[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 6. Dezember 2016
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10591
18. Wahlperiode 08.12.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth,
Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/10386 –
Anstrengungen des EU Internet Forums zur Entfernung von Internetinhalten und
zum Zugang von Polizei und Geheimdiensten zu Verschlüsselung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 3. Dezember 2015 startete das „Forum der Internetdienstleister“ aus damals
21 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Europol, der Europäischen
Kommission, dem Auswärtigen Dienst und mindestens sechs Internetanbietern
(Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission vom 16. März 2016,
E-002230-16). Ziel des „Forums“ ist die möglichst schnelle Beseitigung
unliebsamer Internetinhalte und/oder deren Beobachtung. So soll erörtert werden,
„welche Instrumente zur Bekämpfung terroristischer Propaganda im Internet
und in den sozialen Medien eingesetzt werden können“. Das „Forum der
Internetdienstleister“ soll außerdem „schwerpunktmäßig“ erörtern, welche weiteren
Instrumente zur Bekämpfung terroristischer Propaganda im Internet und in den
sozialen Medien eingesetzt werden können (Anfrage zur schriftlichen
Beantwortung an die Kommission¸ Antwort vom 16. Juli 2015, E-006551/2015).
Hierzu gehören auch „Herausforderungen“ in Bezug auf neue
Verschlüsselungstechniken.
Vertreter der Kommission und von Europol sind laut der Kommission zu
Treffen in die USA gereist, um die Beziehungen „mit bereits an dem Forum
beteiligten Internetunternehmen zu vertiefen, Kontakte zu weiteren Unternehmen zu
knüpfen und sich deren Engagements für die Entwicklung und Umsetzung eines
umfassenden Maßnahmenpakets im Rahmen des EU-Internetforums zu
vergewissern“. Die Kommission will diese Bemühungen verstärken. Am 31. Mai
2016 stellte die Kommission einen Verhaltenskodex zur Bekämpfung illegaler
Hetze im Internet vor, auf den sie sich zuvor mit Facebook, Microsoft, Twitter
und YouTube geeinigt hat (Bundestagsdrucksache 18/8845).
Am 8. Dezember 2016 soll ein weiteres Treffen des „Forums der
Internetdienstleister“ stattfinden (
www.statewatch.org/news/2016/nov/eu-council-CTC-
implementation-a-t-strategy-13627-%20ADD-1-16.pdf). Der EU-Anti-
Terrorismus-Koordinator fordert dort „zusätzliche Schritte“ der privaten Firmen,
unter anderem durch die Errichtung einer gemeinsamen Meldeplattform für
inkriminierte Inhalte („industry-wide Joint Referrals Platform“). Geplant ist die
automatische Entfernung markierter Inhalte bereits beim Upload. Das
Bundesministerium des Innern teilt die Ansicht, ein solcher Uploadfilter sei „bei den
Unternehmen anzusiedeln“ (Bundestagsdrucksache 18/8845). Eine Software zur
Entfernung extremistischer Inhalte beim Upload hat das internationale „Counter
Extremism Project“ (CEP) vorgestellt (Pressemitteilung Counter Extremism
Project vom 17. Juni 2016). Das Verfahren basiert auf PhotoDNA, einer
Anwendung die von Microsoft ursprünglich für die Bekämpfung von
Kinderpornografie entwickelt wurde. Möglich ist die Detektion von Video- und
Audioinhalten. Die auch beim Bundeskriminalamt (BKA) „als Implementierung in
forensischen Tools“ eingesetzte Software PhotoDNA (Bundestagsdrucksache
18/9267) nutzt Hash-Algorithmen, um von Bildinhalten einen „Fingerabdruck“
zu erstellen und inhaltsgleiche oder ähnliche Bilder wiederzuerkennen. Außer
Microsoft haben bereits mehrere Internetdienstleister, darunter Facebook,
Google, Youtube und Twitter, PhotoDNA auf ihren Servern installiert.
Weiterhin unklar ist jedoch, wo die für einen Uploadfilter benötigte
gemeinsame Datenbank mit Hashwerten von Dateien mit „extremistischen oder
terroristischen Inhalten“ geführt würde und wer die zu entfernenden Dateien
bestimmen soll (Bundestagsdrucksache 18/9267). Der EU-Anti-Terrorismus-
Koordinator schlägt vor, Meldungen zu entsprechenden Inhalten könnten demnach
durch vertrauenswürdige Hinweisgeber („trusted reporters“) erfolgen. Ihre
Informationen zu bestimmten Inhalten sollten von den Anbietern auf ihren
Webseiten veröffentlicht werden. Im Rahmen des Programms „Civil Society
Empowerment“ will die Europäische Kommission eine gemeinsame, private
Meldeplattform mit 10 Mio. Euro fördern (
www.statewatch.org/news/2016/
nov/eu-council-implementaiton-anti-trrorismStrategy-13627-16.pdf).
1. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Internetanbieter,
welche Mitgliedstaaten und welche Einrichtungen der Europäischen Union sich
derzeit am „EU Internet Forum“ beteiligen, und welche Teilnehmenden das
Forum bereits verließen?
Bei dem EU Internet Forum am 8. Dezember 2016 handelt es sich um eine
Veranstaltung der Europäischen Kommission. Der Bundesregierung ist nicht
bekannt, welche Internetanbieter und welche Einrichtungen der Europäischen
Union von der Europäischen Kommission im Einzelnen zu dem Termin am 8.
Dezember 2016 eingeladen wurden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass alle
Mitgliedstaaten von der Europäischen Kommission eingeladen wurden. Der
Bundesregierung ist nicht bekannt, ob bzw. welche Teilnehmer das Forum bereits
verlassen haben.
Im Übrigen wird verwiesen auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Mündliche Frage des Abgeordneten Andrej Hunko, Plenarprotokoll 18/142, S. 13924,
Anlage 16.
a) Auf welche Weise und mit welchen Vorhaben sind der Ständige
Ausschuss für die innere Sicherheit (COSI) und die inzwischen als
Ratsarbeitsgruppe firmierende „Gruppe der Freunde der Präsidentschaft Cyber“
im „EU Internet Forum“ engagiert?
Der COSI und die „Gruppe der Freunde der Präsidentschaft Cyber“ bzw. die
Horizontale Ratsarbeitsgruppe Cyber werden von Europäischer Kommission und
Präsidentschaft über die Aktivitäten des EU Internet Forums informiert. Eigene
Vorhaben wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die genannten
Gremien bisher nicht in das EU Internet Forum eingebracht.
b) Wer gehört der „Gruppe der Freunde der Präsidentschaft Cyber“ an?
Die „Gruppe der Freunde der Präsidentschaft Cyber“ war ein Arbeitsgremium des
Rates der Europäischen Union. Entsprechend gehörten alle Mitgliedstaaten der
Europäischen Union dem Gremium an.
2. Welche Ergebnisse wurden zu den Themen erzielt, die laut dem EU-Anti-
Terrorismuskoordinator darin bestanden, dass „gemeinsam mit der Branche
die Möglichkeit einer automatisierten Erkennung ausgelotet werden [
sollten], um Entfernungen, die Kofinanzierung einschlägiger Initiativen und
Lösungen für eine zeitnahe freiwillige Zusammenarbeit bei elektronischen
Beweismitteln (Teilnehmer- und Transaktionsdaten) zu erleichtern“
(Ratsdokument 13627/16)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist vorgesehen, eine „gemeinsame
Meldeplattform“ im Rahmen der Veranstaltung des EU Internet Forums am 8.
Dezember 2016 vorzustellen. Im Rahmen der Kofinanzierung einschlägiger Initiativen
hat die Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung mitgeteilt, 10 Mio. Euro
für entsprechende Initiativen bereitzustellen (siehe ergänzend auch Frage 9). Eine
freiwillige Zusammenarbeit bei elektronischen Beweismitteln war nach Kenntnis
der Bundesregierung bisher nicht Gegenstand der Gespräche im Rahmen des EU
Internet Forums.
a) Welche Reisen haben europäische Teilnehmende nach Kenntnis der
Bundesregierung im Auftrag bzw. Zusammenhang des EU Internet Forums
bereits zu Internetanbietern in den USA unternommen, und welche
Firmen wurden dabei besucht?
Der Bundesregierung ist eine Reise von Mitarbeitern der Kommission mit
Vertretern von RAN, Europol und Syria Strategic Communication Advisory Team
(SSCAT) in die Vereinigten Staaten in der ersten Jahreshälfte 2016 bekannt.
Dabei wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Gespräche mit Vertretern der
Firmen Facebook, Twitter, Microsoft, Google, Cloudflare, ask.fm, Wordpress,
Yahoo und Tumblr geführt.
b) Was ist der Bundesregierung über Ziele und aufgesuchte
Gesprächspartner einer entsprechenden Reise der Europäischen Kommission und
Europol bekannt?
Der Bundesregierung sind hierzu keine weiteren Einzelheiten bekannt.
3. Welche „Expertentreffen“ des EU Internet Forums haben nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang stattgefunden und wer nahm daran teil?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/8845 wird verwiesen. Im Jahr
2016 fand darüber hinaus ein weiterer Termin mit Vertretern der Mitgliedstaaten,
der Europäischen Kommission, des Rats, sowie Europol am 19. Oktober 2016 in
Brüssel statt.
4. Welche Treffen des EU Internet Forums auf Ministerebene haben nach
Kenntnis der Bundesregierung bislang stattgefunden, und wer nahm daran
teil?
Es fand bisher ein Treffen des „EU Internet Forums“ auf Ministerebene am 3.
Dezember 2015 statt. Als Vertreter der Bundesregierung nahm der Ständige
Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union an dem Treffen
teil.
5. Welchen Inhalt hatten die bilateralen Gespräche, in denen „Vertreter des
BKA sowie der Bundeszentrale für politische Bildung“ mit der britischen
Research, Information and Communications Unit (RICU) „in Kontakt
gestanden“ haben (Bundestagsdrucksache 18/9267)?
Im bisher einzigen Treffen zwischen Mitarbeitern des SSCAT, die zum
damaligen Zeitpunkt von RICU (Research, Information and Communications Unit) zu
SSCAT abgestellt waren, und Mitarbeitern der Bundeszentrale für politische
Bildung (BpB) sowie des Bundeskriminalamtes (BKA) fand ein Austausch zu den
Einschätzungen bezüglich der Terrormiliz ISIS und ihrer
Kommunikationsstrategie statt.
Das Treffen stand unter der Agenda Deradikalisierung/Prävention und diente
vorwiegend der Vorstellung des SSCAT bzw. der Identifizierung vergleichbarer
Aufgaben in der BpB. Hierzu schilderte das SSCAT seine Arbeitsweise anhand
einzelner Kampagnen.
6. Im Rahmen welcher Vorhaben und Maßnahmen ist das EU Internet Forum
nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich des (direkten) Zugangs von
Polizeien und Geheimdiensten zu digitalen Beweismitteln bei
Internetanbietern engagiert?
Das EU Internet Forum ist nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht mit
eigenen Vorhaben und Maßnahmen im Bereich des (direkten) Zugangs von
Polizeien und Geheimdiensten zu digitalen Beweismitteln bei Internetanbietern
engagiert.
a) Wie bewertet die Bundesregierung das vom EU-Anti-Terrorismus-
Koordinator benannte Problem, wonach Polizeien und Geheimdienste vor dem
Problem stehen, das „Carrier Grade Network“ (vermutlich sind IPv4-
Adressen gemeint) unterlaufe die Anstrengungen von Sicherheitsbehörden,
Straftaten im Cyberraum bestimmten IP-Adressen zuzuordnen?
Die Bundesregierung ist der Bericht auf Ratsdokument 13627/16 sowie die dort
in Bezug genommene Europol-Publikation „Internet Organised Crime Threat
Assessment (I-OCTA) 2016“ bekannt. Das vom Koordinator für die
Terrorismusbekämpfung genannte Problem im Zusammenhang mit der Anwendung von
Carrier-Grade Network Address Translation ist der Bundesregierung ebenfalls
bekannt.
b) Im Rahmen welcher Vorhaben und Maßnahmen ist das EU Internet
Forum im Bereich des Zugangs von Polizeien und Geheimdiensten zu
verschlüsselten Telekommunikationsinhalten engagiert?
Das „EU Internet Forum“ ist nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht mit
eigenen Vorhaben und Maßnahmen im Bereich des Zugangs von Polizeien und
Geheimdiensten zu verschlüsselten Telekommunikationsinhalten engagiert.
7. Auf welche Weise könnte das EU Internet Forum aus Sicht der
Bundesregierung den Zugang zu „extremistischen oder terroristischen Inhalten“
weiter erschweren, wie sollte die Zusammenarbeit mit Internetdienstleistern
hierzu ausgebaut werden, und welche Gesetzgebungsverfahren strebt die
Bundesregierung hierzu an?
Aus Sicht der Bundesregierung könnten im Rahmen des EU Internet Forums
beschlossene Maßnahmen den Zugang zu extremistischen oder terroristischen
Inhalten weiter erschweren, in dem sich die Plattformbetreiber zu einem noch
effektiveren Vorgehen gegen solche rechtswidrigen Inhalte bereiterklären. Darüber
hinaus sollte die Zusammenarbeit zwischen Plattformbetreibern und
Sicherheitsbehörden weiter ausgebaut werden und die Rolle der EU IRU gestärkt werden.
Gesetzgebungsverfahren hierzu werden von der Bundesregierung derzeit nicht
angestrebt.
8. Was ist der Bundesregierung über Vorschläge oder Pläne anderer
Regierungen bekannt, neben der Cybercrime-Konvention des Europarats („Budapest
Convention“) auch bei den Vereinten Nationen eine Cybercrime-Konvention
zu verabschieden, und aus welchen Gründen stehen die Mitgliedstaaten der
Europäischen Union (soweit aus Diskussionen in Ratsarbeitsgruppen
bekannt) diesen Vorschlägen oder Plänen ablehnend bzw. befürwortend
gegenüber?
Der Bundesregierung ist eine allgemeine Debatte zu der Frage bekannt, neben der
Cybercrime-Konvention des Europarats („Budapest Convention“)
möglicherweise auch im Rahmen der Vereinten Nationen eine Cybercrime-Konvention zu
erarbeiten. Aus Sicht der Bundesregierung ist eine weitere Cybercrime-
Konvention nicht anzustreben. Vielmehr sollte aus Sicht der Bundesregierung für eine
weitere Verbreitung der Cybercrime-Konvention des Europarats geworben
werden. Soweit bekannt, wird diese Position von den anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union geteilt.
9. Inwiefern und durch welche Maßnahmen sollte das Internet aus Sicht der
Bundesregierung auch vermehrt mit „Gegenerzählungen“ gefüllt werden,
damit die „Werbeplattform Internet“ nicht dem IS überlassen werde (domra-
dio.de vom 28. November 2014, „Innenminister fordert Verteilung von
Flüchtlingen“)?
Aus Sicht der Bundesregierung sollten vor allem Gruppen und Organisationen
der Zivilgesellschaft entsprechende Gegenerzählungen kommunizieren. Zu
diesem Zwecke besteht die Möglichkeit einer Förderung entsprechender Aktivitäten
aus öffentlichen Mitteln, vgl. Antwort zu Frage 2.
a) Mit welchem Ziel bzw. welchen Vorschlägen soll die Erhöhung des
Volumens von „Gegenerzählungen“ im Internet bei dem EU Internet Forum
am 8. Dezember behandelt werden (Ratsdokument 13771/1/16)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Europäische Kommission
angekündigt, ein Programm zur Stärkung der Zivilgesellschaft zu schaffen. Dieses
Programm soll das Ziel haben, einen alternativen Diskurs und einen Gegendiskurs in
der gesamten EU zu befördern. Die Europäische Kommission hat überdies
angekündigt, hierfür einen Betrag i. H. v. 10 Mio. Euro bereitzustellen.
b) Was kann die Bundesregierung über die Umsetzung von Vorschlägen
mitteilen, „anerkannte Youtuber“ für die Verbreitung von
„Gegenerzählungen“ zu gewinnen, damit diese durch eine „authentische Ansprache [...]
junge, politikferne Zielgruppen“ erreichen und dabei
„Orientierungswissen vermitteln“ und „aufklärend und deradikalisierend“ wirken (FAZ vom
17. August 2015)?
c) Welche Blogger oder sonstigen im Bereich sozialer Medien bekannten
Personen haben eine solche Mitarbeit zugesagt?
Die Fragen 9b und 9c werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6238, insbesondere die Antworten zu
den Fragen 26 bis 30, verwiesen. Ergänzend: Die BpB hat im Zeitraum Oktober
2014 bis Mai 2016 das Informations- und Bildungsangebot „Begriffswelten
Islam“ in Zusammenarbeit mit YouTubern entwickelt und umgesetzt. Im Rahmen
von zwei Webvideo-Formaten kooperierte die BpB mit unterschiedlichen
YouTubern, die sich aus einem persönlichen Interesse heraus mit den in
Deutschland geführten Islamdiskursen auseinandersetzen wollen. Die Videos werden in
den Kanälen der an den Projekten beteiligten Youtuber veröffentlicht und als
Playlist auf dem YouTube-Kanal der BpB bereitgestellt.
10. Was ist der Bundesregierung über Zuwendungsempfänger bzw. Vorhaben
des „Civil Society Empowerment Programme“ der Europäischen Union
bekannt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
11. Was ist der Bundesregierung über Zielsetzung und Beteiligte des „European
Strategic Communications Network“ bekannt, das am 1. Oktober 2016 aus
dem „Syria Strategic Communications Advisory Team“ hervorging
(Ratsdokument 13627/16)?
a) Wie ist die Arbeit des Netzwerks geregelt, wer übernimmt dessen Vorsitz
bzw. Sekretariat, und wo ist es angesiedelt?
b) Aus welchen (Unter-)Arbeitsgruppen besteht das Netzwerk?
Die Fragen 11 bis 11b werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Das European Strategic Communication Network (ESCN) ist ein für ein Jahr von
der Europäischen Kommission finanziertes, von Belgien geleitetes und vom
Vereinigten Königreich unterstütztes Projekt. Derzeit sind 19 Mitgliedstaaten am
ESCN beteiligt.
Beim ersten Netzwerktreffen des ESCN am 18. November 2016 skizzierte das
Sekretariat die Zielsetzung des Projekts: Demnach will das ESCN, im Anschluss
an das SSCAT, weiterhin Mitgliedstaaten anlassbezogen bei der strategischen
Kommunikation im Rahmen der Bekämpfung des gewaltbereiten Extremismus
beraten. Darüber hinaus soll durch Vernetzung verstärkt zum Austausch von
Informationen und Best Practices im Bereich dieser strategischen Kommunikation
beigetragen werden. Zu Unterarbeitsgruppen o. Ä. liegen der Bundesregierung
keine Informationen vor.
12. Auf welche Weise ist der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit mit der Erstellung von
„Gegenerzählungen“ zu von terroristischen Organisationen verwendeten radikalen
Botschaften befasst?
Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) hat nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2015 die „Task Force South“ eingerichtet. Die Task Force hat das
Ziel, durch stärkeres Engagement in den sozialen Medien sowie verstärkte
Kommunikation auf Arabisch terroristischer Propaganda entgegenzutreten. Regional
ist ihre Tätigkeit ausgerichtet auf die arabisch sprechenden Gemeinschaften in
Nordafrika, Nahost, Irak und der Arabischen Halbinsel.
13. Was ist der Bundesregierung über den Stand der Entwicklung einer
gemeinsamen Meldeplattform mit Internetdienstleistern bekannt?
Auf die Antworten zu den Fragen 2 und 9 wird verwiesen. Weitere Details zu
Funktionsweise und -umfang einer „gemeinsamen Meldeplattform“ sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
Anders als in der Vorbemerkung der Fragesteller ausgeführt, beabsichtigt die
Europäische Kommission nach derzeitiger Kenntnis der Bundesregierung jedoch
nicht, eine „gemeinsame Meldeplattform“ mit 10 Mio. Euro zu fördern.
Nach derzeitiger Kenntnis der Bundesregierung ist eine Förderung der
„gemeinsamen Meldeplattform“ aus Mitteln der Europäischen Union nicht vorgesehen.
Bei der genannten Summe von 10 Mio. Euro handelt es sich nach Kenntnis der
Bundesregierung vielmehr um den Betrag, den die Europäische Kommission zur
Förderung von alternativen Diskursen und Gegendiskursen bereitzustellen
angekündigt hat (s. Antwort zu Frage 9a).
a) Inwiefern hat die Bundesregierung mittlerweile ihre Haltung zur Frage
abgestimmt, ob die gemeinsame Meldeplattform Uploads lediglich auf
Inhalte überprüfen soll, die bereits einmal hochgeladen wurden, oder ob
europäische Kriminalämter (inklusive Europol) dort auch unveröffentlichtes
Material zur etwaigen Löschung durch die Internetanbieter hinterlegen
sollten (Bundestagsdrucksache 18/9267)?
Auf die Antwort zu Frage 13 dieser Kleinen Anfrage sowie auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/9267 wird verwiesen.
b) Inwiefern bzw. mit welchen Einschränkungen könnte aus Sicht der
Bundesregierung die Europol-Auswertedatei „Check the Web“ für eine
gemeinsame Meldeplattform genutzt werden?
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
14. Was ist der Bundesregierung über einen Vorschlag des EU-Anti-
Terrorismus-Koordinators bekannt, wonach Meldungen zu inkriminierten
Internetinhalten durch vertrauenswürdige Hinweisgeber („trusted reporters“)
erfolgen könnten?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind bereits derzeit einzelne
Sicherheitsbehörden sowie Organisationen der Zivilgesellschaft seitens einzelner
Plattformbetreiber als „vertrauenswürdige Hinweisgeber“ anerkannt. Dies führt in der Regel
dazu, dass von diesen „vertrauenswürdigen Hinweisgebern“ gemeldete Inhalte
durch den jeweiligen Plattformbetreiber kurzfristig überprüft und bei Feststellung
der Rechts- oder Vertragswidrigkeit durch den Plattformbetreiber entfernt
werden.
15. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, welche Personen
oder Organisationen diese Aufgabe als „vertrauenswürdige Hinweisgeber“
übernehmen könnten?
Aus Sicht der Bundesregierung obliegt es den jeweiligen Plattformbetreibern,
„vertrauenswürdige Hinweisgeber“ für ihre jeweiligen Plattformen zu
bestimmen.
16. Was ist der Bundesregierung über Teilnehmende des am 24. November 2016
startende „Justizexpertennetzwerk für cyberpolitische Fragestellungen“
(EJCN) bekannt (cilip.de vom 30. Oktober 2016)?
Das „European Judicial Cybercrime Network“ ist ein Netzwerk der zuständigen
Justizbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die sich
schwerpunktmäßig mit der Verfolgung von Computerkriminalität befassen. Das
Netzwerk trifft sich in den Räumen von Eurojust in Den Haag. Die Bundesrepublik
Deutschland wird in dem Netzwerk vorerst durch die Generalstaatsanwaltschaft
Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität –
Außenstelle Gießen vertreten. Die Bundesregierung nimmt an dem Netzwerk nicht
teil.
17. Auf welche Weise wird sich das EJCN mit den Themen „Zugang zu
verschlüsselten Internetinhalten“, „Entfernung von Internetinhalten“ und
„Erlangung elektronischer Beweismittel“ befassen?
Das Netzwerk hat sich nach seiner Einrichtung durch den Rat der Europäischen
Justiz- und Innenminister vom 9. Juni 2016 auf seiner Sitzung vom 24. November
2016 konstituiert. Auf welche Weise sich das Netzwerk mit bestimmten Themen
befassen wird, ist der Bundesregierung gegenwärtig nicht bekannt.
a) Was ist der Bundesregierung über Pläne der Europäischen Kommission
oder des Rates bekannt, einen Legislativvorschlag für den direkten
Zugang für Ermittlerinnen und Ermittler bzw. Justizbehörden zu
elektronischen Beweismitteln vorzulegen?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 31 des
Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/8523 auf den Seiten 20 und 21
wird Bezug genommen. Die dort erwähnten Ratsschlussfolgerungen „Improving
Criminal Justice in Cyberspace“ vom 9. Juni 2016 (Ratsdok. 10007/16) werden
derzeit von der Europäischen Kommission umgesetzt. Für Dezember 2016 ist ein
Zwischenbericht über die bisherige Umsetzungsarbeit angekündigt.
b) Auf welche Weise könnten Internetanbieter aus Sicht der
Bundesregierung zu einer Zusammenarbeit verpflichtet werden, auch wenn diese ihren
Sitz nicht in einem EU-Mitgliedstaat haben, dort jedoch Dienste anbieten?
Internetanbieter, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland geschäftsansässig
sind, könnten außerhalb der bestehenden Rechtshilfeverfahren in Strafsachen nur
auf Grundlage einer entsprechenden internationalen Vereinbarung zu einer
Zusammenarbeit verpflichtet werden.
18. Wie viele Online-Inhalte sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Europol-Auswertedatei „Check the Web“ gespeichert (bitte sowohl
gespeicherte Dateien als auch die Gesamtzahl der Einträge angeben)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung befanden sich in „Check the Web“ mit Stand
des 24. November 2016 nachfolgende Inhalte:
Terrorist Organizations: 145
Authors: 696
Media Outlets: 300
Websites: 100
Statements: 4 121
Publications: 2 960
Video/Audio: 5 316
Assessments: 219
Dossiers: 21.
19. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie viele Löschanträge die
„Meldestelle für Internetinhalte“ an Internetdienstleister seit ihrem Bestehen
an Internetdienstleister richtete, und wie vielen dieser Aufforderungen Folge
geleistet wurde?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden insgesamt 15 421 Inhalte an
Provider gemeldet und um Löschung gebeten. Bei 88,9 Prozent hiervon erfolgte die
Löschung durch den jeweiligen Provider (Stand: 4. Oktober 2016).
a) Wie viele dieser Löschanträge bzw. Meldungen kamen aus den EU-
Mitgliedstaaten?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden 1 203 „Beiträge“ der EU-
Mitgliedstaaten durch die EU IRU entgegengenommen (Stand: 4. Oktober 2016). Ob es
sich hierbei auch um Meldungen von Internetinhalten handelt, ist nicht bekannt.
b) Wie viele dieser Löschanträge bzw. Meldungen kamen von deutschen
Polizeibehörden?
Durch deutsche Polizeibehörden wurden bislang keine einzelnen Inhalte an die
EU IRU übersandt. Am 31. August/1. September 2016 wurden durch die EU IRU
„Joint Action Days“(JAD) durchgeführt, an welchen neben Großbritannien,
Frankreich und Slowenien auch ein Vertreter des BKA teilgenommen hat. Im
Zuge dieser JAD wurden insgesamt 1 677 Inhalte in sechs verschiedenen
Sprachen (englisch, französisch, deutsch, russisch, arabisch und türkisch) identifiziert
und an zuständige Provider gemeldet. Es wird in diesem Zusammenhang auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10113 verwiesen.
20. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die
„Meldestelle für Internetinhalte“ bei Europol ihre erweiterte Zuständigkeit für
zunächst „terroristische Inhalte“, später „Schleusungskriminalität“ und
schließlich „hybride Bedrohungen“ umsetzt?
Auf die Antworten zu den Fragen 10 und 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9764 wird verwiesen.
a) Auf welche Weise könnte die „Meldestelle“ aus Sicht der
Bundesregierung auch gegen „Radikalisierung und Anwerbung von Terroristen“ tätig
werden?
Bei der „Radikalisierung und Anwerbung von Terroristen“ kann es sich nach
Auffassung der Bundesregierung bereits um terroristische und gewalttätige
extremistische Inhalte handeln. Insoweit könnte die EU IRU bereits tätig werden.
b) Wie viel Personal ist derzeit bei der „Meldestelle für Internetinhalte“
beschäftigt, und welcher Aufwuchs ist geplant bzw. beschlossen?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9764 wird verwiesen. Weitere
Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
21. Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die „Meldestelle für
Internetinhalte“ außer „salafistische“ oder „jihadistische“ auch Beiträge von
als „linksextremistisch“ bezeichneten Personen oder Gruppen aufspüren
und/oder zur Entfernung melden sollte?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es für eine solche Erweiterung oder
Schwerpunktverlagerung derzeit keine Planungen.
22. Welche entsprechenden Diskussionen, Vorschläge oder Pläne zur
Ausweitung des Aufgabenspektrums der „Meldestelle für Internetinhalte“ auf
Beiträge von als „linksextremistisch“ bezeichneten Personen oder Gruppen sind
der Bundesregierung auf EU-Ebene bekannt?
Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen.
23. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die „Meldestelle für
Internetinhalte“ im Herbst oder Winter 2016 sogenannte gemeinsame
Aktionstage durchführen will, und wer nimmt daran teil?
Nach Kenntnis der Bundesregierung plant die EU IRU Ende 2016 einen
„gemeinsamen Aktionstag“. Ein genaues Datum ist der Bundesregierung noch nicht
bekannt. Eine deutsche Beteiligung ist derzeit nicht vorgesehen.
24. Was ist der Bundesregierung über Pläne von Europol bekannt, in den
nächsten Monaten Strafverfolgungspartner zusammenzubringen, um sich über
bewährte Verfahren bei der Bekämpfung der Vorgehensweise von Terroristen
im Internet auszutauschen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung lud Europol im September 2016 Vertreter
der EU-Mitgliedstaaten ein, um nach Abschluss des ersten Jahres des EU IRU-
Wirkbetriebs über die bisherigen Erfahrungen und etwaige
Verbesserungsvorschläge der Zusammenarbeit zu sprechen. Pläne zur Durchführung eines Treffens
von Strafverfolgungspartnern bei Europol sind der Bundesregierung überdies
nicht bekannt.
25. Was ist der Bundesregierung über Pläne von Europol bekannt, zum Thema
„Verschlüsselung“ bzw. Zugang von Polizeien und Geheimdiensten zu
Inhalten derselben eigene (Unter-)Arbeitsgruppen oder ähnliche Plattformen
zur Kooperation einzurichten?
a) Wer gehört diesen Arbeitsgruppen oder Plattformen an?
b) Ab wann sollen die Arbeitsgruppen oder Plattformen arbeitsfähig sein,
und welche Zielsetzung bzw. Aufgaben verfolgen diese?
Die Fragen 25 bis 25b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung sind keine Pläne von Europol bekannt, zum Thema
„Verschlüsselung“ bzw. Zugang von Polizeien und Geheimdiensten zu Inhalten
derselben eigene (Unter-)Arbeitsgruppen oder ähnliche Plattformen zur Kooperation
einzurichten.
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