Entwurf der Nutztierhaltungsverordung für Pelztiere
der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Bärbel Höhn, Renate Künast, Fritz Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Es ist unbestritten, dass sich die Pelztierhaltung in den heute praxisüblichen Systemen als erheblich tierquälerisch erweist. Pelztiere werden gegenüber landwirtschaftlichen Nutztieren erst eine vergleichsweise kurze Zeit in menschlicher Obhut gehalten und sind in Haltung und Pflege wie Wildtiere zu behandeln. Bei der Pelztierhaltung wurde in den verhältnismäßig wenigen Generationen jedoch in erster Linie auf Fruchtbarkeit, gute Wachstumsleistungen und Pelzmerkmale selektiert. Gleichzeitig wurden die heute praxisüblichen Haltungssysteme vornehmlich unter den Gesichtspunkten günstiger Investitionskosten und Arbeitswirtschaft entwickelt und berücksichtigen die biologischen Eigenschaften, insbesondere die Verhaltensbedürfnisse, nicht oder nur unzureichend. Schwimmen, Tauchen, Klettern und Springen ist in der Regel nicht möglich. Aus Tierschutzsicht ist das nicht zu verantworten.
Die Bundesregierung hat auf Vorschlag des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft deshalb im Juni 2005 eine zweite Verordnung zum Tierschutz in der Nutztierhaltungsverordung für Pelztiere beschlossen und dem Bundesrat zur Beschlussfassung zugeleitet (Zweite Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, Bundesratsdrucksache 437/05).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Hält die Bundesregierung am vorgelegten Entwurf der Nutztierhaltungsverordung für Pelztiere fest oder gibt es Überlegungen, den erzielten Kompromiss infrage zu stellen?
Welche Gründe sind der Bundesregierung bekannt, die eine zügige Beratung der Nutztierhaltungsverordung für Pelztiere im Bundesrat bislang verhinderten?
Teilt die Bundesregierung diese Bedenken?
Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass sich der Bundesrat nunmehr zügig mit dem vorgelegten zweiten Entwurf der Nutztierhaltungsverordung für Pelztiere befasst?