierung zwischen der ägyptischen Muslimbruderschaft (MB) und der Milli-Görüș-Bewegung?

2

Welche Beziehungen bestehen nach Erkenntnissen (auch nachrichtendienstlichen) der Bundesregierung zwischen der Hamas und der Milli-Görüș-Bewegung?

3

Inwieweit gehört nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher) die Zusammenarbeit mit der Milli-Görüș-Bewegung ebenfalls zu jener seit Jahren bewussten Politik der mit islamistischen Organisationen seitens der türkischen Regierung, die von Präsident Recep Tayyip Erdoğan aktiv unterstützt wird und die Türkei zur „zentrale[n] Aktionsplattform für islamistische Gruppierungen“ hat werden lassen (www.tagesschau.de/inland/tuerkei-619.html)?

4

Inwieweit teilt die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die Auffassung, dass die „Saadet Partisi“, SP („Partei der Glückseligkeit“, SP) der politische und die IGMG der religiöse Arm von „Milli Görüș“ in Deutschland ist (www.verfassungsschutz-bw.de/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Aufsplitterung+ der+_Milli_Goerues_Bewegung+in+Deutschland)?

5

Welche personellen und finanziellen Vernetzungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher) zwischen der IGMG und der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland e. V. (IGD)?

6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über personelle bzw. finanzielle Vernetzungen zwischen dem Naksibendi-Orden und der IGMG?

7

Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung darüber, wie viele Abgeordnete des türkischen Parlaments dem Naksibendi-Orden angehören und welche Partei sie im Parlament vertreten (www. welt.de/print-welt/article89915/Umstrittene-Yimpas-Holding-finanziert-Islamisten.html)?

8

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass die sogenannten Islam-Holdings, die in den 90er-Jahren europaweit bis zu 50 Milliarden Dollar Schaden angerichtet haben sollen und an deren Aktivitäten maßgeblich die Milli-Görüș-Bewegung wie der Naksibendi-Orden beteiligt gewesen sein sollen (www.welt.de/print-welt/ article192662/Milliardenbetrug-im-Namen-Allahs.html), zu einem beträchtlichen Teil in die AKP geflossen sein sollen (www.spiegel.de/politik/ deutschland/islam-holdings-betrug-an-deutschlands-tuerken-a-477413.html)?

9

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), wie viele der etwa 516 islamistischen Gefährder, die das Bundeskriminalamt derzeit deutschlandweit zählt (www.sueddeutsche.de/politik/ elektronischefussfesseln-besser-als-nichts-1.3130439), direkte Kontakte zu Moscheegemeinden der IGMG haben?

10

Mit welcher Begründung ist im Verfassungsschutzbericht 2015 des Bundes die ursprünglich im Verfassungsschutzbericht 2014 des Bundes unter Vorbehalt genannte Zahl von 31 000 Personen der „Millî Görüş“-Bewegung und zugeordneter Vereinigungen, die als Islamismuspotential für das Jahr 2014 genannt wurden, nicht einmal mehr unter dem Vorbehalt, dass keine verlässlichen Zahlenangaben zum aktuellen Personenpotential vorlägen, enthalten?

11

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), ob, und wenn ja, wie viele IGMG-Funktionäre bzw. -Mitglieder bei den Parlamentswahlen in der Türkei im Juni und November 2015 auf Kandidatenlisten zur Wahl angetretener Parteien (z. B. der SP) standen?

12

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sich die IGMG in 35 Regional- und Landesverbände gliedert, von denen 15 Regionalverbände in Deutschland vertreten sind (www.igmg.org/wp-content/uploads/ 2015/08/igmg_selbstdarstellung_2015_de.pdf)?

13

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die IGMG 518 Moscheen unterhält, davon 323 in Deutschland (www.igmg.org/ wpcontent/uploads/2015/08/igmg_selbstdarstellung_2015_de.pdf)?

14

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass von den 2.330 Zweigstellen, zu denen neben den Moscheen auch Frauen-, Jugend-, Schüler-, Bildungs-, Kultur- und Sportvereine gehören, 1 351 Zweigstellen in Deutschland sind (www.igmg.org/wp-content/uploads/2015/08/igmg_ selbstdarstellung_2015_de.pdf)?

15

Wie viele Imame sind in den Moscheen der IGMG in der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung tätig?

16

Wie viele Imame in den Moscheen der IGMG in der Bundesrepublik Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der türkischen Religionsbehörde DITIB entsandt?

17

Wie viele Imame in den Moscheen der IGMG in der Bundesrepublik Deutschland werden nach Kenntnis der Bundesregierung von der türkischen Religionsbehörde DITIB bezahlt?

18

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Imame der IGMG zumeist theologische Fakultäten in der Türkei, in Bosnien oder auch in der arabischen Welt sowie in privaten Hochschulen wie zum Beispiel die in Chateau Chinon in Frankreich besuchen bzw. dort ausgebildet werden (www.deutschlandfunk.de/zwischen-islam-und-islamismus-verdacht.724. de.html?dram:article_id=99746)?

19

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass die Hochschule in Chateau Chinon in Frankreich eine islamistische Kaderschmiede mit engen Verbindungen zur fundamentalistischen Muslimbruderschaft sei (www.deutschlandfunk.de/zwischen-islam-und-islamismus-verdacht.724.de.html?dram:article_id=99746)?

20

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), ob die IGMG den Laizismus bzw. Säkularismus überwinden will?

21

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass es auch Ergebnis des Wirkens islamischer Organisationen wie der IGMG im Rahmen ihrer islamistischen Bildungs- und Jugendarbeit ist, dass laut einer im Auftrag der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster von der TNS Deutschland GmbH, Geschäftsbereich TNS Emnid erstellten Studie Religion zum „Identitätsmarker“ geworden ist (www.zeit.de/gesellschaft/2016-06/ integrationtuerkische-muslime-deutschland)?

22

Inwieweit sieht die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis einen Zusammenhang zwischen dem Wirken islamistischer Bildungs- und Jugendarbeit und dem Umstand, dass 32 Prozent der von Emnid befragten „Türkeistämmigen“ der Aussage zustimmten, die Muslime „sollten die Rückkehr zu einer Gesellschaftsordnung wie zu Zeiten des Propheten Mohammed anstreben“, 36 Prozent von ihnen der Ansicht waren, nur der Islam sei in der Lage, „die Probleme unserer Zeit zu lösen“, und 23 Prozent die Auffassung vertraten, Muslime sollten es vermeiden, dem anderen Geschlecht die Hand zu schütteln (www.dw.com/de/islam-und-grundgesetz-t%C3%BCrkische-muslime- indeutschland/a-19333008)?

23

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) von antisemitischen, christenfeindlichen, homophoben oder sich gegen das friedliche Zusammenleben der Völker richtende Äußerungen oder Aufrufe zur Gewalt seitens der IGMG und/oder deren führender Funktionäre?

24

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) von armenierfeindlichen Äußerungen seitens der IGMG und/oder deren führender Funktionäre im Zusammenhang mit den Debatten um die Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern und anderen Minderheiten?

25

Wie viele Moscheen der IGMG verwaltet die Europäische Moscheebau- und Unterstützungsgemeinschaft e. V. (EMUG) nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland?

26

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die EMUG mit Sitz in Köln für die wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten zuständig ist, während die IGMG mit Sitz in Bonn die religiösen Aufgaben der früheren Vereinigung der neuen Weltsicht in Europa e. V. (AMGT) übernommen hat (www.fes.de/fulltext/asfo/00803008.htm#E11E1)?

27

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass die IGMG neben Angelegenheiten der muslimischen Religionsausübung auch umfangreichen wirtschaftlichen Aktivitäten nachgeht, bspw. im Rahmen von Bestattungsfonds, Wallfahrtsorganisationen, Buchvertrieben für religiöse Literatur, muslimischen Sozialwerken sowie einer Reihe von Handelsgesellschaften für den Import und Export von Lebensmitteln und anderen Gütern, aber auch im weiteren Umfeld des Verbands angesiedelter Immobilien-, Versicherungs- und Kapitalanlagegesellschaften (www.fes. de/fulltext/asfo/00803008.htm#E11E1)?

28

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis (auch nachrichtendienstliche) über personelle und finanzielle Verbindungen der IGMG zur „Union Türkisch-Europäischer Demokraten“ (UETD)?

29

In welchen Regionalverbänden und Zweigstellen Deutschlands der IGMG sind nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlichen) die stärksten „Extremismusbezüge“ vorhanden?

Berlin, den 30. August 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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