[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 15. November 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10381
18. Wahlperiode 17.11.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Omid Nouripour, Annalena Baerbock,
Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/9864 –
Zur extremistischen Gewaltzunahme und menschenrechtlichen Lage in
Bangladesch
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Anfang 2015 wurden in Bangladesch bei gezielten Angriffen terroristischer
Gruppen mindestens 100 Menschen getötet und über 200 verletzt. Unter den
Opfern waren Angehörige religiöser Minderheiten, eine ganze Reihe von
Online-aktivistinnen und -aktivisten, Bloggerinnen und Bloggern,
Akademikerinnen und Akademiker, Verlegerinnen und Verleger, Journalistinnen und
Journalisten, Homosexuelle und bekennende Atheistinnen und Atheisten, aber auch
eine Vielzahl Ausländerinnen und Ausländer. Viele dieser Morde fanden in der
Öffentlichkeit statt, wie zuletzt die Geiselnahme in einem gut besuchten
Restaurant in Dhakas Diplomatenviertel.
Der sogenannte Islamische Staat (IS) soll für 15 dieser Morde die
Verantwortung übernommen haben, der bengalische Al-Kaida-Ableger Al-Kaida auf dem
Indischen Subkontinent (AQIS) soll sich zu acht Taten bekannt haben. Die von
der Bangladesh Awami League (AL) geführte Regierung leugnet die Präsenz
von IS und AQIS in Bangladesch und wirft den Oppositionsparteien –
Bangladesh Nationalist Party (BNP) und Bangladesh Jamaat-e-Islami (BJI) – vor, für
die zunehmende Gewalt im Land verantwortlich zu sein.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Regierung sich, um nicht selber als
antiislamisch angesehen zu werden, von den sich selbst als Atheistinnen und
Atheisten bezeichnenden Bloggerinnen und Bloggern und Aktivistinnen und
Aktivisten zunehmend abgrenzt und somit die gefährdete Bevölkerung nicht vor der
Gewalt schützt.
Seit dem 10. Juni 2016 sind im Rahmen von landesweiten Razzien über
8 000 Menschen festgenommen worden, unter ihnen 145 mutmaßliche
Mitglieder terroristischer Vereinigungen wie der Jamaatul Mujaheddin Bangladesh
(Quelle:
www.dw.com/de/mehr-als-8000-festnahmen-in-bangladesch/a-19327223).
Menschrechtsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights
Watch kritisieren die Willkürlichkeit der Festnahmen und sehen darin eher den
Versuch, die Opposition auszuschalten.
Bangladesch arbeitet im Rahmen des 2010 eingesetzten Internationalen
Kriegsverbrechertribunals gegenwärtig juristisch Verbrechen gegen die Menschheit
und Völkermord während des Unabhängigkeitskrieges von 1971 auf. Vor dem
Tribunal müssen sich u. a. hohe Funktionäre der BJI verantworten. Es wurden
bisher acht Todesurteile und mehrere lebenslange Haftstrafen ausgesprochen,
fünf Hinrichtungen wurden vollstreckt. Hinrichtungen von Vertreterinnen und
Vertretern der BJI und einhergehende Vergeltungsschläge durch deren
Anhängerinnen und Anhänger werden als ein Auslöser für die zunehmende Gewalt
angesehen. Laut Expertinnen und Experten wird die
Vergangenheitsbewältigung häufig als einzige Schablone für den Umgang mit gegenwärtigen
Konflikten verstanden. Dies begünstigt eine ideologische Deutung der Konflikte nach
immer gleichem Schema und verhindert eine differenziertere und sich
wandelnde Analyse, in der andere Ursachen wie traditionell paternalistische und
patriarchale Gesellschaftssysteme und ein Wirtschaftswachstum, das
Ungleichheit und soziale Ausgrenzung verstärkt, in die Analyse und präventives Handeln
aufgenommen werden könnten.
Die Prävention und strafrechtliche Aufarbeitung muss intensiviert werden. Es
muss aber auch reflektiert werden, inwieweit die von Gewalt geprägte politische
Kultur der beiden großen Volksparteien AL und BNP sowie eine
Wirtschaftspolitik, die soziale Ungleichheiten hervorruft, zu einer Etablierung von
gewaltbereiten Gruppen beiträgt. Zudem müssen unterschiedliche Perspektiven auf
Religion, Staat und Gesellschaft verstanden werden: Zwischen Gruppen, die für
ihre Interpretation einer säkularen Gesellschaft eintreten und jenen, die sich
über ihre Interpretation einer islamischen Identität definieren, entsteht eine
zunehmende Polarisierung „säkular versus islamisch“. Dies führt zu einer
Dämonisierung des „Anderen“ und legitimiert innerhalb der jeweiligen Gruppe sogar
Menschenrechtsverstöße. Diese Polarisierung durchzieht immer mehr Bereiche
der Gesellschaft, führt zu Ideologisierung von Sprache und Verhaltensweisen,
die auf der jeweils eigenen Seite nicht mehr reflektiert werden und nur noch in
Gewalt enden können. Die Gewalt schafft hierbei eine Faktizität und verstärkt
ein Unsicherheits- und Angstgefühl, das die Polarisierung als stützenden
Mechanismus wiederum attraktiv macht. Die Zivilgesellschaft in Bangladesch ringt
nach Räumen, die komplexen Fragen der Überlappung von generations- und
gruppenspezifischen Gesellschaftsvisionen jenseits von polarisierenden
Zuschreibungen zu diskutieren.
Zivilgesellschaftliche Handlungsspielräume werden zudem von der Regierung
Bangladeschs zunehmend eingeschränkt. Gemäß dem 2013 geänderten
Informations- und Kommunikationstechnologiegesetz kann jede Person, die
vorsätzlich Informationen im Internet veröffentlicht, die zum Zusammenbruch der
öffentlichen Ordnung führen können, mit bis zu 14 Jahren Gefängnis bestraft
werden. Journalistinnen und Journalisten, Menschenrechtsverteidigerinnen und -
verteidiger und Bloggerinnen und Blogger sind bereits auf der Grundlage dieses
Gesetzes verhaftet und verurteilt worden. Der Entwurf des Digital Security Act
2016 sieht die Verhängung lebenslanger Haftstrafen vor, sollte mit digitalen
Geräten eine negative „Propaganda“ über das Land und deren Gründer verbreitet
werden. Eine neue noch nicht verabschiedete NGO-Gesetzgebung (NGO:
nongovernmental organization – Nichtregierungsorganisation) droht, die Arbeit
von NGOs stärker einzuschränken. In den Chittagong Hill Tracts ist jegliche
vertrauliche Kommunikation von Indigenen mit Ausländerinnen und
Ausländern und bangladeschischen Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern
verboten.
De facto gibt es keine parlamentarische Opposition, da diese die Wahlen 2014
boykottierte und vermehrt von der Regierung Bangladeschs verfolgt wird.
Während also auf nationaler Ebene die Oppositionsparteien ums politische
Überleben kämpfen, verbleiben zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure, die
die Regierungsarbeit kritisch begleiten und nun zunehmend zur Zielscheibe
einer repressiven Regierungspolitik werden. Dazu gehört auch, dass Fragen aus
der Zivilgesellschaft zum nachhaltigen Wirtschaften bzw. zu den sozialen und
ökologischen Folgekosten von Großinvestitionen zunehmend mit Repressionen
begegnet wird.
Die Beziehungen zwischen Bangladesch und Deutschland sind seit der
Unabhängigkeit des Landes im Jahr 1971 freundschaftlich. Bangladesch und
Deutschland sind zudem langjährige Partner in der
Entwicklungszusammenarbeit. Eine Reihe von Grundsatzdokumenten zum Thema „Meinungsfreiheit und
Medien“ und zu der Rolle der Religion sowie dem Aktionsplan „Zivile
Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ legt die Leitlinien
deutscher Entwicklungs- und Außenpolitik fest.
1. Welche konkreten, menschenrechtlich relevanten Projekte wurden im
Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit gegenüber Bangladesch
in der aktuellen Legislaturperiode durchgeführt, und wie bewertet die
Bundesregierung deren Erfolg?
Die deutsche bilaterale Entwicklungszusammenarbeit bekennt sich zur
Umsetzung einer Menschenrechtspolitik, die die Menschenrechte in und durch
Maßnahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit fördert. Mit der
bangladeschischen Regierung kooperiert die deutsche Entwicklungszusammenarbeit in
zentralen Sektoren zu menschenrechtlichen Themen und hat dabei in den
vergangenen Jahren substantielle Verbesserungen erreicht.
Im Bereich „Gute Regierungsführung/Rechtsstaatlichkeit/Menschenrechte“
unterstützt die Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit die
Modernisierung des Justizwesens und insbesondere die Reform des
Strafvollzugwesens. Dabei wird sowohl auf die Verbesserung der Haftbedingungen und den
Abbau des Fallrückstaus hingearbeitet, als auch Beratung der bangladeschischen
Regierung geleistet zu strukturellen Veränderungen im Justizwesen. Die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit genießt ein hohes Maß an Vertrauen und
Anerkennung seitens der bangladeschischen Partnerregierung, was zum Beispiel auch der
direkte Zugang zu bangladeschischen Gefängnissen belegt.
Die Bundesregierung hat die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
(GIZ) in diesem Bereich mit folgenden Maßnahmen zur Verbesserung der
menschenrechtlichen Situation in Bangladesch beauftragt:
Justiz- und Gefängnisreform zur Förderung der politischen Menschenrechte
und Korruptionsbekämpfung in Bangladesch;
Ziel dieses Vorhabens ist es, den Zugang zum Rechtssystem zu erleichtern und
hierbei den Fallrückstau bei den Gerichten und die Überfüllung in den
Gefängnissen zu reduzieren.
Dabei wurden bis dato
mehr als 247 000 Maßnahmen von Paralegals (Fachkräfte mit solidem
juristischem Basiswissen und vielseitig einsetzbarem Know-How)
durchgeführt, um Klienten bei ihren Fällen zu unterstützen;
rund 12 500 Untersuchungshäftlinge aufgrund unentgeltlicher
Rechtsberatung entlassen;
11 990 Fälle durch alternative Formen der Streitbeilegung, insbesondere
Mediationsverfahren mit Täter-Opfer-Ausgleich vor Ort gelöst (bevor
Gefängnisse und Gerichte involviert werden mussten).
Darüber hinaus konnten 2 065 Inhaftierte an berufsbildenden Maßnahmen
teilnehmen und 3 215 Inhaftierte mit Drogenproblemen für rehabilitierende
Maßnahmen identifiziert und beraten werden.
Beratung des Justizministeriums bei der Überarbeitung der aus der
Kolonialzeit stammenden gesetzlichen Grundlagen des Strafprozessrechts und
Strafvollzugs.
Im Bereich „Sozial- und Umweltstandards“ ist die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit im Einklang mit den Zielen des „Bündnisses für nachhaltige Textilien“
auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der bangladeschischen Textil-
und Lederindustrie gerichtet. Dabei unterstützt die deutsche
Entwicklungspolitische Zusammenarbeit (EZ) in enger Abstimmung mit anderen Gebern und
multilateralen Akteuren (Internationale Arbeitsorganisation ILO) staatliche Stellen
dabei, etwa das Inspektionssystem von Textilfabriken effektiver auszurichten.
Zudem ist das Engagement der deutschen Entwicklungszusammenarbeit entlang
der textilen Lieferkette ausgerichtet und bezieht nicht nur die Produzenten,
sondern auch Einkäufer ein.
Aktuell hat die Bundesregierung die Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) in diesem Bereich mit folgenden Maßnahmen zur Verbesserung der
menschenrechtlichen Situation in Bangladesch beauftragt:
Förderung sozialer und ökologischer Standards in der Industrie
Ziel dieses Vorhabens ist die Verbesserung der Sozial- und Umweltstandards
und damit der Arbeitsbedingungen der vorwiegend weiblichen
Mitarbeiterinnen im Textil- und Ledersektor in Bangladesch. Die Projektarbeit vereint die
maßgeblichen Akteure (Ministerien, Behörden, Wirtschaftsverbände,
inländische Lieferanten, ausländische Käufer) sowie Nichtregierungsorganisationen
(NROen) und Gewerkschaften. Im Rahmen des Programms wurden dabei bis
dato
in mehr als 740 Unternehmen Standards in Übereinstimmung mit den
arbeitsrechtlichen Vorschriften des Landes und internationalen Standards
eingeführt;
für mehr als 1 700 Richtlinienbeauftragte entsprechende Fortbildungen in
diesen Fabriken durchgeführt.
Zudem werden NROen unterstützt, die sogenannte Frauen-Cafés gegründet
haben (Awaj Foundation in Dhaka oder Agrajatra in Chittagong). In den
Frauen-Cafés werden Arbeiterinnen aus der Textilindustrie über ihre Rechte
und Pflichten aufgeklärt und können bei Arbeitsstreitigkeiten eine
Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Unfallversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Textil- und
Ledersektor
Ziel dieses Neuvorhabens (in Vorbereitung) ist die Einführung einer
gesetzlichen Unfallversicherung für den Textil- und Ledersektor in Bangladesch. Die
Unfallversicherung soll medizinische Kosten und Erwerbsverlust aufgrund
von Arbeitsunfällen kompensieren. Das im Sommer 2016 beauftragte
Vorhaben wird – in enger Abstimmung mit der ILO – das bangladeschische
Arbeitsministerium bei der Entwicklung von Gesetzesvorlagen und
Verwaltungsstrukturen zur Einführung einer Unfallversicherung unterstützen. Dafür wird
es auch den Dialog zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und der Regierung
zum Thema Arbeitsunfälle und Absicherung stärken.
Zudem bereitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gemeinsam mit der EU
und der französischen „Agence Française de Développement“ eine Kreditlinie
vor, mit der Anpassungsinvestitionen in den Bereichen Sicherheit und Umwelt in
modernisierungswilligen Textilfabriken finanziert werden können. Dies wird
durch eine über die GIZ umgesetzte Beratungsmaßnahme flankiert:
Finanzielle Zusammenarbeit (FZ) bei umwelt- und sicherheitsrelevanten
Anpassungs-Investitionen im Textilsektor Bangladesch
Ziel der FZ-Maßnahme ist, dass Textilunternehmer den durch das Vorhaben
verbesserten Zugang zu Kredit, Beratung und Zuschüssen als
Investitionsanreiz nutzen, um notwendige Investitionen in Arbeitssicherheit, Arbeits-/
Sozialstandards und Umweltschutz zu tätigen. Von der verstärkten Einhaltung
nationaler Umwelt- und Arbeitsgesetze sowie internationaler Standards
profitieren Arbeitnehmer und Umwelt.
2. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Verfolgung der Ahmadiyya-
Gemeinschaft im Zuge der zunehmend radikalisierten Gewalt in Bangladesch,
und wenn ja, welche Maßnahmen sind zu ihrem Schutz vorgesehen?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Ahmadiyya-Gemeinschaft wie andere
religiöse Minderheiten wiederholt zum Ziel islamistischer Terroranschläge
geworden ist. Maßnahmen speziell zum Schutz der Ahmadiyya-Gemeinschaft sind
nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit nicht vorgesehen.
3. Wie schätzt die Bundesregierung die menschenrechtliche Lage der
indigenen Völker in Bangladesch im Allgemeinen und insbesondere in den
Chittagong Hill Tracts ein?
In Bangladesch gibt es circa 35 kleinere indigene Bevölkerungsgruppen. Die
wichtigsten Gruppen sind die Chakma in den Chittagong Hill Tracts im Osten
Bangladeschs und die Garo im Norden. Wo sich Angehörige der indigenen
Volksgruppen in Stadtgesellschaften integriert und dort etabliert haben, erfahren
sie nur in Einzelfällen Diskriminierung durch Staat und/oder Gesellschaft.
Insgesamt hat sich die menschenrechtliche Lage der indigenen Völker in
Bangladesch in den letzten Jahren verschlechtert. Zwar garantiert die bangladeschische
Verfassung gleiche Rechte für alle Menschen unabhängig von Rasse, Kaste,
Glaube und Religion, jedoch leiden Minderheiten unter fehlendem rechtlichen
Schutz und Diskriminierungen etwa beim Zugang zu öffentlichen
Dienstleistungen.
In den Chittagong Hill Tracts führt zunehmender Bevölkerungsdruck durch
zuziehende Bengalen zu Landkonflikten zwischen der indigenen Bevölkerung und
den bengalischen Siedlern. Beobachter beklagen, dass die Minderheitengruppen
nicht ausreichend von den Behörden geschützt werden und etwa bei
Landstreitigkeiten durch Umsiedlungsmaßnahmen und Zuwanderung in der
Auseinandersetzung vor Ort und auch vor Gericht nur geringe Aussichten auf Erfolg haben.
Hieran hat auch das Friedensabkommen von 1997 nichts geändert, das die indigenen
Einwohner in den Chittagong Hill Tracts nach einem mehr als 20jährigen
Bürgerkrieg besser schützen sollte. Da die von der Regierung angekündigte
Implementierung bisher unzureichend verläuft, wird die indigene Bevölkerung in den
Chittagong Hill Tracts weiterhin diskriminiert und sieht sich Gewalt und
Auseinandersetzungen mit Siedlern ohne behördlichen Schutz ausgesetzt.
Die 1999 eingerichtete Land Commission zur Regelung der bestehenden
Landkonflikte zwischen indigener Bevölkerung und Siedlern konnte bisher kaum
Fortschritte vorweisen. Nach jahrelanger Inaktivität tagt sie seit Oktober 2016 wieder.
Wenngleich dies grundsätzlich auf die Bereitschaft der bangladeschischen
Regierung hindeuten könnte, sich für eine Verbesserung der Situation einzusetzen,
bleiben Landeigentumsrechte in der Region der Chittagong Hill Tracts weiterhin ein
politisch höchst aufgeladenes Thema.
Die Bevölkerung in den Chittagong Hill Tracts kritisiert die mangelnde rechtliche
Unterstützung. Ihr Zugang zu Gerichten ist durch mangelnde Transparenz und zu
wenig verfügbare Anwälte, die sich für ihre Belange einsetzen, deutlich
eingeschränkt. Problematisch sind auch die Analphabetenrate und die
Schulabbrecherquote in den Chittagong Hill Tracts, die zu den höchsten in Bangladesch gehören.
4. Was unternimmt die Bundesregierung, um den bedrohten und verfolgten
Akteuren aus der Zivilgesellschaft in Bangladesch Hilfe zu leisten?
Die Bundesregierung unterstützt bedrohte und verfolgte Akteure der
Zivilgesellschaft auf verschiedene Weise. In der aktuellen Legislaturperiode wurden drei
Projekte in Bangladesch im Rahmen der Maßnahmen zur Förderung der
Menschenrechte durch das Auswärtige Amt finanziert.
Seit diesem Jahr wird ein Projekt der Nichtregierungsorganisation „Article 19“
zur Umsetzung eines ganzheitlichen Schutz- und Unterstützungsmechanismus
für Journalistinnen und Journalisten und Onlinekommunikatorinnen und -
kommunikatoren finanziert. Im Rahmen des Projekts werden unter anderem
Trainings zum „sicheren Bloggen“ und zu rechtlichen Rahmenbedingungen der
Meinungsäußerung im Internet für ausgewählte Vertreter der Zielgruppe
durchgeführt. Für unmittelbar Verfolgte und Bedrohte wird rechtliche,
medizinische und psychosoziale Unterstützung, Umzugshilfe innerhalb
Bangladeschs, ein Schutzhaus sowie gegebenenfalls Hilfe für eine kurzzeitige
Ausreise ins benachbarte Ausland angeboten. Darüber hinaus sollen Richtlinien für
den Schutz von Journalisten und Bloggern erarbeitet und veröffentlicht
werden. Das Projekt sollte ursprünglich im Jahr 2014 anlaufen, konnte jedoch
aufgrund administrativer Hürden erst 2016 begonnen werden.
Im Jahr 2013 wurde ein Projekt der Nichtregierungsorganisation „ADD
International“ zum Themenfeld Inklusion von Menschen mit Behinderung zur
Realisierung ihrer Rechte finanziert. Das Projekt konnte erfolgreich umgesetzt
werden. So fanden Weiterbildungen für 100 Vorstände von Verbänden für
Menschen mit Behinderung statt, um Kenntnisse und Fähigkeiten zur
Einflussnahme auf örtliche Behördenvertreter zu vermitteln und damit
Behindertenrechte verstärkt einzufordern beziehungsweise umzusetzen. Darüber hinaus
fanden für 1 000 Menschen mit Behinderung Aufklärungsschulungen zu ihren
wirtschaftlichen, sozialen und bürgerlichen Rechten, insbesondere dem
Wahlrecht. Ferner wurde eine Übersicht zur Barrierefreiheit von Wahlzentren in den
Regionen Bangladeschs erstellt und daraus abgeleitete
Verbesserungsvorschläge an die zuständige Wahlkommission herangetragen. Der
Wahlkommission wurde darüber hinaus eine Leitlinie zum Urnengang für Menschen mit
Behinderung überlassen.
Ferner führte die Nichtregierungsorganisation „Odhikar“ mit Mitteln des
Auswärtigen Amtes eine Kampagne gegen Straflosigkeit und Verschwindenlassen
durch (Hintergrundrecherchen, Faktensammlung und Kommunikation). Das
Projekt von Odhikar konnte nicht abgeschlossen werden, da gegen die
Organisation und ihren Gründer Adilur Rahman Khan ein Gerichtsverfahren
eingeleitet wurde, siehe auch die Antwort zu Frage 10. Gleichwohl wurde im
Rahmen des Projekts eine ausführliche Dokumentation der Fälle von
Verschwindenlassen erstellt und publiziert. Die Öffentlichkeitswirksamkeit der
aufbereiteten und juristisch verwertbaren Informationen hat den politischen Druck auf
Behörden erhöht, den Fällen aktiv nachzugehen. Ferner wurde bei
Regierungsstellen geworben für die Unterzeichnung des „Internationalen
Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen“ durch
Bangladesch, die jedoch bis dato nicht erfolgt ist.
Im Rahmen von Projekten der deutschen Botschaft in Dhaka wurden weitere
menschenrechtlich relevante Projekte umgesetzt:
Verbesserung der Lebensqualität für an Autismus leidende Personen durch
Sport und diverse Therapieansätze;
Errichtung einer Schulunterkunft für junge, männliche Angehörige indigener
Volksgruppen, um diesen den regelmäßigen Schulbesuch zu ermöglichen;
Erwerb von Materialien zur Ausstattung einer Schule für junge Menschen mit
Behinderung, um ihnen Zugang zu einer barrierefreien Bildung zu
ermöglichen;
Eröffnung einer Gesprächsplattform bei der NRO „MOVE Foundation“ für
religiöse Führungspersönlichkeiten, Menschenrechtsaktivistinnen und -
aktivisten sowie säkulare Freidenkerinnen und Freidenker zur Entwicklung von
Narrativen gegen extremistische Propaganda in Bangladesch mit dem Ziel der
Stärkung der Freiheit von Meinungsäußerung und Religionsausübung in der
bangladeschischen Gesellschaft.
Diese Projekte konnten allesamt in der vorgesehenen Zeit erfolgreich
abgeschlossen werden. Die Beiträge wurden sämtlich in Bereichen gemacht, in denen
öffentliche Dienstleistungen nicht oder in nicht ausreichendem Umfang erbracht
werden. Insbesondere das Projekt der „MOVE Foundation“ zeitigt große Erfolge.
Hochrangige Vertreter der regierenden Awami League Partei besuchten
Veranstaltungen im Rahmen des Projekts, das 2017 mit Unterstützung anderer
westlicher Auslandsvertretungen wesentlich ausgeweitet werden soll.
Darüber hinaus stand und steht die deutsche Botschaft in Dhaka mit bedrohten
Akteuren der Zivilgesellschaft in engem Kontakt. In Einzelfällen konnte,
teilweise in Zusammenarbeit mit Stipendiengebern, ein Aufenthalt in Deutschland
ermöglicht werden. Die Personen halten sich, teilweise mit Familienangehörigen,
in Deutschland auf, um sich vorübergehend der Bedrohungssituation in
Bangladesch zu entziehen. Europäische und weitere Auslandsvertretungen westlicher
Nationen tauschen sich zu derartigen Fällen regelmäßig aus, um Verfolgten die
größtmögliche effektive Unterstützung zukommen lassen zu können.
5. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung in Bezug auf die
juristische Aufarbeitung der Verbrechen gegen die Menschheit und des
Völkermordes während des Unabhängigkeitskrieges von 1971 durch das 2010
eingesetzte Internationale Kriegsverbrechertribunal?
Während des neunmonatigen Unabhängigkeitskrieges im Jahr 1971 ermordeten
pakistanische Militäreinheiten und einheimische Kollaborateure eine unbekannte
Zahl von Zivilisten – Schätzungen reichen von 300 000 bis drei Millionen,
darunter viele Intellektuelle und Angehörige religiöser Minderheiten. Seit 2011 tagt
das (in Besetzung und Statut rein nationale) Sondergericht „International Crimes
Tribunal“ (ICT). Bislang wurden sechs Todesurteile vollstreckt, weitere
Todesurteile sind ergangen. Die Verfahren gegen die führenden Verantwortlichen sind
abgeschlossen, allerdings wird noch immer nach Gehilfen und Unterstützern
gefahndet, regelmäßig erfolgen weitere Festnahmen, werden weitere Prozesse
aufgenommen. Auf internationale Proteste, auch der Bundesregierung, gegen die
Vollstreckung von Todesstrafen des ICT reagiert die bangladeschische Seite stets
mit dem Verweis auf die große Akzeptanz in der bangladeschischen Bevölkerung.
6. Teilt die Bundesregierung die Einschätzungen, dass das
Kriegsverbrechertribunal zur Verfolgung der Opposition von der Regierung Bangladeschs
instrumentalisiert wird?
Die Bundesregierung unterstützt die juristische Aufarbeitung von
Kriegsverbrechen, teilt jedoch auch die Sorge vieler Beobachter, die Zweifel an der Einhaltung
rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze bei den Prozessen des ICT geltend
machen.
7. In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung die Regierung
Bangladeschs, die Täter der ermordeten Angehörigen religiöser Minderheiten,
Bloggerinnen und Blogger und bekennenden Atheistinnen und Atheisten,
Verlegerinnen und Verleger, Akademikerinnen und Akademiker,
Journalistinnen und Journalisten, Homosexuellen und Ausländerinnen und Ausländer
zu identifizieren und strafrechtlich zu verfolgen?
Die Bundesregierung misst der strafrechtlichen Verfolgung der Morde große
Bedeutung zu und hat der bangladeschischen Regierung hierfür die volle politische
Unterstützung zugesichert. Die bangladeschische Regierung hat mehrfach
medienwirksam verlautbart, dass konkrete Unterstützungsmaßnahmen durch andere
Staaten, beispielweise im Bereich der polizeilichen Ermittlungsarbeit, nicht
angenommen werden.
8. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Inhaftierung von über
8 000 Menschen seit Juni 2016 und deren strafrechtliche Verfolgung
(Quelle:
www.dw.com/de/mehr-als-8000-festnahmen-in-bangladesch/a-
19327223)?
Laut Medienberichten wurden allein im Juni 2016 mehr als 11 000 Menschen von
bangladeschischen Sicherheitskräften verhaftet; nach den Statistiken des
zuständigen „Prison Directorate Bangladesh“ wird für den Zeitraum ein Anstieg von
etwa 10 000 Inhaftierten verzeichnet. Während die Regierung die
Verhaftungswelle als Maßnahme der Terrorabwehr darstellte, wurden neben mutmaßlichen
Terroristen auch zahlreiche Kleinkriminelle, Oppositionelle und Unschuldige
verhaftet. Es gab zahlreiche Medienberichte über Korruption, die vielen
Inhaftierten eine Freilassung auf Kaution ermöglicht haben soll.
9. Bewertet die Bundesregierung die Kritik von
Menschenrechtsorganisationen, dass die Inhaftierungen weniger die Verfolgung mutmaßlicher
Extremisten beabsichtigen, sondern sich gegen Oppositionelle und die kritische
Zivilgesellschaft richten als gerechtfertigt, und wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
10. Hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren öffentlich Kritik an den
Menschenrechtsverletzungen in Bangladesch, insbesondere im Umgang mit
der politischen Opposition und zivilgesellschaftlichen Akteuren, geübt?
Wenn ja, wann und in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung nutzt bilaterale Gespräche mit Vertretern der
bangladeschischen Regierung, um auf die Einhaltung von internationalen
Menschenrechtsstandards hinzuwirken. Daneben äußert sie sich immer wieder öffentlich. In
diesem Jahr kritisierten die Menschenrechtsbeauftrage der Bundesregierung die
Ermordung zweier Menschenrechtsaktivisten und der Pressesprecher des
Auswärtigen Amts die Vollstreckung von Todesurteilen des ICT.
Darüber hinaus steht Deutschland im engen Kontakt mit der Europäischen Union
und den EU-Mitgliedstaaten, um der öffentlichen Kritik durch ein gemeinsames
Vorgehen ein größeres Gewicht zu verleihen. Zuletzt hat die EU-Vertretung in
Dhaka am 13. Oktober 2016 eine mit den Vertretungen der Mitgliedstaaten
abgestimmte Presseerklärung zur Verabschiedung der „Foreign Donations (Voluntary
Activities) Regulation Bill 2016“ veröffentlicht und die Einhaltung der
Meinungsfreiheit angemahnt.
Ferner wurden Gerichtsverhandlungen im Prozess gegen den
Menschenrechtsverteidiger Adilur Rahman Khan um die Aktivitäten seiner NRO Odhikar
öffentlichkeitswirksam von Mitarbeitern der deutschen Botschaft in Dhaka besucht.
11. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über transnationale Verbindungen
extremistischer Attentäter in Bangladesch?
Der sogenannte Islamische Staat (IS) und „Al Qaida auf dem Indischen
Subkontinent“ (AQIS) haben sich zu vielen Gewalttaten der vergangenen Monate
bekannt. Die Anschläge gegen Bloggerinnen und Blogger, ihre Verleger und
Aktivisten der Lesben-, Schwulen-, Bisexuellen-, Transsexuellen- und
Transgenderbewegung reklamierte im Namen von AQIS eine Gruppe namens Ansar al-Islam.
Ein Widerspruch durch Kern-al-Qaida erfolgte nicht. Dies legt zumindest direkte
oder indirekte Verbindungen zwischen Kern-al-Qaida und der Gruppe Ansar al-
Islam in Bangladesch nahe. Belastbare Beweise hierfür liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Fotomaterial vom Anschlag auf ein bei Ausländern beliebtes Restaurant am
1. Juli 2016 wurde noch während der andauernden Attacke von einer
Nachrichtenagentur des IS veröffentlicht. Der mutmaßliche Hintermann des Anschlags,
Tamim Chowdhury, wurde in der IS-Zeitschrift „Rumiyah“ als ehemaliger
„Leiter der militärischen und verdeckten Operationen der Soldaten des Kalifats in
Bengalen“ bezeichnet. Weiteres Indiz für diese Verbindung ist die gezielte
Produktion bengalischsprachiger Inhalte insbesondere durch IS-Anhänger.
Die islamistisch motivierten Gewalttaten in Bangladesch seit September 2015
und ihre zeitnahe Verbreitung über soziale Netzwerke und Medien, die dem IS
nahestehen, legen zumindest eine Kommunikationsverbindung zwischen den
Attentätern in Bangladesch und IS-nahestehenden Jihadisten in Syrien und Irak
nahe. Eine Führungs- und Weisungsrolle des IS bei den Attentaten und
Anschlägen konnte bisher nicht zweifelsfrei belegt werden.
Auch wenn einige indisch-bengalische islamistische Organisationen sich
solidarisch mit der in Bangladesch zunehmend unter staatlichem Verfolgungsdruck
stehenden Bangladesh Jamaat-e-Islami-Partei zeigen, gibt es keine Hinweise auf
eine grenzüberschreitende Vernetzung islamistischer Gruppen. Medienberichten
zufolge erfolgt die Rekrutierung von Attentätern auch durch im Ausland (darunter
Malaysia und Singapur) ausgebildete oder sich dort regelmäßig aufhaltende
Bangladescher.
12. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Finanzierung
extremistischer Gruppen in Bangladesch aus dem Ausland?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zur Finanzierung
extremistischer Gruppen in Bangladesch aus dem Ausland vor. Medienberichten und
Regierungsaussagen zufolge gibt es jedoch starke Indizien für derartige
Transaktionen. Die bangladeschische Regierung begründet weite Teile ihrer neuen
Gesetzgebung für die Registrierung, Finanzierung und Arbeit von
Nichtregierungsorganisationen (Foreign Donations (Voluntary Activities) Regulation Bill 2016)
mit dem Ziel der Unterbindung ausländischer Finanzierungen für extremistische
Organisationen in Bangladesch.
13. Wie schätzt die Bundesregierung die mögliche Gefahr einer Verbreitung der
islamistischen Gewalt nach Myanmar (insbesondere im von Rohingya
bewohnten Rakhaing-Staat) ein?
Die Situation der 30 000 offiziellen und bis zu 500 000 inoffiziellen Rohingya-
Flüchtlinge in Bangladesch ist prekär und könnte ihrer potenziellen
Radikalisierung Vorschub leisten. Eine Gefahr islamistisch motivierter Anschläge in
Myanmar, die aus Bangladesch gesteuert oder verübt werden, kann nicht
ausgeschlossen werden, zumal die unzureichend gesicherte Grenze kein wirkliches Hindernis
darstellt. Gleichzeitig ist die Wahrscheinlichkeit der Rückmigration einer
größeren Zahl von Rohingya-Flüchtlingen nach Myanmar derzeit als sehr gering
einzuschätzen.
Trotz der angespannten Situation im Rakhaing-Staat hat es dort in den
vergangenen Jahren keine erkennbare islamistisch motivierte Gewalt gegeben. Anfang
Oktober 2016 kam es allerdings zu koordinierten, gezielten Angriffen auf mehrere
Polizeistationen und Militäreinrichtungen durch etwa 400 Angreifer.
In ersten Reaktionen seitens der myanmarischen Regierung wurde von Tätern aus
dem islamistischen Umfeld gesprochen, deren Anführer ihre Ausbildung in
Pakistan erhalten haben sollen und deren Finanzierung über nicht näher spezifizierte
Quellen aus dem Nahen Osten erfolgt sein soll. Diese Aussage wurde von
myanmarischer Seite nach kurzer Zeit jedoch wieder relativiert.
14. Was unternimmt die Bundesregierung, um diejenigen, die wegen freier
Meinungsäußerung in Bangladesch bedroht und verfolgt werden, zu schützen?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
15. Welche Unterstützung lässt die Bundesregierung der Regierung
Bangladeschs zukommen, damit diese ihren Verpflichtungen gemäß internationaler
Gesetzgebung nachkommt, Meinungsfreiheit zu gewährleisten bzw. Gesetze
zu revidieren, die die Meinungsfreiheit in Bangladesch massiv einschränken
(z. B. Absatz 57 des Informations- und Kommunikationstechnologiegesetzes
und Digital Security Act 2016)?
Für die EU ist die Stärkung der Meinungsfreiheit ein Schwerpunkt innerhalb der
Entwicklungszusammenarbeit in Bangladesch. In der laufenden EU-
Förderperiode (2014 bis 2020) geschieht dies im Rahmen von Projekten zu demokratischer
Teilhabe und der Stärkung zivilgesellschaftlicher Kräfte, für die Mittel in Höhe
von über 100 Mio. Euro eingeplant sind. Entsprechend dem EU-
Haushaltsschlüssel beteiligt sich auch an dieser Finanzierung.
Die EU-Delegation in Dhaka übernimmt die Koordinationsfunktion für
Menschenrechte und Stärkung der Zivilgesellschaft im Rahmen des sogenannten
„Joint Programmings“. Mit der „EU Roadmap Civil Society“ bieten sich
Handlungsmöglichkeiten für alle Akteure, die an einem Dialog zwischen Regierung,
Zivilgesellschaft/Medien und Entwicklungsorganisationen interessiert sind.
Ausdrücklich hat die EU mit Einbeziehung der EU-Mitgliedstaaten einen
partizipativen Prozess gewählt, der auch zu einer verbesserten Kooperation mit der
Regierung in Bangladesch führen soll.
Mit den Projekten sollen die Transparenz von Regierungshandeln und die
Kapazität für gute Regierungsführung verbessert werden. Demokratische Teilhabe und
Einbindung unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen gerade auch auf
kommunaler Ebene stehen zusätzlich im Mittelpunkt.
Ergänzend beziehen die EU-Delegation sowie die Auslandsvertretungen der EU-
Mitgliedstaaten zu aktuellen Entwicklungen der Meinungsfreiheit Stellung und
lassen Erkenntnisse aus dem politischen Diskurs auch in den Prozess zwischen
Entwicklungspartnern und der bangladeschischen Regierung einfließen. Auch
anstehende Gesetzesänderungen oder Verabschiedungen neuer Gesetze mit Bezug
zur Meinungsfreiheit werden von den Leiterinnen und Leiter der europäischen
Auslandsvertretungen im Rahmen des öffentlichen Diskurses sowie in
multilateralen Formaten aktiv begleitet.
Ferner wird der bangladeschischen Regierung über Menschenrechtsprojekte
Expertise örtlicher Nichtregierungsorganisationen zugänglich gemacht. Sie zeigen
im laufenden Gesetzgebungsverfahren Diskrepanzen von Gesetzesentwürfen und
internationalen Verpflichtungen auf und wirken auf notwendige Anpassungen
hin. Als Beispiel sei hierfür das in der Antwort zu Frage 4 genannte Projekt mit
der NRO „Article 19“ erwähnt, in dessen Rahmen eine rechtliche Analyse des
und Informations- und Kommunikationstechnologiegesetz sowie des
Gesetzesentwurfs Digital Security Act 2016 vorgenommen und entsprechende
Beratung der Regierung geleistet wurde.
Im Rahmen der Koordinierungsgruppe der in Bangladesch aktiven bi- und
multilateralen Geberorganisationen wirkte die deutsche Seite während des
Gesetzgebungsprozesses zur „Foreign Donations (Voluntary Activities) Regulation Bill
2016“ auf die bangladeschische Regierung ein, um Anpassungen zur Wahrung
der freien Meinungsäußerung durch NROen zu erreichen – leider nur mit
geringem Erfolg.
Die in Bangladesch für die Registrierung von NROen und die Zustimmung zu
Projektanträgen zuständige Aufsichtsstelle (NGO Affairs Bureau, NGOAB) kann
weitreichend und willkürlich agieren; es gibt etwa keine Fristvorgaben für die
Registrierung einer NRO oder die Entscheidung über Projektanträge, was
Spielraum für eine Verschleppung der Anliegen bietet. Beschwerden gegen
Entscheidungen des NGOAB können nur gegenüber der Regierung geltend gemacht
werden, ein Rechtsweg ist nicht vorgesehen.
Bei inhaltlichen Bedenken des NGOAB gegen Projektanträge wird nicht der
Dialog gesucht, um etwa durch Modifikationen die Zustimmungsreife zu erwirken,
sondern das NGOAB legt solche Anträge dem Büro der Premierministerin zur
Indossierung der Ablehnung vor, womit Projekte auch willkürlich verhindert
werden können.
Falls einer NRO die Registrierung entzogen wird, bestimmt das NGOAB den
Abwicklungsverwalter, der ohne Einflussmöglichkeit der NRO dann sämtliche
administrativen und rechtlichen Schritte durchführt. Auch ist es dem NGOAB
möglich, Strafmaßnahmen gegen einzelne NRO-Mitarbeiter einzuleiten. Trotz
mehrfacher Intervention der EU-Delegation in Dhaka sowie des deutsche Botschafters
beim Außenministerium und dem Informationsminister Bangladeschs wurde das
Gesetz verabschiedet.
Nach Verabschiedung des Gesetzes hat die Regierung Bangladeschs der oben
erwähnten Geber-Koordinierungsgruppe zugestanden, sie beim Erlass der
Durchführungsbestimmungen zu beteiligen. Das bangladeschische Außenministerium
bot den Leitern der europäischen Auslandsvertretungen an, beim NGOAB zu
intervenieren, sollten einzelne NROen auf Probleme in der Zusammenarbeit mit
dem NGOAB stoßen.
16. Welche Unterstützung lässt die Bundesregierung der Regierung
Bangladeschs zukommen, um die Unabhängigkeit der Medien zu gewährleisten,
einschließlich der Aufhebung politisch motivierter Klagen gegen
regierungskritische Herausgeberinnen und Herausgeber und Journalistinnen und
Journalisten?
Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. Klagen gegenüber Persönlichkeiten
der Medienlandschaft werden regelmäßig in bilateralen Formaten mit
Regierungsvertretern aufgenommen.
Über den UN Democracy Fund (UNDEF) wurde im Jahr 2014 eine Maßnahme
zur Unterstützung von unabhängigen und kompetenten Medien in Bangladesch
gefördert: Das Projekt „Rural Media Development to Promote Democracy and
Human Rights in Bangladesh“, zielte auf den Kapazitätsaufbau bei jungen
Journalistinnen und Journalisten zur Berichterstattung zu sozialen und politischen
Themen. Insbesondere in 14 Distrikten des ländlichen Raums wurde hierdurch
die Berichterstattung zu Demokratie und Menschenrechtsfragen verbessert.
Implementierungspartner war die lokale NRO „News Network“.
Im Rahmen des vom Auswärtigen Amt geförderten „Global Media Forum“ der
Deutschen Welle wurden im Juni 2016 bangladeschische Blogger mit dem „The
Bobs Award“ der Deutschen Welle für Online-Aktivisten ausgezeichnet.
Außerdem wurde ein Pressegespräch mit den Preisträgern und der
Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung ausgerichtet.
Die Deutsche Welle betreibt seit einem Jahr unter dem Hashtag „Alaap“ (Dialog)
eine Dialogplattform, auf der unter starker Einbindung der sozialen Medien
gesellschaftliche Tabuthemen wie etwa Meinungsfreiheit, Atheismus,
Homosexualität, Drogenabhängigkeit, Staatsreligion oder die Rolle des Militärs in der
Gesellschaft zur Diskussion gestellt werden. Zur Zielgruppe gehören vorrangig
Menschen in Bangladesch, die sich für ein säkulares, demokratisch gefestigtes
und weltoffenes Bangladesch einsetzen, aber gegenwärtig keine Möglichkeit im
Land haben, sich auszutauschen und zu informieren.
Darüber hinaus wurde ein Akademieprojekt der Deutschen Welle mit dem
Titel „Verbesserung der journalistischen Ausbildung an Universitäten“ vom
Auswärtigen Amt gefördert. Im Rahmen des Projekts wurde ein audio-visuelles
Medienlabor an der Universität in Dhaka eingerichtet, Praktika für Studierende
bei den führenden nationalen Medienhäusern ermöglicht und Gastvorlesungen
sowie Seminare von Profis aus der Medienindustrie an den Universitäten
durchgeführt.
17. Welche Maßnahmen werden im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit
angesichts einer wachsenden Eindämmung von zivilgesellschaftlichen
Handlungsspielräumen in Bangladesch ergriffen, um einen Dialog zwischen
staatlichen Stellen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren zu
fördern?
Auf die Antwort zu den Fragen 4 und 15 wird verwiesen.
Angesichts des starken Wirtschaftswachstums in Bangladesch, vor allem im
fertigenden Gewerbe, und den damit einhergehenden sozialen Spannungen und
Wandlungsprozessen, sind Gewerkschaften und andere Formen des
institutionalisierten sozialen Dialogs zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ein
wichtiger Vermittler bei der Konfliktprävention. Konflikte zwischen Arbeitgebern und
Arbeitnehmern bergen weiterhin ein erhebliches Gewaltpotenzial. Es kommt
nach wie vor periodisch zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und
Arbeitgebern; manche dieser Konflikte wurden in der Vergangenheit von
staatlichen Sicherheitskräften gewaltsam unterdrückt.
Um einer Eskalation vorzubeugen, fördert die bilaterale Zusammenarbeit den
sozialen Dialog zwischen staatlichen Stellen, Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Der
sogenannten „Tripartite Austausch“ mit Akteuren des sozialen Dialogs in
Deutschland zielt darauf ab, insgesamt 100 Vertreterinnen und Vertretern von
Staat, Arbeitnehmern und Arbeitgebern vertiefte Kenntnisse zum sozialen Dialog
zu vermitteln. Die Lehrgänge sind entsprechend drittelparitätisch besetzt. Unter
den bisher 54 Teilnehmerinnen und Teilnehmern befinden sich zum Beispiel auch
Beamte des Department of Labour, das für die Registrierung von Gewerkschaften
und die Schlichtung von Konflikten auf Betriebsebene zuständig ist, um ihnen die
Vorteile und Mechanismen von Konfliktlösung durch Dialog aufzuzeigen. Für
die von der ILO unterstützte „Labour Line“ des Arbeitsministeriums in Dhaka,
bei der Fabrikarbeiterinnen und Fabrikarbeiter aus der Bekleidungsindustrie
Missstände anzeigen können, konnte mit Mitteln der Deutschen bilateralen
Zusammenarbeit ein zweites Büro am Industriestandort Ashulia eingerichtet
werden. Seit März 2015 sind dort 115 gemeldete Fälle von staatlichen
Arbeitsinspektoren übernommen worden, 67 Fälle konnten bereits gelöst werden.
18. Werden Auf- und Ausbau von zivilgesellschaftlichen
Konfliktlösungskompetenzen in Bangladesch zum Beispiel als Bestandteil der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit gefördert?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Konfliktlösungskompetenzen von zivilgesellschaftlichen Organisationen und
Einzelpersonen werden unter anderem mit dem Vorhaben „Förderung von Sozial-
und Umweltstandards in der Industrie“ gestärkt, das mit vier
zivilgesellschaftlichen Organisationen beim Betrieb von sogenannten Frauen-Cafés kooperiert.
Dort werden Arbeiterinnen und Arbeiter über ihre Rechte informiert und geschult,
ihre Anliegen auf konstruktive Weise mit Arbeitgebern zu besprechen. In den
vergangenen sechs Jahren wurden in den rund 20 unterstützten Frauen-Cafés
über 100 000 Arbeiterinnen über ihre Rechte aufgeklärt; daraufhin konnten
7 600 Streitfälle zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen in Fabriken
durch die weitergebildeten Frauen beigelegt werden. Sofern sich Konflikte nicht
einvernehmlich lösen lassen, vermitteln die Partnerorganisationen den
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Rechtsbeistand.
Im Rahmen des Vorhabens „Justiz- und Gefängnisreform“ wurden Strategien
entwickelt, um alternative Formen der Streitbeilegung zu stärken und mehr Fälle aus
dem formalen Strafsystem herauszuleiten beziehungsweise präventiv eine
Einleitung in das System zu vermeiden. Neben „Village Courts“ und
Mediationsverfahren nimmt das Konzept der „Restorative Justice“ (RJ) dabei eine besondere
Rolle ein. Der Ansatz stellt das Opfer in den Mittelpunkt mit dem vorrangigen
Ziel, seinen materiellen und immateriellen Schaden auszugleichen und die
Beziehung zwischen Täter und Opfer wieder herzustellen.
19. Wie werden vor dem Hintergrund eskalierender Gewalt staatliche
Akteurinnen und Akteure im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit
mit gewaltfreien Konfliktlösungskompetenzen vertraut gemacht?
Die bilaterale EZ unterstützt in Zusammenarbeit mit der ILO die Aus- und
Weiterbildung von Arbeitsinspektoren. Den Inspektoren werden in Trainings die
gesetzlichen Bestimmungen zu Konfliktlösungsverfahren am Arbeitsplatz sowie
den Rechten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und deren
Vertretungsorganen vermittelt.
20. Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in
Bangladesch ergriffen, die die konfliktverschärfenden Entwicklungen und daraus
resultierende Polarisierungen thematisieren?
Die Regierung in Bangladesch hat nach dem Anschlag am 1. Juli 2016 in Dhaka
Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit vor allem von Ausländern ergriffen.
Maßnahmen zur Bekämpfung der Polarisierung der Gesellschaft sind kaum in
Angriff genommen worden. Zwar appelliert die bangladeschische Regierung an
die Bevölkerung, gemeinsame Front gegen die Terroristen zu machen. Diese
Aufrufe haben sich aber noch nicht politisch niedergeschlagen und bisher zu keiner
Überwindung der Gräben zwischen Regierung und außerparlamentarischer
Opposition geführt.
Als positive Entwicklung kann die Unterzeichnung einer Fatwa durch mehr als
100 000 muslimische Geistliche am 18. Juni 2016 gelten, die Terrorismus und
Selbstmordanschläge nach islamischem Recht verbietet.
Unter den internationalen Gebern besteht eine große Bereitschaft, verstärkt
Projekte zur Prävention und Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus in
Bangladesch zu fördern.
21. Wie wird bei der Planung, Durchführung und Evaluation der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit Konflikt- und Kontextsensitivität gewährleistet?
Für Vorhaben der staatlichen EZ in Ländern mit erhöhtem und akutem
Eskalationspotenzial ist zur Sicherstellung der Konflikt- und Kontextsensitivität aller
Vorhaben die Durchführung eines Peace- and Conflict Assessments (PCA)
verbindlich. Ein PCA umfasst eine Kontextanalyse, die Darstellung des Umgangs
mit Risiken im Kontext von Konflikt, Fragilität und Gewalt, eine
Wirkungsbeobachtung einschließlich der Vermeidung negativer Wirkungen (Do-No-Harm-
Prinzip) sowie bei Vorhaben mit einer friedensfördernden Ausrichtung zusätzlich
eine Relevanzbewertung des Vorhabens für Frieden und Sicherheit.
Ebenso verlangt der Menschenrechtsansatz, zu dem sich die deutsche EZ und die
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bekennt, nicht nur nachteilige Wirkungen
zu vermeiden, sondern auch gezielt die Umsetzung von Menschenrechten zu
fördern. Hier gilt es, menschenrechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen, durch
Gegenmaßnahmen zu vermeiden oder zu verringern und die Potenziale für eine
stärkere Menschenrechtsorientierung zu nutzen. Bei der praktischen Umsetzung ist
seit März 2013 der Menschenrechtsleitfaden des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) für alle Durchführungsorganisationen
verpflichtend. Er benennt einschlägige Risikofelder, die – sofern für das jeweilige
Vorhaben relevant – besonders zu analysieren sind.
22. Wird das Problem erkannt, dass eine zunehmende Arm-Reich-Spreizung in
Bangladesch den sozialen Zusammenhalt gefährdet, soziale Konflikte schürt
und auch als Nährboden für die Verbreitung islamistischen Gedankenguts
fungieren kann?
Wenn dem so ist, mit welchen Maßnahmen wird im Rahmen der bilateralen
und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit versucht, solchen
Entwicklungen entgegenzuwirken?
Armut zu beseitigen und Ungleichheit zu reduzieren, sind übergeordnete Ziele
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Alle Maßnahmen, die das BMZ
fördert, tragen daher – direkt oder indirekt – dazu bei, diese Ziele zu erreichen.
23. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Wirkung der eigenen
Maßnahmen im Rahmen der bilateralen und multilateralen
Entwicklungszusammenarbeit nicht zur Verstärkung von sozialer Ungleichheit beiträgt?
Wirkungsbeobachtung festgestellt und im Sinne des Do-No-Harm-Prinzips in der
Umsetzung ausgeschlossen werden (siehe Antwort zu Frage 21). Die
systematische Anwendung des Do-No-Harm-Prinzips in allen Projektphasen umfasst dabei
auch Wechselwirkungen zwischen den einzelnen von der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit unterstützten Vorhaben.
Bei der Konzeption von FZ-Projekten werden über die oben genannten
Anforderungen hinaus Zielgruppenanalysen (z. B. Genderwirkungen, Nutzungskonflikte,
soziale Disparitäten) sowie Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen
durchgeführt, um mögliche, für die Umsetzung und den Betrieb der Vorhaben relevante
Risikofaktoren frühzeitig zu identifizieren und gezielt zu vermeiden oder zu
minimieren. In den FZ Finanzierungs- und Darlehensverträgen verpflichten sich die
Projektträger/Partner zur Einhaltung international geltender Umwelt- und
Sozialstandards, die ebenso verpflichtende Bestandteile von Ausschreibungen FZ-
finanzierter Lieferungen und Leistungen sind. Auch diese Aspekte werden
regelmäßig im Rahmen der Evaluierung nachgehalten.
24. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund eskalierender
Gewalt in Bangladesch und gezielter Angriffe auf Bloggerinnen und Blogger,
Aktivistinnen und Aktivisten, Akademikerinnen und Akademiker,
Verlegerinnen und Verleger, Journalistinnen und Journalisten, Homosexuelle und
Angehörige religiöser Minderheiten und indigener Gruppen den Antrag des
Freistaates Bayern im Bundesrat, neben weiteren Staaten auch Bangladesch
als sicheres Herkunftsland einzustufen?
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der Freistaat Bayern nicht beantragt
hat, Bangladesch als sicheren Herkunftsstaat einzustufen. Vielmehr soll in dem
vom Freistaat Bayern vorgelegten Entwurf eines Entschließungsantrags des
Bundesrates die Bundesregierung gebeten werden, die Aufnahme weiterer Staaten in
die Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu prüfen und zeitnah einen
Gesetzentwurf hierzu vorzulegen. Der Bundesrat hat jedoch bisher keine entsprechende
Entschließung gefasst. Die Bundesregierung sieht daher derzeit bezüglich der
Prüfung der Einstufung von Bangladesch als sicheren Herkunftsstaat keinen
Handlungsbedarf.
25. Beabsichtigt die Bundesregierung, angesichts der zunehmenden Gewalt eine
Warnung für Reisen nach Bangladesch auszusprechen?
Die Bundesregierung beobachtet die Sicherheitslage in Bangladesch
aufmerksam. Die öffentlich zugänglichen Reise- und Sicherheitshinweise des
Auswärtigen Amts spiegeln die jeweils aktuelle Lagebewertung durch die
Bundesregierung wider.
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ISSN 0722-8333]