Ankündigungen des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft Christian Schmidt zum Tierschutz bei Nutztieren und Stand der Umsetzung
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch, Harald Ebner, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die deutsche Landwirtschaft trifft auf hohe gesellschaftliche Erwartungen, die stetig wachsen. Die Art und Weise, wie Landwirtschaft und hier insbesondere die Tierhaltung betrieben wird, rücken immer mehr ins Blickfeld der Bevölkerung.
CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, „die kritische Diskussion zur Tierhaltung in der Gesellschaft“ aufzunehmen. Des Weiteren wurden von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt bereits zahlreiche Ankündigungen zu mehr Tierschutz in der Landwirtschaft gemacht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welche konkreten Verbesserungen bei den Haltungsbedingungen von Nutztieren kamen im Laufe dieser Legislaturperiode durch welche konkreten rechtlichen Anpassungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zustande?
Welchen Tieren wird es, wie vom Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt beim Start seiner Initiative für mehr Tierwohl verkündet, am Ende dieser Legislaturperiode „besser gehen“ (Pressemitteilung Nr. 213 des BMEL vom 17. September 2014)?
In welcher legislativen Phase befinden sich die vom Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt angekündigten einheitlichen Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen, und wann kann damit gerechnet werden, dass diese den legislativen Zyklus durchlaufen haben?
Wann können voraussichtlich die ersten Haltungssysteme entsprechend geprüft werden?
Wie viele Tiere (geordnet nach Tiergruppen) und Betriebe werden in dieser Legislaturperiode von dem Prüf- und Zulassungsverfahren profitieren?
Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand der vom Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt für das dritte Quartal 2015 angekündigten freiwilligen Vereinbarung mit der Wirtschaft zum schmerzfreien Enthornen von Rindern, und welchen Zeithorizont sieht diese Vereinbarung vor?
Wird das BMEL dem Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) vom 20. März 2015 folgen, in dem sich die Länder dafür aussprechen, dass bei der Enthornung von Kälbern nach § 5 des Tierschutzgesetzes zur Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Reduzierung von Schmerzen oder Leiden neben der Gabe von Schmerzmitteln auch die Gabe von Sedativa als verpflichtend anzusehen ist?
Wie weit ist die vom Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt für Ende 2015 angekündigte Entwicklung und standardisierte Bewertung von Tierschutzindikatoren gediehen, welche Indikatoren wurden identifiziert, und auf welcher wissenschaftlichen Grundlage beruhen diese (bitte geeignete Indikatoren geordnet nach Tiergruppen angeben)?
Wenn keine Indikatoren vorliegen, warum nicht?
In welchem rechtlichen Rahmen sollen die Tierschutzindikatoren verankert werden, und inwiefern fließen die bereits von dem Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V. (KTBL) entwickelten Tierschutzindikatoren (KTBL-Schrift 507: „Tierschutzindikatoren – Vorschläge für die betriebliche Eigenkontrolle“) in konkrete legislative Entwürfe mit ein?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die infolge der Änderung des Tierschutzgesetzes (§ 11 Absatz 8) verpflichteten Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter betriebliche Eigenkontrollen durchführen und tierbezogene Indikatoren zur Bewertung der Tiergerechtheit erheben, und inwieweit nutzt die Bundesregierung die gewonnenen Erkenntnisse und Daten aus den betrieblichen Eigenkontrollen für ein nationales Tierwohl-Monitoring?
Welche konkreten Änderungsvorschläge und Finanzierungsmöglichkeiten stellt die Bundesregierung bezüglich des in der Vereinbarung mit der Geflügelwirtschaft vom 9. Juli 2015 formulierten Ziels „die Züchtung, die Haltungseinrichtungen und Haltungsmanagement den Bedürfnissen der Tiere so weit anzupassen, dass eine Haltung von Geflügel mit ungekürzten Schnabelspitzen möglich ist, ohne dass es dabei zu vermehrten Verletzungen und Ausfällen kommt“ bereit?
Welcher Zeitpunkt ist für die Umsetzung dieses Ziels anvisiert, und wer überprüft die Zielerreichung (bitte involvierte Institutionen, Verbände etc. nennen)?
Welche konkreten Fortschritte wurden im Tierschutz nach Kenntnis der Bundesregierung auf EU-Ebene erzielt, seit im Dezember 2014 Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt zusammen mit den zuständigen Ministern und Ministerinnen aus Dänemark und den Niederlanden eine „Joint Declaration on Animal Welfare“ unterschrieben hat?
Welche Gutachten wurden im Bereich der Tierhaltung seit Beginn dieser Legislaturperiode vom BMEL in Auftrag gegeben (bitte Name der Forschungseinrichtung, Titel der Studie, Kosten und Abschlussdatum angeben)?
In welcher Weise hat die Bundesregierung die gewonnenen Erkenntnisse umgesetzt (bspw. in Form von Gesetzesänderungen, abgeschlossenen Vereinbarungen o. Ä.)?
Gibt der Zwischenbericht des Projektes SiGN (Untersuchungen zum Anteil von Trächtigkeiten bei geschlachteten Tieren und zu den Ursachen für die Abgabe trächtiger Schlachttiere unter Berücksichtigung der verschiedenen Tier- und Nutzungsarten) Hinweise auf eine Verringerung der trächtig geschlachteten Tiere, woraus abgeleitet werden könnte, dass der Appell des BMEL (Pressemitteilung Nr. 120 vom 23. Mai 2014) Wirkung zeigt?
Wird vor dem Hintergrund der Äußerungen des Bundeslandwirtschaftsministers Christian Schmidt in der Fernsehsendung „REPORT MAINZ“ (Juli 2015) zu einem Gesetzentwurf, der „so schnell wie möglich“ erarbeitet wird, um die Schlachtung trächtiger Tiere zu verbieten, bis zum Ende dieser Legislaturperiode eine Gesetzesvorlage erarbeitet?
Sind der Bundesregierung die faktischen Verschlechterungen der Situation der Tiertransporte in Deutschland bekannt (www.noz.de/deutschland-welt/wirtschaft/artikel/772137/drastisch-mehr-verstoesse-bei-tiertransporten#gallery&0&0&772137; www.sz-online.de/sachsen/gravierende-verstoesse-bei-tiertransporten-3480843.html; www.kreiszeitung-wochenblatt.de/winsen/blaulicht/viele-verstoesse-bei-lkw-kontrollen-im-landkreis-geahndet-d74256.html), und nimmt die Bundesregierung diesen Umstand zum Anlass, die Aussage zu revidieren, wonach keine nationalen Regelungen bei Tiertransporten vorgesehen sind (Bundestagsdrucksache 18/6619)?
Wie lange dauerten nach Kenntnis der Bundesregierung Lebendrindertransporte aus Deutschland in die Türkei in diesem Sommer, und ist die Forderung eines Verbots von Lebendexporten in EU-Drittländer Bestandteil der Forderungen der Bundesregierung an die Europäische Kommission, wonach die Vorschriften der EU-Tierschutztransportverordnung im Hinblick auf den Tierschutz zu verbessern seien (Bundestagsdrucksache 18/6619)?
Wie lange waren nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Sommer die Abfertigungszeiten an der EU-Außengrenze zur Türkei bei Lebendtransporten von Rindern, und welche Tierschutzprobleme sind dadurch entstanden?
Ist die Forderung einer maximalen Transportdauer von acht Stunden bei Lebendtransporten Bestandteil der Forderungen der Bundesregierung an die Europäische Kommission, wonach die Vorschriften der EU-Tierschutztransportverordnung im Hinblick auf den Tierschutz zu verbessern seien (Bundestagsdrucksache 18/6619)?
Hält die Bundesregierung am Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration zum 1. Januar 2019 fest, und welche konkreten Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um dieses Verbot einerseits auf EU-Ebene umzusetzen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, und andererseits, um Landwirte bei der Anwendung alternativer Verfahren, wie der Jungebermast oder Immunokastration, zu unterstützen?
Wann macht die Bundesregierung von der Ermächtigung gemäß § 56a des Arzneimittelgesetzes (AMG) Gebrauch, um den Einsatz von als höchst priorität klassifizierten Antibiotika der Humanmedizin vorzubehalten und den Einsatz von Reserveantibiotika restriktiver zu gestalten, wie der Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt es am Rand der EU-Agrarministerkonferenz zu seinem Ziel erklärt hat (BMEL-Pressemitteilung Nr. 21 vom 10. Februar 2016)?
Wann legt das BMEL eine Liste mit den antibakteriell wirksamen Wirkstoffen vor, die als Reserveantibiotika bezeichnet werden und Gegenstand von Anwendungsbeschränkungen sein sollen, wie es die Länder in dem Beschluss der AMK vom 20. März 2015 erbeten haben?
Hat die Bundesregierung die Absicht, in dieser Legislaturperiode die Verordnung über tierärztliche Hausapotheken zu ändern, um den Einsatz von besonders wichtigen antibiotischen Wirkstoffen in der Tierhaltung strikter zu reglementieren, und in welcher legislativen Phase befindet sich dieses Vorhaben?