Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/5303
16. Wahlperiode 10. 05. 2007 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke,
Patrick Döring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/5153 –
Ausnahmeregelung für Reisemobile von der Feinstaubverordnung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die im Frühjahr 2006 beschlossene Kennzeichnungs-Verordnung sieht die
bundeseinheitliche Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit Feinstaubplaketten
nach der Höhe ihrer jeweiligen Feinstaubemissionen vor. Mit einem zudem
eingeführten neuen Verkehrszeichen „Umweltzone“ erhalten Städte und
Kommunen die Möglichkeit, auf der Basis von Luftreinhalteplänen der Bundesländer
Fahrverbote für Kraftfahrzeuge auszusprechen. Von der Einrichtung von
Umweltzonen und möglichen Fahrverboten sind auch Reisemobile mit der
Emissionseinstufung Euro 1 und schlechter sowie Euro 2 und besser betroffen.
1. Welche Altersstruktur haben Reisemobile mit der Emissionseinstufung
Euro 1 und schlechter?
2. Welche Altersstruktur haben Reisemobile mit der Emissionseinstufung
Euro 2?
3. Welche Altersstruktur haben Reisemobile mit der Emissionseinstufung
Euro 3?
4. Welche Altersstruktur haben Reisemobile mit der Emissionseinstufung
Euro 4?
Der Bestand an Wohnmobilen (Reisemobile) ist in der Merkmalskombination
Alter der Fahrzeuge und Emissionsklassen nicht in der amtlichen Statistik des
Kraftfahrt-Bundesamtes vorgesehen.
Am 1. Januar 2007 waren in Deutschland 413 387 Wohnmobile (Reisemobile)
zugelassen. Der Altersdurchschnitt liegt bei 12,3 Jahren, wobei es
Schwankungen innerhalb der Bundesländer gibt (z. B. in TH 11,2 Jahre, in B 14,4 Jahre im
Durchschnitt). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 9. Mai 2007 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/5303 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode5. Welche durchschnittliche Jahresfahrleistung haben die in Deutschland
zugelassenen Reisemobile mit der Emissionseinstufung Euro 1 und schlechter,
Euro 2, Euro 3 und Euro 4?
Gemäß der im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen durchgeführten
„Fahrleistungserhebung 2002“ betrug die durchschnittliche Jahresfahrleistung
von Reisemobilen 11 128 km. Bislang werden keine regelmäßigen statistischen
Erhebungen hierzu durchgeführt. Aussagen zur Jahresfahrleistung differenziert
nach Emissionseinstufung liegen nicht vor.
6. Welche wirtschaftliche Bedeutung haben Reisemobile in Deutschland?
Nach Angaben im CIVD Jahresbericht 2006/2007 des Caravaning Industrie
Verbandes e. V. (CIVD) waren Anfang des Jahres 2007 413 387 Reisemobile in
Deutschland zugelassen. Damit erzielte der Reisemobilmarkt eine Steigerung
um 2,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr mit 403 348 Fahrzeugen. Allerdings
ist darauf hinzuweisen, dass hier nur Fahrzeuge erfasst sind, die als Sonder-Kfz-
Wohnmobile angemeldet wurden. Fahrzeughalter können ihre Reisemobile als
PKW, LKW oder Büromobile anmelden, so dass es zu Verzerrungen der
tatsächlichen Bestandszahlen an Reisemobilen kommen kann. Es wird davon
ausgegangen, dass insgesamt 450 000 Reisemobile in Gebrauch sind.
Nach einer Grundlagenuntersuchung des Deutschen Tourismusverbandes
(DTV) aus dem Jahre 2004, werden durch Reisemobilisten außerhalb von
Campingplätzen mit rund 26,4 Millionen Personenübernachtungen/
Aufenthaltstage und durchschnittlichen Gesamtausgaben pro Kopf von 37,20 Euro am Tag,
jährliche Bruttoumsätze von 982,1 Mio. Euro erzielt. Verschiedene deutsche
Wirtschaftszweige profitieren von diesem Effekt. Auf Gastronomie und
Einzelhandel entfallen gleich hohe Anteile von jeweils 36,8 Prozent.
Dienstleistungsunternehmen profitieren zu einem Anteil von 26,4 Prozent.
Weitere Bruttoumsätze durch Reisemobilisten konnten wie folgt ermittelt
werden:
● 390 Mio. Euro entstehen für Fahrtkosten durch Tagesausflüge außerhalb von
Campingplätzen,
● 1 903 Mio. Euro entstehen durch Ausgaben für die Campingausrüstung.
7. Wie viele Unternehmen sind mit der Pflege und Erhaltung von Reisemobilen
in Deutschland befasst?
Laut dem Deutschen Caravaning Handelsverband (DCHV) sind 320 Betriebe in
dem Verband organisiert. Bundesweit rechnet der Verband mit einer Anzahl von
rund 600 Betrieben, die mit dem Vertrieb und dem Service an Reisemobilen
befasst sind.
8. Liegen der Bundesregierung Informationen über die Zahl der direkt und
indirekt Beschäftigten in Deutschland im Geschäftsbereich „Reisemobile“
vor, und lassen sich Angaben über den in diesem Geschäftsbereich erzielten
jährlichen Umsatz machen?
Nach Angaben des CIVD steigerte die deutsche Caravaningindustrie im Jahr
2006 ihren Gesamtumsatz um 1,3 Prozent auf 5,08 Mrd. Euro (2005: 5,02 Mrd.
Euro).
Diese Zahl errechtet sich aus den Umsatzzahlen der Hersteller von Caravans und
Reisemobilen im Neufahrzeuggeschäft (2006: 2,83 Mrd. Euro; 2005: 2,79 Mrd.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5303Euro), aus dem Absatz von Gebrauchtfahrzeugen (2006: 1,76 Mrd. Euro; 2005:
1,74 Mrd. Euro) und aus dem Verkauf von Zubehör (2006: 485 Mio. Euro; 2005:
488 Mio. Euro).
Zu den direkten und indirekten Beschäftigungseffekten im Bereich Reisemobile
liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor. Allerdings können diesbezüglich
Aussagen über den gesamten Bereich Campingtourismus gemacht werden.
9. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die von Reisemobilen
ausgehenden Umweltbelastungen (Feinstaub, Schadstoff-Emissionen etc.)
vor, und wenn ja, lassen sich diese quantifizieren?
Der Anteil von Reisemobilen an den Emissionen des gesamten Straßenverkehrs
liegt für Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Kohlenwasserstoffe und Stickoxide
jeweils bei rund 1 Prozent. An den Feinstaubemissionen des Straßenverkehrs
haben Reisemobile einen Anteil von 2,5 Prozent (Bezugsjahr 2005, Quelle
TREMOD (Transport Emission Estimation Model)).
10. Wie beurteilt die Bundesregierung Überlegungen, Ausnahmeregelungen
von feinstaubbedingten Fahrverboten für Reisemobile zu treffen?
Von der Bundesregierung sind für Wohnmobile (Reisemobile) keine
Ausnahmeregelungen von den Fahrverboten in Umweltzonen vorgesehen. Nach § 1
Abs. 2 der Kennzeichnungsverordnung kann in Umweltzonen der Verkehr mit
nicht gekennzeichneten Fahrzeugen gestattet werden. Die Entscheidung über
solche Ausnahmen liegt bei den örtlich zuständigen Behörden, die die Situation
vor Ort am Besten einschätzen können. Diese Regelung soll besondere Härten,
die mit einem Fahrverbot verbunden sein können, vermeiden, ohne die
Einhaltung der Luftqualitätsstandards der EU zu gefährden. Individuelle und
öffentliche Interessen sind gegeneinander abzuwägen.
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