Ein Jahr Programm Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung
der Abgeordneten Birgit Homburger, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 25. April 2006 hat das Bundeskabinett das „Programm für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ beschlossen. Die Bundesregierung hat sich mit der Verabschiedung dieses Beschlusses dazu verpflichtet, „Bürokratiekosten, vor allem solche, die durch rechtlich vorgegebene Informationspflichten für Unternehmen, Bürger und Verwaltung entstehen, messbar zu senken und neue Informationspflichten zu vermeiden.“ Kernelemente des Programms sind neben der Einrichtung der Stelle einer Koordinatorin der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung vor allem die Einführung eines Messverfahrens für Bürokratiekosten auf Grundlage des sogenannten Standardkostenmodells und die Einsetzung eines Normenkontrollrats (NKR). Am 1. Dezember 2006 trat die geänderte gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien in Kraft, die vorsieht, dass der NKR künftig zum gleichen Zeitpunkt an den Rechtsetzungsvorhaben der Bundesregierung beteiligt wird, wie die Bundesministerien.
Mit der Festlegung auf ein Bürokratieabbauziel von 25 Prozent bis 2011 hat die Bundesregierung ein Abbauziel beschlossen. Die tatsächliche Verringerung von Bürokratiekosten kann aber nur gelingen, wenn im selben Zeitraum die Entlastungen nicht durch neue zusätzliche Kosten in Gesetzen und Verordnungen konterkariert werden. Bisher ist noch immer unklar, ob das festgesetzte Abbauziel der Bundesregierung ein Nettoentlastungsziel darstellen soll, oder nicht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Welche konkreten Maßnahmen wurden von Seiten der Bundesregierung im Rahmen des Programms für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung bisher ergriffen?
Kann die Bundesregierung die Entlastung von bürokratischen Kosten seit dem Kabinettsbeschluss vom 25. April 2006 beziffern? Wenn ja, wie hoch ist die Entlastung?
Wie hoch waren die im selben Zeitraum durch Gesetze der Bundesregierung verursachten Bürokratiekosten?
Wie viele Gesetz- und Verordnungsentwürfe wurden vom NKR geprüft?
Wie groß ist damit der prozentuale Anteil der vom NKR geprüften Entwürfe an allen Gesetz- und Verordnungsentwürfen der Bundesregierung seit seiner Einsetzung?
Wie viele Gesetze wurden in diesem Zeitraum insgesamt verabschiedet?
Wie ist das Verhältnis der geprüften Gesetzentwürfe aufgeteilt nach Entwürfen mit und ohne relevante Informationspflichten und nach Ressorts?
Wie viele Vorschläge des NKR zu den Gesetzentwürfen wurden im weiteren Rechtsetzungsverfahren berücksichtigt und wie hoch ist die dadurch bewirkte Entlastung?
Ist eine Evaluation der Wirksamkeit der Beschränkung der Bürokratiekosten im Sinne des Gesetzes zur Einsetzung eines Normenkontrollrats auf solche Kosten, die durch Informationspflichten entstehen, geplant?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag den Prüfauftrag des NKR zu erweitern und den Kostenbegriff auf alle administrativen Kosten und Erfüllungskosten, die durch die Erfüllung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften entstehen, zu erweitern?
Erachtet die Bundesregierung eine Erweiterung des Prüfauftrags des NKR auf alle Gesetzentwürfe, also auch auf diejenigen, welche vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat vorgelegt werden, für sinnvoll? Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Gesetze wurden zwischen dem Stichtag für die Bestandsmessung der Bürokratiekosten am 30. September 2006 und dem 1. Dezember 2006, dem Tag des Inkrafttretens der geänderten gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, beschlossen?
Wie viele dieser Gesetze wurden nachträglich auf ihre Bürokratiekosten hin überprüft und wie hoch waren die ermittelten Belastungen?
Werden neue bürokratische Belastungen, die im Zeitraum des von der Bundesregierung festgesetzten 25-Prozent-Abbauziels bis 2011 beschlossen werden, an anderer Stelle abgebaut, um ein 25-Prozent-Nettoabbauziel zu erreichen?
Wie werden die Bürokratiekosten einer Informationspflicht anhand des Standardkosten-Modells konkret berechnet?
Wer bestimmt dabei die angewendeten Kostenparameter?
Wie viele Informationspflichten der Wirtschaft wurden bisher nach Ressorts aufgeteilt identifiziert?
Wann werden endgültige Ergebnisse der durchgeführten Bestandsmessung vorliegen?
Wird die Bundesregierung ein Maßnahmenprogramm vorlegen, um identifizierte Reduzierungspotenziale zu nutzen? Wenn ja, wann?
Wie hoch ist derzeit der Bestand des Bundesrechts (Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften)?
Wie haben sich die Rechtsbereinigungsgesetze und die damit erfolgte Aufhebung von Rechtsvorschriften des Bundesrechts auf den Gesamtbestand des Bundesrechts und die Anzahl von Rechtsvorschriften ausgewirkt?
Leisten nach Ansicht der Bundesregierung die bisher beschlossenen Rechtsbereinigungsgesetze einen Beitrag zum Bürokratieabbau? Wenn ja, wie hoch ist die Entlastung von Bürokratiekosten?
Plant die Bundesregierung weitere Rechtsbereinigungsgesetze? Wenn ja, wann? Wenn ja, welche Bundesressorts werden entsprechende Gesetzentwürfe vorlegen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage im Programm für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung „sich über Erkenntnisse des Normenkontrollrats zu besserer Rechtsetzung und ihrer Berücksichtigung bei der Rechtsetzung zu verständigen“ angesichts der Empfehlungen des NKR zum Unternehmenssteuerreformgesetz 2008, die von der Bundesregierung teilweise nicht umgesetzt wurden?