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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Überlassung von Schloß Meseberg durch die Messerschmitt-Stiftung (G-SIG: 16010969)

Zusagen bzw. zum Vorteil gereichende Handlungen gegenüber der Messerschmitt-Stiftung aufgrund der Überlassung von Schloss Meseberg als Gästehaus der Bundesregierung <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

11.09.2006

Antwortdauer

18 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/244724. 08. 2006

Überlassung von Schloss Meseberg durch die Messerschmitt-Stiftung

der Abgeordneten Roland Claus, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nach Auskunft aus dem Bundeskanzleramt überlässt die Messerschmitt-Stiftung die von ihr erworbene Immobilie Schloss Meseberg dem Bund für 20 Jahre zur Nutzung als Gästehaus der Bundesregierung zum Preis von 1 Euro pro Jahr.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen2

1

Sind durch die Bundesregierung vertraglich oder anderswo gegenüber der Messerschmitt-Stiftung bzw. gegenüber den Stiftungsgründern Zusagen über irgendwie geartete Vergünstigungen gemacht worden?

2

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass im Zusammenhang mit der genannten Immobilien-Überlassung seitens der Messerschmitt-Stiftung Handlungen der Bundesregierung erwartet werden, die ihr – der Messerschmitt-Stiftung – zum Vorteil gereichen?

Berlin, den 21. August 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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