[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
16. Januar 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10907
18. Wahlperiode 19.01.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Dr. Thomas Gambke,
Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/10720 –
Gründungen von Sozialunternehmen aus Hochschulen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Wirtschaftsweise des Social Entrepreneurship oder auch des
Sozialunternehmertums fokussiert, im Gegensatz zu üblichen profitorientierten
Unternehmen, Herausforderungen des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Die
unternehmerische Tätigkeit hat dabei den Zweck, soziale und ökologische Probleme zu
lösen und positiven gesellschaftlichen Wandel herbeizuführen. Die Verbindung
des unternehmerischen Denkens mit einem sozialen Leitgedanken hat hohes
Mobilisierungspotenzial – gerade auch für die jüngere, gut ausgebildete
Bevölkerung. Dies hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass vermehrt
Unternehmensgründungen mit gemeinnützigem Schwerpunkt aus Hochschulen heraus
zu beobachten waren. Der Anteil von Sozialunternehmerinnen und
Sozialunternehmern mit akademischem Hintergrund liegt dabei bei 80 Prozent (vgl. http://
aktuell.ruhr-uni-bochum.de/pm2012/pm00226.html.de).
Sozialunternehmen sehen sich in Deutschland vor grundlegenden
Schwierigkeiten, die neben der Finanzierung auch fehlende Beratungsangebote betreffen.
Denn Sozialunternehmen haben aufgrund des gemeinnützigen Fokus ein im
Vergleich zu üblichen Unternehmen geringeres Ertragspotenzial (vgl.
„Herausforderungen bei der Gründung und Skalierung von Sozialunternehmen. Welche
Rahmenbedingungen benötigen Social Entrepreneurs?“, Endbericht für das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Dezember 2015). Somit
gestaltet sich auch die Finanzierung durch private Investoren und Banken als überaus
schwierig. Auch können staatliche Förderprogramme nur begrenzt abgerufen
werden. Oftmals liegt hier die Schwierigkeit in der Innovationskraft als
Förderkriterium, welches sich insbesondere auf technische und weniger auf
gesellschaftliche Innovationen im weiteren Sinne bezieht. Als Konsequenz sehen sich
viele Sozialunternehmen gezwungen, ein hybrides Finanzierungsmodell aus
öffentlichen und privaten Mitteln zu wählen, welches wiederum mit geringer
Flexibilität und rechtlichen Schwierigkeiten verbunden ist, da gemeinnützige
Tätigkeiten streng von profitorientierten Tätigkeiten zu trennen sind.
Besonderes Potenzial sehen Sozialunternehmen und Experten in einer
wirkungsorientierten staatlichen Mittelvergabe, etwa in Form von Social Impact
Bonds, anstelle der kostenbasierten Finanzierung. Die Grundidee ist dabei, dass
Sozialunternehmen auf Basis von staatlichen Einsparungen infolge ihrer
sozialen Tätigkeit finanziert werden. Dabei kann es zunächst eine Vorfinanzierung
durch private Investoren geben, welche dann im Erfolgsfall zuzüglich einer
Verzinsung vom Staat erstattet wird.
Die meisten Sozialunternehmen sind auf lokaler Ebene aktiv und weisen
Umsätze von einigen hunderttausend Euro auf. Genauere Aussagen sind indes
schwierig zu treffen, da es bisher keine belastbare Datenbasis gibt. Auch der
Begriff des Sozialunternehmens ist nicht fest umrissen. Weiterhin fehlt es an
einheitlichen Mess- und Vergleichskriterien zur Wirksamkeit der
unternehmerischen Tätigkeit.
Eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebene
Studie zur Situation von Sozialunternehmen (
www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/
PDF/Publikationen/Studien/herausforderungen-bei-der-gruendung-und-
skalierungvon-sozialunternehmen,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.
pdf) hat festgestellt, dass sich viele Unterstützungsstrukturen für die Gründung
solcher Unternehmen auf wenige Metropolen konzentrieren. Eine
flächendeckende und bedarfsgerechte Beratung ist nicht gegeben.
Von Seiten der Bundesregierung stellte die o. g. Studie aus dem Jahr 2015 eine
der ersten Aktivitäten zum Themenkomplex Sozialunternehmertum dar. Diese
enthält ergänzend zur aktuellen Bestandsaufnahme auch
Handlungsempfehlungen für die Politik. Spezielle Förderprogramme, die auf die Bedürfnisse von
Sozialunternehmen zugeschnitten sind, gibt es auf Bundesebene nicht. So stellt
das EXIST-Gründerstipendium eine wichtige Unterstützung von
Unternehmensgründungen dar, allerdings adressiert es nicht explizit Sozialunternehmen.
Zudem gibt es bisher wenig Öffentlichkeit und Sensibilität für die Potenziale
des Sozialunternehmertums. Dies zeigt sich auch an bestehenden
Gründungsförderungen und Beratungseinrichtungen vieler Hochschulen. Vereinzelt
vorhandene Lehrstühle können keine praxisnahe Beratung ersetzen. Gerade
Hochschulen bieten als lokale Impulsgeber und Forschungseinrichtungen jedoch viel
Entwicklungspotenzial.
1. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Innovations- und
Lösungspotenzial von Sozialunternehmen in Bezug auf gesellschaftliche und soziale
Herausforderungen in Deutschland ein?
2. Wie schätzt die Bundesregierung das gesellschaftliche Integrationspotenzial
von Sozialunternehmen in Bezug auf das Zusammenwirken von
Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Politik ein?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ziel des sozialen Unternehmertums ist es, gesellschaftliche Herausforderungen
mit unternehmerischen Mitteln anzugehen. Dabei entwickeln
Sozialunternehmerinnen und Sozialunternehmer oftmals neue Ideen und innovative
Geschäftsmodelle in den verschiedensten Lebensbereichen. So haben Sozialunternehmen in
jüngster Zeit zum Beispiel zahlreiche Projekte zur Integration geflüchteter
Menschen in Arbeit, Ausbildung und Gesellschaft initiiert oder innovative Konzepte
im Verkehrsbereich entwickelt.
Sozialunternehmen spielen damit bei der Lösung aktueller gesellschaftlicher und
sozialer Herausforderungen aus Sicht der Bundesregierung eine zunehmend
wichtige Rolle. Indem sie unternehmerisches Denken mit einem sozialen
Mehrwert verbinden, kommt ihnen zugleich eine wichtige Brückenfunktion für die
Integration von Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Politik zu.
3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an
Sozialunternehmen an allen Unternehmungen in Deutschland?
Nach der im Auftrag vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Anfang
2016 veröffentlichten Studie „Herausforderungen bei der Gründung und
Skalierung von Sozialunternehmen. Welche Rahmenbedingungen benötigen Social
Entrepreneurs?“ (abrufbar unter:
www.bmwi.de/DE/Mediathek/publikationen,
did=752216.html) wird die Anzahl der Sozialunternehmen in Deutschland auf
etwa 70 000 geschätzt (Stand: Dezember 2015). Damit ergibt sich ein Anteil von
rund 2 Prozent an allen Unternehmen (rund 3,6 Millionen).
4. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um Sozialunternehmertum
in Deutschland zu stärken?
5. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um
Sozialunternehmen zu fördern?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auch wenn Sozialunternehmen gesamtwirtschaftlich gesehen nur einen geringen
Anteil an allen Unternehmen ausmachen (siehe Antwort zu Frage 3), leisten sie
nach Auffassung der Bundesregierung einen wichtigen Beitrag im Rahmen der
sozialen Marktwirtschaft, indem sie gesellschaftliche Fragen mit innovativen
unternehmerischen Lösungen angehen (siehe auch Antwort zu den Fragen 1 und 2).
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat daher im Rahmen der
Anfang 2016 veröffentlichten Studie die Potenziale von Sozialunternehmen und die
für ihre Entfaltung notwendigen Rahmenbedingungen näher untersuchen lassen
(siehe hierzu auch Antwort zu Frage 26).
Bereits heute stehen auf Bundesebene Sozialunternehmen viele Förder- und
Beratungsangebote offen. Darüber hinaus sorgt die Bundesregierung für eine
größere öffentliche Bekanntheit sozialen Unternehmertums und fördert die
Vernetzung von Social Start-ups und etablierten Unternehmen. Seit 2016 können
innovative Produkte und Dienstleistungen von Sozialunternehmen zudem verstärkt
auch in öffentlichen Ausschreibungen berücksichtigt werden (siehe auch Antwort
zu Frage 32).
Nachstehend sind beispielhaft Maßnahmen und Förderprogramme einzelner
Ressorts genannt, die sich auch oder spezifisch an Sozialunternehmen richten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat 2016 mit dem
umfassenden Praxisleitfaden für Soziales Unternehmertum eine Handreichung für
Gründerinnen und Gründer und zur Skalierung von Sozialunternehmen
veröffentlicht. Der Leitfaden zeigt über 100 praxisgeprüfte Informations- und
Unterstützungsangebote auf (abrufbar unter:
www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/
PDF/Publikationen/praxisleitfaden-soziales-unternehmertum,property=pdf,
bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf).
Um die Öffentlichkeit stärker für das Soziale Unternehmertum zu
sensibilisieren und die Vernetzung der Akteure zu fördern, hat das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie im Jahr 2016 verschiedene öffentliche Veranstaltungen
zum Sozialen Unternehmertum durchgeführt.
Im Rahmen der Wirtschaftsförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie stehen gewerblich verfassten Sozialunternehmen z. B. das
Programm „Förderung von unternehmerischem Know-how”
(Unternehmensberatung für Gründer und Bestandsunternehmen) und das Programm „EXIST-
Gründerstipendium“ (für Existenzgründungen aus Hochschulen heraus) zur
Verfügung (siehe auch Antwort zu den Fragen 11 und 15). Diesen stehen auch
ferner der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aus Mitteln des
Europäischen Sozialfonds ESF und aus ERP-Sondervermögen im Jahr 2013
aufgelegte „Mikromezzanin-Fonds Deutschland“ und bei geringem
Kapitalbedarf der 2015 neu aufgelegte Mikrokreditfonds offen. Darüber hinaus besteht
die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beteiligungskapital im Rahmen des
von der KfW im Jahr 2015 aufgelegten ERP Venture Capital Fondsinvestment
(siehe auch Antwort zu Frage 30).
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt
seit 2012 Social Impact Labs, die als Gründungszentren Gründerinnen und
Gründer von Sozialunternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer
Geschäftsideen beraten und Vernetzungsangebote bereitstellen. Im Rahmen
der „Generationsbrücke Deutschland: Generationsübergreifendes Engagement
für eine neue Pflegeheimkultur“ wird seit 2016 die Zusammenarbeit zwischen
einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege und dem
Sozialunternehmen Generationsbrücke Deutschland unterstützt (siehe auch Antwort zu
Frage 24).
Von 2011 bis 2015 wurde auch die Entwicklung und Verbreitung des Social
Reporting Standards gefördert, um Sozialunternehmen den Zugang zum Markt
für wirkungsorientierte Investitionen zu erleichtern. Der Social Reporting
Standard hat im In- und Ausland eine große Resonanz erfahren und sich als
wichtiges Instrument für Investitionsentscheidungen im Bereich des sozialen
Unternehmertums etabliert.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert im Rahmen des
Europäischen Sozialfonds (ESF) Sozialunternehmen, um die arbeitsmarktliche
Integration von benachteiligten Zielgruppen, wie Langzeitarbeitslose und
Migranten, zu unterstützen. Im ESF-Programm „XENOS-Integration und
Vielfalt“ hat es von 2012 bis 2014 das ESF-Projekt „Innovativ wirtschaften für
mehr Beschäftigung: Soziale Unternehmen für junge Migranten – SoJung“ der
Graefewirtschaft e. V. gefördert. Im Rahmen des Programms „ESF-
Integrationsrichtlinie Bund“ fördert es im Zeitraum 2015 bis 2019 das ESF-Projekt
„SoFIT – Festanstellung, Integration und Training im sozialen Unternehmen
Graefewirtschaft“.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung adressiert mit der 2016
gestarteten Bund-Länder-Förderinitiative „Innovative Hochschule“ (2016 bis
2027) die Zusammenarbeit von Hochschulen mit Wirtschaft und Gesellschaft
einschließlich Sozialunternehmen. Die 2015 gestartete Fördermaßnahme
„Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials
wissenschaftlicher Forschung – VIP+“ adressiert technologische wie auch
soziale Innovationen gleichermaßen. Damit können mit der verwertungsoffenen
Maßnahme grundsätzlich auch Vorhaben gefördert werden, die anschließend
zur Gründung von Sozialunternehmen führen (siehe auch Antwort zu
Frage 17).
Die Förderberatung „Forschung und Innovation“ bietet einen umfassenden
Lotsendienst auch für Sozialunternehmen zu den verschiedenen
Förderangeboten des Bundes, aber auch der Länder und der EU.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat zur
Unterstützung der Aktivitäten der sozialen Landwirtschaft auf Biobetrieben im Rahmen
des Bundesprogrammes ökologischer Landbau (BÖLN) durch Projekte zur
Integration von Menschen mit Betreuungsbedarf bereits 2011 die wesentlichen
Grundlagen für die Schaffung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft soziale
Landwirtschaft geschaffen. Mit dieser Arbeitsgemeinschaft wird die
Transparenz der Leistungen und Anforderungen der sozialen Landwirtschaft
verbessert und gleichzeitig die Vernetzung der in diesem Bereich tätigen Betriebe
und Institutionen gefördert.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
fördert im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
Sozialunternehmertum in den Partnerländern, zum Beispiel durch Beratung der Regierung
vor Ort bei Reformen der rechtlichen und regulative Rahmenbedingungen,
Unterstützung beim Aufbau von Finanzierungsangeboten für Sozialunternehmen
und der Entwicklung eines förderlichen Ökosystems für Sozialunternehmen
mit angepassten Netzwerken und Beratungsdienstleistungen. Auch werden
technologische und soziale Innovationen vor Ort unterstützt.
6. Wie möchte die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern
darauf hinwirken, flächendeckende Unterstützungsstrukturen für
Sozialunternehmen sicherzustellen?
Um das Potenzial von Social Startups und Social Entrepreneurs zu nutzen, fördert
das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit 2012 die
Entwicklung von Gründungszentren für Sozialunternehmerinnen und
Sozialunternehmer zum Aufbau einer flächendeckenden Unterstützungsstruktur. Die
geförderten Social Impact Labs sind spezielle Gründungszentren, in denen ein
multisektorales Zusammenwirken von sozialen Innovatoren und deren Unterstützern
aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft ermöglicht wird. Es handelt sich
hierbei um ein Modellprojekt des Bundes ohne Länderbeteiligung.
7. Welchen Beitrag können Hochschulen aus Sicht der Bundesregierung
leisten, um Sozialunternehmertum zu stärken vor dem Hintergrund, dass 80
Prozent der Sozialunternehmer einen akademischen Abschluss besitzen?
8. Wie können aus Sicht der Bundesregierung Hochschulen als Impulsgeber
vor Ort in sozialunternehmerische Initiativen eingebunden werden,
insbesondere vor dem Hintergrund, dass viele Sozialunternehmen lokal aktiv
sind?
Welche weiteren Mittel brauchen Hochschulen dazu?
9. Welchen Beitrag können akademische Lehre und Forschung leisten, um
sozialunternehmerische Initiativen zu unterstützen?
10. Wie können akademische Lehre und Forschung zu einer größeren
Sensibilität und Aufmerksamkeit zum Thema beitragen, sodass neben der
Öffentlichkeit auch vermehrt private Investoren den Mehrwert von
Sozialunternehmertum erkennen?
Die Fragen 7 bis 10 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Hochschulen leisten aus Sicht der Bundesregierung für das Unternehmertum
insgesamt einen wichtigen Beitrag, dazu zählt auch das Sozialunternehmertum.
Zum Beispiel kommen die Ausbildungs- und Forschungsleistungen der
Hochschulen auch sozialunternehmerischen Initiativen zugute und tragen maßgeblich
zu deren Erfolgen bei.
So adressiert die neue gemeinsame Förderinitiative „Innovative Hochschule“
(2016 bis 2027) von Bund und Ländern mit einem Fördervolumen von bis zu
insgesamt 550 Mio. Euro und einem Förderzeitraum von zehn Jahren den
forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfer zu technologischen
wie sozialen Innovationen. Darin erhalten Hochschulen die Möglichkeit, auch
Sozialunternehmen als Partner mit einzubinden. Die Initiative schafft damit
Freiräume für Hochschulen, um den Transfer von Forschungsergebnissen aus allen
Wissenschaftsdisziplinen zum Nutzen von Wirtschaft sowie Gesellschaft und
somit auch von sozialunternehmerischen Initiativen zu stärken. Die Hochschulen
stellen auf der einen Seite ihr Wissen ihren Partnern zur Verfügung. Auf der
anderen Seite greifen sie Ideen ihrer Partner auf und erarbeiten gemeinsam
Lösungen für konkrete Fragen aus Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft. Die
Hochschulen werden als Innovationspole in ihrer Region gestärkt und der wechselseitige
Austausch zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft sowie
gleichzeitig die Sichtbarkeit auch von sozialen Innovationen oder sozialunternehmerischen
Initiativen im Wissenschafts- und Innovationssystem erhöht. Die Ausgestaltung
der Lehre liegt im Zuständigkeitsbereich der Länder.
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, vorhandene
Gründungseinrichtungen an den Hochschulen auch verstärkt zur Beratung von
Sozialunternehmen zu schulen?
Welche zusätzlichen Ressourcen bräuchten die Einrichtungen, um eine
bedarfsgerechte Beratung und Unterstützung zu gewährleisten?
Die Beratungsangebote der Gründungseinrichtungen an Hochschulen umfassen
nach Einschätzung der Bundesregierung grundsätzlich alle Formen von
Unternehmensgründungen aus der Hochschule heraus, also auch wissensbasierte,
innovative Sozialunternehmen.
Um Gründungskultur und Gründergeist auch mit Blick auf Start-ups mit sozialer
Zielsetzung weiter zu stärken, müssen die Gründungseinrichtungen an
Hochschulen nach Auffassung der Bundesregierung weiter ausgebaut,
professionalisiert, verstetigt und nachhaltig personell ausgestattet werden. Dabei besteht
weiterhin der Bedarf an staatlicher Projektförderung, da die Hochschulen und
Regionen die notwendigen finanziellen Mittel nicht alleine aufbringen können. Das
Programm EXIST (Förderung von Existenzgründungen aus der Wissenschaft)
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und vereinzelt auch
Landesprogramme haben in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, dass sich diese
Strukturen bundesweit etablieren konnten. So ist z. B. die Gründungslehre an
über 74 EXIST-geförderten Hochschulen verankert, und es gibt inzwischen
mehr als 130 Gründungsprofessuren in Deutschland. Darüber hinaus sind über
200 Gründungsnetzwerke und Initiativen zur akademischen
Gründungsunterstützung entstanden, an die sich auch potenzielle Sozialunternehmen wenden
können.
Für die Finanzierung von Gründungskultur in der Breite der gesamten
Hochschullandschaft sind jedoch die Länder verantwortlich.
12. Inwiefern kann das Service Learning an Hochschulen die Gründung von
Sozialunternehmen begünstigen sowie den Austausch zwischen
Zivilgesellschaft und Unternehmertum fördern?
13. Wie kann gesellschaftliches Engagement neben dem Studium besser
gefördert werden und im Rahmen des Studiums in die Lehre verankert und
anerkannt werden?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 12 und 13 zusammen
beantwortet.
Die Bundesregierung hat im Rahmen des vom Bundesministerium für Familie,
Frauen und Jugend geförderten Projekts „Potenzialförderung für Lernen durch
bürgerschaftliches Engagement und gesellschaftliche Verantwortung an
Hochschulen“ bundesweit die Engagementförderung an Hochschulen gestärkt. Ziel der
von September 2012 bis Februar 2016 laufenden Maßnahme war es,
engagementfördernde und -unterstützende Ansätze an Hochschulen zu vertiefen.
Exemplarisch wurden Exzellenzzentren für Service Learning und Campus-
Community-Partnership regional verteilt auf- und ausgebaut, die bürgerschaftliches
Engagement an Hochschulen systematisch fördern. Über Transfermaßnahmen
und die Entwicklung von Weiterbildungsangeboten wurde die Verbreitung der
Maßnahmen sichergestellt.
Daneben bietet die Bürgerforschung aus Sicht der Bundesregierung vielfältige
Möglichkeiten für Studierende, sich gesellschaftlich zu engagieren und dabei
zugleich über eine aktive Beteiligung an Forschungsprojekten Einblicke in die
Arbeit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu gewinnen. So verbindet
sich gesellschaftliches Engagement mit einer weiteren Orientierung für die eigene
berufliche Zukunft.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert z. B.
bürgerwissenschaftliche Vorhaben (Citizen Science). Ab dem Frühjahr 2017 können damit
Projekte unterstützt werden, die das Gebiet der Bürgerwissenschaften in
besonderem Maße methodisch voranbringen. Außerdem fördert das
Bundesministerium für Bildung und Forschung für weitere drei Jahre die Informationsplattform
www.buergerschaffenwissen.de.
14. Wie kann unternehmerisches Denken und Gründergeist in der akademischen
Lehre, besonders in wirtschaftswissenschaftlichen Fächern, gefördert
werden?
Die curriculare Ausgestaltung der akademischen Lehre liegt in der Zuständigkeit
der Länder. Der Bund setzt über das Programm EXIST aber Impulse für die
Verankerung von Gründergeist und Gründungskultur an Hochschulen (siehe auch
Antwort zu Frage 11).
15. An welchen Hochschulen sind die meisten Unternehmensgründungen zu
verzeichnen?
Sind diese Hochschulen durch besondere Gründerprogramme
gekennzeichnet?
Welche Programme sind das?
Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie teilfinanzierte
Gründungsradar des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft e. V. vergleicht
deutsche Hochschulen bezüglich ihrer Aktivitäten bei der Gründungsförderung
und erstellt dabei u. a. ein Ranking, bei dem auch die Zahl der erfolgreichen
Gründungen als Teilindikator berücksichtigt wird. Die nachstehende Tabelle enthält
Hochschulen, die nach dem letzten veröffentlichten Gründungsradar 2013
(
www.stifterverband.com/gruendungsradar) im Bereich der
Gründungsaktivitäten zu den besten 25 Prozent gehören. Die Veröffentlichung des Gründungsradars
2016 erfolgt voraussichtlich im Februar.
Hochschulen mit > 15.000 Studierenden
Technische Universität München
Karlsruher Institut für Technologie
RWTH Aachen
Universität Bremen
Universität Potsdam
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Hochschule München
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Universität Leipzig
Freie Universität Berlin
Technische Universität Berlin
Hochschulen mit 5.001 – 15.000 Studierenden
Brandenburgische Technische Universität Cottbus
Leuphana Universität Lüneburg
Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Technische Universität Ilmenau
Hochschule Mittweida
Hochschule Wismar
Technische Universität Chemnitz
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Hochschule Anhalt
Hochschulen mit < 5.000 Studierenden
HHL Leipzig Graduate School of Management
Universität Witten/Herdecke
PFH Private Hochschule Göttingen
ESMT European School of Management and Technology
Fachhochschule Brandenburg
Muthesius Kunsthochschule Kiel
SRH Hochschule Heidelberg
Universität der Künste Berlin
Zeppelin Universität
Universität der Bundeswehr München
Fachhochschule Stralsund
Hochschule Hof
Hochschule Lausitz
Jacobs University Bremen
Technische Hochschule Ingolstadt
Es ist davon auszugehen, dass alle in der Tabelle genannten Hochschulen über
eigene Gründungsprogramme bzw. gründungsunterstützende Strukturen
verfügen. Der Stifterverband konstatiert im Gründungsradar, dass diejenigen
Hochschulen, deren Programme bzw. gründungsunterstützende Strukturen durch
EXIST gefördert werden (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 11), beim Ranking
besonders gut abschneiden.
16. Inwiefern können die Erkenntnisse und Ergebnisse aus der Forschung des
Programms „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA)
sozialunternehmerisch umgesetzt werden?
In den durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten
Projekten der sozial-ökologischen Forschung werden Erkenntnisse generiert, die
grundsätzlich sozialunternehmerisch umgesetzt werden können. Ein Beispiel
hierfür ist das Projekt GETIDOS – „Getting Things Done Sustainably – Theorie,
Empirie und Potenzial des Social Entrepreneurship für die nachhaltige
Entwicklung“. Das Projekt hat den Beitrag von Sozialunternehmen zur nachhaltigen
Wasserver- und -entsorgung untersucht und Lösungsansätze mit Praxispartnern
ausgearbeitet. Hierzu wurden empirische Fallstudien von Social
Entrepreneurship-Initiativen (SEI) im Wassersektor in Deutschland, Ecuador, Frankreich,
Kenia, Indien und der Slowakei durchgeführt. Auf dieser Basis entstand zum
Beispiel die innovative Jugendkampagne für Gewässerschutz BJC (Big Jump
Challenge). Das Projekt GETIDOS ist noch nicht abgeschlossen, deswegen können
detaillierte Ergebnisse – auch zur sozialunternehmerischen Umsetzung – noch
nicht benannt werden.
17. Wie will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
die Forderungen aus dem EFI-Gutachten 2016 (
www.bmbf.de/files/EFI_
Gutachten_2016.pdf) nach verstärkter Förderung und Erforschung von
sozialer Innovation erfüllen?
Wissenschaft und Forschung leisten einen zentralen Beitrag, um das Potenzial
sozialer Innovationen auszubauen und die damit verbundenen Chancen zu nutzen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt daher seit langem
in einem ganzheitlichen Ansatz die Entwicklung sozialer Innovationen und
integriert die gesellschaftlichen Fragestellungen in seine Fachprogramme.
Schon seit dem Jahr 2000 werden Projekte mit Bezug zu sozialen Innovationen
im Bereich der gesellschaftsbezogenen Nachhaltigkeitsforschung (sozial-
ökologische Forschung) gefördert. Ausgangspunkt ist hierbei, dass die zur Bewältigung
der großen gesellschaftlichen Herausforderungen notwendigen technischen und
sozialen Innovationen nur dann gelingen können, wenn Lösungsstrategien unter
Einbindung aller gesellschaftlichen Gruppen auf solider wissenschaftlicher
Grundlage entwickelt und umgesetzt werden.
Mit der Erhöhung des Haushaltstitels „Gesellschaftswissenschaften für
Nachhaltigkeit“ von 27 Mio. Euro im Jahr 2016 auf 37 Millionen Euro im Jahr 2017 wird
auch eine verstärkte Förderung sozialer Innovationen verbunden sein.
Auch mit der neuen Förderinitiative „Innovative Hochschule“ und der 2015
gestarteten Fördermaßnahme „Validierung des technologischen und
gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+“ werden
technologische und soziale Innovationen gleichermaßen adressiert.
Im Rahmen der Förderinitiative „Innovationsforen Mittelstand“, die im Juli 2016
gestartet wurde, engagieren sich deutschlandweit kleinere und mittlere
Unternehmen (darunter auch gewerbliche und gemeinnützige Sozialunternehmen) mit
anderen Akteuren aus Wissenschaft und Gesellschaft, um gemeinsam Ideen und
neue Geschäftsmodelle zu entwickeln.
Darüber hinaus widmet sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung
dem Thema Partizipation als Voraussetzung für soziale Innovationen.
18. Wie viele Reallabore (siehe EFI-Gutachten 2016,
www.bmbf.de/files/EFI_
Gutachten_2016.pdf) möchte das BMBF in dieser Legislatur einrichten und
fördern?
Derzeit werden in der sozial-ökologischen Forschung des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung Reallabor-Ansätze in sechs Fördermaßnahmen
finanziell unterstützt (Anzahl der Projekte mit Reallaboransatz ist in der jeweiligen
Fördermaßnahme in Klammern genannt):
1. Umwelt- und gesellschaftsverträgliche Transformation des Energiesystems
(1 Projekt),
2. Nachhaltiges Wirtschaften (19 Projekte),
3. Nachwuchsförderung (3 Projekte),
4. Nachhaltige Transformation urbaner Räume (12 Projekte),
5. Umsetzung der Leitinitiative Zukunftsstadt (ab Mitte 2017: 5 Projekte),
6. Plastik in der Umwelt (1 Projekt).
Weitere Förderprojekte zu Reallaboren gibt es im Forschungsprogramm
„Innovationen für die Produktion Dienstleistung und Arbeit von morgen“ (1 Projekt)
oder bei der Innovationsförderung für die neuen Länder (1 Projekt). Auch im
Rahmen der im Sommer 2016 veröffentlichten Förderrichtlinie zur Stärkung der
Bürgerwissenschaften in Deutschland können neben Citizen Science-Vorhaben
und Maker-Projekten Reallabore gefördert werden. Die Auswahl der zu
fördernden Projekte erfolgt im Frühjahr 2017.
Darüber hinaus werden im Rahmen des Wissenschaftsjahres 2016/2017
insgesamt fünf jeweils zweitägige Reallabore, sogenannte Ozeanwerkstätten,
umgesetzt, in denen Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern Lösungsansätze zum Nutzen und Schutz der Meeresressourcen
entwickeln sollen.
19. Welche weiteren Maßnahmen zur Untersuchung und Erforschung der
nötigen Rahmenbedingungen für den Erfolg von sozialunternehmerischer
Tätigkeit und deren nachhaltigen Wirkung wird das BMBF ergreifen?
Fragestellungen zu den Rahmenbedingungen für den Erfolg von
sozialunternehmerischer Tätigkeit und deren nachhaltiger Wirkung werden im Rahmen der
Evaluierung bestehender Programme, z. B. in der Dienstleistungsforschung,
adressiert.
20. Welchen Beitrag plant die Bundesregierung zur weiteren Förderung von
Sozialunternehmen in der Gründungs- und Wachstumsphase zu leisten,
insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich private Förderungen aufgrund
geringerer Erträge im Vergleich zu profitorientierten Unternehmen als
schwierig erweisen?
Gewerblichen Sozialunternehmen in der Gründungs- und Wachstumsphase
stehen bereits heute viele Förderprogramme und Beratungsangebote offen. Darüber
hinaus gibt es auch Angebote, die von gemeinnützig verfassten
Sozialunternehmen in Anspruch genommen werden können. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
21. Welche Änderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen sieht die
Bundesregierung als sinnvoll an, um die Möglichkeit von hybriden
Finanzierungsmodellen aus privaten und öffentlichen Mitteln zu vereinfachen?
Wie müssten öffentliche Förderprogramme gestaltet sein, um diesem Aspekt
gerecht zu werden?
Für gesetzliche Änderungen zur Vereinfachung hybrider Finanzierungsmodelle
aus privaten und öffentlichen Mitteln sieht die Bundesregierung derzeit keinen
Handlungsbedarf.
Bei der Gestaltung entsprechender öffentlicher Förderprogramme müssten
insbesondere die Vorschriften des EU-Beihilferechts beachtet werden.
22. Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD angekündigte bürokratische Erleichterung für
Sozialunternehmen durch die Schaffung einer entsprechenden Unternehmensform
umzusetzen?
Zu der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung, die Gründung
unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement (z. B. Dorfläden, Kitas,
altersgerechtes Wohnen, Energievorhaben) durch geeignete
Unternehmensformen im Genossenschafts- oder Vereinsrecht zu erleichtern, hat das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Ende 2016 einen Referentenentwurf
vorgelegt, der derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt wird.
23. Welche Förderprogramme und weitere Anreize plant die Bundesregierung
zur Gründung von Sozialunternehmen zu setzen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
24. Inwiefern plant die Bundesregierung Anreize zu setzen, um Kooperationen
zwischen Sozialunternehmen und Wohlfahrtsverbänden zu stärken?
Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass von einer engen Kooperation
zwischen Sozialunternehmen und Wohlfahrtsverbänden beide Akteure und auch die
Kundinnen und Kunden von sozialen Dienstleistungen profitieren können.
Seit März 2016 fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend gemeinsam mit dem Deutschen Caritasverband und der BMW Stiftung
Herbert Quandt die bundesweite Skalierung des Sozialunternehmens
Generationsbrücke Deutschland über die Strukturen der Freien Wohlfahrtspflege
(Deutscher Caritasverband). Ziel dieses Modellprojektes ist zum einen die bundesweite
Verbreitung der Generationsbrücke Deutschland in Alten- und
Pflegeeinrichtungen. Zum anderen soll das Projekt die Frage beantworten, ob sich die Strukturen
der Freien Wohlfahrtspflege als „Vertriebsstruktur von sozialen Innovationen“
eignen.
25. Mit welchen rechtlichen und finanziellen Mitteln plant die Bundesregierung
vorhandene Innovationspotenziale für Social Entrepreneurship innerhalb
bestehender Unternehmen und Organisationen zu fördern?
Auch Ausgründungen aus bestehenden Unternehmen und Organisationen können
das Förder- und Beratungsangebot des Bundes nutzen (siehe Antwort zu den
Fragen 4 und 5).
26. Wie plant die Bundesregierung die Handlungsempfehlungen aus der vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) beauftragten Studie (www.
bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/Studien/herausforderungen
-bei-der-gruendung-und-skalierung-von-sozialunternehmen,property=pdf,
bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf) umzusetzen?
Soziale Unternehmen finden in Deutschland nach Einschätzung der
Bundesregierung grundsätzlich gute Rahmenbedingungen vor. Insbesondere das bestehende
Förder- und Beratungsangebot für Sozialunternehmen (siehe Antwort zu den
Fragen 4 und 5) wird derzeit als ausreichend erachtet. Förderprogramme und
Maßnahmen werden zudem regelmäßig auch mit Blick auf das Innovationspotenzial
sozialer Unternehmen überprüft. Weitere in der Studie genannte
Handlungsempfehlungen hat die Bundesregierung bereits aufgegriffen, z. B. eine stärkere
Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Sozialunternehmertum oder die
Vernetzung von Sozialunternehmen mit anderen Unternehmen im Rahmen von
Veranstaltungen.
27. Inwiefern unterscheidet sich die Tätigkeit und Wirkung von üblichen
profitorientierten Unternehmen im Vergleich zu sozialorientierten Unternehmen
bei der Erfüllung von gesellschaftlichen Aufgaben?
In Sozialunternehmen ist die Verfolgung sozialer Ziele ein zentraler Bestandteil
des Geschäftsmodells. Gesellschaftliches Engagement zeigen aber auch
zahlreiche deutsche Unternehmen, gerade im Mittelstand, bei denen soziale Ziele nicht
ausdrücklich Gegenstand ihrer Geschäftstätigkeit sind. Die konkreten Tätigkeiten
und Wirkungen des gesellschaftlichen Engagements der Unternehmen sind
insgesamt sehr vielfältig und können sich mit den Tätigkeiten und Wirkungen von
Sozialunternehmen überschneiden.
28. Wie müsste das Innovationskriterium bei Förderprogrammen ausgestaltet
werden, damit auch Innovationen aus dem sozialunternehmerischen Bereich
besser unterstützt werden können?
Die Bundesregierung legt ihrer Forschungs- und Innovationspolitik einen
erweiterten Innovationsbegriff zugrunde. So schließt die Hightech-Strategie soziale
Innovationen explizit ein und macht u. a. auch von Sozialunternehmen adressierte,
gesellschaftliche Herausforderungen und Aufgaben in Verbindung mit
verstärkter Partizipation zum Gegenstand der Forschungs- und Innovationspolitik. Dieses
umfassende Innovationsverständnis bildet aus Sicht der Bundesregierung eine
tragfähige Basis, um auch Innovationen aus dem sozialunternehmerischen
Bereich zu fördern. Es hat z. B. Niederschlag in mittelstandsorientierten
Förderangeboten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefunden, wie
„Innovationsforen Mittelstand“ oder „KMU-NetC“, die technische, nichttechnische,
gesellschaftliche oder soziale Innovationen und die Entwicklung von
entsprechenden Geschäftsmodellen adressieren.
29. Inwiefern plant die Bundesregierung, belastbare Daten zur Wirkung und
Skalierung von Sozialunternehmen erheben zu lassen?
Die Bundesregierung plant derzeit keine Datenerhebung. Es wird auf die vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im letzten Jahr veröffentlichte
Studie verwiesen (siehe Antwort zu Frage 3).
30. Wie hoch ist der Anteil von Sozialunternehmen unter den Abrufen des ERP-
Venture-Capital-Fondinvestment-Programms?
Bei dem im Frühjahr 2015 neu aufgelegten Programm „ERP-Venture Capital-
Fondsinvestments“, welches die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im
Auftrag und im Risiko des ERP-Sondervermögens durchführt, ist ausdrücklich die
Möglichkeit einer Beteiligung an „Social Venture“-Fonds vorgesehen, die sich an
gewerblichen Sozialunternehmen beteiligen. Bisher sind keine Investments in
„Social Venture“-Fonds erfolgt.
31. Wie hoch ist der Anteil von Sozialunternehmen beim Abruf des EXIST-
Gründerstipendiums (bitte nach Unternehmensgrößen und
Unternehmensbranchen aufschlüsseln)?
Der Anteil an Sozialunternehmen wird im Rahmen des EXIST Programms
statistisch nicht erfasst. Nach überschlägiger Schätzung verfolgen von den mehr als
1 500 geförderten Projekten im Bereich EXIST-Gründerstipendium ca. 15
Prozent auch soziale Zielsetzungen.
32. Wie schätzt die Bundesregierung das Potenzial von wirkungsorientierter
Mittelvergabe im öffentlichen Beschaffungswesen ein?
Wie kann die Bundesregierung diese mit Blick auf Sozialunternehmen
fördern?
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegen öffentliche Auftraggeber dem
Vergaberecht. Mit der im April 2016 in Kraft getretenen Vergaberechtsreform
wurden die Möglichkeiten zur strategischen Beschaffung umfassend gestärkt.
Erstmals wurde auf gesetzlicher Ebene klargestellt, dass bei der
Leistungsbewertung auch zusätzliche Kriterien wie etwa qualitative, umweltbezogene, innovative
oder soziale Aspekte Berücksichtigung finden können. Das Vergaberecht
ermöglicht damit bereits jetzt eine wirkungsorientierte Vergabe. Dabei können auch
neue Formen vertraglicher Leistungsbeziehungen mit Anbietern erprobt werden.
Durch den föderalen Staatsaufbau überwiegt in Deutschland die dezentrale
Beschaffung mit einer großen Vielzahl von Auftraggebern auf kommunaler Ebene,
Länder- und Bundesebene. Dabei entscheidet die jeweilige Vergabestelle
autonom über den Gegenstand der Beschaffung und die Frage, ob und inwieweit auf
dieser Grundlage zusätzliche Kriterien, wie etwa soziale Aspekte, im
Vergabeverfahren Berücksichtigung finden können. Derzeit existiert noch keine
belastbare Statistik zum öffentlichen Auftragswesen in Deutschland, so dass weder
grundsätzliche Aussagen zur Zahl der öffentlichen Auftraggeber, zum Volumen
des öffentlichen Einkaufs noch zur Anzahl der durchgeführten Vergabeverfahren
möglich sind. Mit der neuen Vergabestatistikverordnung sollen erstmals für die
Vergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte auch die Angaben zu den
Zuschlagskriterien wie z. B. sozialen Kriterien im Vergabeverfahren erfasst werden.
Die Bundesregierung setzt sich darüber hinaus mit zahlreichen Aktivitäten, wie
z. B. der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) oder der „Allianz
für nachhaltige Beschaffung“, dafür ein, den Aspekt der Nachhaltigkeit bei der
Vergabe öffentlicher Aufträge insgesamt stärker zu berücksichtigen.
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ISSN 0722-8333]