[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom
20. Oktober 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10101
18. Wahlperiode 21.10.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg,
Sabine Zimmermann (Zwickau), Katja Kipping, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/9920 –
Wirtschaftliche Situation der Unternehmen in der privaten Krankenversicherung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) müssen für jede
privat Krankenversicherte und jeden privat Krankenversicherten
Alterungsrückstellungen bilden, um das höhere Krankheitsrisiko im Alter und damit
höhere Beiträge durch Alterung abzufedern. Die Mittel für die Rückstellungen legt
die PKV auf den Kapitalmärkten an. Der zu erwartende zukünftige Zins und
Zinseszins wird zur Deckung der kalkulierten erwarteten Kosten in die
Beitragsberechnung einbezogen. Von der Höhe des Rechnungszinses und des darüber
hinaus erzielten Überzinses hängt ab, wie hoch der Beitrag in jüngeren Jahren
sein muss, damit die angestrebte Höhe der Alterungsrückstellungen auch
erreicht werden kann.
Damit wird deutlich, wie stark die PKV von den Auswirkungen der
langanhaltenden Niedrig- und Null-Zinsphase betroffen ist. Niedrige Zinsen bedeuten für
die Unternehmen geringe Erträge bei der Kapitalanlage der angesparten
Rückstellungen. Durch die Absenkung des Rechnungszinses haben Unternehmen wie
der AXA Konzern AG und die Deutsche Krankenversicherung AG (DKV) ihre
Beiträge bereits stark erhöht (TAGESSPIEGEL Online vom 2. März 2016,
„DKV-Beiträge steigen um bis zu 130 Euro im Monat“; Versicherungsbote vom
19. November 2015). Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus werden bei den
Unternehmen der PKV weitere Beitragserhöhungen erwartet (Süddeutsche Zeitung
vom 24. Juni 2016). Eine Untersuchung der ASSEKURATA Assekuranz
Rating-Agentur GmbH von Juni 2016 schätzt ein, dass kurz- bis mittelfristig ein
Rechnungszins von 2 Prozent für den Großteil der PKV-Unternehmen
realistisch sei (vgl. Marktausblick zur privaten Krankenversicherung 2016/17).
In den vergangenen Monaten wurde viel über die Probleme der PKV-
Unternehmen in den Medien berichtet: Der Bestand der PKV-Unternehmen im
Kerngeschäft der Vollversicherungen sei weiterhin rückläufig (ÄrzteZeitung vom
23. Juni 2016, „PKV-Anbieter gewinnen kaum Kunden für Vollversicherung“),
privat Krankenversicherte müssen mit deutlich steigenden Beiträgen rechnen
(Süddeutsche Zeitung vom 24. Juni 2016, „Höhere Preise für
Privatversicherte“), die Anzahl der privat Versicherten in den preislich gedeckelten und
vom Leistungsangebot begrenzten Basis- oder Standardtarif sei erheblich
gestiegen (die Zahl hat sich in den letzten fünf Jahren um fast ein Viertel auf knapp
75 000 Versicherte erhöht, Frankfurter Rundschau vom 31. Mai 2016) und das
zweitgrößte PKV-Unternehmen, die DKV, verliere im Zeitraum vom 1. Januar
2015 bis 1. Januar 2016 über 20 000 Mitglieder (DIE WELT vom 11. August
2016).
Uwe Laue, Vorsitzender des PKV-Verbandes, erläuterte, dass die
Versichertenzahl in der Krankenvollversicherung im vergangenen Jahr erneut um 47 100
oder 0,5 Prozent gesunken sei (versicherungswirtschaft-heute.de vom 24. Juni
2016). Die Einnahmen durch Versicherungsbeiträge fielen folglich niedriger
aus.
Weiterhin sind die Leistungsaufwendungen im Jahr 2015 deutlich stärker
gestiegen als die Beitragseinnahmen (ÄrzteZeitung vom 24. Juni 2016,
„Rechenschaftsbericht: PKV mit deutlichem Ausgabenanstieg“). Die wirtschaftliche
Situation der PKV-Unternehmen scheint sich demnach weiter zu verschlechtern.
Es liegt auf der Hand, dass damit auch die Prämienbelastungen für die privat
Krankenversicherten steigen werden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übt die Aufsicht
über die privaten Krankenversicherungen aus. Aufgrund vieler gesetzlicher
Regelungen, die die PKV betreffen und der Kontrolle durch die BaFin unterstehen,
liegen ihr daher umfangreiche Daten über die Branche vor.
Falls wettbewerbsrelevante Daten aus Gründen des Datenschutzes nicht genannt
werden, bitten die Fragestellerinnen und Fragesteller um aggregierte Daten in
der öffentlichen Antwort sowie um Übermittlung der
geheimhaltungsbedürftigen Daten an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages.
1. Wie viele Versicherte waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den
einzelnen PKV-Unternehmen versichert (bitte in Jahres-Schritten für die Jahre
ab 2010 gliedern)?
Die Tabelle enthält die aggregierten Daten für die Anzahl der Versicherten in der
Krankheitskostenvollversicherung als Substitut zur gesetzlichen
Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung bei allen
Krankenversicherungsunternehmen.
2010 2011 2012 2013 2014 2015
Anzahl 8.916.325 9.005.595 8.981.153 8.901.101 8.844.601 8.795.904
Konkrete Angaben zu einzelnen Unternehmen unterliegen als vertrauliche, im
Rahmen der aufsichtsrechtlichen Tätigkeit der BaFin zugängliche Informationen
der Verschwiegenheitspflicht nach § 309 des Versicherungsaufsichtsgesetzes.
Das öffentliche Bekanntwerden der erfragten Informationen hat grundsätzlich das
Potenzial, die Wettbewerbssituation einzelner Unternehmen zu beeinträchtigen.
Nach sorgfältiger Abwägung mit den Informationsrechten des Deutschen
Bundestages und seiner Abgeordneten kann in der Sache daher keine Auskunft in der
für Kleine Anfragen in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
vorgesehenen, zur Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache bestimmten Weise
erfolgen. Die Antwort wird deshalb in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages zur Verfügung gestellt.*
* Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gewinne der
einzelnen Versicherungsunternehmen und der gesamten PKV jeweils in den
vergangenen zehn Jahren (bitte nach PKV-Unternehmen einzeln und in
Jahres-Schritten gliedern)?
Die ausgewiesenen Werte geben das Jahresergebnis der PKV-Unternehmen, die
die Krankheitskostenvollversicherung betreiben, wieder.
(Quelle: Statistik der BaFin – Erstversicherungsunternehmen –
Krankenversicherung – Tabelle 460, die dortigen relativen Angaben sind in Euro umgerechnet.)
Unternehmen 2006 2007 2008 2009 2010
ALLIANZ PRIV.KV AG 71.085.525 84.324.429 74.863.128 18.965.574 -
ALTE OLDENBURGER AG - 1.741.751 1.118.173 2.038.632 2.029.929
ARAG KRANKEN 3.399.779 4.142.456 4.211.136 3.831.630 5.141.304
AXA KRANKEN 18.588.000 19.754.660 35.540.081 - -
BARMENIA KRANKEN 12.410.255 11.939.050 11.373.021 13.420.410 15.425.234
BAYERISCHE BEAMTEN K 25.064.802 20.913.128 - 15.055.491 17.410.080
BERUFSFEUERWEHR HANN. 15.235 4.296 24.582 4.335 10.059
CENTRAL KRANKEN 39.570.192 41.278.632 - - -
CONCORDIA KRANKEN 354.024 381.601 266.329 - -
CONTINENTALE KRANKEN 9.179.248 9.372.528 8.496.292 9.373.896 8.348.628
DEBEKA KRANKEN 28.325.640 20.606.480 29.658.874 61.063.996 60.947.471
DEVK KRANKENVERS.-AG - - - - -
DKV AG - - - - -
DT. RING KRANKEN 14.798.880 16.684.535 3.474.107 8.657.056 4.087.048
FREIE ARZTKASSE 257.584 292.527 238.343 205.656 333.992
GOTHAER KV AG 10.210.424 10.187.170 13.767.343 9.030.696 14.361.912
HALLESCHE KRANKEN 15.255.864 14.888.889 14.733.136 15.310.080 15.089.160
HANSEMERKUR KRANKEN - - 7.939.722 7.985.081 10.004.162
HUK-COBURG KRANKEN - - - 7.446.464 4.658.385
INTER KRANKEN 8.010.561 5.058.680 3.828.054 5.757.948 17.033.042
LANDESKRANKENHILFE 28.113.400 25.248.604 12.740.191 25.311.198 30.278.894
LIGA KRANKEN 62.885 65.505 103.984 104.896 93.828
LVM KRANKEN 2.578.095 1.518.363 2.059.029 2.614.887 3.553.802
MANNHEIMER KRANKEN 418.452 413.892 532.800 325.110 113.458
MECKLENBURGISCHE KRA. 299.571 99.110 398.430 403.900 396.220
MÜNCHEN.VEREIN KV 2.594.406 3.082.751 2.675.160 2.210.885 2.834.760
NÜRNBG. KRANKEN 2.755.082 3.565.302 3.837.672 3.832.192 4.001.575
PAX-FAMILIENF.KV AG 1.245.030 2.818.992 1.059.858 1.397.352 2.006.325
PROVINZIAL KRANKEN 1.038.314 817.190 670.786 702.656 1.059.938
R+V KRANKEN 4.581.279 4.511.904 4.450.820 4.470.980 4.568.904
SIGNAL KRANKEN 25.841.634 17.948.367 14.042.644 16.292.720 31.029.345
ST. MARTINUS KRANKEN 2.187 - 223.311 - 194.348 105.042
SÜDDEUTSCHE KRANKEN 7.800.870 8.736.090 9.961.728 11.041.670 11.708.461
UNION KRANKENVERS. 8.456.038 14.960.694 9.108.651 8.276.805 14.936.375
UNIVERSA KRANKEN 3.068.752 5.856.480 7.087.232 9.798.642 10.822.724
VIGO KRANKEN 198.432 12.080 - 666.240 578.746 55.750
WÜRTT. KRANKEN - - - 1.326.372 1.730.862
SUMME 345.580.440 351.002.825 277.595.066 267.030.304 294.176.669
Unternehmen 2011 2012 2013 2014 2015
ALLIANZ PRIV.KV AG - 6.508.164 13.137.904 12.942.804 -
ALTE OLDENBURGER AG 1.769.985 2.659.566 3.408.864 3.232.815 2.568.792
ARAG KRANKEN 5.102.074 5.934.636 6.955.830 7.477.316 7.978.539
AXA KRANKEN - - 34.095.035 - -
BARMENIA KRANKEN 16.335.616 18.384.996 19.827.275 15.051.590 17.244.667
BAYERISCHE BEAMTEN K 28.369.014 28.709.228 39.816.322 29.387.547 34.302.224
BERUFSFEUERWEHR HANN. 9.982 15.598 37.310 110.408 10.728
CENTRAL KRANKEN 15.698.753 15.198.729 - - -
CONCORDIA KRANKEN 468.556 758.693 505.769 766.336 802.736
CONTINENTALE KRANKEN 11.362.696 11.545.288 11.605.104 11.675.912 11.672.216
DEBEKA KRANKEN 58.362.408 61.015.068 62.138.196 31.768.320 32.405.574
DEVK KRANKENVERS.-AG - 118.280 64.511 - -
DKV AG - - - - -
DT. RING KRANKEN 3.245.370 6.176.682 6.795.670 5.985.603 7.949.376
FREIE ARZTKASSE 1.779.806 1.313.340 896.078 979.734 1.488.210
GOTHAER KV AG 14.244.062 17.021.280 17.378.235 17.320.779 15.751.038
HALLESCHE KRANKEN 26.437.250 19.765.224 14.929.798 39.919.880 14.825.096
HANSEMERKUR KRANKEN 11.844.574 23.241.984 27.488.457 27.824.013 21.961.620
HUK-COBURG KRANKEN 1.988.460 9.395.442 6.514.314 5.572.160 4.613.220
INTER KRANKEN 19.216.792 17.696.070 18.246.452 18.859.019 15.169.052
LANDESKRANKENHILFE 30.326.347 25.308.338 25.156.996 25.023.138 30.272.327
LIGA KRANKEN 405.565 416.070 204.480 304.796 - 25.904
LVM KRANKEN 3.505.528 4.557.232 4.747.264 6.238.420 5.153.040
MANNHEIMER KRANKEN 121.587 126.758 126.670 1.659.983 874.209
MECKLENBURGISCHE KRA. 300.730 404.384 604.716 606.920 507.930
MÜNCHEN.VEREIN KV 2.970.240 6.951.910 6.831.118 6.893.222 8.491.653
NÜRNBG. KRANKEN 2.227.615 2.936.144 3.934.220 3.521.088 4.511.364
PAX-FAMILIENF.KV AG 1.643.328 2.365.737 2.960.202 2.443.325 2.953.120
PROVINZIAL KRANKEN 1.250.073 1.310.793 1.281.918 1.317.477 1.307.940
R+V KRANKEN 5.067.275 4.859.190 5.107.141 5.536.180 5.597.988
SIGNAL KRANKEN 18.737.145 29.258.824 24.774.000 24.758.868 24.748.440
ST. MARTINUS KRANKEN 158.130 51.807 38.288 57.576 31.252
SÜDDEUTSCHE KRANKEN 12.883.752 13.961.637 7.543.130 9.876.022 9.963.109
UNION KRANKENVERS. 9.549.090 14.322.000 19.376.756 16.988.025 15.313.144
UNIVERSA KRANKEN 11.121.484 10.909.374 11.193.168 10.809.140 10.913.580
VIGO KRANKEN 776.820 292.486 514.650 325.008 165.969
WÜRTT. KRANKEN 1.938.566 2.346.375 2.588.025 2.916.560 3.765.876
SUMME 319.218.673 365.837.327 400.749.246 348.149.984 313.288.125
3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Beitragsaufkommen
pro Versicherten in der PKV in den Jahren seit 2010 entwickelt (bitte nach
PKV-Unternehmen einzeln, in absoluten Zahlen und in Steigerungsraten in
Jahres-Schritten angeben)?
Das Beitragsaufkommen pro Versicherten in der
Krankheitskostenvollversicherung entwickelte sich in den Jahren seit 2010 wie folgt (absolut und Veränderung
gegenüber Vorjahr in Prozent).
2010 2011 2012 2013 2014 2015
223 EUR 231 EUR 236 EUR 237 EUR 236 EUR 238 EUR
(+3,6 %) (+2,2 %) (+0,4 %) (-0,4 %) (+0,8 %)
Konkrete Angaben zu einzelnen Unternehmen unterliegen als vertrauliche, im
Rahmen der aufsichtsrechtlichen Tätigkeit der BaFin zugängliche Informationen
der Verschwiegenheitspflicht nach § 309 des Versicherungsaufsichtsgesetzes.
Das öffentliche Bekanntwerden der erfragten Informationen hat grundsätzlich das
Potenzial, die Wettbewerbssituation einzelner Unternehmen zu beeinträchtigen.
Nach sorgfältiger Abwägung mit den Informationsrechten des Deutschen
Bundestages und seiner Abgeordneten kann in der Sache daher keine Auskunft in der
für Kleine Anfragen in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
vorgesehenen, zur Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache bestimmten Weise
erfolgen. Die Antwort wird deshalb in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages zur Verfügung gestellt.*
4. Welche Beitragssteigerungen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2010 in den PKV-Unternehmen pro Versicherten gegeben (bitte die
Steigerung in Prozent pro Jahr und nach PKV-Unternehmen einzeln gliedern)?
Konkrete Angaben zu einzelnen Unternehmen unterliegen als vertrauliche, im
Rahmen der aufsichtsrechtlichen Tätigkeit der BaFin zugängliche Informationen
der Verschwiegenheitspflicht nach § 309 des Versicherungsaufsichtsgesetzes.
Das öffentliche Bekanntwerden der erfragten Informationen hat grundsätzlich das
Potenzial, die Wettbewerbssituation einzelner Unternehmen zu beeinträchtigen.
Nach sorgfältiger Abwägung mit den Informationsrechten des Deutschen
Bundestages und seiner Abgeordneten kann in der Sache daher keine Auskunft in der
für Kleine Anfragen in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
vorgesehenen, zur Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache bestimmten Weise
erfolgen. Die Antwort wird deshalb in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages zur Verfügung gestellt.*
5. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Leistungsausgaben am Beitragsaufkommen in den Jahren seit 2010 (bitte nach PKV-
Unternehmen einzeln und in Jahres-Schritten gliedern)?
Die ausgewiesenen Werte geben die Aufwendungen f��r Versicherungsfälle im
jeweiligen Geschäftsjahr zu den PKV-Unternehmen, die die
Krankheitskostenvollversicherung betreiben, in Prozent der verdienten Brutto-Beiträge wieder.
(Quelle: Statistik der BaFin – Erstversicherungsunternehmen –
Krankenversicherung – Tabelle 460)
* Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Unternehmen 2010 2011 2012 2013 2014 2015
ALLIANZ PRIV.KV AG 75,1 % 76,3 % 75,4 % 75,4 % 78,9 % 82,8 %
ALTE OLDENBURGER AG 53,2 % 52,5 % 51,8 % 51,8 % 54,2 % 56,8 %
ARAG KRANKEN 55,6 % 56,7 % 55,3 % 55,3 % 56,3 % 55,9 %
AXA KRANKEN 63,2 % 61,9 % 62,2 % 62,2 % 63,6 % 67,5 %
BARMENIA KRANKEN 70,5 % 67,0 % 66,6 % 66,6 % 70,3 % 68,6 %
BAYERISCHE BEAMTEN K 71,8 % 69,4 % 70,2 % 70,2 % 73,0 % 76,2 %
BERUFSFEUERWEHR HANN. 94,3 % 98,9 % 91,7 % 91,7 % 96,9 % 86,2 %
CENTRAL KRANKEN 55,8 % 56,1 % 55,5 % 55,5 % 57,7 % 60,0 %
CONCORDIA KRANKEN 48,4 % 48,9 % 47,9 % 47,9 % 51,5 % 52,0 %
CONTINENTALE KRANKEN 77,1 % 75,3 % 76,5 % 77,8 % 78,9 % 81,6 %
DEBEKA KRANKEN 70,3 % 69,5 % 71,9 % 71,9 % 71,7 % 75,0 %
DEVK KRANKENVERS.-AG 59,4 % 57,4 % 59,3 % 59,3 % 62,8 % 65,8 %
DKV AG 69,9 % 70,9 % 69,4 % 69,4 % 73,2 % 78,6 %
DT. RING KRANKEN 75,9 % 70,4 % 69,2 % 69,2 % 72,4 % 77,8 %
FREIE ARZTKASSE 71,6 % 61,1 % 65,8 % 65,8 % 71,4 % 69,7 %
GOTHAER KV AG 65,0 % 65,4 % 65,6 % 65,6 % 68,2 % 70,4 %
HALLESCHE KRANKEN 56,7 % 58,8 % 58,3 % 58,3 % 56,7 % 61,0 %
HANSEMERKUR KRANKEN 59,1 % 57,0 % 54,8 % 54,8 % 56,3 % 60,4 %
HUK-COBURG KRANKEN 61,4 % 59,6 % 59,5 % 59,5 % 63,8 % 64,2 %
INTER KRANKEN 63,1 % 63,5 % 67,6 % 67,6 % 70,5 % 73,2 %
LANDESKRANKENHILFE 60,7 % 60,4 % 62,8 % 62,8 % 64,7 % 65,5 %
LIGA KRANKEN 96,8 % 93,7 % 95,9 % 95,9 % 98,4 % 108,6 %
LVM KRANKEN 48,5 % 48,9 % 50,8 % 50,8 % 49,4 % 50,9 %
MANNHEIMER KRANKEN 53,7 % 50,9 % 52,5 % 52,5 % 48,8 % 51,7 %
MECKLENBURGISCHE KRA. 30,7 % 32,2 % 33,2 % 33,2 % 33,0 % 34,8 %
MÜNCHEN.VEREIN KV 67,5 % 64,4 % 61,1 % 61,1 % 67,8 % 66,9 %
NÜRNBG. KRANKEN 49,1 % 52,6 % 49,1 % 49,1 % 52,8 % 51,2 %
PAX-FAMILIENF.KV AG 75,7 % 73,9 % 73,5 % 73,5 % 79,6 % 79,5 %
PROVINZIAL KRANKEN 45,7 % 43,9 % 40,3 % 40,3 % 41,8 % 41,2 %
R+V KRANKEN 51,9 % 50,4 % 49,4 % 49,4 % 48,7 % 46,8 %
SIGNAL KRANKEN 74,0 % 73,6 % 75,3 % 75,3 % 79,2 % 80,0 %
ST. MARTINUS KRANKEN 78,1 % 65,6 % 79,9 % 79,9 % 78,3 % 83,6 %
SÜDDEUTSCHE KRANKEN 61,1 % 61,5 % 60,7 % 60,7 % 64,0 % 65,3 %
UNION KRANKENVERS. 56,7 % 54,3 % 54,2 % 54,2 % 55,1 % 57,8 %
UNIVERSA KRANKEN 51,7 % 51,3 % 53,1 % 53,1 % 54,4 % 56,5 %
VIGO KRANKEN 46,5 % 36,9 % 37,7 % 37,7 % 36,2 % 39,2 %
WÜRTT. KRANKEN 45,8 % 45,5 % 46,8 % 46,8 % 48,6 % 48,1 %
BRANCHE 66,7 % 66,1 % 66,3 % 66,3 % 68,4 % 71,1 %
6. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil
der Personen, bei denen der Versicherungsvertrag nach einem
Aufnahmeantrag nur mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen zustande kommt
(bitte in Jahresschritten ab 2010 angeben)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
7. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil
der Personen, bei denen ein PKV-Antrag abgelehnt wurde (bitte in
Jahresschritten ab 2010 angeben)?
Welches sind die Gründe hierfür?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
8. Wie oft wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Ratenzahlungen bei der
Zahlung der Versicherungsbeiträge vereinbart?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
9. Wie viele der privat Versicherten sind nach Kenntnis der Bundesregierung
seit der Einrichtung des Notlagentarifs in diesem versichert (bitte nach
einzelnen PKV-Unternehmen und Jahr bzw. Quartal oder Monat (falls
verfügbar) gliedern)?
Die nachfolgende Tabelle enthält die Anzahl der Versicherten im Notlagentarif.
(Quelle: Zahlenberichte der privaten Krankenversicherung des PKV-Verbandes)
2013 2014 2015
93.500 114.400 115.800
10. Wie oft wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 Anträge für
Sozialhilfeleistungen bei Sozialämtern zur Zahlung der
Versicherungsbeiträge für PKV-Unternehmen von Versicherten gestellt (bitte in Jahres-
Schritten gliedern)?
11. Wie oft wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 Anträge auf
Grundsicherung im Alter zur Zahlung der Versicherungsbeiträge für PKV-
Unternehmen von Versicherten gestellt (bitte in Jahres-Schritten gliedern)?
Die Fragen 10 und 11 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Statistische Daten über die Anzahl der Versicherten in der privaten
Krankenversicherung, die wegen der Höhe der von ihnen zu zahlenden Beiträge einen Antrag
auf Sozialhilfeleistungen stellen, liegen der Bundesregierung nicht vor.
12. Wie oft wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 Anträge auf
Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV) zur
Zahlung der Versicherungsbeiträge für PKV-Unternehmen gestellt (bitte in
Jahres-Schritten gliedern)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
13. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Basistarif
bzw. Standardtarif versichert, und wie vielen davon wird eine
Beitragsreduktion wegen Hilfebedürftigkeit gewährt (bitte jeweils für die Jahre seit 2009
angeben)?
Die nachfolgende Tabelle enthält die Anzahl der Versicherten im Standardtarif.
(Quelle: Zahlenberichte der privaten Krankenversicherung des PKV-Verbandes)
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
38.400 40.200 41.800 43.500 45.400 45.500 45.800
Die nachfolgende Tabelle enthält die Anzahl der Versicherten im Basistarif. Die
Anzahl der Versicherten mit Beitragsreduktion wegen Hilfebedürftigkeit ist in
Klammern angegeben.
(Quelle: Zahlenberichte der privaten Krankenversicherung des PKV-Verbandes)
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
13.500 21.000 26.100 30.200 26.700 28.700 29.400
(4.600) (6.900) (9.600) (11.900) (13.900) (15.400) (16.500)
14. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die bei der PKV
aufgelaufenen Beitragsschulden, und wie haben diese sich seit 2008 entwickelt
(bitte in Jahres-Schritten)?
Die aggregierten bilanzierten Forderungen gegenüber den Versicherungsnehmern
aus dem gesamten Krankenversicherungsgeschäft in Tsd. Euro betragen:
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
153.904 184.086 266.304 317.842 331.633 318.183 340.515 272.021
15. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Bestehen
des Notlagentarifs in diesem versichert, und wie viele sind in einen anderen
Tarif zurückgekehrt (bitte nach Monaten aufschlüsseln, falls möglich)?
Bezüglich der Anzahl der Personen im Notlagentarif wird auf die Antwort zu
Frage 9 verwiesen.
Nach Auskunft des PKV-Verbandes ist die Gesamtzahl der Versicherten im
Notlagentarif seit 2014 relativ stabil, wobei ein dynamischer Ab- und Zugang in den
Tarif zu verzeichnen ist. Im Laufe des Jahres 2015 sind etwa 40 Prozent der
Versicherten aus dem Notlagentarif ausgeschieden. Diese Versicherten waren
durchschnittlich 9,5 Monate im Notlagentarif versichert. Die große Mehrheit dieser
Versicherten wechselte anschließend in ihren Ursprungstarif zurück.
16. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
jährliche Abschmelzung der Alterungsrückstellungen bei im Notlagentarif
Versicherten (bitte absolut und relativ angeben)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
17. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die im Notlagentarif
geforderten Beiträge im Durchschnitt, und wie hoch sind sie mindestens und
höchstens?
Nach einer Abfrage des Bundesministeriums für Gesundheit im Mai 2016 bei
einzelnen Versicherungsunternehmen (keine vollständige Erfassung) liegt der
durchschnittliche Beitrag der Versicherten im Notlagentarif je nach
Versicherungsunternehmen zwischen 76 und 102 Euro.
18. Welche Leistungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils im
Basis- und Standardtarif gegenüber gesetzlich Krankenversicherten
eingeschränkt, worin bestehen die Unterschiede in den Leistungen dieser beiden
Tarife, wie begründen sich diese Leistungseinschränkungen jeweils
rechtlich?
Unter den jeweiligen Teil II (sowie Teil III für den Standardtarif) der
brancheneinheitlichen Versicherungsbedingungen für den Basistarif bzw. Standardtarif
bzw. den zugehörigen Heilmittelverzeichnissen sind die in diesen Tarifen jeweils
erstattungsfähigen Leistungen aufgelistet. Die Versicherungsbedingungen des
Basistarifs und des Standardtarifs sind unter
www.pkv.de/service/broschueren/
musterbedingungen/ abrufbar.
Nach § 152 Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes sind
Versicherungsunternehmen mit Sitz im Inland, welche die substitutive Krankenversicherung
betreiben, seit dem 1. Januar 2009 zum Angebot eines branchenweit einheitlichen
Basistarifs verpflichtet, dessen Vertragsleistungen in Art, Umfang und Höhe der
gesetzlichen Krankenversicherung jeweils vergleichbar sind.
Die konkrete Ausgestaltung des Leistungsumfangs im Basistarif obliegt dem
PKV-Verband unter Aufsicht des Bundesministeriums der Finanzen (§ 158
Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes). Diesem Auftrag ist der PKV-
Verband mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen 2009 für den Basistarif
(AVB/BT 2009) nachgekommen.
Um die Beitragsentlastungswirkung beim Wechsel aus der klassischen Tarifwelt
in den Standardtarif zu erreichen, orientiert sich das Leistungsniveau des
Standardtarifs grundsätzlich am Leistungsniveau der GKV, kann aber bei bestimmten
Leistungen auch davon abweichen. So sieht der Leistungskatalog des
Standardtarifs z. B. keine Haushaltshilfe oder keine Soziotherapie vor.
Zur Begründung der Leistungseinschränkungen wird auf die Antwort zu Frage 19
verwiesen.
19. Welche inhaltlichen Gründe verhindern, dass die Bundesregierung statt eines
mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbaren
Versicherungsschutzes einen gleichen Versicherungsschutz ohne diese
Leistungseinschränkungen gesetzlich zu regeln beabsichtigt?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass trotz der Maßgabe, dass die
Vertragsleistungen „vergleichbar“ sein müssen, eine ausreichende Möglichkeit zur
konkretisierenden Definition des Leistungsrechts unter Berücksichtigung der
Besonderheiten der privaten Krankenversicherung eingeräumt werden muss. Auch das
Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen seines Urteils vom 10. Juni 2009 (BVerfG,
1 BvR 706/08 vom 10. Juni 2009) bestätigt, dass der Maßstab „vergleichbarer
Leistungen“ keineswegs einen Zwang schafft, sämtliche Detailregelungen aus dem
Recht der gesetzlichen Krankenversicherung in den Basistarif zu überführen.
Gleiches gilt für den Leistungsumfang des Standardtarifs.
20. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Tarifen mit
Selbstbehalten versichert?
Was ist der Bundesregierung über die Höhe dieser Selbstbehalte bekannt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
21. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Basistarifversicherten, die Tarife mit Selbstbehalten gewählt haben?
Was ist der Bundesregierung über Verteilung der Basistarifversicherten auf
die verschiedenen Höhen von 300, 600, 900 und 1 200 Euro bekannt?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 30. Mai 2016 zu Frage 25 der
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 18/8590 verwiesen.
22. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Schätzungen oder Studien, wie
viele privat Versicherte Schwierigkeiten bei der Aufbringung der
Selbstbehalte haben und deswegen medizinische Leistungen nicht in Anspruch
nehmen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
23. Wie viele PKV-Versicherte haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit
dem 1. April 2012 ihren PKV-Vertrag innerhalb der ersten fünf Jahre
gekündigt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
24. Wie oft haben Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler
eine zu Beginn erhaltene Abschlussprovisionen anteilig oder vollumfänglich
an ein PKV-Unternehmen im Fall einer Kündigung seitens der Versicherten
innerhalb der ersten fünf Jahre nach Kenntnis der Bundesregierung
zurückgezahlt (Stornohaftung)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
25. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Beitragserhöhungen
bei den PKV-Unternehmen, die durch das aktuell niedrige Zinsniveau
ausgelöst wurden und werden?
26. Was unternimmt die Bundesregierung, um privat Versicherte vor möglichen
anstehenden Beitragserhöhungen zu schützen?
Die Fragen 25 und 26 werden zusammengefasst beantwortet.
Die zinsbedingten Beitragserhöhungen dienen ebenso wie die Erhöhungen
infolge gestiegener Gesundheitsausgaben der Finanzierung der künftigen
Leistungen.
In Erwartung weiter fallender Rechnungszinsen wurde § 11 Absatz 2 KVAV
(Berechnung der Prämien bei Prämienanpassung) mit Wirkung zum 22. April 2016
bereits ergänzt. Die Regelung eröffnet den Unternehmen im Rahmen ihrer
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit anlässlich einer Beitragsanpassung die
Möglichkeit, Beitragsauswirkungen, die sich aus einer erforderlichen Anpassung des
Rechnungszinses ergeben, über mehrere Jahre zu strecken. Hierdurch sollen für
den Versicherungsnehmer eine insgesamt stetigere Beitragsentwicklung erreicht
und unzumutbare Beitragssprünge vermieden werden. Die Zahl der Stufen ist im
Interesse der Sicherheit der Kalkulation begrenzt. Die Möglichkeit zur
Verwendung weiterer Mittel zur Begrenzung von Beitragsanpassungen bleibt
ausdrücklich unberührt.
Darüber hinaus zeigen die durch den Gesetzgeber implementierten Maßnahmen
zur Beitragsstabilisierung im Alter und zur Direktgutschrift aus dem
Zinsüberschuss (§§ 149 und 150 VAG) Wirkung. Dies lässt sich an dem Anteil der aus
diesen Maßnahmen stammenden Mittel an den Alterungsrückstellungen und
insbesondere an den Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen, die den
Alterungsrückstellungen zugeführt werden, ablesen.
27. Wie viele Beschwerden über private Krankenversicherungen sind in den
letzten fünf Jahren bei der BaFin oder dem Ombudsmann der PKV
eingegangen (bitte nach Versicherungsunternehmen und Jahr auflisten)?
Die Anzahl der bei der BaFin eingereichten Beschwerden über einzelne private
Krankenversicherungsunternehmen, die die Krankheitskostenvollversicherung
betreiben, stellt sich wie folgt dar (Quelle: Jahresbericht der BaFin):
Unternehmen 2011 2012 2013 2014 2015
ALLIANZ PRIV.KV AG 173 158 111 105 73
ALTE OLDENBURGER AG 2 1 4 - 4
ARAG KRANKEN 17 28 19 19 14
AXA KRANKEN 161 154 166 142 177
BARMENIA KRANKEN 69 44 57 34 29
BAYERISCHE BEAMTEN K 81 59 91 40 36
BERUFSFEUERWEHR HANN. - - - - -
CENTRAL KRANKEN 182 343 147 87 58
CONCORDIA KRANKEN 1 4 - 2 -
CONTINENTALE KRANKEN 68 66 47 38 50
DEBEKA KRANKEN 83 96 80 82 71
DEVK KRANKENVERS.-AG - 5 1 3 1
DKV AG 262 198 185 124 92
DT. RING KRANKEN 32 22 28 25 8
FREIE ARZTKASSE 2 1 - - -
GOTHAER KV AG 96 100 62 31 24
HALLESCHE KRANKEN 58 55 35 53 33
HANSEMERKUR KRANKEN 48 60 53 55 24
HUK-COBURG KRANKEN 40 37 42 44 34
INTER KRANKEN 29 35 21 28 15
LANDESKRANKENHILFE 21 21 28 25 28
LIGA KRANKEN - - - 2 -
LVM KRANKEN 8 6 6 6 3
MANNHEIMER KRANKEN 9 11 5 16 3
MECKLENBURGISCHE KRA. - - - - -
MÜNCHEN.VEREIN KV 35 36 12 16 6
NÜRNBG. KRANKEN 9 11 7 3 6
PAX-FAMILIENF.KV AG - - 2 - -
PROVINZIAL KRANKEN - - - - 1
R+V KRANKEN 4 7 8 8 7
SIGNAL KRANKEN 57 55 43 51 45
ST. MARTINUS KRANKEN - - - - -
SÜDDEUTSCHE KRANKEN 10 5 3 15 18
UNION KRANKENVERS. 49 32 20 26 20
UNIVERSA KRANKEN 24 20 20 12 10
VIGO KRANKEN 3 - - 1 -
WÜRTT. KRANKEN 4 5 3 1 2
SUMME 1637 1675 1306 1094 892
Die nachfolgende Tabelle enthält das Beschwerdeaufkommen beim
Ombudsmann der PKV.
(Quelle: Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Tätigkeitsbericht 2015)
2011 2012 2013 2014 2015
6.511 6.354 5.984 5.875 5.770
Unter Berücksichtigung der knapp 43 Millionen bestehenden Verträge (Stand:
31. Dezember 2015) in der Krankenvoll-, Zusatz- und Pflegeversicherung, für die
der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung zuständig ist,
errechnet sich eine Beschwerdequote von rund 0,013 Prozent. Hochgerechnet auf die
einzelnen Leistungsfälle pro versicherte Person wird diese Zahl noch weitaus
kleiner. Weiter ist zu berücksichtigen, dass sich einige Beschwerden gar nicht auf
die Private Krankenversicherung bezogen und bereits aus diesem Grund
unzulässig waren. Von den im Berichtsjahr eingegangenen Beschwerden waren 4 015
und damit 69,6 Prozent zulässig. 79,6 Prozent der Beschwerden entfielen auf die
Krankheitskostenvollversicherung.
28. Erwartet die Bundesregierung in absehbarer Zeit eine wesentliche Änderung
des Niedrigzinsumfeldes?
Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) legt die Geldpolitik fest, zu der
unter anderem die Beschlüsse zu den Leitzinssätzen gehören. Hierbei ist die EZB
nach den Verträgen unabhängig. Die Bundesregierung gibt keine prognostischen
Einschätzungen ab.
29. Welche Nettoverzinsung haben die einzelnen PKV-Unternehmen nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 erzielt (bitte nach PKV-
Unternehmen einzeln und in Jahres-Schritten gliedern)?
Die Reinverzinsung, in der sämtliche Erträge und Aufwendungen aus
Kapitalanlagen berücksichtigt werden, entwickelte sich bei den PKV-Unternehmen, die die
Krankheitskostenvollversicherung betreiben, wie folgt (Quelle: Statistik der
BaFin – Erstversicherungsunternehmen – Krankenversicherung – Tabelle 460):
Unternehmen 2010 2011 2012 2013 2014 2015
ALLIANZ PRIV.KV AG 4,2 % 4,3 % 4,6 % 4,3 % 4,1 % 4,0 %
ALTE OLDENBURGER AG 4,7 % 4,0 % 4,0 % 4,1 % 3,7 % 3,8 %
ARAG KRANKEN 4,3 % 4,0 % 4,0 % 3,7 % 4,2 % 3,1 %
AXA KRANKEN 4,1 % 4,0 % 3,9 % 4,0 % 4,0 % 3,8 %
BARMENIA KRANKEN 4,2 % 3,7 % 3,9 % 3,7 % 3,8 % 3,6 %
BAYERISCHE BEAMTEN K 4,1 % 4,0 % 4,0 % 3,9 % 3,7 % 3,6 %
BERUFSFEUERWEHR HANN. 3,8 % 3,9 % 3,7 % 3,2 % 3,2 % 3,1 %
CENTRAL KRANKEN 3,9 % 4,0 % 3,9 % 3,7 % 3,7 % 3,4 %
CONCORDIA KRANKEN 4,4 % 4,5 % 4,2 % 4,0 % 3,8 % 3,4 %
CONTINENTALE KRANKEN 4,1 % 3,9 % 3,9 % 3,8 % 3,7 % 3,5 %
DEBEKA KRANKEN 5,1 % 4,8 % 5,0 % 4,8 % 4,5 % 4,2 %
DEVK KRANKENVERS.-AG 4,8 % 4,3 % 4,7 % 4,4 % 4,0 % 3,6 %
DKV AG 4,4 % 4,2 % 3,8 % 4,0 % 3,6 % 3,5 %
DT. RING KRANKEN 4,2 % 4,0 % 4,4 % 3,9 % 3,9 % 3,9 %
FREIE ARZTKASSE 4,2 % 4,2 % 4,3 % 4,6 % 3,9 % 3,8 %
GOTHAER KV AG 3,9 % 4,0 % 4,0 % 3,8 % 3,9 % 3,9 %
HALLESCHE KRANKEN 4,0 % 4,0 % 4,4 % 3,9 % 3,5 % 3,3 %
HANSEMERKUR KRANKEN 4,2 % 3,5 % 4,5 % 4,7 % 4,7 % 3,9 %
HUK-COBURG KRANKEN 4,0 % 3,4 % 4,5 % 3,9 % 3,6 % 3,1 %
INTER KRANKEN 3,9 % 4,0 % 4,2 % 3,9 % 3,9 % 3,6 %
LANDESKRANKENHILFE 3,7 % 3,0 % 3,0 % 2,9 % 2,6 % 2,2 %
LIGA KRANKEN 4,4 % 4,0 % 4,5 % 3,3 % 3,8 % 3,1 %
LVM KRANKEN 4,0 % 3,8 % 5,0 % 3,8 % 4,1 % 3,4 %
MANNHEIMER KRANKEN 4,0 % 2,4 % 4,0 % 3,7 % 3,3 % 3,4 %
MECKLENBURGISCHE KRA. 4,1 % 3,0 % 5,2 % 4,0 % 4,2 % 3,5 %
MÜNCHEN.VEREIN KV 3,3 % 3,0 % 3,7 % 3,0 % 3,6 % 3,3 %
NÜRNBG. KRANKEN 4,2 % 3,7 % 4,3 % 3,8 % 3,6 % 3,8 %
PAX-FAMILIENF.KV AG 4,0 % 3,5 % 4,1 % 3,8 % 3,7 % 3,5 %
PROVINZIAL KRANKEN 4,6 % 4,0 % 4,0 % 4,1 % 3,7 % 3,5 %
R+V KRANKEN 4,7 % 3,9 % 4,0 % 3,8 % 4,0 % 3,6 %
SIGNAL KRANKEN 4,1 % 4,1 % 4,2 % 4,0 % 4,4 % 4,3 %
ST. MARTINUS KRANKEN 5,0 % 4,0 % 4,3 % 2,5 % 3,3 % 3,1 %
SÜDDEUTSCHE KRANKEN 4,3 % 4,1 % 4,6 % 4,0 % 4,0 % 3,8 %
UNION KRANKENVERS. 4,1 % 3,8 % 4,2 % 3,7 % 3,7 % 3,4 %
UNIVERSA KRANKEN 4,2 % 3,8 % 4,0 % 3,8 % 3,7 % 3,5 %
VIGO KRANKEN 3,6 % 3,5 % 4,3 % 4,0 % 3,6 % 2,5 %
WÜRTT. KRANKEN 3,9 % 3,5 % 3,5 % 3,7 % 3,1 % 3,3 %
30. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Überzins bei den
einzelnen PKV-Unternehmen, und wie war die tatsächliche Aufteilung der
Überzinsen auf Grundlage des § 12a des Versicherungsaufsichtsgesetzes bei
den einzelnen PKV-Unternehmen seit 2010 (bitte nach PKV-Unternehmen
einzeln und in Jahres-Schritten gliedern)?
Konkrete Angaben zu einzelnen Unternehmen unterliegen als vertrauliche, im
Rahmen der aufsichtsrechtlichen Tätigkeit der BaFin zugängliche Informationen
der Verschwiegenheitspflicht nach § 309 des Versicherungsaufsichtsgesetzes.
Das öffentliche Bekanntwerden der erfragten Informationen hat grundsätzlich das
Potenzial, die Wettbewerbssituation einzelner Unternehmen zu beeinträchtigen.
Nach sorgfältiger Abwägung mit den Informationsrechten des Deutschen
Bundestages und seiner Abgeordneten kann in der Sache daher keine Auskunft in der
für Kleine Anfragen in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
vorgesehenen, zur Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache bestimmten Weise
erfolgen. Die Antwort wird deshalb in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages zur Verfügung gestellt.*
31. Welche PKV-Unternehmen mussten nach Kenntnis der Bundesregierung
seit Einführung des Verfahrens des aktuariellen Unternehmenszins (AUZ)
ihren individuellen Rechnungszins auf unter 3,5 Prozent senken?
Auf welchen Wert wurde jeweils gesenkt, und für welchen Zeitraum gilt
bzw. galt dies?
Konkrete Angaben zu einzelnen Unternehmen unterliegen als vertrauliche, im
Rahmen der aufsichtsrechtlichen Tätigkeit der BaFin zugängliche Informationen
der Verschwiegenheitspflicht nach § 309 des Versicherungsaufsichtsgesetzes.
Das öffentliche Bekanntwerden der erfragten Informationen hat grundsätzlich das
Potenzial, die Wettbewerbssituation einzelner Unternehmen zu beeinträchtigen.
Nach sorgfältiger Abwägung mit den Informationsrechten des Deutschen
Bundestages und seiner Abgeordneten kann in der Sache daher keine Auskunft in der
für Kleine Anfragen in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
vorgesehenen, zur Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache bestimmten Weise
erfolgen. Die Antwort wird deshalb in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages zur Verfügung gestellt.*
32. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der ASSEKURATA
Assekuranz Rating-Agentur GmbH von Juni 2016, dass kurz- bis mittelfristig ein
Rechnungszins von 2 Prozent für den Großteil der PKV-Unternehmen
realistisch sei (bitte begründen)?
Laut den der BaFin vorliegenden Prognosen wird der durchschnittliche tarifliche
Rechnungszins bei einem Großteil der PKV-Unternehmen im Jahr 2019 über
2,2 Prozent liegen. Insoweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung der
ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur nicht.
* Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
33. Wie viele Unternehmen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2015 und 2016 insgesamt den von ihnen verwendeten ursprünglichen
Rechnungszins nicht mehr mit dem Verfahren zum AUZ nachweisen, und
wie viele Versicherte haben diese Unternehmen in der Vollversicherung?
Im Jahr 2015 konnten 36 Unternehmen, die die
Krankheitskostenvollversicherung betreiben, den ursprünglichen Rechnungszins von 3,5 Prozent nicht
nachweisen, im Jahr 2016 waren es die 37 Anbieter der
Krankheitskostenvollversicherung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]