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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Bewaffnete Konflikte und Maßnahmen der Europäischen Union in Libyen

Situation von Flüchtlingen, Sicherheitslage, Maßnahmen zur Stabilisierung der libyschen Einheitsregierung, seegehende Einheiten der libyschen Küstenwache, EUNAVFOR MED-Maßnahmen zur Ausbildungsunterstützung, Sicherheitsabkommen mit Ägypten, Bekämpfung von Menschenhandel durch die Operation &quot;Sea Guardian&quot;, Kenntnisse zum Ausbau von Grenzüberwachungs- und -kontrollsystemen, Planungsstand der multinationalen Mission LIAM, Maßnahmen der EU-Mission EUBAM Libya, Anfrage libyscher Behörden zum Einsatz von EU-Missionen, Kritik, Gegenmaßnahmen oder Sabotagen libyscher Regierungsangehöriger gegenüber EU-Missionen, Übergriffe auf Rettungsorganisationen<br /> (insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

13.10.2016

Antwortdauer

41 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/956302.09.2016

Bewaffnete Konflikte und Maßnahmen der Europäischen Union in Libyen

der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Jan Korte, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In einem Memorandum of Understanding haben die Europäische Union und die von ihr anerkannte libysche Einheitsregierung Ausbildungsmaßnahmen für die Küstenwache und die Marine vereinbart (Pressemitteilung Europäischer Auswärtiger Dienst vom 23. August 2016). Grundlage ist die Ausweitung von Mandat und Zeitraum der EU-Militärmission EUNAVFOR MED durch den Rat der Europäischen Union (Amtsblatt der Europäischen Union vom 21. Juni 2016).

Demnach sollen Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau unter Einbezug von weiteren EU-Agenturen und „anderen internationalen Akteuren“ erfolgen. Als Arbeitsfelder werden Training auf See, an Land (in EU-Mitgliedstaaten oder in Libyen) sowie an Bord libyscher Schiffe und Patrouillenboote der Küstenwache und der Marine genannt. Weitere Details sind unklar, die Bundesregierung sprach zuletzt von 100 Angehörigen der Küstenwache, die in „bis zu 14-wöchigen Kursen“ auf einem Schiff von EUNAVFOR MED ausgebildet würden (Bundestagsdrucksache 18/9262). Sofern deutsche Soldaten eingesetzt würden, müsste der Deutsche Bundestag zustimmen.

Auch die Grenzagentur FRONTEX plant eine Zusammenarbeit. So habe der Verwaltungsrat dem Exekutivdirektor der Agentur das Mandat erteilt, Verhandlungen zu einem Arbeitsabkommen mit Libyen zu führen. Zu den Kooperationspartnern gehört die ebenfalls um ein Jahr verlängerte EU-Mission EUBAM Libya (Pressemitteilung Rat der EU vom 4. August 2016). Sie fokussiert auf die Bereiche Strafjustiz, Migration, Grenzschutz und Terrorismusbekämpfung.

Vor einem Einsatz auf libyschem Hoheitsgebiet muss jedoch ein Antrag einer rechtmäßigen libyschen Behörde vorliegen, eine etwaige Mission würde dann unter „voller Eigenverantwortung“ Libyens durchgeführt. Der Präsidialrat habe laut der Bundesregierung „mehrfach öffentlich und in bilateralen Gesprächen angekündigt“, Expertenkommissionen einzurichten, die „mögliche Unterstützungsbitten“ formulieren und abstimmen sollen (Bundestagsdrucksache 18/9262). Bisher liege aber kein Antrag der „libyschen Seite“ vor.

Mit EUNAVFOR MED und EUBAM Libya sollen die libyschen Behörden in die Lage versetzt werden, Aktionen zur Strafverfolgung („law enforcement actions“) gegen kriminelle Organisationen durchzuführen. Genannt werden der Menschenschmuggel und Menschenhandel („smuggling and trafficking in human beings“).

Am Tag der Vertragsunterzeichnung meldete sich Ayyub Gassem, der Sprecher der libyschen Marine, mit einer umfangreichen Kritik an EUNAVFOR MED (Libya Herald vom 24. August 2016). Ayyub Gassem beschreibt die Operation als „italienische Propaganda“, deren Ziel im Verschleiern illegaler Fischerei und dem Schmuggel von Öl diene. Die Marine benötige daher kein Training, sondern Boote und andere Ausrüstung. So verzögere die Regierung in Rom die Herausgabe von vier Patrouillenbooten, die im August 2014 für Wartungsarbeiten nach Italien verbracht wurden.

Ohnehin ist unklar, welche Außengrenzen die libysche Einheitsregierung überhaupt kontrolliert und über welche Schiffe sie hierzu verfügt. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung werden weite Teile die See-, Luft- und Landgrenzen von der „teilweise parallel agierenden Regierung in Tobruk“ durch ein Milizenbündnis der ihr zuzurechnenden, sogenannten Libyschen Nationalarmee kontrolliert (Bundestagsdrucksache 18/9262). Die libysche Einheitsregierung in Tripolis hat lediglich die Befehlsgewalt über „Teile“ der Seegrenzen im Raum Tripolis. Der Einfluss des Präsidialrates sei „nach wie vor“ auf das Stadtgebiet der Hauptstadt einschließlich des Hafens beschränkt, in der Marine stütze er sich „nur auf die in Tripolis stationierten Einheiten“. Die Bundesregierung spricht deshalb lediglich von einer „sogenannten Libyschen Küstenwache“ (Antwort auf die Schriftliche Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 18/8659).

Auch die Flughäfen Mitiga und Misrata unterstünden Milizkräften, die sich zwar zur Einheitsregierung bekennen, was laut der Bundesregierung „aber nicht mit einer Kontrolle durch die Einheitsregierung gleichzusetzen ist“. Derzeit seien über 1 000 Milizen unterschiedlicher Stärken in Libyen aktiv.

Zudem ist die Lage in den Hoheitsgewässern weiter unübersichtlich. Der in Tobruk kommandierende Armeechef Khalifa Haftar drohte erneut mit der „Bombardierung“ von Tankern, wenn diese Öl von den im Osten gelegenen Häfen verladen würden (Menas Associates vom 24. August 2016). Ihm unterstehende „Garden zum Schutz der Ölanlagen“ (Petroleum Facilities Guards – PFG) würden die Häfen Ras Lanuf, Es Sidra and Zueitina diesbezüglich „absichern“. Laut dem Medienbericht handele es sich bei der Drohung um eine Reaktion auf eine Vereinbarung der libyschen Einheitsregierung mit Einheiten der Ölgarde zur Wiederaufnahme von Exporten aus den seit zwei Jahren geschlossenen Häfen. Am 20. August 2016 verließ ein griechisch beflaggter Tanker den Hafen Zueitina, ein italienisches Schiff plane laut dem Bericht eine Verladung im Hafen von Brega. Bestimmungsort des Öls seien westliche Häfen unter Kontrolle der Einheitsregierung. Auch dort sind Ölgarden für die Sicherung von Raffinerien zuständig, nach Aussage der Bundesregierung bestehen zwischen den zentralen und östlichen Milizen der PFG „Streitigkeiten über regionale und inhaltliche Zuständigkeiten“.

Die Auseinandersetzung der konkurrierenden Regierungen und Ölgarden um die Ölexporte und die einseitige Unterstützung der Einheitsregierung durch die EU-Mitgliedstaaten könnte aus Sicht der Fragesteller für die angespannte Lage vor den libyschen Küsten verantwortlich sein. Im April 2016 wurde ein Schiff der privaten Rettungsorganisation Sea-Watch außerhalb der libyschen Hoheitsgewässer von bewaffneten Männern gestürmt, deren Schnellboot libysche Hoheitsabzeichen trug (Telepolis vom 9. Juni 2016). Dabei fielen auch Schüsse. Angeblich habe die „sogenannte Libyschen Küstenwache“ das Schiff „für ein Fahrzeug, welches illegalen Fischereiaktivitäten nachgehen würde“, gehalten (Antwort auf die Schriftliche Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 18/8659).

Laut Ärzte ohne Grenzen wurde am 17. August 2016 das Rettungsschiff „Bourbon Argos“ der Organisation von einem zunächst nicht identifizierten Schnellboot beschossen und geentert (Pressemitteilung vom 26. August 2016). Ärzte ohne Grenzen war zu dem Zeitpunkt für einen Such- und Rettungseinsatz in internationalen Gewässern, 24 Seemeilen vor der libyschen Küste unterwegs. Die libysche Einheitsregierung bestätigte schließlich, dass die Schüsse von einem Schiff ihrer Küstenwache abgegeben worden waren (Guardian vom 28. August 2016).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheitslage und die Situation der Geflüchteten in Libyen?

a) Welche Regionen werden weiterhin vom sogenannten Islamischen Staat kontrolliert?

b) Von welchen Teilen des Landes und von welchen Milizen wird die libysche Einheitsregierung weiterhin nicht anerkannt?

2

Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung zur Stabilisierung der libyschen Einheitsregierung?

3

Wie bewertet die Bundesregierung ihre Überlassung sondergeschützter Fahrzeuge an die libysche Einheitsregierung, und inwiefern kann sich diese dadurch mittlerweile freier im Land bewegen?

4

Inwiefern ist die von der libyschen Einheitsregierung am 9. Mai 2016 beschlossene Einrichtung einer Präsidialgarde und die Aufstellung von Verbänden mittlerweile umgesetzt worden, bzw., sofern dies weiterhin aussteht, welche Planungen sind der Bundesregierung hierzu bekannt (Bundestagsdrucksache 18/9262)?

5

Welche Außengrenzen werden nach Kenntnis der Bundesregierung von der libyschen Einheitsregierung derzeit kontrolliert, bzw. welche Änderungen haben sich seit Beantwortung der Bundestagsdrucksache 18/9262 ergeben?

a) Über welche konkreten seegehenden Einheiten verfügt die laut Sprachgebrauch der Bundesregierung „sogenannte Libysche Küstenwache“, und welche neuen Beschaffungen sind geplant?

b) Welche dieser seegehenden Einheiten sind nach Kenntnis der Bundesregierung für den bewaffneten Angriff auf ein Rettungsschiff der Organisation „Ärzte ohne Grenzen“ verantwortlich (Guardian vom 28. August 2016)?

6

Welcher Ausbildungsbedarf, welche Rahmenbedingungen, welche Anzahl und Auswahl der Auszubildenden werden nach der Autorisierung der EUNAVFOR MED-Maßnahmen durch das Politische und Sicherheitspolitische Komitee mit der libyschen Einheitsregierung verhandelt (Pressemitteilung des Rates der Europäischen Union vom 30. August 2016, Bundestagsdrucksache 18/9198)?

a) Welche hierfür benötigten „zusätzlichen Kräfte“ sollen der Operation zur Verfügung gestellt werden, „um auch weiterhin parallel den Kernauftrag der Schleuserbekämpfung durchführen zu können“?

b) Welche weiteren Ausbildungsinhalte außer „im Bereich der Navigation“ und SAR-Kapazitäten sollen das Fähigkeitsspektrum libyscher maritimer Einheiten „in vielfacher Weise erweitern“?

c) Auf welche Weise sollen die Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung auch dazu dienen, dass die libysche Küstenwache zukünftig auch mit Sicherheitsaufgaben außerhalb der libyschen Gewässern betraut wird (Bundestagsdrucksache 18/9262)?

d) Wann sollen die Voraussetzungen für den Beginn der Ausbildung vorliegen und schließlich in den europäischen Gremien entschieden werden?

e) Durch welche Maßnahmen und durch wen wird geprüft, ob sich unter den auszubildenden Angehörigen der Küstenwache „Extremisten“ befinden?

7

Wo, wann und durch wen sollen diese Maßnahmen nach gegenwärtigem Stand durchgeführt werden, bzw., sofern noch nicht endgültig vereinbart, welche Vorschläge von an EUNAVFOR MED beteiligten Regierungen sind der Bundesregierung hierzu bekannt?

8

Welche Überlegungen, Vorschläge oder Planungen existieren für Trainings an Land (in EU-Mitgliedstaaten oder in Libyen) sowie an Bord von Schiffen und Patrouillenbooten der libyschen Küstenwache und der Marine?

a) Mit welchen Kräften bzw. Sachmitteln will sich die Bundesregierung an entsprechenden Maßnahmen beteiligen?

b) Für welche Maßnahmen bräuchte es aus Sicht der Bundesregierung einen Beschluss des Deutschen Bundestages, und wann soll dieser entsprechend befasst werden?

9

Unter Einbezug von welchen weiteren EU-Agenturen und „anderen internationalen Akteuren“ sollen die Maßnahmen nach gegenwärtigem Stand erfolgen, bzw., sofern noch nicht endgültig vereinbart, welche Vorschläge von an EUNAVFOR MED beteiligten Regierungen oder EU-Agenturen sind der Bundesregierung hierzu bekannt?

a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wann die EU-Grenzagentur FRONTEX Verhandlungen zu einem Arbeitsabkommen mit Libyen, Tunesien, und Ägypten beginnen will, und welchen Inhalt haben diese?

b) Was ist der Bundesregierung über weitere Diskussionen oder Planungen für schwimmende „Hotspots“ für Geflüchtete auf dem Mittelmeer bekannt (www.statewatch.org/news/2016/may/eu-migration-docs.html), und wie positioniert sich die Bundesregierung hierzu?

10

Welchen konkreten Inhalt haben die Sicherheitsabkommen, die von den Regierungen Ägyptens und Deutschlands im Juli 2016 unterzeichneten (Pressemitteilung der Regierung Ägyptens vom 14. Juli 2016), obwohl Menschenrechtsgruppen zufolge die Repression gegen die Zivilbevölkerung drastisch zunahm nachdem der Innenminister Magdy Abdel Ghaffar im März 2015 seinen Dienst antrat (Pressemitteilung Amnesty International vom 13. Juli 2016)?

a) Welche Maßnahmen bestehen in den Bereichen Informationsaustausch von Polizei und Geheimdiensten, Internetkriminalität und Internetüberwachung, Terrorismus, Geldwäsche, Ausforschung von Finanzströmen, Fortführung der Ausbildung ägyptischer Polizei in Deutschland, Dokumentensicherheit, Biometrie und Grenzüberwachung?

b) Auf welche Weise könnte aus Sicht der Bundesregierung auch die Militärmission EUNAVFOR MED in die Zusammenarbeit mit Ägypten zur Grenzüberwachung eingebunden werden?

11

Auf welche Weise soll die auf dem NATO-Gipfel in Warschau beschlossene Umwandlung der Operation „Active Endeavour“ sowie der Operation gegen Fluchthelfer in der Ägäis in eine einzige Operation „Sea Guardian“ die Bekämpfung von „Menschenschmuggel“ und „Menschenhandel“ umsetzen (EU Observer vom 10. Juli 2016)?

a) Welche Planungen existieren zur direkten Zusammenarbeit mit den Operationen EUBAM Libya und EUNAVFOR MED?

b) Inwiefern sollen zur Aufklärung nordafrikanischer Küsten nach Kenntnis der Bundesregierung ab dem Jahr 2017 die neuen „Global Hawk“-Drohnen der NATO eingesetzt werden, die seit diesem Jahr in Sizilien stationiert sind?

12

Was ist der Bundesregierung aus eigenen Erkenntnissen oder ihrer Mitarbeit in EUNAVFOR MED und EUBAM Libya über einen von den beiden konkurrierenden Regierungen Libyens geplanten technischen und organisatorischen Ausbau von Grenzüberwachungs- oder -kontrollsystemen an den See- und Landgrenzen bekannt?

13

Was ist der Bundesregierung mittlerweile über Mandatsumfang und Planungsstand einer im Rahmen „P3+5“ (USA, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien, Deutschland, Vereinte Nationen, Europäische Union) geplanten, multinationalen, militärischen Ausbildungs- und Beratungsmission LIAM bekannt (Bundestagsdrucksache 18/8593)?

a) Sofern die Planungen in enger Abstimmung mit den Bemühungen der „United Nations Support Mission in Libya“ (UNSMIL) seit September 2015 in Rom immer noch nicht abgeschlossen sind, wann rechnet die Bundesregierung mit einer „stringenten Formulierung eigener Vorstellungen zu Gestaltung und Aufbau der libyschen Sicherheitsstrukturen durch die libysche Einheitsregierung“?

b) Was ist der Bundesregierung über Angebote oder Pläne der britischen, französischen, italienischen und US-amerikanischen Regierung zur Entsendung von Truppen oder Gendarmerie-Einheiten im Rahmen der LIAM bekannt, und inwiefern würden diese mit den Anstrengungen der Europäischen Union verzahnt?

14

Wann sollen die im Rahmen einer „Ertüchtigungsinitiative“ mit dem tunesischen Verteidigungsministerium vereinbarten mobilen und ortsfesten Anlagen für die elektronische Grenzüberwachung an der tunesisch-libyschen Grenze ausgeliefert werden (Bundestagsdrucksache 18/9262)?

a) Wo und von wem werden die ortsfesten Anlagen installiert?

b) Wann und wo soll die im Rahmen der bilateralen Kooperation des Bundesministeriums der Verteidigung mit Tunesien vereinbarte Maßnahme zur „Evaluierung“ stattfinden?

c) Inwiefern wurden die Projektierung und weitere Ausplanung von Unterstützungsmaßnahmen für Tunesien für das Jahr 2017 inzwischen begonnen bzw. mit welchem Ergebnis wurden diese abgeschlossen?

15

Was ist der Bundesregierung über Planungen oder bereits feststehenden Maßnahmen im Rahmen der abermals verlängerten EU-Mission EUBAM Libya in den Bereichen Strafjustiz, Migration, Grenzschutz und Terrorismusbekämpfung bekannt?

16

Inwiefern hat eine rechtmäßige libysche Behörde inzwischen eine vorläufige Ankündigung verlautbart oder einen Antrag vorgelegt, die Missionen oder EUBAM Libya oder EUNAVFOR MED auf libyschem Hoheitsgebiet tätig werden zu lassen?

a) Inwiefern sind die „mehrfach öffentlich und in bilateralen Gesprächen“ angekündigten Expertenkommissionen, die „mögliche Unterstützungsbitten“ formulieren und abstimmen sollen, inzwischen eingerichtet (Bundestagsdrucksache 18/9262)?

b) Sofern ein solcher Antrag nicht vorliegt und auch die Expertenkommissionen nicht eingerichtet wurden, welche Gründe sind der Bundesregierung hierzu bekannt?

17

Was ist der Bundesregierung über den Umfang und die Akteure eines „Menschenhandels“ in Libyen bekannt, der im Rahmen des neuen Mandates von EUNAVFOR MED bekämpft werden soll, und wodurch unterscheidet sich dieser durch den ebenfalls in Libyen zu bekämpfenden „Menschenschmuggel“ („smuggling and trafficking in human beings“)?

a) Wie grenzt die Bundesregierung die Begriffe „Menschenschmuggel“, „Menschenhandel“, „Zwangsarbeit“ und „Sklaverei“ gegeneinander ab?

b) Wann wird die Bundesregierung die vollständige Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU zur Bekämpfung von Menschenhandel vollziehen?

18

Was ist der Bundesregierung aus eigenen Erkenntnissen oder aus ihrer Beteiligung in EUNAVFOR MED über Kritik, Gegenmaßnahmen oder sogar Sabotage libyscher Regierungsangehöriger gegenüber EUBAM Libya und EUNAVFOR MED bekannt, und wie wird dem im Rahmen der Missionen begegnet?

a) Was ist der Bundesregierung über Vorwürfe oder tatsächliche Zwischenfälle bekannt, wonach europäische Schiffe vor den Küsten Libyens der illegalen Fischerei nachgehen?

b) Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Regierung in Rom die Herausgabe von vier Patrouillenbooten, die im August 2014 für Wartungsarbeiten nach Italien verbracht wurden, verweigert, und welche Gründe sind ihr hierzu bekannt?

19

Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheitslage in den einzelnen libyschen Häfen, die zur Verladung und Verschiffung von Öl oder Benzin geeignet sind, und welche Regierungen bzw. welche Milizen üben dort die Kontrolle aus?

20

Was ist der Bundesregierung mittlerweile darüber bekannt, auf welche Weise sich die neue Einheitsregierung zur Frage äußerte, welche Aufgaben oder Maßnahmen zur Sicherung westlicher Ölanlagen von dieser übernommen werden sollen (Bundestagsdrucksache 18/9262)?

21

Was ist der Bundesregierung über Vorwürfe von Angehörigen der Einheitsregierung oder der Regierung in Tobruk bekannt, wonach EUNAVFOR MED eine nicht rechtmäßige Verladung und Verschiffung oder, wie es die Regierung in Tobruk erklärt, sogar den Schmuggel von Öl befördert?

a) Was ist der Bundesregierung über eine Vereinbarung der libyschen Einheitsregierung mit Einheiten der Ölgarde zur Wiederaufnahme von Exporten aus zuvor geschlossenen Häfen bekannt?

b) Worin bestehen die laut der Bundesregierung unter den östlichen und westlichen Ölgarden bestehenden „Streitigkeiten über regionale und inhaltliche Zuständigkeiten“ konkret (bitte auf einzelne Häfen bzw. geografisch eingrenzen)?

c) Welche Schiffe unter der Flagge welcher europäischen Länder haben in der jüngeren Zeit entsprechende Häfen unter Zuständigkeit der östlichen Ölgarde angesteuert, und wohin wurde das verladene Öl oder Benzin verschifft?

d) Woher stammte das Öl, und inwiefern waren deutsche Firmen in die Förderung, Verladung oder den Verkauf des Öls involviert?

e) Inwiefern wurden die Öltransporte auch im Rahmen von EUNAVFOR MED beobachtet oder sogar gesichert?

22

Bei welchen Gelegenheiten haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Behörden oder Ministerien, der Europäische Auswärtige Dienst oder der Sondergesandte der UN-Unterstützungsmission in Libyen Martin Kobler mit dem heutigen Marinechef Ayyub Gassem getroffen, und was war das Ergebnis dieser Gespräche?

23

Zu welchem Zeitpunkt erfuhr die Bundesregierung von dem bewaffneten Angriff auf das Schiff der Rettungsorganisation Ärzte ohne Grenzen (Guardian vom 28. August 2016), und welche Maßnahmen zum Schutz auch deutscher Rettungsorganisationen im Mittelmeer hat sie daraufhin unternommen?

a) Wann und durch wen wurde die Mission EUNAVFOR MED von dem Angriff unterrichtet, und welche Maßnahmen wurden daraufhin eingeleitet?

b) Welche Konsequenzen ziehen die Beteiligten an EUNAVFOR MED insbesondere aus dem bewaffneten Angriff, zu dem sich mittlerweile die libysche Küstenwache bekannte, hinsichtlich der geplanten Ausbildung und Zusammenarbeit mit der Marine und der ihr unterstehenden Küstenwache?

24

Welche weiteren Details sind der Bundesregierung im Jahr 2016 zu Angriffen oder Aufgriffen von Schiffen privater Rettungsorganisationen und die mutmaßlichen Urheber bekannt (Schriftliche Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 18/8659)?

25

Welche dieser Angriffe oder Aufgriffe wurde nach Kenntnis im Rahmen von EUNAVFOR MED beobachtet, und welche Maßnahmen wurden daraufhin eingeleitet?

26

Wann und wo soll das nächste SHADE MED-Treffen im Herbst 2016 stattfinden, und welche konkreten Inhalte sind der Bundesregierung zu den Tagesordnungspunkten „Internationale Schifffahrt, rechtliche Aspekte, Such- und Rettungsoperationen, Migration, Schleuserkriminalität und deren Bekämpfung sowie den Informationsaustausch im Mittelmeerraum“ bekannt (Bundestagsdrucksache 18/9198)?

Berlin, den 2. September 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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