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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Neuere Erkenntnisse zur Gefährdung von Bestäubern durch Neonikotinoide und andere systemische Pestizidwirkstoffe sowie daraus folgende Maßnahmen zum Bestäuberschutz

Absatz in Deutschland und Ausfuhr von Neonikotinoidwirkstoffen sowie Fipronil 2013 bis 2015, vorgesehen Maßnahmen betr. Ausstieg aus der Nutzung, restriktiverer Handhabung, Risikominderung sowie Reduzierung der Belastung von Honig- und Wildbienen, Schlussfolgerungen aus Ergebnissen zahlr. Studien zu den Risiken von Neonikotinoiden, Bekämpfung des Biodiversitätsverlustes bei Insekten, geplante Forschungsprojekte und Monitoringvorhaben, Einbeziehung von Imkerverbänden, Planungs- bzw. Umsetzungstand des Pestizid-Monitorings, Risikoneubewertung durch die EFSA bzw. weitere Risikoforschung, Stand der Zulassung für Sulfoxaflor<br /> (insgesamt 37 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

26.09.2016

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/959407.09.2016

Neuere Erkenntnisse zur Gefährdung von Bestäubern durch Neonikotinoide und andere systemische Pestizidwirkstoffe sowie daraus folgende Maßnahmen zum Bestäuberschutz

der Abgeordneten Harald Ebner, Steffi Lemke, Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Neonikotinoide sind hochtoxische Insektizidwirkstoffe, die seit circa 20 Jahren in der Landwirtschaft und im Gartenbau zunehmend zum Einsatz kommen. Eine weiter wachsende Zahl von Studien hat deutliche Hinweise erbracht, dass Neonikotinoide für Honig- und Wildbienen und weitere Nichtzielorganismen wie Säugetiere, Vögel, Fische, Reptilien und Schmetterlinge eine Vielzahl an Gefährdungen beinhalten. Wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass bereits niedrige Belastungen, wie sie in der landwirtschaftlichen Praxis auf Feldebene vorkommen, bei Honig- und Wildbienen Beeinträchtigungen des Kommunikations- und Lernvermögens, der Orientierung, des Sammelverhaltens, des Immunsystems sowie von Fortpflanzungs- und Bruterfolg hervorrufen. Diese und weitere Erkenntnisse zu Risiken wurden in umfangreichen Berichten internationaler wissenschaftlicher Institutionen wie dem Beirat der Wissenschaftsakademien Europas (EASAC) und der „Task Force on Systemic Pesticides“ dokumentiert. Aufgrund dieser Erkenntnisse führt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zurzeit eine Risikoneubewertung für drei Neonikotinoide Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam sowie das ebenfalls systemisch wirkende Fipronil durch.

Angesichts der immer größer werdenden Beweislast für Gefährdungen durch Neonikotinoide wird auch auf politischer Ebene zunehmend die Notwendigkeit weitergehender Maßnahmen gesehen. In Deutschland wurde zum Schutz von Honig- und Wildbienen das seit 2015 bestehende zeitlich befristete Eilverbot der Saatgutbehandlung von Wintergetreide mit Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam über eine reguläre Verordnung dauerhaft gesichert. Die Umweltministerkonferenz (UMK) der Bundesländer hat am 17. Juni 2016 grundsätzlich für eine weitere Verbesserung des Schutzes von Bestäubern vor Pestiziden plädiert, die auf dieser Wirkstoffgruppe basieren. Die Bundesregierung wurde von den Ländern aufgefordert, sich auf nationaler und europäischer Ebene für eine deutlich restriktivere Handhabung solcher Pestizide einzusetzen und dabei auch Optionen wie Anwendungsverbote und -beschränkungen zu prüfen (vgl. www.umweltministerkonferenz.de/documents/UMK-Protokoll_Juni_2016.pdf, Tagesordnungspunkt 19, S. 34). In Frankreich wurde Mitte Juli 2016 ein vollständiger Ausstieg aus der Nutzung von Neonikotinoiden im Pflanzenschutz ab dem Jahr 2020 beschlossen; ab dem Jahr 2018 werden übergangsweise Anwendungen nur noch im Ausnahmefall erteilt (vgl. www.lemonde.fr/biodiversite/article/2016/07/20/ loi-sur-la-biodiversite-la-france-bannit-les-pesticides-tueurs-d-abeilles_4972460_ 1652692.html).

Zwar bestehen seit Dezember 2013 in der EU Anwendungsbeschränkungen für vier Wirkstoffe in bienenattraktiven Kulturen. Diese haben aber bislang in Deutschland nicht zu einer Reduktion der eingesetzten Gesamtmenge von Neonikotinoidwirkstoffen geführt. Auch in Frankreich haben die EU-Teilverbote keine wesentliche Reduktion bei der Anwendung der drei Neonikotinoidwirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam bewirkt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/6490). Offensichtlich wird ein großer Teil der Wirkstoffe und Anwendungsbereiche von den Teilverboten nicht erfasst. Dies gilt auch für den Wirkstoff Thiacloprid, der neueren Studien zufolge ebenfalls erhebliche Risiken für Bestäuber beinhaltet.

Weitere Gefährdungen bestehen im Zusammenhang mit laufenden Zulassungsverfahren für Mittel mit neuen Wirkstoffen wie Sulfoxaflor, welches mit hohen Risiken für Honig- und Wildbienen verbunden ist (vgl. Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksachen 18/7810 und 18/6490).

Im Sinne des Vorsorgeprinzips sind daher aus Sicht der Fragesteller weiterreichende Maßnahmen erforderlich, um den Schutz von Bestäubern und anderen Nichtzielorganismen sicherzustellen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen37

1

Wie viele Tonnen Neonikotinoidwirkstoffe sowie Fipronil sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2015 in Deutschland abgesetzt worden (bitte tabellarisch auflisten)?

2

Wie viele Tonnen Neonikotinoide und Fipronil bzw. Formulierungen mit diesen Wirkstoffen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2015 aus Deutschland ausgeführt (bitte tabellarisch auflisten)?

3

Wie viele Tonnen Neonikotinoide sowie Fipronil wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2015 in welchen Formen (Saatgutbeizung, Granulat, Spritzmittel) sowohl für berufliche als auch für nichtberufliche Anwender abgesetzt (bitte tabellarisch aufschlüsseln)?

4

Erwägt die Bundesregierung, nach dem Vorbild Frankreichs zum Schutz der Biodiversität einen Ausstieg aus der Nutzung von Pestiziden und Bioziden mit Wirkstoffen aus der Gruppe der Neonikotinoide für Deutschland zu erlassen oder auf europäischer Ebene zu initiieren (vgl. www.assemblee- nationale.fr/14/ta/ta0803.asp, Artikel 125)?

Wenn ja, wie sieht der Zeitplan dafür aus?

Wenn nein, warum nicht?

5

Teilt die Bundesregierung die Feststellung der UMK der Bundesländer in ihrem Beschluss vom 17. Juni 2016, dass der „Schutz von Honig- und Wildbienen und anderen Bestäubern vor dem schädlichen Einfluss von Pflanzenschutzmitteln auf Basis der Neonicotinoide derzeit in Deutschland zu verbessern ist“ (vgl. www.umweltministerkonferenz.de/documents/ UMK-Protokoll_Juni_2016.pdf, S. 34), und wenn nein, warum nicht?

6

Wird die Bundesregierung der Bitte der UMK nachkommen, „sich national und EU-weit für eine deutlich restriktivere Handhabung von Pflanzenschutzmitteln mit neonicotinoiden Wirkstoffen einzusetzen“ und dabei auch Anwendungsverbote und -beschränkungen zu prüfen?

Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen?

Wenn nein, warum nicht?

7

Wird die Bundesregierung der weiteren Bitte der UMK nachkommen, im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) „Instrumente für eine wirksame Risikominderung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes generell zu entwickeln und einzuführen, um die Belastung der Honig- und Wildbienen sowie anderer Bestäuber-Insektenarten mit Pflanzenschutzmitteln zu begrenzen“?

Wenn ja, durch welche konkreten Schritte?

Wenn nein, warum nicht?

8

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen einer Studie (Straub et al, 2016, http://rspb.royalsocietypublishing.org/ content/283/1835/20160506), wonach die Neonikotinoidwirkstoffe Clothianidin und Thiamethoxam die Lebenserwartung und Spermienqualität bei männlichen Honigbienen (Drohnen) beeinträchtigen?

9

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen einer kanadischen Studie (Alburaki et al, Journal of Applied Entomology 2016), wonach eine Exposition von Honigbienen gegenüber Pollen von Maispflanzen, die aus mit Neonikotinoiden behandeltem Saatgut hervorgegangen sind, zu einem signifikant höheren Varroabefall und einer höheren Sterblichkeit bei den betroffenen Bienenvölkern führt?

10

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus einer aktuellen britischen Studie (Woodcock et al, 2016, www.nature.com/articles/ncomms 12459), wonach ein statistischer Zusammenhang zwischen der Saatgutbehandlung bei Raps mit Neonikotinoiden und Bestandsrückgängen bei Wildbienenarten besteht, da Populationen von Wildbienenarten in England, die als Rapsbestäuber gelten und damit einer Neonikotinoidexposition mittels der Saatgutbehandlung bei Raps ausgesetzt sind, im Durchschnitt dreimal so große Bestandsrückgänge verzeichnen wie Populationen von Wildbienenarten, welche primär andere Pollen- und Nektarquellen nutzen?

11

Welche Schlussfolgerungen für die Risikobewertung des Einsatzes von Neonikotinoiden bei der Saatgutbeizung zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen einer neuen britischen Studie (Budge et al, 2015, www.nature.com/ articles/srep12574), wonach ein statistischer Zusammenhang zwischen der Rapssaatgutbeizung mit Imidacloprid und der Höhe der Bienenvölkerverluste besteht, während gleichzeitig ein statistisch signifikanter Nutzen der Saatgutbeizung bei Raps mit Imidacloprid im langjährigen Mittel weder für Erträge noch für Gewinne landwirtschaftlicher Betriebe im Vergleich zu Pflanzenschutz durch befallsabhängige Spritzungen feststellbar war?

12

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen einer britischen Studie (Gilburn et al, 2015, https://peerj.com/articles/ 1402.pdf), die auf einen Zusammenhang zwischen der Abnahme bei 15 von 17 in Agrarkulturlandschaften verbreiteten Tagfalterarten und den Einsatzmengen von Neonikotinoiden hinweist?

13

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen einer aktuellen US-Studie (Forister et al, 2016, http://rsbl.royalsociety publishing.org/content/12/8/20160475), wonach in drei Bezirken Kaliforniens (Counties) seit Markteinführung von Pestiziden auf Basis von Neonikotinoiden im Jahr 1995 die Zahl der Schmetterlingsarten drastisch zurückgegangen ist und sowohl die Größe als auch die Fortpflanzungsrate der untersuchten Arten sich verringert haben, wobei durch das Studiendesign ausgeschlossen werden konnte, dass diese Effekte durch andere Faktoren wie Landnutzungsänderungen und Klimawandel hervorgerufen wurden?

14

Inwieweit plant die Bundesregierung vergleichbare Forschungsprojekte für Deutschland, um die mögliche Gefährdung von Schmetterlingen und Wildbienen durch Neonikotinoide genauer zu untersuchen?

Wenn nein, warum nicht?

15

Plant die Bundesregierung die Einführung eines eigenständigen Wildbienen-Monitorings, um der besonderen Gefährdungslage dieser Bestäuber gerecht zu werden?

Wenn nein, warum nicht?

16

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Ausmaß und möglichen Ursachen des Biodiversitätsverlustes bei Insekten in Deutschland seit den 80er-Jahren (bitte getrennt nach Ordnungen sowie Rückgang an Arten und Individuenzahlen angeben), und mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, dieser Entwicklung entgegenzuwirken?

17

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung allgemein zu möglichen Korrelationen und anderen Zusammenhängen zwischen dem Einsatz von Pestiziden und dem Rückgang von Insektenvorkommen (sowohl bei der Artenzahl als auch bei Bestandszahlen), wie sie in einer Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages berichtet wurde (vgl. www.bundestag.de/blob/416200/27ef1e1f3f6a 34d1a9374f8702249dbf/protokoll-18-73-data.pdf)? Plant die Bundesregierung Forschungsvorhaben bzw. Monitoringvorhaben zur Untersuchung möglicher Zusammenhänge in diesem Bereich, und wenn ja, welche (bitte unter Nennung des Projekts, der Projektdauer, -nehmer, Fördersumme)?

18

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen einer aktuellen US-Studie (Mogren/Lundgren 2016, siehe www.nature.com/ articles/srep29608), wonach der verbreitete Einsatz von Neonikotinoiden auch zu wesentlichen Belastungen von nicht behandelten Flächen wie Blühstreifen sowie eine erhebliche Senkung von Lipid- und Glykogenreserven in den Körpern von Arbeiterinnen im Bienenvolk bewirkt, was das Immunsystem sowie den Brut- und Überwinterungserfolg der betroffenen Bienenvölker beeinträchtigt?

19

Welche Schlussfolgerungen für die Risikobewertung insbesondere von Thiacloprid zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen einer neueren deutschen Studie von Wissenschaftlern der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt (am Main), wonach Clothianidin und Thiacloprid in niedrigen feldrelevanten Dosierungen den Acetylcholin-Gehalt im Futtersaft von Ammenbienen halbiert, was den Bruterfolg betroffener Bienenvölker durch eine höhere Larvensterblichkeit beeinträchtigt (vgl. www.uni-mainz.de/presse/75738.php und http:// journals.plos.org/plosone/article/asset?id=10.1371%2Fjournal.pone.01568 86.PDF)?

20

Welche Schlussfolgerungen für die Risikobewertung insbesondere von Thiacloprid zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen einer Studie von Wissenschaftlern des hessischen Bieneninstitutes Kirchhain (Brandt et al 2016, vgl. www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/26776096 sowie www.llh. hessen.de/downloads/bieneninstitut/veroeffentlichungen/b/Bienen%20 unter%20Stress%20-%20Neonikotinoide%20schwaechen%20das%20 Immunsystem%20von%20Honigbienen%20.pdf), wonach die Wirkstoffe Imidacloprid und Thiacloprid in subletalen feldrealistischen Konzentrationen zentrale Immunabwehrmechanismen bei Honigbienen signifikant beeinträchtigen, wobei Thiacloprid bereits in Konzentrationen, wie sie nachgewiesenermaßen in Pollen und Nektar enthalten sein können, zur Reduktion von Hämozyten führt, deren Zahl ein wichtiger Indikator für zellulare Immunkompetenz ist?

21

Welche Schlussfolgerungen für die Risikobewertung von Thiacloprid zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen einer neueren deutschen Studie von Wissenschaftlern der Freien Universität Berlin und des Julius Kühn- Instituts – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI) (Tison et al 2016, siehe http://pubs.acs.org/doi/abs/10.1021/acs.est.6b02658), wonach die chronische Exposition von Thiacloprid bereits im einstelligen Nanogrammbereich bei Honigbienen zur massiven Beeinträchtigung des Sammel-, Kommunikations- und Navigationsverhaltens führt und eine Akkumulierung des Wirkstoffs bei Sammelbienen zur Folge hat?

22

Hält die Bundesregierung angesichts der in den Fragen 19 bis 21 genannten Studienergebnisse eine Zulassungsverlängerung für Thiacloprid für vertretbar, worüber eine Entscheidung auf EU-Ebene voraussichtlich im April 2017 ansteht?

Wenn ja, aus welchen Gründen?

23

Inwieweit setzt sich die Bundesregierung hinsichtlich der Untersuchungsdauer von chronischen Toxizitätswirkungen auf Bienen im Rahmen der Zulassungsverfahren für Pestizidwirkstoffe für eine deutliche Verlängerung der obligatorischen Mindesttestdauer ein, die bislang nur zehn Tage beträgt und damit wissenschaftlichen Hinweisen zu subletalen irreversiblen Langzeitwirkungen von Neonikotinoiden sowie der Lebensdauer von Arbeiterinnen und Königinnen in Bienenvölkern nicht gerecht wird (vgl. van der Sluijs 2016, http://link.springer.com/article/10.1007/s41055-016-0003-z)?

Falls die Bundesregierung hierzu keine Aktivitäten plant, warum nicht?

24

Welche Forschungsvorhaben am neu gegründeten bundeseigenen Institut für Bienenschutz werden im Zusammenhang mit Risiken für Bestäuber durch Neonikotinoide aktuell durchgeführt oder sind bislang geplant (bitte unter Angabe des Projektziels, der Projektlaufzeit, der wissenschaftlichen Leitung und der finanziellen bzw. personellen Ausstattung auflisten)?

25

Inwieweit ist eine Einbeziehung von Imkerverbänden bei der Auswahl von Fragestellungen bzw. der Konzipierung von Forschungsprojekten des Instituts für Bienenschutz geplant? Welche Verbände werden an der Arbeit des Instituts für Bienenschutz auf welche Weise beteiligt, und wie wird gewährleistet, dass ein breites Spektrum der Imkerei in Deutschland (Freizeitimker, Berufs- und Erwerbsimker und ökologisch zertifizierte Imker) durch eine entsprechende Vertretervielfalt im Rahmen der Beteiligungsstruktur abgebildet wird?

26

Welche Forschungsaktivitäten zu subletalen Wirkungen von Neonikotinoiden werden aktuell außerhalb des Instituts für Bienenschutz sowie ohne Beteiligung von Pestizidherstellern seitens des Bundes gefördert (bitte Projektziele, Forschungsinstitutionen und eingesetzte Bundesmittel auflisten)?

27

Wie ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungstand des repräsentativen Pestizid-Monitorings von Bund und Ländern bei Kleingewässern in Agrarlandschaften, und inwieweit werden im Rahmen dieses Monitorings auch Belastungen mit Neonikotinoidwirkstoffen sowie deren Abbauprodukte erfasst?

28

Ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstandes einschließlich der oben genannten Studienergebnisse zur Gefährdung von Bestäubern durch Neonikotinoide weiterhin der Auffassung, dass keine unannehmbaren Auswirkungen für Bienen und andere Nichtzielorganismen durch diese Wirkstoffe bestehen, wie es Zulassungsvoraussetzung für Pestizidwirkstoffe entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ist?

Wenn ja, warum ist die Bundesregierung dieser Auffassung?

Wenn nein, welche Konsequenzen ergeben sich daraus für bestehende Zulassungen auf nationaler und europäischer Ebene?

29

Inwieweit setzt sich die Bundesregierung angesichts des aktuellen Stands der Wissenschaft zu Risiken durch Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam und Thiacloprid für eine aktualisierte Risikobewertung bzw. weitere Risikoforschung hinsichtlich aller weiteren in der EU zugelassenen Wirkstoffe aus der Gruppe der Neonikotinoide ein?

Wenn nein, warum nicht?

30

Mit welchen Aktivitäten und welchen Zielen haben sich welche Bundesministerien und Institutionen des Bundes seit 2014 in den Prozess der Risikoneubewertung von Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam und Fipronil im Rahmen der laufenden Überprüfung der geltenden Anwendungsbeschränkungen für diese Wirkstoffe durch die EU-Risikobewertungsbehörde EFSA eingebracht?

31

Wann rechnet die Bundesregierung mit der Vorlage eines Ergebnisberichts durch die EFSA hinsichtlich der Risikoneubewertung für die in Frage 30 genannten Wirkstoffe?

32

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Resistenzentwicklungen von Schadinsekten in der Landwirtschaft gegenüber Neonikotinoidwirkstoffen?

33

Welches Ergebnis hat die angekündigte Prüfung bzw. wissenschaftliche Bewertung der Erfahrungen in Norditalien mit Ertragsversicherungsmodellen erbracht (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 31 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/7810), und inwieweit plant die Bundesregierung konkrete Aktivitäten zu diesem Ansatz für Deutschland?

34

Warum sind die seit spätestens März 2016 laufenden deutschen Zulassungsverfahren für Formulierungen auf Basis von Sulfoxaflor (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 36 auf Bundestagsdrucksache 18/7810) noch nicht in der EU-Pestiziddatenbank aufgeführt (vgl. http://ec.europa.eu/ food/plant/pesticides/eu-pesticides-database/public/?event=activesubstance. detail&language=EN&selectedID=2282), und durch welche Maßnahmen werden die Bundesregierung bzw. die Bundesbehörden zukünftig sicherstellen, dass die EU-Pestiziddatenbank hinsichtlich der Zulassungsverfahren in Deutschland auf dem bestmöglichen aktuellen Stand ist und so dem Informationsanspruch der Öffentlichkeit gerecht wird?

35

Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die vom Antragsteller in der EU- Durchführungsverordnung 2015/1295 vom 27. Juli 2015 nachgeforderten Informationen hinsichtlich der Bienengefährdung durch Sulfoxaflor inzwischen vor?

36

Welches Land ist Hauptberichterstatter für die Risikobewertung von Sulfoxaflor im Rahmen des zonalen Zulassungsverfahrens, und welche deutschen Behörden sind in das Verfahren hinsichtlich der Prüfung und Kommentierung der Ergebnisse der Bewertung von Sulfoxaflor aus dem Hauptberichterstatterland beteiligt?

37

Wann ist mit Entscheidungen über die deutschen Zulassungsanträge für Formulierungen auf Basis von Sulfoxaflor zu rechnen?

Berlin, den 6. September 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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