[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom
19. Dezember 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10737
18. Wahlperiode 21.12.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke,
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/10558 –
Die Situation in der Türkei und die fortgesetzte Kooperation der Bundesregierung
mit der Türkei
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Urteil ist vernichtend, die Folgen aber sind völlig unklar. Noch niemals
zuvor hat die Brüsseler Europäische Kommission die politischen
Entwicklungen in der Türkei so klar benannt und so offen kritisiert wie im neuen
Fortschrittsbericht 2016, der am 9. November 2016 vorgelegt wurde. Die
Kommissionsbehörde zählt gravierende Defizite in den Bereichen Meinungsfreiheit,
Korruptionsbekämpfung und Rechtsstaatlichkeit auf. Indirekt wirft Brüssel der
türkischen Justiz sogar Folter vor (
www.welt.de/politik/ausland/article1593533
04/Das-Urteil-der-EU-ueber-Erdogans-Tuerkei-ist-vernichtend.html). Es bestehe
begründeter Verdacht auf Folter und Misshandlungen politischer Häftlinge.
Amnesty International hat Berichte vorliegen, die belegen, dass die türkische
Polizei in Ankara und Istanbul Gefangene beleidigt und bedroht und ihnen
Essen, Wasser sowie medizinische Versorgung verweigere. Außerdem zwinge sie
Gefangene dazu, bis zu 48 Stunden in Stresspositionen zu verharren. Zudem
würden einige Gefangene brutal geschlagen und vergewaltigt (
www.amnesty.
de/2016/7/24/tuerkei-gefangene-nach-putschversuch-gefoltert).
Die Notstandsdekrete der türkischen Regierung ermöglichten Beamten,
Gefangene zu misshandeln, berichtet auch Human Rights Watch und berichtet von
mindestens 13 dokumentierten Fällen von Folter (
www.zeit.de/politik/ausland/
2016-10/tuerkei-folter-human-rights-watch). Einer erhöhten Gefahr von Folter
und anderen Misshandlungen sind auch und besonders Funktionäre und
Mitglieder der Oppositionspartei HDP ausgesetzt.
Nach dem Putschversuch am 15. Juli 2016 wurden in der Türkei 80 000
Angestellte aus dem öffentlichen Dienst entlassen, weil sie angeblich mit den
Putschisten in Verbindung stehen sollen. 4 300 Firmen und Institutionen wurden
aus demselben Grund enteignet. 40 000 angebliche Verschwörer wurden
inhaftiert (
www.sueddeutsche.de/politik/nach-dem-putschversuch-in-der-tuerkei-
mehrals-menschen-von-erdoans-saeuberungswelle-betroffen-1.3126220), 370
Organisationen verboten (
www.bild.de/bildlive/2016/16-tuerkei-48731284.bild.html).
Seit dem gescheiterten Putschversuch Mitte Juli 2016 seien mindestens
99 Journalisten und Schriftsteller verhaftet worden, heißt es in der
Entschließung. Zudem seien von den Behörden mehr als 100 Medien geschlossen
worden. Dadurch hätten 2 300 Journalisten ihre Arbeit verloren (
www.zeit.de/
politik/ausland/2016-10/tuerkei-eu-parlament-medien-journalisten-
freilassungresolution).
Die Krise der Demokratie in der Türkei unter Präsident Recep Tayyip Erdoğan
treibt offenbar immer mehr Menschen in die Flucht. Seit dem gescheiterten
Militärputsch vom 15. Juli 2016 ist die Zahl türkischer Staatsbürger, die in
Deutschland Asyl suchen, wieder spürbar gestiegen (
www.spiegel.de/politik/
deutschland/zahl-tuerkischer-fluechtlinge-in-deutschland-nimmt-zu-a-11209
67.html). Dabei muss zwischen neu angekommenen Asylsuchenden (EASY-
Zahlen) und Asylanträgen von Asylsuchenden aus der Türkei unterschieden
werden – denn wegen der massiv verzögerten Asylbearbeitung und
Antragstellung gibt es im Jahr 2016 eine gestiegene Zahl von Asylanträgen, die nicht
notwendigerweise auf neu ankommenden Asylsuchenden beruhen muss. Die Zahl
neu ankommender Asylsuchender aus der Türkei (EASY) ist von Dezember
2015 (391) auf bis zu 275 im Juli 2016 gesunken (Antwort auf die Schriftliche
Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 18/8766 sowie Antwort auf die Schriftliche
Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 18/10163). Im August 2016, d. h. nach dem
gescheiterten Putsch und der beginnenden „Säuberungswelle“, stieg sie dann
auf 375 Schutzsuchende, im September 2016 waren es bereits 446 neu
Registrierte. Von Januar bis September 2016 wurden 3 059 Asylsuchende aus der
Türkei neu im EASY-System registriert.
Die Gesamtschutzquote liegt basierend auf diesen Antworten zwischen 3,1 und
9 Prozent. Nach Medienmeldungen lag die Gesamtschutzquote von Januar bis
September 2016 bei 6,8 Prozent (2015: 14,6 Prozent), von denen etwa 85,1
Prozent der Asylbewerber Kurden sein sollen (
www.zeit.de/gesellschaft/2016-11/
tuerkei-asylsuchende-zahl-angestiegen-meist-abgelehnt). Allerdings bleibt bei
der Gesamtschutzquote unberücksichtigt, dass der Anteil rein formeller
Entscheidungen (Dublin-Entscheidungen, Einstellungen) bei Asylsuchenden aus
der Türkei sehr hoch ist und die Zahl der inhaltlichen Entscheidungen weit
übersteigt. Die aussagekräftigere bereinigte Schutzquote bei Asylsuchenden aus der
Türkei liegt deshalb weitaus höher. Sie stieg von nur 8 Prozent im Januar 2016
auf bis zu 29,6 Prozent im September 2016 (Antwort auf die Schriftliche
Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 18/8766 sowie Antwort auf die Schriftliche
Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 18/10163).
Sowohl die Bundesregierung als auch die EU zeigen sich zwar zutiefst besorgt
(
www.deutschlandfunk.de/eu-und-tuerkei-erdogans-wunder-punkt.720.de.html?
dram:article_id=371185), allerdings folgen bislang daraus keine Taten. Die
Europäische Kommission hätte ihr vernichtendes Urteil durchaus mit der
Empfehlung verbinden können, die Verhandlungen über einen EU-Beitritt der Türkei
nun endlich abzubrechen. Die Europäische Kommission tat das aber nicht
(
www.deutschlandfunk.de/eu-und-tuerkei-erdogans-wunder-punkt.720.de.html
?dram:article_id=371185). Dagegen kritisiert die Fraktion DIE LINKE. im
Deutschen Bundestag, es wäre eine völlige moralische Bankrotterklärung der
EU, wenn sie an den Beitrittsverhandlungen festhielte. Schließlich habe
Präsident Recep Tayyip Erdoğan mit den massenhaften Entlassungen von Beamten
und Festnahmen von Oppositionellen infolge des gescheiterten Putsches vom
Juli 2016 längst alle roten Linien überschritten. Auch hätten die Erfahrungen
der vergangenen Jahre gezeigt, dass Präsident Recep Tayyip Erdoğan durch
die Beitrittsgespräche nur ermutigt werde, in seinem Land noch brutaler
vorzugehen und noch mehr Demokratie abzubauen (
www.deutschlandfunk.de/
beitrittsgespraeche-mit-der-tuerkei-die-roten-linien-sind.694.de.html?dram:
article_id =371484).
1. Wie viele Asylsuchende aus der Türkei sind nach Kenntnis der
Bundesregierung im Oktober und November 2016 im EASY-System (Erstverteilung von
Asylbegehrenden) in Deutschland neu registriert worden (bitte nach
Monaten auflisten), und wie hoch war die bereinigte Schutzquote in Bezug auf
Asylsuchende aus der Türkei in diesen beiden Monaten (bitte in absoluten
und relativen Zahlen angeben und nach Monaten auflisten)?
Erstverteilung von Asylbegehrenden auf die Bundesländer: insgesamt 1 128
Zugänge von türkischen Staatsangehörigen registriert, davon 485 im Oktober 2016
und 643 im November 2016.
Die nachfolgende Tabelle weist alle Asylentscheidungen des BAMF zu
türkischen Asylbewerbern für die Monate Oktober und November 2016 aus, auch den
Anteil der positiven Entscheidungen (Asyl- /Flüchtlingsanerkennung/subsidiärer
Schutz/Abschiebungsverbot) an allen Entscheidungen.
Mögliche weitere Quoten können ggf. aus den Daten der Tabelle ermittelt
werden:
davon:
Asylentscheidungen des
BAMF Okt
und Nov
2016
Asylentscheidungen
Anerkennung als
Asylberechtigte
Anerkennungen als
Flüchtling
nach § 3
AsylG
Gewährung von
subsidiärem Schutz
nach § 4
AsylG
Feststellung eines
Abschiebungsverbots nach
§ 60 V/VII
AufenthG
Anteil der
positiven
Entscheidungen an allen
Entscheidungen (in
Prozent)
Ablehnungen
sonstige
Verfahrenserledigungen
(Einstellungen,
Dublin-
Verfahren)
Okt 16 190 1 13 2 1 8,9 46 127
Nov 16 364 1 22 7 2 8.8 157 175
2. In wie vielen Fällen wurden Auslieferungsersuchen seitens der Türkei wegen
welcher Deliktgruppen seit 2009 bis 2016 an die Bundesrepublik
Deutschland gestellt, und in wie vielen Fällen ist es zu einer Überstellung gekommen
(bitte entsprechend der Jahre auflisten)?
Die Zahlen zu türkischen Auslieferungsersuchen stellen sich für die Zeit seit dem
Jahr 2009 wie folgt dar:
2009: 38 eingegangen; 18 wurden bewilligt
2010: 28 eingegangen; 15 wurden bewilligt
2011: 49 eingegangen; 25 wurden bewilligt
2012: 51 eingegangen; 21 wurden bewilligt
2013: 37 eingegangen; 11 wurden bewilligt
2014: 52 eingegangen; 24 wurden bewilligt
2015: 51 eingegangen; 24 wurden bewilligt.
Die Zahlen für das Jahr 2015 sind noch nicht abschließend, da die eingegangenen
Auslieferungsersuchen erst dann abschließend statistisch erfasst werden, wenn
die Auslieferungsverfahren beendet sind. Eine entsprechende Statistik wird zu
Beginn des Jahres 2017 veröffentlicht werden.
2016: 52 eingegangen; 20 wurden bewilligt.
Auch die Zahlen für 2016 sind noch nicht abschließend. Hierfür wird die
entsprechende Statistik zu Beginn des Jahres 2018 veröffentlicht.
Zur Zahl der Überstellungen wird keine Statistik geführt, so dass hier nur
Angaben zu den bewilligten Ersuchen erfolgen können. In der weit überwiegenden
Anzahl der Bewilligungen wird die jeweilige Person jedoch an die Türkei
überstellt, es sei denn, das Ersuchen wurde zurückgenommen.
Die Deliktsgruppen für die aus der Türkei eingehenden Ersuchen werden
zunächst nicht statistisch erfasst. In der im Bundesanzeiger und auf der Internetseite
des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
veröffentlichten Auslieferungsstatistik werden in der Tabelle „A.2 Erledigte Ersuchen um
Auslieferung aus der Bundesrepublik Deutschland nach Deliktsgruppen“
lediglich die Deliktsgruppen erfasst, die den erledigten Auslieferungsersuchen
zugrunde lagen.
Für die Jahre 2009 bis 2014 stellen sich diese Statistiken wie folgt dar:
2009:
Fehlende gegenseitige Strafbarkeit 4
Entziehung der Fahrerlaubnis 1
Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis 1
Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung 2
Mitglied terroristischer Vereinigung 16
Inverkehrbringen von Falschgeld 2
Sexueller Missbrauch von Kindern 1
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung 1
Mord 3
Mord (versuchter) 1
Totschlag 4
Totschlag (versuchter) 1
Fahrlässige Tötung 1
Körperverletzung 1
Körperverletzung mit Todesfolge 1
Diebstahl 1
Besonders schwerer Fall des Diebstahls 1
Raub 2
Schwerer Raub 1
Betrug 2
Urkundenfälschung 2
Gefährdung des Straßenverkehrs 1
Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) 8
Verstoß gegen das Waffengesetz (WaffG) 1
2010:
Fehlende gegenseitige Strafbarkeit 1
Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamten 1
Bildung terroristischer Vereinigung 1
Mitglied terroristischer Vereinigung 5
Inverkehrbringen von Falschgeld 1
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung 4
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen 1
Totschlag 2
Totschlag (versuchter) 1
Körperverletzung 1
Gefährliche Körperverletzung 1
Freiheitsberaubung 1
Diebstahl 2
Besonders schwerer Fall des Diebstahls 2
Raub 1
Schwerer Raub 1
Urkundenfälschung 3
Verstoß gegen das BtMG 4
Verstoß gegen das WaffG 1
2011:
Fehlende gegenseitige Strafbarkeit 1
Anstiftung 5
Hausfriedensbruch 1
Mitglied terroristischer Vereinigung 12
Kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland 2
Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln 1
Mord 2
Mord (gemeinschaftlich) 2
Mord (versuchter) 2
Totschlag 7
Totschlag (gemeinschaftlich) 1
Totschlag (versuchter) 1
Fahrlässige Tötung 2
Körperverletzung 2
Gefährliche Körperverletzung 3
Entziehung Minderjähriger 1
Diebstahl 1
Raub 2
2011:
Raub (versuchter) 1
Schwerer Raub 4
Raub mit Todesfolge 1
Betrug 2
Urkundenfälschung 5
Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 1
Verstoß gegen das BtMG 13
Verstoß gegen das WaffG 3
2012:
Fehlende gegenseitige Strafbarkeit 1
Anstiftung 1
Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte 1
Landfriedensbruch 1
Besonders schwerer Fall des Landesfriedensbruchs 1
Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung 1
Bildung terroristischer Vereinigung 2
Mitglied terroristische Vereinigung 15
Beleidigung 1
Mord 6
Totschlag 5
Körperverletzung 4
Gefährliche Körperverletzung 2
Schwere Körperverletzung 1
Freiheitsberaubung 2
Diebstahl 1
Besonders schwerer Fall des Diebstahls 1
Unterschlagung 1
Erpressung 1
Räuberische Erpressung 1
Betrug 4
Untreue 1
Urkundenfälschung 5
Missbrauch von Ausweispapieren 1
Brandstiftung 1
Schwere Brandstiftung 1
Brandstiftung mit Todesfolge 1
Verstoß gegen das BtMG 3
Verstoß gegen das WaffG 2
2013:
Fehlende gegenseitige Strafbarkeit 2
Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung 3
Bildung terroristischer Vereinigung 7
Geldfälschung 2
Inverkehrbringen von Falschgeld 1
Sexueller Missbrauch von Kindern 2
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern 1
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung 1
Beleidigung 2
Verleumdung 1
Mord 2
Totschlag 2
Fahrlässige Tötung 4
Körperverletzung 5
Gefährliche Körperverletzung 3
Schwere Körperverletzung 1
Körperverletzung mit Todesfolge 1
Freiheitsberaubung 1
Nötigung 1
Bedrohung 1
Diebstahl 1
Besonders schwerer Fall des Diebstahls 1
Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl 1
Schwerer Bandendiebstahl 1
Unterschlagung 1
Erpressung 1
Betrug 4
Urkundenfälschung 2
Sachbeschädigung 1
Verstoß gegen das BtMG 7
Verstoß gegen das Vereinsgesetz 1
2014:
Betäubungsmitteldelikte 4
Betrug 3
Diebstahldelikte und Sachbeschädigungen 3
Fälschungsdelikte 6
Schusswaffen/Sprengstoffe 4
Sexualstraftaten 7
Sonstiges 5
Straftaten gegen die Person ohne Todesfolge 13
Terrorismus 6
Tötungsdelikte/Straftaten mit Todesfolge 6
Auslieferungsersuchen können mehrere Straftaten umfassen. Dadurch erklärt sich
die Abweichung der Zahlen.
3. Wie viele Auslieferungsersuchen der Türkei wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2009 bis 2016 gegen türkische Staatsangehörige in der
Bundesrepublik Deutschland gestellt, die sich auf Straftatbestände analog
den §§ 129, 129a und 129b des Strafgesetzbuchs in den Jahren 2010 und
2011 beziehen?
Die Staatsangehörigkeit der Verfolgten wird im Zusammenhang mit Ersuchen
eines bestimmten Staates (hier: Türkei) statistisch nicht erfasst. Diese Frage kann
deshalb nicht beantwortet werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2
verwiesen.
4. Wie viele Auslieferungsersuchen der Türkei wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2009 bis 2016 gegen ehemalige türkische Staatsangehörige
in der Bundesrepublik Deutschland gestellt, die sich auf Straftatbestände
analog den §§ 129, 129a und 129b des Strafgesetzbuchs in den Jahren 2010
und 2011 beziehen?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
5. Inwieweit geht die Bundesregierung bei einer Bewilligung einer
Auslieferung seit dem Putsch davon aus, dass der Ausgelieferte im Zielstaat mit
einem rechtsstaatlichen Verfahren rechnen kann?
Seit dem 15. Juli 2016 sind keine türkischen Ersuchen bewilligt worden, mit
denen um Auslieferung zur Strafverfolgung gebeten wurde.
6. Inwieweit kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis begründete
Anhaltspunkte für die Befürchtung ausschließen, dass die Gerichte der Türkei
spätestens seit dem Putsch auch solche Aussagen als Beweis verwerten, die
nachweislich durch Folter herbeigeführt worden sind?
Da sich die Situation in der Türkei stetig verändert und der konkrete Einzelfall zu
beurteilen ist, nimmt die Bundesregierung zu möglichen Bewertungen in
hypothetischen Fallgestaltungen nicht Stellung.
7. Inwieweit sieht die Bundesregierung gesichert, dass Personen, die an die
Türkei überstellt werden, dort rechtsstaatlich behandelt und insbesondere
nicht gefoltert werden, und worauf gründet sich die Einschätzung der
Bundesregierung?
Die Bundesregierung berücksichtigt im Rahmen des Auslieferungsverkehrs in
jedem Einzelfall die rechtsstaatliche Situation sowie die Haftbedingungen in dem
ersuchenden Land und trägt dem – ebenso wie bereits die Gerichte bei der
Entscheidung über die Zulässigkeit – im Rahmen ihrer Entscheidung über die
Bewilligung des Auslieferungsersuchens Rechnung. Die Bundesregierung steht hierzu
im Austausch mit einer Vielzahl von Ansprechpartnern.
8. Welche Maßnahmen (Übungen, Lehrgänge, Besprechungen etc.) hat es im
Jahr 2016 im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen
Deutschland und der Türkei gegeben (bitte vollständig unter Angabe der jeweiligen
Kooperationspartner, Orte, Zeiträume, Inhalte bzw. Gegenstände der
Projekte, Kosten für die deutsche Seite unter Einbeziehung von Projekten des
Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien und unter EU-Führung auflisten)?
Zu BKA-Maßnahmen siehe folgende Tabelle:
Maßnahme Kooperationspartner Ort Zeitraum Inhalt Kosten in Euro
1.
Informationsaustausch
Cybercrime
im Rahmen
der
Nachhaltigkeit zum
EU Twinning
Projekt
„Cybercrime“ der
IRZ
TNP, Generalkommando
der Gendarmerie und
Generalbundesanwälte (GBA)
Berlin,
BKA
15.03.2016 Cybercrime EU Twinning
Projekt
„Cybercrime“ der IRZ
2. Besuch
des Leiters
der
Generalsicherheitsdirektion
(GSD) im
BKA
-Präsident, Vertreter BKA-
Leiter, Vertreter GSD
Berlin,
BKA
21.01.16 -
Flüchtlingssituation in der
Türkei
- Bekämpfung
von Terrorismus
und
Organisierter Kriminalität
Für Deutschland
keine über den
Dienstbetrieb
hinausgehende Kosten
3. Besuch
des stellv.
Polizeileiters
von Istanbul
im BKA
Vizepräsident BKA Stellv.
Polizeileiter Istanbul
Wiesbaden,
BKA
12.02.16
Terrorismusbekämpfung,
insbesondere im
Zusammenhang mit
dem Anschlag am
12.01.2016 in
Istanbul.
Für Deutschland
keine über den
Dienstbetrieb
hinausgehende Kosten
4.
Arbeitsbesuch von
Vertretern der GSD
im BKA zu den
deutsch-
türkischen
Konsultationen
Vertreter von:
- BKA
- BMI
- AA
- BMJV
- GBA
- GSD
Berlin,
BKA
13.-16.03.16 -Bekämpfung der
Organisierten
Kriminalität, der
Rauschgiftkriminalität, und der
Schleusungskriminalität-
Terrorismusbekämpfung
-
Auslieferungsverfahren
- Asyl- und
Aufenthaltsrecht
1.086,64 €
5. Besuch Hauptabteilung Cybercrime
der GSD
Wiesbaden, BKA
20.-
3.03.2016
- Vorstellung
Kooperationsmodelle,
Strategie und
Organisationsstrukturen
Für Deutschland
keine über den
Dienstbetrieb
hinausgehende Kosten
6. Besuch des
Leiters GSD
im BKA
Leiter GSD Berlin,
BKA
4. Quartal
2016 bzw. 1.
Quartal 2017
Bekämpfung von
Terrorismus und
Organisierter
Kriminalität
Für Deutschland
keine über den
Dienstbetrieb
hinausgehende Kosten
Maßnahme 1: Die Maßnahme wurde aus EU-Haushaltsmitteln finanziert.
Eine diesbezügliche Kostenaufstellung liegt der Bundesregierung nicht vor.
Maßnahme 6: Der für das vierte Quartal avisierte Besuch des Leiters der
Generalsicherheitsdirektion im BKA hat sich bislang nicht konkretisiert. Es gibt nach
wie vor keine Festlegungen oder Absprachen im Hinblick auf einen solchen
Besuch.
Die Maßnahmen der Bundespolizei stellen sich wie folgt dar:
Der im Rahmen der grenzpolizeilichen Zusammenarbeit mit der Türkei entsandte
Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamter der Bundespolizei führt im Rahmen
seiner Aufgabenwahrnehmung regelmäßig Arbeitsgespräche mit den türkischen
Partnerbehörden. Darüber hinaus erfolgen durch die Bundespolizei ebenfalls
Arbeitsgespräche mit dem seit 2016 an die türkische Botschaft in Berlin entsandten
türkischen Verbindungsbeamten.
Im Rahmen des deutsch-türkischen Migrationsdialogs besuchte eine Delegation
der Bundespolizei vom 24. bis 26. Februar 2016 die Türkei, um hinsichtlich der
mit der Türkei unterzeichneten gemeinsamen Absichtserklärung zur Bekämpfung
der illegalen Migration und Schleusungskriminalität die Zusammenarbeit
abzustimmen.
Zwei Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei unterstützten darüber hinaus vom
21. bis 25. November 2016 in Istanbul eine von der Internationalen Organisation
für Migration (IOM) organisierte Schulung zum Erkennen von Dokumenten- und
Urkundenfälschungen zugunsten der für die Kontrolle des türkischen
Grenzverkehrs zuständigen Behörden. Im Rahmen von Ermittlungen gegen
Schleusernetzwerke wurden im Jahr 2016 sechs Arbeitsbesprechungen mit der türkischen
Generalsicherheitsdirektion durchgeführt. Im Einzelnen:
5. bis 6. Januar 2016 in Ankara
20. Januar 2016 in Potsdam
9. bis 10. März 2016 in Potsdam und Berlin
15. bis 16. März 2016 in Athen (gemeinsam mit der griechischen
Ausländerpolizei in Athen)
10. bis 12. Mai 2016 in Istanbul
5. bis 9. September 2016 in Potsdam und Berlin (punktuelle Besprechungen).
Weitere Maßnahmen erfolgten nicht.
Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen in den
quartalsmäßigen Kleinen Anfragen zu Polizei- und Zolleinsätze im Ausland der
Fraktion DIE LINKE., letztmalig auf Bundestagsdrucksache 18/10330 vom
15. November 2016, verwiesen.
9. Welche der in Frage 8 aufgeführten Maßnahmen hatten den Umgang mit
Großlagen, Demonstrationen oder „Terrorismus-“ und
Aufstandsbekämpfung u. Ä. zum Gegenstand?
Die Maßnahmen 2, 3, 4 und 6 hatten, wie der Beschreibung zu entnehmen ist, im
weitesten Sinne auch das Thema Terrorismusbekämpfung zum Gegenstand.
10. Inwieweit hat es im Zuge des bzw. nach dem Putschversuch in der Türkei
vom Juli 2016 Änderungen in den für die kommenden zwei Jahre geplanten
Maßnahmen im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen
Deutschland und der Türkei (Antwort der Bundesregierung zu Frage 8,
Bundestagsdrucksache 18/8581) gegeben (bitte entsprechend auflisten)?
Nach Juli 2016 haben außer Arbeitsbesprechungen (siehe Antwort zu Frage 8)
keine Maßnahmen mehr stattgefunden. Die Planungen der Maßnahmen der
polizeilichen Zusammenarbeit für das Jahr 2017 sind noch nicht abgeschlossen.
11. In welchem Umfang wurden von der Bundesregierung Mittel für
Ausstattungshilfen für die türkische Polizei 2016 aufgewandt, und aus welchen
Haushaltstiteln wurden diese Mittel bereitgestellt (bitte entsprechend
auflisten)?
Es wurden keine Mittel für Ausstattungshilfen für die türkische Polizei im Jahr
2016 aufgewandt.
12. Welche Ausrüstung, die auch militärisch relevant sein könnte und somit in
Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste – Anhang zur
Außenwirtschaftsverordnung – oder in Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009
genannt wird sowie Ausrüstung, die auch zur Folter verwendet werden könnte,
wie zum Beispiel bestimmte Hand- und Fußfesseln, und somit in Anhang III
der Anti-Folter-Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 aufgeführt wird, ist bisher
im Jahr 2016 aus Deutschland in die Türkei exportiert worden (bitte
entsprechend nach Umfang und Warenwert der Ausrüstungsgegenstände auflisten)?
Daten über tatsächlich erfolgte Ausfuhren in die Türkei liegen nicht vor. Die
Bundesregierung hat im Jahr 2016 (bis einschließlich 5. Dezember) die Ausfuhr von
Gütern der Ausfuhrliste Teil I A, des Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung
sowie Anhang III der Anti-Folter-Verordnung in die Türkei wie folgt genehmigt:
213 Einzelgenehmigungen für Güter der Ausfuhrliste Teil I A im Wert von
92 120 075 Euro:
Listenposition Anzahl der Vorgänge Wert in Euro
A0001 19 374.614
A0002 2 28.045
A0003 5 551.159
A0004 9 1.445.322
A0005 15 835.380
A0006 17 2.392.418
A0007 6 4.040.885
A0008 17 4.701
A0009 32 1.729.266
A0010 25 57.931.128
A0011 31 7.669.140
A0013 1 3.000.000
A0014 1 49.850
A0015 8 2.363.351
A0016 3 241.952
A0017 4 89.059
A0018 4 7.490.883
A0021 16 1.330.767
A0022 17 552.155
Gesamt 213* 92.120.075
* Anmerkungen: Die Gesamtanzahl der Vorgänge entspricht nicht den aufsummierten
Werten der einzelnen Ausfuhrlistenpositionen, da in einem Vorgang mehrere Güter
unterschiedlicher AL-Positionen enthalten sein können und somit Doppelungen auftreten.
Die Angaben zum laufenden Kalenderjahr können sich durch Fehlerkorrekturen
oder nachträgliche Änderungen ggf. verändern.
346 Einzelgenehmigungen für Güter des Anhang I der Verordnung (EG)
Nr. 428/2009 im Wert von 98 471 285 Euro:
Listenposition Anzahl der Vorgänge Wert in Euro
C0C001 6 2.865
C0C003 27 32.487
C0D001 1 11.000
C1A002 1 65.840
C1A004 1 163.812
C1B001 1 1.065.000
C1B118 23 6.719.119
C1C002 3 243.540
C1C111 2 2.945.612
C1C202 4 63.725
C1C210 1 36.288
C1C228 2 425
C1C229 4 448
C1C230 10 43.069
C1C231 1 800
C1C240 9 1.539
C1C351 9 4.788
C1D101 2 340.925
C1E002 4 5.200
C2B001 44 19.610.495
C2B006 14 1.291.851
C2B008 2 730.000
C2B116 1 7.256
C2B201 48 25.460.118
C2B226 8 261.181
C2B350 13 892.636
C2B351 6 406.680
C2B352 11 1.521.458
C2D002 41 1.222.979
C3A001 12 190.918
C3A002 1 41.826
C3A225 1 100.000
C3A228 1 2.430
C3A233 12 930.696
C3C001 1 9.870
C3E201 2 55.000
Listenposition Anzahl der Vorgänge Wert in Euro
C5A002 4 54.685
C6A002 1 599.500
C6A003 5 64.879
C6A004 1 174.900
C6A005 21 31.954.826
C6A006 2 32.940
C6E001 1 20.000
C8A002 6 942.638
C9B106 1 65.041
C9D005 1 30.000
C9E003 1 50.000
Gesamt 346* 98.471.285
* Anmerkung: Die Gesamtanzahl der Vorgänge entspricht nicht den aufsummierten
Werten der einzelnen Ausfuhrlistenpositionen, da in einem Vorgang mehrere Güter
unterschiedlicher Listenpositionen enthalten sein können und somit Doppelungen auftreten.
Die Angaben zum laufenden Kalenderjahr können sich durch Fehlerkorrekturen
oder nachträgliche Änderungen ggf. verändern.
Zwei Einzelgenehmigungen für Güter des Anhang III der Verordnung (EG)
Nr. 1236/2005 im Wert von 88 200 Euro:
Listenposition Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro
VF341 2 88.200
Gesamt 2 88.200
13. Scharfschützengewehre welchen Typs sind nach Kenntnis der
Bundesregierung von und über Deutschland an die Türkei in den Jahren 2015 und 2016
geliefert worden (Anzahl bitte nach Jahren auflisten)?
Die Bundesregierung hat seit dem 1. Januar 2015 drei Einzelgenehmigungen für
die Ausfuhr von Scharfschützengewehren (AL – Pos. A0001A) in die Türkei
erteilt, davon zwei im Jahr 2015 und eine im ersten Halbjahr 2016.
Jahr Genehmigungen Stückzahl Typ
2015 2 2 Steyr SSG04
Steyr .50HS M1
2016 1 1 Gewehr G28
Für sonstige Rüstungsgüter liegen der Bundesregierung Daten zu tatsächlichen
Ausfuhren (Exporten) nicht vor. Durchfuhren von sonstigen Rüstungsgütern in
die Türkei sind nicht genehmigungspflichtig und werden daher statistisch nicht
erfasst.
14. Inwieweit sieht die Bundesregierung auch nach dem Putschversuch in der
Türkei und der in dessen Folge forcierten Repression gegen (vermeintliche)
oppositionelle Parteien und deren Funktionäre sowie Mitglieder, Medien und
deren Vertreterinnen und Vertreter sowie die kurdische Bevölkerung keine
Gründe für eine Initiative für ein Verbot der Ausfuhr von zur internen
Repression verwendbarer Ausrüstung in die Türkei als eine restriktive
Maßnahme, mit der die EU auf schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen
reagiert (vgl. Bundestagsdrucksache 18/8581)?
Das Risiko des Missbrauchs zur internen Repression ist Gegenstand der
Abwägung einer jeden Ausfuhrgenehmigungsentscheidung. Wenn ein hinreichender
Grund zu der Annahme besteht, dass die im konkreten Einzelfall zur Ausfuhr
bestimmten Güter im Bestimmungsland missbräuchlich im Sinne der Anti-Folter-
Verordnung verwendet werden könnten, wird eine Ausfuhrgenehmigung
verweigert. Eine Initiative zum pauschalen Verbot von Ausfuhren von Gütern, die auch
zu interner Repression missbraucht werden könnten, ist daher nicht geplant.
15. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die im türkischen Incirlik
stationierten deutschen Tornado-Flugzeuge über den „sehr großen Beitrag […]
im Kampf gegen den IS“ keinen Beitrag darüber hinaus „auch bei der
Bekämpfung des Terrorismus insgesamt“ leisten, womit ausdrücklich
Unterstützungsleistungen für türkische Aktionen gegen Kurden gemeint sind
(AFP vom 15. November 2016)?
Waren Einheiten der türkischen Polizei an Schulungen mit der Spezialeinheit
GSG 9 der Bundespolizei 2016 beteiligt?
Wenn ja, um wie viele Polizeiangehörige welcher Einheiten handelte es sich,
und welche Inhalte wurden bei diesen Schulungen vermittelt?
Der Vorgang der Informationsweitergabe sowie der Zugang anderer Nationen zu
deutschen Aufklärungsprodukten wurden im Zusammenhang mit der Frage
gemäß Bundestagsdrucksache 18/7330 vom 22. Januar 2016 mit Plenarprotokoll
18/151 vom 27. Januar 2016 detailliert dargestellt. Dieser Prozess hat unverändert
Gültigkeit. Einheiten der türkischen Polizei waren nicht an Schulungen mit der
GSG 9 der Bundespolizei beteiligt.
16. Waren Einheiten der türkischen Polizei an Schulungen mit
Spezialeinsatzkommandos (SEK) und Mobilen Einsatzkommandos (MEK) der
Bundesländer in den Jahren von 2010 bis 2016 beteiligt?
Wenn ja, um wie viele Polizeiangehörige welcher Einheiten handelte es sich,
und welche Inhalte wurden bei diesen Schulungen vermittelt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
17. Wie viele und welche Angehörige der türkischen Streitkräfte waren und sind
an welchen Ausbildungsprogrammen, wie beispielsweise dem Lehrgang
General-/Admiralstabsdienst International (LGAI), an
Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr im Jahr 2016 beteiligt (bitte entsprechend den
Lehrgangsbereichen getrennt auflisten)?
Im Jahr 2016 nahm kein Angehöriger der türkischen Streitkräfte an den durch die
Bundeswehr angebotenen Maßnahmen zur Ausbildungsunterstützung an
Ausbildungseinrichtungen der Bundeswehr teil.
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ISSN 0722-8333]