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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Finanzierung des Palmölunternehmens Plantations et Huileries du Congo (Feronia) durch die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft

Unternehmens- und Eigentümerstruktur, Informationen zu Pachtflächen und -verträgen, etwaiger Diebstahl unterzeichneter Memoranda of Understanding (MoU), Erfüllung der Kreditauflage zur Auszahlung des Mindestlohns ab 2016, Detailfragen zu Löhnen, insb. bei Kurzzeitverträgen und zu Lohnauszahlungen in Naturalien, undurchsichtige Geldflüsse innerhalb der Firmenstruktur und konkrete Verwendung der Finanzierungshilfen, wirtschaftliche Tragfähigkeit und weitere Finanzierung durch die DEG, entwicklungspolitischer Nutzen<br /> (insgesamt 33 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

23.11.2016

Antwortdauer

29 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1017325.10.2016

Finanzierung des Palmölunternehmens Plantations et Huileries du Congo (Feronia) durch die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft

der Abgeordneten Niema Movassat, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Katrin Kunert, Dr. Kirsten Tackmann, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Unter der Führung der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG) haben vier Entwicklungsfinanzierer dem kongolesischen Unternehmen Plantations et Huileries du Congo SA (PHC) im Dezember 2015 ein Darlehen von 49 Mio. US-Dollar gewährt (der DEG-Anteil liegt bei 16,5 Mio. US-Dollar). Das in Kanada registrierte Unternehmen Feronia hatte 2009 76,17 Prozent der Anteile an PHC von Unilever übernommen, der Rest ist in der Hand der Demokratischen Republik (DR) Kongo (www.feronia.com/pages/view/about). PHC bzw. Feronia Inc. beanspruchen an drei Standorten in der DR Kongo 101 455 Hektar Land. Unilever hatte einen Großteil dieser Ländereien einst von der belgischen Kolonialverwaltung erhalten ohne jegliche Mitsprache der ansässigen Bevölkerung (vgl. Jules Marchal, 2008: Lord Leverhulme’s Ghost: Colonial exploitation in the Congo, New York: Verso). PHC bewirtschaftet aktuell nur rund 24 500 Hektar von dieser Fläche (www.feronia.com/pages/view/plantations).

Schon 2015 legte GRAIN einen kritischen Bericht zum Geschäftsmodell von PHC/Feronia in der DR Kongo vor (Agro-Colonialism in the Congo, Juni 2015). Dennoch entschied sich die DEG, nachdem sie sich „in einer Prüfung sehr eingehend mit den Gegebenheiten und Herausforderungen vor Ort befasst [hatte]“ (Antwortbrief des Parlamentarischen Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel vom 18. August 2016 auf eine briefliche Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat und Uwe Kekeritz), sich an der Finanzierung von PHC zu beteiligen.

In dem genannten Brief gestand das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zwar ein, dass PHC und Feronia vor Herausforderungen u. a. bei strittigen Pachtverträgen stehen, sprach dem Unternehmen und der DEG aber das Vertrauen aus, diese zu meistern und „eine entwicklungspolitisch konstruktive Rolle im lokalen Kontext“ zu spielen. Bei einem öffentlichen Fachgespräch zur DEG am 26. September 2016 im Deutschen Bundestag erklärte ein Repräsentant der DEG zudem, dass die Pachtverträge von PHC sowohl in London als auch in der DR Kongo öffentlich ausliegen würden und dass vorhandene Probleme bei der Lohnauszahlung (insbesondere die Praxis, Teile des Lohnes in Naturalien auszuzahlen) mittlerweile behoben seien. Ein neuer Bericht von einer Gruppe von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) aus mehreren Ländern (GRAIN, urgewald et al., Entwicklungsbankkunde in der Kritik – Landrechtskonflikte und undurchsichtige Finanztransaktionen bei kongolesischer Palmölfirma), der am 2. November 2016 erscheint und uns vorliegt, erhebt nun aber erneut schwere Vorwürfe gegenüber Feronia Inc., seinen Tochterfirmen und den beteiligten Entwicklungsfinanzierern. Zudem lässt nicht nur der aktuelle Finanzbericht von Feronia vom zweiten Quartal 2016 (www.feronia.com/financial_reports) erhebliche Zweifel am Geschäftsmodell des Unternehmens aufkommen. Deshalb erbitten die Fragesteller in der vorliegenden Kleinen Anfrage Auskünfte zu vier Themen:

Pachtverträge: Bisher ist weiterhin unklar, ob und wo alle relevanten Informationen zu den Landpachtungen von Feronia (inklusive der gültigen Pachtverträge) ausliegen. In der Provinz Tshopo, die Teil von Lokutu, des größten Standorts von PHC, ist, sind nach Angaben des für Kataster- und Grundbucheinträge verantwortlichen Beamten keine Pachtverträge für die von PHC beanspruchten Plantagenflächen im Registrar of Lands hinterlegt, wie es das Gesetz vorschreibt (GRAIN et al., S. 8). Am 15. September 2016 machten zudem 500 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter des Standorts Lokutu den Premierminister darauf aufmerksam, dass ihre Gemeinden bisher kein Memorandum of Understanding (MoU) mit Feronia abgeschlossen haben und sie die Nutzung der Plantagen durch PHC als illegal erachten (ebenda). Ein Vertreter der DEG berichtete beim Fachgespräch hingegen davon, dass es mit der Mehrzahl der Gemeinden MoU gebe, diese aber kurz vor der geplanten Veröffentlichung aus den Büroräumen von Feronia gestohlen worden seien.

Seit 2012 ist in der DR Kongo ein Gesetz in Kraft, das nur eigenen Staatsbürgern oder Unternehmen, die mehrheitlich im Besitz von Kongolesen sind, erlaubt, Agrarflächen zu halten. Konzessionsbesitzer hatten bis zum 24. Juni 2013 Zeit, dieser Vorgabe zu entsprechen. Feronia ignoriert dieses Gesetz, wie es das Unternehmen in seinem aktuellen Finanzbericht offen schreibt: „Zu diesem Zeitpunkt hat das Management beschlossen, dass es im besten Interesse des Unternehmens ist, bezüglich des Agrargesetzes nicht aktiv zu werden“ (Feronia Inc., Q2 2016, Financial Statements, S. 9). Allerdings laufen allein 2018 die Pachtverträge für 56 000 Hektar aus (GRAIN et al., S. 13, Fußnote 13). Wie eine Verlängerung dieser Verträge bei dieser Gesetzeslage möglich sein soll, ist unklar.

Löhne: Ein Großteil der Arbeiter von PHC/Feronia erhält laut dem genannten NGO-Bericht (GRAIN et al.) nur Kurzzeitverträge, sie fallen also in die Kategorie „Tagelöhner“ (S. 10). Deren Bezahlung liege mit 1,25 US-Dollar niedriger als der nationale Mindestlohn. Auch Arbeiter für „höhere Tätigkeiten“ bekamen laut Bericht am Standort Lokutu 2015 durchschnittlich nur 2 US-Dollar/Tag (S. 8). Die Anhebung der Löhne auf Mindestlohnniveau war nach Auskunft des CEO (Geschäftsführer) von Feronia und des belgischen Entwicklungsfinanzierers Belgian Investment Company for Developing Countries – BIO Bedingung für die Kreditvereinbarung vom Dezember 2015 (Fußnote 29, S. 10). Laut Bericht werden zudem Löhne regelmäßig verspätet und noch im September 2016 teilweise in Naturalien ausbezahlt (S. 11). Feronia beteuert, dass die Verluste, die das Unternehmen seit Jahren schreibt, eine Anhebung der Löhne nicht zulasse. Die schwierige Finanzlage hielt das Unternehmen jedoch nicht davon ab, Management und Direktoren Gehälter und Zuwendungen von mehreren Millionen US-Dollar im Jahr zu zahlen (S. 15).

Geldflüsse innerhalb der Firmenstruktur von Feronia: Der NGO-Bericht beschreibt ein undurchsichtiges Geflecht von sieben Tochterunternehmen, das die Aktiengesellschaft Feronia Inc. aufgebaut hat (S. 3). Eines dieser Unternehmen, Feronia JCA Limited SARL, taucht in den jährlichen Finanzberichten von Feronia Inc. nicht auf, über dessen konkrete Tätigkeiten ist nichts bekannt. Allerdings häufte das Unternehmen in den Monaten zwischen der Gründung im Februar 2014 und September 2014 Schulden in der Höhe von 28 Mio. US-Dollar an und glich diese über nicht weiter spezifizierte Eingänge von 23 Mio. US-Dollar aus (GRAIN et al., S. 16). Insgesamt erhielten Feronia-Tochterunternehmen zwischen 2012 und 2015 mehr als 40 Mio. US-Dollar für nicht weiter spezifizierte Leistungen. Im selben Zeitraum erhielt Feronia Inc. knapp 66 Mio. US-Dollar von der britischen Entwicklungsgesellschaft (CDC) sowie dem African Agriculture Fund (AAF) (S. 15). Laut Bericht liegt die Vermutung nahe, dass u. a. Barnabé Kikaya Bin Karubi, ein wichtiger Berater von Präsident Joseph Kabila, von den Geldflüssen profitiert hat.

Wirtschaftlichkeit: Obwohl das Unternehmen Feronia Inc. in den letzten Jahren 118 Mio. US-Dollar an Finanzierungszusagen von europäischen und US-amerikanischen Entwicklungsfinanzierern erhielt (S. 4), ist die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmens nach wie vor nicht gesichert. Feronia hält im aktuellen Finanzbericht fest: „Es ist nicht sicher, dass Feronia Inc. in Zukunft adäquate Finanzierungsquellen erschließen können wird […] Diese Rahmenbedingungen bringen eine gewisse Unsicherheit mit sich, die es zweifelhaft erscheinen lässt, ob das Unternehmen in Zukunft seinen finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachkommen können wird“ (S. 9). Der Feronia-Finanzbericht sieht das primäre Finanzrisiko von Feronia bei der präkeren Situation bezüglich der Abnehmer des produzierten Palmöls. Zurzeit kaufen zwei Unternehmen 93 Prozent des von PHC produzierten Palmöls ab. Allerdings hat PHC/Feronia mit keinem der beiden Unternehmen eine schriftliche Vereinbarung. Feronia dazu im Finanzbericht: „Obwohl das Unternehmen Feronia eine gute Geschäftsbeziehung mit beiden Kunden hat, gibt es keine Garantie, dass das Unternehmen zukünftig diese Beziehung wird fortführen können oder schriftliche Vereinbarungen überhaupt oder zu Bedingungen wird treffen können, die für das Unternehmen akzeptabel sind“ (S. 29 f.). Auch der Finanzmarktanalyst Hallgarten & Company zeichnet in zwei Gutachten ein düsteres Bild von der Zukunft Feronias: Er bezeichnet Feronias Aktivitäten im Kongo als „schwarzes Loch“ (www.hallgartenco.com/file.php?path=Mining&filename=FER_sept2016.pdf, S. 7) und Feronia Inc. aufgrund der Dominanz von Entwicklungsfinanzierern als „Quango“ („quasi-autonome NGO“) (www.hallgartenco.com/file.php?path=Mining&filename=FRN_feb2016.pdf, S. 9) und rät von der Beteiligung an dem Unternehmen dringend ab.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die genaue Eigentümerstruktur von PHC, insbesondere auch nach der Umstrukturierung der Feronia-Unternehmensgruppe im April 2016 (bitte jeweilige Anteilshaber und deren Anteile aufschlüsseln)?

2

Wieso hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung nicht, analog zum britischen Entwicklungsfinanzierer CDC, in Feronia Inc., sondern in PHC investiert? Welche Vorteile bringt nach Kenntnis der Bundesregierung dieser Weg der Finanzierung?

3

Inwiefern ist eine klare Unterscheidung zwischen Feronia Inc. und PHC überhaupt möglich bzw. von praktischer Relevanz, wenn Feronia selbst auf seiner Homepage schreibt: „Feronia ist ein Agrarkonzern, der in der DR Kongo operiert. Herzstück des Unternehmens ist ein lange etabliertes Palmölunternehmen, Plantations et Huileries du Congo S.A. (PHC)“ (www.feronia.com/pages/view/about)?

4

Wo sind nach Kenntnis der Bundesregierung Informationen zu den Pachtflächen von PHC sowie die Pachtverträge selbst öffentlich in der DR Kongo und Europa einsehbar (bitte mit genauer Auflistung der Adressen, insbesondere in der DR Kongo, an denen die Dokumente eingesehen werden können)?

5

Welche Informationen zu welchen Produktionsstandorten bzw. Pachtflächen sind an diesen Stellen nach Information der Bundesregierung einsehbar?

6

Warum hat PHC nach Kenntnis der Bundesregierung beim Registrar of Lands der Provinz Tshopo bisher keine Pachtverträge hinterlegt, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist?

7

Welche Belege hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung dafür, dass die unterzeichneten MoU (cahiers de charge) zwischen Gemeinden und PHC/Feronia kurz vor der geplanten Veröffentlichung aus den Büroräumen gestohlen wurden?

8

Womit erklärt sich die Bundesregierung, dass das Unternehmen von solch wichtigen Dokumenten keine Kopien in gedruckter oder elektronischer Form besaß?

9

Hat Feronia oder PHC diesen angeblichen Diebstahl nach Kenntnis der Bundesregierung zur Anzeige gebracht, bzw. gibt es laufende Ermittlungen zu diesem Vorfall?

10

Inwiefern hält es die Bundesregierung für legitim, dass PHC/Feronia Anspruch auf Flächen erhebt, die dem Vorläuferunternehmen von PHC von der belgischen Kolonialverwaltung ohne jegliche Mitsprache der ansässigen Bevölkerung zuerkannt worden waren?

11

Inwiefern hält die Bundesregierung die Haltung von Feronia, das Agrargesetz von 2012 zu ignorieren – eine Haltung, die unmittelbar die Pachtflächen von PHC und damit deren Geschäftspraktik betrifft –, für legal und mit den Prinzipien guter Unternehmensführung vereinbar?

12

Inwiefern lässt sich diese Haltung nach Meinung der Bundesregierung mit den Freiwilligen Leitlinien für Landnutzungsrechte sowie den Principles for Responsible Investment in Agriculture and Food Systems (RAI) vereinbaren?

13

Inwiefern sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, dass PHC/Feronia unter der jetzigen Gesetzeslage die 2018 auslaufenden Pachtverträge erneuern kann?

14

Inwiefern war der DEG nach Kenntnis der Bundesregierung bei Abschluss der Finanzierung bewusst, dass PHC als Unternehmen, an dem Feronia die Mehrheit der Anteile hält, nach der in der DR Kongo geltenden Gesetzeslage keine Agrarflächen pachten darf bzw. keine neuen Pachtverträge abschließen kann?

15

Inwiefern hat nach Kenntnis der Bundesregierung PHC/Feronia die Kreditauflage von Dezember 2015 erfüllt, allen Arbeitern ab 2016 den Mindestlohn auszuzahlen? Wenn PHC/Feronia diese Auflage nicht erfüllt hat, warum hält die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung an der Finanzierung von PHC fest?

16

Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den konkreten Bemühungen der DEG vor, die Anhebung der Löhne, insbesondere der mit Kurzzeitverträgen beschäftigten Plantagenarbeiter, zu garantieren?

17

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Arbeiter, die nur Kurzzeitverträge erhalten (Kategorie „Tagelöhner“) an den einzelnen Standorten der PHC-/Feronia-Plantagen?

18

Was hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung bisher konkret unternommen, um die Praxis von Kurzzeitverträgen bei Feronia zu beenden oder zumindest stark einzuschränken?

19

Woher bezog die DEG nach Auskunft der Bundesregierung die beim Fachgespräch am 26. September 2016 verlautbarte Information, dass die teilweise Auszahlung der Löhne in Naturalien mittlerweile nicht mehr stattfinde?

20

Wie erklärt sich die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen diesen Informationen der DEG und der im NGO-Bericht vom Oktober 2016 dokumentierten Information, dass die teilweise Auszahlung der Löhne in Naturalien (Seife und raffiniertes Palmöl) weiter anhält?

21

Hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Fachgespräch überprüft, ob ihre Behauptung, es gebe keine Lohnauszahlungen in Naturalien mehr, zutrifft, und wenn ja, welche Erkenntnisse liegen ihr darüber zurzeit vor?

22

Inwiefern hält die Bundesregierung die Aussagen von Feronia für glaubwürdig und legitim, Lohnerhöhungen für Arbeiter seien aufgrund der schlechten finanziellen Lage des Unternehmens nicht möglich, angesichts des Umstandes, dass sich Management und Direktoren Zuwendungen und Gehälter von mehreren Millionen US-Dollar im Jahr zahlen?

23

Welche Aufgaben erfüllen die Feronia-Tochterunternehmen Feronia Services Incorporated Limited, Feronia JCA Ltd. und Feronia JCA Limited SARL nach Kenntnis der Bundesregierung für PHC und Feronia Inc.?

24

Welche Verbindung sieht die Bundesregierung zwischen diesen Feronia-Tochterunternehmen und PHC?

25

Inwiefern kann die DEG, die nach Auskunft des BMZ das Unternehmen vor der Finanzierungszusage „sorgfältig“ geprüft hat, nach Kenntnis der Bundesregierung ausschließen, dass es bei den Geldflüssen zwischen den diversen Tochterunternehmen von Feronia zu finanziellen Unregelmäßigkeiten gekommen ist?

26

Wie erklärt sich die Bundesregierung die Geldflüsse zwischen Feronia Inc. und Feronia JCA Ltd. sowie zu und zwischen den anderen Tochterunternehmen zwischen 2012 und 2015?

27

Welche Informationen besitzt die Bundesregierung dazu, wofür Feronia Inc. die 66 Mio. US-Dollar, die CDC und AAF dem Unternehmen zwischen 2012 und 2015 zur Verfügung gestellt haben, konkret verwendet hat?

28

Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass Barnabé Kikaya Bin Karubi über Feronia Inc. und seine Tochterfirmen Zahlungen aus der Finanzierung der Entwicklungsgesellschaften erhielt, und damit den im NGO-Bericht erhobenen Verdacht der persönlichen Bereicherung von Karubi ausschließen?

29

Was hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung trotz der prekären finanziellen Lage von PHC und Feronia Inc. (fehlende schriftliche Abnahmeverträge für das PHC-Palmöl, Abhängigkeit von zwei Kunden) von der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Unternehmens und damit der Sinnhaftigkeit der Gewährung eines Darlehens an PHC überzeugt, und was ist seit dem Beginn der Finanzierung nach Kenntnis der Bundesregierung passiert, um diesen unsicheren Zustand zu ändern?

30

Inwieweit sind die Urteile von Hallgarten & Company, Feronia sei ein „quango“ und deren Aktivitäten in der DR Kongo ein „schwarzes Loch“, nach Meinung der Bundesregierung zutreffend, bzw. inwieweit kommt die Bundesregierung zu anderen Schlussfolgerungen bezüglich der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Unternehmens Feronia Inc. sowie dessen Tochterunternehmen PHC (bitte mit Begründung, worauf eventuell divergierende Schlussfolgerungen fußen)?

31

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den negativen Gutachten der Investmentbank Hallgarten & Company zum Geschäftsmodell und der Zukunft von Feronia Inc. und PHC für die weitere Finanzierung von PHC durch die DEG?

32

Inwiefern hält es die Bundesregierung entwicklungspolitisch für sinnvoll, ein Tochterunternehmen des Feronia-Konzerns, dem Entwicklungsfinanzierer bisher 118 Mio. US-Dollar an Finanzmitteln zur Verfügung gestellt haben, das sich aber nach eigenen Aussagen nach wie vor in einer wirtschaftlich äußerst prekären Lage befindet und gleichzeitig nach Darstellung von NGOs wenig für die Verbesserung der Lebenssituation der lokalen Bevölkerung beigetragen hat, mit einem weiteren Darlehen von 49 Mio. US-Dollar (davon DEG-Darlehen über 16,5 Mio. US-Dollar) zu versorgen?

33

Für den Fall, dass PHC in Zukunft Gewinne an seine Eigentümer ausschütten sollte, inwiefern kann die Bundesregierung garantieren, dass die Gewinnausschüttungen an den kongolesischen Staat, der auch Anteilseigner von PHC ist, von diesem nicht für Waffenkäufe oder andere Aktivitäten genutzt werden, die die Menschenrechtslage in der DR Kongo weiter verschlechtern könnten?

Berlin, den 25. Oktober 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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