Subsidiärer Schutz und Einschränkung des Familiennachzugs bei syrischen Flüchtlingen
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Harald Petzold (Havelland), Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Immer mehr syrischen Schutzsuchenden wird seit dem Frühjahr 2016 nur noch ein subsidiärer Schutzstatus statt eines Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention erteilt. Trotz erwiesener Schutzbedürftigkeit wird ihnen damit nach der Neuregelung des Asylpakets II ein Familiennachzug bis zum März 2018 versagt. Dabei hatte die SPD ursprünglich erklärt, dass syrische Flüchtlinge von dieser Einschränkung des fundamentalen Rechts auf Familienzusammenleben nicht betroffen sein sollten (vgl. www.proasyl.de/news/fluechtlingsschutzverweigert-familiennachzug-fuer-syrer-wird-weiter-beschraenkt/). Auch durch die langen Wartezeiten bei der Visumvergabe wird die Familienzusammenführung mit in Deutschland lebenden syrischen Flüchtlingen erheblich erschwert (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9133).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie waren die Asylentscheidungen (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und nach gewährtem Status differenzieren) im bisherigen Jahr 2016 bei syrischen Asylsuchenden, deren Asylgründe im Rahmen einer persönlichen Anhörung (das heißt nicht in einem nur schriftlichen Verfahren) geprüft wurden, und welchen Anteil (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben) hatten Entscheidungen im schriftlichen Anhörungsverfahren an allen Entscheidungen bei syrischen Asylsuchenden (bitte jeweils im Monatsverlauf getrennt darstellen)?
Wie erklärt die Bundesregierung den Anstieg der Gewährung des subsidiären Schutzes für syrische Flüchtlinge nach einer inhaltlichen Asylanhörung von 1,4 Prozent im Januar 2016 auf 59,2 Prozent im Juni 2016 (Nachbeantwortung des Auswärtigen Amts vom 3. August 2016 auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/9303), obwohl sich die Lage in Syrien in dieser Zeit substantiell nicht geändert hat und obwohl es auch keine Änderungen der Rechtsprechung gegeben hat, wonach syrischen Asylsuchenden in der Regel schon deshalb ein Flüchtlingsstatus, und nicht nur subsidiärer Schutz, erteilt werden muss, weil sie bei einer Rückkehr Verfolgung und unmenschliche Behandlung durch das syrische Regime zu befürchten haben (bitte ausführlich begründen; vgl. auch: www.proasyl.de/wp-content/uploads/2015/12/Rechtspolitisches-Papier_Familiennachzug_aktuell_final.pdf)?
Wie bewertet die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Aydan Özoğuz, den enormen Anstieg der Gewährung lediglich subsidiären Schutzes für syrische Flüchtlinge, und welche Initiativen hat sie diesbezüglich innerhalb der Bundesregierung unternommen, auch vor dem Hintergrund, dass sie bei der Verabschiedung des sogenannten zweiten Asylpakets im Deutschen Bundestag erklärt hatte, dass die Einschränkung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten „nur eine kleine Gruppe“ betreffe (Plenarprotokoll 18/158, Seite 15478; im Jahr 2015 erhielten 1 700 Menschen einen subsidiären Schutz, bis August 2016 waren es bereits 60 954 Personen, www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/ DE/2016/09/asylantraege-august-2016.html)?
Inwiefern sieht die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration ihre Kritik bestätigt, wonach das BAMF „jetzt schon heillos überlastet“ sei (im November 2015) und „zustätzliche Einzelfallprüfungen für Tausende Syrer […] die Beamten überfordern“ würden (taz. die tageszeitung vom 10. November 2015: „Sigmar Gabriels Hintertürchen“), und wie begründet sie ihre Einschätzung?
Inwieweit ist der Umstand, dass das BAMF im Jahr 2016 statt der geplanten 1 Million Asylentscheidungen nach Einschätzung des Behördenleisters Frank-Jürgen Weise nur etwa 700 000 Entscheidungen schaffen wird (www.tagesschau.de/inland/bamf-129.html), auch damit zu erklären, dass das schriftliche Anhörungsverfahren (insbesondere für syrische Asylsuchende) abgeschafft wurde, und welcher personelle und zeitliche Mehraufwand ist mit dieser Rückkehr zu inhaltlichen Asylanhörungen in allen Fällen verbunden (bitte ausführen)?
Was hat die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, unternommen, nachdem sie sich öffentlich gegen die Einschränkung des Familiennachzugs für syrische Flüchtlinge ausgesprochen und erklärt hatte: Sie verlasse sich auf das Wort von Flüchtlingskoordinator Peter Altmaier, dass sich an der bisherigen Praxis nichts ändere (www.tagesschau.de/inland/fluechtlingspolitik-schutzstatus-syrer-103.html), und nachdem sich die bisherige Praxis nun doch fundamental geändert hat, und in welcher Form hat Peter Altmaier ihr diesbezüglich wann welche Zusicherung gegeben bzw. zurückgenommen (bitte ausführen)?
Was wurde in der Bundesregierung aufgrund welcher Koalitionsvereinbarung wann und zwischen wem vereinbart zur Einschränkung des Familiennachzugs, auch in Bezug auf subsidiär Schutzberechtigte aus Syrien, nachdem Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, nach Protesten der SPD am Abend des 7. November 2015 erklärt hatte: „Im Lichte der Entscheidung der Koalition gestern zum Familiennachzug gibt es aber Gesprächsbedarf in der Koalition. Und deswegen bleibt es jetzt so wie es ist, bis es eine neue Entscheidung gibt“ – unter welchen Umständen, wann und aus welchen Gründen wurde also diese angekündigte neue Entscheidung von wem getroffen (www.tagesschau.de/inland/familiennachzug-syrien-fluechtlinge-109.html)?
Welche Anweisungen, Vorgaben, Änderungen von Textbausteinen oder Länderbeurteilungen, mündliche Vorgaben usw. gab es zu welchem Zeitpunkt in diesem Jahr seitens des Bundesministeriums des Innern gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bzw. intern im BAMF (bitte gesondert auflisten, mit Datum, Inhalt und Anlass und Begründung der Änderung bzw. Vorgabe) zu der Frage, unter welchen Bedingungen ein subsidiärer Status erteilt werden soll, insbesondere in Bezug auf Syrien, aber auch generell?
Gegen wie viele Bescheide des BAMF, mit denen ein Flüchtlingsstatus für Asylsuchende abgelehnt, ein subsidiärer Schutzstatus jedoch anerkannt wurde, haben Betroffene im Jahresverlauf 2016 bislang Klage erhoben (bitte absolute und relative Angaben machen und im Monatsverlauf darstellen, bitte jeweils auch für die fünf wichtigsten betroffenen Herkunftsländer in dieser Weise darstellen), in wie vielen Fällen wurden diese Klagen bereits entschieden (mit welchem Ergebnis, bitte auch vorläufige, nicht rechtskräftige Entscheidungen miteinbeziehen), und welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, inwieweit diese aktuellen Entscheidungen ein Abweichen von der Rechtsprechung vom Herbst 2014 rechtfertigen, nach der bei syrischen Flüchtlingen ein Flüchtlingsstatus, und kein subsidiärer Schutz erteilt werden muss (siehe: www.proasyl.de/wp-content/uploads/2015/12/Rechtspolitisches-Papier_Familiennachzug_aktuell_final.pdf, S. 2ff)?
Wie viele unbegleitete minderjährige Asylsuchende haben in diesem Jahr einen nur subsidiären Schutzstatus erhalten (bitte nach Monaten und den fünf wichtigsten Herkunftsstaaten aufschlüsseln), in wie vielen Fällen wurde seit Inkrafttreten des Asylpakets II ein Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen subsidiär Schutzberechtigten im Wege von Einzelfallentscheidungen nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes ermöglicht, wie viele Fälle sind an das Auswärtige Amt herangetragen worden (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln), und wie wird die Zahl der ermöglichten Einreisen von Familienangehörigen zu unbegleiteten minderjährigen subsidiär Schutzberechtigten im humanitären Ausnahmefall von der Bundesregierung einerseits bzw. von der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung andererseits bewertet vor dem Hintergrund der Koalitionseinigung zu diesem Thema (www.tagesschau.de/inland/familiennachzug-einzelfallpruefungen-101.html)?
Wie sind die aktuellen Wartezeiten beim Familiennachzug zu anerkannten syrischen Schutzberechtigten in Deutschland in den deutschen Visastellen in der Region um Syrien, wie viele Termine für wie viele Personen wurden vergeben, wie lange sind die jeweiligen durchschnittlichen Bearbeitungszeiten, wie viele Fälle sind aktuell noch in Bearbeitung, und wie viele entsprechende Visa wurden in diesem Jahr bereits erteilt (bitte jeweils nach Visastellen getrennt auflisten)?
In welche Länder der Welt dürfen syrische Staatsangehörige nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit visumfrei einreisen, und wie viele Visa zum Nachzug zu in Deutschland anerkannten syrischen Schutzberechtigten wurden von deutschen Visastellen insbesondere in diesen Ländern bzw. insgesamt außerhalb der direkten Herkunftsregion bislang erteilt (bitte nach Ländern auflisten)?
Wie viele Visaanträge beim Familiennachzug zu anerkannten syrischen Schutzberechtigten in Deutschland wurden bislang in Berlin bearbeitet, wie hat sich diesbezüglich die Schaffung eines neuen Postens ab Juli 2016 ausgewirkt (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9133, Antwort zu Frage 23), und inwieweit ist an eine Ausweitung dieser Bearbeitung in Deutschland gedacht (bitte ausführen)?
Welche weiteren personellen oder baulichen Aufstockungsmaßnahmen sind geplant, um das Recht auf Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen in Deutschland wirksam, d. h. in angemessener Zeit durchzusetzen?
Welche Integrationshemmnisse für hier lebende, anerkannte Flüchtlinge sieht die Bundesregierung, wenn der Nachzug der Kernfamilienangehörigen (die zudem mehrheitlich unter prekären oder Kriegsbedingungen leben) erst mit einer Verzögerung von ein bis drei Jahren möglich ist (bitte ausführen, etwa in Bezug auf Konzentrationsschwierigkeiten beim Spracherwerb und die Bedeutung der Familienzusammenführung für die Integration insgesamt, vgl. den vierten Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/86/EG vom 22. September 2003)?