[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 29. November 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10556
18. Wahlperiode 02.12.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg),
Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/10333 –
Grenzmanagement und die entwicklungspolitische Dimension der deutschen und
europäischen Migrationsagenda
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die entwicklungspolitische Dimension der deutschen und europäischen
Migrationsagenda gegenüber Afrika hat insbesondere seit dem Valletta-Gipfel im
November 2015 neue Züge angenommen. Mit der Einrichtung des Notfall-
Treuhandfonds der Europäischen Union (EU) für Afrika wurde auch das Programm
„Better Migration Management“ ins Leben gerufen, das u. a. durch das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und
die EU finanziert wird. Die Deutsche Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH gehört mit anderen europäischen und internationalen
Organisationen zu den Umsetzerinnen des Programms. Sie unterstützt die
Länder Äthiopien, Djibouti, Eritrea, Somalia, Sudan, Südsudan, Kenia, Ägypten,
Tunesien, Uganda (
www.giz.de/en/worldwide/40602.html) bei der Sicherung
ihrer Grenzen. Im Fokus der Zusammenarbeit stehen autoritäre Staaten wie etwa
Äthiopien, Eritrea, Somalia und der Sudan. Wie eine sinnvolle Zusammenarbeit
in dem hochsensiblen Bereich der Grenzsicherung gerade mit autoritären
Regimen aussehen soll, bleibt unklar. Darüber hinaus planen Deutschland und die
anderen EU-Mitgliedstaaten Rückübernahmeabkommen mit weiteren
afrikanischen Ländern – so genannte Migration Compacts – und die Verknüpfung
dieser mit anderen Handlungsfeldern. Dabei sollen auch Entwicklungsgelder und
Handelspräferenzen als Verhandlungsmasse eingesetzt werden (
www.spiegel.
de/wirtschaft/soziales/entwicklungshilfe-deutschland-gibt-500-millionen-euro-
mehr-a-1117260.html). Weitere Bereiche sind Visaerleichterungen,
Arbeitserlaubnisse und Familienzusammenführungen. Um der Wichtigkeit dieser Politik
Ausdruck zu verleihen, reiste die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im
Oktober 2016 in die wichtigsten afrikanischen Transitländer für Flüchtlinge. Vor
diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Folgen und
Handlungsimplikationen sich aus dieser Reise und den unterschiedlichen Prozessen auf EU-Ebene
gerade für die entwicklungspolitische Dimension der Migrationspolitik
ergeben.
1. Welche Maßnahmen genau unterstützet die Bundesregierung unter dem
Einsatz von Haushaltsmitteln in welcher Größenordnung um im Rahmen des
Grenzmanagements im Sudan und in Eritrea „vulnerable
Bevölkerungsgruppen, wie z. B. Flüchtlinge und Migranten“ zu helfen, und wie gewährleistet
es die Bundesregierung, dass diese Maßnahmen auch tatsächlich staatsfern
umgesetzt werden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 18/8928)?
Der direkte Beitrag der Bundesregierung an dem Vorhaben Better Migration
Management beträgt 6 Mio. Euro, die zusätzlich zu den 40 Mio. Euro aus dem EU-
Nothilfe-Treuhandfonds (EUTF) das Gesamtbudget darstellen. Eine konkrete
finanzielle Länderzuordnung hat noch nicht stattgefunden.
a) In welchen weiteren Ländern werden bzw. sind Maßnahmen im Bereich
des Grenzmanagements im Rahmen des „Better Migration Management“
geplant durchzuführen?
Im Vorhaben Better Migration Management werden Grenzmanagement-
Maßnahmen nur als Teilbereich von Migrationsmanagement durchgeführt. Dabei soll
erreicht werden, dass Beamte des Grenzmanagements schutzbedürftige Flüchtlinge
und Migranten (z. B. Betroffene von Menschenhandel) erkennen und sie unter
Beachtung aller internationalen Standards an die zuständigen staatlichen und/oder
zivilgesellschaftlichen Stellen weitervermitteln. Dies ist in den Ländern
Äthiopien, Dschibuti, Kenia, Somalia, Südsudan und Uganda geplant.
b) Mit welchen Partnern wird bei der Umsetzung zusammengearbeitet (bitte
nach Organisationen auflisten)?
Die Implementierungspartner im Bereich Grenzmanagement sind UNODC
(United Nations Office on Drugs and Crime), IOM (Internationale Organisation für
Migration) und das Consulting- und Dienstleistungsunternehmen des
französischen Innenministeriums CIVIPOL.
c) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die jeweiligen
Kooperationspartner für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind?
d) Kann die Bundesregierung im Speziellen ausschließen, dass nicht auch
ehemalige oder aktive Dschandschawid-Milizionäre zu den direkten oder
indirekten Nutznießern oder Kooperationspartner der gemeinsamen
Projekte gehören?
e) Welche konkreten Auswahlkriterien für Kooperationspartner werden
angewandt, um die Zusammenarbeit mit Akteuren, die für
Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, zu vermeiden?
Die Fragen 1c bis 1e werden gemeinsam beantwortet.
Nationale Partner sind die jeweils für Migrationsmanagement zuständigen
Ministerien. Das Vorhaben prüft sehr sorgfältig, mit wem es in
Kooperationsbeziehungen treten wird. Dabei werden auch Vertretungen der EU und ihrer
Mitgliedstaaten in den Partnerländern hinzugezogen. Darüber hinaus werden auch
hier – wie bei sämtlichen Aktivitäten und Maßnahmen des Vorhabens –
geltende Sanktionslisten überprüft und eingehalten.
f) Werden oder wurden Maßnahmen im Vorhaben durchgeführt oder Güter
beschafft, die erst seit der Ausweitung der Definition zur öffentlichen
Entwicklungszusammenarbeit (ODA-Definition) von Februar 2016 als ODA
anrechnungsfähig gelten (wenn ja, bitte diese konkret nach Maßnahme
und Volumen auflisten)?
Das Programm beginnt seit Anfang November mit der Umsetzung und hat derzeit
noch keine Güter in eines der Partnerländer geliefert. Nach derzeitigen Planungen
sind lediglich Ausstattungen für Büros oder Unterkünfte für Migranten und
Flüchtlinge (z. B. Safe Houses, Migrant Response Centers etc.) vorgesehen.
2. Welche konkreten Mechanismen und Maßnahmen werden angewandt, damit
die Bundesregierung „im Rahmen politischer Steuerung der relevanten
Vorhaben“ sicherstellen kann, dass die „menschenrechtlichen Vorgaben für die
Umsetzung des Valletta Aktionsplans eingehalten werden“ (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 5 auf
Bundestagsdrucksache 18/8928)?
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) ist Mitglied des Steuerungskomitees des Vorhabens Better Migration
Management, in dessen regelmäßigen Treffen Fortschritte des Vorhabens evaluiert
und bei Bedarf handlungsleitende Entscheidungen getroffen werden. Das
Menschenrechtskonzept des BMZ findet sowohl bei der Planung als auch der
Umsetzung des Projektes Anwendung und seine Einhaltung ist vertraglich festgelegt.
3. Welche Maßnahmen wurden von Seiten der Bundesregierung bzw. der
Europäischen Union abgesehen vom Dialog mit den Regierungen der
jeweiligen Partnerländer ergriffen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/8928), um
sicherzustellen, dass im Rahmen der Kooperation gelieferte Sach- und
Finanzmittel sowie die Ausbildung von Sicherheitskräften nicht zu Repressionen
der Menschen im Sudan, Eritrea und anderen Staaten benutzt werden?
Bei der Planung der Maßnahmen im Rahmen des Vorhabens Better Migration
Management werden die strengen Vorschriften und Standards der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit angesetzt, die für alle Vorhaben gelten. Die Kriterien
basieren unter anderem auf den Voraussetzungen entwicklungspolitischen
Engagements im Kontext von Konflikt, Fragilität und Gewalt der Bundesregierung
sowie den Prinzipien des Entwicklungsausschusses der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD-DAC), einschließlich dem Do
no harm-Ansatz.
a) Ist ein unabhängiges Monitoring vorgesehen?
Wenn ja, durch wen?
Das Vorhaben wird das bei TZ-Maßnahmen bewährte Wirkungsmonitoring
aufbauen und durchführen. Dies wird durch externe, von der GIZ unabhängige
Gutachter durchgeführt.
b) Auf welche Standards bezieht sich die Bundesregierung in ihrer Antwort
auf die Mündliche Frage 43, Plenarprotokoll 18/182 Anlage 31, vom
6. Juli 2016 konkret, wenn sie von „etablierten Standards zum Schutz der
Menschenrechte in der Entwicklungszusammenarbeit“ spricht?
Etablierte Standards der Menschenrechte in der Entwicklungszusammenarbeit im
Sinne der Antwort auf die Mündliche Frage 43 vom 6. Juli 2016 umfassen etwa
die internationalen Menschenrechtsabkommen, die von Deutschland und
zahlreichen Partnerländern ratifiziert wurden, sowie relevante Standards des
internationalen Völkerrechts (z. B. das Nichtzurückweisungsprinzip (non-refoulement)
nach der Genfer Flüchtlingskonvention).
4. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Zivilgesellschaft in den
jeweiligen Ländern im Rahmen des Migrationsmanagements?
Die Stärkung des partizipativen Engagements der Zivilgesellschaft ist Teil der
geplanten Maßnahmen im Rahmen des Vorhabens Better Migration
Management. Durch kapazitätsbildende und aufklärende Maßnahmen sollen
Organisationen der Zivilgesellschaft in die Lage versetzt werden, stärker auf die
Politikentwicklung einzuwirken und gezielter Hilfe für Migrantinnen und Migranten zu
leisten. So werden etwa Nichtregierungsorganisationen bei dem Bau und dem
Unterhalt von Safe Houses unterstützt.
5. Bedeutet die Nichtbeantwortung der Frage 16 in der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8928, dass die
„Reception Centres“ in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte nicht
überprüft werden?
Reception Centres werden im Rahmen des Projektes als Zentren verstanden,
die dem korrekten Empfang und der Weitervermittlung von Flüchtlingen und
Migranten dienen (im Gegensatz zu Detention Centres).
a) Kann die Bundesregierung den Bau oder den Betrieb von „Reception
Centers“ mit oder ohne Haftzellen für Eritrea und die restlichen Länder
des Khartoum-Prozesses ausschließen?
Haftzellen werden in keinem der Partnerländer durch das Vorhaben Better
Migration Management gebaut oder betrieben.
b) Bedeutet die Tatsache, dass die Bundesregierung im Sudan zwar den Bau
derartiger Einrichtungen ausschließt (vgl. Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 18/8928),
dass es im Sudan aber bereits ein solches Zentrum gibt?
In Sudan gibt es von UNHCR betriebene Reception Centers, in denen Flüchtlinge
registriert und weitervermittelt werden.
c) Wenn ja, war oder ist die GIZ oder andere deutsche Organisationen am
Bau oder Betrieb der Einrichtung beteiligt?
Die GIZ war und ist als die einzige mit der Umsetzung des Projektes Better
Migration Management betraute deutsche Organisation nicht an dem Bau oder
dem Betrieb dieser Einrichtungen im Sudan beteiligt.
6. Wie genau gestaltet sich das Pilotprojekt im Niger, welches im Einzelplan
06 (Titel 684 15- Internationale Projektarbeit) im Rahmen der Bund-Länder-
Koordinierungsstelle „Integriertes Rückkehrmanagement“ angesiedelt ist?
a) Wie lautet die Beschreibung für das Projektvorhaben in Niger?
b) Wo soll dieses Projekt durchgeführt werden?
c) Was ist das genaue Projektziel?
d) Welche Maßnahmen sollen hier durchgeführt werden?
e) Welche Laufzeit hat dieses Projektvorhaben?
f) Gibt es einen lokalen Projektpartner, und wenn ja, wen?
g) Gibt es eine diesbezügliche Kooperation mit dem Hohen
Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR), mit der Internationalen
Organisation für Migration bzw. menschenrechtlichen
Nichtregierungsorganisationen (NGOs), und wenn ja, mit wem?
h) Wie (und durch wen) soll dieses Projekt evaluiert werden?
Die Fragen 6 bis 6h werden gemeinsam beantwortet.
Über den Titel Internationale Projektarbeit, der 2016 und 2017 auf jeweils 1 Mio.
Euro dotiert ist, können Reintegrationsprojekte für migrationspolitisch
bedeutsame Zielländer gefördert werden. Derzeit sind noch keine konkreten
Maßnahmen für Niger aus diesem Titel geplant.
7. Wie genau gestalten sich die Projektvorhaben im Rahmen der Deutsch-
Französischen Zusammenarbeit, welche über den Einzelplan 06 umgesetzt
werden?
a) Wie viele Projektvorhaben in welchen nordafrikanischen Ländern sind
hier geplant?
b) Wie lautet die Beschreibung für diese Projektvorhaben?
c) Wann sollen diese Projekte beginnen, und welche Laufzeit ist
vorgesehen?
d) Was ist das genaue Projektziel?
e) Welche Maßnahmen sollen hier durchgeführt werden?
f) Gibt es einen lokalen Projektpartner, und wenn ja, wen?
g) Gibt es eine diesbezügliche Kooperation mit dem UNHCR, mit IOM bzw.
menschenrechtlichen NGOs, und wenn ja, mit wem?
h) Wie (und durch wen) soll dieses Projekt evaluiert werden?
Die Fragen 7 bis 7h werden gemeinsam beantwortet.
Projektvorhaben im Rahmen der deutsch-französischen Zusammenarbeit in
nordafrikanischen Ländern gibt es aktuell nicht. Das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) arbeitet derzeit aber im Rahmen des Kosovoprojektes
„URA 2“ mit der französischen Partnerbehörde, dem Französischen Amt für
Einwanderung und Integration (OFII), zusammen. Dabei fördert das BAMF die
Reintegration von freiwilligen Rückkehrern aus Frankreich, wobei alle Kosten
von OFII getragen werden.
8. Welche politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger hat
die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Rahmen ihrer Afrikareise
getroffen?
Die Bundeskanzlerin führte im Rahmen ihrer dreitägigen Afrika-Reise vom
9. bis 11. Oktober 2016 Gespräche mit dem Staatspräsidenten der Republik
Mali, Ibrahim Boubacar Keita, dem Staatspräsidenten der Republik Niger,
Mahamadou Issoufou, und dem Ministerpräsidenten der Demokratischen
Bundesrepublik Äthiopien, Hailemariam Desalegn. In Addis Abeba führte sie zudem
ein Gespräch mit der Vorsitzenden der Kommission der Afrikanischen Union,
Nkosazana Clarice Dlamini-Zuma.
9. Welche Vertreterinnen aus der Zivilgesellschaft hat die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel im Rahmen ihrer Afrikareise getroffen?
In Mali führte die Bundeskanzlerin ein Gespräch mit fünf malischen religiösen
Führern der islamischen Verbände und der christlichen Kirchen.
In Äthiopien führte die Bundeskanzlerin ein Gespräch mit Vertretern von zivilen
Organisationen und Oppositionsparteien.
10. In welcher Höhe und für welche Projekte hat die Bundeskanzlerin Dr.
Angela Merkel im Rahmen ihrer Afrikareise Finanzmittel für afrikanische
Staaten zugesagt (bitte nach Ländern auflisten)?
Inwiefern handelt es sich dabei um zusätzliche, nicht etatisierte Gelder?
Mali: Die Bundeskanzlerin kündigte eine Verstärkung der deutschen
Unterstützung im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere im
Norden des Landes (Regionen Gao und Ménaka), in den Bereichen Wasser,
Landwirtschaft, wirtschaftliche Entwicklung und Bildung sowie zur Unterstützung des
Friedensprozess (u. a. Dezentralisierung) an. Darüber hinaus wird im Rahmen der
EU-Migrationspartnerschaft mit Mali, zusammen mit Frankreich und Italien,
sowie über den EU-Treuhandfonds weitere Unterstützung für Mali geleistet werden.
Niger: Die Bundeskanzlerin kündigte den Ausbau der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit an. Mit diesen Mitteln soll die Entwicklungszusammenarbeit vor
allem in der Region Agadez mit Schwerpunkt auf Bildung und
Beschäftigungsmöglichkeiten ausgebaut werden. Darüber hinaus kündigte die Bundeskanzlerin
eine Unterstützung der nigrischen Sicherheitskräfte im Kampf gegen die illegale
Migration an.
11. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung auf bilateraler
oder europäischer Ebene, um der Forderung von Bundeskanzlerin Dr.
Angela Merkel nach demokratischen Strukturen in Äthiopien Nachdruck zu
verleihen (
http://www.spiegel.de/politik/ausland/merkel-in-aethiopien-hilfe-
versprochen-demokratie-verlangt-a-1116102.html)?
Die Bundesregierung hat aufgrund des Ausnahmezustandes die für November
angesetzten EZ-Regierungskonsultationen mit Äthiopien verschoben. Diese
Verschiebung hat keine Auswirkung auf laufende EZ-Zusagen und Projekte,
lediglich die Planung neuer Projekte ist gegenwärtig ausgesetzt. Die Verschiebung
trägt einerseits einer erhöhten Unsicherheit bei der Durchführung von Projekten
Rechnung. Andererseits setzt die Bundesregierung hiermit ein politisches Signal
an die äthiopische Regierung.
Mittelfristig soll die deutsche EZ zur Lösung der innenpolitischen Konflikte in
Äthiopien beitragen. Mögliche Anknüpfungspunkte liegen im Bereich Stärkung
der individuellen Nutzungsrechte und Rechtssicherheit in Landfragen.
Des Weiteren setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Äthiopien
regelmäßiger in den einschlägigen EU-Gremien besprochen wird, und leistet somit einen
wichtigen Beitrag zu einer angestrebten gemeinsamen EU-Positionierung. Die
Bundesregierung unterstützt in der Region West Showa, einem historischen
Ausgangspunkt der Oromo-Proteste, ein regionales Mediationsvorhaben zwischen
der Bevölkerung und der lokalen Verwaltung. Es besteht ein enger Kontakt zur
äthiopischen Regierung, aber auch zu Politikern der Opposition. Alle Seiten
werden zu Deeskalation und einer Distanzierung von Gewalt aufgerufen.
12. War die Arbeit der politischen Stiftungen Gegenstand der Gespräche mit den
politischen Entscheidungsträgern in Äthiopien?
Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Die Arbeit von politischen Stiftungen in Äthiopien wurde im Zusammenhang der
Rolle der Nichtregierungsorganisationen und der Zivilgesellschaft besprochen.
Die Bundeskanzlerin unterstrich die Bedeutung einer lebendigen
Zivilgesellschaft in einer sich entwickelnden Gesellschaft.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
13. Welche Verfehlungen in der europäischen Entwicklungszusammenarbeit
meint Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel konkret, wenn sie davon spricht,
man müsse sich in Bezug auf die Effizienz welcher Maßnahmen
„selbstkritisch hinterfragen“?
Die zitierte Passage bezieht sich auf eine Aussage der Bundeskanzlerin im
Kontext der EU-Migrationspartnerschaften vor dem Europäischen Rat am 20.
Oktober 2016 in Brüssel.
Die Bundesregierung unterstützt den Ansatz der Europäischen Kommission mit
Blick auf die Konzeption der Migrationspartnerschaften, dass es eines Bündels
von Maßnahmen bedarf, um substantielle Fortschritte im Rahmen der
migrationspolitischen Agenda mit wichtigen Transit- und Herkunftsländern – insbesondere
in Afrika – zu erreichen. Dazu gehören entwicklungspolitische Maßnahmen, um
die Zukunftsperspektiven der Menschen in den Ländern sowohl kurzfristig als
auch strukturell zu verbessern, politischer Dialog sowie migrations- und
sicherheitspolitische Maßnahmen, einschließlich Vereinbarungen über Rückführungen.
Um die Partnerschaften effizient umzusetzen, ist es erforderlich, dass sich neben
der Kommission auch die Mitgliedstaaten direkt – nicht nur über zusätzliche
Finanzierung – engagieren.
Zu Effizienz der europäischen Entwicklungszusammenarbeit wird auf die
Antwort zu Frage 14 verwiesen.
14. Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung, bzw. die
Europäische Union einleiten, um die Effizienz der europäischen
Entwicklungszusammenarbeit zu überprüfen (Süddeutsche Zeitung vom 21. Oktober 2016,
S. 06)?
Die Europäische Union führt derzeit die Halbzeitüberprüfung des Mehrjährigen
Finanzrahmens 2014 bis 2020 durch. In diesem Rahmen werden u.a. Instrumente
der europäischen Entwicklungszusammenarbeit diskutiert und ggf. Maßnahmen
ergriffen, um Mittel effizienter einzusetzen. Zugleich wird in den zuständigen
Gremien diskutiert, wie die Mittel in den neu geschaffenen EU-Nothilfe-
Treuhandfonds (v. a. EUTF SYR, EUTF Afrika) möglichst wirkungsvoll umgesetzt
werden können.
15. Welche Schwerpunkte wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer G20-
Präsidentschaft auf Afrika legen, und welche Initiativen sind geplant?
Die Bundesregierung schlägt vor, im Rahmen der G20-Präsidentschaft einen
Schwerpunkt auf Afrika zu legen, mit besonderem Fokus auf
Investitionsbedingungen, Infrastruktur und Berufsausbildung in Afrika, auch mit Blick auf das
Thema Migration. Zum 1. Dezember wird das G20-Programm der deutschen
Präsidentschaft veröffentlicht und darin auch die Inhalte der G20-Afrika Initiative.
Eine Konferenz zur G20-Afrika Initiative befindet sich ebenfalls in der Planung.
16. Inwiefern sollen, wie von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bei ihrer Rede
vor der Afrikanischen Union im Oktober 2016 angekündigt, die
Investitionsbedingungen für Unternehmen in Afrika verbessert werden?
Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen.
17. Mit welchen Zielen soll die von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf
ihrer Afrikareise angekündigte Afrikakonferenz in Deutschland stattfinden?
Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen.
18. Setzt sich die Bundesregierung für die Fortschreibung der EU-Afrika-
Strategie der EU ein?
Falls nein, was sind die Gründe und die Alternative?
Mit der Gemeinsamen Afrika-EU-Strategie (Joint Africa-EU Strategy, JAES)
existiert seit 2007 eine den gesamten afrikanischen Kontinent umfassende
Kooperation, deren Grundlage von beiden Seiten erarbeitet und beschlossen wurde.
Die JAES ist seither weiterentwickelt und fokussiert worden. Der nächste EU-
Afrika-Gipfel wird voraussichtlich im November 2017 in Abidjan/Côte d’Ivoire
stattfinden. Die Abstimmungen zwischen der Europäischen Union und der
Afrikanischen Union werden zeigen, inwieweit es möglich ist, die Strategie als
Grundlage der Zusammenarbeit auf dem Gipfel fortzuschreiben.
19. Inwiefern entspricht die Politik der Bundesregierung und der EU gegenüber
Afrika im Bereich von Flucht, Migration und Sicherheit dem Ansatz der
Partnerorientierung, und wie drückt sich dies konkret aus?
Bei bilateralen Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit erfolgen Konzeption
und Entwicklung gemeinsam mit den Partnern und auf Grundlage der durch die
Partner festgelegten Prioritäten. Auch im Rahmen der Sonderinitiative
„Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge (re)integrieren“ werden überall dort, wo
Partnerregierungsstrukturen als geeignete Ansprechpartner zur Verfügung stehen,
Projekte mit den Partnerregierungen abgestimmt. Im Bereich Sicherheit
unterstützt die Bundesregierung auf Wunsch der afrikanischen Partner maßgeblich den
Aufbau und die Operationalisierung der Afrikanischen Friedens- und
Sicherheitsarchitektur (APSA). Die deutsche Unterstützung erfolgt entsprechend den
Vorgaben der APSA-Roadmap der Afrikanischen Union und in Abstimmung mit
internationalen Partnern.
Der EU-Nothilfe-Treuhandfonds (EUTF) für Afrika ist das wichtigste
Finanzierungsinstrument zur Umsetzung der Beschlüsse, die zwischen der EU, den EU-
Mitgliedstaaten und afrikanischen Partnern auf dem Migrationsgipfel von
Valletta (11./12. November 2015) vereinbart wurden. Die Entwicklung
entsprechender Vorhaben des Treuhandfonds erfolgt in enger und partnerschaftlicher
Abstimmung mit den Partnern vor Ort. Die Partnerländer des Treuhandfonds nehmen
zudem als Beobachter an den Sitzungen des EUTF-Exekutivausschusses und
-vorstands teil und erhalten dort die Möglichkeit, sich erneut an Diskussionen zu
Projektvorschlägen und Strategien zu beteiligen. Im Rahmen der EU-
Migrationspartnerschaften mit Äthiopien, Mali, Niger, Nigeria und Senegal werden die
konkreten Bereiche der Zusammenarbeit mit den Partnerregierungen abgestimmt.
Die Afrikanische Friedensfazilität (APF) der EU leistet auf Wunsch der Partner
wichtige Beiträge zur Förderung von Frieden und Sicherheit in Afrika. Sie ist
eines der Hauptumsetzungsinstrumente für den Bereich Frieden und Sicherheit
der Gemeinsamen Strategie von EU und Afrika (JAES).
20. Welche Schwerpunkte plant die Bundesregierung im Rahmen des deutschen
KO-Vorsitzes zum „Global Forum on Migration and Development“ zu
setzen?
Nach Abstimmung mit dem marokkanischen Ko-Vorsitz wird beabsichtigt, das
für Ende Juni 2017 in Berlin geplante „Global Forum on Migration and
Development“ (GFMD) unter das Motto „Auf dem Weg zu einem globalen
Gesellschaftsvertrag für Migration und Entwicklung“ zu stellen. Damit soll der Blick
verstärkt auf die gesellschafts- und wirtschaftspolitische Bedeutung von
Migration gerichtet, aber auch die Notwendigkeit ihrer Berücksichtigung in allen
Bereichen staatlichen Handelns unterstrichen werden. Die zu behandelnden
Fragestellungen sollen sich u. a. auf Politikkohärenz, die Umsetzung
migrationsbezogener Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, auf
entwicklungspolitische Maßnahmen nach Notsituationen und für rückkehrende Migranten, auf
Partnerschaften für berufliche Qualifizierung sowie auf Beiträge zur Integration
von Migranten durch zivilgesellschaftliche Akteure beziehen. Ein entsprechender
Konzeptentwurf wird von den am Forum teilnehmenden Staaten zu Beginn des
Ko-Vorsitzes diskutiert werden. Die Ergebnisse des Forums in Berlin sollen in
die Verhandlungen eingebracht werden, die bis 2018 zu einem „Migration
Compact“ der Vereinten Nationen führen sollen (Auftrag der „New York Declaration“
vom 19. September 2016).
21. Inwieweit ist der Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit Staaten mit
negativer Menschenrechtsbilanz und die Durchführung von
Grenzmanagementmaßnahmen in autoritären Staaten nach Meinung der Bundesregierung
mit dem Anspruch von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in Einklang zu
bringen, die Lebenschancen von Menschen in Afrika substanziell zu
verbessern (epd. 20. Oktober 2016)?
Die Bundesregierung sieht keinen Widerspruch zwischen dem Abschluss von
Rückübernahmeabkommen und dem Ziel, die Lebensbedingungen von Menschen
in Afrika zu verbessern. Menschenrechtliche Belange in den Herkunftsstaaten
werden in jedem Einzelfall sowohl im Asylverfahren als auch vor einer
möglichen Abschiebung geprüft.
22. Kommen bei der Entsendung so genannter Identifizierungsteams der EU
nach Mali und in den Senegal (Süddeutsche Zeitung, vom 21. Oktober 2016,
S. 06) auch Deutsche ODA-Gelder und/oder deutsches Personal zum
Einsatz?
Es wurden bislang keine Identifizierungsteams der EU nach Mali oder Senegal
entsandt. Die Entsendung solcher Teams nach Mali und Senegal ist nach Wissen
der Bundesregierung auch nicht geplant.
23. Hat eines oder mehrere Nicht-EU-Länder von der Bundesregierung oder von
Seiten der EU Zahlungen für die Bereitschaft zur oder die tatsächliche
Zurücknahme eigener Staatsbürger erhalten oder in Aussicht gestellt
bekommen?
a) Wenn ja, welche Länder, in welcher Höhe, und zu welchem Zeitpunkt
bzw. welchen Zeitpunkten (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
b) Wenn ja, aus welchen Einzelplänen des Bundeshaushalts wurden oder
werden diese Zahlungen geleistet?
c) Wenn ja, wurden die Zahlungen als ODA-Mittel angerechnet (bitte nach
Ländern, Umfang und Zeitpunkt(en) aufschlüsseln)?
Die Fragen 23 bis 23c werden gemeinsam beantwortet.
Die Rückübernahme eigener Staatsangehöriger ist eine völkerrechtliche
Verpflichtung. Die Bundesregierung leistet keine Zahlungen an Nicht-EU-Länder für
die Rückübernahme eigener Staatsangehöriger. Über derartige Zahlungen der EU
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
24. Hat eines oder mehrere Nicht-EU-Länder von der Bundesregierung oder von
Seiten der EU Zahlungen für die Bereitschaft zur oder die tatsächliche
Zurücknahme fremder Staatsbürger erhalten oder in Aussicht gestellt
bekommen?
a) Wenn ja, welche Länder, in welcher Höhe, und zu welchem Zeitpunkt
bzw. welchen Zeitpunkten (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
b) Wenn ja, aus welchen Einzelplänen des Bundeshaushalts wurden oder
werden diese Zahlungen geleistet?
c) Wenn ja, wurden die Zahlungen als ODA-Mittel angerechnet (bitte nach
Ländern, Umfang und Zeitpunkt(en) aufschlüsseln)?
Die Fragen 24 bis 24c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung leistet keine Zahlungen an Nicht-EU-Länder für die
Rückübernahme Drittstaatsangehöriger und hat Zahlungen dieser Art nicht in Aussicht
gestellt. Zu derartigen Zahlungen der EU liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
25. Hat eines oder mehrere Nicht-EU-Länder von der Bundesregierung oder von
Seiten der EU Zahlungen oder Material für die Unterstützung von potentiell
oder tatsächlich ausreisewilligen Transitmigranten erhalten oder in Aussicht
gestellt bekommen?
a) Wenn ja, in welcher Höhe, und zu welchem Zeitpunkt bzw. welchen
Zeitpunkten (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
b) Wenn ja, aus welchen Einzelplänen des Bundeshaushalts wurden oder
werden diese Zahlungen geleistet?
c) Wenn ja, wurden die Zahlungen als ODA-Mittel angerechnet (bitte nach
Ländern, Umfang und Zeitpunkt(en) aufschlüsseln)?
d) Wenn ja, welche konkreten Gegenleistungen wurden darüber hinaus
vereinbart?
Die Fragen 25 bis 25d werden gemeinsam beantwortet.
Transitmigranten profitieren von vielfältigen Maßnahmen der Bundesregierung
und der EU zur Unterstützung von Aufnahmegemeinden in Nicht-EU-Ländern.
Entlang der Flucht- und Migrationsrouten in Subsahara-Afrika engagiert sich die
Bundesregierung in enger Kooperation mit der EU. Kernstück des
Gesamtansatzes der Bundesregierung zur besseren Gestaltung und Steuerung von Migration
mit Schwerpunkt in den Ländern Niger und Mali ist eine enge und breit gefächerte
Zusammenarbeit mit IOM. Die Bundesregierung stellt Nicht-EU-Ländern jedoch
keine Mittel und kein Material als Gegenleistung für die Unterstützung von
potentiell oder tatsächlich ausreisewilligen Transitmigranten zur Verfügung. Zu
derartigen Zahlungen der EU liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
26. Hat eines oder mehrere Nicht-EU-Länder von der Bundesregierung oder von
Seiten der EU Zahlungen oder Material für die Verhinderung oder
Erschwerung irregulärer Migration in Richtung Europa erhalten oder in Aussicht
gestellt bekommen?
a) Wenn ja, in welcher Höhe, und zu welchem Zeitpunkt bzw. welchen
Zeitpunkten (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
b) Wenn ja, aus welchen Einzelplänen des Bundeshaushalts wurden oder
werden diese Zahlungen geleistet?
c) Wenn ja, wurden die Zahlungen als ODA-Mittel angerechnet (bitte nach
Ländern, Umfang und Zeitpunkt(en) aufschlüsseln)?
d) Wenn ja, welche konkreten Gegenleistungen wurden hierfür vereinbart?
e) Wenn ja, wurde hierbei die Schaffung eines Straftatbestandes oder die
Verschärfung bestehender Strafandrohung für irreguläre Einreise/
Ausreise mit der möglichen Absicht der irregulären Migration in Richtung
Europa zur Bedingung für die Leistung von Zahlungen gemacht oder als
erwünscht benannt?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass ein Land, das Zahlungen
der Bundesregierung erhalten hat, einen solchen Straftatbestand deshalb
geschaffen oder verschärft hat?
Die Fragen 26 bis 26e werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung und die EU führen in Nicht-EU-Ländern Vorhaben zur
Reduzierung von Fluchtursachen sowie zum Migrationsmanagement durch. Die
Bundesregierung stellt Nicht-EU-Ländern jedoch keine Mittel und kein Material
als Gegenleistung für die Verhinderung oder Erschwerung irregulärer Migration
in Richtung Europa zur Verfügung. Zu derartigen Zahlungen der EU liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
27. Hat eines oder mehrere Nicht-EU-Länder von der Bundesregierung oder von
Seiten der EU Zahlungen oder Material für Maßnahmen im Kampf gegen
Menschenhandel und Schlepperei erhalten oder in Aussicht gestellt
bekommen?
Im Rahmen des EU-Nothilfe-Treuhandfonds (EUTF) Afrika werden regionale
und nationale Vorhaben umgesetzt, die durch Stärkung der Regierungsführung
und des Migrationsmanagements nach Kenntnis der Bundesregierung auch zur
Bekämpfung des Menschenhandels und -schmuggels sowie der Schleusung
betragen sollen.
Die Bundesregierung hat die folgenden Nicht-EU-Länder im Kampf gegen
Menschenhandel und Schlepperei unterstützt:
2015: Marokko (114 500 Euro), Guinea-Bissau (89 700 Euro), Mauretanien
(50 000 Euro);
2016: Marokko (88 000 Euro), Mauretanien (345 000 Euro), Zentralafrikanische
Republik (500 000 Euro), Côte d’Ivoire (63 000 Euro), Gambia (63 000 Euro),
Guinea (63 000 Euro), Guinea-Bissau (63 000 Euro), Liberia (63 000 Euro),
Senegal (63 000 Euro), Sierra Leone (63 000 Euro), Benin (63 000 Euro), Burkina
Faso (63 000 Euro), Ghana (63 000 Euro), Mali (63 000 Euro), Niger (63 000 Euro),
Nigeria (63 000 Euro), Togo (63 000 Euro) und Kapverden (5 300 Euro).
a) Wenn ja, wurde hierbei die Verschärfung der Strafen für Schlepperei zur
Bedingung für die Leistung von Zahlungen gemacht oder als von der
Bundesregierung erwünscht kommuniziert?
Hierbei wurde eine Verschärfung der Strafen für Schleusung weder zur
Bedingung für die Leistung von Zahlungen gemacht noch als von der Bundesregierung
erwünscht kommuniziert. Vielmehr ist die Vermittlung von internationalen
Standards und Menschenrechten Grundlage bei allen Maßnahmen.
b) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob ein Land, das solche
Zahlungen erhalten hat, die Strafen für Schlepperei erhöht hat?
Wenn ja, welches Land bzw. welche Länder in welchem Umfang?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis davon, dass ein Land, das solche
Zahlungen erhalten hat, die Strafen für Schleusung erhöht hat.
c) Wenn ja, aus welchen Einzelplänen der Bundesregierung wurden oder
werden diese Zahlungen geleistet?
Die Zahlungen wurden aus Kapitel 0501 Titel 687 34 Objektkonto 03017065
geleistet.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
28. Sind im Rahmen der „Migration Compacts“ mit den fünf Pilotländern in
Afrika – Mali, Niger, Nigeria, Äthiopien, Senegal – auch Maßnahmen zur
Rückführung von Drittstaatenangehörigen geplant, ähnlich denen des sog.
EU-Türkei-Abkommens bzw. der geplanten „Compacts“ mit Jordanien und
dem Libanon (und wenn ja: inwiefern), oder soll es ausschließlich um die
mögliche Rückführung von Staatsangehörigen der jeweiligen Partnerstaaten
gehen?
Der Bundesregierung sind keine Planungen zur Rückführung von
Drittstaatsangehörigen im Rahmen der EU-Migrationspartnerschaften mit den fünf genannten
Staaten bekannt.
29. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Mittel, die in den
Antworten zu den Fragen 21 bis 25 benannt wurden, für die Errichtung oder den
Betrieb von Internierungseinrichtungen für Abgeschobene oder
Transitmigrantinnen und Transmigranten verwendet wurden, werden oder werden
sollen, und wenn ja, bitte nach Land und finanziellem Umfang aufschlüsseln?
Auf die Antwort zu den Fragen 23 bis 26 wird verwiesen.
30. Hat die Bundesregierung konkrete Bemühungen unternommen, die
Einhaltung der Menschen- und Flüchtlingsrechte in Internierungseinrichtungen zu
prüfen und/oder anzumahnen, und wenn ja, wann, und in welcher Form (bitte
nach Ländern aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen des Universellen
Staatenüberprüfungsverfahrens der Vereinten Nationen und des VN-Menschenrechtsrats sowie
während bilateralen Gesprächen mit Regierungen für die Einhaltung der
Menschenrechte von Flüchtlingen und Migranten ein.
31. Hat eines oder mehrere Nicht-EU-Länder von der Bundesregierung oder von
Seiten der EU Visaerleichterungen oder sonstige erleichterte Möglichkeiten
zur Einreise für seine Staatsbürgerinnen und Staatsbürger als Gegenleistung
für
a) die Bereitschaft zur oder die tatsächliche Zurücknahme eigener
Staatsbürgerinnen und Staatsbürger,
b) die Bereitschaft zur oder die tatsächliche Zurücknahme fremder
Staatsbürgerinnen und Staatsbürger,
c) die Unterstützung von Transitmigrantinnen und Transitmigranten,
d) potentiell oder tatsächlich Ausreisewilligen Verhinderung oder
Erschwerung irregulärer Migration in Richtung Europa,
e) Maßnahmen im Kampf gegen Menschenhandel und Schlepperei
erhalten?
Wenn ja, wann, und in welchem Umfang (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Die Zuständigkeit zur Aushandlung von Abkommen über einer Visaerleichterung
oder zur Visabefreiung bei Kurzfristaufenthalten von Drittstaatsangehörigen liegt
in der Zuständigkeit der EU. Die EU schließt parallel zu solchen Abkommen auch
Rückübernahmeabkommen ab. Übrige Visa-Erleichterungen oder sonstige
erleichterte Möglichkeiten zur Einreise gegenüber Nicht-EU-Ländern bestehen auf
Grundlage des deutschen Aufenthaltsrechts und von in das deutsche Recht
inkorporierten internationalen Vereinbarungen. Eine Verknüpfung im Sinne der
Fragestellung ist nicht erfolgt.
32. Mit welchen Ländern bestehen Abkommen, die die Partnerstaaten
verpflichten, aus Deutschland abgeschobene Personen zurückzunehmen?
a) Welches dieser Abkommen sieht die Möglichkeit vor, Migrantinnen und
Migranten in Drittstaaten abzuschieben, auch wenn es sich nicht um
Staatsbürger dieses Landes handelt (bitte alle Länder nennen)?
Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Cabo Verde,
Georgien, Hongkong, Macao, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Pakistan, Russische
Föderation, Serbien, Sri Lanka, Türkei, Ukraine.
b) Welche Bedingungen gelten jeweils, wenn diese Möglichkeit von
Deutschland in Anspruch genommen werden soll?
Eine Rückübernahme ist gegeben, wenn Drittstaatsangehörige oder Staatenlose
über einen aufenthaltsrechtlichen Status des jeweiligen Landes verfügen oder
nach einem Aufenthalt im jeweiligen Land oder einer Durchreise durch sein
Hoheitsgebiet nach Deutschland illegal und auf direktem Wege eingereist sind.
33. In welche Länder außerhalb der EU wurden seit dem Jahr 2010 Personen
abgeschoben, die nicht Staatsangehörige des Ziellandes der Abschiebung
waren?
Um wie viele Personen handelte es sich (bitte nach Jahren, Herkunfts- und
Zielländern aufschlüsseln)?
Auf die nachstehende Tabelle wird verwiesen:
Herkunftsland Zielland 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Jan - Okt. 2016
Mazedonien Serbien 2 24 74 97 55
Algerien Schweiz 6 5 16 13 42 22 12
Afghanistan Norwegen 17 36 12 10 14 11 14
Marokko Schweiz 4 5 13 54 28 6
Kosovo Albanien 2 100
Albanien Kosovo 3 19 13 4 8 35
Irak Norwegen 42 16 14 3 5 2
Tunesien Schweiz 1 5 9 11 12 21 5
Kosovo Schweiz 10 1 23 7 10 6
Afghanistan Schweiz 7 6 9 4 11 13 1
Syrien Norwegen 2 1 44
Georgien Schweiz 26 4 5 4 5 1
Syrien Schweiz 1 1 3 5 19 3 12
Somalia Norwegen 2 7 2 4 15 10 3
Serbien Schweiz 1 6 24 2 4
Irak Schweiz 17 5 5 4 4 1
Serbien Kosovo 1 1 3 3 28
Russische Föderation Schweiz 15 4 1 8 1 4
Kosovo Mazedonien 1 28
Guinea-Bissau Schweiz 3 2 2 4 11 3 1
ungeklärt Schweiz 3 4 1 1 5 2 7
Gambia Schweiz 3 3 2 2 8 3
Herkunftsland Zielland 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Jan - Okt. 2016
Mazedonien Schweiz 5 6 1 7 2
Pakistan Schweiz 1 3 3 2 10 2
Somalia Schweiz 5 9 1 2 2 2
Guinea Schweiz 1 3 2 2 7 2 1
Iran Norwegen 5 9 3 1
Sri Lanka Schweiz 3 2 7 5 1
Armenien Schweiz 3 1 12
Aserbaidschan Russische Föderation 4 12
Äthiopien Norwegen 4 5 2 3 1 1
Eritrea Norwegen 3 2 1 2 2 6
Nigeria Schweiz 2 1 2 7 4
Ägypten Schweiz 3 2 5 3 2
Eritrea Schweiz 12 2
Ghana Schweiz 1 3 8 1 1
Iran Schweiz 3 2 1 1 6 1
Bosnien-Herzegowina Mazedonien 7 6
Libyen Schweiz 1 1 9 2
Algerien Norwegen 5 3 2 1 1
Bosnien-Herzegowina Serbien 1 1 9 1
ungeklärt Norwegen 4 2 1 1 4
Libanon Schweiz 1 1 4 4
Türkei Schweiz 1 2 2 2 2 1
Kirgisistan Russische Föderation 2 2 1 4
Russische Föderation Norwegen 1 2 1 5
Sri Lanka Norwegen 1 2 4 2
Kosovo Norwegen 3 5
Kosovo Serbien 2 1 3 2
Serbien Mazedonien 7 1
Armenien Russische Föderation 2 2 3
Bosnien-Herzegowina Kosovo 7
Jemen Norwegen 1 6
Kongo Kongo, Dem. Republik 3 1 1 2
Mazedonien Kosovo 2 2 3
Senegal Schweiz 1 2 1 2 1
Sudan Schweiz 1 3 2 1
Weißrussland Schweiz 1 1 4 1
Mali Schweiz 1 4 1
Marokko Norwegen 1 2 1 2
Mauretanien Schweiz 2 1 3
Pakistan Norwegen 1 1 1 3
Serbien Bosnien-Herzegowina 1 2 1 2
staatenlos Norwegen 2 3 1
Bosnien-Herzegowina Norwegen 1 4
Herkunftsland Zielland 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Jan - Okt. 2016
Indien Schweiz 1 2 2
ungeklärt Russische Föderation 5
Ägypten Norwegen 1 3
Albanien Schweiz 1 1 2
Bosnien-Herzegowina Kroatien 1 2 1
Liberia Schweiz 1 1 2
Libyen Norwegen 1 1 1 1
Litauen Russische Föderation 4
Mazedonien Moldau 3 1
Rumänien Albanien 4
Serbien Albanien 4
Somalia USA 4
Ukraine Weißrussland 4
Äthiopien Schweiz 1 2
Benin Schweiz 1 2
Cote d'Ivoire Norwegen 1 2
Cote d'Ivoire Schweiz 1 2
Dominica Dominikanische Rep. 1 2
Georgien Ukraine 2 1
Indien Indonesien 1 2
Kamerun Nigeria 3
Kongo Kenia 2 1
Kuba Mexiko 1 2
Sierra Leone Schweiz 1 1 1
Sudan Norwegen 1 2
Togo Schweiz 1 2
ungeklärt Libanon 1 2
Albanien Mazedonien 1 1
Albanien Norwegen 2
Albanien Serbien 1 1
Albanien Türkei 1 1
Albanien USA 2
Angola Schweiz 2
Armenien Ukraine 2
Aserbaidschan Norwegen 1 1
Burkina Faso Schweiz 1 1
Chile USA 1 1
China Schweiz 2
Ghana Norwegen 1 1
Guinea Norwegen 2
Guinea-Bissau Guinea 2
Indien Norwegen 2
Israel Schweiz 2
Herkunftsland Zielland 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Jan - Okt. 2016
Kamerun Schweiz 2
Kenia Norwegen 1 1
Kolumbien Venezuela 2
Kosovo Türkei 2
Libanon Norwegen 1 1
Libyen Türkei 2
Mali Norwegen 2
Mongolei Russische Föderation 2
Montenegro Serbien 2
Pakistan Katar 1 1
Peru Schweiz 2
Rumänien Bosnien-Herzegowina 2
Russische Föderation Georgien 1 1
staatenlos Schweiz 1 1
Thailand China 2
Tunesien Norwegen 2
Türkei Norwegen 1 1
Ukraine Kosovo 2
Ukraine Russische Föderation 1 1
USA Schweiz 1 1
Weißrussland Russische Föderation 2
Albanien Bosnien-Herzegowina 1
Albanien Kanada 1
Albanien Montenegro 1
Angola Norwegen 1
Äquatorialguinea Guinea 1
Äquatorialguinea Schweiz 1
Armenien Norwegen 1
Aserbaidschan Schweiz 1
Aserbaidschan Turkmenistan 1
Aserbaidschan Ukraine 1
Bangladesch Norwegen 1
Bangladesch Schweiz 1
Bangladesch Senegal 1
Bhutan Schweiz 1
Bolivien Argentinien 1
Bolivien Brasilien 1
Bolivien Kolumbien 1
Bolivien Mexiko 1
Bolivien Peru 1
Bosnien-Herzegowina Schweiz 1
Bosnien-Herzegowina USA 1
Brasilien Thailand 1
Herkunftsland Zielland 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Jan - Okt. 2016
Bulgarien Serbien 1
Bulgarien Türkei 1
Bulgarien Ukraine 1
Burkina Faso Albanien 1
Burundi Schweiz 1
China Norwegen 1
China USA 1
Eritrea USA 1
Gambia Nigeria 1
Gambia Norwegen 1
Georgien Russische Föderation 1
Georgien Türkei 1
Ghana Nigeria 1
Guinea Guinea-Bissau 1
Guinea-Bissau Gambia 1
Guinea-Bissau Marokko 1
Honduras Costa Rica 1
Indonesien Malaysia 1
Indonesien Vietnam 1
Irak Türkei 1
Iran Kanada 1
Iran Russische Föderation 1
Israel Norwegen 1
Israel Türkei 1
Jordanien Norwegen 1
Jordanien Schweiz 1
Kambodscha USA 1
Kamerun Marokko 1
Kanada Schweiz 1
Kolumbien Dominikanische Rep. 1
Kolumbien Norwegen 1
Kolumbien Schweiz 1
Kongo, Dem. Republik Äthiopien 1
Kongo, Dem. Republik Kongo 1
Kongo, Dem. Republik Schweiz 1
Kosovo Bosnien-Herzegowina 1
Kosovo Kosovo 1
Kroatien Kosovo 1
Kroatien Serbien 1
Laos, Dem. Volksrep. Thailand 1
Lettland Russische Föderation 1
Liberia Norwegen 1
Libyen Libanon 1
Herkunftsland Zielland 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Jan - Okt. 2016
Litauen Schweiz 1
Madagaskar Kenia 1
Madagaskar Niger 1
Malawi Schweiz 1
Marokko USA 1
Mauretanien Norwegen 1
Mazedonien Bosnien-Herzegowina 1
Mazedonien Montenegro 1
Moldau Albanien 1
Moldau Mazedonien 1
Moldau Russische Föderation 1
Moldau Schweiz 1
Moldau USA 1
Mongolei Schweiz 1
Myanmar Malaysia 1
Myanmar Norwegen 1
Nicaragua Schweiz 1
Niger Norwegen 1
Niger Schweiz 1
Nigeria Brasilien 1
Nigeria Ghana 1
Nigeria Libyen 1
Nigeria Norwegen 1
Nigeria Ver. Arabische Emirate 1
Nigeria Vietnam 1
Pakistan Iran 1
Pakistan USA 1
Pakistan Ver. Arabische Emirate 1
Paraguay Peru 1
Polen USA 1
Portugal Venezuela 1
Rumänien Kroatien 1
Rumänien Moldau 1
Rumänien Schweiz 1
Rumänien USA 1
Russische Föderation Bosnien-Herzegowina 1
Russische Föderation USA 1
Serbien Türkei 1
Serbien u. Montenegro Serbien 1
Simbabwe Nigeria 1
Somalia Kroatien 1
Somalia Somalia 1
Sri Lanka Marokko 1
Herkunftsland Zielland 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Jan - Okt. 2016
staatenlos Türkei 1
Syrien Katar 1
Syrien Saudi Arabien 1
Syrien Venezuela 1
Thailand Schweiz 1
Togo Guinea 1
Tschad Tschad 1
Tschechische Republik Schweiz 1
Tunesien Türkei 1
Türkei Albanien 1
Türkei Brasilien 1
Türkei Libyen 1
Türkei Serbien 1
Uganda Norwegen 1
Ukraine Georgien 1
Ukraine Schweiz 1
ungeklärt Ägypten 1
ungeklärt Jordanien 1
ungeklärt Mazedonien 1
ungeklärt Moldau 1
ungeklärt Weißrussland 1
Vietnam China 1
Vietnam Schweiz 1
Gesamt 259 228 252 236 510 323 427
34. In welche Nicht-EU-Länder wurden seit dem Jahr 2010 Personen
abgeschoben, die Staatsangehörige des Ziellandes der Abschiebung waren?
Um wie viele Personen handelte es sich (bitte nach Jahren und Ländern
aufschlüsseln)?
Auf die nachstehende Tabelle wird verwiesen:
Zielland
(=Heimatland) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Jan – Okt. 2016
Serbien 501 886 1.359 1.863 2.051 3.593 3.344
Kosovo 528 464 425 504 539 5.833 4.193
Albanien 141 160 246 237 438 3.619 5.280
Mazedonien 234 454 450 618 624 1.486 1.644
Türkei 561 512 380 321 243 176 165
Bosnien-Herzegowina 107 106 118 185 401 488 702
Vietnam 529 366 217 149 83 39 33
Georgien 147 139 143 125 115 166 293
Ukraine 186 237 105 79 83 46 67
Algerien 163 174 101 105 59 57 126
Zielland
(=Heimatland) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Jan – Okt. 2016
Russische Föderation 147 130 103 106 80 96 110
Marokko 142 123 94 95 70 61 83
Nigeria 138 133 122 71 37 50 38
China 107 101 139 75 44 69 41
Montenegro 44 40 39 36 34 121 247
Armenien 118 69 64 42 47 46 45
Indien 84 67 83 67 35 29 31
Tunesien 63 50 47 27 35 17 100
Moldau 73 43 38 24 16 17 123
Pakistan 22 24 46 23 31 22 66
Aserbaidschan 46 37 18 29 20 19 46
Ghana 29 34 36 24 15 17 45
Kroatien 77 69 54
Weißrussland 40 46 29 29 14 15 12
Libanon 29 37 38 14 18 16 8
Brasilien 32 27 22 17 19 13 14
USA 20 21 20 13 17 16 13
Kolumbien 22 17 20 17 18 14 10
Irak 31 16 23 21 8 6 9
Kamerun 24 22 18 15 10 13 9
Gambia 12 24 14 16 6 8 24
Kasachstan 25 21 17 10 8 12 9
Afghanistan 16 12 9 8 9 9 29
Thailand 30 14 5 7 12 7 16
Ägypten 12 14 20 9 9 7 14
Chile 32 7 7 7 7 9 7
Guinea 12 19 15 6 1 5 12
Dominikanische Rep. 6 6 17 13 6 10 10
Sri Lanka 10 8 15 12 4 11 5
Iran 10 15 9 9 5 7 8
Syrien 39 18
Bangladesch 2 3 5 3 1 9 26
Togo 18 4 8 7 3 5 3
Malaysia 10 6 1 11 8 5 4
Kenia 12 10 2 6 4 3 5
Jordanien 11 6 6 5 5 4 2
Peru 16 6 9 4 2 1 1
Sierra Leone 17 8 4 6 1 1
Argentinien 8 9 8 3 3 3
Israel 5 6 9 2 5 5
Nepal 17 5 9 1
Mexiko 5 11 8 3 1 1 1
Zielland
(=Heimatland) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Jan – Okt. 2016
Mongolei 5 15 4 5 1
Kongo, Dem. Republik 4 2 7 5 2 4 5
Venezuela 1 9 3 2 3 4 7
Ecuador 10 5 6 2 1 2 2
Senegal 9 3 3 3 2 2 6
Paraguay 2 6 8 4 2 1 4
Philippinen 6 9 2 4 3
Jamaika 9 3 2 3 4 1 1
Benin 4 2 4 6 2 3 1
Angola 6 5 3 3 1 3
Cote d'Ivoire 3 1 4 4 3 3 2
Kirgistan 3 5 4 4 2 2
Tadschikistan 8 6 3 1 1
Usbekistan 1 2 10 3 1 1 1
Schweiz 2 4 2 5 4 1
Äthiopien 3 4 4 1 2 2
Bolivien 6 1 5 1 2 1
Libyen 2 3 3 8
Südafrika 6 2 2 1 3
Mali 1 1 2 2 7
Niger 6 2 1 3 1
Burkina Faso 2 2 3 1 2 2
Korea, Republik 3 3 3 1 1 1
Australien 4 1 1 1 1 1 2
Honduras 3 4 1 1 2
Indonesien 2 1 1 2 2 2 1
Kuba 4 1 3 1 2
Uganda 2 3 2 2 1
Kanada 2 4 3
Tansania 2 1 1 1 1 2
Guatemala 1 1 2 1 2
Kongo 3 3 1
Costa Rica 2 1 1 1
Guinea-Bissau 1 1 1 2
Jemen 3 1 1
Mosambik 2 1 2
Norwegen 1 2 1 1
Simbabwe 3 2
Sudan 1 2 1 1
Trinidad u. Tobago 2 1 1 1
Liberia 3 1
Mauritius 1 2 1
Zielland
(=Heimatland) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Jan – Okt. 2016
Suriname 4
Turkmenistan 1 1 2
Burundi 1 1 1
Haiti 1 1 1
Japan 1 1 1
Namibia 1 2
Fidschi 2
Gabun 1 1
Grenada 2
Kambodscha 1 1
Kap Verde 1 1
Kuwait 1 1
Mauretanien 1 1
Uruguay 2
Guyana 1
Hongkong 1
Nicaragua 1
Panama 1
Ruanda 1
Taiwan 1
Gesamt 4.847 4.962 4.902 5.172 5.365 16.337 17.137
35. Mit welchen Ländern verhandelt die Bundesregierung oder die EU derzeit
Abkommen zur Rückübernahme von ab- oder rückgeschobenen Personen?
Nach derzeitigem Stand werden mit nachfolgenden Ländern Verhandlungen für
ein Rückübernahmeabkommen mit der Europäischen Union geführt:
Algerien, Belarus, China, Marokko, Nigeria, Tunesien, Jordanien.
36. Mit welchen Nicht-EU-Ländern hat die Bundesregierung oder die EU
Vereinbarungen abgeschlossen, die vorsehen, dass Schutzsuchende
sowie Migrantinnen und Migranten in den jeweiligen Transitstaaten beraten,
unterstützt oder aufgehalten werden (bitte Länder und Zeitpunkt des
Inkrafttretens der Vereinbarung nennen)?
Im Rahmen der Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung vom 18. März 2016 werden
Schutzsuchende sowie Migrantinnen und Migranten in der Türkei unterstützt.
Der EU-Gesamtansatz Migration und Mobilität (GAMM), der den Rahmen für
die externe Dimension der EU-Migrationspolitik vorgibt, hat u. a. die
Eindämmung der irregulären Migration und die Stärkung des Flüchtlingsschutzes zum
Ziel. Auch die migrationspolitische Zusammenarbeit der EU mit afrikanischen
Staaten gemäß den Beschlüssen des Valletta-Gipfels beinhaltet diese
Zielrichtung. Dementsprechend enthalten alle migrationspolitischen Vereinbarungen und
Dialogprozesse der EU mit Herkunfts- und Transitstaaten in unterschiedlichen
Ausprägungen entsprechende Absichtserklärungen.
Weitere Informationen zu Vereinbarungen zwischen der EU und Nicht-EU-
Ländern mit dieser Zielsetzung liegen der Bundesregierung nicht vor.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 25 und 26 verwiesen.
37. Hat die Bundesregierung oder die EU seit dem Jahr 2010 Drittstaaten Geld
oder sonstige Unterstützung für die Errichtung oder den Betrieb von
Internierungseinrichtungen für Abgeschobene oder Transitmigrantinnen und
Transitmigranten angeboten oder in Aussicht gestellt?
a) Wenn ja, um welche Länder, welche Summen und welche Form der
Unterstützung handelt es sich?
b) Wenn ja, sind die Einrichtungen bereits in Betrieb oder wurde mit ihrer
Errichtung begonnen?
c) Wenn ja, aus welchen Haushaltsplänen wurde und wird diese
Unterstützung finanziert oder soll sie finanziert werden?
Die Fragen 37 bis 37c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat Drittstaaten keinerlei Unterstützung für derartige
Einrichtungen angeboten oder in Aussicht gestellt. Über derartige Leistungen der EU
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
38. Wie sollen die vom Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière,
vorgeschlagenen Aufnahmelager in Nordafrika (
www.euractiv.de/section/
eu-aussenpolitik/news/de-maiziere-aufnahmelager-fuer-nordafrika-
nachtuerkischem-vorbild/) konkret ausgestaltet sein?
a) Mit welchen europäischen Partnern ist der Vorschlag abgestimmt?
b) Mit welchen nordafrikanischen Staaten ist der Vorschlag abgestimmt?
c) Ist der Vorschlag mit dem UNHCR abgestimmt?
d) Wer soll nach Auffassung der Bundesregierung die Lager betreuen?
e) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Menschenrechte in
den geplanten Lagern eingehalten werden?
f) Wie will die Bundesregierung garantieren, dass in den Lagern faire
Asylverfahren stattfinden können, die auch juristische
Berufungsmöglichkeiten gegen Ablehnungsentscheidungen nach europäischen Standards
vorsehen?
Die Fragen 38 bis 38f werden gemeinsam beantwortet.
Konkrete Pläne der Bundesregierung für Aufnahmeeinrichtungen in Nordafrika
gibt es derzeit nicht.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]