[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 12. Januar 2017
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10843
18. Wahlperiode 16.01.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/10745 –
Ermittlung und strafrechtliche Verfolgung des sogenannten
„Migrantenschmuggels“ in der Europäischen Union
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Februar 2016 eröffneten Europol und Interpol im Rahmen einer
gemeinsamen Konferenz das „Europäische Zentrum zur Bekämpfung der
Migrantenschleusung“ (EMSC) (vgl. Bundestagsdrucksache 18/6859). Es soll die
„Zerschlagung von Schleppernetzen“ besorgen (Zeitschrift Bürgerrechte &
Polizei/Cilip vom 21. Februar 2016). Das EMSC ist die Erweiterung des von
Europol im vorvergangenen Jahr in Den Haag gestarteten Lagezentrums „Joint
Operation Team (JOT) Mare“. Es besteht aus den drei Bereichen „Deployments“
(zentraler Kontaktpunkt für die „European Union Regional Taskforce“),
„Operations“ (operative Unterstützung der Mitgliedstaaten und Partner) und
„Strategy“ (strategische Unterstützung der Mitgliedstaaten und Partner). Das EMSC
verfügt über neuartige „mobile Ermittlungsunterstützungsteams“ (EU Mobile
Investigation Support Teams – EMIST) aus „Experten und Analysten von
Europol“, Einsätze erfolgen in den sogenannten Hotspots in Italien und
Griechenland. Dort ermitteln sie auch Aktivitäten mit Terrorismusbezug. Zu den
Aufgaben der EMIST gehört die Erstellung von Frühwarnberichten und „operativer
und strategischer Produkte“ zur Einleitung von Ermittlungen oder
Durchführung von Razzien (vgl. Bundestagsdrucksache 18/6859). Das JOT Mare bzw.
das EMSC erhalten „in geeigneten Fällen“ analytische Unterstützung für
Finanzermittlungen zu verdächtigen Finanzströmen vom zuständigen Europol-
Auswerteschwerpunkt „Sustrans“.
Außerdem startete Europol im September 2015 ein „Monitoring Center zur
Analyse der aktuellen Migrationsströme innerhalb der EU“ (Europol
Monitoring Team – EPMT). Es analysiert und dokumentiert Informationen über die
europäische Migrationslage und erstellt einen täglichen Lage-/Analysebericht
für die EU-Mitgliedstaaten. Das EPMT besteht aus wechselndem Personal und
steht unter der Leitung des Operational Center bei Europol. Am 3. November
2016 führte das EMSC zusammen mit italienischen Behörden ein
„Expertentreffen“ zu Netzwerken von „Migrantenschmuggel“ auf der zentralen
Mittelmeerroute durch (Pressemitteilung Europol vom 7. November 2016). Zu den
teilnehmenden „betroffenen“ EU-Mitgliedstaaten gehörten Österreich,
Deutschland, Frankreich, Schweden, Großbritannien, Malta und die Schweiz,
ebenfalls eingeladen waren die Militärmission EUNAVFOR MED, die GSVP-
Mission EUBAM Libyen, Frontex und Interpol sowie „Experten“ aus Libyen,
Marokko und Tunesien. Das Treffen wurde unter der „Europäischen
multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen“ (EMPACT) abgehalten
und kann damit von der EU gefördert werden. Im Ergebnis soll ein „informelles
Expertennetzwerk“ unter italienischer Leitung eingerichtet werden.
Auch die „Meldestelle für Internetinhalte“ bei Europol befasst sich mit
„Schleusungskriminalität“ und geht gegen Fluchthelfer vor (
www.europol.europa.eu/
content/europol-internetreferral-unit-one-year). Die Polizeiagentur hat hierfür
türkisch- und arabischsprachige Übersetzer eingestellt. 122 Accounts, die mit
„illegaler Migration“ in Verbindung stehen sollen, wurden bei den Providern
beanstandet. Die Internetinhalte zur mutmaßlichen „Schleusungskriminalität“
wurden bislang nicht von der „Meldestelle“ ermittelt, sondern vom EMSC
angeliefert. Die „Meldestelle“ hat sich im Bereich „illegaler Migration“ an sieben
operativen Ermittlungen beteiligt, darunter auch in den sogenannten Hotspots
in Griechenland. Neben den anderen Europol-Abteilungen hat auch die
„Meldestelle“ drei Mitarbeiter nach Griechenland entsandt.
Am 4. Mai 2016 startete der österreichische Bundesminister für Inneres ein
„Joint Operational Office against Human Smuggling Networks“ (JOO) in Wien
(Pressemitteilung Bundeskriminalamt Österreich vom 4. Mai 2016).
Organisatorisch ist das JOO Teil des Bundeskriminalamtes in Österreich. Eingebunden
in die „Police Cooperation Convention for Southeast Europe“ (PCC-SEE) mit
Beamtinnen und Beamten aus der Balkanregion beteiligen sich im JOO die
„nationalen Oberbehörden für Schleusungskriminalität“ aus Deutschland,
Österreich, Belgien, Bulgarien, Finnland, Großbritannien, Ungarn, Kroatien,
Rumänien, Schweden, Slowenien, der Slowakei sowie von Europol und Frontex (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/8669). Außerdem dient das JOO als Kontaktstelle für
entsprechende Ermittlungen von Behörden aus den Herkunftsländern der
Migrantinnen und Migranten. Die Bundesregierung bezeichnet es als das
„operative Bindeglied zwischen EMSC und Europol“. Damit das JOO von der
Europäischen Union und Europol gefördert werden kann, integriert es sich ebenfalls
in die EMPACT. Im Jahr 2016 waren beim JOO 38 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter beschäftigt, Europol plant die Entsendung von weiterem Personal.
Auch die Agentur für die justizielle Zusammenarbeit Eurojust hat eine
„Thematic Group Illegal Immigrant Smuggling“ eingerichtet, an der Vertreterinnen und
Vertreter der sogenannten nationalen Tische von Eurojust teilnehmen (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/8669). Außer Deutschland sind die nationalen Mitglieder
von Bulgarien, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Irland, Italien,
Luxemburg, den Niederlanden, Schweden, Ungarn beteiligt. Schließlich
richtete auch Interpol ein „Specialised Operational Network against Migrant
Smuggling“ (ISON) mit „Experten“ aus den Herkunfts-, Transit- und
Zielländern ein (vgl. Bundestagsdrucksache 18/8669). Ziel des ISON ist ein „erhöhter
weltweiter polizeilicher Informationsaustausch zum Zweck der strafrechtlichen
Verfolgung von Schleusern und Zerschlagung der Schleusernetzwerke“.
1. Mit welchem Personal hat sich die Bundesregierung im Jahr 2016 am
„Europäischen Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung“
(EMSC), am „Joint Operation Team (JOT) Mare“, an „mobilen
Ermittlungsunterstützungsteams“ (EMIST) und am „Monitoring Center zur
Analyse der aktuellen Migrationsströme innerhalb der EU“ (EPMT) beteiligt?
Die Bundesregierung hat sich im Jahr 2016 personell nicht am „Europäischen
Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung“ (EMSC), am „mobilen
Ermittlungsunterstützungsteams“ (EMIST) und am „Monitoring Center zur
Analyse der aktuellen Migrationsströme innerhalb der Europäischen Union“ (EU,
EPMT) beteiligt. Zur Unterstützung des „Joint Operation Team (JOT) Mare“ ist
eine Mitarbeiterin der Bundespolizei zu Europol abgeordnet.
Die Mitarbeiter im EMSC, im „JOT – Mare“, im EMIST sowie im EPMT sind in
der Regel Vertragsbedienstete der Behörde Europol.
2. Auf welche Weise und für welche Aufgaben soll das EMIST mit EU-
Seestreitkräften (EU NAVFOR) zusammenarbeiten, und welche Informationen
werden hierzu untereinander getauscht?
Im Jahr 2015 haben Europol und EUNAVFOR MED Operation Sophia
(European Union Naval Force – Mediterranean) eine Gemeinsame Absichtserklärung
unterzeichnet, die u. a. auf Einladung eine geeignete Teilnahme an
Veranstaltungen, einen Austausch über die Umsetzung der jeweiligen Mandate und
Programme und die Teilnahme an einschlägigen Ausbildungsmaßnahmen umfasst.
Die Gemeinsame Absichtserklärung regelt ausdrücklich nicht den Austausch von
Informationen.
3. Welche Dienste der drei Bereiche des EMSC „Deployments“ (zentraler
Kontaktpunkt für die „European Union Regional Taskforce“), „Operations“
(operative Unterstützung der Mitgliedstaaten und Partner) und „Strategy“
(strategische Unterstützung der Mitgliedstaaten und Partner) hat die
Bundesregierung im Jahr 2016 in Anspruch genommen?
Die Bundespolizei nimmt im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung
die operativen Dienste („Operations“) des EMSC zur Unterstützung bei
repressiven Maßnahmen sowie zur Auswertung verfahrensrelevanter Daten in Anspruch.
Durch das Bundeskriminalamt erfolgt im Bereich „Operations“ abhängig vom
jeweiligen Einzelfall eine Inanspruchnahme von operativen und analytischen
Unterstützungsleistungen, wie die Übermittlung von Cross-Match-Reports,
Analyseberichten, die Ermöglichung des Informationsaustauschs und die Ausrichtung
operativer Meetings. Im Bereich „Strategy“ erfolgt eine Teilnahme am
regelmäßigen Treffen der Verbindungsbeamten der Mitgliedstaaten, bei dem der Bericht
des EPMT erörtert wird. Im Bereich „Deployments“ erfolgt abhängig vom
jeweiligen Einzelfall eine Inanspruchnahme von Diensten im Zusammenhang mit der
Entsendung von Mitarbeitern.
4. An welchen „Expertentreffen“ zur Bekämpfung von „Migrantenschmuggel“
hat die Bundesregierung auf Ebene der Europäischen Union teilgenommen?
Sowohl die Bundespolizei als nationaler Koordinator der EMPACT-Priorität
„Illegale Migration“ als auch das Bundeskriminalamt nehmen regelmäßig auf
verschiedenen Ebenen an Expertentreffen teil. Hierzu gehören strategische und
operative Treffen und Besprechungen.
Vertreter des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei nahmen u. a. an zwei
Expertentreffen „Interpol and Europol Operational Forum on Countering Migrant
Smuggling Networks“ teil.
5. An welchen dieser „Expertentreffen“ zur Bekämpfung von
„Migrantenschmuggel“ nahmen auch Angehörige militärischer Einrichtungen teil, und
was war der Zweck ihrer Teilnahme (bitte die entsendenden Behörden oder
Institutionen benennen)?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass an dem Treffen im November 2016 ein im
Operational Headquarter von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA tätiger
Angehöriger der italienischen Carabinieri teilgenommen hat. Darüber
hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
a) Mit welchem Zweck nahmen an einem Treffen im November 2016 bei
Europol auch die EU-Militärmission EUNAVFOR MED sowie die
GSVP-Mission EUBAM Libyen teil (Pressemitteilung Europol vom
7. November 2016)?
b) Welche „Experten“ aus Libyen, Marokko und Tunesien waren nach
Kenntnis der Bundesregierung bei dem Treffen zugegen, und welche
Beiträge hielten diese?
c) Was ist der Bundesregierung über den Zweck, die Beteiligten und
geplante Maßnahmen eines bei dem Treffen eingerichteten „informellen
Expertennetzwerks“ unter italienischer Leitung bekannt?
Die Fragen 5a bis 5c werden aufgrund des Themenzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zweck des Treffens war der Austausch auf Expertenebene zur aktuellen
Migrationslage und zur Schleusung von Migranten. Besprochen wurde u. a. die
Schaffung eines informellen Netzwerks relevanter Akteure in diesem Bereich. Darüber
hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung derzeit nicht vor.
An der Besprechung haben Vertreter von Libyen, Marokko und Tunesien
teilgenommen. Der libysche Vertreter hielt einen kurzen Vortrag zur Migration in
Libyen.
6. Inwiefern verfügt das Auswärtige Amt über Informationen, ob die EU-
Polizeiausbildungsmission EUBAM Libyen die libysche Einheitsregierung
dabei unterstützt, Orte zu bestimmen, wohin Geflüchtete zu verbringen wären,
wenn die libysche Küstenwache (etwa bei gemeinsamen Patrouillen mit
einer zukünftig in „Phase 3“ ausgeweiteten EU-Militärmission EUNAVFOR
MED) Geflüchtete in Hoheitsgewässern aufgreift (Plenarprotokoll 18/205,
Mündliche Frage 17 des Abgeordneten Andrej Hunko)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
a) Welche libyschen Internierungslager unterstehen nach Kenntnis der
Bundesregierung der Einheitsregierung, und welche dieser Anstalten werden
von den Milizen geführt, die sich nur manchmal der Einheitsregierung
gegenüber loyal erklären?
In Libyen existieren 24 offizielle „Detention Centers“. Diese werden von der
Behörde zur Bekämpfung Illegaler Einwanderung (DCIM), die dem
Innenministerium untersteht, verwaltet. Über die Anzahl inoffizieller Orte, an denen
Flüchtlingen und/oder Migranten durch Milizen festgehalten werden, hat die
Bundesregierung keine Erkenntnisse.
b) Welche „allgemeine[n] Angebote zur Zusammenarbeit auch im
Sicherheitsbereich“ haben der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-
Walter Steinmeier und der vormalige deutsche Botschafter für Libyen,
Christian Much, gegenüber dem Vorsitzenden des libyschen
Präsidialrats Fayez AI-Sarraj gemacht (Bundestagsdrucksache 18/10443,
Antwort zu Frage 11; bitte die möglicherweise unterstützenden deutschen
bzw. zu unterstützenden libyschen Ministerien benennen)?
Auf die von den Fragestellern zitierte Antwort von Staatsminister Michael Roth
zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/10443 vom 25. November 2016 wird
verwiesen. Auch in der Zwischenzeit sind keine konkreten Anfragen des
Präsidialrates eingegangen, die Grundlage für weitergehende Überlegungen sein
könnten.
7. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern das europäische
Verteidigungsprojekt „Maritime Surveillance“ (MARSUR) mittlerweile
auch den Beteiligten der Militärmission EUNAVFOR MED zugänglich ist,
und an welche Dienste sind diese dadurch angeschlossen?
Das Projekt „Maritime Surveillance“ (MARSUR) der Europäischen
Verteidigungsagentur ist eine technische Lösung, die den Datenaustausch zwischen
maritimen Informationssystemen der europäischen Staaten ermöglicht. Das Ziel von
MARSUR ist eine Verbesserung des gemeinsamen maritimen Lagebildes
(„Recognised Maritime Picture“) durch den Austausch von operativen maritimen
Informationen, wie z. B. Schiffspositionen, Daten zur Identifizierung von
Schiffen oder Lagebildern.
EUNAVFOR MED Operation SOPHIA nutzt MARSUR als Teil des vernetzten
Ansatzes im Bereich Kommunikations- und Informationssysteme. Die Nutzung
führt zu einer Verbesserung des maritimen Lagebildes und zur verbesserten
Interoperabilität und Kooperation mit anderen militärischen und zivilen maritimen
Stellen.
Neben 17 EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Zypern, Finnland, Frankreich,
Deutschland, Großbritannien, Griechenland, Italien, Irland, Litauen, Niederlande, Polen,
Portugal, Spanien, Schweden, Bulgarien, Lettland) und Norwegen nimmt auch
das EU-Satellitenzentrum an MARSUR teil und stellt seine Expertise in Form
von Analyse von Satellitenbildern bereit.
8. Auf welche Weise und mit welchen Beteiligten untersucht Europol das
Schiffsunglück vor der ägyptischen Küste vom 9. April 2016, bei dem
mutmaßlich mehr als 500 Geflüchtete ertranken, nachdem sie von der
ägyptischen Küste in die Europäische Union übersetzen wollten (BBC vom 6.
Dezember 2016, „Europol to investigate Egypt mass drowning“)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von einer entsprechenden Untersuchung
durch Europol.
9. Welche Maßnahmen zur Priorität „illegale Migration“ werden nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit über die „Europäische multidisziplinäre
Plattform gegen kriminelle Bedrohungen“ (EMPACT) finanziert, und wer
führt diese Maßnahmen jeweils an?
Zur „Europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen“
(EMPACT) Priorität „Illegale Migration“ enthält der Operational Action Plan
2016 (OAP) nachfolgende Aktivitäten:
Erstellung eines integrativen Migrationslagebildes
Leitung: Europol und FRONTEX
TranSEEt (Transiting South East Europe)
Leitung: Ungarn und Österreich
Joint Operational Office
Leitung: Österreich
JOT Compass II
Leitung: Frankreich, Spanien, Niederlande und Großbritannien
Closing the Gate
Leitung: Griechenland
OA (Operation Action) 2.7
Leitung: Spanien
ID-Fraud II
Leitung: Frankreich, Spanien und Großbritannien
Netzwerk der Verbindungsbeamten in der Türkei
Leitung: Großbritannien und Frankreich
JOT Mare
Leitung: Italien und Europol
Integrierte Geldwäsche und Vermögensabschöpfungstechniken
Leitung: Europol
Operation Pegasus an EU-Außengrenzen und internationalen Flughäfen
Leitung: FRONTEX
Scheinehen – mit Involvierung von OK-Gruppen
Leitung: Großbritannien
West Balkan 2016 – Konsolidierte Maßnahmen in der Balkan-Region
Leitung: FRONTEX
EUROSUR – Nutzung des EUROSUR Fusion Service zur Erkennung
unerlaubter Grenzübertritte, vornehmlich auf See
Leitung: FRONTEX
AFIC – Afrika Frontex Intelligence Community - Plattform für gemeinsame
Analysen mit afrikanischen Partnern
Leitung: FRONTEX
Entwicklung und Implementierung von Fortbildungsmaßnahmen zur
Migrationskriminalität für Angehörige von Strafverfolgungsbehörden
Leitung: CEPOL
Fortbildung von Experten für Urkundenkriminalität
Leitung: CEPOL
Fortbildung für Konsularpersonal zur Erkennung von Urkundendelikten/
-missbrauch
Leitung: CEPOL
Aufbau von Kapazitäten zur Informationsgewinnung an den Grenzen
Leitung: FRONTEX
Regionales Forum der Polizeichefs zu organisierter Kriminalität und
Migration
Leitung: Italien.
Der Operational Action Plan für das Jahr 2017 wird erst im Januar festgelegt.
10. In welche diesjährigen „Bekämpfungsmaßnahmen“ im Rahmen von
EMPACT waren Europol, Frontex und das Interpol-Generalsekretariat
gemeinsam eingebunden (Bundestagsdrucksache 18/10430), und welche
ähnlichen Maßnahmen sind für 2017 geplant?
Im Jahr 2016 waren Europol, FRONTEX und das Interpol-Generalsekretariat bei
den Joint Action Days (JAD)
Sirocco II
JAD zur Ausnutzung der Arbeitskraft
Airline Fraud
Ciconia Alba
Organised Property Crime
gemeinsam eingebunden.
Die Joint Action Days für das Jahr 2017 werden erst im Januar festgelegt.
11. An wie vielen operativen Ermittlungen im Bereich „illegaler Migration“ hat
sich die „Meldestelle für Internetinhalte“ bei Europol nach Kenntnis der
Bundesregierung seit ihrem Bestehen beteiligt, und an welchen dieser
Ermittlungen waren auch deutsche Behörden beteiligt?
Der erste Jahresbericht der am 1. Juli 2015 errichteten Meldestelle für
Internetinhalte gibt eine Ermittlungsunterstützung für 44 Fälle und die Erarbeitung von 82
operativen Produkten an. Ferner soll die Meldestelle 43 operative Anfragen
unterstützt und Beiträge zu sieben ermittlungseinleitenden Dokumenten sowie einer
Erkenntnisbenachrichtigung geleistet haben. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/9764 verwiesen.
a) Welche Aufgaben übernehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
„Meldestelle“ in den sogenannten Hotspots in Griechenland und/oder
Italien?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9764 wird verwiesen.
b) Wie viele Internetinhalte bzw. Accounts, die mit „illegaler Migration“ in
Verbindung stehen sollen, wurden bei den Providern zur Entfernung
gemeldet, und wer hat diese Internetinhalte gefunden bzw. angeliefert?
Die Internetinhalte bzw. Nutzerkonten werden von Europol im Rahmen eigener
Recherchen gefunden oder von den Mitgliedstaaten oder Drittparteien, mit denen
Europol ein Abkommen zur Zusammenarbeit geschlossen hat, angeliefert. Im
Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9764 verwiesen.
12. Mit welchem Personal hat sich die Bundesregierung im Jahr 2016 am „Joint
Operational Office against Human Smuggling Networks“ (JOO) in Wien
beteiligt?
Im Jahr 2016 erfolgte keine deutsche Beteiligung. Ergänzend wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/8669 verwiesen.
a) Welche grenzüberschreitenden Ermittlungen oder Maßnahmen (darunter
auch „Aktionstage“), an denen auch Bundes- oder Landesbehörden
beteiligt waren, wurden seit ihrem Bestehen vom EMSC oder JOO koordiniert
oder initiiert (
http://gleft.de/1xo)?
Im Jahr 2016 wurde der JAD „Sirocco II“ (Joint Action Days) über das Joint
Operational Office (JOO) in Wien koordiniert. Darüber hinausgehende
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.
b) Inwiefern wurden die 38 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim JOO
inzwischen aufgestockt, und welche Entsendungen von Europol sind
geplant?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur personellen Ausstattung des
JOO seitens österreichischer Behörden vor. Eine dauerhafte Entsendung von
Personal durch Europol ist nicht vorgesehen.
13. Welche zukünftigen gemeinsamen Polizeioperationen (Joint Police
Operations) werden derzeit vom EMSC, vom JOO oder im Rahmen von EMPACT
vorbereitet, und wann sollen diese stattfinden?
Die JAD für das Jahr 2017 werden erst im Januar festgelegt. Inwieweit das JOO
in diese JADs eingebunden sein wird, ist derzeit nicht bekannt. Darüber
hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
14. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchen Fällen bzw. in
welcher Häufigkeit das JOO oder Europol bei den Ermittlungen im Jahr 2016
auch Hinweise auf Verbindungen zwischen „Schleusungskriminalität“ und
Terrorismus fand?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
15. Auf welche Weise arbeiten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der
Bundesregierung auch Landesbehörden mit dem „INTERPOL Specialist
Operational Network against Migrant Smuggling“ (ISON) zur Ermittlung oder
strafrechtlichen Verfolgung von „Schleusern“ oder zur „Zerschlagung
der Schleusernetzwerke“ zusammen?
Für das Netzwerk ISON (Interpol Specialised Operational Network against
Migrant Smuggling) fungiert das Bundeskriminalamt als Ansprechpartner. Bisher
hat das ISON noch keinerlei Aktivitäten entfaltet.
16. Welche Auswertungsprodukte deutscher Bundesbehörden im Bereich des
„Migrantenschmuggels“ enthalten „präventive Ansätze mit prädiktiven
Elementen“ (Bundestagsdrucksache 18/9764, Antwort zu Frage 1)?
Im Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrum Illegale Migration (GASIM),
einer Kooperationsplattform ohne eigenen Behördencharakter, werden
strategische Erkenntnisse im Bereich der illegalen Migration gesammelt, bewertet und
darauf aufbauend Berichte/Lagebilder erstellt. Diese Produkte sind
Verschlusssachen und nicht der Öffentlichkeit zugänglich.
Am GASIM beteiligen sich die Bundespolizei, das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge, die Bundeszollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit), das
Bundeskriminalamt, der Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für
Verfassungsschutz und das Auswärtige Amt.
Darüber hinaus können sowohl Regelberichterstattung als auch Analysen des
Bundesnachrichtendienstes zum Thema Migration, die er im Rahmen seines
gesetzlichen Auftrags erstellt, „präventive Ansätze mit prädiktiven Elementen“
enthalten.
17. Welche grenzüberschreitenden Ermittlungen oder Maßnahmen (darunter
auch „Aktionstage“), an denen auch Bundes- oder Landesbehörden beteiligt
waren, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 von
Eurojust koordiniert oder initiiert (vgl. Pressemitteilung Eurojust vom
23. November 2016, „Organised crime group behind illegal immigration
dismantled“)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu von Eurojust koordinierten
oder initiierten grenzüberschreitenden Aktivitäten im Sinne dieser Frage vor, an
denen auch Bundes- oder Landesbehörden beteiligt waren. Nach Kenntnis der
Bundesregierung wurden im Zeitraum von Januar bis November 2016 bei
Eurojust im Hinblick auf Migrantenschmuggel („Illegal Immigrant Smuggling“)
insgesamt bisher 61 Fälle erfasst. Zudem wurden zu diesem Thema zwölf
Koordinierungstreffen („coordination meetings“) durchgeführt und vier neue
Gemeinsame Ermittlungsgruppen („Joint Investigation Teams“) eingesetzt. Eine
Differenzierung nach teilnehmenden Staaten wird nicht vorgenommen.
18. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welcher Zahl Geflüchtete
mit Güterzügen aus Italien oder anderen Ländern versuchen, nach
Deutschland einzureisen (
http://gleft.de/1xn; bitte nach den einzelnen Monaten des
Jahres 2016 darstellen)?
Von Januar bis November 2016 wurden insgesamt 120 Personen festgestellt, die
mittels Güterzügen unerlaubt nach Deutschland einreisten (April und September
je eine Person, November 118 Personen). Die unerlaubte Einreise erfolgte über
die belgische (eine), über die schweizerische (sechs) und über die österreichische
Grenze (113). In 106 Fällen erfolgte die Abreise in Italien.
19. Mit welchen Maßnahmen wollen die betroffenen Länder Deutschland,
Österreich und Italien wie von Reuters berichtet verschärfte Kontrollen der
Güterzüge vornehmen, und inwiefern sind dabei das EMSC, das JOO oder die
bayerische Landespolizei eingebunden?
Durch die Bundespolizei erfolgt ein permanenter enger Informationsaustausch
mit allen beteiligten Behörden und Stellen. Dazu zählen neben den verschiedenen
Eisenbahnverkehrs- (EVU) und Eisenbahninfrastrukturunternehmen auch die
Landespolizei Bayern sowie die österreichischen und italienischen Behörden.
Durch die Bundespolizei erfolgt nach fortlaufender Aus- und Bewertung der
polizeilichen Lageerkenntnisse die präventive Kontrolle relevanter Güterzüge im
grenznahen Raum. Die Intensität der Maßnahmen erfolgt lageangepasst an die
durchgeführten Kontrollen in Österreich und Italien. Diese Maßnahmen werden
auch im Vorfeld mit der Landespolizei Bayern, den österreichischen Behörden,
der DB Netz, dem Eisenbahnbundesamt und den betroffenen EVU abgestimmt.
Darüber hinaus hat die Bundespolizei den Modus Operandi zur Information und
Sensibilisierung über das internationale Netzwerk der europäischen
Bahnpolizeibehörden und -organisationen (Railpol) gesteuert. Daraufhin haben die
betroffenen Mitgliedstaaten zwischenzeitlich Maßnahmen auf eigenem Hoheitsgebiet
initiiert.
Gegenüber der Deutsche Bahn AG sowie auf österreichischer Seite gegenüber der
Österreichischen Bundesbahn sind durch die Bundespolizei insbesondere die
Aspekte der unternehmerischen Gefahrenvorsorge betont worden.
Gemeinsames Ziel ist, dass die Nutzung der Güterzüge zur unerlaubten Einreise
soweit wie möglich verhindert wird, um die damit einhergehenden Gefahren für
die Migranten sowie unbeteiligter Personen abzuwenden und den reibungslosen
Ablauf des gesamten Schienenverkehrs aufrecht zu erhalten.
Die Landespolizei Bayern ist in die präventiven Kontrollmaßnahmen des
grenzüberschreitenden Güterzugverkehrs im grenznahen Raum personell nicht
eingebunden. Eine Zusammenarbeit bei diesen Kontrollen zwischen der Bundespolizei
und dem JOO bzw. dem EMSC erfolgte bisher nicht.
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