[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 17. November 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10361
18. Wahlperiode 18.11.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Meiwald, Dr. Valerie Wilms,
Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/10134 –
Kosten, Flächenverbrauch und Umweltauswirkungen des geplanten
Straßenneubaus B 210n Aurich
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Landkreis Aurich in Ostfriesland ist seit vielen Jahren der Neubau eines
zwei- bis dreistreifigen Straßenprojektes im Gespräch, das insbesondere aus
einer Ortsumfahrung um Aurich sowie einem Autobahnzubringer über Ihlow an
die A 31 in Riepe besteht.
Sein Bau ist mit einer hohen Betroffenheit für Umwelt und Natur verbunden.
Das Gesamtprojekt würde unter anderem die Westerender Ehe, ein als Flora-
Fauna-Habitat-Gebiet (FFH) ausgewiesenes, wertvolles Fließgewässer,
erheblich beeinträchtigen, bisher unzerschnittene Kernräume über mindestens 11
Kilometer zerschneiden und allein für den Bau der Trasse fast 100 ha Land
verbrauchen (
www.bvwp-projekte.de/strasse/B210-G10-NI/B210-G10-NI.html.
Zuzüglich der Fläche für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen ist die
Flächengesamtinanspruchnahme weitaus höher.
Die Trasse verläuft zudem durch eine Jahrhunderte alte Kulturlandschaft in
Ostfriesland, die Wallhecken. Wallhecken sind Ergebnis einer traditionellen
landwirtschaftlichen Nutzung und stehen heute unter Naturschutz. Durch ihre
vernetzte Struktur fördern sie die Ausbreitung von Pflanzen und Tieren. Die
Landkreise Aurich, Leer und Wittmund zählen heute mit zusammen 5 700
Kilometern Wallhecken zu der Region in Niedersachsen mit dem dichtesten
Wallheckennetz (Wallhecken – Informationen zum Förderprogramm,
www.nlwkn.
niedersachsen.de/naturschutz/biotopschutz/wallheckenprogramm_ostfriesland/
das-wallhecken-programm-ostfriesland-44180.html).
Aufgrund des hohen Flächenverbrauchs und der massiven Nachteile für den
Naturschutz schlägt das Umweltbundesamt vor, das Vorhaben ganz aus dem
Entwurf zu streichen (
www.umweltbundesamt.de/presse/presseinformationen/
bundesverkehrswegeplan-besteht-eigene).
Der Straßenneubau stößt vor Ort auf große Ablehnung. Neben der Kritik an den
Kosten für Natur, Umwelt, dem hohen Flächenverbrauch des Neubauvorhabens
sowie dem Eingriffen in die wertvolle Kulturlandschaft bestehen Zweifel an der
tatsächlichen Entlastungswirkung (
www.oz-online.de/-news/artikel/103489/
Buergerinitiative-B-210n-fuer-Aurich-unnoetig).
Trotz des Widerstandes vor Ort und im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur
Strategischen Umweltprüfung ist das Vorhaben im Bundesverkehrswegeplan
weiterhin in den Vordringlichen Bedarf eingestuft.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Einleitend werden Erläuterungen zu den Teilprojekten und den nachfolgenden
Flächenangaben vorangestellt. Das Gesamtprojekt ist in drei Teilprojekte
untergliedert:
Teilprojekt 1: B 72, Georgsheil (B 72) - Bangstede
Teilprojekt 2: B 210, Ortsumgehung Aurich
Teilprojekt 3: B 210, Verlegung zwischen Aurich und Riepe (A 31).
Das Teilprojekt 1 ist erstmalig im BVWP 2030 enthalten. Die Planungen hierzu
sind noch nicht aufgenommen, da mit der Verabschiedung des
Fernstraßenausbauänderungsgesetzes mit dem Bedarfsplan als Anlage zunächst die gesetzliche
Grundlage zu schaffen ist. Teilprojekt 2 befindet sich in der Entwurfsaufstellung.
Teilprojekt 3 befindet sich in der Vorplanung. Alle in den unten stehenden
Tabellen angegebenen Flächen unterliegen also dem Vorbehalt des teilweise frühen
Planungsstandes. Lediglich die Angaben zu Flächeninanspruchnahmen durch
Teilprojekt 2 sind hinreichend verifiziert. Welche Flächen in welchem Umfang
für Kompensationsmaßnahmen in Anspruch genommen werden, wird endgültig
erst im Laufe des Flurbereinigungsverfahrens feststehen. Entsprechend kann die
geforderte Auflistung von benötigten Flächen für Kompensation nicht
abschließend erstellt werden.
1. a) Wie viel Fläche wird nach jetzigem Planungsstand im Zuge des
zweibzw. des dreistreifigen Neu- und Ausbaus versiegelt bzw. dauerhaft
beansprucht (bitte nach Teilprojekten aufschlüsseln)?
b) Wie viel Fläche wird insgesamt für den Bau der Trasse inkl. Baufeld
benötigt (bitte nach Teilprojekten aufschlüsseln)?
Die Fragen 1a und 1b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach derzeitigem Planungsstand werden ca. 94,3 ha dauerhaft in Anspruch
genommen, davon werden ca. 34,2 ha Fläche versiegelt. Zu Teilprojekt 1 sind
aufgrund des frühen Planungsstands derzeit keine Angaben möglich.
Teilprojekt dauerhafte Inanspruchnahme davon versiegelt
1 derzeit keine Angabe möglich derzeit keine Angabe möglich
2 54,3 ha 19,2 ha
3 40,0 ha 15,0 ha
Summe 94,3 ha 34,2 ha
c) Wie viel Fläche wird für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie zur
Erstaufforstung benötigt (bitte nach Teilprojekten aufschlüsseln)?
Änderungen an den Kompensationsmaßnahmen sind noch bis zum Abschluss des
Flurbereinigungsverfahrens möglich und wahrscheinlich. Die hier angegebene
Fläche für Teilprojekt 2 ist als vorläufig zu betrachten und basiert auf dem
derzeitigen Planungsstand. Eine Erstaufforstung für Teilprojekt 2 ist voraussichtlich
nicht erforderlich. Für die Teilprojekte 1 und 3 sind derzeit noch keine Angaben
möglich.
Teilprojekt
Gesamtflächeninanspruchnahme für
Kompensationsmaßnahmen
davon Erstaufforstung
1 derzeit keine Angabe möglich derzeit keine Angabe möglich
2 82,9 ha vsl. keine
3 derzeit keine Angabe möglich derzeit keine Angabe möglich
d) Hat die Bundesregierung bereits eine Einschätzung der
Gesamtflächeninanspruchnahme (Erwerb und Beschränkung sowie öffentliche Flächen)?
Wenn ja, wie hoch ist diese?
Wenn nein, wieso nicht?
Wenn nein, wie ist es aus Sicht der Bundesregierung dennoch möglich,
den gesamtwirtschaftlichen Nutzen des Vorhabens abzuschätzen?
Die geschätzte Gesamtflächeninanspruchnahme (Erwerb und Beschränkung,
sowie öffentliche Flächen) für Bau und Kompensationsmaßnahmen für die
Teilprojekte 2 und 3 beläuft sich nach derzeitigem Planungsstand auf ca. 177,2 ha.
2. a) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Kauf der
Baufläche inklusive Baufeld (bitte nach Teilprojekten aufschlüsseln und
durchschnittliche Kosten pro Quadratmeter angeben)?
Die voraussichtlichen Grunderwerbskosten können derzeit noch nicht in Kosten
für Trasse und Kompensationsmaßnahmen aufgeteilt werden. Eine Aufstellung,
welche Flächen in welchen Gemarkungen erworben werden, wird erst mit
Aufstellung des Grunderwerbsverzeichnisses zur Planfeststellung erstellt. Die
voraussichtlichen Grunderwerbskosten werden daher insgesamt angegeben, sie
enthalten auch Entschädigungskosten und teilweise Kosten für den Aufkauf von
Gebäuden, sowie für Vermessung und Vermarkung. Dies wirkt sich insbesondere
im Teilprojekt 3 aus, da hier einerseits die Kosten für Kompensationsmaßnahmen
und andererseits die Entschädigungskosten für Maßnahmen im Windpark Ihlow
berücksichtigt sind. Der errechnete Mittelwert bietet keinen Rückschluss auf
aktuelle Bodenpreise.
Teilprojekt Voraussichtliche
Grunderwerbskosten
Mittelwert je m²
Gesamtflächeninanspruchnahme
1 3,7 Mio. € derzeit keine Angabe möglich
2 3,2 Mio. € 2,33 €/m²
3 5,8 Mio. € 14,50 €/m²
Summe 12,7 Mio. €
b) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Kauf der
Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie zur Erstaufforstung
(bitte nach Teilprojekten aufschlüsseln und durchschnittliche Kosten
pro Quadratmeter angeben)?
Die Kosten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind in den vorgenannten
Grunderwerbskosten enthalten. Des Weiteren wird auf Antwort zu Frage 1c
und 2a verwiesen.
c) Mit welchem Betrag sind die Grunderwerbskosten in die Nutzen-Kosten-
Analyse zum Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) eingerechnet
worden (bitte mit Angabe des Preisstandes)?
Auf die Antwort zu Frage 2a wird verwiesen. Die Angaben zu den
voraussichtlichen Grunderwerbskosten basieren auf der Projektanmeldung des Landes
Niedersachsen zur Bewertung im Rahmen der Aufstellung des BVWP 2030
(Kostenstand: 1. Januar 2014).
3. Welche Steigerung der Grundstückspreise entlang der geplanten Trasse hat
die Bundesregierung in den letzten Jahren seit 2010 beobachtet, von welchen
Kostensteigerungen geht sie für die folgenden Jahre bis 2030 aus, und
welchen Anteil haben die Grundstückskosten an den aktuellen gesamten
Projektplanungskosten?
Aus dem Grundstücksmarktbericht 2016 für den Bereich der Landkreise Aurich,
Friesland, Leer, Wittmund und der Städte Emden und Wilhelmshaven ergibt sich
folgende Entwicklung: Bodenpreisindex für landwirtschaftlich genutzte
Grundstücke im Jahr 2010: 100 und im Jahr 2015: 219. Danach ist der Bodenpreis für
landwirtschaftlich genutzte Grundstücke von 2010 bis 2015 um rd. 119 Prozent
gestiegen:
Beim überwiegenden Teil des Flächenbedarfs für den Bau der B 210n handelt es
sich um landwirtschaftliche Nutzfläche. Mehrkosten für die Planung entstehen
aufgrund der Preissteigerung nicht. Auf die Grunderwerbskosten zum Zeitpunkt
des Flächenerwerbs werden sich die Bodenpreise aber auswirken. Diese
Auswirkungen lassen sich jedoch nicht prozentual hochrechnen. Hierbei ist der
Bezugshorizont entscheidend. Es müssten regionale Entwicklungen sowie
Entschädigungssummen für Nutzungseinschränkungen und -erschwernisse berücksichtigt
werden. Die tatsächliche Inanspruchnahme und Wertigkeit von privaten
landwirtschaftlichen Flächen wird zudem erst im Zuge der Planfeststellungs- bzw. erst im
Zuge der Flurbereinigungsverfahren festgelegt. Zunächst müssen bei der
Maßnahmenplanung öffentliche Flächen berücksichtigt werden.
4. a) Von welchen Gesamtkosten geht die Bundesregierung aktuell für das
Gesamtprojekt sowie für die Teilabschnitte jeweils aus?
Derzeit geht die Bundesregierung von folgenden Gesamtkosten aus:
Teilprojekt voraussichtliche Gesamtkosten
1 22,4 Mio. €
2 44,3 Mio. €
3 47,5 Mio. €
Summe 114,2 Mio. €
b) Wie berechnet die Bundesregierung die veranschlagten Gesamtkosten für
das Neubauvorhaben (bitte nach Kostenkomponenten und Teilprojekten
aufschlüsseln und jeweilige Kostenhöhe angeben)?
Das Land Niedersachsen hat die Kosten nach den „Anweisungen zur
Kostenberechnung für Straßenbaumaßnahmen (AKS 85)“ und unter Berücksichtigung
langjähriger Erfahrungen und aktueller Kenntnisse aus vergleichbaren
Maßnahmen berechnet. Wie genau sich die Leistungen für eine Kostenberechnung
erfassen lassen, hängt in der Regel vom jeweiligen Stand der Entwurfsbearbeitung ab.
Im Falle der Teilprojekte 1 und 3 handelt es sich aufgrund des frühen
Planungsstandes bzw. der noch nicht begonnenen Planung um reine Kostenschätzungen.
Grundsätzlich werden die Kosten dabei getrennt nach Grunderwerbs- und
Baukosten jeweils für die Durchgehende Strecke, Knotenpunkte, Nebenanlagen und
Besondere Anlagen und hier jeweils nach den u. g. Hauptgruppen berechnet:
Hauptgruppen
Kosten in Mio. €
Teilprojekt 1 Teilprojekt 2 Teilprojekt 3
Grunderwerb 3,7 3,2 5,8
Untergrund, Unterbau,
Entwässerung 8,2 12,7 21,2
Oberbau 6,2 8,5 10,6
Brücken 0,6 17,7 5,7
Stützwände 0,0 0,0 0,0
Tunnel 0,0 0,0 0,0
Sonstige Bauwerke 0,0 0,0 0,0
Ausstattung 3,0 1,1 2,1
Besondere Anlagen 0,7 1,1 2,1
Summe 22,4 44,3 47,5
5. In welchem Planungsstadium befinden sich die einzelnen Teilprojekte, und
für welchen jeweiligen Zeitpunkt sieht die Bundesregierung einen
Baubeginn der einzelnen Abschnitte vor (bitte aktuellen Stand angeben)?
Für Teilprojekt 1 liegt derzeit noch kein gesetzlicher Planungsauftrag vor;
folglich sind die Planungen noch nicht aufgenommen.
Für Teilprojekt 2 werden durch die niedersächsische Straßenbauverwaltung
zurzeit die detaillierten RE-Vorentwurfsunterlagen aufgestellt. Die anschließend
durch die niedersächsische Straßenbauverwaltung geprüften und genehmigten
Unterlagen werden dann dem BMVI zur Erteilung des Gesehen-Vermerks
vorgelegt. Danach ist das zur Schaffung des Baurechts notwendige
Planfeststellungsverfahren durchzuführen.
Für Teilprojekt 3 wurde in diesem Jahr durch die niedersächsische
Straßenbauverwaltung mit der Vorplanung einschließlich ökologischer Kartierungen
begonnen. Mit der konkreten, flächenbezogenen detaillierten Entwurfsbearbeitung wird
im Jahr 2017 begonnen.
Vor dem Hintergrund der dargestellten Sachstände ist eine belastbare Aussage
über den Zeitpunkt eines Baubeginns einzelner Abschnitte derzeit noch nicht
möglich.
6. a) Welche Auswirkungen hatte die als „hoch“ eingestufte
Umweltbetroffenheit der B 210n auf die Dringlichkeitseinstufung des Projektes in den
Vordringlichen Bedarf im Rahmen der BVWP-2030-Aufstellung,
insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Vorhaben gemäß der angewandten
Methodik als Bundesstraße nicht für eine Einstufung in den
Vordringlichen Bedarf mit der zusätzlichen Bezeichnung „Engpassbeseitigung“
infrage kommt?
Die Ermittlung der Umweltauswirkungen der BVWP 2030-Projekte erfolgte über
einen monetarisierten Ansatz (Lärm, Luftschadstoffe und CO2-Emissionen), der
bei der Ermittlung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses berücksichtigt wird, und
über einen nicht-monetarisierten Ansatz, bei dem die Umweltauswirkungen
gemäß der umwelt- und naturschutzfachlichen Beurteilung nach einer bundesweit
einheitlichen und damit vergleichbaren Methodik anhand einer dreistufigen
ordinalen Skala bewertet wurden. Die Einstufung „hoch“ ist insofern relativ zu sehen
und hat somit keinen ausschlaggebenden Einfluss auf die Entscheidung zur
Dringlichkeitseinstufung.
b) Welche Auswirkungen hat die als „hoch“ eingestufte
Umweltbetroffenheit auf den weiteren Planungsprozess?
Die Einstufung der Umweltbetroffenheit des Gesamtprojekts als hoch basiert auf
der Einstufung des Teilprojekts 1. Bei den Teilprojekten 2 und 3 ist die
Umweltbetroffenheit als gering eingestuft. Aufgrund des Planungsstandes des
Teilprojekts 1 sind noch keine differenzierten Aussagen zu den Auswirkungen dieser
Einstufung auf den Planungsprozess möglich. Den Belangen des FFH-Gebietes
Westerender Ehe, der Fledermäuse und der beeinträchtigten Feuchtlebensräume
wird Rechnung getragen werden. Eine Betrachtung der FFH-Verträglichkeit wird
erforderlich sein.
7. a) Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung der Wallhecken um
Aurich in Hinblick auf ihren Wert als Kulturlandschaft?
Wallhecken gehören in Niedersachsen zu den gesetzlich geschützten
Landschaftsbestandteilen gem. § 29 BNatSchG i. V. m. § 22 Abs. 3 NAGBNatSchG.
Nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (Niedersächsischer
Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz -NLWKN-,
03/2011) können bis zu sechs unterschiedliche Ausprägungen von Wallhecken
voneinander unterschieden werden, deren Wertigkeit unterschiedlich zu bewerten
ist. Im betreffenden Raum sind Landschaftsbildeinheiten aller Wertigkeiten
vertreten. Es überwiegen Landschaftsbildeinheiten mit ausgeprägter oder noch gut
erkennbarer naturraumtypischer Eigenart v. a. im nördlichen Teil. Die
Wallheckenlandschaft der Auricher Geest ist in weiten Teilen noch gut erhalten. Die
Gebiete im Bereich der Ehetalniederung, des Wilhelminengehölzes und um
Upstalsboom sind wenig gestört und naturnah ausgeprägt (sehr hohe Bedeutung). Die
Wallheckengebiete südlich Aurich besitzen überwiegend eine hohe Bedeutung,
nur in Stadtnähe sind die Wallheckengebiete weniger gut ausgeprägt (mittlere
Bedeutung). Westlich des Ems-Jade-Kanals und südlich des Greedackerschloots
ist die Meedenlandschaft der Barsteder Moorgeest naturraumtypisch ausgeprägt.
Eine hohe Bedeutung weisen die nach Norden anschließenden Bereiche auf. Die
weiträumigen, ehemaligen Hochmoorbereiche, aber auch die Wallheckengebiete
sind durch die landwirtschaftliche Nutzung, Verkehrswege, Siedlungen u. ä.
stärker verändert und weniger typisch ausgebildet (mittlere Bedeutung). Gleiches gilt
für die Wallheckengebiete der Ihlower Moorgeest (mittlere Bedeutung).
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung der Wallhecken um
Aurich in Hinblick auf ihren Wert für den Tourismus in der Region?
Der Wallheckenlandschaft um Aurich (weitgehend ungestörter Landschaftsraum
hoher Vielfalt; gut erreichbar und erschlossen, lokal oder regional bedeutsam)
wird eine hohe Bedeutung für die Erholungsnutzung beigemessen. Die
Wallhecken- und Hochmoorlandschaft südlich Westerende-Kirchloog, westlich der
Kreisstraße K 143 und östlich Westerende-Kirchloog (wenig gestörter, gut
strukturierter Landschaftsraum; gut erreichbar und erschlossen) ist von mittlerer
Bedeutung für die Erholung.
c) Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung der Wallhecken um
Aurich in Hinblick auf ihren Wert für die Natur?
Für die Brutvögel wird der weitgehend ungestörte Raum Upstalsboom mit einer
hohen Dichte gut ausgeprägter Wallhecken mit hohem Anteil an Altgehölzen als
sehr hoch bedeutsam bewertet. In Teilräumen hoher Wallheckendichte und guter
Ausprägung, wie dem Wallheckengebiet um Aurich, wird die Bedeutung als
Lebensraum für Brutvögel als hoch bewertet. In Bereichen mit wenigen bzw.
schlecht ausgebildeten Wallheckenstrukturen wird eine mittlere Bedeutung
angenommen (westlich und östlich von Westerende-Kirchloog). Bezüglich des
Schutzguts Pflanzen besitzt die Wallheckenlandschaft Upstalsboom und
Umgebung eine sehr hohe Bedeutung. Die Wallheckenbereiche westlich und südlich
von Aurich und bei Westerende-Kirchloog sind als hoch bedeutsam zu bewerten.
Als Lebensraum für Tiere und Pflanzen (Biotope) kommt dem Wallheckengebiet
Upstalsboom eine sehr hohe Bedeutung zu. Eine hohe Bedeutung erreicht
weiträumig das gut ausgebildete, dichte Wallheckengebiet um Aurich, bei
Westerende-Kirchloog und die Wallheckenkomplexe südöstlich des Ems-Jadekanals.
8. a) Welche Beeinträchtigungen erwartet die Bundesregierung für die
Wallheckenlandschaft um Aurich?
Für das Teilprojekt 1 ist noch keine Abschätzung möglich. Für das Teilprojekt 2
ist nach der Ermittlung des überschlägigen Kompensationsbedarfs bezüglich der
Wallhecken von einer anlagebedingten Beeinträchtigung von Wallhecken auf
einer Flächengröße von 1,16 ha auszugehen. Für das Teilprojekt 3 liegen noch
keine Daten vor. Da in diesem Bereich jedoch nahezu keine
Wallheckenstrukturen, sondern offene Grünlandbereiche vorliegen, wird es hier nicht zu
nennenswerten Beeinträchtigungen von Wallhecken kommen.
b) In welchem Erhaltungszustand befinden sich die noch bestehenden
Wallhecken um Aurich?
Es handelt sich insgesamt um ein dichtes Wallheckennetz. Schwerpunkte mit
einem besonders dichten Netz an Wallhecken bilden die Gebiete westlich von Rahe
sowie südlich von Westerfeld und im Norden des Untersuchungsraumes nördlich
von Sandhorst. Strauch-Baum-Wallhecken machen den weitaus größten Anteil
der Wallhecken im Gebiet aus. Baum bestandene Wallhecken ohne
nennenswerten strauchigen Unterwuchs sind im gesamten Untersuchungsraum zu finden. Sie
bestehen überwiegend aus alten Eichen mit mittlerem bis sehr starkem Baumholz.
Die im Gebiet liegenden Baum-Wallhecken sind in der Regel durch die Tätigkeit
der örtlichen Landwirte geprägt. Diese entfernen in bestimmten Bereichen
regelmäßig den aufkommenden Strauchwuchs auf den Wällen, wobei die vorhandenen
Bäume meist zusätzlich „aufgeastet“ werden. Innerhalb oder randlich des
Untersuchungskorridors ließen sich an insgesamt zwölf Stellen neu angelegte
Wallhecken auffinden. In der Regel sind diese Wälle durch einen Bewuchs mit sehr
jungen Gehölzen wie Stieleiche, Ahorn, Haselstrauch oder Hundsrose
gekennzeichnet.
c) Auf welcher Länge würde das Gesamtvorhaben die historische
Wallheckenlandschaft und den Upstalsboom durchschneiden?
Für das Teilprojekt 2 beläuft sich nach einer vorläufigen Ermittlung der
anlagebedingte Verlust an Wallhecken auf rd. 4,4 km. In den Teilprojekten 1 und 3 sind
Wallheckenbereiche vergleichsweise nur in sehr geringem Umfang betroffen.
Eine Durchschneidung des Upstalsboom ist nicht geplant.
d) Wurden die negativen Auswirkungen auf die Wallheckenlandschaft bei
der Dringlichkeitseinstufung des Vorhabens berücksichtigt?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 6a wird verwiesen.
e) Welche Förderprogramme gibt es zum Schutz der Wallheckenlandschaft
nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche Ersatzmaßnahmen sind
in Bezug auf das Vorhaben vorgesehen?
Die Stadt Aurich betreibt ein „Ersatzwallhecken-Programm“, in dessen Rahmen
ggf. eine Kompensation von Wallhecken für das geplante Vorhaben möglich
wäre. Als Kompensation für die Beeinträchtigung von Wallhecken ist eine
Neuanlage von Wallhecken vorgesehen. Am 20. Dezember 2006 startete das
Wallhecken-Programm Ostfriesland mit der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages
zwischen dem Land Niedersachsen und der Ostfriesischen Landschaft. Damit
wird ein zentrales Projekt des Vereins Region Ostfriesland realisiert, der der
Kooperationsgruppe „Ostfriesland aktiv für Natur und Landwirtschaft“ die nötigen
Vorarbeiten ermöglichte. Seit dem 1. September 2009 hat der Niedersächsische
Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz die Trägerschaft
des Förderprogramms übernommen. Er wird zukünftig durch die Ostfriesische
Landschaft unterstützt. Die Europäische Union und das Land Niedersachsen
bezuschussen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen an Wallhecken mit dem Ziel,
zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Bewahrung einer kultur-
historisch einmaligen Landschaft in Ostfriesland beizutragen. Bewirtschafter von
Wallhecken in den Landkreisen Aurich, Leer und Wittmund können für
Maßnahmen an mindestens 200 m Wallhecke eine Förderung von 12,50 Euro pro
laufenden Meter erhalten (
www.ostfriesischelandschaft.de/wallhecken.html).
9. a) Wie hoch ist aktuell der Anteil des Ziel- und Quellverkehrs in den
Ortsdurchfahrten im Zuge der B 72 und der B 210 in Aurich?
Das Land Niedersachsen hat den Verkehr im Raum Aurich im Rahmen der
Planung für die Teilprojekte 2 und 3 im Jahr 2012 analysiert. Bezogen auf die
Kernstadt von Aurich wurde ein Anteil des Ziel-/Quellverkehrs von 68 Prozent
identifiziert. Dabei wurden neben der B 72 und der B 210 auch Verkehrsbefragungen
im Zuge der L 1, L 7 und L 34 sowie mehrerer Kreisstraßen durchgeführt und
ausgewertet.
b) Inwiefern wurde der Anteil des Ziel- und Quellverkehrs in die BVWP-
2030-Bewertung berücksichtigt?
c) Liegen der Bundesregierung Prognosedaten zum Ziel- und Quellverkehr
in Aurich im Jahr 2030 vor?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 9b und 9c werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Alle Teilverkehre – also der Quell-, Ziel-, Binnen- und Durchgangsverkehr – sind
für die realistische Abbildung des Verkehrs bei der
Verkehrsnachfrageberechnung und damit auch bei der Projektbewertung berücksichtigt, aber aufgrund der
methodischen Umsetzung nicht differenziert ausweisbar.
10. a) Geht die Bundesregierung davon aus, dass die im
Projektinformationssystem (PRINS) dargestellten Straßenraumeffekte beim Neubau der B 210n,
die zu der dort genannten Bewertung der städtebaulichen Bedeutung
geführt haben, ohne Umbau der Ortsdurchfahrten zum Tragen kommen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung zur
Abrufung des dargestellten Potentials, und inwiefern werden diese bereits in
die Nutzen-Kosten-Analyse eingerechnet?
Die aufgezeigten Potenziale sind nicht mit konkreten Umbaumaßnahmen etc. in
der Ortsdurchfahrt hinterlegt. Vielmehr wird auf sich durch die Herausnahme von
Durchgangsverkehren aus einer Ortsdurchfahrt ergebenden Spielräume für
städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen hingewiesen. Mit Realisierung des
Projektes werden Spielräume für Rück- und Umbaumaßnahmen in der Ortsdurchfahrt
und die Wiedererlangung oder die Verbesserung der Aufenthaltsfunktion
eröffnet. Im Rahmen des BVWP werden keine Kosten für die Umsetzung konkreter
städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen veranschlagt.
b) Wer trägt aus Sicht der Bundesregierung die Kosten, die notwendig sind,
um die im PRINS genannten Umgestaltungspotentiale tatsächlich
abzurufen, damit sich die versprochene Entlastungswirkung tatsächlich
einstellt?
Mit Realisierung der B 210, OU Aurich, würde die bestehende Ortsdurchfahrt im
Zuge der B 210 abgestuft und in einem ordnungsgemäßen Erhaltungszustand dem
künftigen Straßenbaulastträger übergeben werden. Städtebauliche Maßnahmen
sind hierbei nicht enthalten.
11. Welche Auswirkungen hat der Bau der B 210n aus Sicht der
Bundesregierung auf die Landwirtschaft in der Region, und wie viel landwirtschaftlich
genutzte Fläche wird durch das Vorhaben in Anspruch genommen (bitte in
Hektar sowie in Prozent des gesamten Flächenverbrauchs angeben)?
Das Gesamtprojekt löst einen Bedarf an Grund und Boden aus. Bei den benötigten
Flächen handelt es sich überwiegend um Flächen, die landwirtschaftlich genutzt
werden. Um die Betroffenheit einzelner Betriebe zu reduzieren und die Lasten
auf einen größeren Kreis betroffener Landwirte zu verteilen, werden zu
gegebener Zeit so genannte Unternehmensflurbereinigungsverfahren beantragt und
durchgeführt. Daher sind zum jetzigen Zeitpunkt detaillierte Angaben hierüber
nicht möglich.
12. a) Wie hoch ist das Unfallaufkommen auf den Ortsdurchfahrten aktuell
(bitte für die Jahre ab 2010 aufschlüsseln)?
In den Jahren 2011 bis 2015 wurden in den u. g. Ortsdurchfahrten von Aurich
durchschnittlich jährlich rund 326 Unfälle jährlich polizeilich erfasst
(Polizeiinspektion Aurich/Wittmund, 27. Oktober 2016):
Streckenabschnitt Unfälle pro Jahr
2011 2012 2013 2014 2015
B 210/Esenser Straße:Ortseingang
Sandhorst bis Schützenstraße 74 60 71 79 64
B 210/B 72: Von-Jhering-Straße/
Emder Straße bis Ortsausgang Dreekamp 88 88 97 103 107
L 1: Julianenburger Straße/Oldersumer
Straße bis Ortsausgang Haxtum 27 30 29 32 37
B 72: Große Mühlenwallstraße/Leerer
Landstraße bis Ortsausgang Jadestraße 84 94 120 116 101
B 210/B 72 (Knotenbereich):
Pferdemarktkreuzung 19 27 28 23 33
Summe 292 299 345 353 342
b) Handelt es sich bei den Ortsdurchfahrten B 72 bzw. B 210 um einen
Unfallschwerpunkt?
Durch die Polizeiinspektion Aurich wurde die Pferdemarktkreuzung als
Unfallhäufungsstelle definiert. Hier sind zur Verbesserung der Situation alle
Möglichkeiten hinsichtlich bau-, beschilderungs- und signaltechnischer Art ausgeschöpft.
13. Hat die Bundesregierung eine Ex-post-Analyse darüber, inwiefern die seit
dem BVWP 2003 umgesetzten Ortsumfahrungen jeweils überhaupt zu einer
innerörtlichen Entlastung geführt haben, wenn an der jeweiligen
Ortsdurchfahrt keinerlei Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung durchgeführt wurden?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Die Herausnahme des Durchgangsverkehrs aus der Ortsdurchfahrt führt i. d. R.
auch ohne größere Umbaumaßnahmen bereits zu den angestrebten innerörtlichen
Entlastungen. Im Rahmen von Ex-Post-Analysen wurden zu 41 bereits
realisierten Projekten aus den vergangenen BVWP-Verfahren insgesamt 43 Kommunen
über Wirkungen und Eigenmaßnahmen befragt, die nach Realisierung der
BVWP-Maßnahmen umgesetzt wurden. Die Ergebnisse sind auf der Internetseite
des BMVI verfügbar unter:
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUnd
Mobilitaet/BVWP/bvwp-2015-modernisierung-methodik-staedtebau.pdf?__blob=
publicationFile.
14. Hat der Bund im Rahmen der Aufstellung eine sogenannte Null-Plus-
Variante als Alternative zum Neubauvorhaben B 210n überprüft?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens wurde der Ausbau der B 72 von Aurich
über Hesel bis zur A 28 nach Filsum mit Teilortsumgehungen von
Mittegroßefehn und Hesel untersucht und verworfen. Gründe dafür waren: keine
gleichwertige verkehrliche Wirkung, ein naturschutzfachlich hohes
Eingriffspotential und kostenmäßig unwirtschaftliche Aspekte. Zudem stellt diese Variante
keinen Ersatz für das Gesamtprojekt dar, sondern kommt nur als Alternative für
das Teilprojekt 3 in Betracht. Als Alternative zum Neubau des Teilprojekts 2
wurden innerörtliche Ausbauvorschläge (Pferdemarkt/Ostertorkreuzung)
verkehrstechnisch untersucht. Damit verbunden wären erhebliche städtebauliche Eingriffe
(Gebäudeabrisse, Verlust einer Häuserzeile). Es ist davon auszugehen, dass die
vorgeschlagenen Umbaumaßnahmen nicht leistungsfähig sind und damit
ebenfalls keine brauchbaren Alternativlösungen darstellen.
15. Haben bezüglich des Neu- und Ausbauvorhabens Gespräche zwischen dem
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und Vertretern
oder Mandatsträgern aus der Region stattgefunden?
Wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt?
Soweit bekannt, fanden in den zurückliegenden fünf Jahren u. a. auf politischer
Ebene verschiedene Gespräche zum aktuellen Sachstand sowie zu den Themen
Querschnittsgestaltung/Knotenpunkte, vorzeitiger Flächenerwerb und zur
Einstufung im BVWP 2030 statt.
16. a) Hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im
Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Stellungnahmen erhalten, die die
Umweltauswirkungen des Vorhabens mit Blick auf den Gesamtplan
thematisieren?
b) Was waren zusammengefasst die wesentlichen Argumente dieser
Stellungnahmen (bitte unter Beachtung, dass nach den Inhalten der
eingegangenen Stellungnahme gefragt wird, nicht nach ihrer Anzahl)?
c) Inwiefern wurden die in Frage 16b genannten Argumente bei der
Überarbeitung des Entwurfs berücksichtigt?
Die Fragen 16a bis 16c werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum BVWP 2030 sind zahlreiche
Stellungnahmen mit Bezug zu den Umweltauswirkungen des Gesamtplans
eingegangen. Dazu zählen beispielsweise Themen wie die Berücksichtigung von
Umweltzielen, die Verteilung der vorgesehenen Investitionsmittel auf die Verkehrsträger
oder die Gewichtung von Umweltbetroffenheiten bei der Projektpriorisierung.
Eine zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Argumente sowie deren
Berücksichtigung enthält der Bericht zur Behörden- und
Öffentlichkeitsbeteiligung des BVWP 2030. Dieser ist auf der Internetseite des BMVI verfügbar unter:
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/BVWP/finaler-
bericht-behoerden-und-oeffentlichkeitsbeteiligung.pdf?_blob=publicationFile.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
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Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]