BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Umsetzungsdefizite bei § 1a des Bundesversorgungsgesetzes zu Kriegsopferrenten

Aberkennung des Anspruchs auf Kriegsopferversorgung für NS-Täter nach § 1a BVG: Umsetzung, erforderliche Überprüfungen und Unterstützung der Länder, Beschluss des Bundesgerichtshofes im Fall Oskar Gröning, Schlussfolgerungen betr. Anwendung der Ausschlussregelung<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

03.01.2017

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1070515.12.2016

Umsetzungsdefizite bei § 1a des Bundesversorgungsgesetzes zu Kriegsopferrenten

der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit nun mehr 18 Jahren kann laut § 1a des Bundesversorgungsgesetzes die Kriegsopferrente für Berechtigte gestrichen werden, wenn „Berechtigte oder derjenige, von dem sich die Berechtigung ableitet, während der Herrschaft des Nationalsozialismus gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat“ (§ 1a Absatz 1 des Bundesversorgungsgesetzes). Zum Zwecke einer solchen Überprüfung übermittelte das Simon Wiesenthal Center von 1998 bis 2008 rund 76 000 Datensätze von Personen, die aus seiner Sicht gegen Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen haben (siehe Dr. Klemp, Stefan/Hölzl, Martin (2016): Die Neufassung des § 1a Bundesversorgungsgesetz (BVG): Streichung von Kriegsopferrenten für NS-Täter. Bonn. S. 18.). Jedoch wurden bis zum heutigen Tag nur 99 Streichungen durchgeführt, zu denen seit dem Jahr 2008 keine einzige Streichung hinzukam (Jüdische Allgemeine vom 23. November 2016).

Bei der Beurteilung, ob eine Person von der Liste der Empfänger der Kriegsopferrente gestrichen wird, entscheidet ob sie „während der Herrschaft des Nationalsozialismus durch sein individuelles Verhalten gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen“ hat.

Im Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 28. November 2016 (Aktenzeichen 3 StR 49/16) wurde Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord durch Dienst im Konzentrationslager Auschwitz in 300 000 Fällen verurteilt. Damit wurde klargestellt, dass alle die aktiv an der „Endlösung der Judenfrage“ mitgewirkt haben, sich auch schuldig gemacht haben. Von den vom Simon Wiesenthal Center genannten 76 000 Namen besteht die Wahrscheinlichkeit, dass eine unbekannt hohe Anzahl ähnliche Schuld auf sich geladen hat und trotzdem weiterhin eine Kriegsopferrente bezieht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um für eine konsequentere Anwendung des § 1a des Bundesversorgungsgesetzes zu sorgen? Wenn ja, welche? Wenn nein, welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass Personen, die während der Herrschaft des Nationalsozialismus durch individuelles Verhalten gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben, keine Kriegsopferrenten mehr beziehen?

2

Inwiefern trägt die Rechtspraxis dem § 1a Absatz 2 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) nach Einschätzung der Bundesregierung tatsächlich Rechnung?

3

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass auch Täter wie Oskar Gröning, der sich laut Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 28. November 2016 (Aktenzeichen 3 StR 49/16) der Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen schuldig gemacht hat, unter die Ausschlussklausel des § 1a BVG fallen?

4

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 28. November 2016 (Aktenzeichen 3 StR 49/16) im Fall Oskar Gröning in Bezug auf die Beurteilung der Streichung von Kriegsopferrenten für Personen, die während der Herrschaft des Nationalsozialismus durch individuelles Verhalten gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben?

5

Wie wird gewährleistet, dass diese Rechtslage zu erneuten Überprüfungen von Bundesversorgungsgesetzrenten an KZ-Lagerpersonal und SS-Angehörige führt? Falls dies nicht der Fall ist, wie rechtfertigt die Bundesregierung diese Nichtanwendung geltenden Rechts zugunsten von Kriegsverbrechern?

6

Welche Schritte plant die Bundesregierung, um die Länder bei der Umsetzung des Gesetzes zu unterstützen – speziell in den Bereichen materieller und personeller Ressourcen?

7

Inwiefern plant die Bundesregierung, konkrete Änderungen an dem Gesetz vorzunehmen, um sicherzustellen, dass Personen, die während der Herrschaft des Nationalsozialismus durch individuelles Verhalten gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben, und deren Hinterbliebene keine Kriegsopferrente mehr erhalten?

8

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um sicherzustellen, dass mehr Fälle geprüft werden können?

Berlin, den 13. Dezember 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen