[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
29. November 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10540
18. Wahlperiode 01.12.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Dr. Tobias Lindner ,
Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/10228 –
Beschaffung zusätzlicher Korvetten für die Bundeswehr
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Unbenommen herrscht bei der Marine eine hohe Belastung hinsichtlich
Personal und Material vor. Die zentrale Aufgabe des Bundesministeriums der
Verteidigung (BMVg) wäre es, Aufgaben, Personal und Material unter
Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in ein verantwortungsvolles
und zukunftsfestes Verhältnis zu setzen.
In einer gemeinsamen Stellungnahme haben die beiden
Bundestagsabgeordneten Eckhardt Rehberg (CDU) und Johannes Kahrs (SPD) verkündet, dass die
Marine fünf neue Korvetten erhalten soll (vgl. Süddeutsche Zeitung, 14.
Oktober 2016). Laut eigener Aussage sieht das BMVg neuerdings auch den Bedarf
für fünf weitere Korvetten K130 und hat sich nun diese Pläne zu eigen gemacht.
Das Vorhaben überrascht, da es sich im Bericht des BMVg vom März 2016 zur
aufgabenorientierten Ausstattung und der darin enthaltenen Bedarfsplanung
Rüstungsinvestitionen nicht wiederfindet und das BMVg in keiner der
zahlreichen Sitzungen des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages eine
Überprüfung oder einen zusätzlichen Bedarf überhaupt signalisiert hat. In der
ebenfalls im Bericht enthaltenen Übersicht, die für die strukturrelevanten
Hauptwaffensysteme der Streitkräfte jeweils aufzeigt, wo sich die bisherige
Obergrenze sowie der an den derzeitigen Aufgaben neu ermittelte und
orientierte Bedarf befindet, war weiterhin von fünf Korvetten die Rede. Seitens des
BMVg wurde stets dargelegt, dass der seinerzeit dargelegte Bedarf aus den
Aufgaben der Bundeswehr abgeleitet worden war und eine enge Verzahnung mit
der damals laufenden Erstellung des Weißbuches erfolgt war. Dass wenige
Monate nach Veröffentlichung dieser Planungsdokumente derart plötzlich
zusätzliche Bedarfe an Korvetten entstanden sein sollen, ist aus Sicht der Fragesteller
höchst erklärungsbedürftig und wirft grundsätzliche Fragen zur Transparenz
und zu Prioritäten bei der Rüstungsplanung auf.
1. Inwiefern sind die Planung und Phasendokumente aus dem Jahr 1997, aus
denen nach Aussagen von Vertretern des BMVg ein Bedarf von 15
Korvetten hervorgeht, für den derzeitigen an den Aufgaben orientierten Bedarf der
Bundeswehr relevant oder maßgeblich?
Die ursprüngliche Bedarfsforderung aus dem Jahr 1997 umfasste fünfzehn
Korvetten in drei Losen als Nachfolge der insgesamt 40 Schnellboote. Die
Fähigkeitsforderungen wurden mit dem ersten Los von fünf Korvetten K130 anteilig
umgesetzt. Das Waffensystem K130 kommt aktuell in diversen
Auslandseinsätzen erfolgreich zum Einsatz und leistet unentbehrliche Beiträge zur
Auftragserfüllung der Bundeswehr. Die im Jahr 1997 beschriebenen Fähigkeitsforderungen
bleiben damit für ein zweites Los K130 relevant. Allerdings sind bisherige und
geplante Produktverbesserungen und Obsoleszenzbeseitigungen des ersten Loses
K130 für ein zweites Los mit zu berücksichtigen.
a) Warum wurde von der Beschaffung von 15 Korvetten bei der
ursprünglichen Beschaffung der K130 Abstand genommen?
Im Jahr 2001 wurde die Beschaffung des ersten Loses von fünf Korvetten parallel
zur Außerdienststellung des 2. Schnellbootgeschwaders eingeleitet. Die weiteren
zehn Korvetten des zweiten und dritten Loses sollten harmonisiert mit dem
Nutzungsdauerende des 7. Schnellbootgeschwaders nach dem Jahr 2011 zulaufen.
Der geplante Umfang an Korvetten wurde vom Jahr 2004 an jedoch vor allem aus
Haushaltsgründen sukzessive reduziert1. Mit den gebilligten Leitlinien zur
Neuausrichtung der Bundeswehr aus dem Jahr 2012 wurde der Umfang von fünf
Korvetten festgeschrieben. Diese Festschreibung im Sinne einer Reduzierung des
ursprünglich gebilligten Gesamtbedarfs war den nicht ausreichenden finanziellen
Ressourcen des Einzelplans 14 geschuldet.
b) Wie grenzen sich die Korvetten K130 in ihren Fähigkeiten und ihrer
Konstruktion von dem geplanten MKS180 ab?
Den Korvetten K130 sind als Hauptaufgaben die Überwasserseezielbekämpfung
und Seeraumüberwachung in Randmeeren weltweit zugewiesen. Ihr
Einsatzspektrum reicht von Friedenspräsenz über militärische Aufgaben des
internationalen Krisenmanagements bis zum Kampf in Randmeeren. Das Bootsdesign, die
Ausrüstung, Besatzungsgröße, Sensoren und Effektoren sind auf diese Einsatzart
optimiert. Korvetten werden einzeln, in Gruppen von zwei bis vier Korvetten oder
koordiniert mit anderen See- und Seeluftstreitkräften, vornehmlich mit Fregatten,
eingesetzt. Sie tragen aufgrund ihrer geringen Größe keinen eigenen
Hubschrauber, sondern unbemannte Kleinfluggeräte zur Unterstützung ihres
Einsatzauftrages (derzeit noch in Umsetzung). Die Stabilität der Korvetten K130 lässt eine
Verlegung über die Hohe See zu, setzt aber Grenzen hinsichtlich der
meteorologischen und ozeanografischen Bedingungen, insbesondere beim Waffeneinsatz
außerhalb von Randmeeren.
Demgegenüber soll das Mehrzweckkampfschiff (MKS) 180 in seiner
Hauptaufgabe für eine zeitgleiche Bekämpfung von Bedrohungen durch
Überwasserstreitkräfte, Luftfahrzeuge und Unterseeboote befähigt sein und maßgeblich zur
dreidimensionalen Seekriegführung beitragen. Dieser Schiffstyp kann überdies ein
1 In der Konzeption der Bundeswehr vom 9. August 2004 wurde der Beitrag der Marine auf fünf Korvetten und zehn Schnellboote festgelegt.
Ergänzend zur Konzeption der Bundeswehr wurde in der Planungsweisung Marine vom 27. Juli 2004 die Ausplanung einer Mittleren
Überwasserkampfeinheit (vergleichbar Korvette) angewiesen, welche im Laufe der weiteren Bearbeitung zum heutigen Projekt
Mehrzweckkampfschiff (MKS) 180 wurde.
Lagebild in der Luft, über Wasser und unter Wasser erstellen und halten.
Insbesondere soll das MKS180 im Gegensatz zu den Korvetten K130 über ein
Schleppsonar zur weiträumigen Unterseebootortung sowie über in der Reichweite
gestaffelte Abwehrsysteme gegen Bedrohungen aus der Luft verfügen. Die
Unterstützung von Einsatzkräften an Land mittels Feuerunterstützung durch Rohrwaffen
und Lenkflugkörper ist ebenfalls vorgesehen. Das MKS180 soll den weltweiten
Einsatz in allen Seegebieten, auch in schwerer See, ermöglichen. Es soll dafür
ausgerüstet werden, maritime Verbände in See zu führen, über eine Seeausdauer
von 21 Tagen verfügen und befähigt sein, zwei Hubschrauber einschließlich
Flugkörper- und Torpedowaffen aufzunehmen. Das MKS180 ist als robuster
Fähigkeitsträger für Einsätze hoher Intensität und für eine kontinuierliche Stehzeit im
Einsatzgebiet von bis zu zwei Jahren unter den Bedingungen einer intensiven
Nutzung und Anwendung des Mehrbesatzungskonzeptes konzipiert.
2. Seit wann gibt es im Geschäftsbereich des BMVg die Absicht fünf weitere
Korvetten vom Typ K130 zu beschaffen?
Angesichts der sicherheitspolitischen Entwicklungen und der sich abzeichnenden
NATO-Forderungen an Deutschland stellte sich über den Sommer 2016 – und
damit nach Herausgabe des Berichts an das Parlament zur aufgabenorientierten
Ausstattung der Bundeswehr – immer dringlicher die Frage, wie die Realisierung
eines zusätzlichen Loses an fünf Korvetten zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen
könnte. Mit ausschlaggebend hierfür waren die Zulaufplanungen der Fregatten
F125 und der noch nicht vertraglich abgesicherte zeitliche Zulauf der MKS180
bei gleichzeitig steigendem operationellen Bedarf.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 5c verwiesen.
a) Warum wurde im Bericht zur aufgabenorientierten Ausstattung der
Bundeswehr nur ein Bedarf von fünf Korvetten aufgeführt?
Der Bericht hebt in Beilage 1 deutlich hervor, dass der aufgezeigte Bedarf für
eine aufgabenorientierte Ausstattung absichtsgemäß Selbstbeschränkungen
enthielt und benennt diese auch, z. B. die Beschränkung in der Munitionsausstattung
sowie die längerfristige Mischausstattung von älteren und neueren Systemen.
Diese Selbstbeschränkung traf auch auf die Anzahl der Korvetten zu.
Wie im Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zur
aufgabenorientierten Ausstattung der Bundeswehr ausgeführt, können sicherheitspolitische
Entwicklungen, wirtschaftliche, finanzplanerische, sonstige politische Aspekte oder
auch Ergebnisse aus dem zum damaligen Zeitpunkt noch laufenden
Weißbuchprozess grundsätzlich zu Änderungen der bisherigen Planungen führen.
b) Durch welche einzelnen Überlegungen bzw. Veränderung des
Aufgabenspektrums der Bundeswehr hat sich der Bedarf an Korvetten seit der
Veröffentlichung des Berichts des BMVg zur aufgabenorientierten
Ausstattung der Bundeswehr verändert?
Der Bedarf hat sich grundsätzlich nicht verändert. Diesbezüglich wird auf die
Antwort zu Frage 1a verwiesen. Die Beschaffung von fünf weiteren Korvetten
wurde planerisch zunächst auf die Jahre ab 2030 verschoben und nicht in das
130 Mrd. Euro-Maßnahmenpaket integriert. Dies war unter anderem der Tatsache
geschuldet, dass Ergebnisse andauernder Untersuchungen noch nicht vorlagen.
Unter anderem waren diese:
- die Analyse der sicherheitspolitischen Lage (Weissbuch 2016 zur
Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr),
- daran angepasste Forderungen der NATO-Verteidigungsplanung zur
Umsetzung der Beschlüsse der NATO-Gipfel in Wales und Warschau,
- das Ergebnis unterschiedlicher Untersuchungen vor dem Hintergrund der
steigenden Bedeutung und Forderungen der maritimen Einsätze und
- die Untersuchung der Nutzungsdauer der Schiffe insgesamt.
Die aktuellen NATO-Forderungen, die Deutschland am 20. Juli 2016 schriftlich
zugestellt worden sind und damit erst nach Herausgabe des Berichts an das
Parlament zur aufgabenorientierten Ausstattung der Bundeswehr vorlagen, haben die
eigenen Überlegungen grundsätzlich bestätigt. Demnach sollen je nach Auftrag
bis zu vier deutsche Korvetten in hoher Einsatzbereitschaftsstufe bereitgestellt
werden können, was einem operativen Bedarf von zehn Korvetten entspricht2.
Dieser Bedarf nach zusätzlichen maritimen Plattformen begründet sich auch aus
der Schere zwischen steigenden Einsatzverpflichtungen und sinkender
Flottenstärke. Die kontinuierlich gestiegene Zahl der häufig gleichzeitigen maritimen
Einsätze der Bundeswehr verlief parallel zur Reduzierung der Marine durch
mehrere Strukturentscheidungen seit den 1990er-Jahren. Die erst kürzlich
beschlossenen Einsatzverpflichtungen haben diesen Trend noch verstärkt.
So ist die Anzahl der für Fregatten und Korvetten relevanten
Einsatzverpflichtungen bzw. einsatzgleichen Verpflichtungen zurzeit bei sieben:
- European Union Naval Force (EU NAVFOR) ATALANTA,
- Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung
terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation des sogenannten
Islamischen Staates (IS) (Counter DAESH),
- European Union Naval Force Mediterranean (EU NAVFOR MED)
Operation SOPHIA,
- 2 x Standing NATO Maritime Group (SNMG 1 und 2),
- United Nations Interim Force (UNIFIL) und
- Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten
Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer.
Hinzu kommt die Notwendigkeit der Teilnahme mit voll zertifizierten
Kampfeinheiten an NATO-Hochwertübungen, an multinationalen Verbänden (z. B. US
Carrier Strike Group oder Manöver mit der südafrikanischen Marine) und am
Einsatz-ausbildungsverband der Marine (operative Reserve, Offizierausbildung
in See).
Mit dem derzeitigen Bestand an Fregatten und Korvetten können somit weder alle
Einsatzverpflichtungen abgedeckt noch die NATO-Forderungen erfüllt werden.
Mit der angestrebten Ergänzungsbeschaffung eines zweiten Loses K130 würde
die operationelle Verfügbarkeit der Deutschen Marine in vergleichsweise kurzer
Zeit signifikant erhöht. Die Anforderungen an die deutsche Marine im Bereich
Korvetten würden erfüllt, die Fähigkeiten zur Überwasserseekriegsführung in
Randmeeren würden quantitativ deutlich verbessert.
2 Der Faktor 2,5 ergibt sich daraus, dass aus dem Flottenbestand der Deutschen Marine zu einem gegebenen Zeitpunkt maximal 40 Prozent
operationell mit hoher Einsatzbereitschaftsstufe zur Verfügung stehen, da Zeiträume für Instandsetzung, Einsatzausbildung und
Verlegungen in das bzw. aus dem Einsatzgebiet abgezogen werden müssen.
c) Welche sicherheitspolitische Begründung liegt der Absicht zugrunde,
weitere Korvetten für die Bundeswehr zu beschaffen?
Mit dem Weißbuch des Jahres 2016 wurden der künftige Auftrag und die
Aufgaben der Bundeswehr formuliert. Die Gleichrangigkeit aller Aufgaben sowie deren
Wahrnehmung mit einem „single set of forces“ (vgl. Weißbuch 2016, S. 98)
wurden festgeschrieben. Die Refokussierung der NATO auf die Aufgabe Landes- und
Bündnisverteidigung wurde für Deutschland bestätigt. Die Aufgaben im Rahmen
des internationalen Krisenmanagements werden weiterhin als wahrscheinlich
eingestuft. Die maritimen Einsatzräume der Nord- und Ostsee und der Nordatlantik
inklusive des sogenannten Nordflankenraumes rücken hierdurch neben dem
Mittelmeer insbesondere für die NATO wieder stärker in den Fokus. Gleichzeitig
werden die EU und ihre Mitgliedstaaten auf absehbare Zeit durch die Folgen der
Flüchtlingskrise und Instabilitäten an ihren seewärtigen Außengrenzen in
besonderer Weise gefordert sein. Gemeinsam mit seinen Verbündeten und Partnern
muss Deutschland in der Lage sein, angemessen auch mit militärischen
Fähigkeiten zu reagieren und zum NATO-Level of Ambition3 beitragen zu können.
d) Wurden dazu Initiativen seitens der Marine oder anderer Stellen
vorgebracht?
Falls ja, welche, durch wen, und wann?
Das Marinekommando hat aufsetzend auf den vielfältigen Zwischenergebnissen
von laufenden Studien, Tischgesprächen, Seminaren und Konferenzen einen
Antrag auf eine Ergänzungsbeschaffung K1304 am 10. Oktober 2016 beim
Inspekteur der Marine vorgelegt.
e) Inwiefern existiert ein aktuelles Phasendokument, das die Fähigkeitslücke
beschreibt, die durch den Kauf weiterer Korvetten geschlossen werden
soll?
Da es sich um eine Ergänzungsbeschaffung handelt, sind für die
Bedarfsformulierung des zweiten Loses K130 die Fähigkeiten der Korvetten K130 des ersten
Loses maßgeblich. Das bedarfs- und haushaltsbegründende Dokument ist in der
Erarbeitung.
f) Wann plant das BMVg den Abgeordneten des Deutschen Bundestages die
relevanten Planungsdokumente zukommen zu lassen, auf deren
Grundlage der erhöhte Bedarf für die Korvetten gründet?
Eine Befassung der zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages ist im
Rahmen der 25 Mio. Euro-Vorlage beabsichtigt.
3. Wie hoch werden die Kosten der Beschaffung fünf weiterer Korvetten K130
schätzungsweise sein?
Die Kosten der Beschaffung von fünf weiteren Korvetten K130 werden derzeit
auf 1,5 Mrd. Euro geschätzt. Mit einem detaillierten Kostenaufschlüsselung und
im Austausch mit der Industrie können Aussagen zu den erforderlichen
Haushaltsmitteln detailliert werden. Diese werden dem Deutschen Bundestag mit der
25 Mio. Euro-Vorlage vorgelegt.
3 eine Major Joint Operation Plus (MJO+) für Kollektive Verteidigung oder bis zu zwei MJO und sechs Smaller Joint Operations (SJO) für
internationales Krisenmanagement
4 Dokument ist vergleichbar einer Initiative.
a) Inwiefern war die Beschaffung fünf zusätzlicher Korvetten in der
aktuellen oder der vorherigen Finanzbedarfsanalyse der Bundeswehr enthalten?
Die Finanzbedarfsanalyse 2017 (FBA 2017) und das zugehörige Datenwerk
wurden Ende Dezember 2015 fertiggestellt. Bis dahin vorliegende Bedarfe wurden
berücksichtigt. Der derzeitige Mehrbedarf von fünf Korvetten K130 ist in der
FBA 2017 daher nicht berücksichtigt.
Die Arbeiten zur FBA 2018 sind noch nicht abgeschlossen. Sie befindet sich noch
in der ressortinternen Finalisierung.
b) Inwiefern wurde die Beschaffung fünf zusätzlicher Korvetten in den
Einzelplan 14 übernommen?
In der Bereinigungssitzung zum Haushalt 2017 ist für die Beschaffung des
zweiten Loses von fünf Korvetten K130 eine zusätzliche Verpflichtungsermächtigung
bei Kapitel 1405 Titel 554 12 in Höhe von 1,5 Mrd. Euro ohne Aufteilung in
Jahresscheiben ausgebracht worden.
c) Für welche Jahre sollen in den Einzelplan 14 Mittel in welcher Höhe zur
Entwicklung und Beschaffung fünf zusätzlicher Korvetten eingestellt
werden?
Auf die Antwort zu Frage 3b wird verwiesen.
d) Welche haushaltsbegründenden Dokumente zur Beschaffung fünf
weiterer Korvetten gibt es, und wann wurden diese jeweils erstellt?
Auf die Antwort zu Frage 2e wird verwiesen.
e) Inwiefern sind alle Vorhaben der Bedarfsplanung Rüstungsinvestitionen
in der Finanzbedarfsanalyse und im Einzelplan 14 berücksichtigt?
Für den Planungszeitraum des 50. Finanzplans (2017 bis 2020) wurde der
voraussichtliche Finanzbedarf auf der Grundlage der konzeptionellen Vorgaben erhoben
und der im Juli 2015 erwarteten Finanzausstattung gegenübergestellt. Er
berücksichtigt bereits die Entscheidungen zur aufgabenorientierten Ausstattung der
Bundeswehr.
Dieses Ergebnis ist in die Aufstellung des Regierungsentwurfs zum Haushalt
2017 bzw. den 50. Finanzplan eingeflossen. Der Regierungsentwurf enthält in
den Teilen I und II der Geheimen Erläuterungsblätter Rüstungsprojekte, die
Bestandteil der Bedarfsplanung Rüstungsinvestitionen sind.
f) Inwiefern sind bis zum Jahr 2030 die Mittel für die Finanzierung der
Bedarfsplanung Rüstungsinvestitionen eingestellt, und welche Aufwüchse
sind nach Jahresscheiben geplant, um den Bedarf zu decken?
Das 130 Mrd. Euro-Maßnahmenpaket wird sukzessive auf Basis der durch das
Parlament gebilligten Haushaltsmittel und Vorlagen zu Großvorhaben umgesetzt.
Aktuell kann es deshalb noch keinen Finanzplan geben, der den Zeitraum bis zum
Jahr 2030 abdeckt. Der aktuell anstehende Haushalt 2017 mit dem zugehörigen
50. Finanzplan deckt den Zeitraum bis zum Jahr 2020 ab. Vor diesem Hintergrund
können für die Finanzierung der Bedarfsplanung Rüstungsinvestitionen keine
Mittel bis zum Jahr 2030 eingestellt werden.
g) Wird die Entscheidung fünf zusätzliche Korvetten zu beschaffen zu einer
Erweiterung der Bedarfsplanung Rüstungsinvestitionen über den bisher
genannten Betrag von 130 Mrd. Euro führen?
Auf die Antwort zu Frage 2a wird verwiesen.
4. Wann und in welchen Dokumenten wurde der Bedarf an fünf weiteren
Korvetten im Rahmen des Prozesses zur Ermittlung des Bedarfs in den
Dimensionen Land, Luft und See festgestellt, und welchen konkreten Hintergrund
hatte dieser Prozess?
Der konkrete Bedarf zur zeitnahen Beschaffung von fünf weiteren Korvetten
wurde in einem Tischgespräch im BMVg am 27. Juni 2016 zur strategischen
Steuerung in der Dimension See aufgezeigt. Konkreter Hintergrund ist die
mangelnde Verfügbarkeit von Fregatten bzw. Korvetten zu Beginn der kommenden
Dekade aufgrund der vielfältigen Einsatzverpflichtungen der Deutschen Marine.
Darüber hinaus waren die im Juli 2016 zugegangenen NATO-Forderungen an
Deutschland planerisch zu berücksichtigen.
Auf die Antworten zu den Fragen 2 und 2b wird ergänzend verwiesen.
a) Warum wurden die Mitglieder des Verteidigungsausschusses des
Deutschen Bundestages nicht in der Sitzung vom 6. Juli 2016 oder
anschließend schriftlich hierüber informiert?
Zum Zeitpunkt der Sitzung des Verteidigungsausschusses am 6. Juli 2016 war der
Willensbildungsprozess über die zeitnahe Beschaffung von fünf weiteren
Korvetten K130 noch nicht abgeschlossen.
b) Wurden andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages seit der
Entscheidung, weitere fünf Korvetten beschaffen zu wollen, durch das BMVg
informiert – wenn ja, wer, wann, und auf welchem Wege?
Warum finden sich zu diesem Beschaffungsvorhaben keinerlei
Informationen im Ende September 2016 vorgelegten vierten Bericht des
Bundesministeriums der Verteidigung zu Rüstungsangelegenheiten?
Im Sinne der vertrauensvollen und transparenten Zusammenarbeit findet ein
ständiger Meinungsaustausch zwischen dem BMVg bzw. nachgeordneten Behörden
und Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie deren Abgeordnetenbüros
statt. Dabei wird eine Vielzahl von Themenfeldern besprochen. Diese Kontakte
gehören zum täglichen Dienstgeschäft und werden in der Regel nicht gesondert
erfasst.
Das Beschaffungsvorhaben Korvette K130, welches noch im dritten Bericht des
BMVg zu Rüstungsangelegenheiten (Rüstungsbericht) im Rahmen des
Risikomanagements behandelt wurde, wird seit dem vierten Rüstungsbericht nicht mehr
betrachtet. Grund war das reduzierte Risikopotential in der Umsetzung des
Projektes, das sich bereits in der Nutzung befindet.
Zum Zeitpunkt der Übergabe des vierten Rüstungsberichts an den Deutschen
Bundestag am 29. September 2016 war der Willensbildungsprozess über die
zeitnahe Beschaffung von fünf weiteren Korvetten K130 noch nicht abgeschlossen.
c) Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass es ein planerisch sinnvolles
Vorgehen darstellt, einerseits öffentlichkeitswirksam den neuen Bedarf
für die nächsten Jahre zu definieren, der sich angeblich ausschließlich aus
den Aufgaben der Bundeswehr ableitet, und gleichzeitig parallel oder im
Nachhinein eine Analyse der Perspektiven und Bedarfe für alle
Teilstreitkräfte durchzuführen?
Warum wurde dieser zeitliche Ablauf gewählt?
Auf die Antwort zu Frage 2a wird verwiesen.
5. Trifft es zu, dass zunächst Abgeordnete der Bundestagsfraktionen von SPD
und CDU/CSU die Idee ins Spiel gebracht haben, zusätzliche Schiffe vom
Typ K130 für die Deutsche Marine zu beschaffen (vgl.
www.welt.de vom
16. Oktober 2016)?
Auf die Antwort zu Frage 4b wird verwiesen.
Der Bedarf der Bundeswehr wird strategisch ausgeplant und mit den
Einsatzbelastungen, den NATO-Forderungen und den zur Verfügung stehenden
Haushaltsmitteln in Einklang gebracht und in der Folge durch die Bundesregierung (Bedarf)
und das Parlament (Haushaltsmittel) gebilligt.
a) Inwiefern hat es hierzu Gespräche zwischen den Abgeordneten der
Koalition und des Bundesministeriums der Verteidigung gegeben?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
b) Wann und auf wessen Initiative fanden diese Gespräche statt, und wer war
jeweils von Seiten des BMVg daran beteiligt (bitte alle einzeln mit Datum
aufführen)?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
c) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es bei Planung und
Beschaffung sowohl ausreichend und als auch einer guten Kultur zwischen
Parlament und Bundesregierung zuträglich ist, nur das Gespräch mit
ausgewählten Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages zu suchen, und warum wurde der Verteidigungsausschuss des
Deutschen Bundestages sowie die zuständigen Berichterstatterinnen und
Berichterstatter zum Einzelplan 14 aus dem Haushaltsausschuss über
Monate außen vor gelassen?
Die Bundesregierung pflegt einen konstruktiven ständigen Meinungsaustausch
mit allen Angehörigen des Parlamentes. Eine offizielle Unterrichtung des
Verteidigungs- und des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages war nach
Abschluss des regierungsseitigen Willensbildungsprozesses für die 42.
Kalenderwoche geplant. Die Presseberichterstattung vom 16. Oktober 2016 machte dieses
Vorgehen obsolet. Der Verteidigungsausschuss wurde am 19. Oktober 2016 und
der Haushaltsausschuss am 20. Oktober 2016 in den regulären Sitzungen
informiert.
6. Inwiefern ist das Bundesministerium der Verteidigung der Auffassung, dass
eine Beschaffung weiterer Korvetten zeitkritisch ist bzw. zügig zu erfolgen
habe?
Was sind im Einzelnen die Gründe für die Auffassung?
Aufgrund der geringen Verfügbarkeit zu Beginn der kommenden Dekade ist die
Beschaffung eines zweiten Loses K130 zeitkritisch, da der Zulauf zu Beginn der
kommenden Dekade erforderlich ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 2b verwiesen.
a) Plant das BMVg für das Beschaffungsvorhaben eine Ausschreibung?
Wenn nein, warum nicht?
Die Entscheidung über die Vergabeart befindet sich gegenwärtig in der
Bearbeitung.
b) Wie soll nach Ansicht des BMVg mit den zahlreichen Mängeln
umgegangen werden, die das erste Los der Korvetten K130 beinhaltete (u. a.
Probleme bei Getriebe, Klimaanlage, Außenhaut) und die bei einer
Beschaffung eines weiteren Loses K130 für die in Rede stehenden zusätzlichen
Einheiten virulent würden?
Die Korvette ist grundsätzlich ein bewährtes, einsatzerprobtes und modernes
Schiff. Dazu wurden die Korvetten des ersten Loses ertüchtigt, indem
aufgetretene Mängel auf allen Booten abgestellt und die dazugehörigen Unterlagen
aktualisiert wurden. Des Weiteren ist beabsichtigt, mit der Beschaffung des zweiten
Loses K130 aufgetretene Obsoleszenzen zu bereinigen.
7. Sind die Planungen zum aufgabenorientierten Bedarf, wie sie u. a. für die
Hauptwaffensysteme der Bundeswehr noch Ende Januar 2016 vorgelegt
wurden, nach Ansicht des BMVg hinfällig?
Nein; auf die Antwort zu Frage 2a wird ergänzend verwiesen.
a) Wenn ja, seit wann, und warum?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
b) Wenn nein, wie erklärt das BMVg dann den geänderten Bedarf bei den
Korvetten?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
c) Bei welchen anderen Waffensystemen der Bundeswehr zeichnet sich nach
Ansicht des BMVg ein geänderter Bedarf ab als jener, der in der Liste mit
den Hauptwaffensystemen der Bundeswehr und dem an den derzeitigen
Aufgaben orientierten Bedarf vermerkt ist?
Der Bericht zur aufgabenorientierten Ausstattung beschreibt ein geplantes
Maßnahmenpaket zur Modernisierung der Bundeswehr und damit einhergehend deren
mindestens erforderliche, aufgabenorientierte Ausstattung, die bis zum Ende des
Jahres 2029 realisiert werden soll.
In diesem Bericht hat das BMVg bereits darauf hingewiesen, dass
sicherheitspolitische Entwicklungen, wirtschaftliche, finanzplanerische, sonstige politische
Aspekte oder auch Ergebnisse aus dem zum damaligen Zeitpunkt noch laufenden
Weißbuchprozess zu Änderungen der bisherigen Planungen führen können.
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