Transparenz über nanomaterialhaltige Produkte auf dem deutschen Markt
der Abgeordneten Peter Meiwald, Nicole Maisch, Harald Ebner, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nanomaterialien werden in Deutschland in zahlreichen Produkten eingesetzt, ohne dass die für die Marktüberwachung zuständigen Behörden einen Überblick über die Anwendungsbereiche hätten. Ohne genau zu wissen, welche Arten von Nanomaterialien worin in welchen Mengen eingesetzt werden, können die Behörden die von den Stoffen potenziell ausgehenden Risiken für Umwelt und Gesundheit nur eingeschränkt bewerten. Verbraucherinnen und Verbrauchern fehlt die Wahlfreiheit, sich bewusst für oder gegen nanomaterialhaltige Produkte zu entscheiden.
Umwelt- und Verbraucherschutzverbände sprechen sich deshalb seit Jahren für ein Nanoproduktregister aus (siehe Bericht „Abschlusskonferenz der Nanokommission“, März 2011, S. 12: www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/ Download_PDF/Nanotechnologie/nanodialog_2_abschlusskonferenz_bf.pdf).
Bereits 2009 hat das Europäische Parlament die Europäische Kommission mit fast einstimmiger Mehrheit aufgefordert, eine umfassende, öffentlich zugängliche Bestandsaufnahme über die auf dem Markt vorhandenen Nanomaterialien bzw. nanomaterialhaltigen Produkte zu schaffen. Auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat 2011 in seinem Sondergutachten zu Nanotechnologie die Einrichtung eines Nanoregisters empfohlen. Der Bundesrat forderte die Bundesregierung 2013 auf, sich auf EU-Ebene nachdrücklich für ein europaweites Nanoproduktregister einzusetzen (http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2013/0344-13.pdf).
Die Europäische Kommission kündigte Ende 2012 an, eine Folgenabschätzung der Kosten und Nutzen eines europaweiten Registers durchzuführen. Die Ergebnisse der Folgeabschätzung liegen immer noch nicht vor. Dessen ungeachtet hat die EU-Kommission im März dieses Jahres den Forderungen nach einem Nanoregister eine Absage erteilt und stattdessen die Errichtung eines „Nano Observatory“ angekündigt, das bestehende Informationen zusammentragen soll. Neue Daten über das Vorkommen von nanomaterialhaltigen Produkten auf dem europäischen Markt sollen nicht erhoben werden (https://chemicalwatch.com/45776/ commission-rejects-idea-of-eu-nano-register?q=observatory).
Nach Ansicht des Umweltbundesamtes ist das vorgeschlagene „Nano Observatory“ nicht geeignet, das Ziel der Transparenz über Art, Menge und Anwendungen von Nanomaterialien auf dem europäischen Markt zu erreichen (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/ nanomaterialien_in_der_umwelt.pdf).
Zahlreiche EU-Mitgliedstaaten sind aufgrund der Untätigkeit der Europäischen Kommission bereits auf nationaler Ebene aktiv geworden. In Frankreich müssen Hersteller, Importeure und Händler seit 2013 den Handel mit Nanomaterialien in Mengen über 100 Gramm melden. Dänemark, Belgien und Norwegen haben ebenfalls Nanoregister eingeführt. Weitere Länder, wie Schweden und Italien, wollen nachziehen (www.chemsafetypro.com/Topics/EU/Regulations_ on_Nanomaterials_in_EU_and_Nano_Register.html).
Im kürzlich von der Bundesregierung beschlossenen „Aktionsplan Nanotechnologie 2020“ ist dagegen von einem Nanoregister keine Rede.
Auf EU-Ebene gibt es darüber hinaus weitere Anforderungen für mehr Transparenz: Laut Kosmetikverordnung hätte die Europäische Kommission bis Januar 2014 eine Bestandsaufnahme über alle in Kosmetika verwendeten Nanomaterialien auf dem europäischen Markt veröffentlichen sollen, ein solcher Katalog wurde bisher nicht vorgelegt.
Die Lebensmittelinformationsverordnung schreibt seit Dezember 2014 vor, dass Lebensmittel, die technisch hergestellte Nanomaterialien enthalten, gekennzeichnet werden müssen. Im Frühjahr 2016 hat die französische Umweltschutzorganisation Agir pour L’Environment vier Lebensmittel getestet, die alle Nanomaterialien enthielten, jedoch nicht entsprechend gekennzeichnet waren (www. agirpourlenvironnement.org/sites/default/files/communiques_presses/Rapport% 20LNE_P156452.DMSI_.001-VC.pdf).
Neben den Versäumnissen, Transparenz über die auf dem Markt befindlichen nanomaterialhaltigen Produkte herzustellen, verschleppt die Europäische Kommission nach Ansicht der Fragesteller auch die Anpassung der europäischen Chemikalienverordnung REACH an die Besonderheiten von Nanomaterialien.
Anfang 2013 einigten sich Europäische Kommission und Mitgliedstaaten darauf, die Anhänge der REACH-Verordnung anzupassen, damit die Anforderungen an Nanomaterialien vor dem Ablauf der letzten Stoff-Registrierungsfrist im Mai 2018 in Kraft treten. Seitdem blieb die Europäische Kommission weitgehend untätig. Mit dem Resultat, dass sie im März 2016 eingestehen musste, dass den Registranten auch für die dritte Registrierungsphase keine nanobezogenen Vorschriften an die Hand gegeben werden können. Das Umweltbundesamt geht davon aus, dass viele der marktrelevanten Nanomaterialien in diese Registrierungsperiode fallen (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/ publikationen/nanomaterialien_in_der_umwelt.pdf). Nanomaterialien fallen also auch weiterhin durch die Lücken der Gesetzgebung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie bewertet die Bundesregierung die Ankündigung der Europäischen Kommission, statt eines Nanoregisters ein „Nano Observatory“ einzurichten, das nach Auffassung der Fragesteller zu keinen neuen Transparenzpflichten führt, sondern lediglich bereits bekannte Informationen zusammenträgt?
Teilt die Bundesregierung die oben genannte Kritik des Umweltbundesamtes am „Nano Observatory“ hinsichtlich der Verfehlung des Transparenzziels bei der Nutzung von Nanomaterialien?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Vorteile bietet aus Sicht der Bundesregierung ein Nanoproduktregister für deutsche Behörden bei der Genehmigungs- und Überwachungspraxis, etwa im Bereich Arbeitsschutz, sowie im Falle von Rückrufen und anderen Risikomanagementmaßnahmen, die bei neuen Erkenntnissen zu Gesundheitsgefährdungen nötig sein können?
Wie und wann hat sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für ein europaweites Nanoregister eingesetzt (bitte Aktivitäten konkret spezifizieren)?
Plant die Bundesregierung die Errichtung eines nationalen Nanoregisters, nachdem die Europäische Kommission einem europaweiten Register eine Absage erteilt hat?
Wenn ja, wie sieht der Zeitplan aus?
Wenn nein, warum nicht?
Falls die Bundesregierung ein nationales Nanoproduktregister ablehnt, durch welche Maßnahmen will sie dann die nötige Transparenz und Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher in Bezug auf Produkte mit Nanomaterialien herstellen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor über die Art und Anzahl der Produkte auf dem deutschen Markt, die Nanomaterialien enthalten?
Welche Nanomaterialien werden nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Produkten eingesetzt, in welchen Produkten kommen Nanomaterialien vor allem zum Einsatz?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor über die Art und Anzahl der Kosmetikprodukte auf dem deutschen Markt, auf denen angegeben werden muss, dass sie Nanomaterialien enthalten?
Wie viele Unternehmen gibt es in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung, die Kosmetika mit Nanomaterialien in ihrem Sortiment führen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor über die Verständlichkeit der Kennzeichnung „(nano)“ auf Kosmetikprodukten für Verbraucherinnen und Verbraucher?
Welche Erkenntnisse/Daten liegen der Bundesregierung vor über die Höhe des Eintrags von Nanomaterialien in die Umwelt aus umweltoffenen Anwendungsbereichen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Eintragsmengen und ökologische Wirkungen von Nanomaterialien in Gewässern vor?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, mit welchen Nanomaterialien Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland in Berührung kommen?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor über die Anzahl der Lebensmittel auf dem deutschen Markt, die technisch hergestellte Nanomaterialien enthalten (bitte eine Übersicht mit Produktnamen und enthaltenem Nanomaterial erstellen)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die im Rahmen der behördlichen Lebensmittelüberwachung stattfindenden Kontrollen hinsichtlich nanomaterialhaltiger Lebensmittel?
Wie geht die Bundesregierung mit der Absage der Europäischen Kommission um, die Lücken in der gesetzlichen Regulierung von Nanomaterialien zu schließen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung einer eigenständigen Rahmengesetzgebung für Nanomaterialien, die in der Vergangenheit von Umweltverbänden und EU-Mitgliedsländern wie Schweden ins Spiel gebracht wurde?
Wie bewertet die Bundesregierung die nach Ansicht der Fragesteller aktuell bestehenden Lücken in der Regulierung von Nanomaterialien im Hinblick auf das Prinzip der Chemikalienverordnung REACH „Keine Daten, kein Markt“ und das Vorsorgeprinzip?
Erwägt die Bundesregierung eine Klage gegen die Europäische Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof, da die Europäische Kommission es nach Information der Fragesteller entgegen der Vorgaben in der Kosmetikverordnung versäumt hat, bis Januar 2014 eine Bestandsaufnahme über alle in Kosmetika verwendeten Nanomaterialien auf dem europäischen Markt vorzulegen und bis heute keine solche Aufstellung vorgelegt wurde?
Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf bei der Risikobewertung von Nanomaterialien?
Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für Zulassungsverfahren für Nanomaterialien analog zu Pestizidwirkstoffen und gentechnisch veränderten Organismen ein, und wenn nein, warum nicht?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie in den USA bzw. Kanada die Kennzeichnung und Registrierung von Nanomaterialien momentan reguliert sind und inwieweit in beiden Staaten auf Regierungsebene die Einführung eines Nanoproduktregisters erwogen wird?
Inwieweit unterliegt nach Kenntnis der Bundesregierung der Bereich Nanomaterialien der Regulatorischen Kooperation im Rahmen der geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA?