[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
17. November 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10431
18. Wahlperiode 21.11.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer,
Volker Beck (Köln), Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/10197 –
Integration durch Bildung – Stand: Herbst 2016
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Integration hunderttausender Flüchtlinge durch Bildung ist eine zentrale
Gemeinschaftsaufgabe, der sich Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft
gemeinsam annehmen müssen. Bereits vor Inkrafttreten des Integrationsgesetzes
im Sommer 2016 haben Zivilgesellschaft, Kommunen, Länder,
Bundeseinrichtungen und nicht zuletzt die Wirtschaft vieles getan, um Flüchtlingen durch
den Zugang zu Bildungs- und Qualifizierungsangeboten das Ankommen in
Deutschland und den Schritt in ein eigenständiges Leben zu ermöglichen. Mit
dem Integrationsgesetz hat die Bundesregierung schließlich den Versuch
unternommen, Bildungs- und Qualifizierungsangebote für Flüchtlinge zu
strukturieren und Zugangshürden für bestimmte Gruppen gesenkt. Gleichwohl bleibt
insbesondere durch die Knüpfung des Förderzugangs an die „gute“ bzw.
„schlechte“ Bleibeperspektive im Asylverfahren eine große Gruppe der
Neuankommenden nach wie vor von früher Teilhabe ausgeschlossen. Das Konstrukt
der Bleibeperspektive knüpft jedoch notwendigerweise an die pauschalisierende
Betrachtung von Gruppen an und sagt daher nichts über die individuelle
Bleibeperspektive aus, die zu beurteilen weiterhin in der ausschließlichen
Kompetenz des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bleibt. Daher ist die
Differenzierung nach der Bleibeperspektive bei der Wahrnehmung von sozialen und
wirtschaftlichen Rechten nach Auffassung der Fragesteller nicht gerechtfertigt.
Zunehmend wird auch Kritik laut, dass die Umsetzung des Integrationsgesetzes
in den Ländern dem vom Bundesgesetzgeber intendierten Ziel, die Integration
in den Ausbildungsmarkt zu fördern, teilweise zuwiderläuft. So beklagt
beispielsweise der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK e. V.),
dass sich die Aussichten von Flüchtlingen auf eine Lehrstelle aufgrund der
restriktiven Auslegung des Gesetzes durch das bayerische Innenministerium
erheblich verschlechtert hätten (
www.bihk.de/bihk/bihk/Nachrichten/Presse/3-2-
modell-19.10.2016-.html). Neben einem ausreichenden Angebot an qualitativ
hochwertigen Bildungsangeboten sowie niedrigschwelligen Zugängen hängt
die Frage, ob Integration langfristig erfolgreich sein wird, darüber hinaus aber
auch maßgeblich von einer effektiven und effizienten Koordinierung der
unterschiedlichen Maßnahmen und Programme ab.
1. Betrachtet die Bundesregierung die effektive und effiziente Koordination der
verschiedenen Bildungs- und Qualifizierungsangebote als ihre Aufgabe, und
wenn ja, wie, und in welchem Ressort erfolgt diese Koordination, und wenn
nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat eine Gesamtstrategie zur Sprachförderung und
Integration von Flüchtlingen unter dem übergeordneten Ziel entwickelt, den Menschen,
die in Deutschland Schutz gefunden haben oder eine gute Bleibeperspektive
haben und über längere Zeit bleiben werden, so schnell wie möglich das Erlernen
der deutschen Sprache zu ermöglichen, sie – je nach ihren Bedürfnissen und
Voraussetzungen – in Ausbildung, Studium oder Arbeit zu bringen und sie in die
Gesellschaft zu integrieren. Durch die Einbeziehung aller Ressorts der
Bundesregierung konnten die verschiedenen Maßnahmen unter Nutzung der jeweiligen
integrationsspezifischen Erkenntnisse und unter Einbeziehung der vorhandenen
und bereits erprobten Regelinstrumente zeitnah umgesetzt werden. Diese
Strategie ist jedoch nicht unveränderlich, sondern sie muss ggf. in Anbetracht neuer
Herausforderungen angepasst werden. Durch Monitoring und Evaluation und
daraus folgender Optimierung ihrer Integrationsmaßnahmen hat die
Bundesregierung bereits Maßnahmen ergriffen, die der Überprüfung der Wirksamkeit und
Wirtschaftlichkeit der Integrationsangebote dienen. Unter anderem durch die
Berichte an den Haushaltsausschuss hat die Bundesregierung Transparenz über die
wesentlichen Maßnahmen hergestellt sowie die Verzahnung bzw. Abgrenzung
der Maßnahmen der Ressorts dargestellt.
Um den Austausch und die damit verbundene Transparenz, Koordinierung und
Qualitätssicherung weiter zu intensivieren, wird die Bundesregierung die
Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen in einer interministeriellen
Arbeitsgruppe unter gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums des Innern
(BMI), des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der
Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (IntB)
begleiten. In dieser soll – unter Berücksichtigung und ggf. Hinterfragen bestehender
Maßnahmen – insbesondere der Austausch über künftige Vorhaben und Projekte
erfolgen. Über die Fortentwicklung der Gesamtstrategie der Bundesregierung, die
Effizienz und Wirksamkeit bestehender Maßnahmen sowie über neue
Maßnahmen, Projekte und Initiativen wird die interministerielle Arbeitsgruppe einmal
jährlich einen Bericht vorlegen. Dieser soll weiterhin Transparenz schaffen, über
die Arbeit der Bundesregierung informieren und sich auch an die Adressaten der
Maßnahmen, Fachpublikum, ehrenamtlich Engagierte und die Länder richten.
2. Welche Bildungs- und Qualifizierungsangebote zur Integration von
Flüchtlingen stellen nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder bereit, und
inwiefern sind diese Angebote zwischen Bund und Ländern abgestimmt bzw.
miteinander verzahnt?
Im Hinblick auf die Abstimmung und Verzahnung von Bildungs- und
Qualifizierungsangeboten für Geflüchtete findet zwischen Bund und Ländern ein
kontinuierlicher Austausch statt, der im Zuge der Ausweitung und Intensivierung von
Maßnahmen der Integration verstärkt wurde.
Das gemeinsame Konzept von Bund und Ländern für die erfolgreiche Integration
von Flüchtlingen vom 22. April 2016 betont die Notwendigkeit eines kohärenten
und konsistenten Gesamtansatzes, bei dem die Übergänge stimmig sind und so
keine Brüche entstehen. Herausgehobene Bedeutung kommt dabei
Bildungsangeboten für alle Altersgruppen und in allen Bildungsbereichen zu, deren
Darstellung im gemeinsamen Konzept breiten Raum einnimmt.
Ein permanenter Austausch mit den Ländern findet u. a. im Bund-Länder-
Koordinierungsausschuss sowie in anderen Gremien, wie beispielsweise der Allianz
für Aus- und Weiterbildung oder künftig dem „Bund-Länder-Treffen Integration“
auf Initiative des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) statt.
Gemäß der verfassungsmäßigen Zuständigkeiten im föderalen Staat haben die
Länder insbesondere Maßnahmen und Angebote zur schulischen, beruflichen und
hochschulischen Bildung junger Geflüchteter ausgebaut und weiterentwickelt.
Im Hinblick auf Engagement und Aktivitäten der Länder kann auf die „Erklärung
der Kultusministerkonferenz zur Integration von jungen Geflüchteten durch
Bildung verwiesen“ werden (
www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/PresseUnd
Aktuelles/2016/RS2016-377_355-KMK_TOP4-Fluechtlinge-KMK-Erklaerung-
A2_-_Internet.pdf).
3. Welche Bildungs- und Qualifizierungsangebote zur Integration von
Flüchtlingen bietet das bzw. die
a) Bundesministerium für Bildung und Forschung,
Das Maßnahmenpaket des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
(BMBF) für Flüchtlinge umfasst u. a. Maßnahmen zur Sprachförderung, zur
Erkennung von Kompetenzen und Potenzialen sowie zum Einstieg und zur
Integration in Ausbildung, Studium und Beruf, darunter:
Programm „Einstieg Deutsch“;
Programm „Lesestart für Flüchtlingskinder“;
Nutzung des Anerkennungsgesetzes;
Anerkennung von Kompetenzen aus non-formalen und informellen
Bildungsprozessen;
Nutzung erfolgreicher Instrumente der „Bildungsketten“ (vgl. Antwort zu
Frage 4);
Wege in Ausbildung/Berufsorientierung für Flüchtlinge (vgl. Antwort zu
Frage 4);
Ausbau des KAUSA-Netzwerks (Koordinierungsstelle Ausbildung und
Migration) und Verdopplung der KAUSA-Servicestellen;
Stärkung der interkulturellen Kompetenz des Ausbildungspersonals:
Seminarreihe und digitalgestütztes Training;
E-Learning-Qualifikationskonzept für Personengruppen im Umgang mit
traumatisierten Geflüchteten („SHELTER“);
kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte (vgl.
Antwort zu Frage 5);
Ausbau des Programms „Kultur macht stark“;
Ermittlung von Studienvoraussetzungen und Fähigkeiten von Flüchtlingen;
Unterstützung von Studierenden-Initiativen;
Förderung von Sprache und Propädeutik an Studienkollegs und Hochschulen;
Projekt: „Unsere Zukunft. Mit Dir!“ (Avicenna-Studienwerk);
Digitale Lernoption für studierfähige Flüchtlinge („Kiron Open Higher
Education“).
b) Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
Das BMAS stellt folgende Bildungs- und Qualifizierungsangebote bereit:
Grundangebot: Eingliederungsinstrumente des SGB II und des SGB III:
Das gesetzliche Instrumentarium von SGB II und SGB III bietet sowohl für die
Eingliederung in den Arbeitsmarkt als auch für die Förderung der
Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung bei Vorliegen der gesetzlichen
Fördervoraussetzungen ein breites Spektrum an Maßnahmen. Bereits als
Gestattete und auch als Geduldete haben Flüchtlinge Zugang zu ausgewählten
Leistungen nach dem SGB III (zum Teil nach einer bestimmten Voraufenthaltszeit,
zum Teil für Gestattete nur, wenn sie eine gute Bleibeperspektive aufweisen
bzw. in Abhängigkeit von der Ausgestaltung der Beschäftigungserlaubnis).
Alle anerkannten Schutzsuchenden (anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte
und subsidiär Schutzberechtigte sowie Kontingent- oder Resettlement-
Flüchtlinge nach § 23 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG) haben Zugang zu den
Leistungen sowohl des SGB II als auch ggf. des SGB III, sofern sie die
weiteren erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Damit wird durch das
Instrumentarium von SGB II und SGB III das gesamte zeitliche Spektrum der
Integration abgedeckt.
Berufsbezogene Deutschsprachförderung:
Am 1. Juli 2016 ist die Verordnung über die berufsbezogene
Deutschsprachförderung (Deutschförderverordnung – DeuFöV) in Kraft getreten. Damit hat
das BMAS eine aus Bundesmitteln finanzierte berufsbezogene
Deutschsprachförderung als Regelinstrument eingeführt. Sie wird das Ende 2017 auslaufende
ESF-BAMF-Programm zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung
zunächst ergänzen und später ablösen. Die berufsbezogene
Deutschsprachförderung wurde entsprechend den Sprachniveaus nach dem Gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) modularisiert (von B1 zu B2, von
B2 zu C1, von C1 zu C2).
ESF-BAMF Programm zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung;
Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ);
ESF-Integrationsrichtlinie Bund, Handlungsschwerpunkt Integration von
Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Flüchtlingen (IvAF);
Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM).
c) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
fördert folgende Projekte und Programme zu Bildung und Qualifizierung im Bereich
der Integration von Flüchtlingen:
Richtlinien Garantiefonds-Hochschule;
Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“;
ESF-Programm „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen
ein“;
Gleichstellungspolitisches Modellprogramm zur Arbeitsmarktintegration
weiblicher Flüchtlinge;
Bundesprogramm „Willkommen bei Freunden – Bündnisse für junge
Flüchtlinge“;
Öffnung der Jugendmigrationsdienste (JMD) für Flüchtlinge (jmd2start an
24 Standorten) und JMD-Begleitung während der Integrationskurse;
Aktion zusammen wachsen (AZW);
ESF-Bundesprogramm Elternchance II;
Projekt „It’s Our Turn, Politik braucht Vielfalt. Politik braucht Dich!“.
d) Bundesministerium des Innern,
Kernstück des staatlichen Bildungsangebotes zur Integration im
Zuständigkeitsbereich des BMI ist der Integrationskurs. Er besteht aus einem Sprachkurs mit
600 Unterrichtsstunden und einem Orientierungskurs, dessen Unterrichtsstunden
im Zuge des Integrationsgesetzes von 60 auf 100 erhöht wurden. Spezielle
Integrationskurse mit bis zu 1 000 Unterrichtsstunden gibt es darüber hinaus etwa für
Frauen, Jugendliche und Analphabeten. Die frühzeitige Sprach- und
Wertevermittlung ist sehr wichtig für eine erfolgreiche Integration. Daher steht der
Integrationskurs nicht nur anerkannten Asylberechtigten, Flüchtlingen und subsidiär
Schutzberechtigten, sondern seit Herbst 2015 auch Asylbewerbern mit guter
Bleibeperspektive offen.
Der Integrationskurs fügt sich in die Gesamtsystematik der Integrationsförderung
der Bundesregierung ein. Im Bereich Sprachvermittlung erfolgt der modulare
Aufbau der einzelnen Integrationsmaßnahmen im Rahmen des
Gesamtprogramms Sprache. Das Gesamtprogramm Sprache verzahnt die allgemeine und
berufsbezogene Sprachförderung miteinander. Die berufsbezogene
Deutschsprachförderung wurde auf das Angebot der Integrationskurse abgestimmt und baut auf
dieses auf, um einen nahtlosen Übergang vom Integrationskurs in das System der
berufsbezogenen Deutschsprachförderung zu gewährleisten.
e) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bietet – teilweise in
Kooperation mit der Wirtschaft – folgende Bildungs- und
Qualifizierungsangebote zur Integration von Flüchtlingen:
sog. Willkommenslotsen bei den Kammern und sonstigen Organisationen der
Wirtschaft;
das Netzwerk „Unternehmen integrieren Flüchtlinge;
das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung;
das BQ-Portal zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse;
Informations- und Beratungsangebote zur Förderung der Selbständigkeit von
Flüchtlingen;
Förderung eines Pilotprojekts „Gründerpatenschaften“ zur Unterstützung
gründungsinteressierter bzw. -williger Flüchtlinge durch erfahrene
Unternehmer (geplanter Projektstart im Frühjahr 2017).
Auch die Allianz für Aus- und Weiterbildung (Bündnis aus Bund, Bundesagentur
für Arbeit, Wirtschaft, Gewerkschaften und Ländern) hat sich die Integration von
einheimischen und geflüchteten Menschen in Ausbildung zum Ziel gesetzt.
f) Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration,
und inwiefern sind diese Angebote aufeinander abgestimmt?
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
(IntB) bietet im Bereich Bildung und Qualifizierung keine eigenen Angebote für
Flüchtlinge.
Wie in den §§ 93 und 94 AufenthG festgehalten, unterstützt sie entsprechende
Maßnahmen der Bundesregierung und gibt Anregungen für die
Weiterentwicklung der Integrationspolitik.
Zur Abstimmung der Angebote wird auf die Antwort zu Frage 1 hingewiesen.
4. Welche Konzepte zur Verzahnung von allgemeiner und beruflicher Bildung
bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit, und wie sind die
jeweiligen Erfahrungen mit diesen Konzepten?
Zentrales Instrument zur Verzahnung von allgemeiner und beruflicher Bildung
ist die Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum
Ausbildungsabschluss“, die gemeinsam von Bundesregierung und Bundesagentur für
Arbeit (BA) gestartet wurde und über bilaterale Vereinbarungen mit Ländern
gestaltet wird. In den Vereinbarungen werden auf der Grundlage eines
Gesamtkonzeptes des Landes zum Übergang von der Schule in den Beruf die
unterschiedlichen Angebote und Strukturen der Partner miteinander verzahnt, um effizient und
effektiv die Verbindung von allgemeiner und beruflicher Bildung zu erreichen.
Die Instrumente der „Bildungsketten“ werden auch für Geflüchtete genutzt. So
sind ca. 3,1 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des
Berufsorientierungsprogramms des BMBF (BOP) junge Geflüchtete. Rückmeldungen der
Bildungsträger, die die Maßnahmen durchführen, berichten von hoher
Integrationskraft dieser praktisch orientierten Maßnahmen.
Sozial benachteiligte Jugendliche – einschließlich der Zielgruppe der jungen
Flüchtlinge – werden vom Bund auf der Grundlage des § 83 Absatz 1 SGB VIII
im Rahmen von Modellvorhaben mit speziellen Programmen und Projekten
unterstützt. Das BMFSFJ und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) fördern seit Anfang 2015 gemeinsam in
177 Modellkommunen das ESF-Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im
Quartier“. Die Kommunen schaffen in sozialen Brennpunkten
sozialpädagogische Beratungs- und Begleitangebote für schwer erreichbare junge Menschen, die
besondere Unterstützung am Übergang von der Schule zum Beruf brauchen
(§ 13 SGB VIII). Eine Teilnahme junger Flüchtlinge ist grundsätzlich möglich.
Allerdings entscheiden die beteiligten Kommunen selbst, für welche konkreten
Zielgruppen sie Projekte auflegen und inwieweit die Projekte für Flüchtlinge
geöffnet werden können. Im Projekt „JUGEND STÄRKEN: 1 000 Chancen“
unterstützen die Wirtschaftsjunioren Deutschland junge Menschen mit schwierigen
Ausgangsbedingungen, insbesondere auch junge Menschen mit
Migrationshintergrund und junge Flüchtlinge, beim Übergang in Ausbildung und Arbeit. Durch
niedrigschwellige, praxisnahe Angebote ermöglichen die jungen
Unternehmerinnen, Unternehmer und Führungskräfte den jungen Menschen erste Zugänge zur
lokalen Arbeitswelt. Dabei arbeiten sie eng mit Angeboten und Netzwerken der
Jugendhilfe zusammen. Das Projekt beruht im Wesentlichen auf dem
ehrenamtlichen Engagement vor Ort.
Für junge, nicht mehr schulpflichtige Flüchtlinge (Asylberechtigte und
anerkannte Flüchtlinge sowie Asylbewerber oder Geduldete mit Arbeitsmarktzugang)
bietet die BA die Maßnahme „Perspektive für junge Flüchtlinge (PerjuF)“ an. Ziel
ist es, jungen Flüchtlingen Orientierung im deutschen Ausbildungs- und
Beschäftigungssystem zu geben, ihnen Kenntnisse über den deutschen Ausbildungs- und
Arbeitsmarkt zu vermitteln und damit auf eine eigenständige
Berufswahlentscheidung vorzubereiten. Ähnlich ausgerichtet ist die gemeinsame
Qualifizierungsinitiative von Bund, BA und Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
„Wege in Ausbildung für Flüchtlinge“. Hier schließt an die BA-Maßnahme
„Perspektive für junge Flüchtlinge im Handwerk (PerjuF-H)“ die Maßnahme des
Bundes „Berufsorientierung für Flüchtlinge“ (BOF) an, in der eine vertiefte fachliche
Berufsorientierung mit Vermittlung von Fachsprache angeboten wird. Ziel ist die
Vermittlung der jungen Flüchtlinge in eine Ausbildung im Handwerk. Das
Programm BOF ist ebenfalls offen für Absolventinnen und Absolventen der
beruflichen Schulen, die die erforderlichen Kenntnisse aufweisen. Erfahrungen mit dem
Ansatz werden erst zum kommenden Ausbildungsjahr vorliegen.
5. In welchem Maße wurden die Bundeshaushaltsmittel zur kommunalen
Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte bisher abgerufen?
Für die zwischenzeitlich 232 bewilligten Förderanträge zur Koordinierung der
Bildungsangebote für Neuzugewanderte wurden von den Kommunen bisher
(Stand: 10. November 2016) Mittel in Höhe von rund 1 Mio. Euro abgerufen.
6. Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Inhaberinnen und Inhaber
eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen (Kapitel 2 Abschnitt 5 des
Aufenthaltsgesetzes – AufenthG) und Geduldete befinden sich nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit in
a) geringqualifizierter Beschäftigung (bitte nach Ländern und
Aufenthaltstiteln aufschlüsseln),
b) schulischer, betrieblicher oder außerbetrieblicher Berufsausbildung (bitte
nach Ländern, Berufsgruppen und Aufenthaltstiteln aufschlüsseln),
c) Ausbildungsvorbereitung (bitte nach Ländern und Aufenthaltstiteln
aufschlüsseln)?
Angaben zu Beschäftigten liegen in der gewünschten Unterscheidung nicht vor,
weil der Aufenthaltsstatus in der Beschäftigungsstatistik der BA nicht erfasst
wird.
Der Bundesregierung liegen keine Daten zur Zahl der Asylbewerberinnen und
Asylbewerber, Inhaberinnen und Inhaber eines Aufenthaltstitels aus humanitären
Gründen (Kapitel 2 Abschnitt 5 AufenthG) und Geduldete in schulischer
Berufsausbildung vor. In der Schulstatistik erfolgt eine Differenzierung nur nach
Staatsangehörigkeit, nicht nach Aufenthaltsstatus. Die Schulstatistik liegt in der
Zuständigkeit der Länder.
Valide Aussagen zu Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, Geduldeten sowie
anerkannten Flüchtlingen, die in Deutschland eine Ausbildung absolvieren, sind
der Bundesregierung anhand der vorliegenden Daten nicht möglich. Grund
hierfür ist, dass weder die Merkmale „Asylbewerber/-in“ oder „geflüchtete Person“
noch Angaben zum Aufenthaltsstatus in der Berufsbildungsstatistik der
statistischen Ämter des Bundes und der Länder erfasst werden.
Die Teilnahme von geflüchteten Menschen an einer außerbetrieblichen
Ausbildung kann nachgewiesen werden für Teilnehmer, die von den Arbeitsagenturen
oder Jobcentern gefördert werden. Seit Juni 2016 wird in den
Arbeitsmarktstatistiken der BA sukzessive die neue Dimension Aufenthaltsstatus veröffentlicht.
Daher kann für einige Monate des Jahres 2016 bereits die statistische
Berichterstattung nach Staatsangehörigkeiten durch das Konzept „Personen im Kontext
Fluchtmigration“ ergänzt werden. Diese Personengruppe umfasst Personen, die
sich aufgrund einer Duldung, einer Aufenthaltsgestattung oder einer
Aufenthaltserlaubnis Flucht (Summe verschiedener humanitärer Aufenthaltstitel) in
Deutschland aufhalten. Nach den jüngsten Angaben der Statistik der BA für Juli 2016
waren bundesweit 173 Personen im Kontext von Fluchtmigration in einer solchen
geförderten außerbetrieblichen Berufsausbildung. Der Zugang in
außerbetriebliche Berufsausbildung steht anerkannten Flüchtlingen, subsidiär
Schutzberechtigten und Asylberechtigten offen. Ergebnisse nach Ländern können Tabelle 1
entnommen werden. Eine Unterscheidung nach Berufen ist aufgrund der geringen
Fallzahl nicht sinnvoll.
Tabelle 1: Bestand an Teilnehmenden in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen
Instrumenten, Deutschland und Länder, Juli 2016
1) Die statistische Abgrenzung "Personen im Kontext von Fluchtmigration" umfasst Ausländer mit einer
Aufenthaltsgestattung, einer Aufenthaltserlaubnis Flucht und einer Duldung.
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus
denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert.
Quelle: Statistik der BA
darunter
1 2
Deutschland, darunter 21.731 173
01 Schlesw ig-Holstein 778 3
02 Hamburg 379 7
03 Niedersachsen 2.064 19
04 Bremen 248 *
05 Nordrhein-Westfalen 5.827 42
06 Hessen 2.090 33
07 Rheinland-Pfalz 1.112 4
08 Baden-Württemberg 1.885 16
09 Bayern 1.932 31
10 Saarland 276 *
11 Berlin 493 4
12 Brandenburg 435 -
13 Mecklenburg-Vorpommern 986 3
14 Sachsen 1.593 5
15 Sachsen-Anhalt 995 *
16 Thüringen 636 *
Personen im
Kontext von
Fluchtmigration 1)
Region (Wohnort)
Außerbetriebliche Berufsausbildung
Insgesamt
Soweit die Teilnehmer an Maßnahmen der Ausbildungsvorbereitung durch
Arbeitsagenturen oder Jobcenter gefördert werden, liegen Daten aus der
Förderstatistik der BA vor. Danach nahmen im Juli 2016 bundesweit 1 284 geflüchtete
Menschen an Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung, 287 an
Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und 1 034 an einer Einstiegsqualifizierung teil.
Ergebnisse nach Ländern können Tabelle 2 entnommen werden.
Tabelle 2: Bestand an Teilnehmenden in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen
Instrumenten, Deutschland und Länder Juli 2016
1) Die statistische Abgrenzung "Personen im Kontext von Fluchtmigration" umfasst Ausländer mit einer
Aufenthaltsgestattung, einer Aufenthaltserlaubnis Flucht und einer Duldung.
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus
denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
7. Wie wird die duale Ausbildung von Menschen mit Fluchterfahrung nach
Einschätzung der Bundesregierung als Qualifizierungsweg angenommen?
Repräsentative Erhebungen zu der Frage liegen der Bundesregierung nicht vor.
Für eine eindeutige Einschätzung ist es zudem noch sehr früh, denn für junge
Flüchtlinge stehen in der Regel zunächst Integrations- und Sprachkurse sowie
Berufsorientierung und Berufsvorbereitung im Mittelpunkt, bevor eine
qualifizierte Berufsausbildung angegangen werden kann.
darunter darunter darunter
1 2 7 8 13 14
Deutschland, darunter 59.597 1.284 27.890 287 11.106 1.034
01 Schlesw ig-Holstein 1.873 36 910 * 677 35
02 Hamburg 1.222 55 291 12 248 30
03 Niedersachsen 6.654 187 2.732 27 880 92
04 Bremen 392 15 225 - 159 62
05 Nordrhein-Westfalen 10.340 294 6.717 82 3.287 150
06 Hessen 3.489 88 2.410 35 730 94
07 Rheinland-Pfalz 3.589 49 1.557 14 654 71
08 Baden-Württemberg 7.374 168 3.127 46 1.199 124
09 Bayern 8.427 138 3.977 41 1.255 186
10 Saarland 654 11 508 6 140 16
11 Berlin 2.404 69 962 9 239 54
12 Brandenburg 2.027 20 1.083 * 467 38
13 Mecklenburg-Vorpommern 1.873 20 551 - 262 7
14 Sachsen 4.721 40 1.152 8 390 18
15 Sachsen-Anhalt 2.494 48 946 3 335 32
16 Thüringen 2.049 45 740 * 175 25
Personen im
Kontext von
Fluchtmigration 1)
Personen im
Kontext von
Fluchtmigration 1)
Berufseinstiegsbegleitung
Berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahmen Einstiegsqualif izierung
Insgesamt Insgesamt Insgesamt Personen im
Kontext von
Fluchtmigration 1)
8. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil derjenigen, die über
Ausbildung in den Arbeitsmarkt einmünden in Relation zur direkten
Arbeitsaufnahme sowie dem Verbleib in Arbeitslosigkeit, und welche Konsequenzen
zieht die Bundesregierung aus dieser Einschätzung?
Der Bundesregierung liegen dazu keine repräsentativen Erhebungen vor. Aus der
Beschäftigungs- und Arbeitslosenstatistik der BA können allenfalls Indizien für
die Ausbildungsbeteiligung von geflüchteten Menschen benannt werden.
Arbeitslose aus den acht zugangsstärksten nichteuropäischen Asylherkunftsländern
beenden in Relation zur Beschäftigungsaufnahme am ersten Arbeitsmarkt häufiger
ihre Arbeitslosigkeit durch Übergang in eine betriebliche Ausbildung, was mit
der Altersstruktur der Personengruppe zusammenhängen dürfte. Im Zeitraum
November 2015 bis Oktober 2016 kamen auf 100 Beschäftigungsaufnahmen von
Arbeitslosen aus den acht zugangsstärksten nichteuropäischen
Asylherkunftsländern sieben Abmeldungen aus Arbeitslosigkeit wegen Übergang in eine
betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung. Für alle Arbeitslosen belief sich
der Vergleichswert auf drei Abmeldungen.
Bei den Verbleibrisiken zeigt sich, dass die monatsdurchschnittliche Abgangsrate
von Arbeitslosen aus den acht nichteuropäischen Asylherkunftsländern im
Zeitraum von November 2015 bis Oktober 2016 mit 26,1 Prozent etwas größer ausfiel
als für alle Arbeitslosen mit 23,7 Prozent. Allerdings wird der Abgang aus
Arbeitslosigkeit von geflüchteten Menschen stark geprägt durch den Einsatz
arbeitsmarktpolitischer Instrumente und von Integrationskursen des BAMF. Abgänge
von Arbeitslosen in qualifizierende Maßnahmen (einschließlich
Integrationskursen) werden in der Abgangskategorie „Sonstige Ausbildung/Maßnahmen“
erfasst. Bei Arbeitslosen aus den nichteuropäischen Asylherkunftsländern beträgt
der Anteil dieser Abgangskategorie 62 Prozent im Vergleich zu 22 Prozent für
alle Arbeitslosen.
Der starke Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente trägt der Tatsache
Rechnung, dass die direkte Integration in den Arbeitsmarkt aufgrund der fehlenden
Sprachkenntnisse und der mangelnden formalen Qualifikationen in vielen Fällen
nicht möglich ist. Das zeigt sich an der monatsdurchschnittlichen Abgangsrate in
Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt/betriebliche Ausbildung/Selbständigkeit,
die für Arbeitslose aus den nichteuropäischen Asylherkunftsländern mit 2,4
Prozent erheblich kleiner ausfällt als für alle Arbeitslosen mit 7,1 Prozent.
Die Bundesregierung wird auch weiterhin dafür werben, junge geflüchtete
Menschen, die länger bei uns bleiben, für eine Berufsausbildung statt einer
Einmündung in einfache Tätigkeiten zu gewinnen und hierfür die zur Verfügung
stehenden Unterstützungsangebote zu nutzen.
9. Wann wird nach Prognosen der Bundesregierung der Großteil der zwischen
Januar 2015 und Oktober 2016 angekommenen und
ausbildungsinteressierten Neuzugewanderten in das Ausbildungsgeschehen einmünden?
Zur Frage nach dem Zeitpunkt der Einmündung in Ausbildung der zwischen
Januar 2015 und Oktober 2016 angekommenen Geflüchteten liegen der
Bundesregierung keine spezifischen Erkenntnisse vor. Die Aufnahme einer Ausbildung
wird von vielen Faktoren beeinflusst, so z. B. von der Dauer des Asylverfahrens,
vom Sprachniveau, von der Teilnahme an vorgeschalteten integrations-,
bildungs- und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sowie vom weiteren,
gewünschten Bildungsweg.
10. Wie hoch ist der erwartete Anteil an Einmündungen in
a) betriebliche Ausbildung,
b) schulische Ausbildung,
c) Ausbildungsvorbereitung (bitte jeweils nach Bundesländern und
Berufsgruppen aufschlüsseln)
für die Jahre 2016, 2017 und 2018?
Aus den in der Antwort zu Frage 9 genannten Gründen liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse dazu vor.
11. Auf welche Erkenntnisse stützt die Bundesregierung ihre Prognose?
Aus den in der Antwort zu Frage 9 genannten Gründen liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse dazu vor.
12. Inwiefern werden die verschiedenen bundes- und landesseitigen
Integrationsstrategien und -angebote im Bildungsbereich nach Kenntnis der
Bundesregierung wissenschaftlich begleitet bzw. evaluiert?
Generell verpflichtet die Bundeshaushaltsordnung (BHO) bei allen
finanzwirksamen Maßnahmen des Bundes zur Durchführung von Erfolgskontrollen. Eine
wissenschaftliche Begleitung und Evaluierung der Integrationsmaßnahmen im
Bildungsbereich ist unter mehreren Gesichtspunkten von besonderer Bedeutung:
Neben einer auch in laufenden Programmen und Maßnahmen gegebenen
Möglichkeit der Nachsteuerung aufgrund aktuell gewonnener Erkenntnisse werden auch
die Nachhaltigkeit der Maßnahmen sichergestellt und die Abstimmung zwischen
den Programmen und Projekten auf Basis wissenschaftlicher, empirisch
gesicherter Erkenntnisse ermöglicht.
Die Verantwortung für die wissenschaftliche Begleitung und Evaluierung der
Bildungs- und Qualifizierungsangebote liegt bei den zuständigen Ressorts. Mehrere
Bundesressorts haben Vorhaben aufgesetzt bzw. planen solche Maßnahmen.
Zugleich sind der Austausch über und die Auswertung von Evaluationsvorhaben und
-ergebnissen Gegenstand der ressortübergreifenden Koordinierung (vgl. Antwort
zu Frage 1).
Exemplarisch verwiesen werden kann insbesondere auf die
Evaluationsmaßnahmen im Hinblick auf die breit angelegten, langjährig erprobten und bewährten
Grundangebote für einen weiten Adressatenkreis. Dazu gehören grundlegende
Sprach- und Wertvermittlungsangebote wie die Integrationskurse sowie das
bestehende Instrumentarium im SGB II und SGB III zur Eingliederung in
Ausbildung und Arbeit. Dazu gehören auch Maßnahmen, die – mitunter in Kooperation
mit der Wirtschaft – den Einstieg in das Arbeitsleben erleichtern. Diese
hinsichtlich ihres Anteils am Haushalt zentralen Maßnahmen sind seit mehreren Jahren
erfolgreich im Einsatz und wurden bereits mehrfach evaluiert und optimiert.
13. Wie beteiligt sich die Bildungsforschung des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung (BMBF) an der wissenschaftlichen Begleitung und
Evaluierung von Bildungs- und Qualifizierungsangeboten, und inwiefern
fließen entsprechende Erkenntnisse in die Weiterentwicklung der vom
BMBF bereitgestellten Maßnahmen und Programme?
Das BMBF misst wissenschaftlicher Begleitung und Evaluierung der Bildungs-
und Qualifizierungsangebote besondere Bedeutung bei, um beispielsweise
Nachsteuerungen zu ermöglichen (vgl. Antwort zu Frage 12). Die Begleitung und
Evaluierung der Angebote erfolgt auf Basis des aktuellen Stands der Wissenschaft,
u. a. werden auch einschlägige Ergebnisse der Bildungsforschung einbezogen.
Das BMBF fördert darüber hinaus Forschungsmaßnahmen, die etwa die
Verbesserung der sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Dateninfrastruktur zur
Untersuchung der Lebenslagen von Geflüchteten oder die Schaffung einer
empirischen Datenbasis zur Integration junger Flüchtlinge in das deutsche Bildungs-
und Ausbildungssystem zum Gegenstand haben. Insbesondere ist auf folgende
Maßnahmen zu verweisen:
Integration in das Bildungssystem: Längsschnittliche Befragung und Testung
von jungen Flüchtlingen: Die Studie wird vom Leibniz-Institut für
Bildungsverläufe e. V. durchgeführt.
Verbundprojekt: Konzeption, Durchführung, Datenbereitstellung etc. einer
repräsentativen Stichprobe „Geflüchtete Familien“ (GeFam):
Kooperationspartner sind das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW, Abt.
Sozioökonomisches Panel – SOEP), die Humboldt-Universität zu Berlin (Berliner
Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung), die BA
(Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung – IAB) und das BAMF.
Flucht – Forschung und Transfer: Flüchtlingsforschung in der Bundesrepublik
Deutschland: Kooperationspartner im Verbundvorhaben sind das Institut für
Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) an der Universität
Osnabrück und Bonn International Center of Conversion (BICC).
Generell wird im Rahmen der vom BMBF geförderten Bildungsforschung zum
einen empirisch fundiertes wissenschaftliches Wissen über die Aneignung,
Diagnose und Förderung sprachlicher Kompetenzen bei Kindern und Jugendlichen
erarbeitet, zum anderen trägt das BMBF mit der Forschungsförderung zu
mehrsprachiger Bildung dazu bei, das Wissen über den Umgang mit sprachlicher und
kultureller Vielfalt in den Bildungseinrichtungen wissenschaftlich zu fundieren.
Außerdem fördert das BMBF im Rahmen der Bund-Länder-Initiative „Bildung
durch Sprache und Schrift (BiSS)“ Untersuchungen zum Deutscherwerb von neu
zugewanderten Kindern und Jugendlichen im Bildungswesen und unterstützt
zugleich den fachlichen Austausch von Wissenschaft, Administration und
Schulpraxis zur konzeptionellen Weiterentwicklung von Sprachbildungs- und
Sprachfördermaßnahmen für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in das deutsche
Schulsystem.
14. Sind der Bundesregierung Problemanzeigen bekannt, dass sich die
vorausschauende Bereitstellung von Bildungs- und Qualifizierungsangeboten
aufgrund fehlender Planungsdaten (sogenannte SoKo-Daten) schwierig
gestaltet, und wenn ja, wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass trotz
fehlender Planungsdaten eine ausreichende Zahl von Bildungsangeboten zur
Verfügung gestellt werden kann?
15. Wird die Bundesregierung zukünftig entsprechende Planungsdaten zur
Verfügung stellen, und wenn ja, wann und durch wen, und wenn nein, warum
nicht?
Die Fragen 14 und 15 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die 11. Integrationsministerkonferenz hat das BMI um eine Analyse gebeten,
welche Herausforderungen sich insbesondere infolge der Asylzuwanderung für
die Regelsysteme bis zum Ende des Jahres 2017 ergeben. Das
Forschungszentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge plant in diesem
Zusammenhang, auf der Grundlage vorhandener Untersuchungen und Statistiken eine
Analyse zu absehbaren Entwicklungen zu erstellen. Eine entsprechende Studie ist in
die Forschungsagenda für 2017 aufgenommen worden.
16. Welche Rolle sieht die Bunderegierung bei der Koordination der beruflichen
Bildungs- und Qualifizierungsangebote bei der Allianz für Aus- und
Weiterbildung?
In der Allianz für Aus- und Weiterbildung tauschen sich Bundesregierung,
Wirtschaft, Gewerkschaften, Länder und BA auch über die Maßnahmen der
jeweiligen Partner zur Integration von Flüchtlingen in Ausbildung aus und stärken
gemeinsam neue Initiativen. Die Allianz für Aus- und Weiterbildung trägt zu einer
engen Abstimmung der diversen Aktivitäten im Kontext beruflicher Bildung bei.
17. An welchen Maßnahmen zur Integration Neuzugewanderter arbeiten die
Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung derzeit (bitte nach den
Aktivitäten der jeweiligen Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung
aufschlüsseln)?
Eine Übersicht zu den Aktivitäten der Partner der Allianz für Aus- und
Weiterbildung speziell zur Integration geflüchteter Menschen ist auf deren Internetseite
unter der Rubrik „Menschen mit Migrationshintergrund und Flüchtlinge“
eingestellt (
www.aus-und-weiterbildungsallianz.de).
18. Planen die Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung, anders als im
Jahr 2015 im Dezember 2016 wieder die übliche Jahresbilanz vorzulegen,
und wenn ja, wann, und mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum
nicht?
Die Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung haben bei ihrem jährlichen
Spitzentreffen im Juni 2016 bereits eine Bilanz ihrer Aktivitäten nach 18 Monaten
Laufzeit vorgelegt (zu den Ergebnissen siehe
www.aus-und-weiterbildungs
allianz.de). Den Austausch insbesondere zur Lage und zu den Herausforderungen
auf dem Ausbildungsmarkt werden die Partner auf Spitzenebene bei ihrem
Gespräch am 23. März 2017 fortsetzen.
19. Inwiefern hält die Bundesregierung die Weisung des Bayerischen
Staatsministeriums des Innern vom 1. September 2016 zur Ausbildungsduldung für
vereinbar mit dem Regelungszweck des § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG, die
Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt im Interesse aller
Beteiligten zu fördern, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung
aus integrations- und arbeitsmarktpolitischer Perspektive?
20. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bayerischen
Staatsministeriums des Innern, dass die Erteilung einer Duldung gemäß
§ 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG an Ausländerinnen und Ausländer, die
keinen Asylantrag gestellt oder ihren Antrag zurückgenommen haben,
nicht in Betracht komme, weil dies den Missbrauch des Asylrechts und die
Umgehung des Visumserfordernisses befördern würde (vgl. Weisung vom
1. September 2016, S. 17 ff.), obwohl es vielmehr einen erheblichen
Anreiz für Geduldete, denen die Beschäftigungserlaubnis verwehrt wird, weil
sie zuvor keinen Asylantrag gestellt haben, darstellen dürfte, einen
Asylantrag allein deshalb zu stellen, weil ansonsten die Aufnahme einer
Beschäftigung unmöglich bliebe?
21. Inwiefern hält die Bundesregierung die Weisung des Bayerischen
Staatsministeriums des Innern vom 1. September 2016, auch unbegleitete
Minderjährige, die keinen Asylantrag gestellt haben, von der Ausbildungsduldung
auszuschließen, für integrations- und bildungspolitisch sachgerecht und
vereinbar mit den unabhängig von Staatsangehörigkeit und aufenthaltsrechtlichem
Status geltenden Kinderrechten?
Die Fragen 19 bis 21 werden im Zusammenhang beantwortet.
Nach Artikel 83 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland werden
die ausländerrechtlichen Bestimmungen im Bundesgebiet von den Ländern als
eigene Angelegenheit ausgeführt. Insoweit können sie auch die gesetzlichen
Bestimmungen für die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden
Ausländerbehörden durch erläuternde Weisungen konkretisieren.
22. Wie viele Ausbildungsverhältnisse zwischen Betrieben und
Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie Geduldeten aus sog. sicheren
Herkunftsstaaten mussten nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund einer nicht
weiter erteilten Arbeitserlaubnis seit dem 1. September 2015 aufgelöst
werden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die von den
Fragestellern abgefragten Daten werden nicht im Ausländerzentralregister (AZR)
erfasst.
23. Werden die Auswirkungen der Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge
durch die Bundesregierung untersucht bzw. evaluiert, und wenn ja, welche
Institution ist damit beauftragt, und wenn nein, warum nicht?
Die mit dem Integrationsgesetz eingeführte Wohnsitzregelung nach § 12a
AufenthG soll die nachhaltige Integration von anerkannten international
Schutzberechtigten und Inhabern bestimmter anderer humanitärer Aufenthaltstitel
fördern. Die Regelung soll der besonderen Situation gerecht werden, die durch den
hohen Zugang von Schutzsuchenden entstanden ist. Vor diesem Hintergrund
wurde die Geltungsdauer der gesetzlichen Regelung auf drei Jahre befristet.
24. Wie viele Anträge zur Aufhebung einer Wohnsitzauflage wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes
gestellt (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
25. Wie viele Anträge wurden davon nach Kenntnis der Bundesregierung aus
Bildungsgründen gestellt (bitte nach Bildungsphasen und Ländern
aufschlüsseln)?
Die Fragen 24 und 25 werden im Zusammenhang beantwortet.
Da der Vollzug der Wohnsitzregelung nach § 12a AufenthG den Ländern obliegt,
sind der Bundesregierung keine Angaben zu Anträgen auf Aufhebung einer
Wohnsitzregelung bekannt.
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ISSN 0722-8333]