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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Langfristige Sicherung der Stiftung Humanitäre Hilfe zur Entschädigung von durch verunreinigte Blutprodukte HIV-Infizierten

Entwicklung der Finanzsituation, Geldgeber, Beteiligung durch die verursachende Industrie, Informationen zu Höhe und Empfängern von Entschädigungsleistung, Zeitraum der Absicherung, etwaige Erhöhung der monatlichen Entschädigung<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

27.09.2016

Antwortdauer

18 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/961209.09.2016

Langfristige Sicherung der Stiftung Humanitäre Hilfe zur Entschädigung von durch verunreinigte Blutprodukte HIV-Infizierten

der Abgeordneten Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau), Katja Kipping, Ralph Lenkert, Norbert Müller, Harald Petzold (Havelland), Harald Weinberg, Birgit Wöllert, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Ende der siebziger und während der achtziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts wurden Tausende Bluter durch verseuchte Blutkonserven mit HIV, dem Erreger der AIDS-Krankheit, infiziert. In der Bundesrepublik Deutschland waren es mehr als 1 500. Ein Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages sprach 1994 von einem schuldhaften Verhalten der Behörden, der Pharmakonzerne sowie der Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes (vgl. www.zeit.de/1994/50/vorlaeufig-sprachlos) und stellte fest, dass das Infektionsrisiko zumindest ab Anfang 1983 der Industrie bekannt war (vgl. www. sueddeutsche.de/politik/hiv-verseuchte-blutkonserven-eiskalte-abwicklungeines-skandals-1.68006). Aufgrund der Gefahr der Übertragung von Hepatitiden hatten einige Unternehmen bereits in den siebziger Jahren Virusinaktivierungsverfahren entwickelt, so dass schon Ende der siebziger Jahre virusinaktivierte Präparate zur Verfügung standen. Dennoch wurden weitere Patienten infiziert.

Erst im Jahr 1995 wurde endlich ein Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen“ erlassen. Die Finanzierung erfolgte zunächst auf freiwilliger Basis durch den Bund (40 Prozent), die Bundesländer (20 Prozent), sechs (durch Übernahmen/Konzentration auf dem Markt heute nur noch drei) Pharmakonzernen (36,3 Prozent) und die Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes (3,7 Prozent) (vgl. https://de.wikipedia.org/ wiki/Stiftung_Humanit%C3%A4re_Hilfe_f%C3%BCr_durch_Blutprodukte_ HIV-infizierte_Personen).

Als Skandal wird dabei (vgl. www.spiegel.de/panorama/justiz/bluter-skandal- wie-hiv-infizierte-abgespeist-wurden-a-930103.html) nicht nur die trotz Wissens um die Gefahr erfolgte Auslieferung von möglicherweise infizierten Blutprodukten angesehen, sondern auch die schleppende und unzureichende Leistung von Entschädigung an die Betroffenen und ihre Hinterbliebenen.

Ebenfalls beklagt wird, dass der Stiftung die Geldmittel auszugehen drohen. Schon in den Jahren 2002 und 2010 gab es eine ähnliche Situation. Ursache ist, dass es bei der Lebenserwartung der mit dem HI-Virus-Infizierten und an AIDS Erkrankten zu Fehleinschätzungen kam.

Darüber hinaus mahnt die Deutsche Hämophiliegesellschaft zur Bekämpfung von Blutungskrankheiten e.V. (DHG) an, dass seit Beginn der Zahlungen im Jahr 1995 die Entschädigungsleistungen trotz Kaufkraftverlust nicht angepasst wurden und fordert nun sowohl einen einmaligen Aufschlag um 26 Prozent sowie eine jährliche Anpassung (vgl. www.dhg.de).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die momentane finanzielle Ausstattung der Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen, die für die Entschädigungszahlungen zuständig ist?

2

In welcher Höhe und von wem fließen dieser Stiftung nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit jährlich Mittel zu?

3

Wie entwickelte sich die finanzielle Situation der Stiftung nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren (bitte detailliert Ausgaben und Einnahmen für jedes Jahr auflisten)?

4

Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren die Beteiligung durch die verursachende Industrie (absolut und prozentual)?

5

Für welchen Zeitraum wird die Stiftung nach Einschätzung der Bundesregierung noch ausreichend finanziert sein, um den Betroffenen zumindest auf dem heutigen Niveau Zahlungen zu leisten?

6

Wie viele durch verunreinigte Blutprodukte HIV-Infizierte erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Entschädigungsleistungen, und falls bekannt, wie viel Euro durchschnittlich im Monat?

7

Wie viele der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung als HIV-Infizierte nach § 16 des HIV-Hilfegesetzes (HIVHG) eine monatliche Entschädigung von 766,94 Euro, wie viele als AIDS-erkrankte Personen eine Leistung von 1 533,88 Euro? Wie viele Kinder erhalten nach dem Tod der infizierten Person Entschädigungen?

8

Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil derjenigen, die aufgrund der Schädigung erwerbsunfähig und daher vollständig auf Zuwendungen aus der Stiftung angewiesen sind, in den vergangenen zehn Jahren (bitte pro Jahr auflisten)?

9

Erhalten Erwerbsunfähige bzw. diejenigen, die nur bedingt erwerbsfähig sind, einen Aufschlag? Wenn nein, warum nicht, wo diese doch in höherem Maße auf die Entschädigung angewiesen sind als diejenigen, die durch Berufstätigkeit ein eigenes Einkommen erzielen können?

10

Stimmt die Bundesregierung der Sichtweise der DHG zu, dass den durch verunreinigte Blutprodukte Infizierten eine dauerhafte Absicherung der Entschädigung bis zum Lebensende und nicht nur für einen begrenzten Zeitraum zustehen sollte? Falls nein, warum nicht?

11

Stimmt die Bundesregierung der DHG zu, dass die monatliche Entschädigung um 26 Prozent erhöht werden muss, da seit Zahlungsbeginn noch keine Dynamisierung stattfand? Wenn nein, welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen?

12

Welche Position hat die Bundesregierung bezüglich einer Regelung für eine zukünftige Dynamisierung der monatlichen Entschädigungsleistung, in deren Berechnung ein Ausgleich der Inflation sowie mit dem Alter steigender Hilfebedarf eingehen müssten?

13

Warum hat sich das Bundesministerium für Gesundheit zu diesen Forderungen der Betroffenen bisher noch nicht geäußert?

Berlin, den 9. September 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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