BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Nicht-Berücksichtigung von Radverkehrsprojekten im BVWP 2030

Definition und Bewertung von Radschnellwegen: Unterschied zu anderen Radwegen, Notwendigkeit der Erarbeitung bundeseinheitlicher Standards, Umweltfreundlichkeit, Verkehrssicherheit, Rechtsänderungen betr. Bundesbeteiligung am Radschnellwegebau, bisherige Maßnahmen, eingesetzte Bundesmittel und künftige Finanzierung, Gründe für die fehlende Berücksichtigung im BVWP, Förderung konkreter Projekte mit Bundesmitteln<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

13.10.2016

Antwortdauer

22 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/972721.09.2016

Nicht-Berücksichtigung von Radverkehrsprojekten im BVWP 2030

der Abgeordneten Matthias Gastel, Dr. Valerie Wilms, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel, Harald Ebner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Radschnellwege können Staus reduzieren, CO2-Emissionen einsparen und öffentliche Gesundheitsausgaben senken. Laut der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Dr. Barbara Hendricks, sind Radschnellwege „ein wichtiger Teil der Lösung für unsere Verkehrsprobleme“ (www.bmub.bund.de/presse/pressemitteilungen/pm/artikel/hendricks-und-groschekradschnellwege-sind-wichtiger-baustein-fuer-verkehrs system-der-zukunft/). Im Kabinettsbeschluss zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) heißt es: „Zukünftig wird sich der Bund im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten noch stärker am Bau von Radschnellwegen beteiligen. Die zu ändernden Grundlagen werden derzeit von der Bundesregierung geprüft“ (vgl. S. 52). Dennoch befindet sich kein einziges Radverkehrsprojekt im Bundesverkehrswegeplan 2030.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie definiert die Bundesregierung den Begriff Radschnellweg, und worin besteht aus Sicht der Bundesregierung der Unterschied zwischen einem Radschnellweg und anderen Radwegen?

2

Inwieweit sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit in Abstimmung mit den Ländern bundeseinheitliche Standards für Radschnellwege zu erarbeiten?

3

Wie bewertet die Bundesregierung Radschnellwege im Hinblick auf die Möglichkeit, Mobilität umweltfreundlicher zu gestalten, Staus zu reduzieren, öffentliche Gesundheitsausgaben zu senken und die Verkehrssicherheit zu erhöhen?

4

Wann wurde mit der im BVWP beschriebenen Prüfung der „zu ändernden Grundlagen“ begonnen, damit sich der Bund künftig „noch stärker am Bau von Radschnellwegen beteiligen“ kann, und bis wann rechnet die Bundesregierung mit einem Ergebnis der Prüfung?

5

Welche Rechtsgrundlagen müssen aus Sicht der Bundesregierung geändert werden, damit sich der Bund künftig „noch stärker am Bau von Radschnellwegen beteiligen“ kann?

6

Bis wann plant die Bundesregierung die notwendigen Rechtsänderungen umgesetzt zu haben, so dass die anvisierte Beteiligung am Bau von Radschnellwegen umgesetzt werden kann?

7

Durch welche konkreten Maßnahmen und mit Finanzmitteln in welcher Höhe hat sich der Bund bereits bislang am Bau von Radschnellwegen beteiligt?

8

Wie erklärt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Ankündigungen zu Radschnellwegen im BVWP die Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Norbert Barthle beim Parlamentarischen Abend des ADFC am 30. Juni 2016 sowie beim Fahrrad-Forum der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 15. April 2016, dass der Bau von Radschnellwegen nicht in der Zuständigkeit des Bundes liege und daher auch im BVWP keine Rolle spiele?

9

Weshalb hat die Bundesregierung kein einziges Radschnellwegprojekt in den BVWP 2030 aufgenommen, obwohl sie sich laut BVWP künftig „stärker am Bau von Radschnellwegen beteiligen möchte“?

10

Weshalb hat die Bundesregierung den über 100km langen Radschnellweg 1 (RS1) im Ruhrgebiet nicht in den BVWP aufgenommen, obwohl das Land Nordrhein-Westfalen den RS1 für den BVWP vorgeschlagen hat und durch den RS1 Bundesstraßen entlastet und Unfälle verhindert werden können (vgl. Machbarkeitsstudie www.rs1.ruhr/fileadmin//user_upload/RS1/pdf/RS1_ Machbarkeitsstudie_web.pdf)?

11

Wurden Radwege an Bundesfernstraßen bzw. Radschnellwege bzw. der Bau dieser bei der im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vorgeschriebenen Alternativenprüfung, die vorschreibt, dass „insbesondere alternative Verkehrsnetze und alternative Verkehrsträger ermittelt, beschrieben und bewertet“ (UVPG § 19b, Absatz 2) werden sollen, bei der Bewertung und Einstufung einzelner Straßenneu- und Ausbaubauprojekte im neuen Bundesverkehrswegeplan berücksichtigt?

Wenn ja, bei welchen Straßenneu- und Ausbauprojekten?

Wenn nein, warum nicht?

12

Über welchen Haushaltstitel möchte die Bundesregierung die ab dem Jahr 2017 in Aussicht gestellten 25 Mio. Euro für Radschnellwege finanzieren (www.bmub.bund.de/presse/pressemitteilungen/pm/artikel/hendricks-undgroschek-radschnellwege-sind-wichtiger-baustein-fuer-verkehrssystem-derzukunft/)?

13

Welche Radschnellwegprojekte in Deutschland sind der Bundesregierung bekannt, und welche davon kommen aus Sicht der Bundesregierung für eine Förderung durch Bundesmittel in Frage?

14

Verfügt die Bundesregierung über konkrete Planungen und Vorschläge zu Radverkehrsprojekten, die nach Schaffung der rechtlichen Grundlagen umgesetzt werden sollen?

Wenn ja, welche (bitte Nennung der mit Strecke, Länge und den voraussichtlichen Investitionskosten)?

Berlin, den 21. September 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen