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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Fahndungs- und Auslieferungsersuchen der Türkei

Detailangaben zur Aktenübergabe durch türkische Behörden bzgl. in Europa lebender Terrorverdächtiger, Aufenthaltsstatus und -ort der in den Akten erwähnten Personen; Gewahrsamnahme bzw. Auslieferungen an die Türkei, Inkenntnissetzung der Betroffenen, weiteres Vorgehen der deutschen Justiz; Auslieferungsersuche der Türkei seit 2011, insb. bzgl. Gülen-Gefolgsleuten<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

27.09.2016

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/961308.09.2016

Fahndungs- und Auslieferungsersuchen der Türkei

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Jan Korte, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Harald Petzold (Havelland), Kersten Steinke, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 25. Juli 2016 strahlte der „Bayerische Rundfunk“ ein 30-minütiges Exklusiv-Interview mit dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan aus. Darin erklärte Recep Tayyip Erdoğan, sein Land kämpfe seit 40 Jahren gegen den Terror und „ein Großteil dieser Terroristen werden aber auch in Deutschland unterstützt und genährt und Deutschland unterstützt diese auch“. Weiter erklärte Recep Tayyip Erdoğan, er habe der Bundeskanzlerin „4 000 Akten zu den Personen gegeben, übermittelt, von Namen her gesehen“. Auf die Frage, was damit geschehe, habe ihm die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gesagt, der Justizprozess gehe weiter und es seien mittlerweile schon 4 500 Akten. Die von der Türkei Gesuchten leben laut Recep Tayyip Erdoğan heute in Frankreich, Belgien, Deutschland und Holland. Obwohl die Türkei nachrichtendienstliche Informationen übermittelt habe, würden diese „Terroristen“ nicht ausgeliefert. (www.br.de/mediathek/video/sendungen/nachrichten/interview-gottlieb-erdogan-100.html; deutsche Transkription des Interviews unter: www.tkpml-prozess-129b.de/de/sigmund-gottlieb-br-chefredakteur-und-istanbul-korrespondentmichael-schramm-fuehren-ein-30-minuetiges-exklusiv-interview-mit-demtuerkischen-praesidenten-recep-tayyip-erdogan/).

Auf die Schriftliche Frage 17 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/9390 nach den von Recep Tayyip Erdoğan genannten 4 000 Akten, bestätigte die Bundesregierung lediglich, dass türkische Behörden der Bundesregierung regelmäßig Informationen und Hinweise im Rahmen des Vorgehens gegen mutmaßliche Terroristinnen und Terroristen sowie ihre Unterstützerinnen und Unterstützer übermitteln. Diese würde von den zuständigen deutschen Behörden auf ihre Sicherheitsfragen betreffende und strafrechtliche Relevanz geprüft und gegebenenfalls zum Anknüpfungspunkt für weitergehende eigene Ermittlungen und Maßnahmen gemacht.

Nach Einschätzung der Fragesteller handelt es sich bei den von der Türkei gesuchten mutmaßlichen „Terroristen“ mehrheitlich um Anhängerinnen und Anhänger linker und kurdischer Vereinigungen aus der Türkei. Nach dem Putschversuch vom 15. Juli 2016 in der Türkei forderte die türkische Regierung von Deutschland auch die Auslieferung von Anhängern der Gülen-Bewegung, die sie für die Militärrevolte verantwortlich macht, welche über 250 Menschenleben kostete. Der türkische Europaminister Ömer Celik verlangte von Berlin die Ausweisung von Predigern, die Mitglieder der Gülen-Bewegung sind, in die Türkei (www.tagesschau.de/ausland/guelen-auslieferung-101.html). Presseberichten zufolge schickten türkische Behörden seit Mitte Juli 2016 40 Fahndungs- und Auslieferungsersuchen bezüglich in Deutschland lebender oder dorthin geflohener Gülen-Anhänger an die Bundesregierung. Dabei soll der türkische Geheimdienst an den Bundesnachrichtendienst herangetreten sein, um Deutschland für einen harten Kurs gegen die Gülen-Bewegung zu gewinnen (www.dw.com/de/bericht-t%C3%BCrkei-fordert-bnd-unterst%C3%BCtzung-im-kampf-gegeng%C3%BClen/a-19489465).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Inwieweit trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Aussage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan aus einem am 25. Juli 2016 vom „Bayerischen Rundfunk“ ausgestrahlten Interview zu, dass türkische Behörden der Bundesregierung oder deutschen Behörden rund 4 000 Akten von der türkischen Justiz als Terroristen eingestuften Personen übergeben haben?

1

Wie viele derartige Akten wurden welchen deutschen Behörden wann und in welchem Zeitraum durch welche türkischen Regierungsstellen oder Behörden übergeben?

1

Um welche Art von Akten handelt es sich dabei?

1

Inwieweit handelt es sich bei den genannten Akten um Fahndungs- oder Auslieferungsersuchen der türkischen Justiz?

1

Mit welcher konkreten Maßgabe oder Handlungserwartung von türkischer Seite aus wurden diese Akten nach Kenntnis der Bundesregierung an deutsche Behörden übergeben, bzw. welche etwaigen diesbezüglichen Zusagen gab es seitens deutscher Behörden?

1

Welche der deutschen Behörden im Einzelnen haben nach Kenntnis der Bundesregierung auf diese Akten oder – etwa im Rahmen von Verbunddateien – Zugriff erhalten?

1

Welche europäischen Behörden bzw. Behörden im EU-Ausland haben nach Kenntnis der Bundesregierung vermittelt über deutsche Behörden oder Verbunddateien Zugriff auf diese Akten bekommen?

2

Welchen von der Türkei als terroristisch eingestuften Organisationen oder Personenkreise sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die in den Akten genannten Personen angehören (bitte benennen, wie viele Personen welcher Organisation oder Personengruppe jeweils zugeordnet werden), und bei welcher dieser Gruppierungen handelt es sich auch nach Auffassung der Bundesregierung um terroristische Vereinigungen?

3

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Personen, die in den von Recep Tayyip Erdoğan erwähnten Akten genannt werden, heute in Deutschland, Frankreich, Holland und Belgien leben?

4

Inwieweit handelt es sich bei den in den Akten genannten Personen um in der Bundesrepublik Deutschland oder anderen EU-Staaten als politische Flüchtlinge anerkannte Personen bzw. Personen, die dort Asyl oder Schutz aufgrund einer Verfolgung in der Türkei erhalten haben oder um Personen, die die Staatsbürgerschaft der jeweiligen europäischen Länder besitzen?

5

Inwieweit trifft es zu, dass Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gegenüber dem türkischen Präsidenten auf dessen Nachfrage zu den Akten erklärt habe, der Justizprozess gehe weiter?

5

Falls getätigt, was genau meint die Bundeskanzlerin mit dieser Aussage bezüglich des Justizprozesses?

5

In wie vielen und welchen Fällen, auf welcher rechtlichen Grundlage und mit welchem Ergebnis hat sich die deutsche Justiz nach Kenntnis der Bundesregierung mit den in den Akten genannten Terrorverdächtigen befasst?

6

In wie vielen und welchen Fällen und auf welcher rechtlichen Grundlage wurden in diesen Akten genannte Personen nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen EU-Ländern in Auslieferungsgewahrsam genommen oder tatsächlich an die Türkei ausgeliefert?

7

Inwieweit werden in Deutschland lebende Personen, deren Namen in den Akten aus der Türkei genannt werden, nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen Behörden darüber in Kenntnis gesetzt?

8

Inwieweit kann die Bundesregierung ein durch die mögliche Einhaltung des offiziellen Rechtsweges und internationaler rechtlicher Gepflogenheiten erkennbares ernsthaftes Bemühen der türkischen Regierung und Justiz erkennen, die in den Akten genannten Personen in ihren Einflussbereich zu bekommen?

9

Inwieweit entsprechen die von der Türkei deutschen Behörden übergebenen Akten bezüglich in Europa lebender Terrorverdächtiger internationalen rechtlichen Standards?

10

Wie viele offizielle Auslieferungsersuchen bezüglich Personen, die von der türkischen Justiz als Terrorverdächtige eingeschätzt werden, ergingen von Seiten der türkischen Behörden in den vergangenen fünf Jahren an Deutschland?

10

Um wie viele mutmaßliche Mitglieder oder Anhänger welcher von der Türkei als terroristisch eingestufter Vereinigungen oder Personengruppen ging es dabei?

10

Wie viele der Gesuchten lebten nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland?

10

In wie vielen und welchen Fällen wurde türkischen Auslieferungsersuchen stattgegeben?

10

In wie vielen und welchen Fällen und mit welcher Begründung wurden derartige Auslieferungsersuchen abgelehnt oder haben sich auf welche sonstige Art und Weise erledigt?

10

Inwieweit kam es nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem gescheiterten Putsch vom 15. Juli 2016 zu einem Anstieg von offiziellen oder inoffiziellen Auslieferungsersuchen gegenüber deutschen Behörden und welche Personengruppen oder Mitglieder welcher Vereinigungen betrafen die Auslieferungsersuchen nach dem 15. Juli 2016?

11

Wie viele offizielle Fahndungs- und Auslieferungsersuchen (bitte jeweils getrennt angeben) bezüglich Anhängerinnen und Anhänger des Predigers Fethullah Gülen haben türkische Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung an Bundesbehörden oder die Bundesregierung übermittelt?

11

Wie viele dieser Fahndungs- und Auslieferungsersuchen wurden jeweils in welchem Zeitraum vor dem gescheiterten Putsch vom 15. Juli 2016 bzw. danach übermittelt (bitte differenziert angeben)?

11

Wie viele sich auf Anhängerinnen und Anhänger der Gülen-Bewegung beziehende Fahndungs- und Auslieferungsersuchen jeweils vor und nach dem 15. Juli 2016 betrafen nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland lebende türkische Staatsbürger, deutsche Staatsbürger und mutmaßlich nach Deutschland geflohene oder sich zumindest aus der Türkei angesichts drohender Verfolgung abgesetzter und in Deutschland vermutete türkische Staatsbürger?

12

Inwieweit treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Presseberichte zu, wonach der türkische Geheimdienst an den Bundesnachrichtendienst mit der Bitte herangetreten ist, deutsche Behörden zu einem härteren Vorgehen gegen die Gülen-Bewegung und die Auslieferung von Gülen-Gefolgsleuten zu bewegen?

13

Inwieweit folgten auf die Forderung des türkischen Europaministers Ömer Celik, Deutschland sollte Gülen-Imame in die Türkei ausweisen, offizielle Ausweisungsbegehren von Seiten der Türkei (www.tagesschau.de/ausland/guelen-auslieferung-101.html)?

14

Wie gedenkt die Bundesregierung, grundsätzlich mit Fahndungs- und Auslieferungsersuchen der Türkei bezüglich Gülen-Gefolgsleuten umzugehen?

Berlin, den 8. September 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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