Effizienz deutscher Beiträge zur humanitären Hilfe
der Abgeordneten Florian Toncar, Burkhardt Müller-Sönksen, Dr. Karl Addicks, Hellmut Königshaus, Dr. Werner Hoyer, Jens Ackermann, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Nachdem der „Bericht der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland 2002 bis 2005“ (Bundestagsdrucksache 16/3777) veröffentlicht wurde, liegt ein umfassendes Bild über die Aktivitäten der in diesem Bereich beteiligten Bundesministerien in dem Zeitraum vor. Dennoch bleiben grundsätzliche Fragen offen. Diese beziehen sich insbesondere auf die Verteilung der Gelder, die das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie das Auswärtige Amt (AA) für Maßnahmen der humanitären Hilfe bereitstellen. Dabei ist näher zu untersuchen, welchen Anteil hierbei Nichtregierungsorganisationen im Vergleich zu staatlichen Durchführungsorganisationen haben. Probleme bestehen bei der Abgrenzung der Aufgabenbereiche des BMZ und des AA, da beide Ressorts über umfangreiche Haushaltstitel im Bereich der humanitären Hilfe verfügen. Es gilt zu klären, wie eine effizientere Gestaltung der humanitären Hilfe erreicht werden kann.
Aus dem genannten Bericht geht nicht hervor, wie das AA und das BMZ hinsichtlich des Eigenanteils, den humanitäre Hilfsorganisationen bei Projektförderungen beitragen müssen, verfahren. Während das BMZ generell nicht auf einer Eigenbeteiligung besteht, fordert das AA einen Eigenanteil, der entsprechend der Leistungsfähigkeit der Zuwendungsempfänger festgelegt wird und derzeit im Durchschnitt bei 5 Prozent liegt. Der Bundesrechnungshof forderte nach einer im Jahr 2006 durchgeführten Prüfung der humanitären Hilfe des AA, die Höhe der Eigenanteile auf mindestens 10 Prozent anzuheben.
Ferner ist zu beleuchten, welche Maßnahmen zivil-militärischer Zusammenarbeit (CIMIC) tatsächlich als humanitäre Hilfe einzuordnen sind und ob diese in künftige Berichte zur humanitären Hilfe aufgenommen werden sollten.
Bezüglich der Materialabgaben ausgemusterten Sanitätsmaterials aus Beständen der Bundeswehr beschränkt sich die Darstellung auf deren Auflistung. Dabei bleibt klärungsbedürftig, in welchen Fällen diese Materialabgaben an politische Kriterien für die Empfängerländer geknüpft werden, falls diese Abgaben außerhalb von Krisensituationen erfolgen.
Angesichts der steigenden Zahl von Naturkatastrophen in den letzten Jahren muss hinterfragt werden, wie die Bundesregierung auf diese Entwicklung reagieren will. Dabei fällt auf, dass Deutschland lediglich 2 Prozent des Betrags, den es als Leistungen amtlicher Entwicklungshilfe der OECD meldet, für Maßnahmen der humanitären Hilfe aufwendet, während der Durchschnitt in der OECD hierfür bei 7 Prozent liegt. Die Darstellung des Berichts gibt nicht wieder, ob und ggf. wie die Bundesregierung plant, diese Gewichtung im Verhältnis von humanitärer Hilfe zu Entwicklungshilfe dem OECD-Durchschnitt anzugleichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Welcher Zeitraum lag in den Jahren 2002 bis 2005 durchschnittlich zwischen der Anforderung von Hilfsgeldern durch Durchführungsorganisationen der humanitären Hilfe, der Zusage durch die Bundesregierung und der tatsächlichen Bereitstellung der Gelder?
Worauf sind die in Einzelfällen stark unterschiedlichen Bearbeitungszeiten solcher Anträge zurückzuführen?
Welche Arbeitsgänge sind im AA bzw. im BMZ zwischen Eingang eines Antrags auf Bewilligung von öffentlichen Mitteln und deren tatsächliche Auszahlung an Durchführungsorganisationen vorgesehen, und wie lange dauern die jeweiligen Arbeitsgänge im Regelfall?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit und die Möglichkeit, die Auszahlung von Geldern an Durchführungsorganisationen durch organisatorische Veränderungen zu beschleunigen?
Wie viele der gestellten Anträge auf Gewährung öffentlicher Hilfsgelder waren unvollständig oder fehlerhaft?
Wo sieht die Bundesregierung Probleme in der Abgrenzung zwischen den Verantwortungsbereichen des BMZ und des AA im Bereich der humanitären Hilfe, und wo sieht sie Verbesserungsmöglichkeiten in der Abstimmung zwischen den Ressorts?
Aus welchem Haushaltstitel wurden die 300 000 Euro entnommen, die das BMZ im Dezember 2006 als Sofort-Hilfe für die Opfer in den Überschwemmungsgebieten in der indonesischen Region Aceh zur Verfügung stellte?
Warum wurde in diesem Fall das BMZ aktiv und nicht das AA, welches grundsätzlich für humanitäre Soforthilfe verantwortlich ist?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass dem AA zwar die Federführung im Bereich der humanitären Hilfe obliegt, jedoch die Gelder des BMZ diejenigen des AA in diesem Bereich übersteigen?
Welche Teile des Bereichs zivil-militärische Zusammenarbeit (CIMIC) wird die Bundesregierung in den nächsten Bericht über humanitäre Hilfsmaßnahmen einbeziehen, welche Teile wird sie im nächsten Bericht ausklammern?
Wie hat sich der Anteil der für humanitäre Hilfe aufgewendeten Gelder, die das AA und das BMZ an deutsche Nichtregierungsorganisationen (NRO) vergibt, seit dem Jahr 2002 entwickelt, und trifft es zu, dass sich dieser Anteil zugunsten des Anteils staatlicher Durchführungsorganisationen (z. B. GTZ) verringert hat?
Welche Daten liegen für das Jahr 2006 vor (bitte um detaillierte Darstellung)?
Aus welchen sachlichen Erwägungen heraus rechtfertigt sich die ungleiche Praxis des AA und des BMZ hinsichtlich des Eigenanteils bei der Projektförderung, den humanitäre Hilfsorganisationen als Zuwendungsempfänger beitragen müssen?
Nach welchen Kriterien wird die Höhe des Eigenanteils bei der Mittelvergabe durch das AA bemessen, den humanitäre Hilfsorganisationen beitragen müssen?
Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag des Bundesrechnungshofs, den Eigenanteil auf eine Höhe von mindestens 10 Prozent anzuheben?
Sieht die Bundesregierung einen Trend für einen erhöhten weltweiten Bedarf an humanitärer Hilfe insbesondere etwa durch eine signifikante Erhöhung von Naturkatastrophen seit 2000?
Welche Strategien hat die Bundesregierung insbesondere im Bereich der Prävention von Krisensituationen entwickelt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass Deutschland lediglich 2 Prozent des Betrags, den es als Leistung amtlicher Entwicklungshilfe der OECD meldet, für Maßnahmen der humanitären Hilfe aufwendet, während der Durchschnitt in der OECD hierfür bei 7 Prozent liegt?
Plant die Bundesregierung, das Verhältnis in der Gewichtung von humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe dem OECD-Durchschnitt anzugleichen?
Falls ja, wie will sie dies erreichen?
Werden Materialabgaben der Bundeswehr an andere Staaten, die nicht als Hilfe in akuten Krisensituationen erfolgen, an politische Kriterien geknüpft, so wie dies grundsätzlich im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit üblich ist?
Welche Art von Material hat die Bundeswehr in Form von Materialabgaben zwischen 2002 und 2005 Usbekistan überlassen, und wurden diese Materialabgaben auch nach dem Massaker von Andijan vom Mai 2005 fortgesetzt?
Falls ja, erfolgten diese Materialabgaben in Reaktion auf eine bestimmte Krisensituation?
Falls ja, welche?