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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zur sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt in der Türkei

Verfolgungen und Straftaten an LSBTTI, Position zum Türkei-Bericht 2015 der Europäischen Kommission, u.a. mangelnde Sicherung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung sowie Verständnis von Homosexualität als Krankheit, Motive zum Verbot der Gay Pride Paraden, Situation von LSBTTI als Thema bei bilateralen Gesprächen, Asylgrund, Gefährdung deutscher LSBTTI-Touristen, Stärkung von LSBTTI-Netzwerken<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

17.11.2016

Antwortdauer

29 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1009319.10.2016

Zur sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt in der Türkei

der Abgeordneten Harald Petzold (Havelland), Sevim Dağdelen, Nicole Gohlke, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Cornelia Möhring, Dr. Alexander S. Neu, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Anfang August 2016 wurde die transsexuelle Aktivistin Hande Kader getötet. Nach Angaben von Transgender-Europe wurden mehr als 40 Transsexuelle oder Transgender seit dem Jahr 2008 in der Türkei getötet (http://transrespect. org/wp-content/uploads/2016/05/TvT_TMM_IDAHOT2016_Tables_EN.pdf).

Anfang August 2016 wurde die enthauptete Leiche eines schwulen syrischen Flüchtlings gefunden (www.n-tv.de/panorama/Schwuler-Syrer-in-der-Tuerkei-enthauptet-article18344811.html). Homosexuelle Handlungen werden in der Türkei zwar nicht strafrechtlich verfolgt, jedoch Lesben, Schwule, Transsexuelle und Transgender häufig angegriffen und Strafverfolgungsbehörden selten der Täter habhaft.

Der Gay-Pride in Istanbul wurde in den letzten zwei Jahren untersagt und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt werden in den letzten Jahren verstärkt in ihrer Arbeit behindert (z. B. www.queeramnesty.de/laender/artikel/kategorie/tuerkei/view/tuerkei-urgent-action-lgbti-veranstaltungen-verboten.html). In den Medien haben NGOs zu diesem Themenfeld keine Möglichkeit, über ihre Arbeit zu informieren (www.bento.de/queer/homosexualitaet-in-der-tuerkei-wie-die-lgbt-szene-aufunterdrueckung-reagiert-835703/). Der Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan sprach wiederholt abwertend über nichtheterosexuelle Lebensweisen und bezeichnete Homosexualität als nicht vereinbar mit dem Islam (z. B. www.queer.de/detail.php?article_id=25989). Leider führt die Ausrufung des Ausnahmezustandes in einem Staat nicht zur Stärkung der Menschrechtssituation von Minderheiten. Es ist auch nach der Verlängerung des Ausnahmezustandes in Türkei nichts Gegenteiliges zu erwarten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche staatlichen und nichtstaatlichen Verfolgungen von Lesben, Schwulen, Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen (LSBTTI) in der Türkei sind der Bundesregierung bekannt?

2

Inwieweit sind der Bundesregierung gegen LSBTTI verhängte Bußgelder, Hausdurchsuchungen und polizeiliche Gewalt bekannt?

3

Wie viele gegen LSBTTI gerichtete Hassverbrechen, Angriffe und Morde sind der Bundesregierung in der Türkei bekannt?

4

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der Europäischen Kommission, dass nach wie vor der Grundsatz der Nichtdiskriminierung gesetzlich und in der Praxis nicht ausreichend durchgesetzt werde bzw. insbesondere die Rechte von LSBTTI nicht ausreichend gewahrt seien (Europäische Kommission, Türkei-Bericht 2015, SWD(2015) 216 draft)?

5

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der Europäischen Kommission, dass die geschlechtsspezifische Gewalt, Diskriminierung und Hassrede gegen sowie die Wahrung der Rechte von LSBTTI Anlass zu großer Besorgnis gäben (Europäische Kommission, Türkei-Bericht 2015, SWD(2015) 216 draft)?

6

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der Europäischen Kommission, dass die Türkei ein umfassendes Rahmengesetz für die Bekämpfung von Diskriminierungen verabschiedet habe, das den EU-Standards entspricht und die Rechte von Frauen und Kindern sowie von LSBTTI wirksam gewährleistet (Europäische Kommission, Türkei-Bericht 2015, SWD(2015) 216 draft)?

7

Inwieweit spricht nach Kenntnis der Bundesregierung das Verbot der Gay-Prides in Istanbul 2015 und 2016 und das gewaltsame Vorgehen der Polizei für den mangelnden Willen des Gouverneurs bzw. der Sicherheitsbehörden, die Sicherheit der Demonstration zu gewährleisten (www.n-tv.de/politik/ Polizei-loest-Gay-Pride-Demo-in-Istanbul-auf-article17984306.html)?

8

Inwieweit sieht die Bundesregierung in den Drohungen gegen die Gay-Pride-Demonstration, deren Verbot und dem gewaltsamen Vorgehen gegen diese ein Indiz dafür, dass immer mehr Islamisten das Klima in der Türkei bestimmen (www.taz.de/!5313381/), und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung dies?

9

Inwieweit besteht nach Kenntnis der Bundesregierung nach wie vor ein Disziplinarsystem der Streitkräfte, das Homosexualität als „psychosexuelle Störung“ definiert, und wenn ja, wie beurteilt es die Bundesregierung und die medizinischen Vorschriften des Militärs, wonach Homosexualität als Krankheit gilt (Europäische Kommission, Türkei-Bericht 2015, SWD(2015) 216 draft)?

10

Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung nach wie vor in der Türkei strafrechtliche Bestimmungen, die die Darstellung von „unnatürlichem“ Sexualverhalten unter Strafe stellen (Europäische Kommission, Türkei-Bericht 2015, SWD(2015) 216 draft), und wie beurteilt die Bundesregierung diese?

11

Inwiefern hat die Bundesregierung die Situation von LSBTTI im Rahmen von Gesprächen mit der Türkei bzw. der türkischen Regierung thematisiert?

12

Welche Veränderungen der Situation von LSBTTI sind der Bundesregierung nach dem gescheiterten Putschversuch vom 15. Juli 2016 bekannt, und wie beurteilt sie diese?

13

Wie vielen Menschen aus der Türkei wurde in Deutschland ein Asylrecht gewährt, weil sie in der Türkei wegen ihrer sexuellen und/oder geschlechtlichen Orientierung/Identität verfolgt wurden (bitte eine Aufstellung für die letzten fünf Jahre)?

14

Wie vielen Menschen aus der Türkei wurde in Deutschland ein Asylrecht gewährt, weil sie in der Türkei wegen ihres Engagements für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt verfolgt wurden (bitte eine Aufstellung für die letzten fünf Jahre)?

15

Inwiefern war oder ist die Menschenrechtssituation von LSBTTI ein Thema im Rahmen der Verhandlungen um den Beitritt der Türkei in die Europäische Union?

16

Inwiefern sind deutsche LSBTTI-Touristinnen und -Touristen in der Türkei durch staatliche oder nichtstaatliche Verfolgung gefährdet?

17

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung im Rahmen der Bekämpfung von Fluchtursachen ergreifen, um LSBTTI-Netzwerke in der Türkei institutionell zu stärken?

18

Welche LSBTTI-Netzwerke oder Gruppen wurden oder werden in der Türkei durch Mittel des Bundes (z. B. im Rahmen der Entwicklungshilfe) bislang unterstützt (bitte eine Aufstellung für die letzten fünf Jahre)?

Berlin, den 18. Oktober 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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