Tornado-Unfall bei einer Navigationsflugübung in der Schweiz am 12. April 2007
der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Dr. Diether Dehm, Wolfgang Gehrcke, Heike Hänsel, Inge Höger, Katrin Kunert und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Rahmen eines Langstreckenfluges mit einer Station auf dem Militärflughafen bei Solenzara/Korsika zurück zum Heimatstandort in Lagerlechfeld ist ein Tornado Kampfflugzeug nach einem Zwischenstopp in Emmen/Schweiz im schweizerischen Lauterbrunnental an einer Bergwand zerschellt. Die Piloten sollten eine Navigationsflugübung im Tiefflug absolvieren, d. h. sie flogen ohne den Einsatz von Sensoren und Radar in etwa 300 Meter über Grund nur auf Sicht. Die Piloten ignorierten bei diesem Flug anscheinend eine Empfehlung der schweizerischen Streitkräfte, die Übung besser in einer mittleren Flughöhe, d. h. zwischen 500 und 1 000 Metern über Grund, durchzuführen. Hintergrund der Empfehlung war die touristische und sportliche Nutzung des Tals, z. B. durch Gleitschirmflieger, die Kabel der Seilbahnen sowie die gegenwärtige Diskusion um die Fluglärmbelästigung in der Schweiz. Der Unfall unterstreicht das prinzipielle Risiko, welches für die Bevölkerung in Tieffluggebieten besteht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Seit wann und aufgrund welcher vertraglichen Grundlage führt die Bundeswehr militärische Übungen im Schweizer Luftraum durch?
Aus welchem Grund hielt sich das Tornado Kampfflugzeug vorher in Korsika auf?
Ist es bei der Rückverlegung von Tornado Kampfflugzeugen aus Korsika üblich, dass die Tornado-Besatzungen Navigationsflüge in der Schweiz durchführen?
Ist es üblich, dass hierbei nur eine Maschine die Übungen durchführt oder werden in der Regel wenigstens zwei Flugzeuge eingesetzt?
Für welche Übungen betrachtet die Bundeswehr die Nutzung des Schweizer Luftraums als erforderlich zur Gewährleistung der Einsatzbereitschaft der Luftwaffe?
Wie viele dieser Übungen fanden in den letzten fünf Jahren statt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, beteiligten Flugzeugen und Flugzeugtypen)?
Wie häufig kam es bereits in der Vergangenheit zu Zwischenfällen im Schweizer Luftraum unter Beteiligung deutscher militärischer Luftfahrzeuge (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Vorfalls und beteiligte Flugzeugtypen)?
Wie lautete der genaue Auftrag für den Navigationsflug des Tornado- Kampfflugzeuges, das am 12. April 2007 abgestürzt ist?
Trifft es zu, dass die Piloten am 12. April 2007 den Auftrag erhalten hatten, unter Abschaltung aller Sensoren und Radare nur auf Sicht zu fliegen?
Waren die Piloten z. B. durch frühere Übungsflüge, mit den örtlichen Gegebenheiten und dem Gelände vertraut?
Wie wurden die Piloten auf diesen Navigationsflug vorbereitet?
Wer informiert die Piloten vor einem Flug im Ausland über die dort geltenden rechtlichen Bestimmungen für die Durchführung von Flugmanövern und eventuellen Besonderheiten der Luftraumnutzung?
Welcher Umgang mit Empfehlungen der gastgebenden Streitkräfte bezüglich der Durchführung von Übungen die im Widerspruch zum Übungsauftrag stehen wird den Bundeswehrpiloten in der Ausbildung vermittelt?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der Pilot die Empfehlung der Schweizer Luftwaffe, die Übung in mittlerer Flughöhe durchzuführen, vor dem Start mit einem Vorgesetzten besprochen hat?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wie wurde sichergestellt, dass die Bevölkerung und die Freizeitsportler in den betroffenen Tälern am 12. April 2007 über die Tiefflugübungen der Bundeswehr informiert und vorgewarnt waren?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Unfall sowohl hinsichtlich des Umgangs mit Empfehlungen der gastgebenden Streitkräfte als auch hinsichtlich der Vertretbarkeit der Durchführung von Tiefflügen in touristisch und sportlich genutzten Bergregionen der Schweiz (bitte jeweils mit Begründung)?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Schweizer Luftwaffe bei den Übungen für ihre Kampfflugzeuge eine Mindesthöhe von 3 965 Meter über dem Meeresspiegel eingeführt hat?
Gilt dies auch für die Übungen der Bundeswehr im Schweizer Luftraum?
Wenn nicht, wieso nicht?
Welche Mindestflughöhe beachtet die Schweizer Luftwaffe derzeit bei eigenen Flügen über touristische Gebiete in der Schweiz, und gilt diese Mindestflughöhe auch für die Bundeswehr?
Welche vertraglichen Verpflichtungen bestehen für die Bundeswehr bei Manöver- und Übungsunfällen in der Schweiz die Haftung zu übernehmen und die Schadensersatzforderungen von Opfern zu begleichen, und aus welchen Haushaltstiteln werden diese beglichen?