[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 13. Dezember 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10685
18. Wahlperiode 15.12.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annalena Baerbock, Uwe Kekeritz,
Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/10335 –
Finanzierung des internationalen Klimaschutzes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Staaten der Erde haben Ende des Jahres 2015 in Paris vereinbart, den
globalen Temperaturanstieg auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen. Doch
ohne eine entsprechende finanzielle Unterstützung der Entwicklungsländer
kann das Ziel nicht erreicht werden. Schon vor Jahren, beim Klimagipfel in
Kopenhagen 2009, aber auch erneut im letzten Jahr in Paris, versprachen die
Regierungschefs, Mittel aus öffentlichen, privaten und alternativen Quellen zu
mobilisieren, die bis zum Jahr 2020 auf 100 Mrd. US-Dollar pro Jahr ansteigen
sollen.
1. Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil Deutschlands an der
Zusage für den internationalen Klimaschutz und die Klimaanpassung in
Höhe von 100 Mrd. US-Dollar pro Jahr im Jahr 2020 aussehen (bitte getrennt
nach öffentlichen und privaten Mitteln auflisten)?
Die Bundesregierung hat für den deutschen Beitrag an der Erfüllung der
Kopenhagenzusage im Jahr 2020 keinen festen Anteil an öffentlichen und privaten
Mitteln bestimmt.
Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat im Mai 2015 auf den Petersberger
Klimadialogen erklärt, dass Deutschland anstrebt, die jährliche deutsche
Klimafinanzierung bis 2020 gegenüber 2014 zu verdoppeln. Aufbauend auf dem
Planwert für 2014 in Höhe von 2 Mrd. Euro ergibt sich für 2020 eine Zielsetzung für
die deutsche internationale Klimafinanzierung von 4 Mrd. Euro.
Die deutsche internationale Klimafinanzierung besteht aus drei Säulen. Die erste
Säule beinhaltet Haushaltsmittel und Schenkungselemente bei KfW-
Entwicklungskrediten. Darin sind die Sonderinitiativen des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wie auch anteilig
zurechenbare Klimafinanzierung von bilateralen Gebern der konzessionären multilateralen
Fonds bei den multilateralen Entwicklungsbanken sowie der Globalen
Umweltfazilität (GEF) enthalten. Darüber hinaus umfasst die internationale
Klimafinanzierung Deutschlands als zweite Säule auch die mobilisierte öffentliche
Finanzierung der KfW und Kredite der DEG – Deutsche Investitions- und
Entwicklungsgesellschaft mbH (also deren gesamtes Zusagevolumen abzüglich der oben
erwähnten Schenkungselemente für die KfW-Entwicklungskredite) sowie anteilig
zurechenbare Klimafinanzierungen bei nicht-konzessionären Ausleihungen der
multilateralen Entwicklungsbanken (siehe auch Antwort zu Frage 3, Nummer 2).
Mit Hilfe der öffentlichen Klimafinanzierung werden auch private Mittel als
dritte Säule der deutschen Klimafinanzierung mobilisiert, die ebenfalls zur
100 Mrd. US-Dollar-Zielgröße beitragen (vergleiche hierzu auch die Antwort zu
Frage 3).
Auf der Klimakonferenz in Marrakesch im November dieses Jahres haben die
Industrieländer das Ziel bekräftigt, ab 2020 jährlich gemeinsam 100 Mrd. US-
Dollar an Klimafinanzierung bereitzustellen.
2. Versteht die Bundesregierung den deutschen Anteil an dieser internationalen
Verpflichtung als einen Beitrag, der zusätzlich zu den Beiträgen zur
Erreichung bestehender Zusagen in der Entwicklungszusammenarbeit (z. B. das
0,7-Prozent-Ziel der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit – ODA-
Quote) geleistet werden soll, wenn nein, warum nicht?
Klima- und Entwicklungspolitik sind intrinsisch miteinander verzahnt. Dies zeigt
sich darin, dass Klimaaktivitäten ein eigenes Ziel der Agenda 2030 einnehmen
(SDG 13). Umgekehrt steht das Pariser Klimaabkommen im Kontext der
nachhaltigen Entwicklungsziele. Die internationale Klimapolitik Deutschlands
unterstützt konsequenterweise Partnerländer bei ihrer nachhaltigen, kohlenstoffarmen
und klimaresilienten Entwicklung. Die deutsche Klimafinanzierung ist
folgerichtig nahezu vollständig ODA-anrechenbar und leistet wertvolle Beiträge zum
Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.
3. Wie hoch soll der öffentliche, wie hoch der private Anteil des deutschen
Beitrages im Jahr 2020 aussehen, und wie stellt sich dieses Verhältnis für die
Jahre 2014, 2015 und 2016 dar bzw. ist für 2017 geplant (bitte jeweils nach
Jahren auflisten)?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Deutschland unterscheidet bei der Klimafinanzierung nach (1) Mitteln aus dem
Bundeshaushalt und Schenkungselementen aus KfW-Entwicklungskrediten, (2)
weiteren öffentlichen Mitteln, die von KfW und DEG gehebelt wurden
(„mobilisierte öffentliche Klimafinanzierung“) und (3) privater Klimafinanzierung,
welche durch öffentliche Aktivitäten mobilisiert wurde. Die mobilisierten
öffentlichen Mittel der KfW und der DEG und durch diese mobilisierte private Mittel
materialisieren sich zu einem späteren Zeitpunkt als die Regierungszusagen,
hängen stark von der Länderkulisse der jeweiligen Zusagen eines Jahres, vom
Marktumfeld, sowie politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Daher
sind hierzu keine Prognosen möglich. Im Ressortkreis werden derzeit
methodische Fragen der Erfassung mobilisierter privater Klimafinanzierung geklärt sowie
die Behandlung von Hermesdeckungen und die Rolle der KfW-IPEX-Bank.
2014 IST:
(1) Haushaltsmittel: 2,34 Mrd. Euro
(2) Mobilisierte öffentliche Mittel: 2,79 Mrd. Euro
2015 IST:
(1) Haushaltsmittel: 2,684 Mrd. Euro
(2) Mobilisierte öffentliche Mittel: 4,72 Mrd. Euro
2016 SOLL:
(1) Haushaltsmittel: 2,44 Mrd. Euro
(2) Mobilisierte öffentliche Mittel: k. A.
2017 SOLL:
(1) Haushaltsmittel: 2,70 Mrd. EUR
(2) Mobilisierte öffentliche Mittel: k. A.
4. Wie soll der deutsche Anteil an den Finanzzusagen für den internationalen
Klimaschutz im Jahr 2020 konkret aussehen, und welche Mittel sollen neu
und zusätzlich aufgewendet werden, welche Mittel kommen aus älteren
Zusagen?
Die deutsche Klimafinanzierung unterstützt Minderung und Anpassung an den
Klimawandel. Eine Gesamtabschätzung über alle drei Säulen der deutschen
Klimafinanzierung liegt für das Jahr 2020 noch nicht vor. Siehe hierzu auch die
Antwort zu Frage 1. Zur Frage nach der Neuheit und Zusätzlichkeit der Mittel wird
auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
5. Wie hoch sollen die anvisierten Finanzzusagen für existierende Klimafonds
unter dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über
Klimaänderungen – UNFCCC – (insbesondere Global Environment Facility – GEF –
und Green Climate Fund – GCF) ausfallen, und ist eine weitere Förderung
für die Klimainvestitionsfonds der Weltbank (CIF) bis zum Jahr 2020
vorgesehen?
Die Finanzzusagen für Klimafonds ergeben sich aus
Verpflichtungsermächtigungen der Vorjahre, die ab 2017 in folgenden Beträgen (in Mio. Euro) fällig werden:
Klimafonds Fälligkeit 2017 Fälligkeit 2018 Fälligkeit 2019 Fälligkeit 2020
GEF 69,7 69,7 56,2 52,5
GCF 93,91 140 140 120
Hinzu kommen Zusagen zur Globalen Umweltfazilität (GEF), dem Grünen
Klimafonds (GCF), zum Fonds für die am wenigsten entwickelten Länder (LDCF)
und der Forest Carbon Partnership Facility (FCPF), die dem Haushaltsausschuss
vor Ankündigung z. B. im Rahmen von Wiederauffüllungsverhandlungen zur
Billigung vorgelegt werden. Für die Klimainvestitionsfonds der Weltbank sind
derzeit keine zusätzlichen Förderungen vorgesehen.
6. Wie wird die von der Bundeskanzlerin beim Petersberger Klimadialog
2015 angekündigte vom Jahr 2014 ausgehende Verdopplung des deutschen
Beitrages zur internationalen Klimafinanzierung bis zum Jahr 2020 (vergl.
www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/05/2015-05-19-rede-
merkel-pkd.html) konkret finanziell unterlegt, und welche Haushaltstitel des
Bundeshaushalts plant die Bundesregierung für die Verdoppelungszusage
von welchem Umfang im Jahr 2014 auf welchen Umfang im Jahr 2020
anwachsen zu lassen?
Die Bundesregierung strebt gemäß der Ankündigung der Bundeskanzlerin an, die
deutsche internationale Klimafinanzierung zu verdoppeln. Als Basis dient die
zum Zeitpunkt der Ankündigung bekannte Planzahl für Klimafinanzierung aus
Haushaltsmitteln im Jahr 2014 von 2 Mrd. Euro. Damit ergibt sich eine
Zielsetzung von 4 Mrd. Euro im Jahr 2020. In den Aufwuchs der Klimafinanzierung auf
4 Mrd. Euro werden alle relevanten Titel des BMZ einbezogen, dazu zählen vor
allem die Titel für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit (EZ), für die
multilateralen Beiträge, die Sonderinitiativen und die Zivilgesellschaft
(Einzelplan 23) sowie die Schenkungselemente aus KfW-Entwicklungskrediten. Hinzu
kommen Beiträge der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Die
Ermächtigung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen, erfolgt
durch den Haushaltsplan. Die Aufteilung des Aufwuchses auf Titel ergibt sich
aus dem jeweiligen Haushaltsplan.
7. Mit welchen Auswirkungen auf die Klimafinanzierung rechnet die
Bundesregierung durch die Reform auf OECD-Ebene (OECD: Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), nach der nur noch das
Schenkungselement von ODA-Darlehen als ODA angerechnet werden kann?
Für die Berichterstattung der Klimafinanzierung an UNFCCC (United Nations
Framework Convention on Climate Change) verwendet Deutschland eine
Methodik und Kriterien, die zwar in vielen Bereichen von OECD DAC für die ODA-
Meldung entwickelt wurden und stetig aktualisiert werden, z. B. wenn es um
die Definition der Rio-Marker oder der Empfängerländer geht, die aber in
wichtigen Punkten signifikant von der Methodik der Meldung zur klimarelevanten
ODA abweicht. Grund für die abweichende Methodik ist vor allem, gegenüber
UNFCCC in größerer Detailtiefe und Präzision zur deutschen Klimafinanzierung
berichten zu können, als dies die ODA-Methodik erlaubt. So wird beispielsweise
das Finanzvolumen von Vorhaben, die Klimaschutz oder Anpassung an den
Klimawandel als signifikantes Nebenziel verfolgen, nur zu 50 Prozent als
klimarelevant angerechnet, um eine Überbewertung dieser Vorhaben für die
Klimafinanzierung zu vermeiden. Zudem wird gegenüber UNFCCC differenziert zwischen
Klimafinanzierung aus Haushaltsmitteln und mobilisierter öffentlicher
Klimafinanzierung (siehe Antwort zu Frage 3); (Details zur Methodik: siehe 2. Biennial
Report der Bundesregierung, Kapitel 5, abrufbar unter:
http://unfccc.int/files/
national_reports/biennial_reports_and_iar/submitted_biennial_reports/application/
pdf/germany_second_biennial_report_under_the_unfccc.pdf).
Daher hat die Reform auf OECD-Ebene keine direkten Auswirkungen auf die
deutsche Klimafinanzierung.
Es ist jedoch vorgesehen, ab 2017 statt der in Entwicklungskrediten enthaltenen
Haushaltsmittel für Zinssubventionen die jeweiligen gesamten
Schenkungselemente als Bestandteil der deutschen Klimafinanzierung aus Haushaltsmitteln zu
kommunizieren. Dadurch ist zu erwarten, dass Entwicklungskredite in der
Kategorie (1) „Klimafinanzierung aus Haushaltsmitteln“ etwas höher bewertet
werden. Im gleichen Maße wird der Anteil der Entwicklungskredite an Kategorie (2)
„mobilisierte öffentliche Mittel“ dann sinken, da hier die in Kategorie (1)
erfassten Volumina abgezogen werden, um Doppelanrechnungen auszuschließen.
8. Wie verteilen sich die öffentlichen Mittel für die internationale
Klimafinanzierung auf die bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit in den Jahren
2014, 2015 und 2016 bzw. sind für 2017 geplant (bitte nach Jahren und
jeweils absolut und prozentual auflisten)?
Die Aufteilung in bi- und multilateral ist für Klimafinanzierung aus
Haushaltsmitteln (siehe Antwort zu Frage 3) relevant:
2014 IST:
Bilateral: 1,882 Mrd. Euro entspricht 80,3 Prozent der Klimafinanzierung aus
Haushaltsmitteln
Multilateral: 461 Mio. Euro entspricht 19,7 Prozent
2015 IST:
Bilateral: 2,307 Mrd. Euro entspricht 86,0 Prozent
Multilateral: 377 Mio. Euro entspricht 14,0 Prozent
2016 SOLL1: (nur BMZ)
Bilateral: 1,807 Mrd. Euro entspricht 88,7 Prozent
Multilateral: 231 Mio. Euro entspricht 11,3 Prozent
2017 SOLL1: (nur BMZ)
Bilateral: 1,896 Mrd. Euro entspricht 84,2 Prozent
Multilateral: 355 Mio. Euro entspricht 15,8 Prozent
1 Eine ex-ante Betrachtung zur Aufteilung bi- und multilateraler Zusammenarbeit ist für
das BMUB nicht möglich.
9. Wie verteilt sich die derzeitige deutsche Klimafinanzierung anteilig auf die
Ländergruppen nach den Einkommensklassen der Weltbank, und wie hoch
ist jeweils der derzeitige Anteil, der für die Least Developed Countries
(LDCs), die Small Island Developing States (SIDS) und die afrikanischen
Staaten bereitgestellt wird?
Angaben für Klimafinanzierung aus Haushaltsmitteln 2015:
Die Aufteilung nach den Einkommensgruppen der Weltbank konnte für BMZ nur
für Vorhaben vorgenommen werden, die einem spezifischen Empfängerland
zugutekommen. Regionalvorhaben und Mehrländervorhaben sind nur für den
Anteil der Klimafinanzierung an afrikanische Staaten mit erfasst.
Low Income Countries (LIC):
Minderung: 245,7 Mio. Euro
Anpassung: 228,4 Mio. Euro
Lower Middle Income Countries (LMIC):
Minderung: 453 Mio. Euro
Anpassung: 331 Mio. Euro
Upper Middle Income Countries (UMIC):
Minderung: 284 Mio. Euro
Anpassung: 87 Mio. Euro
High Income Countries (HIC):
Minderung: 0
Anpassung: 0,1 Mio. Euro
Small Island Developing States (SIDS):
Minderung: 9,0 Mio. Euro
Anpassung: 18,4 Mio. Euro
Least Developed Countries (LDCs):
Minderung: 232 Mio. Euro
Anpassung: 298 Mio. Euro
Afrika:
Minderung: 422 Mio. Euro
Anpassung: 487 Mio. Euro
Die Verteilung der deutschen Klimafinanzierung des BMUB nach den
Einkommensgruppen der Weltbank umfasst alle bilateralen Projekte 2015:
LIC: 74,6 Mio. Euro
LMIC: 125,4 Mio. Euro
UMIC: 108,4 Mio. Euro
Hiervon lassen sich 5,5 Mio. Euro für SIDS, 32,9 Mio. Euro für LDCs und
64,5 Mio. Euro für afrikanische Staaten ableiten.
10. Welche sind aktuell die zehn größten Empfängerländer der deutschen
Klimafinanzierung (öffentliche Mittel), und wie begründet die Bundesregierung
diese Schwerpunktländer?
Da in der Entwicklungszusammenarbeit Regierungszusagen oft in einem mehr-
(meist 3-)jährigen Rhythmus erfolgen, werden hier die Zusagen im Zeitraum
2013 bis 2015 als Basis zugrunde gelegt.
In den letzten drei Jahren haben folgende Länder die größten klimarelevanten
Gesamtzusagen erhalten, wobei einer ganzen Reihe weiterer Länder ähnlich hohe
klimarelevante Volumina zugesagt wurden:
1. Indien
2. Brasilien
3. Marokko
4. Jordanien
5. Ukraine
6. Tansania
7. Afghanistan
8. Tunesien
9. Indonesien
10. Vietnam
Abgesehen von der Größe bzw. der Bevölkerungszahl des Empfängerlandes bzw.
anderweitig begründeter hoher Gesamtzusagen der Entwicklungsfinanzierung
(Bsp. Afghanistan) sind die Schwerpunktsetzung im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit sowie Reformwille, Engagement auf internationaler Bühne,
Vorreiterrolle, Umfang der Treibhausgas-Emissionen etc. für hohe
klimarelevante Zusagen an einzelne Länder ausschlaggebend.
In den meisten der Top 10-Länder spielt der Energiesektor eine zentrale Rolle, in
dem die Umsetzungskapazitäten oft besonders groß sind. Meist ist gleichzeitig
noch mindestens ein weiterer klimarelevanter Sektor (Wald / Biodiversität (inkl.
REDD+), Landwirtschaft, Stadtentwicklung etc.) Schwerpunkt der
Zusammenarbeit.
Die Schwerpunktvereinbarungen mit den Partnerländern sind geprägt von den
Prioritäten des Partnerlandes (z. B. Marokko zum Ausbau Erneuerbarer
Energien; Ukraine: Schaffung der Voraussetzungen für EU-Beitritt) und den
entwicklungspolitischen Prioritäten der Bundesregierung (Umsetzung der Sustainable
Development Goals; Umsetzung des Pariser Klimaabkommens als Bestandteil
nachhaltiger Entwicklung). In Schwellenländern liegt der Fokus
entwicklungspolitischer Zusammenarbeit sehr stark auf globalen Fragestellungen, allen voran
dem Schutz globaler öffentlicher Güter.
In der Internationalen Klimaschutzinitiative des BMUB liegt ein Schwerpunkt
der Kooperation auf der Zusammenarbeit mit Brasilien, China, Chile, Indien,
Indonesien, Kolumbien, Mexiko, Peru, den Philippinen, Russland, Südafrika,
Thailand sowie Vietnam. Wichtiges Kriterium für die Auswahl ist die Bereitschaft der
Partnerländer zu klima- und biodiversitätspolitischen Innovationen sowie ihre
Rolle im internationalen Verhandlungsprozess im Rahmen von UNFCCC.
11. Welche von der Bundesregierung im Rahmen des internationalen
Klimaschutzes und der Klimaanpassung geförderten Projekte basieren weiterhin
auf der Nutzung fossiler Ressourcen (bitte nach Vorhaben, Volumen und
Laufzeit auflisten)?
Aufgrund einer Grundsatzeinigung auf OECD-Ebene im Jahr 2015 werden keine
Vorhaben, die auf der Nutzung fossiler Rohstoffe basieren, in die
Klimafinanzierung einbezogen.
Für die in der Antwort zu Frage 13 aufgelisteten Vorhaben sind die Klima-Rio-
Marker entsprechend beide mit 0 eingestuft.
12. Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung für den Ausschluss
von für den Klimaschutz und die nachhaltige Entwicklung langfristig
schädlichen Technologien in den im Rahmen des internationalen Klimaschutzes
geförderten Projekten, und welche dieser Technologien schließt die
Bundesregierung grundsätzlich aus?
Im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit der Bundesregierung (Projekte der
Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, KfW)
wird die Umwelt und Klimaprüfung (UKP) angewandt, um abzusichern, dass alle
international geförderten Projekte in Einklang sind mit klimakompatibler
Entwicklung.
Nach der Verabschiedung der Agenda 2030 im September 2015 und des Pariser
Klimaabkommens im November 2015 (Artikel 2.1 c) wird jedes Projekt, welches
durch die Multilateralen Entwicklungsbanken finanziert werden soll, von der
Bundesregierung auf klimaschädliche Technologien geprüft und im Positivfall
bei den internen Abstimmungsprozessen nicht unterstützt.
In der gleichen Weise werden Länder-, Regional- und Fachstrategien der
Multilateralen Entwicklungsbanken geprüft. Die Institutionen müssen sich klar zum
Ausstieg aus der Finanzierung fossiler Energievorhaben, insbesondere der Kohle,
bekennen. Die Weltbank, die Interamerikanische Entwicklungsbank (IADB) und
die Europäische Investitionsbank (EIB) haben bereits Klimaaktionspläne
vorgelegt, in denen dargestellt wird, wie sie ihre Finanzflüsse nach den Zielen von Paris
ausrichten werden.
Die Bundesregierung fördert keine Neubauten und keine Rehabilitierung von
Kohlekraftwerken mehr. Die Finanzierung der Modernisierung von
Kohlekraftwerken ist nur in Ausnahmefällen und anhand strenger und kumulativ geprüfter
Kriterien zulässig. Grundlage dafür ist der Bericht der Bundesregierung zur
internationalen Kohlefinanzierung für den Ausschuss für Wirtschaft und Energie des
Deutschen Bundestages.
13. In welcher Höhe hat die Bundesregierung in der
Entwicklungszusammenarbeit in jedem der Jahre 2013 bis 2015 Projekte gefördert, die zur Nutzung
fossiler Energien beitragen (bitte einzeln mit Summe, Projektbezeichnung
und Empfängerland auflisten)?
Folgende durch die deutsche EZ geförderte Projekte haben einen Bezug zu
fossilen Energien:
Land Vorhaben Jahr der
Zusage
Laufzeit Volumen
(in Mio.€)
Durchführungsorganisation*
Mongolei Energieeffizienz im zentralen
Übertragungs- und Verteilnetz
2014 10,0 KfW
Mongolei Effizienz- und Umweltmaßnahme im
mongolischen Kraftwerkspark
2013 30,0 KfW
Serbien Rehabilitierung der Fernwärmesysteme
in Serbien (Phase V)
2013 30,0 KfW
Serbien Rehabilitierung der Fernwärmesysteme
in Serbien (Phase V) –
Begleitmaßnahme
2013 1,5 KfW
Mazedonien Sektorprogramm zur Förderung von
Energieeffizienz und Erneuerbaren
Energien Phase IV
2013 39,0 KfW
Kosovo Förderung des Energiesektors VIII –
Verbesserung des Fernwärmesystems
in Pristina
2015 5,0 KfW
Bolivien
und Peru
Dreieckskooperation
Erdgasmesstechnik Lateinamerika
2011 –
2015
0,5
(deutscher
Beitrag)
PTB
Tanzania Stärkung der Rohstoffgovernance im
Erdgassektor von Tansania
2013 –
2016
2,0 GIZ
*Für Projekte der finanziellen Zusammenarbeit (KfW): Regierungszusage zwischen 2013
und 2015, für Projekte der technischen Zusammenarbeit (GIZ/PTB): Umsetzung zwischen
2013 und 2015.
**Die Vorhaben Mongolei: „Energieeffizienz im zentralen Übertragungs- und
Verteilnetz“ und Kosovo: „Förderung des Energiesektors VIII – Verbesserung des
Fernwärmesystems in Pristina“ haben einen Bezug zu fossiler Energie. Es handelt sich hier aber um
Effizienzsteigerungen in Verteilnetzen. Da an die Verteilnetze auch Kraftwerke, die auf
anderen Energieträgern (z. B. Biomasse) basieren, angeschlossen werden können, findet
hier kein „Carbon lock in“ statt. Die Vorhaben sind daher Teil der deutschen
Klimafinanzierung (siehe Antwort zu Frage 11).
14. Wie sichert die Bundesregierung, dass die künftigen Mittel der
Entwicklungszusammenarbeit mit globalen Emissionspfaden konsistent sind, die
eine Begrenzung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad bzw.
möglichst 1,5 Grad ermöglichen?
Das BMZ orientiert sich an den Zielen der Agenda 2030 für nachhaltige
Entwicklung (Agenda 2030) mit konkreten Zielvorgaben zu Energie (Ziel 7: Zugang zu
nachhaltiger Energie für alle) und Klima (Ziel 13: Bekämpfung des
Klimawandels) sowie dem Pariser Klimaabkommen. Dementsprechend hat das BMZ sein
Portfolio, unter anderem im Energiesektor, auf die Erreichung dieser
internationalen Ziele ausgerichtet. Konkrete Orientierung in den Ländern erfolgt an der
Umsetzung von Minderungs- und Anpassungsprojekten entsprechend der im
Klimaabkommen hinterlegten nationalen Klimabeiträge (NDC). Die von BMZ und
BMUB ins Leben gerufene globale NDC-Partnerschaft unterstützt Länder beim
Austausch mit Umwelt- und Finanzministerien, Wege zur beschleunigten
Umsetzung zu beschreiten. Im Energiesektor unterstützt das BMZ beispielsweise
Partnerländer beim Aufbau nachhaltiger, klimafreundlicher Energiesysteme auf der
Basis von erneuerbaren Energie- und Energieeffizienztechnologien. Alleine in
den letzten beiden Jahren sagte das BMZ mehr als 4 Mrd. Euro für die
Zusammenarbeit im Energiesektor zu. Außerdem unterstützt das BMZ über die Africa
Renewable Energy Initiative (AREI) den Zubau von 10 GW an erneuerbaren
Energiekapazitäten in Afrika bis 2020. Mehr als 90 Prozent der Energieprojekte,
die im Auftrag des BMZ von der GIZ und der KfW-Bankengruppe durchgeführt
werden, tragen laut dem Kennungssystem des Entwicklungshilfeausschusses
(DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(OECD) zur Emissionsminderung bei. Somit hilft das BMZ Partnerländer dabei,
klimafreundliche Entwicklungspfade einzuschlagen, welche im Einklang mit den
Zielen des Pariser Klimaabkommens und der Agenda 2030 sind. Auch das
BMUB orientiert sich bei der Umsetzung seiner Internationalen
Klimaschutzinitiative an den Ergebnissen des Pariser Klimaabkommens, die Unterstützung der
NDCs in den Partnerländern stellt einen wesentlichen Fokus der Projekte und
Programme der IKI dar.
15. Wie schließt die Bundesregierung aus, dass im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit Projekte gefördert werden, die ggf. auch nach dem
Jahr 2050 noch zu Treibhausgasemissionen führen könnten und damit der
Klimaschutzvereinbarung von Paris entgegenstünden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
16. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass entwicklungspolitische Projekte
ohne einen erkennbaren Klimabezug nicht als Klimaschutzprojekte
angerechnet werden können?
a) Worauf gründet sich die Praxis der Bundesregierung, Projekte, für die die
Rio-Marker-Anpassung oder Rio-Marker-Minderung auf 1 gesetzt sind,
zu 50 Prozent der Klimafinanzierung anzurechnen?
Die Fragen 16 und 16a werden gemeinsam beantwortet.
Projekte, für die die Rio-Marker-Anpassung oder Rio-Marker-Minderung auf 1
gesetzt sind, verfolgen Klimaanpassung bzw. Minderung von Treibhausgasen als
signifikantes Nebenziel. Da diese Projekte also signifikant zu Anpassung bzw.
Minderung beitragen, ist eine anteilige Anrechnung (zu 50 Prozent) aus Sicht der
Bundesregierung gerechtfertigt.
b) Wie wird sichergestellt, dass so die Klimafinanzierung nicht zu hoch
eingeschätzt wird?
Mittels eines Qualitätssicherungsprozesses im BMZ (das etwa 90 Prozent der
deutschen Klimafinanzierung erbringt) und den Durchführungsorganisationen
wird sichergestellt, dass nur solche Projekte die Klimakennung 1 (für
signifikantes Nebenziel) bzw. 2 (Hauptziel) erhalten, die auch deutlich erkennbar
Minderung von Treibhausgasen bzw. Anpassung an den Klimawandel als ein solches
Ziel verfolgen. Unter anderem muss das Thema in der Wirkungsmatrix und im
methodischen Ansatz deutlich verankert sein. Ist Klimaschutz oder -anpassung
ein Hauptziel der Maßnahme, so muss sich dies klar in der Zielsetzung und
dazugehörigen Indikatoren sowie dem methodischen Ansatz widerspiegeln.
Vorhaben der IKI im BMUB dienen ausnahmslos der Finanzierung von
Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität. Eine gesonderte Prüfung
muss daher nicht erfolgen.
c) Warum übernimmt die Bundesregierung nicht die Praxis etwa der USA,
für jedes Projekt eine Einzelprüfung vorzunehmen und nur die tatsächlich
dem Klimaschutz oder der Anpassung dienenden Projektteile
anzurechnen?
Die Bundesregierung prüft die Klimarelevanz eines jeden Vorhabens im
Einzelnen.
Die Praxis der Ermittlung und Quantifizierung einzelner Projektteile, die dem
Bereich Minderung bzw. Anpassung dienen, hält die Bundesregierung für die
bilaterale Klimafinanzierung aber für nicht zweckmäßig.
17. Welche von der Bundesregierung geförderten Projekte verfolgen das Ziel
einer vollständigen Dekarbonisierung von Wirtschaftsbereichen, und wie hoch
ist deren Anteil an der Gesamtförderung (bitte auflisten)?
Alleine durch das Engagement der deutschen Klima- und
Entwicklungszusammenarbeit ist eine vollständige Dekarbonisierung unterschiedlicher
Wirtschaftsbereiche in Partnerländern nicht realistisch. Klimafinanzierungsprojekte der
technischen oder finanziellen Arbeit tragen jedoch dazu bei, sektorspezifische Ziele
und Strategien mit Klimaschutzrelevanz, wie beispielsweise die
Dekarbonisierung von Wirtschaftsbereichen, in Partnerländern umzusetzen. Die Arbeit des
BMZ im Energiesektor oder z. B. die Beratungsprojekte der Umweltministerien
von BMUB zur Aufsetzung und Implementierung nationaler Klimaschutzpläne
sind in diesem Kontext von besonderer Relevanz. Der Energiesektor ist der Motor
der Wirtschaft. Laut der International Energy Agency (IEA) entfielen rund
80 Prozent des globalen Endenergieverbrauchs im Jahr 2014 auf die Industrie.
Gleichzeitig ist der Energiesektor für zwei Drittel der globalen
Treibhausgasemissionen verantwortlich. Eine Dekarbonisierung der Wirtschaft ist somit ohne eine
Dekarbonisierung der Energieversorgung nicht möglich.
Aus diesem Grund unterstützen das BMZ und BMUB Partnerländer dabei, die
Rahmenbedingungen für eine nachhaltige, klimafreundliche Energieversorgung
zu schaffen und nationale Strategien umzusetzen. Im Vordergrund stehen die
Förderung emissionsarmer erneuerbarer Energie- und Energieeffizienztechnologien
sowie die Schaffung von Zugang zu nachhaltiger Energie. BMZ und BMUB
engagieren sich beispielsweise bereits für den Ausbau erneuerbarer Energien in der
Mehrzahl der 48 Partnerländer, die sich auf der Klimakonferenz in Marrakesch
dazu verpflichtet haben, 100 Prozent ihrer Energie bis 2050 aus erneuerbaren
Quellen zu gewinnen. Ein Beispiel für einen solchen Beitrag ist das deutsche
Engagement der Umsetzung des marokkanischen Solarplans, der ein wichtiger
Baustein für die Erreichung des nationalen Erneuerbaren- und Dekarboniserungsziels
ist. Die KfW finanziert mit BMZ- und BMUB-Haushaltsmitteln in diesem
Rahmen alle Phasen des Solarkomplexes Noor Ouarzazate, während die GIZ
komplementäre Maßnahmen der technischen Zusammenarbeit im Bereich berufliche
Ausbildung und Forschungskooperationen im Bereich Solartechnologie
durchführt.
18. Wie hoch soll insbesondere der Anteil an nicht-öffentlichen Mitteln für den
internationalen Klimaschutz im Jahr 2020 sein, aus welchen Quellen sollen
diese kommen, und woraus setzen sich diese nach den Vorstellungen der
Bundesregierung zusammen?
Um die Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen wird es notwendig sein, die
globalen Finanzflüsse in Einklang mit den Klimazielen zu bringen und
Investitionen in Klimaschutz und -anpassung massiv zu erhöhen. Zur Höhe des genauen
Investitionsbedarfs gibt es lediglich Schätzungen. Diese bewegen sich im
Billionenbereich und finden Ausdruck im Schlagwort „shifting the trillions“. Ein
Bericht des Weltwirtschaftsforums bilanziert jährliche Investitionen in Höhe von
5 Billionen US-Dollar, die in klimafreundlichere Alternativen zum „business as
usual“-Szenario umgelenkt werden müssen. Hinzu kommt ein Bedarf von jährlich
700 Milliarden US-Dollar, die an inkrementellen Kosten zusätzlich
hinzukommen, um den Wandel zu einem zwei Grad kompatiblen Entwicklungspfad zu
realisieren. Das Gros dieser jährlich anfallenden Investitionen von insgesamt
5,7 Billionen US-Dollar wird aus der Privatwirtschaft kommen. Der öffentliche
Sektor kann diese Zielrichtung durch unterschiedliche Maßnahmen gezielt
fördern und Anschubfinanzierung leisten. Dies kann beispielsweise geschehen durch
den effektiven Einsatz von Garantie- und Versicherungsinstrumenten zur
Risikominderung, sowie der Schaffung verbesserter Rahmenbedingungen und
Politiksicherheit zur Anreizförderung privater Investitionen in klimafreundliche
Maßnahmen. Der Anteil der öffentlichen sowie nicht-öffentlichen Mittel daran ist
schwer quantifizierbar.
19. Welchen weiteren Aufwuchsplan für die Zeit nach 2020 verfolgt die
Bundesregierung, insbesondere für die Zeit ab 2025, und wie soll der deutsche
Anteil daran aussehen, welcher Anteil soll aus öffentlichen Mitteln, welcher
aus anderen Quellen bestritten werden?
Für die Zeit nach 2025 gibt es bisher noch keine Planungen.
20. Welcher Anteil der Mittel der deutschen Klimafinanzierung fließt in den
Abfallsektor, und welcher prozentuale Anteil davon unterstützt die
Mitverbrennung von Abfällen und Ersatzbrennstoffen in Kraftwerken oder
Zementöfen?
Gemäß Schätzungen des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC)
trägt der Abfallsektor rund 3 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen bei.
Dabei werden in erster Linie Methangasemissionen von Deponien und
Abwässern berücksichtigt. Gemäß dem Global Waste Management Outlook 2015 von
UNEP (United Nations Environment Programme) wird anhand eines
Lebenszyklusansatzes das Einsparpotential durch Verbesserungen im
Abfallmanagement auf 10 bis 15 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen geschätzt.
Der Anteil der Klimafinanzierung innerhalb der technischen Zusammenarbeit
(TZ), welcher in den Abfallsektor fließt, ist nicht direkt bestimmbar, da
Abfallwirtschaftsberatung teilweise nur eine unter mehreren Beratungskomponenten
von Projekten zu Stadtentwicklung oder Umweltpolitik ist. Zur Ermittlung der
deutschen Klimafinanzierung im Abfallsektor in der TZ wurde der Anteil der
laufenden abfallwirtschaftlichen Maßnahmen innerhalb des klimarelevanten
Projektbudgets und darin der Anteil der Beratungsaktivitäten zur Aufbereitung und
Verwertung von Abfällen als Ersatzbrennstoffe in Zementwerken („Co-
Processing“) geschätzt. Der Budgetanteil der abfallbezogenen TZ-Maßnahmen unter der
deutschen Klimafinanzierung (BMUB- und BMZ-finanziert) lag in den Jahren
2015 und 2016 nach groben Schätzungen bei ca. 8 bis 9,5 Mio. Euro jährlich.
Davon betrug der grob geschätzte Beratungsanteil zur Mitverbrennung von
Abfällen in Zementwerken jährlich ca. 6 bis 8 Prozent. Zum Vergleich: Die gesamte
deutsche Klimafinanzierung aus Haushaltsmitteln im Jahr 2015 betrug 2,7 Mrd.
Euro. Dabei ist zu beachten: Diese TZ-Beratung kann nicht gleichgesetzt werden
mit einer Unterstützung für die Mitverbrennung von Abfällen. Entwicklungs- und
Schwellenländer artikulieren einen hohen Beratungs- und Orientierungsbedarf
zur Einschätzung sogenannter „Waste-to-Energy“-Technologien (hinter „Waste
to Energy“ verbergen sich eine Vielzahl unterschiedlichster Technologien und
Ansätze zur energetischen Verwertung von Abfällen). Deshalb befassen sich
Projekte der deutschen internationalen Zusammenarbeit damit. Dabei werden z. B.
aktuell Guidelines dazu erarbeitet, in welchen Kontexten welche energetischen
Abfallverwertungstechnologien sinnvoll angewendet werden können. Dies führt
oft auch dazu, dass von den Partnern auch andere Technologien wie z. B.
Abfallvergärung (Biogas) in Betracht gezogen werden. In bestimmten Kontexten wird
auch dazu beraten, wie Co-processing als sinnvoller Teil einer integrierten
Abfallwirtschaft umgesetzt werden kann. Dabei geht es um die sachgerechte
Aufbereitung von Abfällen zu Ersatzbrennstoffen mit Hilfe von mechanisch-
biologischen Abfallbehandlungsanlagen zur Verwertung in Zementwerken. Es gibt kein
Vorhaben der TZ, das einen Fokus auf die Förderung von „klassischen“
Müllverbrennungstechnologien legt.
Der genaue Anteil der Klimafinanzierung der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ),
welche in den Abfallsektor fließt, variiert je nach Annahmen und betrachtetem
Zeitraum, ist aber generell äußerst gering. Von den Abfallvorhaben mit
Klimabezug haben ca. 5 bis 20 Prozent eine Komponente, die auf die Verwendung von
Müll als Ersatzbrennstoffe abzielt. Mitverbrennung von Abfällen ist somit keine
relevante Aktivität in der Klimafinanzierung (kleiner als 1 Prozent).
21. Wie wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass der Anteil an Vorhaben im
Abfallsektor, bei denen die am wenigsten umweltfreundlichen Optionen zum
Einsatz kommen, darunter auch Technologien, wie die Mitverbrennung von
Abfällen und Ersatzbrennstoffen in Zementöfen, reduziert werden?
Die internationale Zusammenarbeit Deutschlands im Abfallsektor berät
üblicherweise zu den übergeordneten rechtlichen, institutionellen und finanziellen
Rahmenbedingungen der Abfall- und Kreislaufwirtschaft und fördert damit einen
ganzheitlichen Ansatz auf Basis der Abfallhierarchie. Die Integration und
Stärkung des informellen Sektors, der in Entwicklungsländern die stoffliche
Verwertung trägt, ist essentieller Bestandteil und Ziel der Vorhaben. Die Aufbereitung
bestimmter Abfälle als Ersatzbrennstoffe in Zementwerken kann in diesem
Rahmen als eine Komponente von Abfallwirtschaftskonzepten durchaus sinnvoll
sein. Für eine energetische Verwertung kommen nur Abfälle in Frage, die nicht
vermieden oder stofflich verwertet werden können. Im Rahmen einer
strategischen Allianz zwischen GIZ und dem Zementhersteller Holcim wurden im Jahr
2006 hierfür international anerkannte Standards entwickelt.
Ein wichtiges Element von integrierten Abfall- und Kreislaufwirtschaftsprojekten
der deutschen TZ ist die Beratung zu nachhaltigen Finanzierungsinstrumenten für
höherwertige Abfalltechnologien. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass der
Betrieb solch höherwertiger, auf verstärkte Abfallverwertung ausgerichteter,
Anlagen langfristig sichergestellt werden kann. Damit werden nationale und
kommunale Partner verstärkt in die Lage versetzt, auch andere Technologien neben der
klassischen kontrollierten Deponierung anzuwenden, die ebenfalls aus Sicht der
Abfallhierarchie und des Klimaschutzes nicht zu bevorzugen ist, jedoch bisher
für diese Partner oft die einzige finanziell machbare Lösung darstellt.
Die überwiegende Zahl der bisherigen FZ-Vorhaben im Abfallsektor hatte
neben der Verbesserung der stofflichen Verwertung den Bau von geordneten
Deponien zum Gegenstand. Dies ist ein Fortschritt im Vergleich zur immer noch
weit verbreiteten ungeordneten Deponierung oder offenen Verbrennung von
Abfällen am Straßenrand oder auf offenem Feld. Auch geordnete Deponien
führen jedoch – trotz Ausstattung mit Deponiegaserfassungs- und
Behandlungssystemen – zu einem Anstieg des besonders klimaschädlichen Methans.
Mitverbrennung von Abfällen wird nur für beschränkte Kontexte komplementär
zu anderen Technologien empfohlen. Die Treibhausgaseinsparungen infolge der
Substitution von Primärenergie durch Ersatzbrennstoffe in Zementwerken allein
leisten einen eher bescheidenen Beitrag zum Klimaschutz. Viel bedeutsamer sind
die durch Vorbehandlung und Verwertung der Abfälle erzielten
Treibhausgaseinsparungen. Auch in Zukunft wird in der Planung von Projekten jeweils genau
geprüft, ob eine Fokussierung auf den Themenbereich Mitverbrennung
angemessen ist bzw. wird ein solcher Fokus der Partner nur komplementär zu Recycling
unterstützt.
22. Wie teilt sich die deutsche Klimafinanzierung derzeit in Minderung und
Anpassung auf, und was ist die anvisierte Aufteilung für eine ausgewogene
Aufteilung bis zum Jahr 2020?
Grundsätzlich strebt die Bundesregierung im mehrjährigen Mittel an, dass die
bilaterale Klimafinanzierung aus Haushaltsmitteln ausgewogen den Bereichen
Anpassung und Minderung zugutekommt. Da im BMZ, dem mit Abstand größten
Klimafinanzierer der Bundesregierung, Neuzusagen an die Partnerländer in
einem mehrjährigen Rhythmus erfolgen, unterliegt die jahresbezogene Verteilung
leichten Schwankungen.
2014:
Minderung: 47 Prozent
Anpassung: 53 Prozent
2015:
Minderung: 55 Prozent
Anpassung: 45 Prozent
Auch in Bezug auf das Jahr 2020 wird eine ausgewogene Aufteilung der
Klimafinanzierung im mehrjährigen Mittel auf beide Themen angestrebt.
23. Wie bewertet die Bundesregierung die Projektion der OECD, dass sich die
Klimafinanzierung für Anpassung in den nächsten Jahren verdoppeln könnte
und damit (ausgehend von den Angaben im 2015er Bericht der OECD zur
Klimafinanzierung 2013 bis 2014) im Jahr 2020 ein Volumen von knapp
20 Mrd. US-Dollar pro Jahr haben würde, und hält die Bundesregierung es
für ein ausgewogenes Verhältnis, wenn demnach nur knapp ein Fünftel der
100 Milliarden pro Jahr im Jahr 2020 für Anpassung bereitstünde (bitte
begründen)?
Eine Abschätzung zur Steigerung der privaten Anpassungsfinanzierung ist nicht
in der oben genannten OECD Projektion enthalten. Zudem gibt es in der OECD
Projektion auch keine absolute Zahl über die Anpassungsfinanzierung. Laut
OECD soll sich die öffentliche Finanzierung durch Industrieländer für
Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern bis zum Jahr 2020 verdoppeln. Diese
deutliche Steigerung der öffentlichen Anpassungsfinanzierung ist positiv zu
bewerten.
Es wurde bisher nicht unter UNFCCC definiert, was ein ausgewogenes und
angemessenes Verhältnis zwischen Minderungs- und Anpassungsfinanzierung
bedeutet. Ein solches Verhältnis kann unterschiedliche Verteilungen implizieren,
auch im Hinblick auf die unterschiedlichen Instrumente. So sind in der
Vergangenheit Kredite und mobilisierte private Finanzierung etwa vornehmlich in
Minderungsmaßnahmen geflossen, was teilweise an der Struktur der förderbaren
Projekte liegt. Selbst der Green Climate Fund erwartet seine ambitionierte 50/50
Aufteilung in Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen nur in Bezug auf die
Schenkungselemente.
Die deutsche Klimafinanzierung stellt nahezu die Hälfte ihrer Haushaltsmittel für
die Anpassungsfinanzierung bereit. Deutschland liefert damit seinen fairen Anteil
an einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Minderung und Anpassung.
24. Wie ist der Stand der Entwicklung auf deutscher Seite im Bereich der
Klimarisikoversicherungen?
a) Wie weit ist bislang das Ziel der G7-Initiative InsuResilience umgesetzt,
bis zum Jahr 2020 400 Millionen Menschen Zugang zu
Klimarisikoversicherungen zu verschaffen?
Beim Klimagipfel in Paris wurden von den InsuResilience-Partnern 420 Mio.
US-Dollar als Startpaket zugesagt. Die Bundesregierung schätzt, damit rund
180 Mio. armen, besonders verwundbaren Menschen in Entwicklungsländern
Versicherungsschutz gegen Klimarisiken zu verschaffen. Auf der
Klimakonferenz COP 22 in Marrakech wurde von den InsuResilience-Partnern die
Zusagesumme auf 550 Mio. US-Dollar für InsuResilience erhöht. Es liegt noch keine
aktualisierte Kalkulation der Begünstigten vor. Diese wird gemeinsam mit den
Partnern in Entwicklungs- und Industrieländern erstellt.
b) Wie viel der für die G7-Versicherungsinitiative zugesagten 150 Mio. Euro
sind bereits verausgabt oder zugesagt worden, und für welche einzelnen
Maßnahmen?
Für die African Risk Capacity (ARC), die Versicherungen gegen Dürre für
derzeit sieben afrikanische Länder anbietet, wurden 42 Mio. Euro im Jahr 2015
im Rahmen der 150 Mio. Euro-Zusage für die G7 Initiative zugesagt, die von
der KfW in enger Abstimmung mit dem britischen Department for
International Development (DFID) umgesetzt werden.
Für den ebenfalls von der KfW umgesetzten Klimaversicherungsfonds, mit
dessen Mitteln lokale Versicherungsunternehmen und Mikrokreditinstitute
beraten, kapitalisiert und refinanziert werden, die Haushalte und
Kleinunternehmen gegenüber Klimarisiken versichern, wurden in den Jahren 2013 und 2014
insgesamt 68 Mio. Euro zugesagt.
Die Klimarisikoversicherung in der Karibik und Zentralamerika, die Caribbean
Catastrophe Risk Insurance Facility (CCRIF SPC) unterstützt Staaten in der
Karibik und in Zentralamerika gegen Schadensrisiken durch Hurrikane,
Starkregen und Erdbeben. Für die Ausweitung von CCRIF SPC auf Zentralamerika
wurden im Jahr 2015 15 Mio. Euro bilaterale Mittel an SICA, die
zentralamerikanische Wirtschaftsgemeinschaft („Sistema de la Integración
Centroamericana“), für die geographische Ausweitung der Versicherung auf
zentralamerikanische Länder zugesagt (Nicaragua ist erstes kontinentales Mitglied der
CCRIF). Die KfW wurde beauftragt, eine an diesen Zweck gebundene
Einzahlung in einen Treuhandfonds der Weltbank vorzubereiten. Weiterhin wurden
im Jahr 2015 12 Mio. Euro multilaterale Mittel für die Produkterweiterung der
Klimarisikoversicherung CCRIF für Starkregenereignisse in Ländern der
Karibischen Gemeinschaft (Caribbean Community and Common Market –
CARICOM) bereitgestellt. Die Mittel werden von der Global Facility for
Disaster Risk Reduction (GFDRR) der Weltbank umgesetzt.
Weitere 15 Mio. Euro wurden im Jahr 2015 für die Entwicklung eines neuen
Klimarisikoversicherungspools im Pazifik, die Pacific Catastrophe Risk
Assessment and Financing Initiative Facility (PCRAFI), zugesagt. In enger
Abstimmung mit unseren Partnern im Pazifik sowie den USA, Japan, dem
Vereinigten Königreich und der Weltbank/GFDRR wurde die neue
Versicherungsgesellschaft Pacific Catastrophe Risk Insurance Company (PCRIC) im
September 2016 gegründet. Die ersten fünf Mitgliedsländer sind Vanuatu,
Tonga, die Marshallinseln, Samoa und die Cook Islands.
Drei Mio. Euro wurden für die Climate-Risk and Early Warning Systems
Initiative (CREWS) der G7 im Jahr 2015 zugesagt zum Ausbau von
Frühwarnsystemen in Least Developed Countries (LDCs) und in kleinen Inselstaaten.
Damit wurden insgesamt bereits 155 Mio. Euro Haushaltsmittel für die
Klimarisikoversicherungsinitiative aus dem Bundeshaushalt zugesagt und die im Jahr
2015 angekündigten 150 Mio. Euro erfüllt. Im Jahr 2016 hat das BMZ beim
Klimagipfel in Marrakesch weitere 40 Mio. Euro für InsuResilience angekündigt.
Dies ist der deutsche Anteil an der Gesamtzusage der InsuResilience Partner (G7
und Niederlande) für Klimarisikoversicherungen in Höhe von 550 Mio. US-
Dollar zur Umsetzung der Initiative.
c) Wie sollen die noch ausstehenden Gelder dieser Zusage verwendet
werden (bitte nach einzelnen Jahren bis 2020 auflisten)?
Die Gelder werden entsprechend der Auflistung unter der Antwort zu Frage 24b
umgesetzt.
d) Wie viele Menschen haben bislang Entschädigungen in welchen Höhen
für welche Schäden von der African Risk Capacity erhalten?
Die ARC versichert Nationalstaaten gegen Extremwetterereignisse.
Versicherungsnehmer ist somit der Staat. Dieser setzt mit den Auszahlungen der
Versicherung vorab festgelegte Nothilfepläne zugunsten der betroffenen Bevölkerung
um. Die vorgeschlagenen Nothilfemaßnahmen sind landes- und
kontextspezifisch. Sie umfassen beispielsweise die Verteilung von Nahrungsmitteln,
Schulspeisungen, Cash-for-Work-Programme, Notfallzahlungen oder Futterhilfen.
Aktuell bietet ARC ausschließlich Versicherungen gegen Dürren an. Der
Versicherungsfall Dürre wird auf einem Index anhand von Niederschlagsdaten
festgestellt (parametrische Versicherung). Er ist bislang in drei Ländern eingetreten:
Niger, Mauretanien und Senegal. ARC hat rund 26,3 Mio. USD an die drei
Staaten ausgezahlt. Mit diesen Mitteln konnten Hilfsmaßnahmen für rund 1,3
Millionen Menschen geleistet und Futterhilfen für rund 500 000 Stück Vieh gewährt
werden. Die Hilfsmaßnahmen umfassten die Verteilung von Nahrungsmitteln
und Viehfutter sowie Cash Transfers. Zudem erhält Malawi nach jüngster
Entscheidung durch ARC eine Auszahlung von 8,1 Mio. Euro aufgrund der unter
anderem von El-Nino verursachten Dürre.
e) Welche Herausforderungen bestehen aktuell bei der African Risk
Capacity und den weiteren Risk Capacities in anderen Regionen?
Die Möglichkeiten und Potentiale einer Absicherung staatlicher Risiken sind für
viele Länder neu. Dies erfordert insbesondere eine strukturierte Analyse der
jeweiligen Klimarisiken, der bestmöglichen Eindämmung der Risiken sowie eine
Bewertung der verbleibenden Risiken. Zudem erfordert die zwischenstaatliche
Bündelung der Risiken einen politischen Prozess, der bislang vor allem von
regionalen Staatenbunden mit Unterstützung internationaler Partner vorangetrieben
wurde.
Für die versicherten Staaten stellt die Finanzierung der Versicherungsprämie
häufig eine Herausforderung dar. Bislang haben jedoch alle Länder die Prämien für
die ARC selbst finanziert, zum Teil unter Nutzung der Länderallokation der
International Development Association (IDA) der Weltbankgruppe.
25. Wie viel der auf der Pariser Klimakonferenz für die African Renewables
Energy Initiative (AREI) zugesicherten 3 Mrd. Euro von deutscher Seite sind
bereits zugesagt und/oder verausgabt worden, wofür im Einzelnen, und für
welche weiteren Maßnahmen sollen die noch ausstehenden Mittel verwendet
werden?
Deutschland hat seit COP 21 Neuzusagen für erneuerbare Energien,
Energieeffizienz sowie Stromübertragung und -verteilung in Afrika in Höhe von rund
1,25 Mrd. Euro über die bilaterale technische und finanzielle Zusammenarbeit
getätigt. Diese Zusagen tragen vollumfänglich zur Zielerreichung der
Arbeitsbereiche der Africa Renewable Energy Initiative (AREI) bei. Auf Vorhaben zur
Förderung der Solarenergie (Photovoltaik und Solarwärme) entfällt mit 50
Prozent der größte Anteil der finanziellen Zusagen. Die fünf größten Länderzusagen
in diesem Bereich wurden mit absteigendem Volumen an Marokko, Kenia,
Tunesien, Südafrika und Tansania gemacht. Über die genauen Zusagen im Jahr 2017
sowie in den Folgejahren bis 2020 kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine
Aussage getroffen werden. Es gibt keinen Anlass anzunehmen, dass die Erreichung
der angekündigten Summe von 3 Mrd. Euro bis 2020 verfehlt wird.
26. Wie beurteilt die Bundesregierung die Absorptionsfähigkeit der
Empfängerländer ein, und was unternimmt sie, um diese weiter zu stärken und den
effektiven Mittelabfluss sicherzustellen?
Die Absorptionsfähigkeit der Empfängerländer von Klimafinanzierungsmitteln
variiert erheblich, teils auch innerhalb der Länder zwischen Partnerinstitutionen
und Sektoren. Die Bundesregierung unterstützt die Empfängerländer mit ihrem
Programm Climate Finance Readiness in Höhe von 40 Mio. Euro gezielt bei der
Stärkung ihrer Absorptionsfähigkeit. Darüber hinaus unterstützt die
Bundesregierung Entwicklungsländer im Rahmen der NDC-Partnerschaft bei der Übersetzung
ihrer NDCs in Sektorpolitiken und Investitionspläne. Das und eine Vielzahl
weiterer Maßnahmen zur technischen Unterstützung im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit tragen ebenfalls direkt oder indirekt zur Stärkung der
Absorptionsfähigkeit bei.
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ISSN 0722-8333]