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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Existenzgefährdende Auswirkungen eines Direktanspruchs im Versicherungsvertragsrecht (G-SIG: 16012110)

Bestehende obligatorische Haftpflichtversicherungen (Berufsgruppen, Bundesländer), Deckungssummen, marktübliche Abschlüsse; Einführung eines Direktanspruchs im Rahmen der Reform des Versicherungsvertragsrechts (VVG): drohender Beschäftigungsrückgang bei Architekten durch erhöhte Prämien, wirtschaftliche Auswirkungen für andere Berufszweige, Versicherung von Versicherungs- und Finanzvermittlern, Verzeichnis und Auskunftsstellen zur Ermittlung der Versicherer <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

25.05.2007

Antwortdauer

16 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/529809. 05. 2007

Existenzgefährdende Auswirkungen eines Direktanspruchs im Versicherungsvertragsrecht

der Abgeordneten Frank Schäffler, Mechthild Dyckmans, Patrick Döring, Martin Zeil, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Hans-Peter Haustein, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Rahmen der Reform des Versicherungsvertragsrechts (VVG) soll ein Direktanspruch bei den über einhundert bestehenden obligatorischen Haftpflichtversicherungen eingeführt werden. Vertreter der betroffenen Berufe befürchten, dass die Versicherer deshalb beabsichtigen, die Versicherungsbeiträge deutlich anzuheben oder sogar spezielle Berufshaftpflichtversicherungen gar nicht mehr anzubieten. Dies hätte insbesondere für hunderttausende Freiberufler dramatische Konsequenzen, da sie die erhöhten Prämien nicht zahlen oder sich überhaupt nicht mehr versichern könnten.

Eine umfassende Versicherung unter Einschluss derartiger Schäden würde nach Darstellung im Wochenbericht Nr. 10/2007 (S. 159 ff.) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Bereich der Architekten zu einem Rückgang der Beschäftigten um 10 Prozent führen. Dies würde bedeuten, dass ca. 12 000 Architekten ihre Tätigkeit einstellen müssten, da die Zahlung für das gesetzlich vorgeschriebene einheitlich hohe Versicherungsniveau ihre finanzielle Leistungsfähigkeit übersteigen würde.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche und wie viele obligatorische Haftpflichtversicherungen gibt es für welche Berufsgruppen und in welchen Bundesländern?

2

Welche Deckungssummen müssen für die jeweiligen Berufsgruppen in den einzelnen Bundesländern versichert werden?

3

Welche marktüblichen Ausschlüsse sind für die jeweiligen Haftpflichtversicherungen möglich?

4

Wie definiert die Bundesregierung „marktübliche Ausschlüsse“?

5

Welche obligatorischen Haftpflichtversicherungen sehen keine marktüblichen Ausschlüsse vor?

6

Wie begründet die Bundesregierung den Umstand, dass bei einigen obligatorischen Haftpflichtversicherungen marktübliche Ausschlüsse möglich sind, bei anderen jedoch nicht?

7

Teilt die Bundesregierung den Inhalt der Studie des DIW, dass mit der Einführung eines Direktanspruches im VVG im Bereich der Haftpflichtversicherungen für Architekten ca. 12 000 Architekten ihre Tätigkeit einstellen müssten?

8

Würde den Architekten, die sich den vorgeschriebenen Versicherungsschutz nicht mehr leisten könnten, aber weiterhin als Architekten berufstätig sein wollten, die Berufsausübung als Architekt untersagt, wenn sie die Pflicht, sich zu versichern, nicht erfüllen könnten?

9

Wie schätzt die Bundesregierung die wirtschaftlichen Folgen einschließlich der Auswirkungen auf die Beschäftigung für andere Berufszweige ein, die ebenfalls der Versicherungspflicht unterliegen, wie insbesondere die Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare?

10

Wie viele Anbieter gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich Berufshaftpflichtversicherungen für Versicherungs- und Finanzvermittler?

11

Wie begründet die Bundesregierung, dass bei Versicherungsvermittlern marktübliche Ausschlüsse bei der Berufshaftpflichtversicherung möglich sind, bei Finanzvermittlern jedoch nicht?

12

Erwartet die Bundesregierung mit der Verabschiedung des Finanzmarkt- Richtlinien-Umsetzungsgesetzes (FRUG) einen Rückgang der Anbieter von Berufshaftpflichtversicherungen für Finanzvermittler?

13

Plant die Bundesregierung, vergleichbar dem sog. Zentralruf der Autoversicherer, ein Verzeichnis, mit Hilfe dessen der Geschädigte den Versicherer des Schädigers ermitteln kann?

Wenn ja, für welche obligatorischen Haftpflichtversicherungen plant die Bundesregierung solche Auskunftsstellen?

14

Ist dieses Verzeichnis auch für die in einigen Bundesländern obligatorische Hundehalterhaftpflichtversicherung vorgesehen?

Wenn nein, wie soll nach Meinung der Bundesregierung ein Geschädigter die Haftpflichtversicherung des Halters des Hundes ohne dessen Mithilfe feststellen?

15

Welche einmaligen und laufenden Kosten erwartet die Bundesregierung mit der Einführung von Auskunftsstellen, und wer wird diese Kosten tragen?

16

Wo sollen die Auskunftsstellen angesiedelt werden?

17

Wie verträgt sich die Einrichtung von Auskunftsstellen mit den Zielen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau?

Berlin, den 9. Mai 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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