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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Aktueller Stand der geplanten Reform der Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz (Limbach-Kommission)

Zeitplan, Mitglieder und bisherige Tätigkeit der Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, Information des Ausschusses für Kultur und Medien des Bundestages über Weiterentwicklungspläne der Kommission durch die Beauftragte für Kultur und Medien, Einbeziehung jüdischer Organisationen und Opferverbände, Besetzung mit entspr. Vertretern, finanzielle Mittel für externe Gutachten, Mitgliederberufung und Amtszeit, Verfahrensordnung für die Arbeit, Transparenz-Standards, Unabhängigkeit, Umgang kulturgutbewahrender Einrichtungen mit Rückgabeforderungen<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

07.10.2016

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/972420.09.2016

Aktueller Stand der geplanten Reform der Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz (Limbach-Kommission)

der Abgeordneten Sigrid Hupach, Frank Tempel, Nicole Gohlke, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Jan Korte, Cornelia Möhring, Norbert Müller (Potsdam), Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die „Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz“ (Limbach-Kommission) konstituierte sich am 14. Juli 2003. Das Gremium kann in Streitfällen über die Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt abhandengekommenen Kulturgütern, die sich heute in Museen, Bibliotheken, Archiven und anderen öffentliche Einrichtungen befinden, angerufen werden. Die Einsetzung der Kommission fand in Abstimmung zwischen dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Kultusministerkonferenz der Länder und den kommunalen Spitzenverbänden statt.

In den vergangenen Jahren kam es wiederholt zu Kritik an Zusammensetzung und Arbeitsweise der Kommission. So haben Vertreterinnen und Vertreter von jüdischen Organisationen und Opferverbänden – zuletzt in einem Offenen Brief an die Bundesregierung vom 9. März 2016 – immer wieder Reformen gefordert.

Diese sollen vor allem die Themen Transparenz, Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern von jüdischen Organisationen und Opferverbänden bei der Besetzung der Kommission, die einseitige Anrufbarkeit der Kommission und die Verbindlichkeit der Empfehlungen der Kommission beinhalten.

Dieses Ansinnen wurde bereits im November 2015 im Kontext einer Konferenz des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste unter anderem von Prof. Dr. Dr. hc. mult. Hermann Parzinger, Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, unterstützt.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Monika Grütters, tauschte sich im Rahmen des fünften kulturpolitischen Spitzengespräches am 17. Juni 2016 mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden über eine Weiterentwicklung der Beratenden Kommission aus und kündigte in der Pressemitteilung vom selben Tag die Einsetzung einer gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden zu diesem Thema an.

Am 7. August 2016 informierte die Beauftragte für Kultur und Medien im Rahmen eines dpa-Interviews, dass die angekündigten Reformen der „Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz“ bis zum Herbst 2016 umgesetzt werden sollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis, wann konkret die von der Beauftragten für Kultur und Medien Monika Grütters am 7. August 2016 über „dpa“ angekündigten Reformen der „Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz“ (Limbach-Kommission) umgesetzt werden sollen?

2

Wie sieht der konkrete Zeitplan zur Umsetzung der angekündigten Reformmaßnahmen in Bezug auf die „Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz“ aus?

3

Wann hat die von der Beauftragten für Kultur und Medien Monika Grütters in der Pressemitteilung vom 17. Juni 2016 angekündigte, gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden ihre Arbeit aufgenommen, wie oft hat die Arbeitsgruppe bisher getagt, und wer ist Mitglied dieser Arbeitsgruppe (bitte mit Angabe von Namen und Funktion)?

4

Hat die eingesetzte Arbeitsgruppe bereits konkrete Vorschläge zu einer Weiterentwicklung der Kommission erarbeitet, und wenn ja, welche?

5

Mit welcher Begründung werden zwar die Mitglieder der Kommission selbst wie auch Vertreter von Ländern und Kommunen über die Pläne zu einer Weiterentwicklung der Kommission informiert und in ihre Erarbeitung einbezogen, nicht aber der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob und wenn ja, wann konkret die Beauftragte für Kultur und Medien (BKM), Monika Grütters, beabsichtigt, den Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages über die Pläne zu einer Weiterentwicklung der Kommission zu informieren und diese in diesem Gremium zu erörtern?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Beauftragte für Kultur und Medien, Monika Grütters, beabsichtigt, das Konzept zur Weiterentwicklung der Kommission, welches von der besagten Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit der BKM erarbeitet werden soll, vor dessen Umsetzung zu veröffentlichen, und wenn ja, wann?

8

Werden bei der Erarbeitung eines Konzeptes zur Weiterentwicklung der Kommission auch Vertreterinnen und Vertreter von jüdischen Organisationen und Opferverbänden einbezogen?

9

Ist geplant, bei der Besetzung der Kommission auch einen oder zwei Vertreterinnen und Vertreter von jüdischen Organisationen und Opferverbänden oder Einzelpersonen aus dem jüdischen Leben einzubeziehen, und wenn ja, wie viele Mitglieder können zukünftig entweder von jüdischen Vertreterinnen und Vertretern oder durch Einzelpersonen des jüdischen Lebens gestellt werden?

10

Plant die Bundesregierung, mit der Weiterentwicklung der Kommission die von Opfer-Vertretern und Anwälten in dem Offenen Brief vom 9. März 2016 gestellten Forderungen zur Reform der Kommission vollumfänglich umzusetzen, und wenn nein, warum nicht, und welchen Forderungen soll entsprochen werden?

11

In welcher Höhe sollen zukünftig finanzielle Mittel bereitgestellt werden, um im Zweifelsfall zusätzliche externe Gutachterinnen und Gutachter beauftragen zu können, und werden diese Mittel bereits im Bundeshaushalt 2017 bereitgestellt?

12

Entspricht es den Tatsachen, dass zukünftig die Mitglieder der Kommission nicht mehr auf Lebenszeit gewählt werden sollen, und gilt dies erst für neu hinzukommende Mitglieder?

13

Wie lang soll zukünftig die Amtszeit eines Mitgliedes der Kommission sein?

14

Plant die Bundesregierung, Mitglieder für die Kommission vorzuschlagen, die keine langjährigen deutschen Staatsdiener sind oder waren?

15

Plant die Bundesregierung, bei der Weiterentwicklung der Kommission zukünftig eine einseitige Anrufbarkeit der Kommission zu ermöglichen, wenn nein, warum nicht?

16

Plant die Bundesregierung, dass die Empfehlungen der Kommission zukünftig als verbindliche Entscheidungen für die öffentliche Hand gelten, wenn nein, warum nicht?

17

Plant die Bundesregierung, die Maßstäbe nach denen die Kommission entscheiden soll, gesetzlich festzulegen, wenn nein, warum nicht?

18

Plant die Bundesregierung, für die Arbeit der Kommission eine Verfahrensordnung zu verabschieden und zu veröffentlichen, wenn nein, bitte begründen warum nicht?

19

Plant die Bundesregierung, in dieser Verfahrensordnung festzulegen, dass die Kommission zukünftig für Dritte Informationen bereithalten muss, wie dies auch eine öffentliche Einrichtung tun muss, entgegen der bisherigen Argumentation seitens der Kommission, dass sie keine öffentliche Einrichtung sei und damit auch die Vorschriften über Informationszugang der Öffentlichkeit für sie nicht gälten (Verwaltungsgericht Magdeburg 6 A 81/15)?

20

Strebt die Bundesregierung an, die Maßstäbe, nach denen die Kommission entscheiden soll, (gesetzlich oder anderweitig) etwa im Bereich der Beweislastverteilung festzulegen, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, sollen grundsätzlich die Maßstäbe der Handreichung von 2001/2007 gelten?

21

Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Arbeit der Kommission zukünftig den von jüdischen Organisationen und Opferverbänden geforderten Transparenz-Standards entspricht?

22

Wie wird derzeit die Unabhängigkeit der Kommission sichergestellt, obwohl das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste als Geschäftsstelle der Kommission fungiert?

23

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob es den Tatsachen entspricht, dass nach wie vor Kultureinrichtungen, die von Rückgabeforderungen betroffen sind, in der Regel eine lückenlose Beweiskette fordern und nicht bereit sind, stattdessen aufgrund von kriegsbedingter Zerstörung fehlender Belege Plausibilität gelten zu lassen?

24

Wie erklärt die Kommission die Tatsache, dass sie in ihrer dreizehnjährigen Amtszeit erst Empfehlungen zu 13 Fällen abgegeben hat, und steht die bisherige Verfahrensweise der Kommission damit nicht dem Ziel einer schnellen Herausgabe von NS-verfolgungsbedingt abhandengekommenen Kulturgütern entgegen?

Berlin, den 20. September 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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