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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Gemeinsame Bedrohungsanalysen von polizeilichen und geheimdienstlichen Strukturen der Europäischen Union

Erstellung von Bedrohungsanalysen durch Europol und EU-Intelligence Analysis (IntCen): Rechtsgrundlagen, Vorgehen, Einstufung der Analysen, Beteiligung weiterer EU-Agenturen, Anfertigung von Sofortberichten, Thematisierung auf dem EU-Ministerrat, Rolle des Ständigen Ausschusses für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI), Erarbeitung von Schlussfolgerungen, Zugang durch die &quot;Counter Terrorism Group&quot; (CTG); EU-Datensammlungen über ausländische Kämpfer,Einrichtung einer Internetauswertungskoordinierungsgruppe, Intensivierung der Kooperation zwischen CTG und Europol<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

14.10.2016

Antwortdauer

23 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/983621.09.2016

Gemeinsame Bedrohungsanalysen von polizeilichen und geheimdienstlichen Strukturen der Europäischen Union

der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Dr. André Hahn, Inge Höger, Ulla Jelpke, Jan Korte, Dr. Alexander S. Neu, Harald Petzold (Havelland), Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In einer Mitteilung des Generalsekretariates des Rates der Europäischen Union an den Ständigen Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI) wird die zukünftige Erstellung gemeinsamer „Bedrohungsanalysen“ der Polizeiagentur Europol und des geheimdienstlichen Lagezentrums (EU Intelligence Analysis Centre, INTCEN) angesprochen (Ratsdokument 8588/16 vom 18. April 2016). Diese „Bedrohungsanalysen“ sollen regelmäßig erstellt und zunächst in der Ratsarbeitsgruppe (RAG) „Terrorismus“ vorgestellt werden. Dort verabreden die Delegierten Schlussfolgerungen, die schließlich dem COSI vorgelegt würden. Ein entsprechendes Procedere soll in der zweiten Jahreshälfte beginnen. Bis dahin sollten die Methodologie, die Datentypen und die Rechtsgrundlage der gemeinsamen „Bedrohungsanalysen“ geklärt werden. Einige Delegierte aus den Mitgliedstaaten hätten laut dem Dokument darauf gedrungen, bei der polizeilich-geheimdienstlichen Zusammenarbeit keine Verantwortlichkeiten der eigentlich nationalen Zuständigkeiten zu übernehmen.

Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist aber auch bedenklich, dass mit gemeinsamen „Bedrohungsanalysen“ auch der COSI über seine Zuständigkeit hinaus gestärkt würde. Nach der Vergemeinschaftung auch der „inneren Sicherheit“ wurde der COSI als übergeordnetes Gremium eingerichtet, um operative Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu koordinieren. Er soll die Einbindung der EU-Agenturen Europol, Frontex (Grenzschutz), Eurojust (justizielle Zusammenarbeit), OLAF (Betrugsbehauptung), CEPOL (Rechtsdurchsetzungstraining) besorgen. Zu seinen weiteren Aufgaben gehören die Prüfung und Bewertung der allgemeinen Ausrichtung sowie der Zusammenarbeit. Als Themengebiete des COSI wurden die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden, der Schutz der Außengrenzen sowie die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen definiert. Wegen vieler Vorbehalte war seine Arbeit aber vorwiegend auf die „schwere organisierte Kriminalität“ beschränkt. Der COSI ist auch nicht für die geheimdienstliche Zusammenarbeit zuständig.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Woraus bestehen die gemeinsamen „Bedrohungsanalysen“ von Europol und INTCEN nach Kenntnis der Bundesregierung im Einzelnen?

2

Worin besteht der Unterschied zwischen „gemeinsamen“ („joint“) und „verschmolzenen“ („merged“) „Bedrohungsanalysen“ von Europol und INTCEN?

3

Worin besteht der Unterschied zwischen den gemeinsamen „Bedrohungsanalysen“ von Europol und INTCEN und dem jährlichen Europol-TE-SAT-Bericht?

4

Aus welchen Gründen hält es die Bundesregierung für erforderlich oder entbehrlich, statt der bereits vorhandenen regelmäßigen Berichte von Europol und INTCEN zusätzlich über gemeinsame „Bedrohungsanalysen“ zu verfügen?

5

Auf welcher Rechtsgrundlage basieren nach Kenntnis der Bundesregierung die gemeinsamen „Bedrohungsanalysen“ von Europol und INTCEN?

6

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wann erstmals gemeinsame „Bedrohungsanalysen“ von Europol und INTCEN angefertigt und vorgelegt wurden?

7

Welchen Umfang haben die Dokumente, und wer gehört nach Kenntnis der Bundesregierung zu den Empfängern?

8

Welches regelmäßige Procedere zur Vorlage der gemeinsamen „Bedrohungsanalysen“ von Europol und INTCEN wurde nach Kenntnis der Bundesregierung verabredet?

9

Welche Methodologie und welche Datentypen wurden hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung festgelegt?

10

Welche Einstufung tragen die gemeinsamen „Bedrohungsanalysen“ von Europol und INTCEN nach Kenntnis der Bundesregierung?

11

Nach welcher Maßgabe können nach Kenntnis der Bundesregierung außerhalb der regelmäßigen Berichte auch Sofortberichte nach besonderen Lagen angefordert oder unaufgefordert erstellt werden?

12

Auf welche Weise werden nach Kenntnis der Bundesregierung welche weiteren Agenturen der Europäischen Union bzw. Behörden der Mitgliedstaaten an der Erstellung der gemeinsamen „Bedrohungsanalysen“ von Europol und INTCEN beteiligt?

13

Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Europol-Auswerteschwerpunkt „Travellers“ als „ausländische Kämpfer“ gespeichert, und wie viele davon sind von Europol als solche bestätigt?

14

Was ist der Bundesregierung über die Zahl der Zulieferungen der Drittparteien INTERPOL und US Customs and Border Protection an den Europol-Auswerteschwerpunkt „Travellers“ bekannt, obwohl diese nicht mit diesem Auswerteschwerpunkt assoziiert sind (Bundestagsdrucksache 18/8324, bitte für den Stichtag 15. September 2016 darstellen)?

15

Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit nach Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses (im SIS II – Schengener Informationssystem der zweiten Generation) zur sofortigen, verzugslosen Meldung gespeichert?

16

Welche Treffen haben in dem vom Bundeskriminalamt bei Europol geleiteten Projekt „Konsolidierung einer Internetauswertungskoordinierungsgruppe“ im Jahr 2016 stattgefunden, welche „Internetauswertegruppen“ welcher Behörden nahmen daran teil, und was wurde dort besprochen (siehe Bundestagsdrucksache 18/6699)?

17

Welche Behörden welcher Länder nehmen an der „Koordinierungsgruppe“ derzeit teil?

18

Welche Erfahrungen im Bereich der Internetrecherche und bei der Bekämpfung von „Terrorismus“ oder „Extremismus“ im Internet haben Bundesbehörden bislang im Projekt „Konsolidierung einer Internetauswertungskoordinierungsgruppe“ vorgestellt?

19

Welche Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Anbietern von Kommunikationsplattformen im Internet (bspw. soziale Netzwerke, Messengerdienste) haben Bundesbehörden seit Gründung des Projekts „Konsolidierung einer Internetauswertungskoordinierungsgruppe“ dort vorgestellt?

20

Welche Open-Source-Recherchemöglichkeiten im Internet bzw. Software-Tools zu Recherchen im Internet haben Bundesbehörden seit Gründung des Projekts „Konsolidierung einer Internetauswertungskoordinierungsgruppe“ dort vorgestellt?

21

Wann und wo haben nach Kenntnis der Bundesregierung Treffen des Europol-Projekts „Maßnahmen gegen inkriminierte Kommunikationsplattformen“ stattgefunden, und was wurde dort besprochen?

22

Wann wurden bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung die gemeinsamen „Bedrohungsanalysen“ von Europol und INTCEN in der RAG „Terrorismus“ vorgestellt und behandelt?

23

Mit welchem Ergebnis wurde nach Kenntnis der Bundesregierung diskutiert, bei der erweiterten polizeilich-geheimdienstlichen Zusammenarbeit im Rahmen der RAG „Terrorismus“ und im COSI keine Verantwortlichkeiten von eigentlich nationalen Zuständigkeiten zu übernehmen?

24

Welche Untergruppen oder „Expertengruppen“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang im COSI eingerichtet?

25

Welche Ratsarbeitsgruppen arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung dem COSI zu bzw. werden dort koordiniert?

26

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise Schlussfolgerungen und Politikempfehlungen aus den gemeinsamen „Bedrohungsanalysen“ von Europol und INTCEN erarbeitet werden sollen?

27

Auf welche Weise werden der EU-Anti-Terrorismus-Koordinator und der Europäische Auswärtige Dienst in die Erarbeitung der Schlussfolgerungen und Politikempfehlungen des COSI eingebunden?

28

Inwiefern haben die Anregungen oder Forderungen des EU-Anti-Terrorismus-Koordinators und des Europäischen Auswärtigen Dienstes empfehlenden Charakter oder müssen verbindlich berücksichtigt werden?

29

Inwiefern sollen die gemeinsamen „Bedrohungsanalysen“ von Europol und INTCEN nach Kenntnis der Bundesregierung auch der „Counter Terrorism Group“ (CTG) bzw. deren „operativer Plattform“ in Den Haag zugänglich gemacht werden?

30

Zu welchen Treffen des Rates für Justiz und Inneres oder zu Ratsarbeitsgruppen wurde die CTG nach Kenntnis der Bundesregierung bislang eingeladen (siehe Bundestagsdrucksache 18/9323), und an welchen dieser Treffen nahmen auch Europol und INTCEN teil?

31

Welche konkreten Datenfelder aus dem Phänomenbereich Islamistischer Terrorismus werden in der „CTG-Datenbank“ des als „operative Plattform“ bezeichneten Geheimdienstzentrums in Den Haag nach Kenntnis der Bundesregierung verarbeitet?

32

Wann sollen nach Kenntnis der Bundesregierung Ergebnisse des Austausches zur Frage vorliegen, inwieweit die Zusammenarbeit von Europol und der CTG „intensiviert werden kann“ (siehe Bundestagsdrucksache 18/9323)?

33

Inwiefern ist mittlerweile „absehbar“, mit welchen weiteren Maßnahmen die „weitere Optimierung des Informationsaustausches“ die bereits als „sehr eng und vertrauensvoll“ beschriebene Zusammenarbeit mit der „Counter Terrorism Group“ intensiviert werden soll (siehe Bundestagsdrucksache 18/9323)?

Berlin, den 21. September 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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